Ein befreundeter Architekt hat mir auch schon bestätigt, dass die
beiden 7cm dicken Wände, um die es geht, keine tragende Funktion
erfüllen. Wie von ihm vorgeschlagen war ich gestern bei der
Baupolizei, um den zuständigen Referenten zu fragen, ob ihm der
original Wohnungsplan und der Wohnungsplan mit den wegretouchierten
Wänden als Bauanzeige genügt. Leider bin ich dort aber an eine
ReferentIN geraten, die verlangt, dass ich einen Planerrichter
beauftrage und ein Gutachten über die statische Geringfügigkeit
beibringe.
Muss ich wirklich einen Baumeister oder Architekten beauftragen, oder
kann ich den Plan auch selbst zeichnen? Welche Vorgaben muss der Plan
erfüllen?
Brauche ich wirklich ein statisches Gutachten, oder steht nicht
irgendwo in der Bauordnung, dass 7cm dünne Wände bei einem 6-stöckigen
Betonhaus nicht tragend sein dürfen? Bzw. sollte das nicht eben auch
der zuständige Referent beurteilen können?
Gibt es in der Bauordnung eine Regelung, dass ein WC nicht direkt an
einen Aufenthaltsraum grenzen darf?
Und last but not least: Was kann mir passieren, wenn ich die Wände
einfach entferne? Die Wand zwischen Wohnzimmer und Küche scheint der
Vorbesitzer bereits versetzt zu haben und ich bezweifle, dass er dafür
eine Genehmigung hatte.
Danke im Vorraus
Tom
>Wie schon angedeutet, habe ich mir nun eine kleine (34m2)
>Eigentumswohnung gekauft und möchte daraus ein großes Zimmer machen.
>Also die Wände zwischen Vorzimmer, Wohnzimmer und Küche wegreissen.
>
>Ein befreundeter Architekt hat mir auch schon bestätigt, dass die
>beiden 7cm dicken Wände, um die es geht, keine tragende Funktion
>erfüllen. Wie von ihm vorgeschlagen war ich gestern bei der
>Baupolizei, um den zuständigen Referenten zu fragen, ob ihm der
>original Wohnungsplan und der Wohnungsplan mit den wegretouchierten
>Wänden als Bauanzeige genügt. Leider bin ich dort aber an eine
>ReferentIN geraten, die verlangt, dass ich einen Planerrichter
>beauftrage und ein Gutachten über die statische Geringfügigkeit
>beibringe.
>
Sie handelt völlig Gesetzeskonform.
Der rechtlich saubere Weg ist nun einmal so.
>Muss ich wirklich einen Baumeister oder Architekten beauftragen, oder
>kann ich den Plan auch selbst zeichnen? Welche Vorgaben muss der Plan
>erfüllen?
>
Wer den Plan zeichnet, ist egal, er muß nur von einem dafür Befugten
unterfertigt sein.
>Brauche ich wirklich ein statisches Gutachten, oder steht nicht
>irgendwo in der Bauordnung, dass 7cm dünne Wände bei einem 6-stöckigen
>Betonhaus nicht tragend sein dürfen? Bzw. sollte das nicht eben auch
>der zuständige Referent beurteilen können?
>
Im Zuge von Verwaltungreform wurde das "technische Hirn der Referenten
entsorgt" und auf die Kenntnisnahme von Gutachten reduziert.
>Gibt es in der Bauordnung eine Regelung, dass ein WC nicht direkt an
>einen Aufenthaltsraum grenzen darf?
>
Wird wohl in allen Bauordnungen so verlangt sein (für jedes Bundesland
gibts eine).
Und scheint auch sehr sinnvoll.
>Und last but not least: Was kann mir passieren, wenn ich die Wände
>einfach entferne? Die Wand zwischen Wohnzimmer und Küche scheint der
>Vorbesitzer bereits versetzt zu haben und ich bezweifle, dass er dafür
>eine Genehmigung hatte.
>
Das hättest du die Referentin, möglichst im "privaten" Ton fragen
sollen - ohne eine amtliche Bestätigung dafür zu verlangen.
Ich vermute garnix (mit dem du nicht leben könntest)
Erstens, wo kein Kläger da kein Richter.
Und zweitens, wer lang fragt, geht lang irre;)
h
>>Wie schon angedeutet, habe ich mir nun eine kleine (34m2)
>>Eigentumswohnung gekauft und möchte daraus ein großes Zimmer machen.
>>Also die Wände zwischen Vorzimmer, Wohnzimmer und Küche wegreissen.
Wieso, wenn ich fragen darf? Nur als Warnung: Du wirst den Kühlschrank
hören, wenn du im Bett liegst. Ich hatte mal eine Wohnung, da musste
ich an heissen Sommertagen die Türe zw. Schlafzimmer und Küche
geöffnet lassen und der Kühlschrank hat mich in den Wahnsinn
getrieben. Selbst wenn er nur gaaaanz leise zu hören, man kann sich
das psychoakustisch voll reinsteigern, dass es wie ein Hämmern im Kopf
wirkt.
>>Und last but not least: Was kann mir passieren, wenn ich die Wände
>>einfach entferne?
Wenns einfach nur Rigips-Wände sind oder so dünne sind: Weg damit. Ich
glaube, diese ganze Überregelung, wofür man Bewilligungen uä braucht,
kommt daher, dass es immer wieder vorkommt, dass irgendwelche
Volldillos tragende Mauern (vorallem in Geschäftslokalen) entfernen
und dadurch ganze Häuser einsturzgefährdet werden. Ein paar Freunde
wohnten zur Studentenzeit mal in so einem Haus, da ist eine gesamte
Wand um ca. 2cm abgesackt :) Das war ein Trarah!
In deinem Fall hat Heinz ganz recht:
> Erstens, wo kein Kläger da kein Richter.
> Und zweitens, wer lang fragt, geht lang irre;)
Der zweite Satz gefällt mir besonders :)
lg
jens
>Im Zuge von Verwaltungreform wurde das "technische Hirn der Referenten
>entsorgt" und auf die Kenntnisnahme von Gutachten reduziert.
Damit brauchst auch keine Baukundigen mehr als Referenten, sondern nur
mehr Papiertiger - spart Lohnkosten.
Liebe grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
>> Erstens, wo kein Kläger da kein Richter.
>> Und zweitens, wer lang fragt, geht lang irre;)
>
> Der zweite Satz gefällt mir besonders :)
Klar, das ist typisch Mann! Nie um den Weg fragen, lieber 2h sinnlos
rumkurven mit "Ich kenn mich schon aus, ich brauch niemand fragen!".
Kathi (die besser Plan lesen kann als 90% der Männer, die sie kennt
und zur not mit fragen immer noch rasch überall hin kam)
Ich bin dir deine Vorurteile echt neidig;)
So einfach kann die Weltsicht sein, wenn man vorher schon alles weiss,
weil man eh aus jeder Mücke einen eigenen Elefanten machen kann.
(Der Satz war keineswegs auf ein Orientierungsproblem bezogen, sondern
auf den Drang manchen Leute, sich erst dreimal im Kreis zu drehen,
bevor ein Schritt gesetzt wird).
Und ich schrub da deutlich und bewusst Leute, obschon es gewisse
geschlechtsspezifischen Unterschiede/Präferenzhen dabei gibt;)
h
>Klar, das ist typisch Mann! Nie um den Weg fragen, lieber 2h sinnlos
>rumkurven mit "Ich kenn mich schon aus, ich brauch niemand fragen!".
>
>Kathi (die besser Plan lesen kann als 90% der Männer, die sie kennt
>und zur not mit fragen immer noch rasch überall hin kam)
Siehst - deshalb sitzt Gabi daneben und liest den Plan, Navi mags
keins - GPS ist besser, meinst sie (Gabis persönliches Service).
Bislang sind wir auch immer noch überall hingekommen - manchmal mit
Umweg und manchmal nicht dorthin, wo wir usprünglich hinwollten. Aber
das macht im urlaub auch nichts.
Liebe Grüße
Frag einmal diesen einzigen Mann, den du offenbar nur kennst, er erklärt
dir sicher gern den Unterschied zwischen BAUplan und STADTplan,
also so was überhebliches...
Es reicht eben offenbar nicht, sich pseudowitzige Sprüche für die
Klammer hinter dem Namen einfallen zu lassen (was übrigens nicht
besonders einfallsreich ist), man sollte schon bei der Sache bleiben.
Ich würde dringend abraten, ohne Bauanzeige Wände zu entfernen,
das kann ungeahnte Haftungsfolgen nach sich ziehen. Insbesondere
muss man alle Miteigentümer darüber informieren und sich deren
Einverständnis einholen.
Außerdem ist zu empfehlen, den Zustand der übrigen Wohnungen
im ganzen Haus fotografisch zu dokumentieren, da man sonst jeden
einzelnen Riss in den Tapeten oder Malereien ersetzen kann, ob
Schuld oder nicht (Beweislastumkehr!).
lg kb
>>> Erstens, wo kein Kläger da kein Richter.
>>> Und zweitens, wer lang fragt, geht lang irre;)
>>
>>
>> Der zweite Satz gefällt mir besonders :)
>
>
> Klar, das ist typisch Mann! Nie um den Weg fragen, lieber 2h sinnlos
> rumkurven mit "Ich kenn mich schon aus, ich brauch niemand fragen!".
So ist der Satz aber nicht gemeint, sonder dass man, wenn man es
vermeidet zu fragen auch nicht Gefahr laeuft, eine abschlaegige Antwort
zu bekommen.
-maria-
>Katharina Fuhrmann schrieb:
>
>>>> Und zweitens, wer lang fragt, geht lang irre;)
>>>
>>>
>>> Der zweite Satz gefällt mir besonders :)
>>
>>
>> Klar, das ist typisch Mann! Nie um den Weg fragen, lieber 2h sinnlos
>> rumkurven mit "Ich kenn mich schon aus, ich brauch niemand fragen!".
>
>So ist der Satz aber nicht gemeint, sonder dass man, wenn man es
>vermeidet zu fragen auch nicht Gefahr laeuft, eine abschlaegige Antwort
>zu bekommen.
>
Eigentlich ist er so gemeint, dass, wenn man fragt, viele, oft
ziemlich unsinnige, aber möglicherweise gesetzeskonforme Wege gehen
muss.
Wer alle Vorschriften 110 % einhalten und alle Risken ausschalten
will, der sollte in ein Hotel seiner Wahl ziehen, aber nicht
Umbaupläne verwirklichen wollen.
h
> On Wed, 27 Feb 2008 17:22:12 +0100, Maria Lacina
> Eigentlich ist er so gemeint, dass, wenn man fragt, viele, oft
> ziemlich unsinnige, aber möglicherweise gesetzeskonforme Wege gehen
> muss.
Da kann ich dir nur beistimmen!
Mein Vater wollte als Amateurfunker eine zusätzliche, einfache
Stabantenne (ca. 7 m lang) auf das Hausdach montieren lassen. Aus
sportlichen Ehrgeiz auf dem legalen Weg... ;-)
Montage durch einen konzessionierten Betrieb (ich klettere nicht auf
das ca. 40° steile Dach eines fünfstöckigen Hauses),
Haftpflichtversicherung für Schäden durch Antennenanlagen ist
ebenfalls vorhanden.
Das Ganze ist nach steirischer Bauordnung lediglich anzeigepflichtig.
Wohnungsgenossenschaft sagt prinzipiell ja, wenn es auch beim Bauamt
gemeldet wird (na ja, anzeigepflichtig eben).
Formloses Schreiben an das Bauamt.
Nein, so geht das nicht, man will einen Bauplan sehen.
Bauplan gibt es für dieses Haus, gebaut 1962, bei der Genossenschaft
keinen mehr, also Bauplan ausgraben im Stadtarchiv (!).
Plan gescannt und per Photoshop Antenne "montiert".
Nächster Anlauf.
Kurz darauf die Bitte, persönlich im Bauamt zu erscheinen.
"Herr Kollege," (mein Vater ist Diplomingenieur) "so kann man das
nicht machen."...
Der "Herr Kollege" hat aber offensichtlich die überzeugenderen
Argumente, Plan wird letztendlich akzeptiert und weiter geleitet.
Warten.
Warten.
Warten.
Irgendwann nach so knapp 6 Monaten kommt der Bescheid, daß eine Gebühr
von x Schillig festgelegt wurde, da der Antrag nicht zurückgewiesen
wurde. Aha. So kann man das also auch formulieren.
Dann in Ruhe den von zwei Blatt (Schreiben plus Plan) auf sicher 30
Seiten angewachsenen Akt duchgeblättert.
Lachkrampf.
Haben doch tatsächlich für diese bessere Angelrute am Hausdach sowohl
das Gartenbauamt, als auch das Kanalbauamt ihren Sanktus geben müssen!
Da weiß man wirklich nicht, ob man lachen oder heulen soll... :-(
Roland
Du, vielleicht fallt die Antenne bei unsachgemäßer Befestigung vom
Dach, in den nächsten Gulli und löst dort eine Verstopfung aus? Wer
weiß? :-)
Kathi (die sich da auch nur wundern kann)
§ 60 (1) ...Unter Umbau sind jene Änderungen des Gebäudes zu
verstehen, durch welche die Raumeinteilung oder die Raumwidmungen so
geändert werden, daß nach Durchführung der Änderungen das Gebäude als
ein anderes anzusehen ist. Ein Umbau liegt auch dann vor, wenn solche
Änderungen selbst nur ein einzelnes Geschoß betreffen....
§ 62a (1) Bei Bauführungen, die folgende Anlagen betreffen, ist weder
eine Baubewilligung noch eine Bauanzeige erforderlich:
1. die nicht unter §§ 60, 61 und 62 fallenden Bauvorhaben,
Tom
>Klar, das ist typisch Mann! Nie um den Weg fragen, lieber 2h sinnlos
>rumkurven mit "Ich kenn mich schon aus, ich brauch niemand fragen!".
Da schliess ich mich ganz dem Dieter an:
http://www.kleinezeitung.at/system/galleries/uploadnullsixt-bohlen350.jpg
:)
lg jens
Tja, wennst dir gern den Bohlen als Vorbild nimmst, dann sagt das
schon einiges über dich aus!
:-)
Kathi (die selten um den Weg fragen muß, auch ganz ohne Navi)
Lass mich raten, diese Verwaltungsreform wurde von der Regierung
Schüssel auf Betreiben der Baumeister- Architekten- und Statiker-Lobby
beschlossen.
Tom
Soweit ich weiß, brauche ich das Einverständnis der Miteigentümer nur
bei _tragenden_ Wänden.
Tom
>> Ich würde dringend abraten, ohne Bauanzeige Wände zu entfernen,
>> das kann ungeahnte Haftungsfolgen nach sich ziehen. Insbesondere
>> muss man alle Miteigentümer darüber informieren und sich deren
>> Einverständnis einholen.
>
> Soweit ich weiß, brauche ich das Einverständnis der Miteigentümer nur
> bei _tragenden_ Wänden.
und woher willst du wissen, ob die wand eine tragende ist? ich hab schon
dünne wände (1 ziegelreihe) gesehen, die über zwei stockwerke durchgegangen
sind. merke: man weiß nie, was die beim bauen gesoffen oder geraucht haben.
cm.
--
** christian mock in vienna, austria -- http://www.tahina.priv.at/
** http://www.vibe.at/ ** http://quintessenz.org/ ** s...@foo.woas.net
The Library has been Certified "FAMILY FRIENDLY" [by the Manson,
Addams & Homer Simpson families] -- http://www.lectlaw.com/
h
Naja, das ist ein Scherzerl, mehr nicht.
Der eigentliche Grund liegt eher darin, dass die Überprüfung der
Einhaltung aller Bestimmungender Bauordnung und der technischen
Notwendigkeiten nicht ganz so einfach ist, wie es sich der kleine Maxi
vorstellt.
Und die jetzige Vorgehensweise lagert die Verantworunt auf
Ziviltechniker bzw Baumeister aus, die mit ihrem Stempel dafür
geradestehen, dass alles seine Richtigkeit hat.
Was den Behördenlauf und damit auch dem Bauwerber zeitlich sehr
entgegenkommt.
Aber halt was kostet.
h
>>und woher willst du wissen, ob die wand eine tragende ist? ich hab schon
>>dünne wände (1 ziegelreihe) gesehen, die über zwei stockwerke durchgegangen
>>sind. merke: man weiß nie, was die beim bauen gesoffen oder geraucht haben.
>
> Eine "dünne" Wand ist nie tragend.
mag sein, daß ich "tragend" falsch verwende. meine definition: "nicht
wegmachen, sonst krachts irgendwo".
> Auch wenn sie zehn Stockwerke übereinander die gleiche
> Raumkonfiguration abteilt.
es geht nicht um die raumkonfiguration, sondern darum, daß ich (und vor
allem die bauhackler) sich erwartet hatten, daß (altbau, ca 1850) die
wand nicht senkrecht _durchgeht_, sondern daß sie auf ein stockwerk
begrenzt ist, unten auf dem balkenwerk steht und oben ein ebensolches
ist, auf dem dann wieder die wand des nächsten stocks steht. nur wär
halt beim herausschlagen der wand im 2. stock fast die wand vom 3. stock
heruntergekommen in den 2.
> Bauarbeiter mägenzwar in der Freizeit ein liederliches Leben führen,
> aber ihre Arbeit wird (fast) immer so, wie es sich der Statiker
> vorgestellt und berechnet hat.
statiker? 1850? glaub ich nicht. ich schätze, damals hat man normale
häuser einfach auf basis von erfahrungswerten gebaut (was ja, nachdem
das haus schon seit 150 jahren steht, definitiv kein falscher ansatz
war).
ciao,
cm.
--
** christian mock in vienna, austria -- http://www.tahina.priv.at/
> 'schweinesystem, repressives'.
Könnt ihr nicht wenigstens aus diesem Thread OS/400 raushalten?
-- frank paulsen und fefe in dasr
>Heinz Blüml <Heinz> wrote:
>
>>>und woher willst du wissen, ob die wand eine tragende ist? ich hab schon
>>>dünne wände (1 ziegelreihe) gesehen, die über zwei stockwerke durchgegangen
>>>sind. merke: man weiß nie, was die beim bauen gesoffen oder geraucht haben.
>>
>> Eine "dünne" Wand ist nie tragend.
>
>mag sein, daß ich "tragend" falsch verwende. meine definition: "nicht
>wegmachen, sonst krachts irgendwo".
>
Vielleicht verstund ich dich miß.
Eine Zeigelreihe quer ist keine dünne Wand (25 cm).
>es geht nicht um die raumkonfiguration, sondern darum, daß ich (und vor
>allem die bauhackler) sich erwartet hatten, daß (altbau, ca 1850) die
>wand nicht senkrecht _durchgeht_, sondern daß sie auf ein stockwerk
>begrenzt ist, unten auf dem balkenwerk steht und oben ein ebensolches
>ist, auf dem dann wieder die wand des nächsten stocks steht. nur wär
>halt beim herausschlagen der wand im 2. stock fast die wand vom 3. stock
>heruntergekommen in den 2.
>
Hätten deine Hackler ein bisserl gesunden Menschenverstand gehabt,
hätten sie wissen können (müssen?) dass eine 25er Wand für eine
Tramdecke jedenfalls zu schwer ist. Also durchgehen muss.
>statiker? 1850? glaub ich nicht. ich schätze, damals hat man normale
>häuser einfach auf basis von erfahrungswerten gebaut (was ja, nachdem
>das haus schon seit 150 jahren steht, definitiv kein falscher ansatz
>war).
Naja, wenn du das bei der Kuppel der Hagia Sophia in Istambul so
gesehen hättest, dann hätte ich dir vorbehaltslos recht gegeben;)
Baumeister waren halt (notwendigerweise, sonst hätten sies nicht
überlebt) immer schon kluge Köpfe, Erfahrung hin, Statik her.
h
Ich befürchte gerade dieser gesunde Menschenverstand wird in unserer
Gesellschaft systematisch ausgerottet.
Die letzten beiden Jahre habe ich in Spanien gelebt. Anfangs hält man
die Spanier am Steuer mangels Vorschriften, Ampeln, etc. für
gemeingefährliche Irre, aber in den beiden Jahren musste ich nur
einmal einen Unfall mit Blechschaden beobachten. In den beiden Monaten
die ich nun wieder zurück bin, wurde ich hier nun schon Zeuge von zwei
Blechschäden. Der erste, weil ein Autofahrer auf die falsche Ampel
geschaut und trotz des vor ihm stehenden Autos einfach Gas gegeben
hat, der zweite, weil ein Postbus den vor ihm in der Haltestelle
parkenden Linienbus umfahren wollte und der hinter ihm kommende LKW
stur weitergefahren ist.
Was ich damit sagen will: strengere Vorschriften können den gesunden
Menschenverstand höchstens vorrübergehend ersetzen, denn das Gehirn
will wie ein Muskel trainiert werden.
Tom
>>>>und woher willst du wissen, ob die wand eine tragende ist? ich hab schon
>>>>dünne wände (1 ziegelreihe) gesehen, die über zwei stockwerke durchgegangen
>>>>sind. merke: man weiß nie, was die beim bauen gesoffen oder geraucht haben.
>>>
>>> Eine "dünne" Wand ist nie tragend.
>>
>>mag sein, daß ich "tragend" falsch verwende. meine definition: "nicht
>>wegmachen, sonst krachts irgendwo".
>>
>Vielleicht verstund ich dich miß.
>Eine Zeigelreihe quer ist keine dünne Wand (25 cm).
AFAIK wird keine Wand aus querliegenden Ziegelsteinen gebaut, weil da
kein brauchbarer Verbund durch Überlappung zusammenkommt. und
Christian hat auch nichts von Ziegelstein quer gesprochen.
Mir hat die Mutter eines Bekannten geschildert, wie Anfang des vorigen
Jahrhunderts ein Baumeister ein Haus geplant hat.
Mit einem Kreidetrichter(?) und seinem Schurz (als Maßband) ging er
über den Baugrund - und jetzt muss man sich das böhmakeln dazu denken:
Wand Kasten - Platz Nachtkastl, Bett - Wand ist Kabinett. Wand,
Kasten, Platz, Nachtkastl, Bett, Bett, Nachtkastl, Platz - ist
Schlafzimmer.....
Liebe Grüße
Hannes
>Heinz Blüml wrote:
>>Eine Zeigelreihe quer ist keine dünne Wand (25 cm).
>
>AFAIK wird keine Wand aus querliegenden Ziegelsteinen gebaut, weil da
>kein brauchbarer Verbund durch Überlappung zusammenkommt.
Tja, was es alles gibt, was dir entgangen ist;)
Man nennt (nannte) diese Art Binder- oder Steckverband.
h
>>mag sein, daß ich "tragend" falsch verwende. meine definition: "nicht
>>wegmachen, sonst krachts irgendwo".
>>
> Vielleicht verstund ich dich miß.
> Eine Zeigelreihe quer ist keine dünne Wand (25 cm).
grad nachgemessen, die wand hat ca. 18cm inkl putz.
ciao,
cm.
--
** christian mock in vienna, austria -- http://www.tahina.priv.at/
Those silly RFCs are all that separate us from the animals!
-- Kevin Rodgers in a.r.e
>Heinz Blüml <Heinz> wrote:
>> Eine Zeigelreihe quer ist keine dünne Wand (25 cm).
>
>grad nachgemessen, die wand hat ca. 18cm inkl putz.
>
Aha.
Vermutlich Läuferverband, altes Format, mit relativ dickem Verputz.
h
Hast du schon mal dran gedacht deinen befreundeten Architekten um
einen Stempel (oder den
Kontakt zu einem Baumeister) zu fragen ? Wenn's wirklich unkritisch
ist, dann sollte dsa doch
kein Problem sein :-) ?
> Brauche ich wirklich ein statisches Gutachten, oder steht nicht
> irgendwo in der Bauordnung, dass 7cm dünne Wände bei einem 6-stöckigen
> Betonhaus nicht tragend sein dürfen? Bzw. sollte das nicht eben auch
> der zuständige Referent beurteilen können?
7cm Beton ?
7cm sieht eher wie Ripips Ständerwand aus. Und die ist definitiv
unkritisch (und díe würd ich
auch einfach entfernen)
Aber 7cm Beton (wo ich eher etwas mehr schätze) *kann* durchaus tragen
sein. Die Betonwände
unseres Hauses sind auch unter 15cm (allerdings nur 2 Stockwerke). Der
Rest ist Wärmeschutz...
Aber auch 7cm Beton geht nicht ohne erhebliche Bauarbeiten + Lärm ab.
Da hast du garantiert
eine Rückfrage bei der Baupolizei ob das genehmigt / OK ist. Würd ich
aus Sicherheitsgründen auch
machen. Verbeiten kann dir ein Miteigentümer allerdings Änderungen
innerhalb deines Objekts
(der Wohnung) nicht sofern keine Beeinträchtigung des gesamten Hauses
gegeben ist.
Klaus
Der kann mir leider auch nicht einfach den Stempel der Firma für die
er arbeitet draufgeben. Und sonst habe ich leider keine Architekten /
Baumeister / Statiker im Freundeskreis. Also falls hier jemand ist
oder jemanden kennt, der mir das selbstverständlich gegen Bezahlung
machen kann, bitte melden!
> 7cm Beton ?
Ich habe die Wand noch nicht angebohrt, aber nach dem Klang zu
urteilen sind es 7cm Ziegel. In den 70er Jahren hat man leider noch
nicht soviel mit Rigips gearbeitet. Daher auch die miserable
Schalldämmung zur Nachbarwohnung.
> Aber auch 7cm Beton geht nicht ohne erhebliche Bauarbeiten + Lärm ab.
> Da hast du garantiert
> eine Rückfrage bei der Baupolizei ob das genehmigt / OK ist.
So wie ich den Typen der die Hausreinigung übernommen hat
kennengelernt habe, wird der schon die (Bau)polizei rufen, wenn ich
die Ziegelmauer entferne. Daher möchte ich die Sache auch genehmigt
haben.
Tom
>So wie ich den Typen der die Hausreinigung übernommen hat
>kennengelernt habe, wird der schon die (Bau)polizei rufen, wenn ich
>die Ziegelmauer entferne. Daher möchte ich die Sache auch genehmigt
>haben.
Ui jessas - so einen Typen haben wir auch als Hausbesorger gehabt, hat
fast ein Jahrzehnt gedauert, den loszuwerden. Ein echter Blockwart.
Wenn es ca 7cm Ziegel incl. Putz sind (vermutlich Hohlblock
Ziegelsplitt) dann sind die ziemlich sicher nicht tragend. (Aber ich
bin weder Baumeister noch Statiker noch sonst befugt Ferndiagnosen zu
stellen !!!)
Klaus