ich habe seit einem halben Jahr eine geförderte Genossenschaftswohnung
von GESIBA. GESIBA verlangt von mir einen Nachweis über die Aufgabe
der Rechte an der Vorwohnung.
Nun hab ich denen den Meldezettel geschickt. Genügt ihnen nicht. Dann
habe ich das von beiden Parteien unterschriebene
Wohnungsrückgabeprotokoll geschickt. Auch das genügt ihnen nicht. Nun
hab ich mir die Mühe gemacht, meinen damaligen (privaten) Vermieter,
der im Ausland lebt, zu kontaktieren, damit er mir die Kündigung des
Mietvertrages schriftlich mit Unterschrift bestätigt. Dieser
eindeutige Beweis, dass ich mit der Vorwohnung nichts mehr zu tun
habe, genügt noch immer nicht.
GESIBA verlangt (wobei sie auf die Bestimmungen der MA 50 verweisen),
dass der Vermieter ein eigenartig definiertes Formblatt unterschreibt
und - jetzt wird es wirklich abstrus - einen Beleg über das
Verfügungsrecht des Unterkunftgebers an meiner vorigen Wohnung
übermittelt.
Dieses Verfügungsrecht muss in folgender Form nachgewiesen werden:
-) Für Eigentümer von Wohnhäusern / Eigentumswohnungen:
aktueller Grundbuchsauszug bzw. Beschluss des Grundbuchsgerichtes
-) ansonsten
Hauptmietvertrag / genossenschaftlicher Nutzungsvertrag /
Untermietvertrag
Was heißt das jetzt? Heißt das, dass mein Vermieter, dem meine
gemietete Wohnung gehört, seinen aktuellen Grundbuchsauszug schicken
soll? Wenn ja, was bringt das? Was beweist das, dass ich keinerlei
Rechte an der Wohnung habe. Oder heißt das, dass ich den
Hauptmietvertrag schicken soll? Wenn ja, was beweißt der
Hauptmietvertrag großartig? Da steht drinnen, das mein Mietverhältnis
damals auf 5 Jahre befristet war, und diese Zeit hab ich auslaufen
lassen. Eine Mietverlängerung fand nicht statt. Wie muss das
Verfügungsrecht aussehen? Wie realistisch ist es nun für mich, dass
ich diese Nachweispflichten erfüllen kann? Was ist, wenn ich den
Vermieter nicht mehr erreiche? Er lebt im Ausland, könnte bereits
umgezogen sein und auf der anderen Erdhalbkugel wohnen. Er könnte
mittlerweile gestorben sein. Und auch das ist zu bedenken: Vielleicht
hat der Vermieter keine Lust, mir den Nachweis zu schicken. Diese von
GESIBA (oder von MA 50) geforderte Nachweispflicht ist womöglich nicht
realisierbar. Die Konsequenz könnte sein, dass sie meinen Vertrag
kündigen. Das kann doch bitte nicht sein.
Das Witzige ist, dass ich den Nachweis innerhalb einer Woche erbringen
muss. Na supertoll.
Jetzt würde ich gerne wissen, wie ich vorgehen soll. Vor allem will
ich diesen Verfügungsrechtnachweis verstehen. Wer muss was machen?
Bitte um Tipps und Ratschläge.
Danke,
Norbert
ME zum Grundbuchamt pilgern und einen Auszug anfordern, das kostet aber bei
Wohnhausanlagen mit vielen Miteigent�mern einiges Geld - es wird nach Zeilen
abgerechnet. Der Auszug selbst geht rasch (online), es ist lediglich die
Grundst�cksnummer sowie die Einlagezahl zu eruiren, sollte aber f�r das
Grundbuchamt kein Problem sein, wenn die Adresse bekannt ist.
J.E.
>Liebe Leute,
>
>ich habe seit einem halben Jahr eine gef�rderte Genossenschaftswohnung
>von GESIBA. GESIBA verlangt von mir einen Nachweis �ber die Aufgabe
>der Rechte an der Vorwohnung.
Ich bin mir nicht sicher, ob das die GESIBA aus Spa� verlangt oder
(was ich eher glaube) wegen der Wohnbauf�rderung notwendig ist. Bei
mir hat allerdings vor �ber 30 Jahren in einer gef�rderten MIetwohnung
der Meldezettel mit der Abmeldung gen�gt.
Liebe Gr��e
Hannes
--
F�r pers�nliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einf�gen.
>GESIBA verlangt (wobei sie auf die Bestimmungen der MA 50 verweisen),
>dass der Vermieter ein eigenartig definiertes Formblatt unterschreibt
^^^^^^^^^
d.h. also ein Formular, das sicher auch von einer Webseite downloadbar
ist.
>und - jetzt wird es wirklich abstrus - einen Beleg über das
>Verfügungsrecht des Unterkunftgebers an meiner vorigen Wohnung
>übermittelt.
>
>Dieses Verfügungsrecht muss in folgender Form nachgewiesen werden:
>-) Für Eigentümer von Wohnhäusern / Eigentumswohnungen:
> aktueller Grundbuchsauszug bzw. Beschluss des Grundbuchsgerichtes
>-) ansonsten
Grundbuchsauszug ist simpel. Kannst Du selber besorgen, geht online,
z.B. über www.jusline.at .
Meine Frau hat das vor ein paar Jahren so gemacht, innerhalb weniger
Stunden war der Grundbuchsauszug per E-Mail in Form einer PDF-Datei da.
Ausdrucken, fertig.
> Hauptmietvertrag / genossenschaftlicher Nutzungsvertrag /
>Untermietvertrag
Da Dein bisheriger Unterkunftgeber Eigentümer war, interessiert im
gegenständlichen Fall nur der Grundbuchsauszug.
>Was heißt das jetzt? Heißt das, dass mein Vermieter, dem meine
>gemietete Wohnung gehört, seinen aktuellen Grundbuchsauszug schicken
>soll? Wenn ja, was bringt das?
^^^^^^^^^^^^^^
Verzeih, wenn ich jetzt ein wenig polemisch werde, aber diese Frage
darfst Du Dich im Verbindung mit Behörden nie stellen, schon gar nicht
bei Wiener Magistratsabteilungen.
Es geht hier rein nur um Formalerfordernisse, und die sind genauso
formal zu erledigen.
Du hast Dich ja schon beim zuständigen Sachbearbeiter erkundigt, was er
genau alles haben will und wie das aussehen muss. Und das besorgst Du
ihm halt.
Und auch wenn ich jetzt hierzugroups gescholten werde, wenn vom
Ex-Unterkunftgeber keine (rechtzeitige) Unterschrift auf dem Formular zu
bekommen ist, dann sorge ich halt dafür, dass irgendeine möglichst
unleserliche Kraxn auf dem Wisch drauf ist. Eine notariell beglaubigte
Unterschrift wird ja wohl kaum verlangt werden, oder?
Du kannst natürlich auch den Sachbearbeiter solange Deine Situation
erklären und ihn in zermürbender Weise immer wieder nachfragen, wie er
sich das denn vorstellt, was Du jetzt tun sollst bzw. was Du ihm
ersatzweise bringen kannst, bis er anfangt, bei seinen Vorgesetzten
herumzutelefonieren und ihr euch irgendwann auf einen mehr oder weniger
faulen Kompromiss "einigen" könnt. Da darfst Du Dich aber halt nicht
abwimmeln lassen, bevor nicht ein für Dich befriedigender Kompromiss
gefunden ist.
HTH
Martin Pokorny
> >GESIBA verlangt (wobei sie auf die Bestimmungen der MA 50 verweisen),
> >dass der Vermieter ein eigenartig definiertes Formblatt unterschreibt
>
> ^^^^^^^^^
> d.h. also ein Formular, das sicher auch von einer Webseite downloadbar
> ist.
nein. Den Wisch hab ich per Post zugeschickt bekommen.
Es gibt ähnliche Aufgabe-Nachweisformulare im Internet. Z.B. hier:
http://www.wien.gv.at/wohnen/wohnbaufoerderung/ahs-info/pdf/oekoantrag.pdf
Nur wird hier kein Grundbuchsauszug vom Vermieter verlangt (was
kompletter Unsinn ist), sondern nur von sich selbst, wenn man vorher
ein Eigentum gehabt hat (das macht schon Sinn). Laut dem
Beispielformular muss nur vom Vermieter die Kündigung schriftlich
bestätigt werden. Das habe ich bereits erfüllt!!!
> Es geht hier rein nur um Formalerfordernisse, und die sind genauso
> formal zu erledigen.
Hier geht es um reine Steuergeldvernichtung. Wenn man dem heute
demonstrierenden Studenten verrät, wofür die Steuergelder verbraten
werden, dann wird Österreich bald zum dauerhaft besetzten Land.
Gruß,
Norbert
Frag nach Dipl. Ing. Bair (oder Baier) bei der Gesiba.
(Referenz Gebietsbetreuung Margarethen)
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Fuer die p.t.Leser: Die naechste Zeile enthaelt alle Informationen. LG Matthias:-)
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