Am 2013-01-03 13:18, schrieb Fritz Wuehler:
>> Am 03.01.2013 04:18, schrieb Fritz Wuehler:
>>> Ist ein Fuehrerschein ein gueltiger Lichtbildausweis,
>>> nachdem die dazugehoerige Lenkerberechtigung entzogen wurde?
>
>> Vielleicht als _amtlichen_ Lichtbildausweis?
>
> Ja.
aber kein gültiger
>> Wenn die Fahrerlaubnis von der Behörde entzogen wird, wird doch
>> üblicherweise auch das Führerschein-Dokument einkassiert. Warum liegt
>> dieses dann überhaupt noch vor?
>
> Lenkerberechtigung entzogen, FS wurde erst nach langer Zeit verlangt,
Bei unserer BH dauert das maximal! 14 Tage und dann wird eine Frist von
3 Tagen zur Abgabe der LB eingeräumt. Die zuständige PI erhält eine
Durchschrift des Entzugsbescheides mit der Aufforderung, die FS-Abgabe
zu überwachen.
> FS nicht gefunden, FS verloren gemeldet, Lenkerberechtigung wieder
> erhalten, neuen FS bekommen, neuer FS gestohlen, alter FS wieder
> gefunden und seither problemlos verwendet.
Nur ist der alte FS nicht mehr gültig, du bist also ohne gültige LB
unterwegs.
Das Spielchen ist nicht ganz unbekannt :-) . Zum Glück gibt es ja das
ZFR und einen relativ unkomplizierten Zugriff darauf.
> Muesste ich den alten abgeben, und einen neuen ausstellen lassen?
Ja
> Verwendbar ja, aber gueltig? Falls es kein gueltiger amtlicher
> Lichtbildausweis ist, ist es rechtswidrig, sich damit auszuweisen?
> Oder wurde er durch die neuerliche Lenkerberechtigung wieder zum gueltigen amtlichen Lichtbildausweis?
Nein, die LB ist nicht mehr gültig und auch kein gültiger amtlicher
Lichtbildausweis. Außerdem wird der Verlust und die Ausstellung eines
neuen FS sowohl im ZFR und im EKIS (SIS) zur Fahndung (Verlust oder
Diebstahl) ausgeschrieben. Es kann also erhebliche Probleme geben, wenn
eine EKIS oder ZFR Abfrage durch die Polizei im In- oder Ausland (SIS)
durchgeführt wird und es sich herausstellt, dass der vorgelegte FS als
gestohlen/verloren gemeldet ist. SIS Anfragen können von allen
Schengenstaaten durchgeführt werden, auf EKIS und ZFR haben nur
inlänidsche Behörden/Polizei direkt Zugriff.
Ein Entzug wird im ZFR gespeichert. Ist immer interessant, eine ZFR
Abfrage durchzuführen, wenn ein Österreicher zb. einen tschechischen FS
vorweist :-)
SIS = Schengen Informationssystem
ZFR = zentrales Führerscheinregister
EKIS = Elektronisches Kriminalpolizeiliches Informationssystem
Anton
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