On Thu, 07 Dec 2023 19:56:56 Werner Tann wrote:
>
Stefan...@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) schrieb:
>> > Wie soll Küssel ein Packl von der Post abholen oder sich im Zug
>> > als Pensionist ausweisen?
>> Er kann ja einen Pensionistenausweis beantragen.
> Du scheinst noch nicht in Pension zu sein, [...]
Stimmt.
denn auf dem
> Pensionistenausweis der PVA steht auf der Rückseite: "Diese Karte
> ist [...] nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis
> gültig." Das heißt implizit: ein Pensionistenausweis ist kein
> amtlicher Lichbildausweis und wird weder auf der Post noch im Zug
> anerkannt.
Dann kann er sich einen Identitiätsausweis ausstellen lassen.
>> Sie darf nicht nur, sie muss es in diesem Fall sogar tun.
> Beim Pass ist es das eine, beim Personalausweis ein zweites.
Ich zitierte den entsprechenden Paragraphen.
> Repressiv wird es IMO bei der Verweigerung jedwedes amtlichen
> Lichtbildausweises.
Es war nirgendwo die Rede davon, dass das der Fall sein könnte.
> Ich weiß nicht, ob er einen Führerschein hat. Dieser wäre ein
> Ausweis, der überall anerkannt wird.
Inzwischen offenbar auch nicht mehr zwingend:
<
https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/A/Seite.990001.html>
> Du schreibst, man "musste" ihm den Pass (und Perso?) sogar
> verweigern. Was ist mit dem Führerschein? "Musste" man ihm den
> abnehmen?
Nein, weshalb sollte man? Also vielleicht schon, keine Ahnung, dann
aber jedenfalls aus völlig anderen Gründen.
> Warum lässt man ihn dann nicht gleich eingesperrt oder bürgert ihn
> aus? Die Staatsbürgerschaft darf er behalten?
Sofern er keine Doppelstaatsbürgerschaft hat, kann man ihm die
Staatsbürgerschaft gar nicht aberkennen.
Servus,
Stefan
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2023 endlose Jahre Fortschritt! Und das alles ohne Stefan.
(Sloganizer)