Vor 14 Tagen hatte es an der Tᅵr gelᅵutet. Ein Mitarbeiter von Wien
Strom stand vor der Tᅵre und erklᅵrte mir folgendes: "Beim Zᅵhler
ablesen hatte ein Kollege festgestellt, dass der Zᅵhler nicht lᅵuft und
nun mᅵsse er den Zᅵhler tauschen". Der Zᅵhler wurde darauf hin getauscht.
Ich habe nun festgestellt, dass der Zᅵhler lᅵnger als ein Jahr defekt
gewesen sein muss. Bei der letzten Jahresabrechnung war genau der selbe
Zᅵhlerstand vermerkt, auf welchem der alte Zᅵhler beim Wechsel gestanden
ist.
Wir haben die Kelag als Stromanbieter, Netzanbieter ist die Wien Strom.
Als Strom-Teilbetrag bezahlten wir im letzten Jahr an die Kelag 1,- pro
Monat.
Aufgrund von Anschaffungen wie zb. zwei LCD Fernseher anstattt eines
Rᅵhren-TV, einer zusᅵtzlichen Computers, usw., ist der Stromverbrauch
mittlerweile sicher hᅵher als vor einem Jahr.
Wie sieht das nun mit der Abrechnung aus? Der Mitarbeiter der Wien Strom
meinte, der Verbrauch wᅵrde geschᅵtzt. Ist das so rechtmᅵᅵig? Muss ich
aufgrund einer Schᅵtzung oder Vergleichsmessung das letzte Jahr
nachzahlen? Kann ich eine Nachzahlung umgehen? Was gibt es fᅵr
Mᅵglichkeiten?
mfg
Peter
--
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>Hallo
>
>Vor 14 Tagen hatte es an der T�r gel�utet. Ein Mitarbeiter von Wien
>Strom stand vor der T�re und erkl�rte mir folgendes: "Beim Z�hler
>ablesen hatte ein Kollege festgestellt, dass der Z�hler nicht l�uft und
>nun m�sse er den Z�hler tauschen". Der Z�hler wurde darauf hin getauscht.
>
>Ich habe nun festgestellt, dass der Z�hler l�nger als ein Jahr defekt
>gewesen sein muss. Bei der letzten Jahresabrechnung war genau der selbe
>Z�hlerstand vermerkt, auf welchem der alte Z�hler beim Wechsel gestanden
>ist.
>
>Wir haben die Kelag als Stromanbieter, Netzanbieter ist die Wien Strom.
>Als Strom-Teilbetrag bezahlten wir im letzten Jahr an die Kelag 1,- pro
>Monat.
>
>Aufgrund von Anschaffungen wie zb. zwei LCD Fernseher anstattt eines
>R�hren-TV, einer zus�tzlichen Computers, usw., ist der Stromverbrauch
>mittlerweile sicher h�her als vor einem Jahr.
>
>Wie sieht das nun mit der Abrechnung aus? Der Mitarbeiter der Wien Strom
>meinte, der Verbrauch w�rde gesch�tzt. Ist das so rechtm��ig? Muss ich
>aufgrund einer Sch�tzung oder Vergleichsmessung das letzte Jahr
>nachzahlen? Kann ich eine Nachzahlung umgehen? Was gibt es f�r
>M�glichkeiten?
>
>mfg
>Peter
Das was du verbraucht wirst wohl zahlen, oder?
Wennd dir nur darum geht eine Linke Partie zu machen
weil der Z�hler spinnt, dann biste falsch hier.
Sch�tz mal selber was du verbraucht hast,
und dann la� die Wien Strom kommen.
Ist die Diskrepanz zu gro�, dann rechne deine Sch�tzung denen vor.
Das sind deine M�glichkeiten ganz genau.
w.
>
>Wie sieht das nun mit der Abrechnung aus? Der Mitarbeiter der Wien Strom
>meinte, der Verbrauch würde geschätzt. Ist das so rechtmäßig?
Was tätest du vorschlagen?
> Muss ich
>aufgrund einer Schätzung oder Vergleichsmessung das letzte Jahr
>nachzahlen? Kann ich eine Nachzahlung umgehen?
Meinst du, du könntest deinen Beitrag unterschlagen?
>Was gibt es für Möglichkeiten?
Wie würdest du verfahren, wenn du den Stromanbieter zu vertreten
hättest?
Bei einer Schätzung kann man sicher ein bisserl handeln.
Aber grundsätzlich wirst du um ein Begleichen deiner Schuld nicht
herumkommen.
h
>Hallo
>
>Vor 14 Tagen hatte es an der T�r gel�utet. Ein Mitarbeiter von Wien
>Strom stand vor der T�re und erkl�rte mir folgendes: "Beim Z�hler
>ablesen hatte ein Kollege festgestellt, dass der Z�hler nicht l�uft und
>nun m�sse er den Z�hler tauschen". Der Z�hler wurde darauf hin getauscht.
>
>Ich habe nun festgestellt, dass der Z�hler l�nger als ein Jahr defekt
>gewesen sein muss. Bei der letzten Jahresabrechnung war genau der selbe
>Z�hlerstand vermerkt, auf welchem der alte Z�hler beim Wechsel gestanden
>ist.
>
>Wir haben die Kelag als Stromanbieter, Netzanbieter ist die Wien Strom.
>Als Strom-Teilbetrag bezahlten wir im letzten Jahr an die Kelag 1,- pro
>Monat.
ABgesehen von so mancher entgleisten Anwort auf dein Posting:
Naja - bei der Jahresabrechnung h�tte dir das schon auffallen m�ssen,
1 Euro/Monat als Stromkosten ist wohl doch etwas wenig.
Was wird passieren:
Man wird wohl �ber den Stromverbrauch von einigen der letzten vom
Verbrauch real erscheinenden Jahre einen Durchschnitt berechnenen und
den dir verrechnen.
Um die Nachzahlung kommst klarerweise nicht herum, vielleicht kannst
mit dem Argument "Energiesparlampen, Anschaffung von verbrauchs�rmeren
Ger�ten" und dem nicht herausposaunen der Fernseher und PC etwas
herunterhandeln. Jedenfalls w�rde ich versuchen, eine Ratenzahlung zu
vereinbaren. Aber raus kommst aus der ganzen Sache klarerweise nicht.
Liebe Gr��e
Hannes
--
F�r pers�nliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einf�gen.
> Hallo
>
> Vor 14 Tagen hatte es an der T�r gel�utet. Ein Mitarbeiter von Wien
> Strom stand vor der T�re und erkl�rte mir folgendes: "Beim Z�hler
> ablesen hatte ein Kollege festgestellt, dass der Z�hler nicht l�uft und
> nun m�sse er den Z�hler tauschen". Der Z�hler wurde darauf hin getauscht.
>
> Ich habe nun festgestellt, dass der Z�hler l�nger als ein Jahr defekt
> gewesen sein muss. Bei der letzten Jahresabrechnung war genau der selbe
> Z�hlerstand vermerkt, auf welchem der alte Z�hler beim Wechsel gestanden
> ist.
>
> Wir haben die Kelag als Stromanbieter, Netzanbieter ist die Wien Strom.
> Als Strom-Teilbetrag bezahlten wir im letzten Jahr an die Kelag 1,- pro
> Monat.
>
> Aufgrund von Anschaffungen wie zb. zwei LCD Fernseher anstattt eines
> R�hren-TV, einer zus�tzlichen Computers, usw., ist der Stromverbrauch
> mittlerweile sicher h�her als vor einem Jahr.
>
> Wie sieht das nun mit der Abrechnung aus? Der Mitarbeiter der Wien Strom
> meinte, der Verbrauch w�rde gesch�tzt. Ist das so rechtm��ig? Muss ich
> aufgrund einer Sch�tzung oder Vergleichsmessung das letzte Jahr
> nachzahlen? Kann ich eine Nachzahlung umgehen? Was gibt es f�r
> M�glichkeiten?
>
einerseits haftet wienstrom als netz- und z�hleranbieter der kelag f�r die
korrekte verrechnung (sie erh�lt schlie�lich von dir ein entsprechendes
entgelt daf�r), andererseits h�tte dir die ungew�hnlich niedrige
vorschreibung auffallen m�ssen.
halt also den ball besser flach.
--
lg georg
"Ich weiss, dass das die Rechts-Gruppe ist, bitte entschuldigt meine
Ratschlaege eher praktischer Natur." - Otto A. in agr 7.8.09
>einerseits haftet wienstrom als netz- und z�hleranbieter der kelag f�r die
>korrekte verrechnung (sie erh�lt schlie�lich von dir ein entsprechendes
>entgelt daf�r), andererseits h�tte dir die ungew�hnlich niedrige
>vorschreibung auffallen m�ssen.
Auffallen "m�ssen" hin oder her, stellt sich die Frage, ob der
Stromkonsument eine Mitwirkungspflicht an der korrekten Bemessung der
verbrauchten Strommenge hat, ob so etwas also im Vertrag steht oder
nicht. Wenn nein, dann ist es allein Sache des Stromlieferanten, das
Me�ger�t auf Funktionst�chtigkeit zu pr�fen.
Wenn mir jemand etwas irrt�mlich weit unter Wert verkaufen will, kenne
ich kein Gesetz, das mich verpflichtet, ihn darauf aufmerksam zu
machen (Beispiel: Antiquit�ten). Du etwa? Liegt der Fehler beim
Verk�ufer, mu� er ihn auch ausbaden. Kein Me�instrument --> keine
begr�ndete Verbrauchsvorschreibung. Sch�tzung? Wo kommen wir da hin?
Was ist, wenn der Kunde sagt, die Wohnung stand 1 Jahr leer? Braucht
er daf�r dann gerichtstaugliche Zeugen, die notariell aussagen m�ssen?
Wenn der Kunde auf stur schaltet und der Stromanbieter den Verbrauch
nicht belegen kann (*), hielte ich es f�r sehr wahrscheinlich, da� im
Klagsfall der Kunde gewinnt. Allerdings mu� ihm klar sein, da� der
Stromanbieter vermutlich jederzeit unter Wahrung einer K�ndigungsfrist
den Vertrag aufk�ndigen kann.
(*) Warum man den Verbrauch "sch�tzen" mu�, verstehe ich au�erdem
nicht. Die Strommenge, die in diesem Mietshaus (oder meinetwegen in
dieser Stra�e) insgesamt im Zeitraum X verbraucht worden ist, wird
doch protokolliert sein. Wenn alle anderen Z�hler au�er dem des OP
funktionierten, ergibt Gesamtverbrauch minus der Summe aller erfa�ten
Z�hlerwerte den Verbrauch des OP.
Mir ist nicht bekannt, ob es Hausz�hler gibt; sinnvoll w�re das schon,
weil man dann Hinweise auf Unregelm��igkeiten wie �berbr�ckte
Stromz�hler oder eben falsch laufende Z�hler erhalten kann. Dennoch
w�rde die Summe aller Wohnungsz�hler plus Z�hler f�r Stiegenh�user etc.
vom Hausz�hler abweichen, es gibt n�mlich Leitungsverluste und
Messungenauigkeiten. Bei der genannten "Sch�tzrechnung" m�sste also noch
die durchschnittliche Messdifferenz des Hauses herausgerechnet werden.
Auf Stra�enebene kann man das ganz sicher vergessen, denn eine Wohnung
macht weniger aus als ein "Stra�enmessfehler".
Ich geh davon aus, dass es Sache des Stromlieferanten ist, aber so
wie hier geschildert, bestreitet der das ja gar nicht.
> Wenn mir jemand etwas irrt�mlich weit unter Wert verkaufen will, kenne
> ich kein Gesetz, das mich verpflichtet, ihn darauf aufmerksam zu
> machen (Beispiel: Antiquit�ten).
Die Abbrechnung mit 1 EUR war offensichtlich ein Irrtum. Der Vertrag
und die Erbringung der Leistung ist ja von beiden unbestritten.
> Du etwa? Liegt der Fehler beim
> Verk�ufer, mu� er ihn auch ausbaden. Kein Me�instrument --> keine
> begr�ndete Verbrauchsvorschreibung.
Nein, nur weil das Messinstrument ausf�llt, hat der Kunde nicht
automatisch ein Anrecht auf Gratiskonsumation.
> Sch�tzung? Wo kommen wir da hin?
Wo sollen wir damit hinkommen? Gar nirgends, wir bewegen uns damit
ga nicht fort.
> Was ist, wenn der Kunde sagt, die Wohnung stand 1 Jahr leer? Braucht
> er daf�r dann gerichtstaugliche Zeugen, die notariell aussagen m�ssen?
Wieso notariell aussagen? Ganz normale Zeugen sind aber sicher
nicht schlecht. Im Streitfall muss halt ein Gericht entscheiden
ob das mit dem 1 Jahr glaubw�rdig ist, oder eine Schutzbehauptung.
> Wenn der Kunde auf stur schaltet und der Stromanbieter den Verbrauch
> nicht belegen kann (*), hielte ich es f�r sehr wahrscheinlich, da� im
> Klagsfall der Kunde gewinnt.
So wie der OP den Fall geschildert hat, seh ich da wenig Chancen.
�ber die H�he der Sch�tzung kann eventuell gestritten werden, aber ich
denke nicht dass sich der Anbieter da besonders stur zeigen wird,
wenn der OP eine nachvollziehbare Begr�ndung f�r die Sch�tzung aus
seiner Sicht hat.
> Allerdings mu� ihm klar sein, da� der
> Stromanbieter vermutlich jederzeit unter Wahrung einer K�ndigungsfrist
> den Vertrag aufk�ndigen kann.
> (*) Warum man den Verbrauch "sch�tzen" mu�, verstehe ich au�erdem
> nicht. Die Strommenge, die in diesem Mietshaus (oder meinetwegen in
> dieser Stra�e) insgesamt im Zeitraum X verbraucht worden ist, wird
> doch protokolliert sein. Wenn alle anderen Z�hler au�er dem des OP
> funktionierten, ergibt Gesamtverbrauch minus der Summe aller erfa�ten
> Z�hlerwerte den Verbrauch des OP.
Da k�nnte ich mir gut vorstellen, dass man mit einer Sch�tzung des
Verbrauches genauer hinkommt, da es doch immer wieder nicht
unbetr�chtliche Verluste gibt, die ganze Differenz bezogen auf die
Stra�e d�rfte eher teurer sein, als das was der Mieter tats�chlich
verbraucht hat. Genaue Zahlen hab ich dazu aber keine.
Tom
> Wie sieht das nun mit der Abrechnung aus? Der Mitarbeiter der Wien Strom
> meinte, der Verbrauch wᅵrde geschᅵtzt. Ist das so rechtmᅵᅵig?
Lies deinen Energieliefervertrag. Laut meinem hier (Wienstrom) wᅵre es
rechtmᅵᅵig und ist fᅵr diesen Fall (defekt am Zᅵhler) explizit vorgesehen.
Wer nun mit welcher Art von Schᅵtzung nᅵher am wahren Energieverbrauch ist
darᅵber kann man streiten. Man kann grundsᅵtzlich durchschnittliche
Verbrauchswerte der Vergangenheit oder ab dem Zeitpunkt der Reparatur
heranziehen. In meinem Vertrag steht AFAIR es werden die historischen Daten
herangezogen. Schlussendlich wird man sich mit seinem Energielieferanten
wohl einig werden was realistisch/unstrittig ist - wenn nicht bleibt der
Rechtsweg, der aber vermutlich mit einem Vergleich endet und somit beiden
nur zusᅵtzliche (unverhᅵltnismᅵᅵige) Kosten beschert.
> Muss ich
> aufgrund einer Schᅵtzung oder Vergleichsmessung das letzte Jahr
> nachzahlen? Kann ich eine Nachzahlung umgehen? Was gibt es fᅵr
> Mᅵglichkeiten?
Die Frage kann man nun auf zweierlei Arten interpretieren - entweder
mᅵchtest Du Deinen Energielieferanten prellen (was ich mal nicht annehme?)
oder es geht Dir um die hohe finanzielle Einmalbelastung. Zu letzterem hilft
eventuell eine Teilzahlungsmᅵglichkeit, ob Dein Energielieferant auf sowas
einsteigt musst Du selbst herausfinden, im Bereich des mᅵglichen ist es aber
vermutlich.