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Ortstafel - Geschwindigkeitsbegrenzung - Überholen

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Daniel Faßnauer

unread,
Sep 2, 2002, 6:04:08 PM9/2/02
to
1)
Meine Frage ist, bedeutet eine Ortstafel immer Tempo 50?
Besser gefragt, wenn ich eine Tempo 80 Tafel habe, und 200 Meter später
kommt eine Ortstafel (wobei ich einmal abbiegen muss, aber das sollte
doch nichts daran ändern, oder?), gilt dann ab der Ortstafel Tempo 50
oder immer noch Tempo 80. (ich habe schön öfters gesehen dass genau über
der Ortstafel ein Tempolimit angebracht ist, da scheint es mir klar zu
sein dass dann dieses Tempo gilt, die Frage ist nur, falls das Schild
weiter vor dem Ortsgebiet ist.)
Falls immer noch Tempo 80 gilt, könnte mir dann vielleicht jemand den
genauen Wortlaut oder Paragraphen in der StVO nennen?
Und gilt Tempo 80 solange weiter bis es aufgehoben wird, sprich, wenn
ich stehenbleibe, einkaufe, und dann wieder nach hause fahre, gilt für
mich noch immer Tempo 80?

2)
Besteht im Ortsgebiet generelles Überholverbot oder nicht, sprich, wenn
ausreicheinder Geschwindigkeitsunterschied und eine übersichtliche
Strasse gegeben sind, darf ich dann im Ortsgebiert überholen?

mfg,
Daniel Fassnauer

Michael Pronay

unread,
Sep 2, 2002, 6:14:28 PM9/2/02
to
Daniel Faßnauer <daniel.f...@gmx.at> wrote:

> Besteht im Ortsgebiet generelles Überholverbot oder nicht,

Natürlich nicht - wie kommst denn auf die skurrile Idee?

> sprich, wenn ausreicheinder Geschwindigkeitsunterschied und eine
> übersichtliche Strasse gegeben sind, darf ich dann im
> Ortsgebiert überholen?

Na freilich.

M.

Alexander Seger

unread,
Sep 2, 2002, 6:19:25 PM9/2/02
to
> Meine Frage ist, bedeutet eine Ortstafel immer Tempo 50? [...]

http://www.fuerboeck.at/recht_einfach/faq/faq_geschwindigkeitsbeschraenkunge
n_schilder.htm
[Nein, nicht direkt drauf klicken, das geht so nicht]

Alex
--
Alexander Seger
http://www.fuerboeck.at


Peter Horny

unread,
Sep 2, 2002, 6:42:10 PM9/2/02
to
Daniel Faßnauer <daniel.f...@gmx.at> schrieb:

> 1)
> Meine Frage ist, bedeutet eine Ortstafel immer Tempo 50?

Nein, bedeutet sie nicht immer.

> Besser gefragt, wenn ich eine Tempo 80 Tafel habe, und 200 Meter später
> kommt eine Ortstafel (wobei ich einmal abbiegen muss, aber das sollte
> doch nichts daran ändern, oder?), gilt dann ab der Ortstafel Tempo 50
> oder immer noch Tempo 80.

Wenn es sich um den gleichen Straßenverlauf handelt, dann gilt 80. Handelt
es sich bei der Einfahrt ins Ortsgebiet um eine Abzweigung von der
Hauptstraße, dann gilt 50.

> Falls immer noch Tempo 80 gilt, könnte mir dann vielleicht jemand den
> genauen Wortlaut oder Paragraphen in der StVO nennen?

Naja, 80 ist 80. Steht ja so drauf, oder?

> Und gilt Tempo 80 solange weiter bis es aufgehoben wird, sprich, wenn
> ich stehenbleibe, einkaufe, und dann wieder nach hause fahre, gilt für
> mich noch immer Tempo 80?

Du darfst auch langsamer fahren ;-)

> 2)
> Besteht im Ortsgebiet generelles Überholverbot oder nicht, sprich, wenn
> ausreicheinder Geschwindigkeitsunterschied und eine übersichtliche
> Strasse gegeben sind, darf ich dann im Ortsgebiert überholen?

Ja.

> mfg,
> Daniel Fassnauer

Gern geschehen. Im Zuge der Füherscheinprüfungsvorbereitung lernst du das
alles eh noch genau.

Peter,
welcher hofft, daß du nicht schon jetzt mit dem PKW unterwegs bist, sich
allerdings sehr amüsiert hat ;-)

Peter Horny

unread,
Sep 2, 2002, 6:43:32 PM9/2/02
to
Daniel Faßnauer <daniel.f...@gmx.at> schrieb:

> 1)
> Meine Frage ist, bedeutet eine Ortstafel immer Tempo 50?

Nein, bedeutet sie nicht immer.

> Besser gefragt, wenn ich eine Tempo 80 Tafel habe, und 200 Meter später

> kommt eine Ortstafel (wobei ich einmal abbiegen muss, aber das sollte
> doch nichts daran ändern, oder?), gilt dann ab der Ortstafel Tempo 50
> oder immer noch Tempo 80.

Wenn es sich um den gleichen Straßenverlauf handelt, dann gilt 80. Handelt

es sich bei der Einfahrt ins Ortsgebiet um eine Abzweigung von der
Hauptstraße, dann gilt 50.

> Falls immer noch Tempo 80 gilt, könnte mir dann vielleicht jemand den

> genauen Wortlaut oder Paragraphen in der StVO nennen?

Naja, 80 ist 80. Steht ja so drauf, oder?

> Und gilt Tempo 80 solange weiter bis es aufgehoben wird, sprich, wenn

> ich stehenbleibe, einkaufe, und dann wieder nach hause fahre, gilt für
> mich noch immer Tempo 80?

Du darfst auch langsamer fahren ;-)

> 2)


> Besteht im Ortsgebiet generelles Überholverbot oder nicht, sprich, wenn
> ausreicheinder Geschwindigkeitsunterschied und eine übersichtliche
> Strasse gegeben sind, darf ich dann im Ortsgebiert überholen?

Ja, sofern nicht andere Verkehrsbestimmungen Gegenteiliges besagen.

Alexandra

unread,
Sep 3, 2002, 2:43:10 AM9/3/02
to

"Peter Horny" <use...@aon.at> schrieb im Newsbeitrag
news:Xns927E75...@ID-48992.news.dfncis.de...

> > 1)
> > Meine Frage ist, bedeutet eine Ortstafel immer Tempo 50?
>
> Nein, bedeutet sie nicht immer.

Doch.


>
> > Besser gefragt, wenn ich eine Tempo 80 Tafel habe, und 200 Meter später
> > kommt eine Ortstafel (wobei ich einmal abbiegen muss, aber das sollte
> > doch nichts daran ändern, oder?), gilt dann ab der Ortstafel Tempo 50
> > oder immer noch Tempo 80.
>
> Wenn es sich um den gleichen Straßenverlauf handelt, dann gilt 80. Handelt
> es sich bei der Einfahrt ins Ortsgebiet um eine Abzweigung von der
> Hauptstraße, dann gilt 50.

Nicht richtig.
80 gilt nur, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzungstafel auf selber Höhe wie
dier Ortstafel, oder dahinter angebracht ist.
Ist sie vor der Ortstafel, gilt ab der Ortstafel Tempo 50.

Geschwindigkeitsbegrenzungen in Österreich:
Innerhalb von Orten: 50
Freilandstraßen: 100
Autobahnen: 130
sofern nicht anderes bestimmt wird.
Ist auf einer Bundesstraße Tempo 100 zu lesen, gilt ab hier Tempo 100, kommt
eine 80er Beschränkung, gilt ab hier 80.
Wird die 80er Beschränkung aufgehoben, müsste nach Deiner Variation...
irgendwas gelten, bzw. wieder die 100er mittels Straßenschild gekennzeichnet
sein.
Das muß es aber nicht, da ja auf Freilandstraßen die 100 gelten.
Und imho sind die Freilandstraßen nicht wirklich immer mit 100
gekennzeichnet.
Genauso verhält es sich mit Orten.
Auch hier muß es keine Kennzeichnung extra geben, da die Ortstafel alleine
ausreicht.
Ebenso z.B. das Autobahnschild.

> > 2)
> > Besteht im Ortsgebiet generelles Überholverbot oder nicht, sprich, wenn
> > ausreicheinder Geschwindigkeitsunterschied und eine übersichtliche
> > Strasse gegeben sind, darf ich dann im Ortsgebiert überholen?
>
> Ja, sofern nicht andere Verkehrsbestimmungen Gegenteiliges besagen.

Für den Überholvorgang muß zumindest genügend Platz vorhanden sein, und ein
Geschwindigkeitsunterschied zum Vordermann von 20 km/h.
Wenn der also 40 km/h fährt, darfst Du nicht überholen.
Fährt der 30, dann darfst Du überholen.

lg
Alexandra


Roland E. Lipovits

unread,
Sep 3, 2002, 3:29:46 AM9/3/02
to
Alexandra <aon.91...@aon.at> wrote:
>> > Meine Frage ist, bedeutet eine Ortstafel immer Tempo 50?
>>
>> Nein, bedeutet sie nicht immer.
>
>Doch.

Nein.

>Nicht richtig.
>80 gilt nur, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzungstafel auf selber Höhe wie
>dier Ortstafel, oder dahinter angebracht ist.
>Ist sie vor der Ortstafel, gilt ab der Ortstafel Tempo 50.

Nein, siehe auch den schon bereits geposteten Link auf
http://www.fuerboeck.at/recht_einfach/faq/faq_geschwindigkeitsbeschraenkungen_schilder.htm

Eine Ortstafel hebt eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht auf, die
Besonderheit einer zusammen (oder reicht gleiche Höhe?) mit der Orstafel
angebrachten Geschwindigkeitsbegrenzungstafel ist, daß diese nicht nur
für den Straßenverlauf sondern für das gesamte Ortsgebiet gilt (bei
solchen kenn ich aber nur <50 Tafeln).

IANAL
Lipo

--
"They that can give up essential liberty | Roland E. Lipovits
to obtain a little temporary safety | Vienna, Austria
deserve neither liberty nor safety." | DSA-KeyID: 0xDA153FAB
- Benjamin Franklin, 1759 | RSA-KeyID: 0xBC39A5CD

Peter Horny

unread,
Sep 3, 2002, 3:44:20 AM9/3/02
to
"Alexandra" <aon.91...@aon.at> schrieb:

> "Peter Horny" <use...@aon.at> schrieb...
>
>> [Vorposter]


>> > Meine Frage ist, bedeutet eine Ortstafel immer Tempo 50?

> 80 gilt nur, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzungstafel auf selber Höhe


> wie dier Ortstafel, oder dahinter angebracht ist.
> Ist sie vor der Ortstafel, gilt ab der Ortstafel Tempo 50.

Erzähl doch bitteschön nicht einen solchen Schmarrn. Am Ende glaubt es
womöglich noch jemand.

> Geschwindigkeitsbegrenzungen in Österreich:
> Innerhalb von Orten: 50
> Freilandstraßen: 100
> Autobahnen: 130
> sofern nicht anderes bestimmt wird.

Na, und was ist, wenn es durch einen 80-er vor der Ortstafel anders
bestimmt ist?

> Ist auf einer Bundesstraße Tempo 100 zu lesen, gilt ab hier Tempo 100,
> kommt eine 80er Beschränkung, gilt ab hier 80.
> Wird die 80er Beschränkung aufgehoben, müsste nach Deiner Variation...
> irgendwas gelten, bzw. wieder die 100er mittels Straßenschild
> gekennzeichnet sein.

Ebenfalls ein Blödsinn, außerdem solltest du 1. meinen Beitrag lesen und 2.
dir im Falle von Unsicherheiten die StVO zu Rate ziehen, bevor du mir
irgendwas Falsches unterstellst.

> Das muß es aber nicht, da ja auf Freilandstraßen die 100 gelten.
> Und imho sind die Freilandstraßen nicht wirklich immer mit 100
> gekennzeichnet.

Sogar sehr selten...

>> > 2)
>> > Besteht im Ortsgebiet generelles Überholverbot oder nicht, sprich,
>> > wenn ausreicheinder Geschwindigkeitsunterschied und eine
>> > übersichtliche Strasse gegeben sind, darf ich dann im Ortsgebiert
>> > überholen?
>>
>> Ja, sofern nicht andere Verkehrsbestimmungen Gegenteiliges besagen.
>
> Für den Überholvorgang muß zumindest genügend Platz vorhanden sein,
> und ein Geschwindigkeitsunterschied zum Vordermann von 20 km/h.
> Wenn der also 40 km/h fährt, darfst Du nicht überholen.
> Fährt der 30, dann darfst Du überholen.

Wo steht denn das mit den 20 km/h? Schon wieder sowas, was du dir aus den
Fingern gesogen hast. Ich lege die Lektüre von § 16 StVO nahe, es ist
lediglich vom "gefahrlosen" Überholen die Rede.

Nur als kleiner Denkanstoß bezüglich der Differenzgeschwindigkeit: Auch
innerorts kann es mehrspurige Einbahnen geben.


BTW: Irgendwie erinnern mich solche kuriosen Antworten über vermeintliche
Allerweltsthemen an die Erstwählerbefragungen bei Stefan Raab auf Pro7, wo
z.B. Edmund Stoiber treffsicher als SPD-Umweltminister bezeichnet wurde...
Man lacht zwar herzhaft über soviel Unwissen, im Prinzip ist es aber
traurig.

Peter

Chris Dablander

unread,
Sep 3, 2002, 3:51:01 AM9/3/02
to
Alexandra wrote:

> 80 gilt nur, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzungstafel [...]


> Ist sie vor der Ortstafel, gilt ab der Ortstafel Tempo 50.

Blödsinn!
Ortstafeln heben Geschwindkeitsbegrenzungen nicht auf.

cdab
--
To err is human, to forgive beyond the scope of the Operating System.
GnuGP Public Key: http://status.at/chris/key.asc

Martin Brunner

unread,
Sep 3, 2002, 3:57:27 AM9/3/02
to
Daniel Faßnauer schrieb:

>Meine Frage ist, bedeutet eine Ortstafel immer Tempo 50?

Nein. In Deutschland ist das angeblich so - bei uns aber nicht.

>Besser gefragt, wenn ich eine Tempo 80 Tafel habe, und 200 Meter später
>kommt eine Ortstafel

Dann bleibt in dieser Straße 80.

>(wobei ich einmal abbiegen muss, aber das sollte
>doch nichts daran ändern, oder?)

Das kann aber sehrwohl etwas daran ändern. Geschwindigkeitsregelungen
gelten ja immer nur für die Straße in der man sich gerade befindet.

Martin Brunner

unread,
Sep 3, 2002, 4:01:20 AM9/3/02
to
Alexandra schrieb:

>Ist sie vor der Ortstafel, gilt ab der Ortstafel Tempo 50.

Das hast Du wohl in Deutschland gehört. Bei uns ist vieles anders.

Bernhard Kuemel

unread,
Sep 3, 2002, 4:09:20 AM9/3/02
to
Daniel Faßnauer wrote:
>
> 1)
> Meine Frage ist, bedeutet eine Ortstafel immer Tempo 50?
> Besser gefragt, wenn ich eine Tempo 80 Tafel habe, und 200 Meter später
> kommt eine Ortstafel (wobei ich einmal abbiegen muss, aber das sollte
> doch nichts daran ändern, oder?), gilt dann ab der Ortstafel Tempo 50
> oder immer noch Tempo 80. (ich habe schön öfters gesehen dass genau über
> der Ortstafel ein Tempolimit angebracht ist, da scheint es mir klar zu
> sein dass dann dieses Tempo gilt, die Frage ist nur, falls das Schild
> weiter vor dem Ortsgebiet ist.)
> Falls immer noch Tempo 80 gilt, könnte mir dann vielleicht jemand den
> genauen Wortlaut oder Paragraphen in der StVO nennen?
> Und gilt Tempo 80 solange weiter bis es aufgehoben wird, sprich, wenn
> ich stehenbleibe, einkaufe, und dann wieder nach hause fahre, gilt für
> mich noch immer Tempo 80?

http://ris.bka.gv.at:

§ 44. Kundmachung der Verordnungen.

(4) Verordnungen, die sich durch ein Vorschritszeichen ausdrücken
lassen und für ein ganzes Ortsgebiet oder für Straßen mit bestimmten
Merkmalen innerhalb eines Ortsgebietes gelten, werden mit den
entsprechenden Vorschriftszeichen und der etwa erforderlichen
Zusatztafel in unmittelbarer Verbindung mit dem Hinweiszeichen
,,Ortstafel`` gehörig kundgemacht. Der Zeitpunkt der erfolgten
Anbringung dieser Zeichen ist in einem Aktenvermerk (§ 16
Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1950) festzuhalten. Solche
Verordnungen sind im Ortsgebiet überdies ortsüblich zu verlautbaren.

"unmittelbare Verbindung" heisst es hier. Also waere auch knapp hinter
der Ortstafel ok, IMO, wenn knapp vorher auch gilt, was es tut. Knapp
is laut H. Siegmund, Leiter der Fahrschule Rainer, ca. 20 m, AFAIR.

> 2)
> Besteht im Ortsgebiet generelles Überholverbot oder nicht, sprich, wenn
> ausreicheinder Geschwindigkeitsunterschied und eine übersichtliche
> Strasse gegeben sind, darf ich dann im Ortsgebiert überholen?

Aus Wien bist du nicht, denn da waere dir klar, dass hier ueberholt
wird. Obwohl, haeufig is es nur aneinander vorbeifahren durch die
freie Fahrstreifenwahl, was nicht als Ueberholen zaehlt.

BTW, ein KFZ auf einer oeffentlichen Strasse lenken oder in Betrieb
nehmen, darf man nur mit einer dafuer gueltigen Lenkerberechtigung.
Nur weil du so eigenartige Fragen stellst, vielleicht bist du erst
seit kurzem auf der Erde oder so :).

> mfg,
> Daniel Fassnauer

lg, Bernhard

Theodor Isporidi

unread,
Sep 3, 2002, 4:53:42 AM9/3/02
to
Hallo !

In a message of 03.09.2002 Peter Horny wrote to All about Re: Ortstafel
- Geschwindigkeitsbegrenzung - Überholen:

>> Für den Überholvorgang muß zumindest genügend Platz vorhanden sein,
>> und ein Geschwindigkeitsunterschied zum Vordermann von 20 km/h. Wenn
>> der also 40 km/h fährt, darfst Du nicht überholen. Fährt der 30,
>> dann darfst Du überholen.

> Wo steht denn das mit den 20 km/h? Schon wieder sowas, was du dir aus
> den Fingern gesogen hast. Ich lege die Lektüre von § 16 StVO nahe, es
> ist lediglich vom "gefahrlosen" Überholen die Rede.

Das mit der Ortstafel war zwar ein Schmarrn, aber das mit den 20 km/h
dürfte stimmen. Ich weiß zwar nicht wo es steht, oder ob es überhaupt
direkt in der StVO steht oder nicht von einem Gericht anläßlich eines
konkreten Falles irgendwann einmal festgestellt wurde, das zum
gefahrlosen Überholen ein Minimumgeschwindigkeitsabstand von 20 km/h
erforderlich ist, damit das Überholen nicht zu lange dauert, aber auf
jeden Fall wird das mit den 20 km/h in den Fahrschulen gelehrt.

Bye !

Key fingerprint = 67 EE 0B D6 52 0A F0 3E E3 C7 1A 88 24 B0 EF C8

<<< PGP 2.6.3i Public Key auf Anfrage. >>>

Theodor Isporidi

unread,
Sep 3, 2002, 4:45:49 AM9/3/02
to
Hallo !

In a message of 03.09.2002 Alexandra wrote to All about Re: Ortstafel -
Geschwindigkeitsbegrenzung - Überholen:

>>> 1) Meine Frage ist, bedeutet eine Ortstafel immer Tempo 50?

>> Nein, bedeutet sie nicht immer.

> Doch.

Leider irrst du.

>>> Besser gefragt, wenn ich eine Tempo 80 Tafel habe, und 200 Meter
>>> später kommt eine Ortstafel (wobei ich einmal abbiegen muss, aber
>>> das sollte doch nichts daran ändern, oder?), gilt dann ab der
>>> Ortstafel Tempo 50 oder immer noch Tempo 80.

>> Wenn es sich um den gleichen Straßenverlauf handelt, dann gilt 80.
>> Handelt es sich bei der Einfahrt ins Ortsgebiet um eine Abzweigung
>> von der Hauptstraße, dann gilt 50.

> Nicht richtig. 80 gilt nur, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzungstafel
> auf selber Höhe wie dier Ortstafel, oder dahinter angebracht ist. Ist
> sie vor der Ortstafel, gilt ab der Ortstafel Tempo 50.

Stimmt nicht. Die Tafel mit der maximalen Höchstgeschwindigkeit ist
eine Vorschriftstafel, die Ortsbeginntafel ist eine Hinweistafel.
Vorschriftstafeln werden durch Hinweistafeln nicht aufgehoben, auch bei
der Reihenfolge 'Höchstgeschwindigkeit 80' und danach 'Ortsanfang' gilt
nach wie vor eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80.

Katharina Fuhrmann

unread,
Sep 3, 2002, 5:14:42 AM9/3/02
to

Theodor Isporidi schrieb:


>
> > Nicht richtig. 80 gilt nur, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzungstafel
> > auf selber Höhe wie dier Ortstafel, oder dahinter angebracht ist. Ist
> > sie vor der Ortstafel, gilt ab der Ortstafel Tempo 50.
>
> Stimmt nicht. Die Tafel mit der maximalen Höchstgeschwindigkeit ist
> eine Vorschriftstafel, die Ortsbeginntafel ist eine Hinweistafel.
> Vorschriftstafeln werden durch Hinweistafeln nicht aufgehoben, auch bei
> der Reihenfolge 'Höchstgeschwindigkeit 80' und danach 'Ortsanfang' gilt
> nach wie vor eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80.

Prügelts euch nicht! Wie ich den B-Schein gemacht hab, war das
tatsächlich noch so. Wurde inzwischen allerdings geändert, vermutlich
weils billiger was das Gesetz zu ändern, als alle versehent _vor_ die
Ortstafel gepflanzten 70er wieder umzutopfen. :-)))
Und wegen zu langsam fahren ist IMHO noch keiner angezeigt worden. Hand
aufs Herz: wer von euch fahrt wirklich 50? :-))

Kathi (die halt inzwischen noch 3 Scheine nachgeholt und das deswegen
nachgelernt hat)
--
"Zu leichten Berührungen kommt es in jeder Kontaktsportart!" Klaus
Kinigadner über Supermoto

Peter Horny

unread,
Sep 3, 2002, 5:22:28 AM9/3/02
to
Katharina Fuhrmann <fuhrmann....@teleweb.at> schrieb:


> Prügelts euch nicht! Wie ich den B-Schein gemacht hab, war das
> tatsächlich noch so. Wurde inzwischen allerdings geändert, vermutlich

Darf man interessehalber [1] fragen, in welchem Jahr das war? Zu meiner
Prüfungszeit (September 1986) wars schon so wie jetzt.

> Und wegen zu langsam fahren ist IMHO noch keiner angezeigt worden.

IMHO schon, aber schriftlichen Beleg habe ich auch keinen dafür. Erlaubt
ists das ungebührliche Langsamfahren jedenfalls nicht.

> Hand aufs Herz: wer von euch fahrt wirklich 50? :-))

ICH!! In der 30-er Zone :-))

Peter

[1] Rückschlüsse aufs Alter der Dame werden selbstverständlich nicht
angestellt :-)

Peter Horny

unread,
Sep 3, 2002, 5:18:50 AM9/3/02
to
Theodor....@gmx.net (Theodor Isporidi) schrieb:

> In a message of 03.09.2002 Peter Horny wrote:

>>[Alexandra]


>>> Für den Überholvorgang muß zumindest genügend Platz vorhanden sein,
>>> und ein Geschwindigkeitsunterschied zum Vordermann von 20 km/h. Wenn
>>> der also 40 km/h fährt, darfst Du nicht überholen. Fährt der 30,
>>> dann darfst Du überholen.
>
>> Wo steht denn das mit den 20 km/h? Schon wieder sowas, was du dir aus
>> den Fingern gesogen hast. Ich lege die Lektüre von § 16 StVO nahe, es
>> ist lediglich vom "gefahrlosen" Überholen die Rede.
>
> Das mit der Ortstafel war zwar ein Schmarrn, aber das mit den 20 km/h
> dürfte stimmen. Ich weiß zwar nicht wo es steht, oder ob es überhaupt
> direkt in der StVO steht oder nicht von einem Gericht anläßlich eines
> konkreten Falles irgendwann einmal festgestellt wurde, das zum
> gefahrlosen Überholen ein Minimumgeschwindigkeitsabstand von 20 km/h
> erforderlich ist, damit das Überholen nicht zu lange dauert, aber auf
> jeden Fall wird das mit den 20 km/h in den Fahrschulen gelehrt.

Letzteres. Es ist einfach eine Faustregel (welche mir durchaus bekannt
ist). Alexandra hat jedoch so geschrieben, daß man meinen könnte, 20 km/h
wären ein geregelter Wert, der nicht unterschritten werdeen *darf*.

Wobei diese *Faustregel* auch nur auf übersichtlichen Straßen mit möglichem
Gegenverkehr gilt. Auf der Autobahn zum Beispiel darf man sich auch
wesentlich langsamer vorbeibewegen, Einschränkungen ergeben sich nur durch
die StVO-Regleung des "gefahrlosen Überholens".

Peter

Peter Horny

unread,
Sep 3, 2002, 5:24:58 AM9/3/02
to
Katharina Fuhrmann <fuhrmann....@teleweb.at> schrieb:

> Das mit dem Gerichtsurteil mag ein gutes Argument sein, aber ich will
> nicht wissen, welcher Schwachsinn schon in Fahrschulen gelehrt wurde.

Zum Beispiel der Schwachfug mit den Faustregeln für Bremsweg und
Anhalteweg, die seit Erfindung des Autos vermutlich so gelehrt werden ;-)

> Wenn ich theoretisch 100km weit seh und nix kommt,
> werd ich auhc mit einem km/h Unterschied gefahrlos überholen können.

LKW-Züge schaffen es manchmal sogar noch langsamer :-(

Peter

Klaus Beach

unread,
Sep 3, 2002, 5:30:17 AM9/3/02
to
Theodor Isporidi wrote:
> ... aber auf
> jeden Fall wird das mit den 20 km/h in den Fahrschulen gelehrt.

So hab ichs auch noch gelernt.
Das war ein wesentlicher Bestandteil der technischen Fahrprüfung beim
Überholweg berechnen.

Katharina Fuhrmann

unread,
Sep 3, 2002, 5:20:12 AM9/3/02
to

Theodor Isporidi schrieb:


>
> gefahrlosen Überholen ein Minimumgeschwindigkeitsabstand von 20 km/h
> erforderlich ist, damit das Überholen nicht zu lange dauert, aber auf
> jeden Fall wird das mit den 20 km/h in den Fahrschulen gelehrt.

Das mit dem Gerichtsurteil mag ein gutes Argument sein, aber ich will


nicht wissen, welcher Schwachsinn schon in Fahrschulen gelehrt wurde.

Manche behaupten ja auch, daß man auf der Autobahn die
Nebelschlußleuchte aufdrehen muß, weil sie das _angeblich_ mal vor
Ewigkeiten in der FS gehört haben. IMHo sind die 20km/h eine Richtlinie,
die empfohlen wird. Wenn ich theoretisch 100km weit seh und nix kommt,
werd ich auhc mit einem km/h Unterschied gefahrlos überholen können. Obs
sinnvoll ist, bleibt dahingestellt.
In der Fahrschule werden oft Richtlinien gelehrt, die einfach zur
besseren Orientierung von Anfängern dienen. Ich werd sicher nicht
anfangen km/h-Differenzen zu ermitteln und Sekunden zu zählen, ob ich da
überholen kann, wenn ich schon mehrere 100Mm am Buckel hab. Aber fürs
erste Mal überholen ist das sehr hilfreich......

Kathi (die sich noch genau erinnern kann, wieviel Schiss sie vorm
überholen hatte...)

Thorsten Oesterlein

unread,
Sep 3, 2002, 5:38:00 AM9/3/02
to
Peter Horny wrote:
> Katharina Fuhrmann <fuhrmann....@teleweb.at> schrieb:
>
>> Prügelts euch nicht! Wie ich den B-Schein gemacht hab, war das
>> tatsächlich noch so. Wurde inzwischen allerdings geändert, vermutlich
>
> Darf man interessehalber [1] fragen, in welchem Jahr das war? Zu
> meiner Prüfungszeit (September 1986) wars schon so wie jetzt.

Ich habs 1985 auch so wie von Kathi geschildert _gelernt_. Obs auch gestimmt
hat kann ich ned beurteilen. Wenn man alerdings von dem was bei der Technik
für ein Blödsinn verzapft wurde auf den Rest schließt, dann wird wohl vieles
ned gestimmt haben.

> Peter

Thorsten

Katharina Fuhrmann

unread,
Sep 3, 2002, 5:38:05 AM9/3/02
to

Peter Horny schrieb:


>
>
> Darf man interessehalber [1] fragen, in welchem Jahr das war? Zu meiner
> Prüfungszeit (September 1986) wars schon so wie jetzt.

Also ich hab den B-Schein 1990 gemacht, da wars noch mit 70er ,
Ortstafel 50er, Ortafel-Ende 70er.
Wenn ich nicht irre, haben sie das dann ziemlich bald geändert, A hab
ich ein Jahr später gemacht, da wars IMHO schon anders.
1986 verblüfft mich jetzt ziemlich. Hr. Segger bitte zur Diskussion:
Wann wurde denn das geändert? Oder wars immer schon so und ich hab nur
Humbug gelernt?

> [1] Rückschlüsse aufs Alter der Dame werden selbstverständlich nicht
> angestellt :-)

Gut so! Vergiß also rasch, daß ich 30 sein müßte und sag Twen zu mir!
:-))

Kathi (die ja nur 29a ist)

Karl Haidvogel

unread,
Sep 3, 2002, 6:08:53 AM9/3/02
to

Katharina Fuhrmann <fuhrmann....@teleweb.at> schrieb in im
Newsbeitrag: 3D7482FD...@teleweb.at...

>
>
> Peter Horny schrieb:
> >
> >
> > Darf man interessehalber [1] fragen, in welchem Jahr das war? Zu meiner
> > Prüfungszeit (September 1986) wars schon so wie jetzt.
>
> Also ich hab den B-Schein 1990 gemacht, da wars noch mit 70er ,
> Ortstafel 50er, Ortafel-Ende 70er.
> Wenn ich nicht irre, haben sie das dann ziemlich bald geändert, A hab
> ich ein Jahr später gemacht, da wars IMHO schon anders.
> 1986 verblüfft mich jetzt ziemlich. Hr. Segger bitte zur Diskussion:
> Wann wurde denn das geändert? Oder wars immer schon so und ich hab nur
> Humbug gelernt?
>

Also, jede Geschwindigkeitsbeschränkung gilt bis zu einer neuen
Geschwindigkeits-
beschränkung (Kundgemacht durch das Zeichen erlaubte Höchstgeschwindigkeit)
oder
bis zum Zeichen Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung oder Ende von
Geschwindigkeist-
beschränkung und Überholverbot (hellgraue runde Tafel mit dunkelgrauem
Schrägstrich).
Also gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung auch über die Tafeln
"Ortsanfang" und "Ortsende"
hinaus, wobei 2. besonders wichtig ist - ist vor der Orts-Endetafel 70, dann
gilt das auch weiter
auf der Freilandstraße bis zur Tafel "Ende Geschwindigkeitsberschränkung".

Für die Richtigkeit dieser Regelung spricht nicht nur die StVO, sondern auch
die Tatsache,
dass bei hunderten Ortschaften in Österreich vor der Ortstafel irgendwo ein
70er steht und
dann irgendwo nach der Ortstafel (bzqw. Ortsende) ein 70-Ende steht.

Die Annahme: 70-Tafel vor Ortsbeginn gilt folgendermaßen:
70, Ab Ortsbeginn 50, Ab Ortsende wieder 70 ist völliger Humbug.
Fast jeder Ort hat mehrere Einfahrten, wie soll das dann funktionieren?
Wenn man auf der Bünner Straße nach Wien fährt, hat man vorher 70.
Gilt daher beim Rausfahren auf der Tangente oder auf der Brünner Straße
(also nach ca. 35 Kilometer) deswegen jetzt auch 70? Kans doch wohl nicht
sein.

Liebe Grüße
Hannes


Martin Brunner

unread,
Sep 3, 2002, 7:30:10 AM9/3/02
to
Katharina Fuhrmann schrieb:

>aber ich will
>nicht wissen, welcher Schwachsinn schon in Fahrschulen gelehrt wurde.

Zum Beispiel daß man nach 2 Bier schon 0,8‰ hat. :-)

Guenther Lazelsberger

unread,
Sep 3, 2002, 12:48:26 PM9/3/02
to
Alexandra schrieb:

> Nicht richtig.
> 80 gilt nur, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzungstafel auf selber Höhe wie
> dier Ortstafel, oder dahinter angebracht ist.
> Ist sie vor der Ortstafel, gilt ab der Ortstafel Tempo 50.
>

faaaaaaaaaaaaalsch. Bitte schau im Google nach, der Thread bricht alle drei
Monate aufs Neue aus! (oder auf www.fuerboeck.at)

--
Grüße
Günther Lazelsberger
www.hagmair.net

Guenther Lazelsberger

unread,
Sep 3, 2002, 12:48:30 PM9/3/02
to
Katharina Fuhrmann schrieb:

> Also ich hab den B-Schein 1990 gemacht, da wars noch mit 70er ,
> Ortstafel 50er, Ortafel-Ende 70er.
>

sicher ned. Das war 1984 (ACE) und 1985/86 (Bundesheer-FS) schon
genauso wie jetzt.

Florian Burger

unread,
Sep 3, 2002, 3:30:40 PM9/3/02
to
Katharina Fuhrmann schrieb:

> Also ich hab den B-Schein 1990 gemacht, da wars noch mit 70er ,
> Ortstafel 50er, Ortafel-Ende 70er.
> Wenn ich nicht irre, haben sie das dann ziemlich bald geändert, A hab
> ich ein Jahr später gemacht, da wars IMHO schon anders.
> 1986 verblüfft mich jetzt ziemlich. Hr. Segger bitte zur Diskussion:

^^^^^^ auch eine Variante ;-)

> Wann wurde denn das geändert? Oder wars immer schon so und ich hab nur
> Humbug gelernt?

Nur Humbug gelernt.

Florian


--
"Das österreichische Zivildienstrecht"
ISBN 3-8311-0562-6
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3831105626/dasosterreich-21
http://www.zivildienstrecht.at

Katharina Fuhrmann

unread,
Sep 3, 2002, 6:05:27 PM9/3/02
to

Florian Burger schrieb:
>
> Katharina Fuhrmann schrieb:


>
> > 1986 verblüfft mich jetzt ziemlich. Hr. Segger bitte zur Diskussion:
> ^^^^^^ auch eine Variante ;-)
>

UPS! Sorry, meinte natürlich Seger!

Kathi (der das peinlich ist)

Alexander Seger

unread,
Sep 4, 2002, 1:47:14 AM9/4/02
to
"Alexander Seger" <alexand...@fuerboeck.at> schrieb ohnehin bereits im
Newsbeitrag news:al0o3b$1m2am7$1...@ID-52207.news.dfncis.de:

> > Meine Frage ist, bedeutet eine Ortstafel immer Tempo 50? [...]
>
http://www.fuerboeck.at/recht_einfach/faq/faq_geschwindigkeitsbeschraenkunge
> n_schilder.htm
> [Nein, nicht direkt drauf klicken, das geht so nicht]

... was sehr für die Humbug-Variante spricht.

Alex (ganz ohne (mehr oder weniger) wichtigem Nachsatz (oder Nachsätzen) in
(mehr oder weniger vielen) (meist runden) Klammer(n))
--
Alexander Seger
http://www.fuerboeck.at


Gerhard H Wrodnigg

unread,
Sep 4, 2002, 3:12:00 AM9/4/02
to
On Tue, 3 Sep 2002 08:43:10 +0200, "Alexandra" <aon.91...@aon.at>
wrote:

>> > Meine Frage ist, bedeutet eine Ortstafel immer Tempo 50?
>>
>> Nein, bedeutet sie nicht immer.
>
>Doch.

Nein!
(Schau in der StVO nach, wennst es nicht glaubst.)

>Nicht richtig.

Doch, genau richtig!

>80 gilt nur, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzungstafel auf selber Höhe wie
>dier Ortstafel, oder dahinter angebracht ist.
>Ist sie vor der Ortstafel, gilt ab der Ortstafel Tempo 50.

Das ist genau falsch. Wenn beide auf derselben Höhe angebracht sind,
gilt die Geschwindigkeit für das gesamt Ortsgebiet (z.B. 40 in
St.Veit)

>Geschwindigkeitsbegrenzungen in Österreich:
>Innerhalb von Orten: 50

>sofern nicht anderes bestimmt wird.

...und was ist jetzt eine 80er-Beschränkung auf einer Straße, die
durch ein Ortsgebiet führt?

>Ist auf einer Bundesstraße Tempo 100 zu lesen, gilt ab hier Tempo 100, kommt
>eine 80er Beschränkung, gilt ab hier 80.

Jaaaa, und eine Ortstafel hebt eine Geschwindigkeitsbeschränkung nicht
auf.

>Wird die 80er Beschränkung aufgehoben, müsste nach Deiner Variation...

Eben, und eine Ortstafel (ehschonwissen)

>Genauso verhält es sich mit Orten.

Nein (lies nach)

>Auch hier muß es keine Kennzeichnung extra geben, da die Ortstafel alleine
>ausreicht.

Es geht aber um eine verordnete Geschwindigkeit auf einer Straße, die
durch ein Ortsgebiet führt.

>Geschwindigkeitsunterschied zum Vordermann von 20 km/h.

Der allerdings nicht explizit "verordnet" ist, sondern "common sense".

-mfg-ghw-
--
There are only 10 kinds of people who understand binary digits:
Those who do, and
Those who don't.

Gerhard H Wrodnigg

unread,
Sep 4, 2002, 3:12:52 AM9/4/02
to
On 2 Sep 2002 22:14:28 GMT, Michael Pronay <pro...@gmx.at> wrote:

>Natürlich nicht - wie kommst denn auf die skurrile Idee?

Hehe, von mir wollte ein klagenfurter Nachwuchspolizist mal 500 ATS
wegen "Überholen auf Vorrangstraßen im Ortsgebiet" %-)

Gerhard H Wrodnigg

unread,
Sep 4, 2002, 3:14:22 AM9/4/02
to
On Tue, 3 Sep 2002 10:53:42 +0200, Theodor....@gmx.net (Theodor
Isporidi) wrote:

>Das mit der Ortstafel war zwar ein Schmarrn, aber das mit den 20 km/h
>dürfte stimmen.

Nein. Das ist ein "Richtwert". Ich wünschte, andere Dinge aus der
Fahrschulausbildung würden sich ähnlich gut einprägen.

>Ich weiß zwar nicht wo es steht,

Es steht definitiv nirgends.

Thomas Hofer

unread,
Sep 4, 2002, 3:13:09 AM9/4/02
to
:: Das mit der Ortstafel war zwar ein Schmarrn, aber das mit den 20 km/h

:: dürfte stimmen. Ich weiß zwar nicht wo es steht, oder ob es überhaupt
:: direkt in der StVO steht oder nicht von einem Gericht anläßlich eines
:: konkreten Falles irgendwann einmal festgestellt wurde, das zum
:: gefahrlosen Überholen ein Minimumgeschwindigkeitsabstand von 20 km/h
:: erforderlich ist, damit das Überholen nicht zu lange dauert, aber auf
:: jeden Fall wird das mit den 20 km/h in den Fahrschulen gelehrt.
in der fahrschule lernen sie den leuten aber auch utopisch lange
bremswege mit (v/10)^2, würde bei 100 kmh ca 100 meter sein, ein
vernünftiges auto steht aber schon nach <45, ein tolles mit <40
metern...

so weit zu fahrschulen


Gerhard H Wrodnigg

unread,
Sep 4, 2002, 3:20:46 AM9/4/02
to
On Tue, 03 Sep 2002 11:38:05 +0200, Katharina Fuhrmann
<fuhrmann....@teleweb.at> wrote:

>Also ich hab den B-Schein 1990 gemacht, da wars noch mit 70er ,
>Ortstafel 50er, Ortafel-Ende 70er.

1990 gabs IMHO schon die Prüfungsbögen, und auf denen gabs auch
entsprechende Fragen dazu (die der "heutigen" Regelung entsprechen).

Gerhard H Wrodnigg

unread,
Sep 4, 2002, 3:16:13 AM9/4/02
to
On Tue, 03 Sep 2002 11:20:12 +0200, Katharina Fuhrmann
<fuhrmann....@teleweb.at> wrote:

>Manche behaupten ja auch, daß man auf der Autobahn die
>Nebelschlußleuchte aufdrehen muß, weil sie das _angeblich_ mal vor
>Ewigkeiten in der FS gehört haben.

Wer? Wann? Wo?

>Ich werd sicher nicht
>anfangen km/h-Differenzen zu ermitteln und Sekunden zu zählen,

Du wirst lachen, ich zähl auf einer Straße, die ich nicht kenne, immer
noch Sekunden (zur Orientierung, Bestätigung...)

Gerhard H Wrodnigg

unread,
Sep 4, 2002, 3:23:03 AM9/4/02
to
On Wed, 4 Sep 2002 09:13:09 +0200, "Thomas Hofer"
<mailin...@familie-hofer.net> wrote:

>bremswege mit (v/10)^2, würde bei 100 kmh ca 100 meter sein, ein
>vernünftiges auto steht aber schon nach <45, ein tolles mit <40
>metern...

Teure Autos unter optimalen Bedingungen...
(Wird in der Fahrschule auch so gelehrt)

Clemens Aigner

unread,
Sep 4, 2002, 4:56:48 AM9/4/02
to
> >Ist sie vor der Ortstafel, gilt ab der Ortstafel Tempo 50.
>
> Das ist genau falsch. Wenn beide auf derselben Höhe angebracht sind,
> gilt die Geschwindigkeit für das gesamt Ortsgebiet (z.B. 40 in
> St.Veit)

Was zwar vollkommen richtig ist, aber meines Erachtens sehr zur
Rechtsunsicherheit beitraegt. Diese Paragraphen gehoeren meines
Erachtens nach vollkommen gestrichen.

LG Clemens

Katharina Fuhrmann

unread,
Sep 4, 2002, 7:54:09 AM9/4/02
to

Gerhard H Wrodnigg schrieb:


>
> On Tue, 03 Sep 2002 11:20:12 +0200, Katharina Fuhrmann
> <fuhrmann....@teleweb.at> wrote:
>
> >Manche behaupten ja auch, daß man auf der Autobahn die
> >Nebelschlußleuchte aufdrehen muß, weil sie das _angeblich_ mal vor
> >Ewigkeiten in der FS gehört haben.
>
> Wer? Wann? Wo?
>
> >Ich werd sicher nicht
> >anfangen km/h-Differenzen zu ermitteln und Sekunden zu zählen,
>
> Du wirst lachen, ich zähl auf einer Straße, die ich nicht kenne, immer
> noch Sekunden (zur Orientierung, Bestätigung...)

Vorm Überholen?
Das mach ich eher aus dem Bauch raus. Allerdings muß man dazu sagen, daß
ich eher ungern überhol und bevor ich das riskant mach, zuckel ich
lieber eine Viertelstunde hinter einem LKW her. Lieber fünf Minuten
Zeitverlust als für die Ewigkeit in einer Kiste!
Hin und wieder zähl ich Sekunden, wenn ich den Sicherheitsabstand
kontrollier, vor allem auf der Autobahn. meist stellt sich aber raus,
daß ich mich da auch nur aus dem bauch heraus "wohl" fühl, wenns
Sekundenmäßig passt. Daß ich trotzdem öfters oder eher oft mit weniger
fahr, liegt zum großen Teil am Verkehrsaufkommen. Auf der Tangente z.B.
_kann_ man gar nicht korrekt fahren untertags, weil da immer wieder wer
dazwischen fahrt. Innerstädtisch hab ich auch oft zuwenig, allerdings
aber auch eine Reaktionsgeschwindigkeit (aufgrund erhöhter
Aufmerksamkeit), daß sich schon einige gewundert haben. Wenn manche
Reaktionen automatisiert sind, wirds eben leichter. Und das ist genau
der Punkt, der bei Anfängern noch ausgeglichen werden muß.

Kathi (die allerdings nicht ausschließt, das in manchen Situationen die
automatischen Reaktionen falsch sein können)

Katharina Fuhrmann

unread,
Sep 4, 2002, 7:56:41 AM9/4/02
to

Gerhard H Wrodnigg schrieb:


>
> On Wed, 4 Sep 2002 09:13:09 +0200, "Thomas Hofer"
> <mailin...@familie-hofer.net> wrote:
>
> >bremswege mit (v/10)^2, würde bei 100 kmh ca 100 meter sein, ein
> >vernünftiges auto steht aber schon nach <45, ein tolles mit <40
> >metern...
>
> Teure Autos unter optimalen Bedingungen...
> (Wird in der Fahrschule auch so gelehrt)

Hab ich damals nicht gehört, nur die Stadardfprmeln, die eben den
gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Und ich mag mir gar nicht
vorstellen, was passiert, wenn wirklich mal eine Autotype _wirklich_ nur
solche Bremsen hätte!

Kathi (der da das Schaudern kommt)

Ingo Ließegang

unread,
Sep 4, 2002, 7:49:35 AM9/4/02
to
Gerhard H Wrodnigg <g...@gmx.net> writes:

> On Wed, 4 Sep 2002 09:13:09 +0200, "Thomas Hofer"
> <mailin...@familie-hofer.net> wrote:
>
>> bremswege mit (v/10)^2, würde bei 100 kmh ca 100 meter sein, ein
>> vernünftiges auto steht aber schon nach <45, ein tolles mit <40
>> metern...
>
> Teure Autos unter optimalen Bedingungen...
> (Wird in der Fahrschule auch so gelehrt)

Und nur dann, wenn der Fahrer bremsen kann. Bremspedal streicheln gilt
nicht (unter der Voraussetzung, daß zumindest ABS vorhanden ist;
Bremsassistent o.ä. ist ja noch ziemlich selten).

Wenn man das aber einigermaßen richtig beherrscht, ist es immer wieder
erstaunlich, welche Verzögerungswerte erreicht werden können, auch bei
ziemlich schweren Fahrzeugen...

xp+fup-to at.verkehr.strasse.
--
Verein für Internet-BEnutzer Österreichs: https://www.vibe.at/

Gerhard H Wrodnigg

unread,
Sep 4, 2002, 10:16:15 AM9/4/02
to
On Wed, 04 Sep 2002 10:56:48 +0200, Clemens Aigner <aig...@sms.at>
wrote:

>Diese Paragraphen gehoeren meines
>Erachtens nach vollkommen gestrichen.

Was dann? 100.000 Tafeln zusätzlich aufstellen? (nur weils einige
nicht kapieren?)

Und was meinst du mit "rechtsunsicherheit"?

Gerhard H Wrodnigg

unread,
Sep 4, 2002, 10:10:01 AM9/4/02
to
On Wed, 04 Sep 2002 13:56:41 +0200, Katharina Fuhrmann
<fuhrmann....@teleweb.at> wrote:

>Hab ich damals nicht gehört, nur die Stadardfprmeln, die eben den
>gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Ja, das gerade noch zulässige, drüber ist das Vehikel nicht mehr
verkehrstauglich.

>Und ich mag mir gar nicht
>vorstellen, was passiert, wenn wirklich mal eine Autotype _wirklich_ nur
>solche Bremsen hätte!

Och, halb so wild. Im Prinzip bremst man dauernd mit solchen
Verzogerungswerten (außer bei Notbremsungen).

Aber an sich reicht das völlig.

[xp&f'up2]

Gerhard H Wrodnigg

unread,
Sep 4, 2002, 10:13:45 AM9/4/02
to
On Wed, 04 Sep 2002 13:54:09 +0200, Katharina Fuhrmann
<fuhrmann....@teleweb.at> wrote:

>Vorm Überholen?

Na vorher kannst ja nix zählen, die Durchfahrtszeit kannst zählen,
Strecken auf Überholmöglichkeiten, ob man bei den jeweiligen
Bedingungen noch auf Sicht unterwegs ist, ob sich ein Überholvorgang
(den man im Zweifel nicht begonnen hat) ausgegangen wäre...

>Hin und wieder zähl ich Sekunden, wenn ich den Sicherheitsabstand
>kontrollier, vor allem auf der Autobahn. meist stellt sich aber raus,
>daß ich mich da auch nur aus dem bauch heraus "wohl" fühl, wenns
>Sekundenmäßig passt.

Na eben.

>Auf der Tangente z.B.
>_kann_ man gar nicht korrekt fahren untertags, weil da immer wieder wer
>dazwischen fahrt.

Ja, das ist nicht ganz trivial. Da hilft dann nur erhöhte
Aufmerksamkeit. ;)

xp%f'up2

Alexandra

unread,
Sep 5, 2002, 1:59:41 AM9/5/02
to

"Peter Horny" <use...@aon.at> schrieb im Newsbeitrag
news:Xns927E631...@ID-48992.news.dfncis.de...
> Nur als kleiner Denkanstoß bezüglich der Differenzgeschwindigkeit: Auch
> innerorts kann es mehrspurige Einbahnen geben.
>

"Innerorts" ist es auch auf "mehrspurigen" Einbahnstraßen kein Überholen,
sondern ein Vorbeifahren.
Siehe hiezu den § 7 StVO.
Der besagt, dass: Du im Ortsgebiet den Fahrstreifen, auf Straßen mit
mindestens zwei durch Leit- oder Sperrlinien gekennzeichneten Fahrstreifen
für die betreffende Fahrtrichtung den Fahrstreifen frei wählen darfst.
Ergo ist dieses Beispiel untauglich.

Alexandra


Alexandra

unread,
Sep 5, 2002, 2:10:26 AM9/5/02
to

"Peter Horny" <use...@aon.at> schrieb im Newsbeitrag
news:Xns927E631...@ID-48992.news.dfncis.de...
>
> Wo steht denn das mit den 20 km/h? Schon wieder sowas, was du dir aus den
> Fingern gesogen hast. Ich lege die Lektüre von § 16 StVO nahe, es ist
> lediglich vom "gefahrlosen" Überholen die Rede.
>

Wie Du selbst schon sagtest: § 16 STVo:
Erlläuterungen der StVO 20. Novelle, ARBÖ:
Zu Abs 1 lit.b
Das Überholen mit zu gerningem Geschwindigkeitsunterschied auf ansteigender
Straße, bei dem offenbar die Sichtstrecke für eine gefahrlose Durchführung
dieses Manövers nicht ausreicht, ist als Ausdruck eines bewußt fahrlässigen
und rücksichtslosen Verhaltens im Straßenverkehr anzusehen - OLG Wien 7.6.
1977, ZVR 1978/59
........
Die geschwindigkeit eines entgegenkommenden Fahrzeugs kann nur sehr schwer
geschätzt werden, dies trifft besonders bei Dunkelheit zu.
Ein Geschwindigkeitsunterschied von mindestens 20km/h wird dieser Stelle
genüge tun. Dabei darf jedoch die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit
nicht überschritten werden.
S.a. §§ 20 Abs. 2 StVO; 4 Abs 6Z1 lit. c FSG.

Soviel zu "meinem" "Schmarrn".... und dem "Schmarrn", welche die Fahrschulen
lernen.....
Wenn Du selbst einen § als Erläuterung anführst, solltest Du Dir auch die
Erläuterungen zu dem jeweiligen § zu Gemüte führen, und nicht versuchen
"auftrumpfen" zu wollen, mit einem Wissen, welches Du selbst offenbar nicht
hast.

Alexandra

Gerhard H Wrodnigg

unread,
Sep 5, 2002, 3:12:39 AM9/5/02
to
On Thu, 5 Sep 2002 08:18:30 +0200, "Alexandra" <aon.91...@aon.at>
wrote:

>Tja, nicht wirklich, das steht genz einfach im § 20 StVO.
>(österr. StVO.)

Du erfaßt den Inhalt des §20 Abs 2 nicht.

>§ 20 Abs 2 StVO:
>Sofern die Behörde nicht gemäß § 43 eine geringere Höchstgteschwindigkeit
>erläßt oder eine höhere Geschwindigkeit erlaubt, darf der Lenker eines
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
>Fahrzeuges im Ortsgebiet nicht schneller als 50 km/h,

Klingelts?

>Ortsgebiet: § 2 Abs. 1 Z. 15 StVO:
>Das Straßennetz innerhalb der Hinweiszeichen "Ortstafel" (§ 53Z. 17a) und
>"Ortsende" § 53 Z. 17b).

>Und imho schrieb ich nichts anderes, als:
>dass, innerhalb eines Ortsgebietes die Geschwindigkeit 50 km/h ist.

Sofern die Behörde nicht gemäß § 43 eine [...] höhere Geschwindigkeit
erlaubt...

>Ist vor der Ortstafel eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h gilt diese
>ab der Ortstafel NICHT mehr.

Wer sagt das? Wo steht das?
Das ist einzig deine (falsche) private Interpretation.

Und wenn du schon hier den Schlaumeier rauskehrst, und die vom ARBÖ
kommentierte Ausgabe der StVO besitzt, hättest du wohl besser auch die
Erläuterungen zu §53 Z 17a lesen sollen, bevor du dich hier
aufspielst:

|Der Geltungsbereich einer mit dem Zeichen nach §52 lit a Z 10a verfügten |Geschwindigkeitsbeschränkung endet entweder mit der Anordnung einer anderen |zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit einem neuerlichen Zeichen oder durch ein das |Ende der Beschränkung anzeigendes Zeichen gem §52 lit a Z 10b; durch Ortstafeln wird |eine derartige Geschwindigkeitsregelung nicht aufgehoben - OGH 14. 11. 1989, ZVR |1990/99.

Siehe auch §44 Abs 1.

Noch Fragen?

~ghw

Alexandra

unread,
Sep 5, 2002, 2:20:15 AM9/5/02
to

"Theodor Isporidi" <Theodor....@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:al1tlr$fa3$1...@news.tuwien.ac.at...
> Hallo !
>
> In a message of 03.09.2002 Alexandra wrote to All about Re: Ortstafel -
> Geschwindigkeitsbegrenzung - Überholen:
>
> >>> 1) Meine Frage ist, bedeutet eine Ortstafel immer Tempo 50?

>
> >> Nein, bedeutet sie nicht immer.
>
> > Doch.
>
> Leider irrst du.

Lt § 20 StVO irre ich nicht.
Oder ist der geändert worden?
Oder falsch?

Wenn ich mich irre, bitte belege dann meinen Irrtum und kläre mich auf.
Merci ;-)

>
> Stimmt nicht. Die Tafel mit der maximalen Höchstgeschwindigkeit ist
> eine Vorschriftstafel, die Ortsbeginntafel ist eine Hinweistafel.
> Vorschriftstafeln werden durch Hinweistafeln nicht aufgehoben, auch bei
> der Reihenfolge 'Höchstgeschwindigkeit 80' und danach 'Ortsanfang' gilt
> nach wie vor eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80.

Siehe hiezu meine Erläuterungen im anderen Posting.

lg
Alexandra


Alexandra

unread,
Sep 5, 2002, 2:18:30 AM9/5/02
to

"Martin Brunner" <usenet...@utanet.at> schrieb im Newsbeitrag
news:al1q8g$1loakp$1...@ID-819.news.dfncis.de...
Alexandra schrieb:

> >Ist sie vor der Ortstafel, gilt ab der Ortstafel Tempo 50.

> Das hast Du wohl in Deutschland gehört. Bei uns ist vieles anders.

Tja, nicht wirklich, das steht genz einfach im § 20 StVO.
(österr. StVO.)

§ 20 Abs 2 StVO:


Sofern die Behörde nicht gemäß § 43 eine geringere Höchstgteschwindigkeit
erläßt oder eine höhere Geschwindigkeit erlaubt, darf der Lenker eines

Fahrzeuges im Ortsgebiet nicht schneller als 50 km/h, auf Autobahnen nicht
schneller als 130 km/h und auf den übrigen Freilandstraßen nicht schneller
als 100 km/h fahren.

Ortsgebiet: § 2 Abs. 1 Z. 15 StVO:
Das Straßennetz innerhalb der Hinweiszeichen "Ortstafel" (§ 53Z. 17a) und
"Ortsende" § 53 Z. 17b).


Und imho schrieb ich nichts anderes, als:
dass, innerhalb eines Ortsgebietes die Geschwindigkeit 50 km/h ist.

Diese Geschwindigkeit ist AB der Ortstafel einzuhalten.


Ist vor der Ortstafel eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h gilt diese
ab der Ortstafel NICHT mehr.

Ist sie hinter der Ortstafel angebracht, dann gilt diese Geschwindigkeit für
den Straßenzug, aber alle von dieser Straße abzweigenden Straßen, für diese
gilt wieder 50 km/h als Geschwindigkeitsbegrenzung.


lg
Alexandra


Alexandra

unread,
Sep 5, 2002, 2:26:24 AM9/5/02
to

"Karl Haidvogel" <karl.ha...@bifa.bmg.gv.at> schrieb im Newsbeitrag
news:3d748bb5$0$18860$91ce...@newsreader02.highway.telekom.at...

>
> Die Annahme: 70-Tafel vor Ortsbeginn gilt folgendermaßen:
> 70, Ab Ortsbeginn 50, Ab Ortsende wieder 70 ist völliger Humbug.
> Fast jeder Ort hat mehrere Einfahrten, wie soll das dann funktionieren?

Siehe mein anderes Posting, diese Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nur für
diesen Straßenzug.


> Wenn man auf der Bünner Straße nach Wien fährt, hat man vorher 70.

Und, fährst jetzt auf der Brünner "in" Wien auch 70?
Sofern die Brünner "in" Wien nicht dementsprechend beschildert ist?
Imho ist auf der Brünner 60, bzw. 50.
Aber ich mach mich gerne schlau.


> Gilt daher beim Rausfahren auf der Tangente oder auf der Brünner Straße
> (also nach ca. 35 Kilometer) deswegen jetzt auch 70?

Beim Rausfahren gilt aber der Ortsende Tafel die jeweilige
Geschwindigkeitsbegrenzung, oder, ist keine da, 100 (Freilandstraßen).

Aber Du schriebst vom Reinfahren.

lg
Alexandra


Alexandra

unread,
Sep 5, 2002, 2:22:35 AM9/5/02
to

"Peter Horny" <use...@aon.at> schrieb im Newsbeitrag
news:Xns927E73B...@ID-48992.news.dfncis.de...
>
> > Und wegen zu langsam fahren ist IMHO noch keiner angezeigt worden.
>
> IMHO schon, aber schriftlichen Beleg habe ich auch keinen dafür. Erlaubt
> ists das ungebührliche Langsamfahren jedenfalls nicht.

Richtig, lt. § 20 Abs. 1, letzter Satz.

An Katharina, doch, es wurden schon Leute wegen "Zu langsamen Fahrens" zur
Kasse gebeten.

lg
Alexandra


Thorsten Oesterlein

unread,
Sep 5, 2002, 2:47:37 AM9/5/02
to
Alexandra wrote:
> "Peter Horny" <use...@aon.at> schrieb im Newsbeitrag
> news:Xns927E631...@ID-48992.news.dfncis.de...
> > Nur als kleiner Denkanstoß bezüglich der Differenzgeschwindigkeit:
> > Auch innerorts kann es mehrspurige Einbahnen geben.
> >
>
> "Innerorts" ist es auch auf "mehrspurigen" Einbahnstraßen kein
> Überholen, sondern ein Vorbeifahren.

Nein, nebeneinanderfahren mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten.

Das hab sogar ich mittlerweile geschnallt udn ich werfe ned so mit § herum
wie du.

> Alexandra

lg
Thorsten

Gerhard H Wrodnigg

unread,
Sep 5, 2002, 2:56:09 AM9/5/02
to
On Thu, 5 Sep 2002 08:10:26 +0200, "Alexandra" <aon.91...@aon.at>
wrote:

>Wie Du selbst schon sagtest: § 16 STVo:
>Erlläuterungen der StVO 20. Novelle, ARBÖ:
>Zu Abs 1 lit.b

Das sind "Erläuterungen"!

>Das Überholen mit zu gerningem Geschwindigkeitsunterschied

Das ist ein Erkenntnis des OLG Wiens, auch hier werden die "20"
_nicht_ genannt.

>Ein Geschwindigkeitsunterschied von mindestens 20km/h wird dieser Stelle
>genüge tun.

Und dies ist eine "Anmerkung" des Herausgebers, kein Gesetzestext!

>Wenn Du selbst einen § als Erläuterung anführst, solltest Du Dir auch die
>Erläuterungen zu dem jeweiligen § zu Gemüte führen, und nicht versuchen
>"auftrumpfen" zu wollen, mit einem Wissen, welches Du selbst offenbar nicht
>hast.

Erläuterungen sind kein Gesetz. Und es ging hier darum, daß die 20
km/h _nicht_ im Gesetz verankert sind.

Daß es als "angemessen" betrachtet wird, um dem Gesetz zu genügen, ist
eine andere Sache. Aber es kommt auch auf die jeweilige
Verkehrssituation an. Und wenn man mit 10 km/h Unterschied überholen
kann, ohne andere zu gefährden oder zu behindern, genügt dies auch der
StVO.

Thorsten Oesterlein

unread,
Sep 5, 2002, 2:51:32 AM9/5/02
to
Alexandra wrote:
> "Peter Horny" <use...@aon.at> schrieb im Newsbeitrag
> news:Xns927E631...@ID-48992.news.dfncis.de...
> >
> > Wo steht denn das mit den 20 km/h? Schon wieder sowas, was du dir
> > aus den Fingern gesogen hast. Ich lege die Lektüre von § 16 StVO
> > nahe, es ist lediglich vom "gefahrlosen" Überholen die Rede.
> >
>
> Wie Du selbst schon sagtest: § 16 STVo:
> Erlläuterungen der StVO 20. Novelle, ARBÖ:
> Zu Abs 1 lit.b
> Das Überholen mit zu gerningem Geschwindigkeitsunterschied auf
> ansteigender Straße, bei dem offenbar die Sichtstrecke für eine
^^^^^^^^^^^^

> gefahrlose Durchführung dieses Manövers nicht ausreicht, ist als

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ ^^^^^^^^^^^^^^^

> Ausdruck eines bewußt fahrlässigen und rücksichtslosen Verhaltens im
> Straßenverkehr anzusehen - OLG Wien 7.6. 1977, ZVR 1978/59

<snip>

> Soviel zu "meinem" "Schmarrn".... und dem "Schmarrn", welche die
> Fahrschulen lernen.....

fällt dir was auf?

> Wenn Du selbst einen § als Erläuterung anführst, solltest Du Dir auch
> die Erläuterungen zu dem jeweiligen § zu Gemüte führen, und nicht
> versuchen "auftrumpfen" zu wollen, mit einem Wissen, welches Du
> selbst offenbar nicht hast.

fällt dir noch immer nix auf?

Nein? Du bestätigst Peter's Aussage es ginge um _gefahrloses Überholen_ in
dem du ein Urteil daherschleppst in dem von genau dem die Rede ist und
behauptet dann er wäre Wissenslos.

> Alexandra

lg
Thorsten

Gerhard H Wrodnigg

unread,
Sep 5, 2002, 3:00:11 AM9/5/02
to
On Thu, 5 Sep 2002 07:59:41 +0200, "Alexandra" <aon.91...@aon.at>
wrote:

>"Innerorts" ist es auch auf "mehrspurigen" Einbahnstraßen kein Überholen,
>sondern ein Vorbeifahren.

>Siehe hiezu den § 7 StVO.

Nein, du meinst (und beschreibst) "den Fahrstreifen frei wählen".

Vorbeifahren ist etwas ganz anderes. Details dazu kannst du §17StVO
entnehmen. (Vorbeifahren ist das Vorbeibewegen an _stehenden_
Fahrzeigen, Personen oder Sachen).

Alexandra

unread,
Sep 5, 2002, 2:32:27 AM9/5/02
to

"Bernhard Kuemel" <dar...@gmx.at> schrieb im Newsbeitrag
news:3D746E5E...@gmx.at...

> Daniel Faßnauer wrote:
> >
> > 1)
> > Meine Frage ist, bedeutet eine Ortstafel immer Tempo 50?
> > Besser gefragt, wenn ich eine Tempo 80 Tafel habe, und 200 Meter später
> > kommt eine Ortstafel >

(4) Verordnungen, die sich durch ein Vorschritszeichen ausdrücken
> lassen und für ein ganzes Ortsgebiet oder für Straßen mit bestimmten
> Merkmalen innerhalb eines Ortsgebietes gelten, werden mit den
> entsprechenden Vorschriftszeichen und der etwa erforderlichen
> Zusatztafel in unmittelbarer Verbindung mit dem Hinweiszeichen
> ,,Ortstafel`` gehörig kundgemacht. Der Zeitpunkt der erfolgten
> Anbringung dieser Zeichen ist in einem Aktenvermerk (§ 16
> Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1950) festzuhalten. Solche
> Verordnungen sind im Ortsgebiet überdies ortsüblich zu verlautbaren.
>
> "unmittelbare Verbindung" heisst es hier. Also waere auch knapp hinter
> der Ortstafel ok, IMO, wenn knapp vorher auch gilt, was es tut. Knapp
> is laut H. Siegmund, Leiter der Fahrschule Rainer, ca. 20 m, AFAIR.


Das ist richtig.
In der Fragestellung ging es aber um 200 m vor der Ortstafel.
Imho gilt hier dann die 80er nicht mehr.

btw: diese Regelung mit den 20 m ist mir auch bekannt.
Insofern weite ich meine Worte mit "auf gleicher Höhe wie die Ortstafel" auf
"auf 20m vor der Ortstafel, auf gleicher Höhe, oder dahinter" aus.

lg
Alexandra

Gerhard H Wrodnigg

unread,
Sep 5, 2002, 3:18:19 AM9/5/02
to
On Thu, 5 Sep 2002 08:20:15 +0200, "Alexandra" <aon.91...@aon.at>
wrote:

>Lt § 20 StVO irre ich nicht.

Gerade lt. § 20 StVO irrst tu. Warum hab ich auch schon in einem
anderen Posting erläutert.

Gerhard H Wrodnigg

unread,
Sep 5, 2002, 3:24:32 AM9/5/02
to
On Thu, 5 Sep 2002 08:20:15 +0200, "Alexandra" <aon.91...@aon.at>
wrote:

>Lt § 20 StVO irre ich nicht.

Gerade lt. § 20 StVO irrst tu. Warum hab ich auch schon in einem
anderen Posting erläutert.

Und dann kann ich noch

|Die durch das Verbotszeichen nach §52 lit a Z 10a festgesetzte |Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit) wird
|nicht durch ein nachfolgendes Hinweiszeichen"Ortstafel" außer Kraft
|gesetzt. Wohl aber wird die Festsetzung einer best Höchstgeschwindigkeit
|durch ein weiteres, eine andere Geschwindigkeit aufzeigendes
|Verbotszeichen nach §52 lit a Z 10a aufgehoben - VwGH 11. 12. 1974,
|ZVR 1975/189; OGH 14. 11. 1989, ZVR 1990/99.

anbieten (steht auch in den von dir erwähnten Erläuterungen).

Damit hätten wir auch die Frage geklärt, seit wann dies "bekannt" ist
- seit 1975.

Gerhard H Wrodnigg

unread,
Sep 5, 2002, 3:41:06 AM9/5/02
to
On Thu, 5 Sep 2002 08:26:24 +0200, "Alexandra" <aon.91...@aon.at>
wrote:

>Beim Rausfahren gilt aber der Ortsende Tafel die jeweilige
>Geschwindigkeitsbegrenzung, oder, ist keine da, 100 (Freilandstraßen).

Dür dich extra nochmal ganz langsam:

Du kommst bei folgenden Verkehrszeichen vorbei:

70er Beschränkung
Ortsanfang
Ortsende
Ende 70er

Wenn du nicht abgebogen bist, darfst du durch das gesamte Ortsgebiet
mit 70 fahren, bis der 70er wieder aufgehoben ist.
Danach gilt wieder §20.

Bernhard Steiner

unread,
Sep 5, 2002, 6:54:17 AM9/5/02
to
Katharina Fuhrmann wrote:

> > der Reihenfolge 'Höchstgeschwindigkeit 80' und danach 'Ortsanfang' gilt
> > nach wie vor eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80.
>

> Prügelts euch nicht! Wie ich den B-Schein gemacht hab, war das
> tatsächlich noch so.

War bei meinen Prüfungen 1989 und 1995 auch so.
Und sicher ist das heute auch noch so: Irgendwo im Freiland plötzlich ein 70er
Taferl. Danach das Ortsschild. Natürlich ist dann immer noch 70, weil es noch
kein 70-Ende gab. Meistens kommt dann irgendwann im Ortsgebiet das
Beschränkungsende-Taferl. Ab dann ist 50.
Ist ja nicht ganz sinnlos, daß ein Beschränkungsanfang ein Beschränkungsende
folgen muß. Daß defaultmäßig im Ortsgebiet von Ortstaferl-Anfang bis -Ende der
50er gilt, wird damit einfach overruled.

Ist ja umgekehrt genauso: Irgendwo im Ort gilt 30 oder 40. Ob die Alexandra dann
auch sagt, Ortsgebiet ist 50, also darf man 50 fahren?

> Wurde inzwischen allerdings geändert,

Wann? Wo?

> Und wegen zu langsam fahren ist IMHO noch keiner angezeigt worden.

Glaubst Du. Behinderung des Fließverkehrs ist auch ein Delikt.

> Hand aufs Herz: wer von euch fahrt wirklich 50? :-))

Ich, wieso?
Noch dazu fahre ich ohne Alkoholeinfluß.

--
mfg BeST

Theodor Isporidi

unread,
Sep 5, 2002, 6:20:51 AM9/5/02
to
Hallo !

In a message of 05.09.2002 Alexandra wrote to All about Re: Ortstafel -
Geschwindigkeitsbegrenzung - Überholen:

>>>>> 1) Meine Frage ist, bedeutet eine Ortstafel immer Tempo 50?

>>>> Nein, bedeutet sie nicht immer.

>>> Doch.

>> Leider irrst du.

> Lt § 20 StVO irre ich nicht. Oder ist der geändert worden? Oder
> falsch?

Dein Fehler ist, das du nur §20 ließt. :-) Gesetze sind meist etwas
komplexer.

§20, Absatz 2:

(2) Sofern die Behörde nicht gemäß § 43 eine geringere
Höchstgeschwindigkeit erläßt oder eine höhere Geschwindigkeit


erlaubt, darf der Lenker eines Fahrzeuges im Ortsgebiet nicht
schneller als 50 km/h, auf Autobahnen nicht schneller als 130 km/h
und auf den übrigen Freilandstraßen nicht schneller als 100 km/h
fahren.

Es wird explizit darauf hingewiesen das laut §43 eine höhere
Geschwindigkeit erlaubt sein kann.

§43, Absatz 4:

(4) Wenn es die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs
erfordert und aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs keine Bedenken
dagegen bestehen, hat die Behörde durch Verordnung die gemäß § 20
Abs. 2 erlaubten Höchstgeschwindigkeiten zu erhöhen.

Eine Erhöhung ist also nicht nur möglich, sondern wenn möglich auch
erwünscht und hat per Verordnung festgeschrieben zu werden. In §44
steht dann wie diese Verordnungen kundgemacht werden, und zwar mittels
Hinweis- und Vorschriftszeichen.

In §51 steht dann unter dem Titel 'Allgemeines über Vorschriftszeichen'
folgendes:

§51, Absatz 1:

(1) Die Vorschriftszeichen sind vor der Stelle, für die sie
gelten, anzubringen. Gilt die Vorschrift für eine längere
Straßenstrecke, so ist das Ende der Strecke durch ein gleiches
Zeichen, unter dem eine Zusatztafel mit der Aufschrift ,,ENDE''
anzubringen ist, kenntlich zu machen, sofern sich aus den
Bestimmungen des § 52 nichts anderes ergibt. Innerhalb dieser Strecke
ist das Zeichen zu wiederholen, wenn es die Verkehrssicherheit
erfordert. Gilt ein Überholverbot oder eine
Geschwindigkeitsbeschränkung für eine Straßenstrecke von mehr als
1 km, so ist bei den betreffenden Vorschriftszeichen die Länge der
Strecke mit einer Zusatztafel nach § 54 Abs. 5 lit. b anzugeben, wenn
es die Verkehrssicherheit erfordert; dies gilt für allfällige
Wiederholungszeichen sinngemäß.

Und das ist wörtlich zu verstehen. Ein Vorschriftszeichen gilt bis es
explizit durch ein anderes Vorschriftszeichen aufgehoben wird. Oder,
wie es salopp aber richtig in der Fahrschule formuliert wird: Ein
Hinweisschild hebt ein Vorschriftsschild nicht auf.

Beim Vorschriftszeichen 'Geschwindigkeitsbeschränkung' kann das
entweder eine andere 'Geschwindigkeitsbeschränkung', ein 'Ende der
Geschwindigkeitsbeschränkung' oder ein 'Ende von Überholverboten und
und Geschwindigkeitsbeschränkungen' sein. Ein Hinweiszeichen wie
'Ortsanfang' jedenfalls nicht.

> Wenn ich mich irre, bitte belege dann meinen Irrtum und kläre mich
> auf. Merci ;-)

Hiermit geschehen.

>> Stimmt nicht. Die Tafel mit der maximalen Höchstgeschwindigkeit ist
>> eine Vorschriftstafel, die Ortsbeginntafel ist eine Hinweistafel.
>> Vorschriftstafeln werden durch Hinweistafeln nicht aufgehoben, auch
>> bei der Reihenfolge 'Höchstgeschwindigkeit 80' und danach
>> 'Ortsanfang' gilt nach wie vor eine zulässige Höchstgeschwindigkeit
>> von 80.

> Siehe hiezu meine Erläuterungen im anderen Posting.

Deine Erläuterung ist zwar nachzuvollziehen, basiert aber auf einem
einzelnen Paragraphen, ohne die (sogar explizip angegebene) Ausnahme zu
berücksichtigen.

Bye !

Key fingerprint = 67 EE 0B D6 52 0A F0 3E E3 C7 1A 88 24 B0 EF C8

<<< PGP 2.6.3i Public Key auf Anfrage. >>>

Bernhard Steiner

unread,
Sep 5, 2002, 6:51:46 AM9/5/02
to
Katharina Fuhrmann wrote:

> > der Reihenfolge 'Höchstgeschwindigkeit 80' und danach 'Ortsanfang' gilt
> > nach wie vor eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80.
>

> Prügelts euch nicht! Wie ich den B-Schein gemacht hab, war das
> tatsächlich noch so.

War bei meinen Prüfungen 1991 und 1995 auch so.

Florian Burger

unread,
Sep 5, 2002, 3:03:49 PM9/5/02
to
Daniel Faßnauer schrieb:

> 1)
> Meine Frage ist, bedeutet eine Ortstafel immer Tempo 50?

> Besser gefragt, wenn ich eine Tempo 80 Tafel habe, und 200 Meter später

> kommt eine Ortstafel (wobei ich einmal abbiegen muss, aber das sollte
> doch nichts daran ändern, oder?), gilt dann ab der Ortstafel Tempo 50
> oder immer noch Tempo 80. (ich habe schön öfters gesehen dass genau über
> der Ortstafel ein Tempolimit angebracht ist, da scheint es mir klar zu
> sein dass dann dieses Tempo gilt, die Frage ist nur, falls das Schild
> weiter vor dem Ortsgebiet ist.)
> Falls immer noch Tempo 80 gilt, könnte mir dann vielleicht jemand den
> genauen Wortlaut oder Paragraphen in der StVO nennen?
> Und gilt Tempo 80 solange weiter bis es aufgehoben wird, sprich, wenn
> ich stehenbleibe, einkaufe, und dann wieder nach hause fahre, gilt für
> mich noch immer Tempo 80?

Ach, die Frage kommt mir bekannt vor:
http://makeashorterlink.com/?M22A654B1

Und die Antwort hat mich dann überzeugt:
http://makeashorterlink.com/?M22A654B1

Florian


--
"Das österreichische Zivildienstrecht"
ISBN 3-8311-0562-6
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3831105626/dasosterreich-21
http://www.zivildienstrecht.at

Guenther Lazelsberger

unread,
Sep 6, 2002, 11:52:04 AM9/6/02
to
Alexandra schrieb:

> Ist vor der Ortstafel eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h gilt diese
> ab der Ortstafel NICHT mehr.
>

und genau das ist falsch.

Bitte begreif es endlich, es hätten Dir schon genug erklärt. Und es ist jedes
Vierteljahr das selbe........ :-(

--
Grüße
Günther Lazelsberger
www.hagmair.net

Philipp Lenger

unread,
Sep 6, 2002, 1:58:22 PM9/6/02
to

Katharina Fuhrmann wrote:
>
> [...]
>
> Wenn ich theoretisch 100km weit seh und nix kommt,
> werd ich auhc mit einem km/h Unterschied gefahrlos überholen können. Obs
> sinnvoll ist, bleibt dahingestellt.


In diesem Zusammenhang sei dargetan, warum ein solcher
Überholvorgang verboten ist.

I. Das Verbot eines langen Überholvorganges

Gem § 16 Abs 1 lit b StVO darf der Lenker eines Fahrzeuges nicht
überholen, wenn der Unterschied der Geschwindigkeiten des
überholenden sowie des eingeholten Fahrzeuges für einen kurzen
Überholvorgang zu gering ist. Dabei ist auf allenfalls geltende
Beschränkungen der Geschwindigkeit Bedacht zu nehmen. Hiedurch
sollen Überholmanöver verhindert werden, bei denen sich aus der
geringen Differenz der Geschwindigkeiten ein langer Überholweg
ergibt (UVS VlbG 12.12.1991, 1-207/91).

Gegenständlich beträgt der Geschwindigkeitsunterschied zwischen
beiden Fahrzeugen 1 km/h, der offenkundig sehr gering ist. Würde
man hiedurch nicht der Forderung des G nach einem kurzen u
zügigen Überholvorgang zuwiderhandeln, müßte das als eine
wesentlich höhere Geschwindigkeit definiert werden (s etwa OGH (
8 Ob 32/76, ZVR 1977/39, 47). Dem kann nicht jedoch nicht Folge
geleistet werden; schon bei einem zu überholenden Weg von 50 m u
einer Eigengeschwindigkeit von 100 km/h käme es annähernd zu
einem Überholweg von 5 km (Anm: Der Überholweg entspricht
modellhaft dem Produkt der Überholzeit sowie der
Eigengeschwindigkeit [100 km/h] des überholenden Fahrzeuges; die
Überholzeit läßt sich aus dem zu überholenden Weg geteilt durch
den Geschwindigkeitsunterschied [1 km/h] berechnen).

Nicht zu Recht ist ein langer Überholvorgang ein solcher, der ex
lege statthaft ist. Geboten ist ein möglichst kurzer Überholweg,
welcher nur unter Bedachtnahme auf eine geringe u auch zulässige
Überholzeit möglich sein wird.

mfg, Phil

Daniel Imrich

unread,
Sep 8, 2002, 7:49:15 AM9/8/02
to
Hallo Daniel!

Zuerst einmal: Ich bin kein Jurist, kann dir also nur mit dem Wissen aus der
Fahrschule weiterhelfen. Eine Suche im Rechtsinformationssystem des
Bundeskanzleramts http://www.ris.bka.gv.at wird dir den genauen Wortlaut
bringen.

(Bezüge zum Ursprungsposting siehe weiter unten)

I.)
Grundsätzlich gilt im Ortsgebiet, sofern nicht anders angegeben, Tempo 50.
Die Tafeln "Anfang des Ortsgebiets" und "Ende des Ortsgebiets" dürfen aber
nicht mit Geschwindigkeitsbeschränkungstafeln gleichgesetzt werden - wenn
vorher ein 80er galt, so gilt dieser nach dem ENDE des Ortsgebiets weiter.
(Deshalb werden wahrscheinlich 98% der Geschwindigkeitsbegrenzungen vor dem
Ortsgebiet aufgehoben.)

II.)
"Gewöhnliche" Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten nicht für ein Gebiet,
wenn du abbiegst, gilt für dich z.B. im Ortgesbiet Tempo 50, falls nichts
anderes angegeben ist, z.B. 30er Zone oder siehe III.).

III.)
Wenn ein Verkehrszeichen mit dem Ortsschild kombiniert ist, so gilt es im
GESAMTEN Ortsgebiet. Bei den Wiener Ortsschildern ist die Tafel "Hupverbot"
angebracht, d.h. es gilt in ganz Wien ein Hupverbot. Bei den Grazer
Ortseinfahrten findet sich die Kombination Ortstafel-"30 km/h"-"Ausgenommen
Vorrangstraßen".

"Daniel Faßnauer" <daniel.f...@gmx.at> wrote in message
news:3D73E058...@gmx.at...


> Meine Frage ist, bedeutet eine Ortstafel immer Tempo 50?
> Besser gefragt, wenn ich eine Tempo 80 Tafel habe, und 200 Meter später
> kommt eine Ortstafel (wobei ich einmal abbiegen muss, aber das sollte
> doch nichts daran ändern, oder?), gilt dann ab der Ortstafel Tempo 50
> oder immer noch Tempo 80.

Grundsätzlich würde ich hier sagen, daß Tempo 50 gilt (I.). Nach der Tafel
"Ortsende" gilt dann wieder Tempo 80. Allerdings kann ich nicht sagen, wie
weit die Tafeln voneinander entfernt sein dürfen, um als "kombiniert" zu
gelten (III.).

> (ich habe schön öfters gesehen dass genau über
> der Ortstafel ein Tempolimit angebracht ist, da scheint es mir klar zu
> sein dass dann dieses Tempo gilt, die Frage ist nur, falls das Schild
> weiter vor dem Ortsgebiet ist.)

Vorsicht, das dürfte eine Kombination (III.) sein!


Ciao,

Daniel

--
D A N I E L I M R I C H
http://www.danielimrich.net
Please include the phrase Hallo Daniel! in all emails to me.
Bitte inkludieren Sie in allen emails an mich die Phrase Hallo Daniel! .


Gerhard H Wrodnigg

unread,
Sep 8, 2002, 8:23:08 AM9/8/02
to
On Sun, 8 Sep 2002 13:49:15 +0200, "Daniel Imrich"
<newsg...@danielimrich.net> wrote:

>> Besser gefragt, wenn ich eine Tempo 80 Tafel habe, und 200 Meter später
>> kommt eine Ortstafel (wobei ich einmal abbiegen muss, aber das sollte
>> doch nichts daran ändern, oder?), gilt dann ab der Ortstafel Tempo 50
>> oder immer noch Tempo 80.
>
>Grundsätzlich würde ich hier sagen, daß Tempo 50 gilt (I.). Nach der Tafel
>"Ortsende" gilt dann wieder Tempo 80.

Eben nicht, aber das haben wir hier doch eh schon ausgiebigst
durchgekaut (und mit Gesetzeszitaten unterlegt).

Hast du die Artikel nicht gelesen?

Das einzige, was hier etwas ändern könnte, ist das "einmal abbiegen",
da Geschw-Beschränkungen ja grundsätzlich für _eine_ Straße gelten.

>Allerdings kann ich nicht sagen, wie
>weit die Tafeln voneinander entfernt sein dürfen, um als "kombiniert" zu
>gelten (III.).

Na 200m reichen doch aus, oder?

>Vorsicht, das dürfte eine Kombination (III.) sein!

Bei 200 Metern ganz sicher nicht.

Florian Burger

unread,
Sep 8, 2002, 9:52:53 AM9/8/02
to
Daniel Imrich schrieb:

Schwer off-topic:

> Please include the phrase Hallo Daniel! in all emails to me.
> Bitte inkludieren Sie in allen emails an mich die Phrase Hallo Daniel!

Wenn ich dir schreiben würde, so würde ich dich grammatikalisch richtig
ansprechen mit: "Hallo, Daniel!"

Daniel Imrich

unread,
Sep 9, 2002, 7:28:14 AM9/9/02
to
"Florian Burger" <flor...@aon.at> wrote in message
news:alfrj5.3...@ID-76167.user.dfncis.de...

> Wenn ich dir schreiben würde, so würde ich dich grammatikalisch richtig
> ansprechen mit: "Hallo, Daniel!"

Danke, ich werde das berücksichtigen. Diese Phrase ist ohnehin nur dazu da,
daß Spam-Mails gleich nach dem Abrufen automatisch in einen anderen Ordner
einsortiert werden können. Es ist vollkommen egal, wo sie in der Nachricht
steht. Abgesehen davon verwende ich diese Adresse nur in Newsgroups.

Daniel


Franz Beier

unread,
Sep 9, 2002, 5:59:58 PM9/9/02
to

"Daniel Faßnauer" <daniel.f...@gmx.at> schrieb im Newsbeitrag
news:3D73E058...@gmx.at...
> 1)

> Meine Frage ist, bedeutet eine Ortstafel immer Tempo 50?

In Österreich ja


> Besser gefragt, wenn ich eine Tempo 80 Tafel habe, und 200 Meter
später
> kommt eine Ortstafel (wobei ich einmal abbiegen muss, aber das
sollte
> doch nichts daran ändern, oder?), gilt dann ab der Ortstafel Tempo
50

> oder immer noch Tempo 80. (ich habe schön öfters gesehen dass genau


über
> der Ortstafel ein Tempolimit angebracht ist, da scheint es mir klar
zu
> sein dass dann dieses Tempo gilt, die Frage ist nur, falls das
Schild
> weiter vor dem Ortsgebiet ist.)

Ist diese Geschwindigkeitsbeschränkung (80) ca. 5 m vor dem Ortsschild
angebracht, gilt im Ortsgebiet 80 km/h. Richtig bzw. eindeutig
angebracht/kundgemacht wäre diese erlaubte Höchstgeschwindigkeit (80
km/h) allerdings für das Ortsgebiet ca. 5 - 10 m nach dem Ortsschild
oder auf gleicher Höhe.

Wenn ca. 200 m bis ca. 20 m (oftmals verschieden je nach
Straßenerhalter) vor dem Ortsschild eine Geschwindigkeitsbeschränkung
auf (z.B.80 km/h) angebracht ist, gilt diese Beschränkung bis
Ortsschild, ab Ortsschild gilt wieder 50 km/h. Sinn dieser
Geschwindigkeitsreduzierung im angemessenen Abstand vor dem Ortsgebiet
ist der, daß die FZ-Lenker schon vor dem Ortsgebiet ihr Fahrzeug
ausrollen lassen und dann ab Erreichen des Ortsschildes die allgemein
gültige Ortsgebietsbeschränkung ohne abruptes Abbremsen leichter
einhalten können.
Dieses Ortsschild ersetzt praktisch das Verkehrszeichen "Ende der
erlaubten Höchstgeschwindigkeit" sowie das Verkehrszeichen "Erlaubte
Höchstgeschwindigkeit 50 km/h".

Ist nun das Ortsendeschild erreicht, befährt man praktisch wieder
Freilandstraße und gilt hier Tempo 100 bzw. eine eventuell andere
mittels Verkehrszeichen angebrachte erlaubte zulässige
Höchstgeschwindigkeit. Das Ende eines Ortsgebietes (Ortstafel
durchgestrichen) sagt aus, daß ab hier Tempo 50 (oder eine andere
erlaubte Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet) nicht mehr gilt. Eine
vor dem Ortsbeginn angebrachte Geschwindigkeitsbeschränkung ist ab
Ende des Ortsgebietes, wenn nicht durch entsprechende Verkehrszeichen
angezeigt, nicht mehr gültig.

In diesem thread habe ich sehr viel Schwachsinn gelesen, die
Teilnehmer mögen mir bitte diese harte Formulierung verzeihen.


> 2)
> Besteht im Ortsgebiet generelles Überholverbot oder nicht, sprich,
wenn
> ausreicheinder Geschwindigkeitsunterschied und eine übersichtliche
> Strasse gegeben sind, darf ich dann im Ortsgebiert überholen?

Man darf überholen (unter Berücksichtigung von ausreichendem
Geschwindigkeitsunterschied, Sperrlinie, eventuell angebrachte
Überholverbote, ausreichender Sicht etc.)

lg
Franz Beier

Michael Pronay

unread,
Sep 10, 2002, 12:42:12 AM9/10/02
to
"Franz Beier" <beier...@nusurf.at> wrote:

> In diesem thread habe ich sehr viel Schwachsinn gelesen, die
> Teilnehmer mögen mir bitte diese harte Formulierung verzeihen.

Ich fürchte, den Vorwurf, rechtlich unhaltbaren Schwachfug geschrieben
zu haben, kann man Dir nicht ersparen.

M.

Clemens Aigner

unread,
Sep 10, 2002, 1:14:58 AM9/10/02
to
> Wenn ca. 200 m bis ca. 20 m (oftmals verschieden je nach
> Straßenerhalter) vor dem Ortsschild eine Geschwindigkeitsbeschränkung
> auf (z.B.80 km/h) angebracht ist, gilt diese Beschränkung bis
> Ortsschild, ab Ortsschild gilt wieder 50 km/h. Sinn dieser

Quellen?

Ich bin es schoen langsam leid, hier in wiederholtem Masse absoluten
Bloedsinn zu lesen. Bei der StVo kenn ich mich ein wenig aus, um
Bloedsinn zumeist zu erkennen. In anderen Themenbereichen kenn ich mich
weniger bis gar nicht aus, und daher will ich nicht zuerst mal
unhaltbaren Bloedsinn lesen und dann erst durch die Reaktionen der
Kundigen mein Wissen fachlich erweitern.

Clemens

Gerhard H Wrodnigg

unread,
Sep 10, 2002, 4:54:05 AM9/10/02
to
On Tue, 10 Sep 2002 07:14:58 +0200, Clemens Aigner <aig...@sms.at>
wrote:

>Quellen?

Hab ich eh schon mehrfach gepostet (und andere auch).

Nur die Ignoiranten haben bisher keinen einzigen §§ anführen können...

>Ich bin es schoen langsam leid, hier in wiederholtem Masse absoluten
>Bloedsinn zu lesen.

Nicht nur du.

Gerhard H Wrodnigg

unread,
Sep 10, 2002, 4:52:43 AM9/10/02
to
On Mon, 9 Sep 2002 23:59:58 +0200, "Franz Beier"
<beier...@nusurf.at> wrote:

>Wenn ca. 200 m bis ca. 20 m (oftmals verschieden je nach
>Straßenerhalter) vor dem Ortsschild eine Geschwindigkeitsbeschränkung
>auf (z.B.80 km/h) angebracht ist, gilt diese Beschränkung bis
>Ortsschild, ab Ortsschild gilt wieder 50 km/h.

Ich weiß ja nicht, ob du die anderen Artikel dieses Threads gelesen
hast, aber das ist schlicht und ergreifend falsch!

>Sinn dieser
>Geschwindigkeitsreduzierung im angemessenen Abstand vor dem Ortsgebiet
>ist der, daß die FZ-Lenker schon vor dem Ortsgebiet ihr Fahrzeug
>ausrollen lassen

Wer hat dir denn diesen Bären aufgebunden?

Und wie lautet der entsprechende § in der StVO?

>Dieses Ortsschild ersetzt praktisch das Verkehrszeichen "Ende der
>erlaubten Höchstgeschwindigkeit" sowie das Verkehrszeichen "Erlaubte
>Höchstgeschwindigkeit 50 km/h".

Das ist schlicht und ergreifend falsch.

Der Verkehrsminister, VwGH und OGH sehen das ganz anders:

|Die durch das Verbotszeichen nach §52 lit a Z 10a festgesetzte |Geschwindigkeitsbeschränkung (erlaubte Höchstgeschwindigkeit) wird
|nicht durch ein nachfolgendes Hinweiszeichen"Ortstafel" außer Kraft
|gesetzt. Wohl aber wird die Festsetzung einer best Höchstgeschwindigkeit
|durch ein weiteres, eine andere Geschwindigkeit aufzeigendes
|Verbotszeichen nach §52 lit a Z 10a aufgehoben - VwGH 11. 12. 1974,
|ZVR 1975/189; OGH 14. 11. 1989, ZVR 1990/99.

>Ist nun das Ortsendeschild erreicht, befährt man praktisch wieder
>Freilandstraße und gilt hier Tempo 100 bzw.

Auch falsch! Begründung: siehe oben.

>In diesem thread habe ich sehr viel Schwachsinn gelesen, die
>Teilnehmer mögen mir bitte diese harte Formulierung verzeihen.

Entschuldige bitte die harte Formulierung, aber _du_ bist derjenige,
der hier absoluten Schwachsinn verbreitet.

Solltest du mir nicht glauben, konsultiere bitte die einschlägigen
Gesetzestexte, und komm wieder, wenn du nichts gefunden hast (die §§
und OGH-Entscheide, die meine Ansicht untermauern hab ich eh schon
mehrfach gepostet).

Also nochmal: das, was du hier erzählst, ist schlichtweg falsch.

Ich warte auf die §§, mit denen du deine eigenwillige Interpretation
belegen willst... (du wirst sie nicht finden)

Guenther Lazelsberger

unread,
Sep 10, 2002, 4:18:18 PM9/10/02
to
Franz Beier schrieb:

> > Meine Frage ist, bedeutet eine Ortstafel immer Tempo 50?
>
> In Österreich ja
>

Schon wieder einer, der so einen Blödsinn schreibt.

Bitte, lest nach, Leute, die StVO ist durchaus nicht
unverständlich geschrieben.

> In diesem thread habe ich sehr viel Schwachsinn gelesen, die
> Teilnehmer mögen mir bitte diese harte Formulierung verzeihen.
>

Dein Posting ist ein Musterbeispiel für diesen Schwachsinn.

Bitte schreib nix, wennst Di net auskennst!

Bernhard Steiner

unread,
Sep 15, 2002, 12:43:23 PM9/15/02
to
Franz Beier wrote:

> auf (z.B.80 km/h) angebracht ist, gilt diese Beschränkung bis
> Ortsschild, ab Ortsschild gilt wieder 50 km/h. Sinn dieser
> Geschwindigkeitsreduzierung im angemessenen Abstand vor dem Ortsgebiet
> ist der, daß die FZ-Lenker schon vor dem Ortsgebiet ihr Fahrzeug
> ausrollen lassen und dann ab Erreichen des Ortsschildes die allgemein
> gültige Ortsgebietsbeschränkung ohne abruptes Abbremsen leichter
> einhalten können.

So eine Unfug habe ich ja schon lange nicht mehr gelesen.

Und zwischen dem 80er und der Ortstafel ist noch ein 65er montiert, damit man
die Ausrollgeschwindigkeit kontrollieren kann, oder wie?

Nachdem in .at die Devise "Auf (halbe) Sicht fahren" gilt, müßte Dir Dein oben
erwähnter "angemessener Abstand vor dem Ortsgebiet" doch selbst dämlich
vorkommen.


...tschulligung Herr Wachtmeister, die Ortschaft kam so völlig überraschend...

--
mfg BeST

Matthias Kahlert

unread,
Sep 15, 2002, 2:09:19 PM9/15/02
to
Guenther Lazelsberger wrote:
>
> Franz Beier schrieb:
>
> > > Meine Frage ist, bedeutet eine Ortstafel immer Tempo 50?
> >
> > In Österreich ja
> >
>
> Schon wieder einer, der so einen Blödsinn schreibt.

Meiner (und nicht nur meiner) Erinnerung nach wird (wurde) das aber in
der Fahrschule so gelehrt.
Ich will keineswegs bezweifeln, dass das offenbar falsch ist. Mir stellt
sich nur die Frage: Wie weiss ich, wenn ich erst im Ortsgebiet in so
eine Strasse einbiege, dass hier die erlaubte Höchstgeschwindigkeit
höher ist? Da müssten ja nach jeder Einbiegemöglichkeit wieder Tafeln
stehen (was ich aber noch nirgens gesehen habe).

--
Matthias

Guenther Lazelsberger

unread,
Sep 15, 2002, 4:32:02 PM9/15/02
to
Matthias Kahlert schrieb:

> Meiner (und nicht nur meiner) Erinnerung nach wird (wurde) das aber in
> der Fahrschule so gelehrt.
>

Es haben offensichtlich manche in der Fahrschule nicht aufgepasst. Das
ist zwar schade, aber dafür kann ja keiner was.

> Wie weiss ich, wenn ich erst im Ortsgebiet in so
> eine Strasse einbiege, dass hier die erlaubte Höchstgeschwindigkeit
> höher ist? Da müssten ja nach jeder Einbiegemöglichkeit wieder Tafeln
> stehen (was ich aber noch nirgens gesehen habe).
>

Das kommt durchaus öfter vor, wenn man das aufmerksam beobachtet.

Gerhard H Wrodnigg

unread,
Sep 16, 2002, 12:59:47 AM9/16/02
to
On Sun, 15 Sep 2002 20:09:19 +0200, Matthias Kahlert
<mab...@kahlert.at> wrote:

>Meiner (und nicht nur meiner) Erinnerung nach wird (wurde) das aber in
>der Fahrschule so gelehrt.

Wann hast du den Schein gemacht?
Die Erkenntnis dieser Rechtslage ist über 25 Jahre alt.

Und seit mindestens 15 Jahren gibt es Prüfungsbilder, bei denen das
entsprechend der Rechtslage geprüft wird.

>Wie weiss ich, wenn ich erst im Ortsgebiet in so
>eine Strasse einbiege, dass hier die erlaubte Höchstgeschwindigkeit
>höher ist?

Gegenfrage: Wie weißt du auf einer Autostraße, daß du dort schneller
als 100 fahren darfst?

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