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Bonitätsprüfungsgebühr bei Erste Bank

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Helwin Hinke

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Nov 24, 2008, 7:02:13 AM11/24/08
to

Liebe Wissende,

von meinem Kommerzkonto bei der Erste Bank wurden vorige Woche 93.-
Bonitätsprüfungsgebühr abgebucht. Nach Rückfrage bei meinem Berater, was
sich denn dahinter verberge, antwortete er mir, daß die Banken durch Basel
II verpflichtet sind, die Bonität ihrer Kunden extern prüfen zu lassen. Die
der Bank entstandenen Kosten seien mir dann verrechnet worden.
Da ihm das Ganze offensichtlich selbst nicht ganz geheuer war, bat er mir
von sich aus an, ein Drittel des Betrages zu refundieren.

Nun meine Fragen:

Hat jemand Gleiches erlitten? Meines Wissens existiert Basel II ja schon
länger, ohne das mir bisher ähnliche Gebühren verrechnet wurden....
Gibts das nur bei der Erste Bank? Sieht jemand Möglichkeiten, diese Unfug
abzustellen?

Vielen Dank

Helwin

Stefan M. Huber

unread,
Nov 24, 2008, 8:45:09 AM11/24/08
to
On Mon, 24 Nov 2008 13:02:13 +0100, Helwin Hinke <aon.91...@aon.at>
wrote:

> Nun meine Fragen:
>
> Hat jemand Gleiches erlitten?

Ja, meine Tante. Unsere Betreuerin hat auch eingeräumt, dass die
Informationspolitik der Bank etwas mager war und dass es offenbar ein
Schnellschuss war. Genaueres weiß ich dann nicht mehr.

Stefan

Franz Xaver

unread,
Nov 24, 2008, 2:33:28 PM11/24/08
to
Stefan M. Huber schrieb:

Nach Erfahrung im Bekanntenkreis lässt sich diese Sache durch ein
freundliches aber bestimmtes mail aus der Welt schaffen.
Nicht mit dem Nachlass von einem Drittel des Betrages abspeisen lassen.

Geht vielleicht nicht so gut, wenn die Bonitätsprüfung "notwendig" war.
;-)

grüsse
Franz

Helwin Hinke

unread,
Nov 24, 2008, 2:44:59 PM11/24/08
to


"Franz Xaver" <franz...@invalid.invalid> schrieb im Newsbeitrag
news:6p0ds8F...@mid.individual.net...

Nach Aussage meines Beraters schreibt Basel II diese Prüfung vor, das wäre
dann wohl "notwendig".

Ansonsten habe ich mich immer an die Vereinbarungen mit meiner Bank
gehalten, wenn du das meinst :-)

helwin


Franz Xaver

unread,
Nov 24, 2008, 3:14:18 PM11/24/08
to
Helwin Hinke schrieb:

Ich meine eher, dass grundsätzlich die Verhandlungsposition seiner Bank
gegenüber besser ist, wenn man den Kredit, den man bei ihr hat eh nicht
braucht oder überall anderes auch kriegt.

Auf jeden Fall nicht so leicht nachgeben, beim Verhandeln!

grüsse
Franz

Klaus Klingenbusch

unread,
Nov 25, 2008, 2:04:21 AM11/25/08
to
> > Nach Aussage meines Beraters schreibt Basel II diese Prüfung vor, das wäre
> > dann wohl "notwendig".

Es wär wohl interessant WAS genau Basel II hier WEM vorschreibt.
Weiß das jemand ?

Krasses Beispiel: Wenn xxx vorschreiben sollte, daß Unterlagen der
Bank
an 5 Orten auf verschiedenen Kontinenten gelagert werden sollten, dann
könnte
dies jedoch keinesfalls direkt einzelnen Kontoinhabern angelastet
werden.
Und eine Steuer / Abgabe etc. stellt diese Bonitätsprüfung auch nicht
dar.
Also bezweifle ich, daß diese Kosten durch einen Passus in den AGB's
(bzw.
der Kontoführungsvereinbarung) direkt gedeckt sind.

Mich würde daher auch interessieren auf welchen Passus der
Geschäftsbeziehung
sich diese Lastschrift bezieht. Immerhin erfolgte hier eine Abbuchung
ohne expliziten
Auftrag. Im Prinzip handelt es sich um eine Tätigkeit, die die Bank
(intern)
zu erfüllen hat (nehme ich zunächst mal an) und nicht um eine
Unterlage die der Kunde
der Bank beizustellen hat ("Bringschuld"). Außerdem nehme ich an, daß
du nicht mal ein
Ergebnis der ohne Auftrag durchgeführten Tätigkei erhalten hast.

Ein offizieller Einspruch gegen die Richtigkeit der Kontoführung (oder
die Erwähung)
kann auch manchmal Wunder bewirken (selbst erlebt - allerdings bei
einem Privatkonto)

Klaus

Bernd Petrovitsch

unread,
Nov 25, 2008, 5:55:53 AM11/25/08
to
Klaus Klingenbusch wrote:
>> > Nach Aussage meines Beraters schreibt Basel II diese Prüfung vor, das
>> > wäre dann wohl "notwendig".
>
> Es wär wohl interessant WAS genau Basel II hier WEM vorschreibt.

MbMn kaum.
Zum einen zahlt der Kunde letztendlich sowieso alles - so oder anders.
Zum anderen hat die Bank - als ordentlicher Kaufmann - ja eine Kalkulation.
Basel-II ist ja auch nicht gestern vom Himmel gefallen, sondern wird seit
> 10(?) Jahren diskutiert und verhandelt.
Insofern hat sowas natürlich längst selbverständlich in den Kontogebühren
drin zu sein.
Aber natürlich wird die Bank bei guten Argu^WAusreden möglichst viel
zusätzlich auf die Kunden abwerfen.
Läuft ja bei Zinsänderungen auch nicht anders - wenn sie runtergehen, muß
man explizit raunzen und betteln gehen, wenn sie raufgehen, wird
autiomatisch am nächsten tag auf den Defaultwert gestellt (und nicht die
ausgehandelte "Ermäßigung" beibehalten).
Schöne Grüße an den sogenannten "Markt" ....

Die andere Frage ist: Kann ich auch eine (wahre) Auskunft (+ Erklärung) über
das Ergebnis dieser Prüfung bekommen, wenn ich sie schon bezahlen muß?

Bernd
--
Bernd Petrovitsch Email : be...@bofh.at
"For I was talking aloud to myself. A habit of the old: they choose
the wisest person present to speak to; the long explanations needed
by the young are wearying." --- Gandalf, the White

Helmut Gaishauser

unread,
Nov 25, 2008, 6:25:35 AM11/25/08
to
On Nov 25, 8:04 am, Klaus Klingenbusch <mc...@gmx.at> wrote:
> > > Nach Aussage meines Beraters schreibt Basel II diese Prüfung vor, das wäre
> > > dann wohl "notwendig".
>
> Es wär wohl interessant WAS genau Basel II hier WEM vorschreibt.
> Weiß das jemand ?
>
Basel II schreibt den Banken vor, gewährte Kredite mit entsprechendem
Eigenkapital zu unterlegen. Die Höhe dieser Unterlegung hängt vom
Ausfallsrisiko ab. Je besser die Bonität des Kunden und je geringer
die Kreditsumme umso weniger Eigenkapital muss dafür aufgewendet
werden.
Um zur Bonität eines Kunden zu kommen gibt es zwei Möglichkeiten:
Prüfung durch externe Agenturen (Moodys, Fitch, etc.) oder durch
interne Ratings. Die internen Ratingkriterien müssen gegenüber der
Bankenaufsicht allerdings genau dargelegt werden und diese muß sie
abnehmen.
Die Bonitätsermittlung ist ein Teil in der Kreditvergabe und wird
normalerweise im Pricing eingerechnet. Ob es gesondert ausgewiesen
werden muss entzieht sich im Moment meiner Kenntnis.

> Mich würde daher auch interessieren auf welchen Passus der
> Geschäftsbeziehung sich diese Lastschrift bezieht.

Stimmt.

> Immerhin erfolgte hier eine Abbuchung ohne expliziten
> Auftrag. Im Prinzip handelt es sich um eine Tätigkeit, die die Bank
> (intern) zu erfüllen hat (nehme ich zunächst mal an) und nicht um eine

Korrekt, ab einer gewissen Summe muss die Bank ein aktuelles Rating
ermitteln.

> Unterlage die der Kunde der Bank beizustellen hat ("Bringschuld").

Ich denke es geht sogar so weit, dass dies nicht mal zulässig ist.

> Außerdem nehme ich an, daß du nicht mal ein Ergebnis der ohne Auftrag

> durchgeführten Tätigkeit erhalten hast.
>
Im Normalfall nicht. Du kannst aber sicherlich Dein Rating erfragen.
Ergibt eine Zahl zwischen 1 und 10 mit diversen Postfixen (sp?).

In jedem Fall ist das Vorgehen der Bank sehr fragwürdig und in keinem
Fall kundenorientiert.

cheers
hELMUT

Klaus Klingenbusch

unread,
Nov 25, 2008, 12:39:39 PM11/25/08
to
Tut zwar nicht viel zur Sache aber das Nachfolgende ist NICHT von
mir :-)
Bitte beim quoten aufpassen.

>On Nov 25, 8:04 am, Klaus Klingenbusch <mc...@gmx.at> wrote:

> > > Nach Aussage meines Beraters schreibt Basel II diese Prüfung vor, das wäre
> > > dann wohl "notwendig".

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Zusatzfrage an den Originalposter:

Kann es sich bei der Verrrechnung ev. um eine Gebühr im Zusammenhang
mit einem NEUEN Kredit (bzw. Aufstockung, explizit beauftrager
Verlängerung etc.) handeln. Dann wäre das Ganze ev. eher
verständlich.

Und auf einer deutschen Seite habe ich gelesen, daß das Ganze (damals
und in Deutschland) nur für Kredite >500.000 DM gelte.
Ohne finanzielle Dateils in einem Forum erfragen zu wollen - spielt
dein Konto in diesen Größenordungen oder darüber mit ?


Klaus

Helwin Hinke

unread,
Nov 25, 2008, 12:48:35 PM11/25/08
to

Zusatzfrage an den Originalposter:

Kann es sich bei der Verrrechnung ev. um eine Gebühr im Zusammenhang
mit einem NEUEN Kredit (bzw. Aufstockung, explizit beauftrager
Verlängerung etc.) handeln. Dann wäre das Ganze ev. eher
verständlich.

Und auf einer deutschen Seite habe ich gelesen, daß das Ganze (damals
und in Deutschland) nur für Kredite >500.000 DM gelte.
Ohne finanzielle Dateils in einem Forum erfragen zu wollen - spielt
dein Konto in diesen Größenordungen oder darüber mit ?


Ich habe bei der Ersten keine Kredite laufen, nur einen Überziehungsrahmen
von ein paar Tausendern.

helwin

Klaus


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