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auto abschleppen verhindern einsteigen

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Bernhard Kuemel

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Jul 29, 2023, 7:17:18 AM7/29/23
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Hi agr!

Wie kann man sinnvoll verhindern, dass ein Auto abgeschleppt wird, wenn
die Abschleppung gerade vorbereitet wird? Wann ist es nicht mehr sinnvoll?

Einsteigen verhindert das Abschleppen, aber je nach Grad der der
Aufladung ist es vielleicht illegal und der Abschlepper ruft vielleicht
die Polizei und man wird mit Gewalt/Strafandrohung aus dem Auto geholt.

Ich schaetze wenn noch keine Abschleppvorrichtungen angebracht sind,
kann man einfach einsteigen und damit darf nicht mehr abgeschleppt werden.

Was wenn eine Hebevorrichtung teilweise oder vollstaendig angebracht
ist, aber noch alle Reifen am Boden sind, oder ein oder beide
Reifenpaare bereits angehoben sind, wobei ein Reifenpaar auf einem
Wagerl sein kann, das beim Wegfahren auf der Strasse rollt.

lg, Bernhard

Konkreter Fall: A (Sozialarbeiter) parkt versehentlich in einer
Ladezone, geht zu einer Klientenfamilie und weil A das Gefuehl hat,
etwas reden wuerde den Klienten helfen kommt A erst zum Auto als es
aufgeladen wird (wie genau ist unklar).

Bernhard Kuemel

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Jul 29, 2023, 11:48:33 AM7/29/23
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Ist ev. Notwehr moeglich?

Bernhard Z

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Jul 30, 2023, 4:06:24 AM7/30/23
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Bernhard Kuemel <bern...@bksys.at> wrote:
> Ist ev. Notwehr moeglich?

Notwehr iSd § 3 StGB wage ich auszuschließen. Es liegt ja kein
rechtwidriger Angriff auf ein geschütztes Rechtsgut (in casu Eigentum bzw.
Besitz am Auto) vor.

Bernhard.

Bernhard Kuemel

unread,
Jul 30, 2023, 4:47:51 AM7/30/23
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Naja, ich dachte wenn man z.B. einsteigt und wegfahren will solange das
nocht legal ist, und der Abschlepper das Wegfahren blockiert und
Abschleppvorrichtungen anbringt oder nicht entfernt.

Clemens Aigner

unread,
Aug 8, 2023, 1:45:11 AM8/8/23
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Abschleppen ist keine Strafe, sondern eine Massnahme zur Wiederermoeglichung
des Verkehrs.

Wenn Du daher "rechtzeitig" kommst, um wegzufahren, vermute ich, dass
die Abschleppung rechtswidrig wird und daher auch abgebrochen wird.

Wenn allerdings das Wiederabladen laenger dauert als das Wegbringen
des Fahrzeugs, wird es wohl im Interesse des Geschaedigten nicht
geschehen und wird auch rechtskonform sein.

Was bleibt, sind Ansprueche aus dem Zivilrecht: Abschleppkosten,
Ansprueche des Geschaedigten (Strassenbahn, Garagenplatzinhaber).

Ebenso wird es im Allgemeinen ohne Verwaltungsstrafe nicht gehen.

LG Clemens

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