On 1/31/23 14:12, Gerhard Eichberger wrote:
> Fragt sich nur, wenn der vormalige (nun zum Fußgänger degragierte)
> Radfahrer macht, wenn dann sein Rad weg ist.
Anzeige wegen Diebstahl/Sachbeschaedigung und auf Schadenersatz klagen.
So ein 6000 EUR Rad ist ja nicht gerade eine Lappalie.
> Er wird schwer beweisen können, daß sein Fahrrad tatsächlich
> von der Stadtgemeinde demontiert und entsorgt worden ist.
Man koennte Wache halten und die Polizei rufen, wenn der Taeter auf
frischer Tat ertappt wird, ggf. Filmen und Ausweis verlangen. Es gibt
auch GPS/Mobilfunk Geraete, die bei Bewegung alarmieren und die neue
Position melden.
Bernhard