Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Steuer: Mwst Satz für Verwaltungskosten im Wohnungseigentum

158 views
Skip to first unread message

Klaus Klingenbusch

unread,
Jan 13, 2009, 11:23:31 AM1/13/09
to
Ich hätte hier mal eine steuerliche Frage. Vielleicht kann ja jemand
helfen od. mich auf eine besser Quelle verweisen.

Welcher Mwst Satz fällt bei der Verrechnung von VERWALTUNGSHONORAR an
den Wohnungseigentümer einer Wohnung mit Wohnungseigentum lt. WEG2002
an.

Randbedingungen / Ist Stand:

Wohnung ist Eigentumswohnung lt. WEG
Wohnung wird (ausschließlich) zu Wohnzwecken benutzt

Verrechnet werden (nunmehr)
Reparaturkostenrücklage ( ohne Mwst ) -> wird bei Verwendung
versteuert, i.a. 10% - OK
Betriebskosten ( 10% Mwst ) -> m.E. auch OK, da Nutzung Wohnzwecke
Verwaltungshonorar (20% Mwst ) --> ??? oder bisher 10% ???

Alle Zahlungen erfolgen gemeinsam auf das Konto der
Wohnungseigentumsgemeinschaft.

Bisher (alte HV) wurden 10% verrechnet. Bei einer 2. Wohnung werden
ebenfalls 10% verrechnet - allerdings werden hier die
Verwaltungskosten den Betriebskosten angelastet und auf diesem Weg
verrechnet.
Meine Interpertartion des Ust sollten Verwaltungstätigkeiten mit 10%
zu versteuern sein - allerdings steht da eine "komische" Formulierung
im Ust Gesetz : "Verwaltungsleistungen die die Eigentümergemienschaft
erbringt". Nun erbringt eigentlich regelmäßig ein Verwalter und nicht
die "Eigentümergemeinschaft" die tatsäche Verwaltungsarbeit".

Lange Rede kurzer Sinn:
Weiß da jemand verbindlich Bescheid ?
Und macht es einen Unterschied ob das Verwaltungshonorar auf der
monatlichen Vorschreibung extra ausgewiesen wird (aber gemeinsam auf
das Konto der Gemeinschaft und nicht direkt an eine Firma gezahlt
wird) oder nur indirekt über die BK abgerechnet wird ?

Danke für Hinweise
Klaus

Florian Burger

unread,
Jan 13, 2009, 3:42:46 PM1/13/09
to
Klaus Klingenbusch schrieb:

> Welcher Mwst Satz fällt bei der Verrechnung von VERWALTUNGSHONORAR an
> den Wohnungseigentümer einer Wohnung mit Wohnungseigentum lt. WEG2002
> an.

So wie die Frage gestellt ist: 20%.

Allerdings erbringt der Verwalter seine Leistung nicht gegenüber dem
(einzelnen) Wohnungseigentümer, sondern gegenüber der
Wohnungseigentümergemeinschaft (mit dieser besteht auch der
Verwaltungsvertrag). Die 20%ige USt zahlt zwar die
Wohnungseigentümergemeinschaft, holt sie aber als Vorsteuer wieder vom
Finanzamt zurück. Die Leistung der WE-Gemeinschaft ist aber (sofern
Wohnungseigentum zu Wohnzwecken -- nicht also zB für Abstellplätze) mit
10% ust-belastet.

> Meine Interpertartion des Ust sollten Verwaltungstätigkeiten mit 10%
> zu versteuern sein - allerdings steht da eine "komische" Formulierung
> im Ust Gesetz : "Verwaltungsleistungen die die Eigentümergemienschaft
> erbringt". Nun erbringt eigentlich regelmäßig ein Verwalter und nicht
> die "Eigentümergemeinschaft" die tatsäche Verwaltungsarbeit".

Naja, die WE-Gemeinschaft erbringt die Verwaltung, die sie aber sozusagen
an den Subunternehmer "Hausverwaltung" delegiert hat.

Aber deine Vorstellung ist richtig: Die WE-Gemeinschaft verrechnet an den
Wohnungseigentümer für die Verwaltung, die sie durch einen eigenen
Hausverwalter erbringen lässt, 10% USt.

> Weiß da jemand verbindlich Bescheid ?

Ja, Finanzamt. Hier gibt's nix Verbindliches.

> Und macht es einen Unterschied ob das Verwaltungshonorar auf der
> monatlichen Vorschreibung extra ausgewiesen wird (aber gemeinsam auf
> das Konto der Gemeinschaft und nicht direkt an eine Firma gezahlt
> wird) oder nur indirekt über die BK abgerechnet wird ?

Eine 20%ige USt ist nur dann vorstellbar, wenn nicht die WE-Gemeinschaft,
sondern der einzelne Wohnungseigentümer einen Verwalter beauftragt, also
zum Verwalten der Wohnungseigentumsanteilen, nicht für das Objekt selbst.

Florian


--
"Das österreichische Zivildienstrecht" | "Der Leistungsbegriff im UStG"
ISBN 3-8311-0562-6 | ISBN 3-7007-2235-4
http://www.zivildienstrecht.at |

Klaus Klingenbusch

unread,
Jan 14, 2009, 2:23:56 AM1/14/09
to
On 13 Jan., 21:42, Florian Burger <wird.nicht.gele...@inode.at> wrote:
>
> Eine 20%ige USt ist nur dann vorstellbar, wenn nicht die WE-Gemeinschaft,
> sondern der einzelne Wohnungseigentümer einen Verwalter beauftragt, also
> zum Verwalten der Wohnungseigentumsanteilen, nicht für das Objekt selbst.
>
> Florian

Dann fasse ich das so zusammen:

Verwaltung ist im Rahmen des Wohnungseigentumsvertrags von der
GEMEINSCHAFT
beauftragt die Liegenschaft zu verwalten. Der Vertrag besteht
(natürlich) zwischen der
Eigentümergemeinschaft und der Hausverwaltung. Sozusagen "Standardfall
Hausverwaltung".

Wohnung dient ausschließlich Wohnzwecken

Ergo 10% Mwst

Verbindlich natürlich nur vom Finanzamt. Trotzdem Danke Florian - ich
gehe davon aus, daß
du dir deiner Auskünfte selbst sicher bist. Ich habe mit verbindlich
nur gemeint, daß mir hier
Rückmeldung der Art "ich glaube", "ich habe gehört dass bei einem
Freund", ... im Moment
nicht viel helfen.

Klaus

Klaus Klingenbusch

unread,
Jan 14, 2009, 7:42:47 AM1/14/09
to
Der Vollständigkeit halber für's Archiv:

10%Mwst wurde mir in diesem Fall auch vom Finanzamt (Wien) bestätigt.
Jetzt muß ich nur noch die HV überzeugen :-))

Klaus

0 new messages