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Verletzung durch Aufzugstür

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А. Воgnеr

unread,
Jun 15, 2012, 3:58:29 PM6/15/12
to
Sinnigerweise gibt es in einem mittlerweile nur mehr teilweise von
Senioren genützten Seniorenwohnhaus eine Aufzugstür, die extrem
gefährlich ist. Die Aufzugstür schliesst mit großer Geschwindigkeit und
drückt stark gegen eine Person, wenn man nicht schnell genug im Aufzug
ist oder eben draußen und quetscht einen erbarmungslos ein. Wenn man
Pech hat, dann hat man geprellte Finger und Abschürfungen, auch wenn man
noch nicht gebrechlich ist.

Die Hausverwaltung meint, bei diesem Aufzug kann man aufgrund des
Alters nichts ändern. Ich bin kein Aufzugsspezialist, aber ich vermute,
dass der Aufzug nur unten in Unterschenkelhöhe 1 Lichtschwelle hat (mehr
habe ich nicht gesehen) und man es eventuell bei dem kleinen Aufzug
leicht möglich ist, dass unten das Licht nicht unterbrochen ist,
während man oben mit dem Körper in der Tür ist. So genau habe ich es
nicht getestet. Mir hat es gereicht 2x eingequetscht zu werden und mit
sehr großer Kraft dagegen zu drücken.

Gibt es entsprechende Bestimmungen für Aufzüge, die verbindlich
vorschreiben, dass ein Aufzug so konstruiert sein muss, dass eine Tür
sofort stoppt?

Mir geht es um den Schutz älterer Personen, da könnte ein Einquetschen
fatal sein. Die schalten zum Ein- und Aussteigen den Aufzug auf Stop,
aber auch da muss man schnell sein um nicht eingequetscht zu werden.


--
Αl


Johann Mayerwieser

unread,
Jun 15, 2012, 6:35:54 PM6/15/12
to
А. Воgnеr schrieb:

> Sinnigerweise gibt es in einem mittlerweile nur mehr teilweise von
> Senioren genützten Seniorenwohnhaus eine Aufzugstür, die extrem
> gefährlich ist. Die Aufzugstür schliesst mit großer Geschwindigkeit und
> drückt stark gegen eine Person, wenn man nicht schnell genug im Aufzug
> ist oder eben draußen und quetscht einen erbarmungslos ein. Wenn man
> Pech hat, dann hat man geprellte Finger und Abschürfungen, auch wenn man
> noch nicht gebrechlich ist.


Problem ist, dass die Hausverwaltung das Aufzugsproblem innerhalb von
Minuten durch Stilllegung lösen kann.

Wenn im Seniorenheim auch Bedienstete ständig arbeiten könnte auch das
Arbeitsinspektorat eine Hilfe sein.

Hannes


--
Die Diktatur des Kapitalismus Marktwirtschaft zu nennen ist der gleiche
Euphemismus mit dem die Bonzendiktatur der Kommunisten als Sozialismus
bezeichnet wurde. - Andreas Bockelmann in dafa
Für PN Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.

Helmut Wabnig

unread,
Jun 16, 2012, 3:18:30 AM6/16/12
to
On Fri, 15 Jun 2012 21:58:29 +0200, ?. ??gn?r
<noreply-address-del...@un11q4-no-spam.corr.eu.org>
wrote:

>Sinnigerweise gibt es in einem mittlerweile nur mehr teilweise von
>Senioren genützten Seniorenwohnhaus eine Aufzugstür, die extrem
>gefährlich ist. Die Aufzugstür schliesst mit großer Geschwindigkeit und
>drückt stark gegen eine Person, wenn man nicht schnell genug im Aufzug
>ist oder eben draußen und quetscht einen erbarmungslos ein. Wenn man
>Pech hat, dann hat man geprellte Finger und Abschürfungen, auch wenn man
>noch nicht gebrechlich ist.
>
>Die Hausverwaltung meint, bei diesem Aufzug kann man aufgrund des
>Alters nichts ändern. Ich bin kein Aufzugsspezialist, aber ich vermute,
>dass der Aufzug nur unten in Unterschenkelhöhe 1 Lichtschwelle hat (mehr
>habe ich nicht gesehen) und man es eventuell bei dem kleinen Aufzug
>leicht möglich ist, dass unten das Licht nicht unterbrochen ist,
>während man oben mit dem Körper in der Tür ist. So genau habe ich es
>nicht getestet. Mir hat es gereicht 2x eingequetscht zu werden und mit
>sehr großer Kraft dagegen zu drücken.


Dann teste mal genauer und laß das Geschwafel.
Deine Sorgen möcht ich haben.


w.

Hans Huber

unread,
Jun 16, 2012, 4:27:48 AM6/16/12
to
Am 15.06.2012 21:58, schrieb А. Воgnеr:
> Die Aufzugstür schliesst mit großer Geschwindigkeit und
> drückt stark gegen eine Person, wenn man nicht schnell genug im Aufzug
> ist oder eben draußen und quetscht einen erbarmungslos ein.

Hat der Lift eine Taste um die Türe manuell zu schließen ("-><-" Taste).
Wenn ja würde ich einfach den Timer von z.B. 10 auf 30 Sekunden
verlängern lassen. Das löst das Problem zu 95% und wers eilig hat kann
ja nach dem Einsteigen die Schließen-Taste drücken.

Ohne dieser Taste ist halt fraglich, ob einem diese Warterei nicht
nervt. Wie teuer es ist noch einen zweiten Lichtschranken anzubringen,
und ob dieser einfach parallel geschaltet werden kann müsste der
Aufzugshersteller wohl beziffern.


А. Воgnеr

unread,
Jun 16, 2012, 6:08:35 AM6/16/12
to
Am Sa, 16 Jun 2012 10:27:48 CEST schrieb Hans Huber:

> Am 15.06.2012 21:58, schrieb А. Воgnеr:
> > Die Aufzugstür schliesst mit großer Geschwindigkeit und
> > drückt stark gegen eine Person, wenn man nicht schnell genug im
> > Aufzug ist oder eben draußen und quetscht einen erbarmungslos ein.
>
> Hat der Lift eine Taste um die Türe manuell zu schließen ("-><-"
> Taste).

Nein, nur den Stop-Schalter und das ist ein schwergängiger Kippschalter.

> Wenn ja würde ich einfach den Timer von z.B. 10 auf 30
> Sekunden verlängern lassen. Das löst das Problem zu 95% und wers
> eilig hat kann ja nach dem Einsteigen die Schließen-Taste drücken.
>
> Ohne dieser Taste ist halt fraglich, ob einem diese Warterei nicht
> nervt. Wie teuer es ist noch einen zweiten Lichtschranken
> anzubringen, und ob dieser einfach parallel geschaltet werden kann
> müsste der Aufzugshersteller wohl beziffern.

Meine Frage ist, ob es rechtliche Vorschriften gibt, die eine
Körperverletzung durch den Lift möglichst ausschließen lassen.



--
Αl


А. Воgnеr

unread,
Jun 16, 2012, 6:08:17 AM6/16/12
to
Am Sa, 16 Jun 2012 09:18:30 CEST schrieb Helmut Wabnig:

> On Fri, 15 Jun 2012 21:58:29 +0200, ?. ??gn?r
> <noreply-address-del...@un11q4-no-spam.corr.eu.org>
> wrote:
>
> >Sinnigerweise gibt es in einem mittlerweile nur mehr teilweise von
> >Senioren genützten Seniorenwohnhaus eine Aufzugstür, die extrem
> >gefährlich ist. Die Aufzugstür schliesst mit großer Geschwindigkeit
> >und drückt stark gegen eine Person, wenn man nicht schnell genug im
> >Aufzug ist oder eben draußen und quetscht einen erbarmungslos ein.
> >Wenn man Pech hat, dann hat man geprellte Finger und Abschürfungen,
> >auch wenn man noch nicht gebrechlich ist.
> >
> >Die Hausverwaltung meint, bei diesem Aufzug kann man aufgrund des
> >Alters nichts ändern. Ich bin kein Aufzugsspezialist, aber ich
> >vermute, dass der Aufzug nur unten in Unterschenkelhöhe 1
> >Lichtschwelle hat (mehr habe ich nicht gesehen) und man es eventuell
> >bei dem kleinen Aufzug leicht möglich ist, dass unten das Licht
> >nicht unterbrochen ist, während man oben mit dem Körper in der Tür
> >ist. So genau habe ich es nicht getestet. Mir hat es gereicht 2x
> >eingequetscht zu werden und mit sehr großer Kraft dagegen zu drücken.
>
>
> Dann teste mal genauer und laß das Geschwafel.
> Deine Sorgen möcht ich haben.

Egoist! Schon mal überlegt was passiert, wenn eine gebrechliche Person,
da eingequetscht wird. Meine Frage ist eine rechtliche.


--
Αl


А. Воgnеr

unread,
Jun 16, 2012, 6:08:11 AM6/16/12
to
Am Fr, 15 Jun 2012 22:35:54 CEST schrieb Johann Mayerwieser:

> А. Воgnеr schrieb:
>
> > Sinnigerweise gibt es in einem mittlerweile nur mehr teilweise von
> > Senioren genützten Seniorenwohnhaus eine Aufzugstür, die extrem
> > gefährlich ist. Die Aufzugstür schliesst mit großer Geschwindigkeit
> > und drückt stark gegen eine Person, wenn man nicht schnell genug im
> > Aufzug ist oder eben draußen und quetscht einen erbarmungslos ein.
> > Wenn man Pech hat, dann hat man geprellte Finger und Abschürfungen,
> > auch wenn man noch nicht gebrechlich ist.
>
>
> Problem ist, dass die Hausverwaltung das Aufzugsproblem innerhalb von
> Minuten durch Stilllegung lösen kann.

Darf sie das? Dann sind > 50% in der Wohnung eingesperrt. Sinnigerweise
fährt der Lift nur in einen Halbstock zwischen EG und 1. Stock (man
sollte den Architekten im Alter dort wohnen lassen) und Leute mit
Gehhilfe können nur in den Keller fahren und dort versuchen über einen
steilen Weg das Haus zu verlassen. Da wurde offensichtlich an mehreren
Stellen hirnlos gespart. Eine Person mit Gehhilfe im Lift zu begleiten
ist nur mit Verrenkungen möglich und beim Aussteigen wird man
garantiert von der Aufzugstür verletzt, wenn man nicht die Stoptaste
drückt. Das Deaktivieren der Stoptaste ist wiederum ziemlich gefährlich.

> Wenn im Seniorenheim auch Bedienstete ständig arbeiten könnte auch
> das Arbeitsinspektorat eine Hilfe sein.

Das ist kein Altersheim, sondern ein Wohnhaus, das spezielle für ältere
Leute gedacht war, mittlerweile sind die Bewohner gemischt.

Meine Frage ist, gibt es rechtliche Vorschriften, die die
Hausverwaltung zwingen, einen entsprechenden Lift einbauen zu lassen?
Alle paar Jahre gibt es das Gerücht, dass das Haus in ein paar Jahren
abgerissen werden soll, kürzlich wurden aber Balkone und Fenster
renoviert. Das Haus ist etwa 30-40 Jahre alt.



--
Αl


Werner Tann

unread,
Jun 16, 2012, 8:24:31 AM6/16/12
to
?. ??gn?r
<noreply-address-del...@un11q4-no-spam.corr.eu.org>
schrieb:

>Egoist! Schon mal überlegt was passiert, wenn eine gebrechliche Person,
>da eingequetscht wird. Meine Frage ist eine rechtliche.

Offensichtlich war es jahrelang "rechtlich einwandfrei", daß manche
Garnituren der Wiener Straßenbahnen regelmäßig Fahrgäste, vor allem
ältere, eingeklemmt haben. Da eine Aufzugtür um einiges weniger
gefährlich ist als eine Tram-Tür, weil der Aufzug einen nicht
mitschleifen kann (*), würde ich an Deiner Stelle rechtliche
Bestimmungen in dieser Hinsicht vergessen, die über allgemeine
Paragraphen aus dem Zivilrecht hinausgehen.

http://tinyurl.com/7qnt8wh
(www.presse.com...)

(*) außer in Horror-Filmen, wo der Lift vom Teufel besessen ist oder
die Aufzugselektronik über Nacht eine KI mit eigenem Willen entwickelt
hat.

Johann Mayerwieser

unread,
Jun 16, 2012, 9:14:41 AM6/16/12
to
Werner Tann schrieb:

>>da eingequetscht wird. Meine Frage ist eine rechtliche.
>
> Offensichtlich war es jahrelang "rechtlich einwandfrei", daß manche
> Garnituren der Wiener Straßenbahnen regelmäßig Fahrgäste, vor allem
> ältere, eingeklemmt haben. Da eine Aufzugtür um einiges weniger
> gefährlich ist als eine Tram-Tür, weil der Aufzug einen nicht
> mitschleifen kann (*), würde ich an Deiner Stelle rechtliche
> Bestimmungen in dieser Hinsicht vergessen, die über allgemeine
> Paragraphen aus dem Zivilrecht hinausgehen.

Was kommt denn da alles aus den Löchern gekrochen.

Wieviele Unfälle gab es bei der STraßenbahn, bezogen auf die Anzahl der
SChließvorgänge? Und praktisch alle dieser Unfälle waren auf das
irrationale Fahrgastverhalten zurückzuführen, bei schließender Türe noch
irgend einen Körperteil hineinzustrecken.

Bei dem Lift besteht aber offensichtlich ein von den Benutzern schwer
beherrschbares Problem.

Johann Mayerwieser

unread,
Jun 16, 2012, 9:19:17 AM6/16/12
to
А. Воgnеr schrieb:

>> Ohne dieser Taste ist halt fraglich, ob einem diese Warterei nicht
>> nervt. Wie teuer es ist noch einen zweiten Lichtschranken anzubringen,
>> und ob dieser einfach parallel geschaltet werden kann müsste der
>> Aufzugshersteller wohl beziffern.
>
> Meine Frage ist, ob es rechtliche Vorschriften gibt, die eine
> Körperverletzung durch den Lift möglichst ausschließen lassen.


Es kostet im Vergleich mit neuem Lift oder Luftumbau wenig, einen
Lichtvorhang einbauen zu lassen. Das sind Leisten die eine Vielzahl von
Lichtemittenten und -rezetoren, sodass auch dünne Teile das Schließen der
Türe verhindern.
Ist an sich bei Aufzügen mit Fahrkörben ohne Innentüren vorgeschrieben.

Hannes

Anton Steiner

unread,
Jun 16, 2012, 10:33:38 AM6/16/12
to
Am 2012-06-16 15:19, schrieb Johann Mayerwieser:
> А. Воgnеr schrieb:
>
>>> Ohne dieser Taste ist halt fraglich, ob einem diese Warterei nicht
>>> nervt. Wie teuer es ist noch einen zweiten Lichtschranken anzubringen,
>>> und ob dieser einfach parallel geschaltet werden kann müsste der
>>> Aufzugshersteller wohl beziffern.
>>
>> Meine Frage ist, ob es rechtliche Vorschriften gibt, die eine
>> Körperverletzung durch den Lift möglichst ausschließen lassen.
>
>
> Es kostet im Vergleich mit neuem Lift oder Luftumbau wenig, einen
> Lichtvorhang einbauen zu lassen. Das sind Leisten die eine Vielzahl von
> Lichtemittenten und -rezetoren, sodass auch dünne Teile das Schließen der
> Türe verhindern.
> Ist an sich bei Aufzügen mit Fahrkörben ohne Innentüren vorgeschrieben.
>
> Hannes
>
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005915

Anton

А. Воgnеr

unread,
Jun 16, 2012, 1:50:47 PM6/16/12
to
Am Sa, 16 Jun 2012 13:19:17 CEST schrieb Johann Mayerwieser:

> Es kostet im Vergleich mit neuem Lift oder Luftumbau wenig, einen
> Lichtvorhang einbauen zu lassen. Das sind Leisten die eine Vielzahl
> von Lichtemittenten und -rezetoren, sodass auch dünne Teile das
> Schließen der Türe verhindern.
> Ist an sich bei Aufzügen mit Fahrkörben ohne Innentüren
> vorgeschrieben.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005915
"Aufzüge dürfen nur dann in den Verkehr gebracht und/oder in Betrieb
genommen werden, wenn sie die Sicherheit und Gesundheit von Personen
und gegebenenfalls die Sicherheit von Gütern _nicht_ gefährden können"

Weiters:
"... der Schutz von Personen und gegebenenfalls die Sicherheit von
Gütern bei der Inbetriebnahme und der bestimmungsgemäßen Benutzung des
Aufzugs nach dem _Stand der Technik_ gegeben ist"

Ich nehme an, dazu wurde für das jeweilige Modell ein Gutachten
erstellt und das ist anzufechten. Wenn man nun nachweisen kann, dass es
gar nicht so schwer ist, sich zu verletzen, dann stellt sich die Frage,
was zu geschehen hat.

Den Aufzug für ältere gebrechliche Personen still zu legen, bedingt,
dass ein Teil der Bewohner eingesperrt ist. Nach Rückfrage habe ich
erfahren, dass sich die Bewohner mit dem Aufzug arrangiert haben und
nur ab und zu den Bewohnern (ab und zu geprellte Finger, blaue Flecken,
etc) was passiert, während Besucher, die den Lift nicht kennen, viel
öfters Probleme haben, die sind dann aber jünger und verkraften das
auch leichter.

Ich frage mich, wie man konstruktiv was verändern kann, ohne, dass der
Lift stillgelegt wird.



--
Αl


Roland Messerschmidt

unread,
Jun 16, 2012, 4:30:42 PM6/16/12
to
Hallo!

"А. Воgnеr"
<noreply-address-del...@un11q4-no-spam.corr.eu.org>
schrieb

> http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20005915
> "Aufzüge dürfen nur dann in den Verkehr gebracht und/oder in Betrieb
> genommen werden, wenn sie [...]

Ich glaub, hier liegt das Problem!
Diese Rechtsvorschrift beschreibt nur neue Aufzüge - "dürfen nur in
den Verkehr gebracht / in Betrieb genommen werden, wenn..."!
Dies wurde offensichtlich nach dem damals aktuellen Stand auch
erreicht.
Solange da keine Änderung an der Anlage erfolgt besteht in erster
Linie einmal Bestandschutz.

Ich würde eher nach den gesetzlichen Vorschriften zur regelmäßigen
Überprüfung von vorhandenen Anlagen suchen.
Ganz analog zum §57a KFG ("Pickerl") beim KFZ.


Roland


Johann Mayerwieser

unread,
Jun 16, 2012, 5:06:34 PM6/16/12
to
Roland Messerschmidt schrieb:

> Ich glaub, hier liegt das Problem!
> Diese Rechtsvorschrift beschreibt nur neue Aufzüge - "dürfen nur in den
> Verkehr gebracht / in Betrieb genommen werden, wenn..."! Dies wurde
> offensichtlich nach dem damals aktuellen Stand auch erreicht. Solange da
> keine Änderung an der Anlage erfolgt besteht in erster Linie einmal
> Bestandschutz.


Es gibt meines Wissens keine Aufzüge ohne Innentüren mehr, alle
derartigen, die ich kannte, wurden umgebaut und entweder mit SChiebetüren
oder mit Falttüren versehen. Schuld waren Leute, die mit (meist Altpapier-
)Mistkübeln im Aufzug gefahren sind. Beim ABwärtsfahren sind sie an der
Rückwand gestanden, weil sie den Kübel nachgezogen haben. Einige Male hat
der Kübel sich an der Schachtwand verfangen, ist gekippt, hat die Person
am Hals erwischt und gegen die Kabinendecke gedrückt.

Johann Mayerwieser

unread,
Jun 16, 2012, 5:07:36 PM6/16/12
to
Roland Messerschmidt schrieb:

> Ich glaub, hier liegt das Problem!
> Diese Rechtsvorschrift beschreibt nur neue Aufzüge - "dürfen nur in den
> Verkehr gebracht / in Betrieb genommen werden, wenn..."! Dies wurde
> offensichtlich nach dem damals aktuellen Stand auch erreicht. Solange da
> keine Änderung an der Anlage erfolgt besteht in erster Linie einmal
> Bestandschutz.


Es gibt meines Wissens keine Aufzüge ohne Innentüren mehr, alle
derartigen, die ich kannte, wurden umgebaut und entweder mit SChiebetüren
oder mit Falttüren versehen. Schuld waren Leute, die mit (meist Altpapier-
)Mistkübeln im Aufzug gefahren sind. Beim ABwärtsfahren sind sie an der
Rückwand gestanden, weil sie den Kübel nachgezogen haben. Einige Male hat
der Kübel sich an der Schachtwand verfangen, ist gekippt, hat die Person
am Hals erwischt und gegen die Kabinendecke gedrückt.
Da gabs auch keinen Bestandschutz

Thomas Schmidt

unread,
Jun 17, 2012, 3:35:34 AM6/17/12
to
Johann Mayerwieser <johann.ma...@gmail.com> schrieb:
> Roland Messerschmidt schrieb:
>
>> Ich glaub, hier liegt das Problem!
>> Diese Rechtsvorschrift beschreibt nur neue Aufzüge

Aufzug müssen regelmäßig durch Ziviltechniker untersucht werden
(s.a.Seilbahnen, Personenbeförderung, Sachverständigen, etc,...)

> Da gabs auch keinen Bestandschutz

Ob auch der TÜV befugt ist, weiß ich nicht, ich würd bei
Maschinenanlagen und deren Überprüfung nachsehen, oder
Bauordnung, aber sicher weiß die Aufzugfirma genau Bescheid.
Die muß ganz sicher alles wissen.

--
sig, Sig, sic, sick, Sieg, und so weiter.

Georg Beran

unread,
Jun 18, 2012, 5:31:43 PM6/18/12
to
Am Fri, 15 Jun 2012 21:58:29 +0200 schrieb
noreply-address-del...@un11q4-no-spam.corr.eu.org:

> Gibt es entsprechende Bestimmungen für Aufzüge, die verbindlich
> vorschreiben, dass ein Aufzug so konstruiert sein muss, dass eine Tür
> sofort stoppt?

Das sollte man beim TÜV wisswn: http://www.tuv.at/aufzug, oder
a...@tuv.at, oder 01-51407-6900. Ich arbeite dort, aber in einer anderen
Abteilung; deswegen kann ich zur Nachrüstpflicht für alte Aufzüge
nichts Definitives sagen.

Georg

Daniel AJ Sokolov

unread,
Jun 19, 2012, 1:09:49 AM6/19/12
to
On 2012-06-15 16:58 wrote А. Воgnеr:
> Gibt es entsprechende Bestimmungen für Aufzüge, die verbindlich
> vorschreiben, dass ein Aufzug so konstruiert sein muss, dass eine Tür
> sofort stoppt?

Das ist IIRC Landessache, weshalb ich zur Nachschau im jeweiligen
Landesgesetz rate. Ich vermute einen Verweis auf eine ÖNORM, aber das
ist nur geraten.

HTH
Daniel AJ

--
My e-mail-address is sokolov [at] gmx dot net

Matthias.Feichtinger

unread,
Jun 19, 2012, 1:50:25 AM6/19/12
to
Georg Beran <xvqm7auug675$.bzzpxdmquj2v$.d...@40tude.net> Montag, 18. Juni
2012 23:31:

>> Gibt es entsprechende Bestimmungen für Aufzüge, die verbindlich
>> vorschreiben, dass ein Aufzug so konstruiert sein muss, dass eine Tür
>> sofort stoppt?
> Das sollte man beim TÜV wisswn: http://www.tuv.at/aufzug, oder
> a...@tuv.at, oder 01-51407-6900. Ich arbeite dort, aber in einer anderen
> Abteilung; deswegen kann ich zur Nachrüstpflicht für alte Aufzüge
> nichts Definitives sagen.

Am Aufzug muß an gut ersichtlicher Stelle der Aufkleber des Ziviltechnikers
sein!

--
Usenet, just usenet
n o t h i n g else

Helmut Wabnig

unread,
Jun 19, 2012, 2:39:30 AM6/19/12
to
On Tue, 19 Jun 2012 02:09:49 -0300, Daniel AJ Sokolov
<sok...@gmx.netnetnet.invalid> wrote:

>On 2012-06-15 16:58 wrote ?. ??gn?r:
>> Gibt es entsprechende Bestimmungen für Aufzüge, die verbindlich
>> vorschreiben, dass ein Aufzug so konstruiert sein muss, dass eine Tür
>> sofort stoppt?
>
>Das ist IIRC Landessache, weshalb ich zur Nachschau im jeweiligen
>Landesgesetz rate. Ich vermute einen Verweis auf eine ÖNORM, aber das
>ist nur geraten.
>
>HTH
>Daniel AJ


Wenn sie (die Hausverwaltung) am Aufzug was renovieren,
müssen alle Mieter gleich zahlen, auch wer im Parterre wohnt,
ist das so?


w.

Johann Mayerwieser

unread,
Jun 19, 2012, 7:20:45 AM6/19/12
to
Helmut Wabnig schrieb:

> Wenn sie (die Hausverwaltung) am Aufzug was renovieren, müssen alle
> Mieter gleich zahlen, auch wer im Parterre wohnt, ist das so?


Ja

Daniel AJ Sokolov

unread,
Jun 19, 2012, 10:41:34 AM6/19/12
to
On 2012-06-19 03:39 wrote Helmut Wabnig:
> Wenn sie (die Hausverwaltung) am Aufzug was renovieren,
> müssen alle Mieter gleich zahlen, auch wer im Parterre wohnt,
> ist das so?

Meist wird das wohl so sein. Es gibt aber Häuser, in denen einzelne
Miteigentümer/Wohnungseigentümer nicht für den Aufzug mitzahlen wollten
- da gibt es dann meist einen Schlüssel für de Lift. Wenn dann eine
solche Wohnung vermietet wird, wird der Mieter natürlich auch nicht
mitzahlen müssen für Aufzugsreparaturen.

MfG

Peter Renner

unread,
Jun 19, 2012, 10:59:08 AM6/19/12
to
Am 16.06.2012 23:07, schrieb Johann Mayerwieser:
> Es gibt meines Wissens keine Aufzüge ohne Innentüren mehr, alle
> derartigen, die ich kannte, wurden umgebaut und entweder mit SChiebetüren

Der Lastenaufzug zum Farbie's Kinderspielland überm Conrad in der SCS
hat keine Tür, aber einen Lichtvorhang. (Status ca 2 Jahre alt)

P.

Matthias.Feichtinger

unread,
Jun 19, 2012, 10:34:39 AM6/19/12
to
Helmut Wabnig <9j70u751fi2i71ou5...@4ax.com> Dienstag, 19.
Juni 2012 08:39:

> Wenn sie (die Hausverwaltung) am Aufzug was renovieren,
> müssen alle Mieter gleich zahlen, auch wer im Parterre wohnt,
> ist das so?

Vereinbarungssache.

Werner Tann

unread,
Jun 19, 2012, 11:53:45 AM6/19/12
to
Daniel AJ Sokolov <sok...@gmx.netnetnet.invalid> schrieb:

>Meist wird das wohl so sein. Es gibt aber Häuser, in denen einzelne
>Miteigentümer/Wohnungseigentümer nicht für den Aufzug mitzahlen wollten
>- da gibt es dann meist einen Schlüssel für de Lift. Wenn dann eine
>solche Wohnung vermietet wird, wird der Mieter natürlich auch nicht
>mitzahlen müssen für Aufzugsreparaturen.

Viel häufiger ist, denke ich, doch der Fall, daß in einen Altbau
nachträglich ein Aufzug eingebaut wird (meist "angeflanscht außen an
die Fassade). Und da hatte zumindest im Haus meiner Mutter keiner der
Parterre-Mieter die Chance, sich nicht zu beteiligen, obwohl sie es
versucht haben.

Daniel AJ Sokolov

unread,
Jun 19, 2012, 12:07:55 PM6/19/12
to
On 2012-06-19 12:53 wrote Werner Tann:
> Viel häufiger ist, denke ich, doch der Fall, daß in einen Altbau
> nachträglich ein Aufzug eingebaut wird (meist "angeflanscht außen an
> die Fassade). Und da hatte zumindest im Haus meiner Mutter keiner der
> Parterre-Mieter die Chance, sich nicht zu beteiligen, obwohl sie es
> versucht haben.

Es hängt am Eigentümer, nicht am Mieter.
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