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Kaiserliche Hoheit - Anrede

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Tamas Zichy

unread,
Oct 6, 2004, 1:22:04 PM10/6/04
to
Hallo!

Der Museumsdirektor Seipel hat ja ünlängst den Kaisersohn Otto Habsburg mit
der Anrede "kaiserliche Hoheit" begrüßt.

Jetzt lese im § 3 des Habsburgergesetzes, daß
"Der Gebrauch von Titeln und Ansprachen, die mit den Bestimmungen des § 1 im
Widerspruch stehen, verboten ist."

(§ 1 lautet: "Alle Herrscherrechte und sonstige Vorrechte des Hauses
Habsburg-Lothringen sowie aller Mitglieder dieses Hauses sind in
Österreich für immerwährende Zeiten aufgehoben.")

Was ist hier mit 'Ansprache' in § 3 gemeint? Hat sich Seipel etwa strafbar
gemacht?

lg,
Tamas


Florian Burger

unread,
Oct 6, 2004, 2:21:05 PM10/6/04
to
Tamas Zichy schrieb:

> Der Museumsdirektor Seipel hat ja ünlängst den Kaisersohn Otto
> Habsburg mit der Anrede "kaiserliche Hoheit" begrüßt.
>
> Jetzt lese im § 3 des Habsburgergesetzes, daß
> "Der Gebrauch von Titeln und Ansprachen, die mit den Bestimmungen des
> § 1 im Widerspruch stehen, verboten ist."

^^^^^^^^^^^^ (So steht's aber nicht in § 3)


>
> Was ist hier mit 'Ansprache' in § 3 gemeint? Hat sich Seipel etwa
> strafbar gemacht?

Nein. Erstens steht die Zuwiderhandlung des § 3 HabsburgerG nicht unter
Strafe. Zweitens ist es mE nicht verboten, jemanden "kaiserliche Hoheit"
zu nennen, sondern dass jemand verlangt, so genannt zu werden bzw es in
seinem Briefkopf führt.

Florian


--
"Das österreichische Zivildienstrecht" | "Der Leistungsbegriff im UStG"
ISBN 3-8311-0562-6 | ISBN 3-7007-2235-4
http://www.zivildienstrecht.at |

Michael Suda

unread,
Oct 6, 2004, 2:49:09 PM10/6/04
to

"Tamas Zichy" <zi...@despammed.com> schrieb im Newsbeitrag
news:ck19qh$8t4$1...@mmailnews02.mgmt.1012internet.at...

Das denke ich nicht.
Die Anrede 'kaiserliche Hoheit' war meines Wissens für jedes
volljährige, männliche Mitglied des Kaiserhauses - also jeden
Erzherzog - üblich. Hätte Seipel Otto Habsburg mit 'Majestät' begrüßt,
hätte er implizit dessen monarchisches Recht als österreichisches
Staatsoberhaupt anerkannt, denn der gute Otto wäre ja der nach der
pragmatischen Sanktion vorbestimmte Thronerbe nach Karl dem Letzten.
Ein Formalakt wie eine Krönung (in Böhmen bis etwa 1800 und in Ungarn
ein bis zum Ende der Monarchie fundamentaler Verfassungsakt), die
früher in den österreichischen Kronländern übliche 'Erbhuldigung',
oder ein Eid auf die Verfassung, war ja im Verfassungsrecht der
Monarchie nicht vorgesehen. Otto wäre also ipso facto durch den Tod
seines Vaters Kaiser geworden, wenn ihm die Monarchie nicht vorher
durch einen im staats- und verfassungsrechtlichen Sinne
'revolutionären Akt' abhanden gekommen wäre.
Und das - die Anrede 'Majestät' - wäre ohne jeden Zweifel gegen §§ 1ff
Habsburgergesetz.
Ich weiß, das ist jetzt etwas spitzfindig, aber mangels einer ernst zu
nehmenden monarchistischen Bewegung sind Sinn und Zweck des
Habsburgergesetzes heute kaum mehr erkennbar. Es könnte problemlos auf
die Feststellung, dass die Monarchie abgeschafft, die Herrscherrechte
der Familie Habsburg erloschen, ihr Vermögen verfallen, und jede Form
von Adel samt damit verbundenen Titeln und Würden aufgehoben ist,
beschränkt werden. Loyalitätsbekenntnisse von Habsburgern als
Einreisebedingungen oder Strafdrohungen wegen eines 'kaiserliche
Hoheit' oder 'Majestät' sind heute zum Schutz der Integrität der
Republik wohl nicht mehr erforderlich.

--
Michael Suda
A-1150 Wien
Österreich/Austria/Autriche


Tamas Zichy

unread,
Oct 7, 2004, 8:55:21 AM10/7/04
to
Hallo!
> "Florian Burger" <flor...@aon.at> schrieb:

[ § 3 - Der Gebrauch von Titeln und Ansprachen, die mit den Bestimmungen des
§ 1 im Widerspruch stehen, ist verboten] (So gehört's richtig :-)

> > Was ist hier mit 'Ansprache' in § 3 gemeint? Hat sich Seipel etwa
> > strafbar gemacht?

> Nein. Erstens steht die Zuwiderhandlung des § 3 HabsburgerG nicht unter
> Strafe.

Wie das? Ein Gesetz, welches bei Zuwiderhandeln keine Konsequenzen nach sich
zieht? Das kann doch keine erzieherische Wirkung haben.

Also, so wie ich das jetzt verstehe, bezieht sich 'Ansprache' nur auf die
Person, die mit 'kaiserliche Hoheit' bezeichnet werden will, nicht aber auf
die Person, die eine Person mit 'kaiserliche Hoheit' anspricht.

> Zweitens ist es mE nicht verboten, jemanden "kaiserliche Hoheit"
> zu nennen, sondern dass jemand verlangt, so genannt zu werden bzw es in
> seinem Briefkopf führt.

Aha, ok, zweiteres steht ja dann im Adelsaufhebungsgesetz. Das war mir aber
bereits bekannt.

lg,
Tamas


Tamas Zichy

unread,
Oct 7, 2004, 11:16:58 AM10/7/04
to
> "Michael Suda" <ms.u...@depp.at> schrieb:

>> [Stellungnahme über Seipels Anrede + historische Fakten]

Ich glaube, daß Seipel die Anrede 'kaiserliche Hoheit' unbewußt und ohne
einen politischen Hintergrund gewählt hat. Mir scheint, als hätte er sich
nicht genügend vorbereitet wie denn eine Person aus einem ehemaligen
Herrscherhaus zu begrüßen sei.

Andererseits wüßte ich jetzt spontan auch nicht, wie man so eine Person aus
hohem Haus mit gebührenden Maß an Respekt und Etikette korrekt anspricht.
Wenn mir der Kaisersohn Otto in einer festlichen Runde begegnen würde, hätte
ich ihn wahrscheinlich auch so oder zumindest mit 'Eure Hoheit"
angesprochen.

Ansonsten stimme ich deinen Ausführungen zu. Es ist heutzutage kein
wirkliches Drama mehr, geschweige staatsgefährdend, einen Habsburger mit
monarchistischen Floskeln zu titulieren.

lg,
Tamas

Florian Burger

unread,
Oct 7, 2004, 3:57:32 PM10/7/04
to
Tamas Zichy schrieb:

>> "Florian Burger" <flor...@aon.at> schrieb:


>
>> Nein. Erstens steht die Zuwiderhandlung des § 3 HabsburgerG nicht
>> unter Strafe.
>
> Wie das? Ein Gesetz, welches bei Zuwiderhandeln keine Konsequenzen
> nach sich zieht? Das kann doch keine erzieherische Wirkung haben.

Gibt's aber. "lex imperfecta" ist der Fachausdruck dafür.

Florian Burger

unread,
Oct 7, 2004, 4:43:07 PM10/7/04
to
Tamas Zichy schrieb:

> Ich glaube, daß Seipel die Anrede 'kaiserliche Hoheit' unbewußt und
> ohne einen politischen Hintergrund gewählt hat. Mir scheint, als hätte
> er sich nicht genügend vorbereitet wie denn eine Person aus einem
> ehemaligen Herrscherhaus zu begrüßen sei.

Im Gegenteil. Um den hohen Gast nicht mit republikanischem Gedankengut zu
brüskieren, wird er ihn ganz bewusst so angesprochen haben. Ich bin aber
überzeugt davon, dass Otto Habsburg auch mit einer anderen Anrede
zufrieden gewesen wäre.

> Andererseits wüßte ich jetzt spontan auch nicht, wie man so eine
> Person aus hohem Haus mit gebührenden Maß an Respekt und Etikette
> korrekt anspricht.

"Herr Doktor"?

Peter J. Holzer

unread,
Oct 7, 2004, 5:22:27 PM10/7/04
to
On 2004-10-07 15:16, Tamas Zichy <zi...@despammed.com> wrote:
>> "Michael Suda" <ms.u...@depp.at> schrieb:
>
>>> [Stellungnahme über Seipels Anrede + historische Fakten]
>
> Ich glaube, daß Seipel die Anrede 'kaiserliche Hoheit' unbewußt und ohne
> einen politischen Hintergrund gewählt hat. Mir scheint, als hätte er sich
> nicht genügend vorbereitet wie denn eine Person aus einem ehemaligen
> Herrscherhaus zu begrüßen sei.

Mit "Herr Habsburg". Beziehungsweise mit einem akademischen Titel oder
Berufstitel, falls er einen solchen innehat. Da es keinen Kaiser von
Österreich mehr gibt, ist "kaiserliche Hoheit" jedenfalls falsch.

(Mir persönlich ist ja völlig wurscht, ob der Herr Seipel den Herrn
Habsburg, mit kaiserliche Hoheit oder mit Oida anspricht. Wenn er
allerdings ersteres tut, schließe ich daraus, dass er die Ansprüche
Habsburgs auf den Kaiserthron für berechtigt hält).

> Andererseits wüßte ich jetzt spontan auch nicht, wie man so eine Person aus
> hohem Haus mit gebührenden Maß an Respekt und Etikette korrekt anspricht.

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Das könnte zu einer Ehrenbeleidigungsklage führen.

hp

--
_ | Peter J. Holzer | Je höher der Norden, desto weniger wird
|_|_) | Sysadmin WSR | überhaupt gesprochen, also auch kein Dialekt.
| | | h...@hjp.at | Hallig Gröde ist fast gänzlich dialektfrei.
__/ | http://www.hjp.at/ | -- Hannes Petersen in desd

Guenther Faulhuber

unread,
Oct 7, 2004, 6:59:54 PM10/7/04
to

>> Ich glaube, daß Seipel die Anrede 'kaiserliche Hoheit' unbewußt und
>> ohne einen politischen Hintergrund gewählt hat.

> Im Gegenteil. Um den hohen Gast nicht mit republikanischem


> Gedankengut zu brüskieren, wird er ihn ganz bewusst so angesprochen
> haben. Ich bin aber überzeugt davon, dass Otto Habsburg auch mit
> einer anderen Anrede zufrieden gewesen wäre.

Ist der Sohn eines Diktators nur deswegen ein hoher Gast? Oder was ist
er sonst noch?

Was ist eine Monarchie wirklich? Doch nichts anderes als eine andere
Form der Diktatur!

>> Andererseits wüßte ich jetzt spontan auch nicht, wie man so eine
>> Person aus hohem Haus mit gebührenden Maß an Respekt und Etikette
>> korrekt anspricht.

> "Herr Doktor"?

Beim Abschied haette ich kein Problem damit ein "Mein lieber Habsburg,
es war sehr schoen, es hat mich sehr gefreut" anzubringen ;-)

Gruss,
Guenther


Gernot Egger

unread,
Oct 8, 2004, 12:54:56 AM10/8/04
to
Guenther Faulhuber wrote:
> Was ist eine Monarchie wirklich? Doch nichts anderes als eine andere
> Form der Diktatur!

Da liegst Du IMO falsch!
Monarchie ist eigentlich nur die Form des Staatsoberhauptes! Das hat mit
Demokratie oder nicht an sich nichts zu tun. Es gibt theoret.auch
Wahlmonarchien.

Oder würdest Du das Vereinigte Königreich, Belgien, Niederlande, Schweden,
Dänemark, Norwegen, Lichtenstein, Luxemburg, Spanien etc. alle als
Diktaturen bezeichnen? (Allgemein ist das zu verneinen, sonst wären einige
dieser Staaten keine EU-Mitglieder!)

(Es soll ja auch Demokratien geben, die nicht unbedingt alle Erfordernisse
erfüllen, daß sie jeder auch wirklich als Demokratien bezeichnen würde.)

lg Gernot


Gernot Egger

unread,
Oct 8, 2004, 1:00:27 AM10/8/04
to
Peter J. Holzer wrote:
> Mit "Herr Habsburg". Beziehungsweise mit einem akademischen Titel oder
> Berufstitel, falls er einen solchen innehat. Da es keinen Kaiser von
> Österreich mehr gibt, ist "kaiserliche Hoheit" jedenfalls falsch.

Es ist halt die Frage, was ist falsch?
Rechtlich ja, aber muß jede Aussage rechtlich bewertet werden?

> (Mir persönlich ist ja völlig wurscht, ob der Herr Seipel den Herrn
> Habsburg, mit kaiserliche Hoheit oder mit Oida anspricht. Wenn er
> allerdings ersteres tut, schließe ich daraus, dass er die Ansprüche
> Habsburgs auf den Kaiserthron für berechtigt hält).

Nein, das wird daraus IMO nicht impliziert. (NB: IMO) (Allein schon
deswegen, weil es diesen Thron nicht mehr gibt. Was anderes wäre es IMO,
wenn sich mehrere um einen vorhandenen Thron streigen würden, wobei dann die
Anrede wohl auch noch korrekt wäre, aber politisches Gewicht haben könnte.)

Sonst sind wir IMO wieder bei dem Punkt, wo irgendein alter Panzer, der in
irgendeiner Scheune herumsteht, republiksgefährdend ist.

lg Gernot


Michael Pronay

unread,
Oct 8, 2004, 3:55:06 AM10/8/04
to
Florian Burger <flor...@aon.at> wrote:

>> Ich glaube, daß Seipel die Anrede 'kaiserliche Hoheit' unbewußt
>> und ohne einen politischen Hintergrund gewählt hat. Mir
>> scheint, als hätte er sich nicht genügend vorbereitet wie denn
>> eine Person aus einem ehemaligen Herrscherhaus zu begrüßen sei.

> Im Gegenteil. Um den hohen Gast nicht mit republikanischem
> Gedankengut zu brüskieren, wird er ihn ganz bewusst so
> angesprochen haben.

Das hat er in der Tat, der Wortlaut war ja eindeutig.

M.

Michael Pronay

unread,
Oct 8, 2004, 3:56:35 AM10/8/04
to
"Guenther Faulhuber" <gf...@gmx.at> wrote:

> Was ist eine Monarchie wirklich? Doch nichts anderes als eine
> andere Form der Diktatur!

England, Dänemark, Holland, Belgien, Luxemburg, Schweden, Norwegen,
Spanien - lauter Diktaturen?

Reality Check, please.

M.

Wolfgang Gurnhofer

unread,
Oct 8, 2004, 8:22:19 AM10/8/04
to
Florian Burger <flor...@aon.at> schrieb am Donnerstag, Oktober 7, 2004
um 9:57 PM :

>Gibt's aber. "lex imperfecta" ist der Fachausdruck dafür.

Abgesehen davon: Die Strafdohung wurde von Guldenwährung nie umgestellt,
wie stellst dir denn eine Bestrafung vor?

MLG Wolfgang

--
Wolfgang Anton Gurnhofer | Graz | Austria
runda...@fahr-zur-hoelle.org
Gedanken sind nicht stets parat, man schreibt
auch, wenn man keine hat. [W.Busch] <°)))o><


Milan Theurl

unread,
Oct 8, 2004, 10:01:08 AM10/8/04
to
Tamas Zichy wrote:
> Andererseits wüßte ich jetzt spontan auch nicht, wie man so eine Person aus
> hohem Haus mit gebührenden Maß an Respekt und Etikette korrekt anspricht.

Wieso sollte man jemanden besonderen Respekt entgegenbringen, blos weil
er aus einer bestimmten Familie stammt? Respekt soll sich jeder selbst
verdienen-aber das hat ohnehin wenig mit irgendwelchen Titeln zu tun.

> lg,
> Tamas

Gruß
Milan

Ralph Eisermann

unread,
Oct 8, 2004, 12:19:12 PM10/8/04
to

"Wolfgang Gurnhofer" <libe...@reflex.at> schrieb im Newsbeitrag
news:fc.0097250103b1aa1e3b...@reflex.at...

> Florian Burger <flor...@aon.at> schrieb am Donnerstag, Oktober 7,
2004
> um 9:57 PM :
> >Gibt's aber. "lex imperfecta" ist der Fachausdruck dafür.
>
> Abgesehen davon: Die Strafdohung wurde von Guldenwährung nie
umgestellt,
> wie stellst dir denn eine Bestrafung vor?

Gibts vielleicht ein Gesetz, welches das regelt?

Ralph Eisermann

unread,
Oct 8, 2004, 12:21:47 PM10/8/04
to

"Florian Burger" <flor...@aon.at> schrieb im Newsbeitrag
news:ck4e09...@ID-76167.user.dfncis.de...

> Tamas Zichy schrieb:
>
> >> "Florian Burger" <flor...@aon.at> schrieb:
> >
> >> Nein. Erstens steht die Zuwiderhandlung des § 3 HabsburgerG nicht
> >> unter Strafe.
> >
> > Wie das? Ein Gesetz, welches bei Zuwiderhandeln keine Konsequenzen
> > nach sich zieht? Das kann doch keine erzieherische Wirkung haben.
>
> Gibt's aber. "lex imperfecta" ist der Fachausdruck dafür.

Im übrigens gibts natürlich die Möglichkeit zu disziplinarischen
Konsequenzen. Ein Beamter muss sich in seinem Amt an die Gesetze
halten.
Ob die Supermarktkassiererin ihn mit kaiserliche Hoheit anredet, ist
hingegen wurscht.


Hannes Haidvogel

unread,
Oct 8, 2004, 6:00:46 PM10/8/04
to
"Wolfgang Gurnhofer" <libe...@reflex.at> wrote:


>Abgesehen davon: Die Strafdohung wurde von Guldenwährung nie umgestellt,
>wie stellst dir denn eine Bestrafung vor?
>

Einfach - die Gulden beim Münzensammler kaufen;-)

LG
Hannes

Hannes Haidvogel

unread,
Oct 8, 2004, 6:02:10 PM10/8/04
to
Milan Theurl:


>Wieso sollte man jemanden besonderen Respekt entgegenbringen, blos weil
>er aus einer bestimmten Familie stammt? Respekt soll sich jeder selbst
>verdienen-aber das hat ohnehin wenig mit irgendwelchen Titeln zu tun.
>

Wobei aber Otto Habsburg - im Gegensatz zum jungen Karl - schon auf
Grund seiner Haltung, seiner Art uns seiner Persönlichkeit Respekt
verdient.

Liebe Grüße
Hannes

Florian Burger

unread,
Oct 9, 2004, 6:30:36 AM10/9/04
to
Guenther Faulhuber schrieb:

> Was ist eine Monarchie wirklich? Doch nichts anderes als eine andere
> Form der Diktatur!

Die britische Queen als Diktatorin? Bitte mach' dich ein *wenig* über
Staatsformen kundig (Stichwörter zum Google-Suchen: Republik, Monarchie,
Autokratie, Demokratie).

Florian, der sich wundert, was manches nicht mehr an Schulen gelehrt wird

Michael Suda

unread,
Oct 9, 2004, 6:44:31 AM10/9/04
to

"Wolfgang Gurnhofer" <libe...@reflex.at> schrieb im Newsbeitrag
news:fc.0097250103b1aa1e3b...@reflex.at...
> Florian Burger <flor...@aon.at> schrieb am Donnerstag, Oktober 7,
> 2004
> um 9:57 PM :
> >Gibt's aber. "lex imperfecta" ist der Fachausdruck dafür.
>
> Abgesehen davon: Die Strafdohung wurde von Guldenwährung nie
> umgestellt,
> wie stellst dir denn eine Bestrafung vor?

Gulden-Währung...????
Die wurde doch schon so etwa um 1900 endgültig außer Umlauf gesetzt.

Michael Pronay

unread,
Oct 9, 2004, 8:01:21 AM10/9/04
to
"Michael Suda" <ms.u...@depp.at> wrote:

> Gulden-Währung...????
> Die wurde doch schon so etwa um 1900 endgültig außer Umlauf
> gesetzt.

1892 wurde auf Kronen umgestellt.

M.

Message has been deleted

Tamas Zichy

unread,
Oct 9, 2004, 5:31:02 PM10/9/04
to
> "Florian Burger" <flor...@aon.at> schrieb:

> >> Nein. Erstens steht die Zuwiderhandlung des § 3 HabsburgerG nicht
> >> unter Strafe.

> > Wie das? Ein Gesetz, welches bei Zuwiderhandeln keine Konsequenzen
> > nach sich zieht? Das kann doch keine erzieherische Wirkung haben.
>
> Gibt's aber. "lex imperfecta" ist der Fachausdruck dafür.

Aha, wieder etwas dazugelernt.

Wahrscheinlich gibt es hierzu deswegen keine Strafsandrohung, weil's bereits
im Adelsaufhebungsgesetz unter § 2 mit 20.000K oder Arrest sanktioniert
wird. Somit ist es eventuell doch wieder eine lex perfecta.

lg,
Tamas


Tamas Zichy

unread,
Oct 9, 2004, 5:46:09 PM10/9/04
to
> "Florian Burger" <flor...@aon.at> schrieb:

> Im Gegenteil. Um den hohen Gast nicht mit republikanischem Gedankengut zu
> brüskieren, wird er ihn ganz bewusst so angesprochen haben.

> Ich bin aber überzeugt davon, dass Otto Habsburg auch mit einer anderen
> Anrede zufrieden gewesen wäre.

Ich auch. Gut möglich ist auch, daß Otto Habsburg ebenfalls nicht über
diese Anrede in aller Öffentlichkeit erfreut war, wohlwissend über mögliche
politische Spannungen hierzulande, die dann ja tatsächlich eintrafen.

> > Andererseits wüßte ich jetzt spontan auch nicht, wie man so eine
> > Person aus hohem Haus mit gebührenden Maß an Respekt und Etikette
> > korrekt anspricht.

> "Herr Doktor"?

Präsident?
Duc de Bar?
;-)

lg,
Tamas


Peter J. Holzer

unread,
Oct 10, 2004, 12:38:43 PM10/10/04
to
On 2004-10-08 05:00, Gernot Egger <gm...@gmx.at> wrote:
> Peter J. Holzer wrote:
>> Mit "Herr Habsburg". Beziehungsweise mit einem akademischen Titel oder
>> Berufstitel, falls er einen solchen innehat. Da es keinen Kaiser von
>> Österreich mehr gibt, ist "kaiserliche Hoheit" jedenfalls falsch.
>
> Es ist halt die Frage, was ist falsch?
> Rechtlich ja, aber muß jede Aussage rechtlich bewertet werden?

Es ist vor allem sachlich falsch. Österreich ist kein Kaiserreich mehr,
Habsburg daher kein Kaiserhaus. Otto Habsburg selbst hat vor etlichen
Jahrzehnten erklärt, dass er keinen Anspruch auf Wiederherstellung der
Monarchie unter seiner Führung erhebt. Es gibt meines Wissens auch sonst
kein Land dieser Erde, in dem Habsburger oder nahe Verwandte Kaiser
wären. Wieso soll er eine "Kaiserliche Hoheit" sein?

Und ob das rechtliche Konsequenzen haben soll ... Wenn der Kellner im
Cafe Resselpark alle Studenten mit "Herr Doktor" (bzw. vermutlich mit
"Frau Doktor", aber das konnte ich damals auf Grund der geringen
Konzentration von TU-Studentinnen im Cafe Resselpark nicht beobachten)
ansprach, dann war das genauso falsch, trotzdem hat da vermutlich noch
keiner über rechtliche Konsequenzen nachgedacht.

>> (Mir persönlich ist ja völlig wurscht, ob der Herr Seipel den Herrn
>> Habsburg, mit kaiserliche Hoheit oder mit Oida anspricht. Wenn er
>> allerdings ersteres tut, schließe ich daraus, dass er die Ansprüche
>> Habsburgs auf den Kaiserthron für berechtigt hält).
>
> Nein, das wird daraus IMO nicht impliziert. (NB: IMO) (Allein schon
> deswegen, weil es diesen Thron nicht mehr gibt.

Das ist kein Grund. Den Thron gab es seit 1918 nicht mehr, trotzdem
haben die Habsburger bis in die 60er-Jahre die Forderung erhoben.

Wenn man jemanden, der bis zu seinem 6. Lebensjahr eine "kaiserliche
Hoheit" war, im Alter von 92 Jahren mit diesem Titel anspricht, gibt es
IMHO nur zwei Interpretationsmöglichkeiten:

1) Man wünscht, dass der Titel wieder Wirklichkeit werden möge, oder
zumindest, dass der Angesprochene glaubt, dass man das wünscht.

2) Man ist der Meinung, dass alles, was dieser Mensch in den letzten 86
Jahren zustandegebracht hat, weniger wert war als die Tatsache, dass
zufällig als Sohn eines Kronprinzen geboren wurde. Das wiederum
bedeutet entweder, dass man der Abstammung großes Gewicht bemisst
(womit wir fast schon wieder bei 1 wären), oder dass man die
persönlichen Leistungen Otto Habsburgs gering schätzt.

Beides finde ich in einer öffentlichen Rede eine ziemliche
Unverschämtheit. Das ist allerdings eine Frage der Höflichkeit und nicht
des Rechts, und damit hier off-topic.

Hannes Haidvogel

unread,
Oct 10, 2004, 2:42:09 PM10/10/04
to
hjp-u...@hjp.at (Peter J. Holzer) wrote:

>On 2004-10-08 05:00, Gernot Egger <gm...@gmx.at> wrote:
>> Peter J. Holzer wrote:
>>> Mit "Herr Habsburg". Beziehungsweise mit einem akademischen Titel oder
>>> Berufstitel, falls er einen solchen innehat. Da es keinen Kaiser von
>>> Österreich mehr gibt, ist "kaiserliche Hoheit" jedenfalls falsch.
>>
>> Es ist halt die Frage, was ist falsch?
>> Rechtlich ja, aber muß jede Aussage rechtlich bewertet werden?
>
>Es ist vor allem sachlich falsch. Österreich ist kein Kaiserreich mehr,
>Habsburg daher kein Kaiserhaus. Otto Habsburg selbst hat vor etlichen
>Jahrzehnten erklärt, dass er keinen Anspruch auf Wiederherstellung der
>Monarchie unter seiner Führung erhebt. Es gibt meines Wissens auch sonst
>kein Land dieser Erde, in dem Habsburger oder nahe Verwandte Kaiser
>wären. Wieso soll er eine "Kaiserliche Hoheit" sein?
>

Auf der anderen Seite:
Hätten wir eine repräsentative Monarchie und Habsburg bekäme das
Gehalt des Bundespräsidenten sowie Dienstvilla (Schloss) etc, würden
wir uns schon durch das Nichtabhalten von Wahlen Geld ersparen und die
Gefahr der Ferrera wäre uns auch erspart geblieben;-)
Liebe Grüße
Hannes

Michael Pronay

unread,
Oct 11, 2004, 3:32:23 AM10/11/04
to
Hannes Haidvogel <haid...@gmx.at> wrote:

> Hätten wir eine repräsentative Monarchie und Habsburg bekäme das
> Gehalt des Bundespräsidenten sowie Dienstvilla (Schloss) etc,
> würden wir uns schon durch das Nichtabhalten von Wahlen Geld
> ersparen und die Gefahr der Ferrera wäre uns auch erspart
> geblieben;-)

Reality check please. Wahlen zum k.k. Reichsrath gab's längst schon
vor 1918.

M.

Michael Pronay

unread,
Oct 11, 2004, 3:34:51 AM10/11/04
to
Hannes Haidvogel <haid...@gmx.at> wrote:

> Hätten wir eine repräsentative Monarchie und Habsburg bekäme das
> Gehalt des Bundespräsidenten sowie Dienstvilla (Schloss) etc,
> würden wir uns schon durch das Nichtabhalten von Wahlen Geld
> ersparen und die Gefahr der Ferrera wäre uns auch erspart
> geblieben;-)

Reality check please.

Wahlen zum k. k. Reichsrathe gab's längst schon vor 1918, und das
famose Ultimatum an Serbien, das WK I anzündete, hat der k. u. k.
Minister des kaiserlichen und königlichen Hauses und des Äußeren,
Graf Berchtold, verfasst.

Ein dümmeres Posting hab ich selten gelesen.

M.

Hannes Haidvogel

unread,
Oct 11, 2004, 2:37:35 PM10/11/04
to
Michael Pronay <m...@privacy.net> wrote:

>Hannes Haidvogel <haid...@gmx.at> wrote:
>
>> Hätten wir eine repräsentative Monarchie und Habsburg bekäme das
>> Gehalt des Bundespräsidenten sowie Dienstvilla (Schloss) etc,
>> würden wir uns schon durch das Nichtabhalten von Wahlen Geld
>> ersparen und die Gefahr der Ferrera wäre uns auch erspart
>> geblieben;-)
>

>


>Ein dümmeres Posting hab ich selten gelesen.
>

Hast du den Smily gesehen?
Und halt dich ein bischen zurück mit der Qualifikation von Postings.
Dein letzter Satz war gar nicht nett.

Hannes

Michael Suda

unread,
Oct 17, 2004, 7:37:29 AM10/17/04
to

"Michael Suda" <ms.u...@depp.at> schrieb im Newsbeitrag
news:2siutcF...@uni-berlin.de...

[Ich habe, auszugsweise, gekritzelt:]

> früher in den österreichischen Kronländern übliche 'Erbhuldigung',
> oder ein Eid auf die Verfassung, war ja im Verfassungsrecht der
> Monarchie nicht vorgesehen.

[Rest gekürzt]

Und verzapfte Blödsinn!
Denn Art. 8 des Staatsgrundgesetzes vom 21. Dezember 1867 über die
Ausübung der Regierungs- und der Vollzugsgewalt, RGBl. Nr 145/1867,
bestimmte unmissverständlich:

'Der Kaiser leistet beim Antritte der Regierung in Gegenwart beider
Häuser des Reichsrathes das eidliche Gelöbniß:
"Die Grundgesetze der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und
Länder unverbrüchlich zu halten und in Übereinstimmung mit denselben
und den allgemeinen Gesetzen zu regieren".'

Gut, für Franz Joseph war das nicht relevant, denn er hatte die
'Regierung' schon angetreten, bevor diese Bestimmung in Kraft getreten
war. Mich würde aber interessieren, ob der nun selige Karl I so ein
'Verfassungsgelöbnis' geleistet hat? Als er 1916 die Regierung antrat,
war der Reichsrath ja nur so halb im Amt, das Abgeordnetenhaus war
suspendiert, und nur das Herrenhaus tagte. Wurde das nach
Wiedereinberufung des Abgeordnetenhauses 1917 nachgeholt?
Außerdem wurde diese Bestimmung, insofern habe ich das schon richtig
dargestellt, allgemein nur als deklarativer Akt verstanden. Das heißt,
der Kaiser wurde nicht erst durch das eidliche Gelöbnis auf die
Verfassung Staatsoberhaupt.

Wolfgang Gurnhofer

unread,
Oct 19, 2004, 12:40:52 PM10/19/04
to
"Michael Suda" <ms.u...@depp.at> schrieb am Samstag, Oktober 9, 2004 um
12:44 PM :

>Gulden-Währung...????
>Die wurde doch schon so etwa um 1900 endgültig außer Umlauf gesetzt.

Ups. Kronen natürlich. Aber das Gesetz wurde 1924 schon nicht auf
Schilling umgestellt, offensichtlich gabs schon damals kein
Verfolgungsinteresse. Das Gesetz dürfte halt ein gschlamperter
Schnellschuß beim Republikgründen gewesen sein... ;-)

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