> Ist es erlaubt mit einem Mofa (<50ccm) die Busspur zu benutzen?
> Und wenn nein, welche Verwaltungsübertretung begehe ich dann?
Ohne Zusatztafel ist die Benützung von Fahrstreifen für Omnibusse mit
einspurigen Fahrzeugen nicht erlaubt. Wer dem zuwiderhandelt begeht eine
Verwaltungsübertretung nach § 53 Abs 1 Z 25 in Verbindung mit § 99 Abs 3
lit a StVO und ist mit Geldstrafe bis zu EUR 726,00, im Fall ihrer
Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu zwei Wochen, zu bestrafen.
Florian
--
"Das österreichische Zivildienstrecht"
ISBN 3-8311-0562-6
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3831105626/dasosterreich-21
http://www.zivildienstrecht.at
> Ist es erlaubt mit einem Mofa (<50ccm) die Busspur zu benutzen?
> Und wenn nein, welche Verwaltungsübertretung begehe ich dann?
"Fahrstreifen für Omnibusse" darf man nicht einmal mit dem Fahrrad benutzen
wenn es nicht ausdrücklich beschildert ist. Kostet vermutlich im Bereich von
21-50 Euro.
--
Markus Urban | Antworten bitte an
http://www.8ung.at/madmaxx | markus...@gmx.at
Tel/SMS +43664ASK4IT |
>René Holzer schrieb:
>
>> [Busspur befahren]
>Ohne Zusatztafel ist die Benützung von Fahrstreifen für Omnibusse mit
>einspurigen Fahrzeugen nicht erlaubt. Wer dem zuwiderhandelt begeht eine
>Verwaltungsübertretung nach § 53 Abs 1 Z 25 in Verbindung mit § 99 Abs 3
>lit a StVO und ist mit Geldstrafe bis zu EUR 726,00, im Fall ihrer
>Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu zwei Wochen, zu bestrafen.
Nicht immer. Wird im Zuge des Vorfahrens gem. §12 Abs 5 STVO ein oder
mehrer Fahrzeug von einem einspurigen Fahrzeug bogenförmig umfahren,
um sich weiter weiter vorne Aufzustellen, darf dafür auch eine Busspur
befahren werden. Selbiges gilt auch für den Pannenstreifen auf
Autobahen, was aber einem Mofafahrer egal sein dürfte... ;-)
mfg PM
--
§39 KDV , Allgemeine Bestimmungen für Omnibusse
(1) Omnibusse, die ausschließlich auf Rädern laufen, müssen wenigstens zwei
Achsen und vier Räder haben.
> Nicht immer. Wird im Zuge des Vorfahrens gem. §12 Abs 5 STVO ein oder
> mehrer Fahrzeug von einem einspurigen Fahrzeug bogenförmig umfahren,
> um sich weiter weiter vorne Aufzustellen, darf dafür auch eine Busspur
> befahren werden. Selbiges gilt auch für den Pannenstreifen auf
> Autobahen, was aber einem Mofafahrer egal sein dürfte... ;-)
Aha? D.h. ich darf mit dem Motorrad einen Stau auf der Autobahn am
Pannenstreifen 'bogenförmig' umfahren?
Sers,
Robert
>M.M. wrote:
>Aha? D.h. ich darf mit dem Motorrad einen Stau auf der Autobahn am
>Pannenstreifen 'bogenförmig' umfahren?
Ja, wenn folgende Bedingungen gegeben sind:
a.) Der Stau ist aufgrund einer Behinderung wie einer Ampel,
Baustelle, etc vorhanden aber nicht, wenn er durch Verkehrsüberlastung
entsteht.
b.) Bogerlfahren ist wichtig. Das längsbefahren des Pannenstreifens
ist nat. nicht erlaubt. Es geht drum, daß du dich eben Vorschlängelst,
und nicht einfach den Pannenstreifen gradeaus befährst. Also immer
wieder brav einreihen nach jedem Auto. Zum stillstand mußt du dabei
nicht kommen. Schaut halt dann aus, als ob man ang'soffen wäre ;-)
c.) Alle anderen Bedingungen des §12 Abs. 5 müssen erfüllt sein (also
zB. ausreichend Platz, Fahrzeuge müssen angehalten haben. Abbiegende
Fahrzeuge, die dies anzeigen, dürfen nicht behinderte werden usw.)
Für die mitlesenden Autofahrer sei auch gleich angemerkt: Die
Behinderung eines einspurigen Fahrzeugs, welches Vorfährt ist nicht
zulässig und stellt eine Verwaltungsübertretung dar und kann bestraft
werden. Also Tür aufreißen, Spur zumachen etc. ist verboten!
mfg P "Ritter des §12 (5) "M
> Am 20 Aug 2002 18:04:28 GMT teilte uns Florian Burger
>
>>René Holzer schrieb:
>>
>>> [Busspur befahren]
>
>>Ohne Zusatztafel ist die Benützung von Fahrstreifen für Omnibusse mit
>>einspurigen Fahrzeugen nicht erlaubt. Wer dem zuwiderhandelt begeht eine
>>Verwaltungsübertretung nach § 53 Abs 1 Z 25 in Verbindung mit § 99 Abs 3
>>lit a StVO und ist mit Geldstrafe bis zu EUR 726,00, im Fall ihrer
>>Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu zwei Wochen, zu bestrafen.
>
> Nicht immer. Wird im Zuge des Vorfahrens gem. §12 Abs 5 STVO ein oder
> mehrer Fahrzeug von einem einspurigen Fahrzeug bogenförmig umfahren,
> um sich weiter weiter vorne Aufzustellen, darf dafür auch eine Busspur
> befahren werden. Selbiges gilt auch für den Pannenstreifen auf
> Autobahen, was aber einem Mofafahrer egal sein dürfte... ;-)
Dass § 12 Abs 5 StVO zu § 53 Abs 1 Z 25 (bzw § 46 Abs 4 lit d StVO) eine
Spezialnorm sei und das Befahren der Busspur (bzw Pannenstreifen) bei
Vorfahren erlaubt sei, kann ich nicht erkennen. Kannst du deine Meinung
belegen?
Es handelt sich hier wohl um ein Zitat aus dem Grundtner?schen Aufsatz in
der ZVR.
http://www.geocities.com/MotorCity/Speedway/6961/LAW.html
Alex
--
Alexander Seger
http://www.fuerboeck.at
Und dessen Argumentation kann ich nicht ganz folgen.
STVO sagt:
§ 46. Autobahnen.
(4) Auf der Autobahn ist verboten:
d) den Pannenstreifen zu befahren, ausgenommen mit Fahrzeugen des
Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes
und sofern sich nicht aus Straßenverkehrszeichen oder
Bodenmarkierungen etwas anderes ergibt;
Alexander Seger <alexand...@fuerboeck.at> schrieb in im Newsbeitrag:
ak28vj$1ejv72$1...@ID-52207.news.dfncis.de...
Und dessen Argumentation kann ich nicht ganz folgen:
Grundtner sagt:
Zur Frage, ob der Lenker des einspurigen Fahrzeuges beim Vorfahren einen
Fahrstreifen für Omnibusse (§ 53 Abs 1 Z 25) benützen darf, kann ausgehend
von der Judikatur des VwGH wie folgt argumentiert werden: Das Verbot der
Benützung des Fahrstreifens für Omnibusse bezieht sich nur auf das Befahren
in Längsrichtung. Schert daher der Lenker eines einspurigen Fahrzeuges auf
den Fahrstreifen für Omnibusse aus, um ein angehaltenes Fahrzeug bogenartig
zu umfahren, wird das Verbot des § 53 Abs 1 Z 25 nicht verletzt. Dieselbe
Argumentation wird bezüglich eines Pannenstreifens zutreffen.
StVO sagt:
§ 46. Autobahnen.
(4) Auf der Autobahn ist verboten:
d) den Pannenstreifen zu befahren, ausgenommen mit Fahrzeugen des
Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes
und sofern sich nicht aus Straßenverkehrszeichen oder
Bodenmarkierungen etwas anderes ergibt;
Bezüglich Fahrstreifen für Omnibusse spricht er von einem Befahren in
Längsrichtung, das verboten ist. Die StVO sagt jedoch, dass es generell
verboten ist, den Pannenstreifen zu befahren, wobei es explizite Ausnahmen
gibt, und da ist das Vorfahren von Motorrädern nicht enthalten (auch
Vorfahren ist befahren)
Auch die von der Judikatur des VwGH ausgehende Rechtsansicht scheint mir
etwas "hatschert", da dürfte der Motorradfahrer ja immer nur an einem Auto
vorfahren, bei 2 oder mehr Autos müsste er dann schon den Fahrstreifen auf
zumíndst mehrere Meter (1 oder mehr Fahrzeuglänge) in Längsrichtung
befahren.
> Alexander Seger <alexand...@fuerboeck.at> schrieb in im
>> Es handelt sich hier wohl um ein Zitat aus dem Grundtner?schen
>> Aufsatz in der ZVR.
>> http://www.geocities.com/MotorCity/Speedway/6961/LAW.html
Danke für den Hinweis, damit hab' ich's auch "offiziell" gefunden:
Grundtner, Vorschlängeln, ZVR 1999, 146.
> Und dessen Argumentation kann ich nicht ganz folgen:
[...]
> Auch die von der Judikatur des VwGH ausgehende Rechtsansicht scheint
> mir etwas "hatschert", da dürfte der Motorradfahrer ja immer nur an
> einem Auto vorfahren, bei 2 oder mehr Autos müsste er dann schon den
> Fahrstreifen auf zumíndst mehrere Meter (1 oder mehr Fahrzeuglänge) in
> Längsrichtung befahren.
Diese Argumentation finde ich auch etwas "hatschert". Dass man ein
bogenförmiges Aus- und Wiedereinscheren nicht als Längsbefahren sieht,
sondern eher als Überqueren der Busspur...
Weiters schreibt Grundtner:
| Die lex specialis des § 12 Abs 5 geht den Regelungen des § 9 Abs 6
| vor. Der Lenker eines einspurigen Fahrzeuges darf zB auf einem
| Fahrstreifen, auf dem Richtungspfeile zum Rechtseinbiegen vorhanden
| sind, vorfahren und dann im Zuge des Vorschlängelns auf dem
| Fahrstreifen mit Richtungspfeilen zum Geradeausfahren wechseln. Er
| ist nicht strafbar.
Dieser Aussage kann ich mich nur anschließen, wenn
1) keine Sperrlinie zwischen den einzelnen Fahrstreifen besteht, und
2) das Wiedereinreihen zum Geradeausfahren vor der Haltelinie passiert.
Diesfalls ist aber § 12 Abs 5 StVO keine lex specialis zu § 9 Abs 6 StVO,
da in dieser Situation § 9 Abs 6 StVO noch nicht "greift".
>>Aha? D.h. ich darf mit dem Motorrad einen Stau auf der Autobahn am
>>Pannenstreifen 'bogenförmig' umfahren?
>
>Ja, wenn folgende Bedingungen gegeben sind:
Quelle?
>a.) Der Stau ist aufgrund einer Behinderung wie einer Ampel,
>Baustelle, etc vorhanden aber nicht, wenn er durch Verkehrsüberlastung
>entsteht.
Was du natürlich ganz genau weißt, denn schließlich hast du
eingebautes 5km-Radar, gell?
>Also Tür aufreißen, Spur zumachen etc. ist verboten!
Wenn ich auf meinem Faahrstreifen steh, dann steh ich. Wenn nicht
genügend Platz da ist, ist nicht genügend Platz da.
-mfg-ghw-
--
There are only 10 kinds of people who understand binary digits:
Those who do, and
Those who don't.
>Dieser Aussage kann ich mich nur anschließen, wenn
>1) keine Sperrlinie zwischen den einzelnen Fahrstreifen besteht, und
Eben, und um auf der AB auf den Pannenstreifen zu gelangen, müßte eine
Sperrlinie überfahren werden, was an sich schon nicht zulässig ist.
>Also Tür aufreißen,
Das ist eh klar, aber
>Spur zumachen etc. ist verboten!
das schau ich mir im Fernsehen an, wie du mir vorschreiben willst, wie
ich mich auf meinem Fahrstreifen verhalten soll, wenn ich mich z.B.
etwas weiter nach links bewege, um am Vordermann vorbeisehen zu
können...
> (4) Auf der Autobahn ist verboten:
>
> d) den Pannenstreifen zu befahren, ausgenommen mit Fahrzeugen des
> Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes
> und sofern sich nicht aus Straßenverkehrszeichen oder
> Bodenmarkierungen etwas anderes ergibt;
Nachdem hier steht, daß dieser generell nicht befahren werden darf,
darf er auch nicht zum Vorfahren befahren werden, egal in welche
Richtung.
Ist der Pannenstreifen eigentlich durch eine Rand- oder Sperrlinie
abgegrenzt?
Solange du dich bewegst darf der Biker sowieso nicht vorfahren,
das darf er nur wenn die zu überholenden Fahrzeuge angehalten
haben. Z.B. bin ich an einem Freitag Nachmittag (16.8.)
staubedingt auf der A2 vom Knoten Inzersdorf bis zum Knoten
Guntramsdorf ca. 45 min im Schritttempo gefahren. Da haben
etliche Biker überall überholt (Pannenstreifen, zwischen den
Kolonnen, linker Rand über der Randlinie), alles
vorschriftswidrig (Der Staugrund war Verkehrsüberlastung). Da
nutzen alle mal die Fahrspur aus und schauen wos wieder weiter geht.
>Solange du dich bewegst darf der Biker sowieso nicht vorfahren,
>das darf er nur wenn die zu überholenden Fahrzeuge angehalten
>haben.
Ja. Aber wenns angehlaten haben, ist's ja eh kein überholen mehr,
sondern ein Vorfahren. Und wenn das Einspurige Fahrzeug auf einer
Eigenen Spur fährt ist es ein Vorbeifahren. Und beim Vorfahrne darf
der Lenker eben nimmer mehr aus purem Jux die Spur zumachen. Ist mir
aber tatsächlich noch nie wirklich passiert oder hat mich nicht
berührt.
>Z.B. bin ich an einem Freitag Nachmittag (16.8.)
>staubedingt auf der A2 vom Knoten Inzersdorf bis zum Knoten
>Guntramsdorf ca. 45 min im Schritttempo gefahren. Da haben
>etliche Biker überall überholt (Pannenstreifen, zwischen den
>Kolonnen, linker Rand über der Randlinie), alles
>vorschriftswidrig (Der Staugrund war Verkehrsüberlastung).
Ist in Guntramsdorf nicht eine Baustelle? Also passts ja eh. :-)
Wenn genügend Platz zum überholen ist, darf man auch überholen.
Selbst wenn kein eigener Fahrstreifen vorhanden ist.
Das befahren des Pannenstreifens in längsrichtung ist aber nicht
gestattet. Das sollte auch ganz klar sein.
Wie ich das persönlich halte, verrate ich aber jetzt nicht, ich sag
nur, daß 21EUR nicht sooo viel Geld ist, wenn man ein ohnehin schon
teures Hobby betreibt :-)
>Da
>nutzen alle mal die Fahrspur aus und schauen wos wieder weiter geht.
Meistens gehts Vorne weiter:-). Sie könnten aber auch den
Motorradfahrer fragen, Der sitzt ja meistens ein Autodach höher und
hat da einen besseren Überblick *g*.
Ich bemerk aber, und da muß ich wirklich ein großes Lob den 'nur'
Autofahrern aussprechen, daß scheinbar ein Sinneswandel stattfindet.
Und deutlich merkt man daß auf der Autobahn. Da wird eigentlich
regelmäßig Platz gemacht. Scheinbar haben die meisten überrissen, daß
es eigentlich nix bringt, die Spur absichtlich zu sperren, weil der
Einspurige halt nur die Seite wechselt und halt eine Kollone weiter
drüben weiterfährt. Sei, auch wenns da arg OT ist, auch einmal
erwähnt.
mfg PM
Wie soll ich, wenn ich angehalten habe, die Spur zumachen? Das
kann ich ja nur wenn ich mich bewege. Und dann ist es kein
Vorfahren mehr.
> Ist in Guntramsdorf nicht eine Baustelle? Also passts ja eh. :-)
> Wenn genügend Platz zum überholen ist, darf man auch überholen.
> Selbst wenn kein eigener Fahrstreifen vorhanden ist.
Wo steht denn das?
>>Da
>>nutzen alle mal die Fahrspur aus und schauen wos wieder weiter geht.
>
>
> Meistens gehts Vorne weiter:-).
OK, ich korrigiere mich auf: wann es wieder weiter geht :-)
> Sie könnten aber auch den
> Motorradfahrer fragen, Der sitzt ja meistens ein Autodach höher und
> hat da einen besseren Überblick *g*.
Die fahrn ja immer so schnell vorbei... :-)
>Und beim Vorfahrne darf
>der Lenker eben nimmer mehr aus purem Jux die Spur zumachen.
Ist irgendwie schwer, wenn man hinter dem Vordermann steht.
>nur, daß 21EUR nicht sooo viel Geld ist, wenn man ein ohnehin schon
>teures Hobby betreibt :-)
Ich denk nicht, daßt bei einer Anzeige mit nur 21 EUR davonkommen
wirst.