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Fuehrerschein gueltig als Lichtbildausweis?

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Fritz Wuehler

unread,
Jan 2, 2013, 10:18:33 PM1/2/13
to
Ist ein Fuehrerschein ein gueltiger Lichtbildausweis, nachdem die dazugehoerige Lenkerberechtigung entzogen wurde?

Hans Huber

unread,
Jan 3, 2013, 2:24:09 AM1/3/13
to
Am 03.01.2013 04:18, schrieb Fritz Wuehler:
> Ist ein Fuehrerschein ein gueltiger Lichtbildausweis,
> nachdem die dazugehoerige Lenkerberechtigung entzogen wurde?


Auch meine Bäder-Jahreskarte ist ein Lichtbildausweis.
Denke das war aber nicht die Frage?

Wofür willst Du den Führerschein verwenden?
Vielleicht als _amtlichen_ Lichtbildausweis?
Zu welchem Zweck? Postamt (Zusteller)?

Wenn die Fahrerlaubnis von der Behörde entzogen wird, wird doch
üblicherweise auch das Führerschein-Dokument einkassiert. Warum liegt
dieses dann überhaupt noch vor?

Ansonsten würde ich sagen: Den rosa Lappen akzeptiert mangels
Sicherheitsmerkmalen ohnehin nicht mehr jeder, nichteinmal alle Behörden
selbst. Wenn das Dokument als verloren/gestohlen gemeldet wurde ist es
beim wieder Auftauchen abzuliefern.

Solange man den FS in Händen hält, und sein Gegenüber ihn akzeptiert,
wird er wohl auch als amtlicher Lichtbildausweis verwendbar sein.

Werner Tann

unread,
Jan 3, 2013, 3:48:20 AM1/3/13
to
Hans Huber <hub...@gmx.net> schrieb:

>Auch meine Bäder-Jahreskarte ist ein Lichtbildausweis.

... aber kein amtlicher.
"Ein amtlicher Lichtbildausweis ist ein von einer Behörde
ausgestellter, mit einem Lichtbild versehener Ausweis zum Nachweis der
Identität."
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.990001.html
Ein Bad ist keine Behörde, die Verkehrsbetriebe sind es auch nicht,
daher taugt auch die Jahreskarte der Wiener Linien nicht als amtlicher
Lichtbildausweis.

Auf help.gv.at wird der Führerschein zwar als amtlicher
Lichtbildausweis angeführt, allerdings - was ich erstmals lese - werde
er "von Behörden nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis
anerkannt". (Was mir spaßig erscheint, denn schließlich stellt den FS
nicht die Fahrschule aus, sondern das Verkehrsamt. Da traut offenbar
die Behörde sich selbst nicht.)

Ich habe einen Personalausweis erst seit ein paar Monaten. Mein ganzes
langes vorhergehendes Leben habe ich mich mit Schülerausweis,
Studentenausweis, Reisepaß und Führerschein ausgewiesen.

>Wofür willst Du den Führerschein verwenden?
>Vielleicht als _amtlichen_ Lichtbildausweis?
>Zu welchem Zweck? Postamt (Zusteller)?

Da gibt's 1000 Zwecke. Brauchst Du nie einen Ausweis? Handy-Vertrag im
Laden abschließen, Leserkarte in der Bücherei lösen, Bahnfahren mit
selbst ausgedrucktem Online-Ticket usw. usf.

>Wenn die Fahrerlaubnis von der Behörde entzogen wird, wird doch
>üblicherweise auch das Führerschein-Dokument einkassiert. Warum liegt
>dieses dann überhaupt noch vor?

Das wundert mich auch.

>Ansonsten würde ich sagen: Den rosa Lappen akzeptiert mangels
>Sicherheitsmerkmalen ohnehin nicht mehr jeder, nichteinmal alle Behörden
>selbst.

Das "nicht einmal" ist gerade verkehrt. Wenn der FS von jemandem
*nicht* akzeptiert wird, ist es wohl eine Behörde. Private haben in
den letzten Jahrzehnten meinen FS immer akzeptiert, wie gesagt, bis
vor ein paar Monaten - obwohl das Foto da schon 27 Jahre alt war.

Stefan Froehlich

unread,
Jan 3, 2013, 3:54:52 AM1/3/13
to
On Thu, 03 Jan 2013 09:48:20 Werner Tann wrote:
> Auf help.gv.at wird der Führerschein zwar als amtlicher Lichtbildausweis
> angeführt, allerdings - was ich erstmals lese - werde er "von Behörden
> nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt". (Was mir spaßig
> erscheint, denn schließlich stellt den FS nicht die Fahrschule aus,
> sondern das Verkehrsamt. Da traut offenbar die Behörde sich selbst
> nicht.)

Ich finde vor allem die Formulierung "teilweise" recht unterhaltsam, weil
sie so unglaublich konkret ist. Wenn ich mich vorab nicht darauf verlassen
kann, _welche_ Behoerde den Fuehrerschein als amtlichen Ausweis anerkennt,
dann kann man auch gleich "geht gar nicht" schreiben.

Btw. akzeptiert die deutsche Polizei unsere (und was ich weiss, auch
dortige) Fuehrerscheine definitiv _nicht_ als amtlichen Ausweis, laut
Auskunft des Beamten, weil keine Adresse enthalten ist (was bei einem
Reisepass zwar auch nicht der Fall ist, aber meine Lust, das mit einem
Polizisten um 3 in der Nacht auszudiskutieren, war sehr begrenzt).

Servus,
Stefan

--
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Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan - blau, herzig in allen Zeiten!
(Sloganizer)

Werner Tann

unread,
Jan 3, 2013, 4:50:48 AM1/3/13
to
Stefan...@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) schrieb:

>Btw. akzeptiert die deutsche Polizei unsere (und was ich weiss, auch
>dortige) Fuehrerscheine definitiv _nicht_ als amtlichen Ausweis,

Was für uns Ösis praktisch kein Problem ist, da wir mit dem
Führerschein alleine nicht nach DE einreisen dürfen und bekanntlich
zumindest ein Personalausweis erforderlich ist.

http://derstandard.at/1341844903110/Irrtuemer-rund-um-Reisepass-und-Personalausweis

Wolfgang Decker

unread,
Jan 3, 2013, 5:25:38 AM1/3/13
to
Stefan...@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) schrub:

>Btw. akzeptiert die deutsche Polizei unsere (und was ich weiss, auch
>dortige) Fuehrerscheine definitiv _nicht_ als amtlichen Ausweis,

Kommt drauf an, was du damit nachweisen hättest wollen.
>
>laut
>Auskunft des Beamten, weil keine Adresse enthalten ist

Das glaub' ich weniger, eher, weil aus einem Führerschein keine
Staatsbürgerschaft hervorgeht und somit nicht geklärt werden kann, ob du
dich rechtmäßig im jeweiligen Land aufhältst.

>(was bei einem
>Reisepass zwar auch nicht der Fall ist,

Da kann aber die Staatsbürgerschaft nachgewiesen werden.

>aber meine Lust, das mit einem
>Polizisten um 3 in der Nacht auszudiskutieren, war sehr begrenzt).

Nachdem du ja ohnehin Personalausweis oder Reisepass mithaben musst, war
das ja wohl auch kein Problem...

lg
Wolfgang
--
»Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
Neu: http://www.traumrouten.com/namibia

Stefan Froehlich

unread,
Jan 3, 2013, 5:27:31 AM1/3/13
to
On Thu, 03 Jan 2013 10:50:48 Werner Tann wrote:
> >Btw. akzeptiert die deutsche Polizei unsere (und was ich weiss, auch
> >dortige) Fuehrerscheine definitiv _nicht_ als amtlichen Ausweis,

> Was für uns Ösis praktisch kein Problem ist, da wir mit dem Führerschein
> alleine nicht nach DE einreisen dürfen und bekanntlich zumindest ein
> Personalausweis erforderlich ist.

Es war ja nicht so, dass ich das nicht vorab gewusst haette.
Personalausweis besitze ich allerdings keinen, und mein Reisepass lag
zu dem Zeitpunkt in einer auslaendischen Botschaft, um mit einem Visum
versehen zu werden. Meine Annahme, dass es im (ohnehin unwahrscheinlichen)
Fall einer Kontrolle bei einer Ermahnung bleiben wuerde, hat sich dann ja
auch als zutreffend erweisen, wiewohl der Beamte bemueht war, sich
moeglichst bedrohlich zu geben ("wir koennten Sie jetzt nach Oesterreich
abschieben").

Die Rueckreise aus der Schweiz nach Oesterreich ohne _irgendeinen_
Lichtbildausweis ein paar Jahre zuvor verlief wesentlich entspannter,
aber das ist eine andere Geschichte.

Servus,
Stefan

--
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Stefan - weil makellose Liebe nicht astet.
(Sloganizer)

Johann Mayerwieser

unread,
Jan 3, 2013, 5:47:19 AM1/3/13
to
Am Thu, 03 Jan 2013 09:48:20 +0100 schrieb Werner Tann:

> Auf help.gv.at wird der Führerschein zwar als amtlicher Lichtbildausweis
> angeführt, allerdings - was ich erstmals lese - werde er "von Behörden
> nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt".


Wenn es nur um die Identität geht, genügt er. Wenn es auch um die
Staatsbürgerschaft geht, dann genügt er nicht.

Hannes

--
Die Diktatur des Kapitalismus Marktwirtschaft zu nennen ist der gleiche
Euphemismus mit dem die Bonzendiktatur der Kommunisten als Sozialismus
bezeichnet wurde. - Andreas Bockelmann in dafa
Für PN Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.

David Seppi

unread,
Jan 3, 2013, 6:59:29 AM1/3/13
to
Hans Huber schrieb:

> Ansonsten würde ich sagen: Den rosa Lappen akzeptiert mangels
> Sicherheitsmerkmalen ohnehin nicht mehr jeder, nichteinmal alle Behörden
> selbst.

Bitte? Mein Führerschein hat Wasserzeichen und Hologramme, wo ist da das
Problem? Mein 2010 abgelaufener Reisepaß hatte da auch nicht mehr.
Da ich mich aber immer mit Personalausweis ausweise kann ich aber auch
nichts über die Akzeptanz sagen.

--
David Seppi
1220 Wien

Johann Mayerwieser

unread,
Jan 3, 2013, 7:13:07 AM1/3/13
to
Das ist aber kein "Lappen" mehr.

Werner Tann

unread,
Jan 3, 2013, 7:35:39 AM1/3/13
to
David Seppi <dse...@a1.net> schrieb:

>> Ansonsten w�rde ich sagen: Den rosa Lappen akzeptiert mangels
>> Sicherheitsmerkmalen ohnehin nicht mehr jeder, nichteinmal alle Beh�rden
>> selbst.
>
>Bitte? Mein F�hrerschein hat Wasserzeichen und Hologramme, wo ist da das
>Problem?

Abgesehen davon gelten die rosa Papierln, solange die Daten stimmen
und man am Foto erkennbar ist, bis 2033. Bis dahin haben die
Plastikf�hrerscheine wahrscheinlich "Sicherheitsmerkmale" reinster
Science Fiction. Trotzdem darf das nicht gegen die Akzeptanz der alten
rosa Wische sprechen, sonst m��te man sie ja viel fr�her als 2033 f�r
obsolet erkl�ren.

Werner Tann

unread,
Jan 3, 2013, 7:35:39 AM1/3/13
to
Stefan...@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) schrieb:

>Es war ja nicht so, dass ich das nicht vorab gewusst haette.
>Personalausweis besitze ich allerdings keinen, und mein Reisepass lag
>zu dem Zeitpunkt in einer auslaendischen Botschaft, um mit einem Visum
>versehen zu werden. Meine Annahme, dass es im (ohnehin unwahrscheinlichen)
>Fall einer Kontrolle bei einer Ermahnung bleiben wuerde, hat sich dann ja
>auch als zutreffend erweisen, wiewohl der Beamte bemueht war, sich
>moeglichst bedrohlich zu geben ("wir koennten Sie jetzt nach Oesterreich
>abschieben").

Was war das? Eine Fahrzeuganhaltung, und bei der Gelegenheit wollten
sie auch Deinen Paß sehen? Oder haben sie Dich als Fußgänger
angehalten? Oder als Lokal-Randalierer?

(Wenn mein Paß in der Botschaft herumliegt, wäre ich an Deiner Stelle
lieber nicht mit dem Auto herumgekurvt. Man weiß nie, was alles
passiert.)

Stefan Froehlich

unread,
Jan 3, 2013, 8:02:30 AM1/3/13
to
On Thu, 03 Jan 2013 13:35:39 Werner Tann wrote:
> >Meine Annahme, dass es im (ohnehin unwahrscheinlichen) Fall einer
> >Kontrolle bei einer Ermahnung bleiben wuerde, hat sich dann ja auch als
> >zutreffend erweisen, wiewohl der Beamte bemueht war, sich moeglichst
> >bedrohlich zu geben ("wir koennten Sie jetzt nach Oesterreich
> >abschieben").

> Was war das? Eine Fahrzeuganhaltung, und bei der Gelegenheit
> wollten sie auch Deinen Paß sehen? Oder haben sie Dich als
> Fußgänger angehalten? Oder als Lokal-Randalierer?

Der Nachtzug Wien-Dortmund. Offenbar gab es in dieser Nacht
irgendwelche Verdachtsmomente, denn es wurden die Daten jedes
einzelnen Reisenden per Telefon durchgegeben.

Servus,
Stefan

--
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Stefan - Beschreibung der Symbiose.
(Sloganizer)

David Seppi

unread,
Jan 3, 2013, 9:16:41 AM1/3/13
to
Stefan Froehlich schrieb:

> Der Nachtzug Wien-Dortmund. Offenbar gab es in dieser Nacht
> irgendwelche Verdachtsmomente, denn es wurden die Daten jedes
> einzelnen Reisenden per Telefon durchgegeben.

Scheint eher Routine zu sein. Im Nachtzug München - Budapest wurde ich auch
zwischen München und Salzburg (also bei der Ausreise!) von der deutschen
Bundespolizei nach meinem Ausweis gefragt. Bekannte meinten dann, daß ihnen
das auf der Route Innsbruck - München regelmäßig passiert.

David Seppi

unread,
Jan 3, 2013, 9:17:30 AM1/3/13
to
Johann Mayerwieser schrieb:

> Das ist aber kein "Lappen" mehr.

Ich hab keinen Führerschein im Scheckkartenformat.

Stefan Froehlich

unread,
Jan 3, 2013, 10:13:11 AM1/3/13
to
Im Schnitt in etwa jedes 3. Mal, wuerde ich sagen; meistens reicht den
Leuten aber irgendein Ausweis (oder sogar das sichtbare Bemuehen, den
irgendwo hervorholen zu wollen). Das duerfte wohl unter das Stichwort
"Schleierfahndung" fallen. Telefonischen Datenabgleich habe ich dabei aber,
abseits von diesem einen Vorfall, bislang noch nicht erlebt.

Servus,
Stefan

--
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Stefan. Fescher geht's nimmer!
(Sloganizer)

Fritz Wuehler

unread,
Jan 3, 2013, 7:18:24 AM1/3/13
to
> Am 03.01.2013 04:18, schrieb Fritz Wuehler:
>> Ist ein Fuehrerschein ein gueltiger Lichtbildausweis,
>> nachdem die dazugehoerige Lenkerberechtigung entzogen wurde?

> Vielleicht als _amtlichen_ Lichtbildausweis?

Ja.

> Zu welchem Zweck? Postamt (Zusteller)?

Konto eroeffnen, Blut spenden, Briefe von der Post abholen, Zeuge bei
Gericht, ...

> Wenn die Fahrerlaubnis von der Behörde entzogen wird, wird doch
> üblicherweise auch das Führerschein-Dokument einkassiert. Warum liegt
> dieses dann überhaupt noch vor?

Lenkerberechtigung entzogen, FS wurde erst nach langer Zeit verlangt, FS
nicht gefunden, FS verloren gemeldet, Lenkerberechtigung wieder
erhalten, neuen FS bekommen, neuer FS gestohlen, alter FS wieder
gefunden und seither problemlos verwendet. Muesste ich den alten
abgeben, und einen neuen ausstellen lassen?

> Solange man den FS in Händen hält, und sein Gegenüber ihn akzeptiert,
> wird er wohl auch als amtlicher Lichtbildausweis verwendbar sein.

Verwendbar ja, aber gueltig? Falls es kein gueltiger amtlicher
Lichtbildausweis ist, ist es rechtswidrig, sich damit auszuweisen?
Oder wurde er durch die neuerliche Lenkerberechtigung wieder zum gueltigen amtlichen Lichtbildausweis?

Werner Tann

unread,
Jan 4, 2013, 3:25:42 AM1/4/13
to
Fritz Wuehler <fr...@spamexpire-201301.rodent.frell.theremailer.net>
schrieb:

>Lenkerberechtigung entzogen, FS wurde erst nach langer Zeit verlangt, FS
>nicht gefunden, FS verloren gemeldet, Lenkerberechtigung wieder
>erhalten, neuen FS bekommen, neuer FS gestohlen, alter FS wieder
>gefunden und seither problemlos verwendet.

Schlamperdatsch ist Dein zweiter Name, nein?

>Verwendbar ja, aber gueltig? Falls es kein gueltiger amtlicher
>Lichtbildausweis ist, ist es rechtswidrig, sich damit auszuweisen?
>Oder wurde er durch die neuerliche Lenkerberechtigung wieder zum gueltigen amtlichen Lichtbildausweis?

Himmel! Was zu tun ist, ist doch klar. Du mußt den Diebstahl des neuen
FS melden und ebenso, daß der alte wieder aufgetaucht ist. Entweder Du
bekommst dann einen neuen, dritten. Oder der alte wird "renoviert".
Der momentane Zustand, daß Du Dich mit dem wiederaufgetauchten
ausweist, der am Amt gar nicht mehr eingetragen ist, ist sicher nicht
rechtens. Also beweg' Deinen Hintern und bring mal Ordnung in Deine
Papierln.

Daß der alte FS bei Kontrollen akzeptiert wurde, liegt schlicht daran,
daß man dem Papier nicht ansieht, daß es mal als gestohlen oder
verloren gemeldet wurde. Zumindest solange der Polizist nicht am Amt
die Nummer abfragt.

Anton Steiner

unread,
Jan 4, 2013, 4:00:24 AM1/4/13
to
Am 2013-01-03 13:18, schrieb Fritz Wuehler:
>> Am 03.01.2013 04:18, schrieb Fritz Wuehler:
>>> Ist ein Fuehrerschein ein gueltiger Lichtbildausweis,
>>> nachdem die dazugehoerige Lenkerberechtigung entzogen wurde?
>
>> Vielleicht als _amtlichen_ Lichtbildausweis?
>
> Ja.
aber kein gültiger

>> Wenn die Fahrerlaubnis von der Behörde entzogen wird, wird doch
>> üblicherweise auch das Führerschein-Dokument einkassiert. Warum liegt
>> dieses dann überhaupt noch vor?
>
> Lenkerberechtigung entzogen, FS wurde erst nach langer Zeit verlangt,

Bei unserer BH dauert das maximal! 14 Tage und dann wird eine Frist von
3 Tagen zur Abgabe der LB eingeräumt. Die zuständige PI erhält eine
Durchschrift des Entzugsbescheides mit der Aufforderung, die FS-Abgabe
zu überwachen.

> FS nicht gefunden, FS verloren gemeldet, Lenkerberechtigung wieder
> erhalten, neuen FS bekommen, neuer FS gestohlen, alter FS wieder
> gefunden und seither problemlos verwendet.

Nur ist der alte FS nicht mehr gültig, du bist also ohne gültige LB
unterwegs.
Das Spielchen ist nicht ganz unbekannt :-) . Zum Glück gibt es ja das
ZFR und einen relativ unkomplizierten Zugriff darauf.

> Muesste ich den alten abgeben, und einen neuen ausstellen lassen?

Ja

> Verwendbar ja, aber gueltig? Falls es kein gueltiger amtlicher
> Lichtbildausweis ist, ist es rechtswidrig, sich damit auszuweisen?
> Oder wurde er durch die neuerliche Lenkerberechtigung wieder zum gueltigen amtlichen Lichtbildausweis?

Nein, die LB ist nicht mehr gültig und auch kein gültiger amtlicher
Lichtbildausweis. Außerdem wird der Verlust und die Ausstellung eines
neuen FS sowohl im ZFR und im EKIS (SIS) zur Fahndung (Verlust oder
Diebstahl) ausgeschrieben. Es kann also erhebliche Probleme geben, wenn
eine EKIS oder ZFR Abfrage durch die Polizei im In- oder Ausland (SIS)
durchgeführt wird und es sich herausstellt, dass der vorgelegte FS als
gestohlen/verloren gemeldet ist. SIS Anfragen können von allen
Schengenstaaten durchgeführt werden, auf EKIS und ZFR haben nur
inlänidsche Behörden/Polizei direkt Zugriff.
Ein Entzug wird im ZFR gespeichert. Ist immer interessant, eine ZFR
Abfrage durchzuführen, wenn ein Österreicher zb. einen tschechischen FS
vorweist :-)
SIS = Schengen Informationssystem
ZFR = zentrales Führerscheinregister
EKIS = Elektronisches Kriminalpolizeiliches Informationssystem

Anton











>

Thomas Koller

unread,
Jan 4, 2013, 4:23:17 AM1/4/13
to
Fritz Wuehler <fr...@spamexpire-201301.rodent.frell.theremailer.net> wrote:
> Lenkerberechtigung entzogen, FS wurde erst nach langer Zeit verlangt, FS
> nicht gefunden, FS verloren gemeldet, Lenkerberechtigung wieder
> erhalten, neuen FS bekommen, neuer FS gestohlen, alter FS wieder
> gefunden und seither problemlos verwendet. Muesste ich den alten
> abgeben, und einen neuen ausstellen lassen?

Natürlich. Der alte hat mit der Ausstellung des Neuen seine
Gültigkeit verloren. Der alte ist, falls das möglich ist, der
Behörde abzuliefern. Ich interpretiere den Gesetzestext so, dass
das auch nachträglich noch gilt. D.h. nachdem du ihn wiedergefunden
hast, musst du ihn auch nachträglich noch abgeben. Selbst wenn du
ihn nicht beim Fahren verwendest.

>> Solange man den FS in Händen hält, und sein Gegenüber ihn akzeptiert,
>> wird er wohl auch als amtlicher Lichtbildausweis verwendbar sein.
>
> Verwendbar ja, aber gueltig?

Gültig ist er nicht mehr. Siehe Führerscheingesetz.

> Falls es kein gueltiger amtlicher
> Lichtbildausweis ist, ist es rechtswidrig, sich damit auszuweisen?
> Oder wurde er durch die neuerliche Lenkerberechtigung wieder
> zum gueltigen amtlichen Lichtbildausweis?

Nein, da wirst du dir wohl einen neuen Schein ausstellen lassen
müssen.

Tom

Johann Mayerwieser

unread,
Jan 4, 2013, 4:47:00 AM1/4/13
to
Am Thu, 03 Jan 2013 13:18:24 +0100 schrieb Fritz Wuehler:

> Lenkerberechtigung entzogen, FS wurde erst nach langer Zeit verlangt, FS
> nicht gefunden, FS verloren gemeldet, Lenkerberechtigung wieder
> erhalten, neuen FS bekommen, neuer FS gestohlen, alter FS wieder
> gefunden und seither problemlos verwendet. Muesste ich den alten
> abgeben, und einen neuen ausstellen lassen?
>
>> Solange man den FS in Händen hält, und sein Gegenüber ihn akzeptiert,
>> wird er wohl auch als amtlicher Lichtbildausweis verwendbar sein.
>
> Verwendbar ja, aber gueltig? Falls es kein gueltiger amtlicher
> Lichtbildausweis ist, ist es rechtswidrig, sich damit auszuweisen? Oder
> wurde er durch die neuerliche Lenkerberechtigung wieder zum gueltigen
> amtlichen Lichtbildausweis?


Ich denke, dass er als Lichtbildausweis weiterhin gütig ist, weil er ja
deine Identität nachweist. Allerdings ist der Führerschein, wenn
Lenkerberechtigung entzogen wurde, abzugeben. Ebenso der verlorene und
wieder gefundene Führerschein, sobald er als verloren gemeldet wurde.
Steht AFAIK auch in der Belehrung, die man mit dem Ersatzführerschein
erhält.

Bernd Petrovitsch

unread,
Jan 4, 2013, 7:42:00 AM1/4/13
to
On Thu, 03 Jan 2013 09:48:20 +0100, Werner Tann wrote:
[...]
> Auf help.gv.at wird der Führerschein zwar als amtlicher
> Lichtbildausweis angeführt, allerdings - was ich erstmals lese - werde
> er "von Behörden nur teilweise als amtlicher Lichtbildausweis
> anerkannt". (Was mir spaßig erscheint, denn schließlich stellt den FS
> nicht die Fahrschule aus, sondern das Verkehrsamt. Da traut offenbar
> die Behörde sich selbst nicht.)

"die Behörde" existiert nicht - Ö hat - WIMRE - ca. 150 Behörden.
Welche Behörden trauen dem/den Verkehrsamt/ämtern nicht?

Bernd
--
- Wie erkennt man IYO die offensichtlich ungeeigneten, hinter denen sich
nicht das Genie verbirgt?
- Wie erkennt man das Offensichtliche?
Martina Diel und Volker Birk

Thomas Koller

unread,
Jan 4, 2013, 6:25:35 PM1/4/13
to
Johann Mayerwieser <johann.ma...@gmail.com> wrote:
> Am Thu, 03 Jan 2013 13:18:24 +0100 schrieb Fritz Wuehler:
>
>> Lenkerberechtigung entzogen, FS wurde erst nach langer Zeit verlangt, FS
>> nicht gefunden, FS verloren gemeldet, Lenkerberechtigung wieder
>> erhalten, neuen FS bekommen, neuer FS gestohlen, alter FS wieder
>> gefunden und seither problemlos verwendet. Muesste ich den alten
>> abgeben, und einen neuen ausstellen lassen?
>>
>>> Solange man den FS in Händen hält, und sein Gegenüber ihn akzeptiert,
>>> wird er wohl auch als amtlicher Lichtbildausweis verwendbar sein.
>>
>> Verwendbar ja, aber gueltig? Falls es kein gueltiger amtlicher
>> Lichtbildausweis ist, ist es rechtswidrig, sich damit auszuweisen? Oder
>> wurde er durch die neuerliche Lenkerberechtigung wieder zum gueltigen
>> amtlichen Lichtbildausweis?
>
> Ich denke, dass er als Lichtbildausweis weiterhin gütig ist, weil er ja
> deine Identität nachweist.

Ein ungültiger Ausweis?

> Allerdings ist der Führerschein, wenn
> Lenkerberechtigung entzogen wurde, abzugeben.

Nicht nur das, er verliert auch seine Gültigkeit.

> Ebenso der verlorene und
> wieder gefundene Führerschein, sobald er als verloren gemeldet wurde.
> Steht AFAIK auch in der Belehrung, die man mit dem Ersatzführerschein
> erhält.

Vor allem steht es im Gesetz. :-)

Tom

johannes richter

unread,
Jan 5, 2013, 3:35:47 PM1/5/13
to
Fritz Wuehler <fr...@spamexpire-201301.rodent.frell.theremailer.net>
wrote:
>
> > Am 03.01.2013 04:18, schrieb Fritz Wuehler:
> >> Ist ein Fuehrerschein ein gueltiger Lichtbildausweis,
> >> nachdem die dazugehoerige Lenkerberechtigung entzogen wurde?
>
> > Vielleicht als _amtlichen_ Lichtbildausweis?
>
> Ja.
>
> > Zu welchem Zweck? Postamt (Zusteller)?
>
> Konto eroeffnen, Blut spenden, Briefe von der Post abholen, Zeuge bei
> Gericht, ...

Briefe und Geldsendungen hab ich schon erfolgreich mit einem
Staplerschein abgeholt.
Hat zwar Foto, Name, Geburtsdatum- und Ort draufstehen, ein schickes
Hologramm auch - aber dass das ein amtlicher Lichtbildausweis ist glaub
ich selbst ja nicht.

Schoenen Abend,
j.





>
> > Wenn die Fahrerlaubnis von der Behᅵrde entzogen wird, wird doch
> > ᅵblicherweise auch das Fᅵhrerschein-Dokument einkassiert. Warum liegt
> > dieses dann ᅵberhaupt noch vor?
>
> Lenkerberechtigung entzogen, FS wurde erst nach langer Zeit verlangt, FS
> nicht gefunden, FS verloren gemeldet, Lenkerberechtigung wieder
> erhalten, neuen FS bekommen, neuer FS gestohlen, alter FS wieder
> gefunden und seither problemlos verwendet. Muesste ich den alten
> abgeben, und einen neuen ausstellen lassen?
>
> > Solange man den FS in Hᅵnden hᅵlt, und sein Gegenᅵber ihn akzeptiert,

Ferenc Staedter

unread,
Jan 10, 2013, 5:04:11 PM1/10/13
to
Am 1/5/2013 9:35:47 PM schrieb johannes richter:

> Briefe und Geldsendungen hab ich schon erfolgreich mit einem
> Staplerschein abgeholt.

Ah, daher kommt das Wort Hochstapler!
SCNR
--
lG Ferenc

Leopold Grafenauer

unread,
Jan 10, 2013, 7:02:54 PM1/10/13
to
Na dann einmal aus Sicht eines Praktikers:

Ich hab eine Zeitlang Geld und Sendungen ausgefolgt, und wenn man da
vorschriftsgem�� arbeiten will (Dienst nach Vorschrift ist ja auch eine
Art von Streik), kriegen ein ganzer Haufen Leute ihre Sachen nicht -
Wickel vorprogrammiert.

Ich hab F�hrerscheine aus der Nachkriegszeit gesehen, wo das Babyfoto
des Inhabers nicht mehr das Geringste mit dem jetzigen
Altersheim-Insassen zu tun hatte.

Ausweise, die wochenlang geweicht hatten "wurde mir gestohlen und im Klo
gefunden"

Regelm��ig Geld an Herrn Szcoczkarcz, dessen Namen von 20 Mal nicht
einmal richtig auf der Anweisung geschrieben war, ebenso an Frau
Shlavroc, genau genommen h�tte ich niemals an diese Leute irgendwas
ausfolgen d�rfen

Bargeldlose Zecher, vom Taxler, der seine Fuhre kassieren wollte, an den
Schalter gelehnt, die derart blunzenfett waren, dass sie nicht einmal
mehr ihre Unterschrift auf den Scheck kritzeln konnten

Und so hat man auch mit PADI-Tauchausweisen, ID-Cards, Meldezettel und
�hnlichem durchaus Chancen, nicht jedoch mit einem Reisepass mit gro�em,
durchgestanzten Loch. An das Folgende "Du gschi...... Oasch..... wennst
ma neit glei mei G�d gibst, prack i da ane..." muss man sich halt
gew�hnen :-)


Leo

David Seppi

unread,
Jan 10, 2013, 7:12:12 PM1/10/13
to
Leopold Grafenauer schrieb:

> Und so hat man auch mit PADI-Tauchausweisen, ID-Cards, Meldezettel und
^^^^^^^^
Ist das so etwas wie ein Personalausweis? (Steht als englische
Übersetzung auf meinem PA.) Wenn ja, dann wundert mich die in der Liste.

Leopold Grafenauer

unread,
Jan 10, 2013, 8:40:57 PM1/10/13
to
Nicht, wenn er in der kambodschanischen Seifenblasen-Schrift ausgestellt
ist.


Leo

Fritz Wuehler

unread,
Jan 11, 2013, 11:28:14 AM1/11/13
to
>> Muesste ich den alten abgeben, und einen neuen ausstellen lassen?
>
> Ja

Ok, das kostet Geld.

Besteht die Gefahr, dass ich bestraft werde, wenn ich sage, dass ich
seit dem Diebstahl meines Fuehrerscheins mit dem ungueltigen FS gefahren
bin?

Besteht die Gefahr, dass mir die Lenkerberechtigung entzogen wird oder
ich Fahrstunden nehmen muss, wenn ich sage, dass ich seit dem Diebstahl
meines FS vor vielen Jahren nicht mehr gefahren bin?

Johann Mayerwieser

unread,
Jan 11, 2013, 1:55:18 PM1/11/13
to
Am Fri, 11 Jan 2013 17:28:14 +0100 schrieb Fritz Wuehler:

> Besteht die Gefahr, dass ich bestraft werde, wenn ich sage, dass ich
> seit dem Diebstahl meines Fuehrerscheins mit dem ungueltigen FS gefahren
> bin?

Du könntest auch selbst das Führerscheingesetz studieren, aber:

***Zitat***
§ 15 Führerscheingesetz:
(4) Mit der Zustellung oder Ausfolgung des neuen Führerscheines verliert
der alte Führerschein seine Gültigkeit und ist, falls dies möglich ist,
der Behörde abzuliefern oder von der Behörde einzuziehen. Führerscheine,
die in einem EWR-Staat ausgestellt wurden, sind von der Behörde an die
Ausstellungsbehörde zurückzustellen. Die Ablieferung oder das Einziehen
eines ungültig gewordenen vorläufigen Führerscheines bei oder durch die
Behörde ist nicht erforderlich.
***Ende Zitat***

Von den Strafbestimmungen passt auf § 15:
***Zitat***
Strafbestimmungen
Strafausmaß
§ 37. (1) Wer diesem Bundesgesetz, den auf Grund dieses Bundesgesetzes
erlassenen Verordnungen, Bescheiden oder sonstigen Anordnungen
zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist, sofern in den
folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist, mit einer Geldstrafe von
36 Euro bis zu 2 180 Euro, im Falle ihrer Uneinbringlichkeit mit einer
Ersatzfreiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen.
***Ende Zitat***


>
> Besteht die Gefahr, dass mir die Lenkerberechtigung entzogen wird oder
> ich Fahrstunden nehmen muss, wenn ich sage, dass ich seit dem Diebstahl
> meines FS vor vielen Jahren nicht mehr gefahren bin?

Du kannst 99 Jahre nicht gefahren sein, das spielt keine Rolle. 100 Jahre
nach Erteilung der Lenkerberechtigung erlöscht diese allerdings
automatisch.

Werner Tann

unread,
Jan 11, 2013, 3:12:50 PM1/11/13
to
Johann Mayerwieser <johann.ma...@gmail.com> schrieb:

>> Besteht die Gefahr, dass ich bestraft werde, wenn ich sage, dass ich
>> seit dem Diebstahl meines Fuehrerscheins mit dem ungueltigen FS gefahren
>> bin?
>
>Du könntest auch selbst das Führerscheingesetz studieren, aber:
>
>***Zitat***
>§ 15 Führerscheingesetz:
>(4) Mit der Zustellung oder Ausfolgung des neuen Führerscheines verliert
>der alte Führerschein seine Gültigkeit und ist, falls dies möglich ist,
>der Behörde abzuliefern oder von der Behörde einzuziehen. Führerscheine,
>die in einem EWR-Staat ausgestellt wurden, sind von der Behörde an die
>Ausstellungsbehörde zurückzustellen. Die Ablieferung oder das Einziehen
>eines ungültig gewordenen vorläufigen Führerscheines bei oder durch die
>Behörde ist nicht erforderlich.
>***Ende Zitat***

Das erklärt nur, daß er den alten, wiedergefundenen Führerschein hätte
abliefern müssen. Ich glaube, seine Frage galt dem Fahren mit dem
ungültigen Führerschein. Eine akademische Frage, denn so blöd wird er
nicht sein, das einzuräumen.

Übrigens ist die Formulierung in Abs. 4 nicht korrekt, nicht
vollständig, oder die Behörde handelt zur Zeit unrechtmäßig. Wer auf
den Scheckkartenführerschein umsteigt, darf den alten
Papierführerschein als Andenken behalten! Das Amt zwickt ihm die Ecken
ab.

David Seppi

unread,
Jan 11, 2013, 7:36:35 PM1/11/13
to
Johann Mayerwieser schrieb:

> 100 Jahre nach Erteilung der Lenkerberechtigung erlöscht diese
> allerdings automatisch.

Oha. Ich hab's nicht geglaubt und dann im FSG tatsächlich
§ 27 Abs. 1 Z 4 gefunden. Was war da die Motivation?

Johann Mayerwieser

unread,
Jan 11, 2013, 8:19:57 PM1/11/13
to
Am Sat, 12 Jan 2013 01:36:35 +0100 schrieb David Seppi:

> Johann Mayerwieser schrieb:
>
>> 100 Jahre nach Erteilung der Lenkerberechtigung erlöscht diese
>> allerdings automatisch.
>
> Oha. Ich hab's nicht geglaubt und dann im FSG tatsächlich § 27 Abs. 1 Z
> 4 gefunden. Was war da die Motivation?


Wahrscheinlich, dass man einen Zeitpunkt setzen kann, zu dem man die Akte
in den Mistkübel schmeißen kann. Wenn der Mensch 117 Jahre ist, wird er
nicht nur nicht mehr Auto fahren, sondern auch alle anderen Ereignisse
aus seiner Autofahrerkarriere werden abgeschlossen oder verjährt sein.

David Seppi

unread,
Jan 11, 2013, 8:31:48 PM1/11/13
to
Johann Mayerwieser schrieb:

> Wahrscheinlich, dass man einen Zeitpunkt setzen kann, zu dem man die
> Akte in den Mistkübel schmeißen kann.

Klingt realistisch. Außerdem ist das die maximale Zeit, die man mit
zweistelligen Jahreszahlen zusammenbringt.

Stefan Froehlich

unread,
Jan 12, 2013, 3:40:00 AM1/12/13
to
On Sat, 12 Jan 2013 01:36:35 David Seppi wrote:
> > 100 Jahre nach Erteilung der Lenkerberechtigung erlöscht diese
> > allerdings automatisch.

> Oha. Ich hab's nicht geglaubt und dann im FSG tatsächlich
> § 27 Abs. 1 Z 4 gefunden. Was war da die Motivation?

Mein erster Gedanke dazu ist: ein Y2K-Problem vermeiden. Koennte
man mit Matrikelnummern eigentlich auch machen.

Servus,
Stefan

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Stefan - die finale Akzeptanz der Ewigkeit!
(Sloganizer)

Thomas Koller

unread,
Jan 12, 2013, 5:49:42 AM1/12/13
to
Werner Tann <wt...@gmx.at> wrote:
>>***Zitat***
>>� 15 F�hrerscheingesetz:
>>(4) Mit der Zustellung oder Ausfolgung des neuen F�hrerscheines verliert
>>der alte F�hrerschein seine G�ltigkeit und ist, falls dies m�glich ist,
>>der Beh�rde abzuliefern oder von der Beh�rde einzuziehen. F�hrerscheine,
>>die in einem EWR-Staat ausgestellt wurden, sind von der Beh�rde an die
>>Ausstellungsbeh�rde zur�ckzustellen. Die Ablieferung oder das Einziehen
>>eines ung�ltig gewordenen vorl�ufigen F�hrerscheines bei oder durch die
>>Beh�rde ist nicht erforderlich.
>>***Ende Zitat***
>
> �brigens ist die Formulierung in Abs. 4 nicht korrekt, nicht
> vollst�ndig,

Wieso sollte die nicht korrekt oder nicht vollst�ndig sein?

> oder die Beh�rde handelt zur Zeit unrechtm��ig. Wer auf
> den Scheckkartenf�hrerschein umsteigt, darf den alten
> Papierf�hrerschein als Andenken behalten! Das Amt zwickt ihm die Ecken
> ab.

Inwiefern sollte das unrechtm��ig sein? Ist doch v�llig ok sich das
Altpapier als Andenken zu behalten.

Tom

Werner Tann

unread,
Jan 12, 2013, 7:07:35 AM1/12/13
to
Thomas Koller <tko...@gmx.at> schrieb:

>Inwiefern sollte das unrechtm��ig sein? Ist doch v�llig ok sich das
>Altpapier als Andenken zu behalten.

... okay im Sinn der Formulierung, der F�hrerschein sei "der Beh�rde
abzuliefern oder von der Beh�rde einzuziehen"? Abliefern und einziehen
sind synonym zu behalten? Naja, man lernt im Juristendeutsch nie aus.

Konnte man auch unbrauchbar gemachte Pumpguns als Andenken behalten,
nachdem sie in �sterreich verboten worden waren?

Thomas Koller

unread,
Jan 12, 2013, 8:21:12 AM1/12/13
to
Werner Tann <wt...@gmx.at> wrote:
> Thomas Koller <tko...@gmx.at> schrieb:
>
>>Inwiefern sollte das unrechtm��ig sein? Ist doch v�llig ok sich das
>>Altpapier als Andenken zu behalten.
>
> ... okay im Sinn der Formulierung, der F�hrerschein sei "der Beh�rde
> abzuliefern oder von der Beh�rde einzuziehen"? Abliefern und einziehen
> sind synonym zu behalten?

Nein, wie kommst nun auf so eine Idee?

> Naja, man lernt im Juristendeutsch nie aus.

Hat eigentlich nichts mit Juristendeutsch zu tun.

Tom

Werner Tann

unread,
Jan 12, 2013, 11:17:20 AM1/12/13
to
Thomas Koller <tko...@gmx.at> schrieb:

>Nein, wie kommst nun auf so eine Idee?

Hast Du den von mir zitierten Paragraphen gelesen? Da steht nur was
von Einziehen und Abliefern. Von Behalten lese ich nichts.

Wolfgang Decker

unread,
Jan 12, 2013, 12:22:35 PM1/12/13
to
Werner Tann <wt...@gmx.at> schrub:
Da steht aber auch "und ist, falls dies m�glich ist,".
Mir fallen auf Anhieb zahlreiche Gr�nde ein, warum "dies nicht m�glich
ist".

lg
Wolfgang
--
�Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!� (Methusalix)
Neu: http://www.traumrouten.com/namibia

Werner Tann

unread,
Jan 12, 2013, 3:09:09 PM1/12/13
to
Wolfgang Decker <wode_mu...@yahoo.de> schrieb:

>>Hast Du den von mir zitierten Paragraphen gelesen? Da steht nur was
>>von Einziehen und Abliefern. Von Behalten lese ich nichts.
>
>Da steht aber auch "und ist, falls dies m�glich ist,".
>Mir fallen auf Anhieb zahlreiche Gr�nde ein, warum "dies nicht m�glich
>ist".

Du willst nicht ernsthaft behaupten, da� die Unm�glichkeit sich darin
begr�nden kann, da� der F�hrerscheinbesitzer ein Andenken behalten
m�chte. Also:

Beamtentussi: "Den alten Schein mu� ich einziehen!"
Staatsb�rger: "Das ist nicht m�glich."
Beamtentussi: "Warum? Haben sie ihn verloren?"
Staatsb�rger: "Das nicht, aber ich m�cht' ihn als Andenken behalten."
Beamtentussi: "Ah, okay. Na gut!"

Haha, Du bist witzig.

Ernsthaft: Dem F�hrerscheinbesitzer m�ssen gar keine Gr�nde f�r die
Unm�glichkeit "einfallen". Er braucht nur zu sagen, er m�chte das
Papierl behalten. Und das, obwohl es *m�glich* w�re, es zur�ckzugeben.

Wolfgang Decker

unread,
Jan 12, 2013, 3:14:29 PM1/12/13
to
Werner Tann <wt...@gmx.at> schrub:

>Wolfgang Decker <wode_mu...@yahoo.de> schrieb:
>
>>>Hast Du den von mir zitierten Paragraphen gelesen? Da steht nur was
>>>von Einziehen und Abliefern. Von Behalten lese ich nichts.
>>
>>Da steht aber auch "und ist, falls dies m�glich ist,".
>>Mir fallen auf Anhieb zahlreiche Gr�nde ein, warum "dies nicht m�glich
>>ist".
>
>Du willst nicht ernsthaft behaupten, da� die Unm�glichkeit sich darin
>begr�nden kann, da� der F�hrerscheinbesitzer ein Andenken behalten
>m�chte.

Nein.
Aber "Finde ich grade nicht", "bin dreimal umgezogen, keine Ahnung wo
der ist", "hat sich in der Waschmaschine aufgel�st", "hat der Hund
gefressen", etc. Und da ist "bin nicht dazugekommen, weil immer wenn ich
frei hab' hat die BDDion zu" noch gar nicht dabei.

Werner Tann

unread,
Jan 13, 2013, 2:42:31 AM1/13/13
to
Wolfgang Decker <wode_mu...@yahoo.de> schrieb:

>Aber "Finde ich grade nicht", "bin dreimal umgezogen, keine Ahnung wo
>der ist", "hat sich in der Waschmaschine aufgel�st", "hat der Hund
>gefressen", etc. Und da ist "bin nicht dazugekommen, weil immer wenn ich
>frei hab' hat die BDDion zu" noch gar nicht dabei.

Du verstehst nicht, da� die M�glichkeit, einen Verlust vorzusch�tzen,
nicht die M�glichkeit erkl�rt, den Schein zu behalten, nachdem man ihn
hat entwerten lassen. Ich nehme an, dazu gibt es Weisungen,
Verordnungen oder was wei� ich. Aber besagter Paragraph deckt das
amtliche Vorgehen nicht.

Oder anders: Begr�nde mal juristisch, warum der Beamte den ung�ltig
geknipsten Schein auf Wunsch des FS-Besitzers zur�ckgeben darf.
Bekanntlich unterliegt alle B�rokratie dem Legalit�tsprinzip und darf
keinen Handgriff tun, der nicht gesetzlich explizit definiert ist.

Stefan Froehlich

unread,
Jan 13, 2013, 4:58:18 AM1/13/13
to
On Sun, 13 Jan 2013 08:42:31 Werner Tann wrote:
> Oder anders: Begründe mal juristisch, warum der Beamte den ungültig
> geknipsten Schein auf Wunsch des FS-Besitzers zurückgeben darf.

Ich wuerde einmal sagen: mit Ausstellung des neuen Fuehrerscheins
verliert der alte seine Gueltigkeit und ist einzuziehen. Das wird
erledigt, indem Du den Schein dem Beamten in die Hand gibst. Entwertet
er ihn anschliessend, dann ist das kein _ungueltiger_ Fuehrerschein
mehr (also im Prinzip ein intaktes Dokument, das bloss nicht mehr verwendet
werden darf), sondern _gar_ keiner. Und diesen nun mehr zum blossen rosa
Zettel degradierten Ex-Fuehrerschein kann Dir der Beamte dann auch wieder
aushaendigen.

Spricht etwas dagegen?

Servus,
Stefan

--
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Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

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(Sloganizer)

Thomas Koller

unread,
Jan 13, 2013, 5:41:26 AM1/13/13
to
Werner Tann <wt...@gmx.at> wrote:
> Thomas Koller <tko...@gmx.at> schrieb:

>>Nein, wie kommst nun auf so eine Idee?
>
> Hast Du den von mir zitierten Paragraphen gelesen?

Ja. Bei deiner Antwort habe ich aber den Verdacht dass du ihn nicht
gelesen hast.

> Da steht nur was
> von Einziehen und Abliefern. Von Behalten lese ich nichts.

Behalten darfst du den F�hrerschein eh nicht, das ist doch schon
lange gekl�rt.

Die meisten BHs �berlassen ihn dir halt nach der Entwertung als Andenken,
aber da hast du keinen Rechtsanspruch drauf. Es ist aber auch nicht
verboten.

Tom

Werner Tann

unread,
Jan 13, 2013, 6:06:22 AM1/13/13
to
Stefan...@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) schrieb:

>Ich wuerde einmal sagen: mit Ausstellung des neuen Fuehrerscheins
>verliert der alte seine Gueltigkeit und ist einzuziehen. Das wird
>erledigt, indem Du den Schein dem Beamten in die Hand gibst. Entwertet
>er ihn anschliessend, dann ist das kein _ungueltiger_ Fuehrerschein
>mehr (also im Prinzip ein intaktes Dokument, das bloss nicht mehr verwendet
>werden darf), sondern _gar_ keiner. Und diesen nun mehr zum blossen rosa
>Zettel degradierten Ex-Fuehrerschein kann Dir der Beamte dann auch wieder
>aushaendigen.
>
>Spricht etwas dagegen?

Ich hab mir das �hnlich gedacht, nur so l��t sich die R�ckgabe
rechtfertigen. Eingezogen wird der FS, zur�ckgegeben nicht der FS,
sondern ein wertloses St�ck Papier. Das w�re eben das, was ich mit
Juristendeutsch oder Juristendenkart gemeint habe. Im lebensweltlichen
Verst�ndnis hei�t einziehen abgeben. Und da gibt es dasselbe Dingens
nicht zur�ck. Vielleicht w�re man mit Kenntnis des Urkundenrechts
schlauer: Eine Urkunde ist keine Urkunde mehr, wenn sie keine Urkunde
mehr ist, und darf als solche Nicht-Urkunde dem Urkundenbesitzer
wieder zur�ckgegeben werden, sofern dieser sie zuvor selbst
ordnungsgem�� zur�ckgegeben hat. Oder sowas in der Art. ;-)

Werner Tann

unread,
Jan 13, 2013, 8:48:20 AM1/13/13
to
Thomas Koller <tko...@gmx.at> schrieb:

>> Da steht nur was
>> von Einziehen und Abliefern. Von Behalten lese ich nichts.
>
>Behalten darfst du den F�hrerschein eh nicht, das ist doch schon
>lange gekl�rt.

Mit Dir zu diskutieren, ist regelm��ig sinnlos.

>Die meisten BHs �berlassen ihn dir halt nach der Entwertung als Andenken,

Aha, sie �berlassen mir, aber behalten darf ich ihn "eh nicht". Alles
klar.

>aber da hast du keinen Rechtsanspruch drauf.

Es ging nicht darum, ob das Amt etwas mu�, sondern darum, auf welcher
Grundlage sie darf.

>Es ist aber auch nicht verboten.

Legalit�tsprinzip. F�r den Staatsb�rger gilt, er darf alles, was nicht
verboten ist. F�r ein Amt gilt das Legalit�tsprinzip, es darf nur, was
ausdr�cklich so geregelt ist.

eod

Johann Mayerwieser

unread,
Jan 13, 2013, 9:22:10 AM1/13/13
to
Am Sun, 13 Jan 2013 14:48:20 +0100 schrieb Werner Tann:

> Mit Dir zu diskutieren, ist regelmäßig sinnlos.

Allerdings befindet sich das Problem zwischen der Rückenlehne deines PCs
und deinem Bildschirm.

> Legalitätsprinzip. Für den Staatsbürger gilt, er darf alles, was nicht
> verboten ist. Für ein Amt gilt das Legalitätsprinzip, es darf nur, was
> ausdrücklich so geregelt ist.

Das Führerscheingesetz ist nicht das einzige Gesetz, auf das die Arbeit
der Führerscheinstellen beruht. Das Führerscheingesetz ist eine
Spezialnorm, was darin nicht erfasst ist, wird von allgemeineren Normen
geregelt. Wenn es dich jetzt interessiert, warum die Führerscheinstellen
entwertete Führerscheine zurückgeben, kannst ja suchen. Du behauptest ja,
dass sie das nicht dürfen, also erkläre jetzt, warum.

Hanens

Werner Tann

unread,
Jan 13, 2013, 10:41:56 AM1/13/13
to
Johann Mayerwieser <johann.ma...@gmail.com> schrieb:

>Das F�hrerscheingesetz ist nicht das einzige Gesetz, auf das die Arbeit
>der F�hrerscheinstellen beruht. Das F�hrerscheingesetz ist eine
>Spezialnorm, was darin nicht erfasst ist, wird von allgemeineren Normen
>geregelt. Wenn es dich jetzt interessiert, warum die F�hrerscheinstellen
>entwertete F�hrerscheine zur�ckgeben, kannst ja suchen. Du behauptest ja,
>dass sie das nicht d�rfen, also erkl�re jetzt, warum.

Es ist sch�n, da� Du inzwischen geistig den Anfang des Subthreads
erreicht hast. Dort sagte ich nichts anderes, als da� es wohl andere
Bestimmungen geben mu� (die ich nicht kenne und nach denen ich
implizit gefragt habe) als den Abs. 4 dieses Paragraphen. Denn dieser
Absatz erlaubt die R�ckgabe *nicht*. (*)

Wo ich behaupte, da� sie nicht zur�ckgeben d�rfen, da zitiere mich
mal. Du wirst keine solche Stelle finden. Ich sagte, wenn man den Abs.
4 mit gesundem Menschenverstand liest und ihn beim Wort nimmt
(einziehen, abliefern), geht daraus nicht hervor, warum sie jetzt
offenkundig zur�ckgeben d�rfen.

Aber den Feinheiten solcher �berlegungen zu folgen, ist in dieser NG
merklich nicht jedermanns Sache. Was mir auch ein Grund zu sein
scheint, da� juristisch ausgebildete Leute sie inzwischen mehrheitlich
verlassen haben.

(*) Da� Nicht-Erlauben etwas anderes ist als Verbieten, mu� man Dir
wahrscheinlich erkl�ren, darum tu' ich's in der Fu�note.

Thomas Koller

unread,
Jan 14, 2013, 7:22:25 PM1/14/13
to
Werner Tann <wt...@gmx.at> wrote:
> Thomas Koller <tko...@gmx.at> schrieb:
>
>>> Da steht nur was
>>> von Einziehen und Abliefern. Von Behalten lese ich nichts.
>>
>>Behalten darfst du den F�hrerschein eh nicht, das ist doch schon
>>lange gekl�rt.
>
> Mit Dir zu diskutieren, ist regelm��ig sinnlos.
>
>>Die meisten BHs �berlassen ihn dir halt nach der Entwertung als Andenken,
>
> Aha, sie �berlassen mir, aber behalten darf ich ihn "eh nicht". Alles
> klar.

Richtig, behalten darfst nur mehr das ung�ltig gemachte Papier.

>>aber da hast du keinen Rechtsanspruch drauf.
>
> Es ging nicht darum, ob das Amt etwas mu�, sondern darum, auf welcher
> Grundlage sie darf.

Auf der Grundlage, dass es kein Gesetz gibt, dass das verbieten w�rde.
Wenn nicht verboten, dann ist es erlaubt.

Tom

Thomas Koller

unread,
Jan 14, 2013, 7:26:21 PM1/14/13
to
Werner Tann <wt...@gmx.at> wrote:
> Stefan...@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) schrieb:
>
>>Ich wuerde einmal sagen: mit Ausstellung des neuen Fuehrerscheins
>>verliert der alte seine Gueltigkeit und ist einzuziehen. Das wird
>>erledigt, indem Du den Schein dem Beamten in die Hand gibst. Entwertet
>>er ihn anschliessend, dann ist das kein _ungueltiger_ Fuehrerschein
>>mehr (also im Prinzip ein intaktes Dokument, das bloss nicht mehr verwendet
>>werden darf), sondern _gar_ keiner. Und diesen nun mehr zum blossen rosa
>>Zettel degradierten Ex-Fuehrerschein kann Dir der Beamte dann auch wieder
>>aushaendigen.
>>
>>Spricht etwas dagegen?
>
> Ich hab mir das �hnlich gedacht, nur so l��t sich die R�ckgabe
> rechtfertigen. Eingezogen wird der FS, zur�ckgegeben nicht der FS,
> sondern ein wertloses St�ck Papier. Das w�re eben das, was ich mit
> Juristendeutsch oder Juristendenkart gemeint habe. Im lebensweltlichen
> Verst�ndnis hei�t einziehen abgeben.

In dem Fall ist der Sprachgebrauch nicht anders als in der "normalen"
Welt.

> Und da gibt es dasselbe Dingens nicht zur�ck.

Doch, manchmal durchaus.

Bist du nie zur Schule gegangen und hast dort eine Schularbeit
oder eine Haus�bung abgegeben? Auch dort bekommst das Dingens (verbessert)
zur�ck.

> Vielleicht w�re man mit Kenntnis des Urkundenrechts
> schlauer: Eine Urkunde ist keine Urkunde mehr, wenn sie keine Urkunde
> mehr ist, und darf als solche Nicht-Urkunde dem Urkundenbesitzer
> wieder zur�ckgegeben werden, sofern dieser sie zuvor selbst
> ordnungsgem�� zur�ckgegeben hat. Oder sowas in der Art. ;-)

Ja, so in der Art.

Tom

Werner Tann

unread,
Jan 15, 2013, 3:17:39 AM1/15/13
to
Thomas Koller <tko...@gmx.at> schrieb:

>Auf der Grundlage, dass es kein Gesetz gibt, dass das verbieten w�rde.
>Wenn nicht verboten, dann ist es erlaubt.

Du hast nach wie vor nicht verstanden, wie das Legalit�tsprinzip
funktioniert. Beh�rden d�rfen nur, was ihnen ausdr�cklich
vorgeschrieben/erlaubt ist. Sie vollziehen Gesetze im ganz engen
Rahmen des Wortlauts dieser Gesetze. Nicht mehr und nicht weniger. Es
kann nicht sein, da� mir der Beamte den Schein zur�ckgibt, wenn er
mich sympathisch findet, und ansonsten nicht. Da� er ihn meinem
Nachbarn zur�ckgibt, mir aber nicht. Das w�re keine B�rokratie,
sondern Willk�r.

http://de.wikipedia.org/wiki/Legalit%C3%A4tsprinzip

(Die im Artikel erw�hnte Ermessensentscheidung kommt im vorliegenden
Fall nat�rlich nicht zum Tragen. Beim Zur�ckgeben des F�hrerscheins
gibt es nichts, was der Beamte rechtm��ig ber�cksichtigen k�nnte.)

Johann Mayerwieser

unread,
Jan 15, 2013, 3:53:26 AM1/15/13
to
Am Tue, 15 Jan 2013 09:17:39 +0100 schrieb Werner Tann:

> Thomas Koller <tko...@gmx.at> schrieb:
>
>>Auf der Grundlage, dass es kein Gesetz gibt, dass das verbieten würde.
>>Wenn nicht verboten, dann ist es erlaubt.
>
> Du hast nach wie vor nicht verstanden, wie das Legalitätsprinzip
> funktioniert. Behörden dürfen nur, was ihnen ausdrücklich
> vorgeschrieben/erlaubt ist. Sie vollziehen Gesetze im ganz engen Rahmen
> des Wortlauts dieser Gesetze. Nicht mehr und nicht weniger. Es kann
> nicht sein, daß mir der Beamte den Schein zurückgibt, wenn er mich
> sympathisch findet, und ansonsten nicht. Daß er ihn meinem Nachbarn
> zurückgibt, mir aber nicht. Das wäre keine Bürokratie, sondern Willkür.


Wenn du das so siehst, dann dürfte da nicht einmal WC-Papier auf der
Parteientoilette sein, steht auch in keinem Gesetz.
Da der Führerschein entwertet ist, also nur mehr ein Stück
textilverstärktes Papier, unterliegt er auch nicht mehr dem Gesetz. Ob du
ihn bekommst oder nicht, bringt dir weder einen Vorteil noch einen
Nachteil, daher ist es auch egal, ob du ihn bekommst und dein Nachbar
nicht oder umgekehrt.

Thomas Koller

unread,
Jan 15, 2013, 5:45:12 AM1/15/13
to
Werner Tann <wt...@gmx.at> wrote:
>>Auf der Grundlage, dass es kein Gesetz gibt, dass das verbieten würde.
>>Wenn nicht verboten, dann ist es erlaubt.
>
> Du hast nach wie vor nicht verstanden, wie das Legalitätsprinzip
> funktioniert. Behörden dürfen nur, was ihnen ausdrücklich
> vorgeschrieben/erlaubt ist. Sie vollziehen Gesetze im ganz engen
> Rahmen des Wortlauts dieser Gesetze. Nicht mehr und nicht weniger. Es
> kann nicht sein, daß mir der Beamte den Schein zurückgibt, wenn er
> mich sympathisch findet, und ansonsten nicht.

Du hast kein Recht auf den Schein als Andenken. Das ist lediglich ein
nettes Entgegenkommen, dass er es nicht in den Papierkorb schmeisst
sondern dir gibt.

> Daß er ihn meinem
> Nachbarn zurückgibt, mir aber nicht. Das wäre keine Bürokratie,
> sondern Willkür.

Wenns nach dir gehen würde, gäbe es wohl keinerlei Menschlichkeit mehr
im Amt. Zum Glück sind die Gesetze noch nicht so wie du es gerne hättest.

Tom

helge...@gmx.net

unread,
Jan 19, 2013, 9:21:28 PM1/19/13
to
Am Freitag, 4. Januar 2013 10:47:00 UTC+1 schrieb Johann Mayerwieser:
> Am Thu, 03 Jan 2013 13:18:24 +0100 schrieb Fritz Wuehler:
> > alter FS [ungültig] wieder gefunden und seither problemlos verwendet.
>
> Ich denke, dass er als Lichtbildausweis weiterhin gültig ist, weil er ja
> deine Identität nachweist.

Hallo Hannes,

ich denke mal, daß deine Rechtsauffassung ueber den Fortbestand eines als Fuehrerschein inzwischen ungueltigen amtl. Dokuments als dennoch gueltigem Identitaetsnachweis durchaus fundiert ist.

Erstens mal wird der FS in vielen Faellen als Identitaetsnachweis 'offiziell' akzeptiert, nicht zuletzt auf der Post.

Und dann gibt es ja noch den Analogieschluss zu einem anderen amtl. Dokument, welches sogar, trotz abgelaufenem Gueltigkeitsdatum, noch lange Zeit danach als Identitaetsnachweis benutzt werden darf bzw. benutzt werden kann, gegenueber den staatlichen Kontrollorganen, bspw. an allen moeglichen >Staatsgrenzen<,


Zitat:
**************************************************
[...]
Nach dem sog „Schengener Abkommen" duerfen
Binnengrenzen, das sind „die gemeinsamen Land-
grenzen der Vertragsparteien sowie ihre Flughaefen fuer
die Binnenfluege und ihre Seehaefen fuer die regelmaessi-
ge Faehrverbindungen ausschliesslich von und nach
dem Gebiet der Vertragsparteien ohne Fahrtunterbre-
chung in ausserhalb des Gebiets gelegenen Haefen," an
jeder Stelle ohne Personenkontrollen ueberschritten
werden.
[...]
In den meisten Faellen genuegt für den Grenzuebertritt
und einen hoechstens dreimonatigen Aufenthalt ein
gueltiger Reisepass oder Personalausweis oder ein bis
zu fuenf Jahren abgelaufener Reisepass.

[folgt die Laenderliste mit den Einschraenkungen fuer Strassenverkehre]
***************************************************

Quelle: Kommentar zum oesterr. KFG, § 81 (Ausstellung internationaler Zulassungsscheine), in: 'Das oesterr. Kraftfahrtrecht' Band I, 16. Auflage, S. 301 ff, KFG - Kraftfahrtgesetz 1967 i.d.F. d. 20. Novelle, Stand 1.9.1998, m. erl. Anm. von Mag. Peter Soche, Dr. Gerhard Lukas, Mag. Karl-Heinz Wegrath, OeAMTC-Fachbuchreihe, Herausg. OeAMTC, ISBN: 3-900 235-11-2

>>>Der bis zu FUENF Jahren abgelaufene Reisepass wird international akzeptiert!<<<

Wie erwaehnt: Rechtslage Stand 1998. Dr. Lukas u. Mag. Wegrath sind oder waren immerhin Hausjuristen des OeAMTC welche das von Mag. Soche begruendete Werk weiterfuehren.


Der FS als Identitaetsnachweis ist doch seit Jahrzehnten aehnlich Fundamental wie der Reispass und wird als ein nationales Ausweisdokument international anerkannt von den staatl. Kontrollorganen. Mithin sollte auch ein ungueltiger FS analog zum abgelaufenen Reisepass als Identitaetsdokument quasi amtsbestaetigte "Ueberzeugungskraft" entwickeln, zumindest inländisch, vorausgesetzt, das Dokument steht einem reichlich faelschungssicheren modernen Reisepass oder Personalausweis dahingehend nicht nach (d.h., moderner Kartenfuehrerschein erforderlich!).

Ein grauer oder rosa "Lappen" faellt demzufolge als Identitaetsnachweis hinten runter, erst recht, wenn das Dokument seine amtl. Gueltigkeit verloren hat. Ein Bankkonto duerfte man mit sowas auf keinen Fall eroeffnen duerfen.

Man muss also zu differenzieren beginnen.



Gruesse,
ha

Katharina Scholz

unread,
Jan 20, 2013, 9:20:17 AM1/20/13
to
Am 20.01.2013 03:21, schrieb helge...@gmx.net:

> Der FS als Identitaetsnachweis ist doch seit Jahrzehnten aehnlich Fundamental wie der Reispass und wird als ein nationales Ausweisdokument international anerkannt von den staatl. Kontrollorganen. Mithin sollte auch ein ungueltiger FS analog zum abgelaufenen Reisepass als Identitaetsdokument quasi amtsbestaetigte "Ueberzeugungskraft" entwickeln, zumindest inl�ndisch, vorausgesetzt, das Dokument steht einem reichlich faelschungssicheren modernen Reisepass oder Personalausweis dahingehend nicht nach (d.h., moderner Kartenfuehrerschein erforderlich!).

Du irrst! Ein �sterreichischer FS wird in Deutschland garantiert NICHT
als amtlicher Lichtbildausweis anerkannt, die Gr�nde wurden hier schon
genannt. Im Gegensatz zu einem Reisepass ist ein FS kein Nachweis der
Staatsb�rgerschaft. Und das ist eben nicht ganz irrelevant.

> Ein grauer oder rosa "Lappen" faellt demzufolge als Identitaetsnachweis hinten runter, erst recht, wenn das Dokument seine amtl. Gueltigkeit verloren hat. Ein Bankkonto duerfte man mit sowas auf keinen Fall eroeffnen duerfen.

Grau? AFAIK gabs in �sterreich nie graue F�hrerscheine und das hier
ist eine �sterreichische Rechtsnewsgroup.

> Man muss also zu differenzieren beginnen.

Nope, siehe oben.

Es w�re �brigens nett, wenn du deine Zeilenl�nge passend einstellen
w�rdest, es ist etwas nervig beim Antworten ewig nach rechts scrollen
zu m�ssen...

Kathi (die ganz gern liest worauf sie genau antwortet)

Johann Mayerwieser

unread,
Jan 20, 2013, 10:12:54 AM1/20/13
to
Am Sun, 20 Jan 2013 15:20:17 +0100 schrieb Katharina Scholz:

> Grau? AFAIK gabs in Österreich nie graue Führerscheine und das hier ist
> eine österreichische Rechtsnewsgroup.

Vor den Rosa-Führerscheinen waren sie grau. Mein SChwiegervater hatte
noch so einen.

Hannes
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