Am Fr, 15 Jun 2012 22:35:54 CEST schrieb Johann Mayerwieser:
> А. Воgnеr schrieb:
>
> > Sinnigerweise gibt es in einem mittlerweile nur mehr teilweise von
> > Senioren genützten Seniorenwohnhaus eine Aufzugstür, die extrem
> > gefährlich ist. Die Aufzugstür schliesst mit großer Geschwindigkeit
> > und drückt stark gegen eine Person, wenn man nicht schnell genug im
> > Aufzug ist oder eben draußen und quetscht einen erbarmungslos ein.
> > Wenn man Pech hat, dann hat man geprellte Finger und Abschürfungen,
> > auch wenn man noch nicht gebrechlich ist.
>
>
> Problem ist, dass die Hausverwaltung das Aufzugsproblem innerhalb von
> Minuten durch Stilllegung lösen kann.
Darf sie das? Dann sind > 50% in der Wohnung eingesperrt. Sinnigerweise
fährt der Lift nur in einen Halbstock zwischen EG und 1. Stock (man
sollte den Architekten im Alter dort wohnen lassen) und Leute mit
Gehhilfe können nur in den Keller fahren und dort versuchen über einen
steilen Weg das Haus zu verlassen. Da wurde offensichtlich an mehreren
Stellen hirnlos gespart. Eine Person mit Gehhilfe im Lift zu begleiten
ist nur mit Verrenkungen möglich und beim Aussteigen wird man
garantiert von der Aufzugstür verletzt, wenn man nicht die Stoptaste
drückt. Das Deaktivieren der Stoptaste ist wiederum ziemlich gefährlich.
> Wenn im Seniorenheim auch Bedienstete ständig arbeiten könnte auch
> das Arbeitsinspektorat eine Hilfe sein.
Das ist kein Altersheim, sondern ein Wohnhaus, das spezielle für ältere
Leute gedacht war, mittlerweile sind die Bewohner gemischt.
Meine Frage ist, gibt es rechtliche Vorschriften, die die
Hausverwaltung zwingen, einen entsprechenden Lift einbauen zu lassen?
Alle paar Jahre gibt es das Gerücht, dass das Haus in ein paar Jahren
abgerissen werden soll, kürzlich wurden aber Balkone und Fenster
renoviert. Das Haus ist etwa 30-40 Jahre alt.
--
Αl