a) Kurzparkzeit gilt fuer alle, also auch fuer Motorraeder
b) Gebuehrenpflicht gilt nicht fuer Motorraeder
c) Ausnahmegenehmigung fuers Dauerparken ist gleichbedeutend mit
Bezahlen von Parkgebuehr (mit anderen Worten: Das Pickerl gibts nur fuer
Autos).
Wie sieht das nun mit den Motorraedern aus? Ist das so, dass das nur
einfach nicht kontrolliert wird, weil es nicht sinnvoll kontrollierbar
ist? Oder waere es nicht notwendig, den Motoraedern eine
Auusnahmebewillingung fuers laenger Parken zu geben, bei der keine
Parkgebuehr, sondern nur die Verwaltungsabgabe faellig wird?
Liebe Gruesse
Clemens
Da gibt es, wie ich aus afm weiss, ein Zuständigkeitsproblem. Siehe dazu
http://www.fuerboeck.at/recht_einfach/faq/faq_motorrad_kurzparkzone.htm
Alex
--
Alexander Seger
http://www.fuerboeck.at
> a) Kurzparkzeit gilt fuer alle, also auch fuer Motorraeder
ja, aber nur mehrspurige fahrzeuge müssen hilfsmittel (parkuhr etc.)
verwenden.
--
Ingmar Greil.
"The Internet? We are not interested in it" -- Bill Gates, 1993
Das aendert aber nix daran, dass man nach Ablauf der max. Standzeit sein
Fahrzeug wegbewegen muss!
--
Alexander Wunderer
am Donnerstag, 06 April 2000 schrieb Clemens Aigner an All:
CA> Oder waere es nicht notwendig, den Motoraedern eine
CA> Auusnahmebewillingung fuers laenger Parken zu geben, bei der
CA> keine Parkgebuehr, sondern nur die Verwaltungsabgabe faellig
CA> wird?
Ich bitte Dich flehentlich, ruehr da nix auf ;-)
Wo eh schon alles viel teurer wird, soll ein den Unbill des Wetters
Ausgesetzter nicht auch noch fuer Parken pecken :-) Sonst fragt noch einer, wie
ist das mit den Fussgaengern, die vor einer Auslage stehn?
:-)
Mit den besten
Empfehlungen
Clemens Haupt
... Children, they aren't sleeping. They're recharging!
>> ja, aber nur mehrspurige fahrzeuge müssen hilfsmittel (parkuhr etc.)
>> verwenden.
> Das aendert aber nix daran, dass man nach Ablauf der max. Standzeit sein
> Fahrzeug wegbewegen muss!
stimmt. wird aber ziemlich schwierig nachzuweisen, so ganz ohne
parkuhr. (höchstens wenn das organ zum zweiten mal die runde macht,
und du nach drei stunden noch immer dort stehst.)
> stimmt. wird aber ziemlich schwierig nachzuweisen, so ganz ohne
> parkuhr. (höchstens wenn das organ zum zweiten mal die runde macht,
> und du nach drei stunden noch immer dort stehst.)
ich hab jedenfalls in wien auf der mariahilferstrasse
parkraumueberwacherInnen schon ein motorrad mit einem erlagschein
bestuecken gesehen...
ciao,
cm.
--
christian mock in vienna, austria -- http://www.tahina.priv.at/~cm/
VIBE!AT http://www.vibe.at/ ** wir sind nicht zum spass hier.
Ich habe auf der Mariahilferstraße sogar schon gesehen, wie ein Motorrad auf
einen Abschlepphacken gehieft wurde, weil es ganz am Rande eines
Halteverbots stand, aber eben doch 15 cm in diesem....
--
Alexander Wunderer
Man haette sehr viel zu tun, sein Motorrad alle 2 Stunden zu verschieben
(ausser am Abend und am Wochenende. Da kann man sich dann ausruhen.)
Walter.
--
> Und wie sieht es dann eigentlich bei Motorraedern aus,
> die in einem parkraumbewirtschafteten Bezirk gemeldet sind.
> Ausnahmegenehmigungen - wie fuer mehrspurige KFZ - gibt
> es ja keine fuer Motorraeder.
>
Und genau deswegen hab ich die Diskussion angeworfen. Ich wohne in so einem
Bezirk und ueberlege mir die erlangung des A-Scheins und den Erwerb eines
Fahrzeugs.
Mir ist es irgendwie nicht ausreichend, dass eine vorschriftswidrige
Handlung (Stehenlassen laenger als 2 Stunden ohne Ausnahmegenehmigung)
verknuepft mit den dafuer vorgesehenen Verwaltungsangelegenheiten
(Ausnahmegenehmigung nur fuer Autos) nur deswegen ohne Folgen bleibt, weil
die Ueberwachung nicht moeglich ist. Es reicht ja nicht aus, dass 2 Stunden
spaeter nochmal kontrolliert wird, da ich mit der Maschine ohneweiters mal
wegfahren koennte und dann nach 1,5 Stunden immer noch derselbe Platz frei
ist. Das Ueberwachungsorgan muesste daher 2 Stunden am selben Fleck
stehenbleiben.
Clemens
Warum so phantasielos? In Montreal hab ich schon vor 30
Jahren erlebt, wie man sowas macht: Ein Polizist auf
Motordreirad fährt langsam an der Schlange der geparkten
Autos (und Motorräder) vorbei und markiert mit einer
Kreide am Stiel die Reifen.
Wer 2 Stunden später mit der Markierung am selben Fleck
steht (ohne dass sich also die Reifen gedreht hätten),
ist dran.
Keine Frage, dass es nicht erforderlich ist, dass die
Parksherriffs 2 Stunden neben der Maschin' warten müsseten.
M-.
> Warum so phantasielos? In Montreal hab ich schon vor 30
> Jahren erlebt, wie man sowas macht: Ein Polizist auf
> Motordreirad fährt langsam an der Schlange der geparkten
> Autos (und Motorräder) vorbei und markiert mit einer
> Kreide am Stiel die Reifen.
Irgendwie kann ich mir leicht vorstellen, dass es in Oesterreich nicht
erlaubt ist, fremde Gegenstaende mit Kreide zu beschmieren (nein, ich
will jetzt nicht eine rechtlich fundierte Antwort dazu ;-) )
Anekdote am Rande: Da gings mal darum, ob Strafe zu bezahlen ist, wenn
Parkschein oder Aufkleber wegen Schnee auf der Windschutzscheibe nicht
sichtbar ist. Das Ueberwachungsorgan rechtfertigte das Nichtfreiwischen
der Scheibe bzw. die Strafe damit, dass sie nicht befugt seinen, die
Autos zu beruehren. Tja, bei diesem Organ haett ich gern mal zugeschaut,
wie denn der Strafzettel unter den Scheibenwischer kommt.
--
Clemens
> Irgendwie kann ich mir leicht vorstellen, dass es in Oesterreich nicht
> erlaubt ist, fremde Gegenstaende mit Kreide zu beschmieren
>
Dochdoch, das war früher (als die Kurzparkzonen noch gratis waren) z.B.
in Linz üblich: Kreidemarkierung auf die Reifen, um festzustellen, ob
einer die Parkuhr "nachgestellt" hat oder wirklich gefahren ist.
--
Grüße
Günther Lazelsberger
www.hagmair.at
>Michael Pronay wrote:
>
>> Warum so phantasielos? In Montreal hab ich schon vor 30
>> Jahren erlebt, wie man sowas macht: Ein Polizist auf
>> Motordreirad fährt langsam an der Schlange der geparkten
>> Autos (und Motorräder) vorbei und markiert mit einer
>> Kreide am Stiel die Reifen.
>
>Irgendwie kann ich mir leicht vorstellen, dass es in
>Oesterreich nicht erlaubt ist, fremde Gegenstaende mit
>Kreide zu beschmieren (nein, ich will jetzt nicht eine
>rechtlich fundierte Antwort dazu ;-) )
Das ließe sich locker in einer StVO-Novelle unterbringen.
Michael