irgendeinedomain.austria enthält gesetzeskonform ein Impressum
und "gehört".A
Ein Subdmain wird an Dritte B weitergegeben.
subdomain.irgendeinedomain.austria des Dritten B enthält ebenfalls
gesetzeskonform ein Impressum
weitere.subdomain.irgendeinedomain.austria des Vierten D enthält kein
Impressum.
Muss A in irgendeineer Form darauf hinweisen, dass
subdomain.irgendeinedomain.austria von einem Dritten genutzt wird? Immerhin
kann ein Dritter ohne Zustimmung von A keine Subdomain anlegen usw., sodass
man vordergründig annehmen kann, dass auch eine Subdomain A gehört.
Kann man annehmen, dass "weitere.subdomain.irgendeinedomain.austria" in der
Imoressumspflicht von A steht, wenn beim Impressum von A nicht darauf
hingewiesen wird, dass Subdomains an 3. weitergegeben wurden?
Al
Wie kommt man auf die Idee, daß Impressum was mit Domains zu tun haben
könnte? *kopfschüttel*
Und wenn schon, wie pappte man das Impressum dann an die Domain dran?
Kommentare im WHOIS?
Servus, Andreas
Ich gehe davon aus, dass ich als Domäneninhaber auch verantwortlich für
den Inhalt bin. Wenn ich eine Subdomäne jemandem überlasse, der sie
eigenverantwortlich verwendet, so muss ich mich absichern. Das mindeste,
das ich dem Subdomäneninhaber vertraglich auferlegen würde, ist
a) ein eigenes Impressum vorzusehen und
b) dafür zu sorgen, dass man von keiner Stelle der Subdomäne aus zum
Impressum der Hauptdomäne findet und
c) seine Seite derart zu gestalten, dass eine leichte Verwechslung mit
der Hauptdomäne nicht zu erwarten ist und
d) seine Inhalte derart zu gestalten, dass sie nicht im Widerspruch zu
meinen eigenen Interessen stehen.
Ich kann mir aber vorstellen, dass ich mein Impressum derart gestalte,
dass je Domäne und Subdomäne ein kompletter Impressumseintrag
ersichtlich ist.
Bitte sei nicht so kleinlich. Wenn ein Internetangebot kein Impressum
hat, so sucht man sich über WHOIS den Besitzer - und bei einer Subdomäne
findet man eben den falschen. Umso wichtiger ist das Impressum.
Internetseiten, die auf meinem Mist gewachsen sind, haben eine Struktur
mit Menü, Kopf- und Fußzeilen, und von jeder Seite aus findet man
einfach zum Impressumseintrag. Und natürlich ist das dann das "Impressum
der Domäne".
Du hast mich nicht richtig verstanden. Ich versuche es besser zu
formulieren.
Jede Seite von http://irgendeinedomain.austria/irgendwas.html enthält
korrekt das Impressum von A
http://subdomain.irgendeinedomain.austria
enthält das korrekte Impressum von B, das aber eine andere
Rechtspersönlichkeit ist
http://weitere.subdomain.irgendeinedomain.austria
enthält _kein_ Impressum von C, wobei C wiederum eine andere
Rechtspersönlichkeit ist, es aber ein Naheverhältnis zu B gibt.
Ich sehe mir nun die Seite von C an, also
http://weitere.subdomain.irgendeinedomain.austria und interessiere mich,
wer nun hinter dieser Domain steht. Da die Seite kein Impressum hat,
informiere ich mich bei http://irgendeinedomain.austria und entdecke dort
ein Impressum. A sagt mir aber, geht mich nichts an, ich habe die Subdomain
an B weitergegeben. Ich brauche also kein Impressum für
http://subdomain.irgendeinedomain.austria anführen, dafür ist dieser
verantwortlich. Und das ist meine rechtliche Frage. Braucht A in keinerlei
Weise im Impressum darauf hinweisen? Immerhin ist es B ja nicht möglich
http://subdomain.irgendeinedomain.austria zu verwenden, wenn A nicht die
entsprechenden DNS-Einträge einrichtet.
Aus der Pflicht, auf jeder Seite ein Impressum zu haben, schließe ich, dass
derjenige, der sich über eine Homepage informieren will, nicht eine Odyssee
haben soll, um an die entsprechenden Informationen zu gelangen. Ähnlich ist
es ja mit der Tiefe der Links bis man das Impressum erreicht.
Wenn man das System der Subdomains versteht, kann man natürlich direkt auf
der Subdomain nachsehen, die über
http://weitere.subdomain.irgendeinedomain.austria liegt, also
http://subdomain.irgendeinedomain.austria und findet dort das Impressum.von
B, das ja mit dem Impressum von A nicht ident ist. Ist diese Art der
Recherche nach dem Impressum zumutbar?
Kann man also A oder B für das fehlende Impressum von C, also bei
http://weitere.subdomain.irgendeinedomain.austria verantwortlich machen?
Al
>
> [lange domain-konstruktionen]
>
> Al
weniger juristisch, dafür mehr technisch betrachtet (und mal zum lesen
vereinfacht)
es gibt
domainA (gehört A)
domainB.domainA (wird von B verwaltet, läuft aber über A)
domainC.domainB.domainA (wird von C verwaltet über B über A)
als Besitzer von domainA steht dir auch die Verwaltung der Subdomains
zu. Es scheint mir schon komisch, daß C eine SubSub-Domain von B
erhalten kann (ok, mit dem Subdomain-Zeugs hab ich mich nie so befasst)
Als Besitzer der Domain sollte es dir aber möglich sein, Sub(Sub)Domains
jederzeit zu löschen (oder auch nur Einträge im Verzeichnis sinnvoll zu
behandeln, z.B. Weiterleitung).
Damit kannst du C - gegebenenfalls mit B als Vermittler - auffordern,
ein Impressum in angemessener Zeit anzubringen, andernfalls droht die
Löschung der Domain. Sofern du nicht Verträge mit B und vielleicht C
hast, die derartige Konsequenzen untersagen (*) kannst du also relativ
leicht druck machen.
(*) falls doch, hast du ja hoffentlich auch die Einhaltung der div.
Pflichten, u.a. Impressum, ebenfalls darin aufgenommen
Nur mal so als Idee,
lg /DG/
> Al Bogner erfreute die Menschheit mit::
>
>>
>> [lange domain-konstruktionen]
>>
>> Al
>
> weniger juristisch, dafür mehr technisch betrachtet (und mal zum lesen
> vereinfacht)
>
> es gibt
> domainA (gehört A)
> domainB.domainA (wird von B verwaltet, läuft aber über A)
das muss man sicher präzisieren. "Läuft aber über A"ist technische gesehen
eine DNS-Konfiguration. Rechtlich ist das vermutlich aber aus anderer Sicht
zu sehen.
> domainC.domainB.domainA (wird von C verwaltet über B über A)
>
> als Besitzer von domainA steht dir auch die Verwaltung der Subdomains
> zu. Es scheint mir schon komisch, daß C eine SubSub-Domain von B
> erhalten kann (ok, mit dem Subdomain-Zeugs hab ich mich nie so befasst)
Das sehe ich als keine besondere Sache.
A trägt eine Subdomain für B ein.
Damit kann B mit dieser Subdomain aus DNS-Sicht machen wozu B lustig ist. B
kann also wieder eine Subdomain erstellen und C die Nutzung dafür
überlassen. DNS-mäßig ist so etwas in ein paar Minuten eingerichtet.
> Als Besitzer der Domain sollte es dir aber möglich sein, Sub(Sub)Domains
> jederzeit zu löschen (oder auch nur Einträge im Verzeichnis sinnvoll zu
> behandeln, z.B. Weiterleitung).
> Damit kannst du C - gegebenenfalls mit B als Vermittler - auffordern,
> ein Impressum in angemessener Zeit anzubringen, andernfalls droht die
> Löschung der Domain. Sofern du nicht Verträge mit B und vielleicht C
> hast, die derartige Konsequenzen untersagen (*) kannst du also relativ
> leicht druck machen.
>
> (*) falls doch, hast du ja hoffentlich auch die Einhaltung der div.
> Pflichten, u.a. Impressum, ebenfalls darin aufgenommen
Zur Klarstellung, es handelt sich nicht um eine Domain, die mir gehört. Was
man mit Hausverstand machen würde ist eine Sache, die rechtlichen
Vorschriften dazu, eine andere und mich interessiert die rechtliche Seite.
Die Kernfrage aus juristischer Sicht ist für mich, kann A sagen geht mich
nicts an, was C macht? Verantwortlich ist C und nicht ich (A). Lass mich in
Ruhe und beschwer dich bei C und unterstelle mir (A) nicht, dass ich
unrechtmäßig handle. Ich (A) habe ja ein Impressum auf meiner Seite.
Es geht mir nicht darum herauszufinden wer hinter C steckt, das findet man
mit relativ hoher Sicherheit in ein paar Minuten heraus, wenn man ein paar
sehr wahrscheinliche Dinge unterstellt. Für mich ist es eine formale Frage.
Al
Meine (IANAL) Meinung dazu:
Al Bogner <root.forwa...@n06b-nospam.pinguin.uni.cc> writes:
> Nehmen wir folgende Situation an.
>
> irgendeinedomain.austria enthält gesetzeskonform ein Impressum
> und "gehört".A
>
> Ein Subdmain wird an Dritte B weitergegeben.
>
> subdomain.irgendeinedomain.austria des Dritten B enthält ebenfalls
> gesetzeskonform ein Impressum
>
> weitere.subdomain.irgendeinedomain.austria des Vierten D enthält kein
> Impressum.
>
> Muss A in irgendeineer Form darauf hinweisen, dass
> subdomain.irgendeinedomain.austria von einem Dritten genutzt wird?
Nein.
> Kann man annehmen, dass "weitere.subdomain.irgendeinedomain.austria" in der
> Imoressumspflicht von A steht, wenn beim Impressum von A nicht darauf
> hingewiesen wird, dass Subdomains an 3. weitergegeben wurden?
Nein.
Wenn ein User meint, Trugschlüsse ziehen zu müssen ("Die Website auf
http://domainA wird von Person A betrieben, also werden auch die auf
http://domainA/verzeichnisB/ und die auf http://subdomainC.domainA von
ihm betrieben."), so ist das sein Pech. Ich bin nicht verpflichtet,
ihm auf meiner Webseite kostenlose EDV-Nachhilfe zu geben.
Mit anderen Worten: Meiner Meinung nach sind Adressierung (i.A. eine
URL) und Offenlegung/Impressum zwei vollkommen verschiedene Paar
Schuhe.
LG,
Heinzi
Natürlich. Wenn dem nicht so wäre, könnte nic.at (der Betreiber der
"at"-Top-Level-Domain) für sämtliche Impressumsverstöße aller
at-Domänen belangt werden...
Du meinst, das zählt nicht, weil nic.at keine Webseite unter der URL
http://at/ betreibt? Dann gebe ich dir ein anderes Beispiel: A besitzt
(und DNS-verwaltet) die Domäne domainA und stellt daraufhin
http://domainA dem Kunden B und http://sub.domainA dem KundenC zur
Verfügung. Wieso sollte B nun irgendeine Verantwortung für Cs
Verhalten haben?
LG,
Heinzi
Schon eher passende TXT-Records im DNS.
Bernd
--
Bernd Petrovitsch Email : be...@bofh.at
"For I was talking aloud to myself. A habit of the old: they choose
the wisest person present to speak to; the long explanations needed
by the young are wearying." --- Gandalf, the White
Jede "dauerhafte" Web-Seite muss ein Impressum enthalten,
egal welche Subdomain die URL-Adresse enthaelt.
Verantwortlich dafuer ist der Webautor, der die Webseite
hochgeladen und damit oeffentlich sichtbar gemacht hat.
Auch das wieder unabhaengig davon,
welche Domain in seiner Mailadresse vorkommt.
Also offenbar ist D dafuer verantwortlich,
seine Seiten mit einem Impressum zu versehen.
Es ist natuerlich nicht verboten, dass der A (wenn er will)
in freundschaftlicher Hilfe den D darauf hinweist,
dass er das tun sollte,
aber warum sollte der A dazu verpflichtet sein?
Er ist doch nicht der Vormund von D.
> Muss A in irgendeineer Form darauf hinweisen, dass
> subdomain.irgendeinedomain.austria von einem Dritten genutzt wird?
Wenn eine Seite von A einen Link auf eine Seite von D enthaelt,
dann muss der Link so formuliert sein,
dass nicht der falsche Eindruck entsteht,
dass die Seite von A stammt oder zu A gehoert,
also der A darf sich die Seiten von D nicht "zu eigen machen".
Z.B. nicht "Hier finden Sie die Beschreibungen unserer Waren",
wenn es in Wirklichkeit die Waren und/oder die Beschreibungen
von jemand anderem sind.
Wenn es aber gar keine Links von A-Seiten auf D-Seiten gibt,
wo soll dann das Problem sein?
--
Wenn es eines Impressumspflicht gibt, dann f�r den *Betreiber* der
Website, f�r den jenigen, der die Inhalte verantwortlich ist. Ob der
jetzt unter
www.meinewebsite.com
ichmagbier.aon.at
sub.domains.sind.eh.sinnlos.at
members.provider.at/feierabend
123.234.456.567
seine Website betreibt, kann den Domaininhabern selbst (mehr oder
weniger) eigentlich wurscht sein. Der whois-Eintrag der Domain selbst
ist auch nicht mehr als ein Indiz, wer f�r die Inhalte verantwortlich
sein k�nnte. Bzw hat man nicht mehr, als jemanden zum nachfragen, von
wem das stammen k�nnte. So wird man wohl kaum den Boris zur
Rechenschaft ziehen k�nnen, wenn jemand unter members.aon.at/blafasel
b�se Dinge ver�ffentlicht. Da muss man sich schon an den Urheber
wenden.
Weiterf�hrende Infos bzgl. Impressumspflicht:
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&DocID=378070&StID=192783
lg
Man kann den �bergeordneten Domain-Inhaber fragen, wem er die Domain
weitergegeben hat: Sprich, ich frage [das whois von] nic.at, an wen bla.at
weitergegeben [delegiert] wurde. Oder ich frage den Inhaber von bla.at, an
wen blub.bla.at weitergegeben wurde.
Weiters kann ich den Serverbetreiber fragen, wer denn diesenundjenen
Webspace gemietet hat.
Aber das sind alles nur Hinweise, aus denen sich keine Verpflichtung
ableiten kann.
Konkretes Beispiel: VIBE!AT delegiert jedem/r �sterreicherIn eine Domain
unter priv.at. Meinst Du jetzt wirklich, der Verein m��te jedem dieser
Domaininhaber nachlaufen, ob er seinen Offenlegungspflichten nachkommt?
Servus, Andreas
Gut. Wenn ich in meiner Zone Records ver�ffentliche, die meinungsbildend
oder sowas sind, dann pappe ich auch das Impressum dort in der Zone als
TXT-Record dazu. Ok? (wozu brauch'ma noch Webseiten? TXT-Records sind jetzt
angesagt... ;)
Wenn ich eine Zeitung herausgebe, dann habe ich dort mein Impressum
reinzuschreiben. Wenn ich eine Webseite ver�ffentliche, dann habe ich dort
mein Impressum reinzuschreiben (mehr oder weniger ausf�hrlich). Wenn ich
einen Email-Newsletter (wenigstens 4x im Jahr in vergelichbarer Gestaltung)
verbreite, dann habe ich dort mein Impressum (oder einen Link dorthin)
reinzuschreiben. (MedienG)
Entschuldigung, aber wo ist da das Problem...
Servus, Andreas
Ich seh da kein Problem.
Ich seh noch nicht mal ein Problem, wenn *ich* $DOMAIN (die strafrechlich
nicht bedenklich ist) registriert hab, damit im DNS und whois auftauche und
wer anderer (der nirgends auftaucht) das mit Inhalt dort befüllt. MedienG
u.U. ist alles *dessen* Problem (oder sollte es zumindest sein).
Das obige "Problem" war eher:
>Andreas Labres wrote:
[....]
>> Wie kommt man auf die Idee, daß Impressum was mit Domains zu tun haben
>> könnte? *kopfschüttel*
>>
>> Und wenn schon, wie pappte man das Impressum dann an die Domain dran?
>> Kommentare im WHOIS?
>
>Schon eher passende TXT-Records im DNS.
Wenn es schon um DNS-Einträge geht, dann ist ein TXT-Record dem A-, CNAME-
oder MX-Record mbMn etwas näher als "whois" Output - v.a. wenn es um
delegierte Domains geht (und der Sippenhaftung, daß $DOMAIN
(mit)verantwortlich für subdomain.$DOMAIN ist, nur weil es eine Subdomain
derselben ist, wird man ja nicht befürworten).
Und nachdem irgendein NIC den Inhalt von whois redaktionell betreut, wird es
mühsam werden, dort alles reinzukriegen, was nötig erscheint.