Am 06.04.2014 12:40, schrieb Edmund Aigner:
> Trotz mehrmaliger Beschwerden landet die Zeitung im
> Briefkasten, von diesem kann nur eine "zerrissene" Zeitung
> entnommen werden.
Dein Briefkasten bietet also keinen Schutz gegen Nässe und zerreißt die
Zeitung. Das fällt in Deine Sphäre und nicht in die Verantwortung des
Zustellers (oder ist der Zusteller nicht willig/fähig die Zeitung
korrekt in den Briefkasten einzuwerfen?).
> 6 Beschwerden wegen nicht vereinbarter Zustellung stehen schon an.
Bist Du Dir sicher, dass vertraglich eine Zustellung zur Wohnungstüre
vereinbart ist? Ich kennen Deinen Vertrag freilich nicht, möchte aber
zwei Punkte einwenden:
1. Die Zeitungsverlage bieten nicht überall Zustellung zur Wohnungstüre
an, auch wenn das am Formular vielleicht so suggeriert wird (siehe
kleingedrucktes).
2. Der Vertrag wo man den Wunsch-Ablageort ankreuzen kann wird meist von
Kleingedrucktem ergänzt, wo dann der Zustellort entweder relativiert
wird (De-Faktor wird vertraglich also nur "Hauszustellung" vereinbart
und der Ablageort ist ein Wunsch der aber vertraglich nicht zugesichert
wird). Wenn es um die Krone geht, dann ist in den aktuellen AGB
lediglich "Hauszustellung" vereinbart und der Wunsch-Ablageort ist
meines Erachtens kein zugesicherter Vertragsbestandteil.
> Ich finde, der Zusteller hält sich nicht an den Vertrag,
Das trifft zu, wenn Du Dir sicher bist, dass das was Du hier behauptest
tatsächlich Vertragsinhalt ist. Das Abo-Formular ist aber nicht der
vollständige Vertrag, dieser wird durch Geschäftsbedingungen ergänzt.
Prüfe das also lieber nochmals.
> kann man dadurch sofort ohne Kündigungszeit kündigen?
> Im Vertrag steht "6 Wöchige Kündigungszeit".
Du solltest zuerst eine angemessene Nachfrist setzen den Mangel zu
beheben. Teile dem Vertragspartner also möglichst nachweislich mit, dass
der Mangel binnen z.B. einer Woche zu beheben ist, widrigenfalls Du den
Vertrag wegen Nichterfüllung vorzeitig beendest. Wird der Mangel dann
nicht behoben kündige mit Verweis auf Deine nicht umgesetzte Mängelrüge.