man muss ja als Fahrbahnbenützer einen Fußgänger am Fußgängerübergang den
"Vorrang" geben. Nun meine Frage: Wie sieht das bei einem "Ampelgeregelten
Fußgängerübergang" aus, der vom Fußgänger aktiviert wertden muss. Muss ich
bei gelb blinkender Ampel den Fußgänger das Überqueren ermöglichen obwohl
ich weiß, dass die Ampel vom Fußgänger betätigt werden kann?
Danke für die Antwort
Stefan
Wenn die Ampel gelb blinkt, ist diese außer Betrieb und kann von einem
Fußgänger nicht betätigt werden. Es handelt sich daher um einen
ungeregelten Fußgängerübergang, sodass § 9 Abs 2 StVO gilt: Das
unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn ist dem Fußgänger
-- nötigenfalls durch Anhalten -- zu ermöglichen.
Florian
--
"Das österreichische Zivildienstrecht" | "Der Leistungsbegriff im UStG"
ISBN 3-8311-0562-6 | ISBN 3-7007-2235-4
http://www.zivildienstrecht.at
http://www.lexisnexis.at/litinfo/derLeistungsbergriffImUStG.html
>
>[...] Muss ich
>bei gelb blinkender Ampel den Fußgänger das Überqueren ermöglichen obwohl
>ich weiß, dass die Ampel vom Fußgänger betätigt werden kann?
Salopp ausgedrückt, sagt uns eine gelb _blinkende_ Ampel: "Ich bin
gar nicht da":-> Also hat der Fussgänger Vorrang.
Frage aus dem Ausland (CH):
Gibt es in Oesterreich auch "Gelb-Rot-Ampeln", die _kein_
Grünlicht haben? In CH gibt es diese Dinger, die die meiste Zeit
gelb vor sich hin _blinken_ (= fahren). Fallweise wechselt Gelb auf
Dauerlicht (= anhalten, wenn's noch geht;-), anschliessend kommt
rotes Dauerlicht. Weiterfahren kann man, wenn's wieder gelb blinkt.
Das gelbe Dauerlicht wird üblicherweise von 2 Lampen angezeigt,
damit der Unterschied zum Blinken (nur 1 Lampe) besser auffällt.
Diese Ampeln kommen dort zum Einsatz, wo der Verkehr nur bei Bedarf
unterbrochen muss, also bei Strassenbahn-Abzweigungen, Ausfahrten
(Feuerwehr) u.ä.
Grüsse,
-Heribert
--
Heribert Slama
Auslandsoesterreicher
Muttenz, Schweiz
> Gibt es in Oesterreich auch "Gelb-Rot-Ampeln", die _kein_
Mir ist keine bekannt.
cdab
--
To err is human, to forgive beyond the scope of the Operating System.
GnuPG Key: http://status.at/chris.asc - crypted mail preferred
Im 11., Bitterlichstrasse gab es bis vor kurzem noch zwei ampelgeregelte
schutzwege wo aber genau das der fall war. Die fussgängerampel war auf
dauerrot während die ampel für den kfz-verkehr gelb geblinkt hat. Als
autolenker war man daher verpflichtet, vor den wartenden fußgängern
anzuhalten, die dann aber hätten bei rot gehen müssen. IMO nur ein
weiterer beweis, dass der gesetzgeber nicht zurechnungsfähig sein kann.
mfg
Tom
> IMO nur ein
> weiterer beweis, dass der gesetzgeber nicht zurechnungsfähig sein kann.
Der Gesetzgeber kann da nichts dafuer.
Clemens
Die Laxenburger haben sowas (zumindest früher gehabt), bei der Feuerwehr.
Alex
--
Alexander Seger
<http://www.fuerboeck.at>
> Gibt es in Oesterreich auch "Gelb-Rot-Ampeln", die _kein_
> Grünlicht haben?
Ja, allerdings im Unterschied zu Deinem Beispiel in der Form,
dass sie im Ruhezustand überhaupt nicht leuchten. Beispiel in
Wien-Meidling: Eichenstraße bei der Wolfganggasse. Die Ampel
schaltet zuerst auf Gelb, dann auf Rot, wenn ein Zug der WLB
(Lokalbahn Wien-Baden) aus dem Bahnhof Wolfganggasse in die
Eichenstraße einbiegt (oder umgekehrt). Wenn der Zug vorbei ist,
schaltet sie sich wieder aus.
M.
Gibt es auch anderswo. Wobei ich bis heute nicht den oder die §§
gefunden habe, die gestatten, dass Lichtsignalanlagen ohne Gruenlicht
verwendet werden duerfen. §39 Abs 1 StVO interpretiere ich jedenfalls
als zwingend "rot gelb gruen".
Clemens
>> Ja, allerdings im Unterschied zu Deinem Beispiel in der Form,
>> dass sie im Ruhezustand überhaupt nicht leuchten. Beispiel in
>> Wien-Meidling: Eichenstraße bei der Wolfganggasse. Die Ampel
>> schaltet zuerst auf Gelb, dann auf Rot, wenn ein Zug der WLB
>> (Lokalbahn Wien-Baden) aus dem Bahnhof Wolfganggasse in die
>> Eichenstraße einbiegt (oder umgekehrt). Wenn der Zug vorbei
>> ist, schaltet sie sich wieder aus.
> Gibt es auch anderswo.
Schon klar, z.B. wo die Badner Bahn die 17er kreuzt.
> Wobei ich bis heute nicht den oder die §§ gefunden habe, die
> gestatten, dass Lichtsignalanlagen ohne Gruenlicht verwendet
> werden duerfen. §39 Abs 1 StVO interpretiere ich jedenfalls als
> zwingend "rot gelb gruen".
Wahrscheinlich (oder eigentlich: ziemlich sicher) unterliegen
solche Ampeln auch nicht der StVO, sondern der EKVO
(Eisenbahnkreuzungs-Verordnung).
M.
> Wahrscheinlich (oder eigentlich: ziemlich sicher) unterliegen
> solche Ampeln auch nicht der StVO, sondern der EKVO
> (Eisenbahnkreuzungs-Verordnung).
... womit ich dem natuerlich zustimme.
In der Wolfganggasse ist sie aber genauso Strassenbahn wie der 6er und
71er auf der Simmeringer Hauptstrasse, wo auch 2-Licht-Ampeln zum
Einsatz kommen.
Clemens
>
> Im 11., Bitterlichstrasse gab es bis vor kurzem noch zwei ampelgeregelte
> schutzwege wo aber genau das der fall war. Die fussgängerampel war auf
> dauerrot während die ampel für den kfz-verkehr gelb geblinkt hat. Als
> autolenker war man daher verpflichtet, vor den wartenden fußgängern
> anzuhalten, die dann aber hätten bei rot gehen müssen. IMO nur ein
> weiterer beweis, dass der gesetzgeber nicht zurechnungsfähig sein kann.
>
Was kann der Gesetzgeber dafür, wenn die Strassenverwaltung eine Ampel
falsch schaltet ??
peter
ps: das problem ist ohnehin nur akademisch, weil nicht einmal Polizeiautos
bei zebrastreifen mit blinklicht (wien, lände) fussgängern die überquerung
ermöglichen geschweige denn irgendein anderer Autofahrer ...
--
peter pilsl
pil...@goldfisch.at
http://www.goldfisch.at
Einmal ist in Wien in der Frueh die Ampel
Blamauergasse/Ghegastrasse/Landstrasser Guertel ausgefallen (das ist die
erste Ampel am Guertel nach der Tangentenauffahrt). Meine Frau musste
ueber den Guertel in die Arbeit, dort sind auch klarerweise
Fussgaengeruebergaenge. Keine Chance, den selbst wenn sich irgendwo eine
Luecke auftat, fuhren sofort die ebenfalls ewig wartenden Leute im
Querverkehr los, und das mit Blick auf die Seite und nicht nach vorn vor
die Motorhaube.
Ich haette dort als Fussgaenger zuerstmal probiert, Spur fuer Spur
rueberzukommen, wurscht obs dann zwischen den Autos kracht, oder aber,
wenn es zu gefaehrlich gewesen waere, einfach 133 gewaehlt "helfts mir
rueber"
Clemens
In a message of 05.03.2003 peter pilsl wrote to All about Re:
Fussgängerübergang (Zebrastreifen) Vorrang oder nicht?:
>> hätten bei rot gehen müssen. IMO nur ein weiterer beweis, dass der
>> gesetzgeber nicht zurechnungsfähig sein kann.
> Was kann der Gesetzgeber dafür, wenn die Strassenverwaltung eine
> Ampel falsch schaltet ??
Ack.
> ps: das problem ist ohnehin nur akademisch, weil nicht einmal
> Polizeiautos bei zebrastreifen mit blinklicht (wien, lände)
> fussgängern die überquerung ermöglichen geschweige denn irgendein
> anderer Autofahrer ...
Nack. Ich halte an wenn ich bei einem Zebrastreifen Fußgänger stehen
sehe, egal ob mit oder ohne Blinklicht.
Bye !
Key fingerprint = 67 EE 0B D6 52 0A F0 3E E3 C7 1A 88 24 B0 EF C8
<<< PGP 2.6.3i Public Key auf Anfrage. >>>
wirklich?
andererseits: in der Maroltingergasse (Ausfahrt aus Schleife
Joachimsthalerplatz) gibt es eine aehnliche Signalanlage, die
ausserdem auch fuer aus dem Haltestellenbereich ausfahrende
Linienbusse des 48A gueltig ist.
Gerhard Urban
> In a message of 05.03.2003 peter pilsl wrote to All about Re:
>
>>> hätten bei rot gehen müssen. IMO nur ein weiterer beweis, dass der
>>> gesetzgeber nicht zurechnungsfähig sein kann.
>
>> Was kann der Gesetzgeber dafür, wenn die Strassenverwaltung eine
>> Ampel falsch schaltet ??
>
> Ack.
Stimmt, oder die Verkehrslichtsignalanlage war defekt.
> Nack. Ich halte an wenn ich bei einem Zebrastreifen Fußgänger stehen
> sehe, egal ob mit oder ohne Blinklicht.
Aber doch hoffentlich nicht, wenn du grünes Licht und der Fußgänger rotes
Licht hat (und der Fußgänger noch nicht die Fahrbahn betreten hat). ;-)
> Clemens Aigner <aig...@sms.at> wrote:
>
>> Wobei ich bis heute nicht den oder die §§ gefunden habe, die
>> gestatten, dass Lichtsignalanlagen ohne Gruenlicht verwendet
>> werden duerfen. §39 Abs 1 StVO interpretiere ich jedenfalls als
>> zwingend "rot gelb gruen".
>
> Wahrscheinlich (oder eigentlich: ziemlich sicher) unterliegen
> solche Ampeln auch nicht der StVO, sondern der EKVO
> (Eisenbahnkreuzungs-Verordnung).
Wobei ich -- sofern mich meine Erinnerung nicht im Stich lässt -- auch
eine Rot-Gelb-Ampel kenne, die entweder rot oder gelb (blinkend) oder gar
nicht leuchtet, und sich nicht an einem Eisenbahnübergang, sondern an
einem Schutzweg befindet (Innsbruck, Ecke Rennweg und Kaiserjägerstraße;
http://makeashorterlink.com/?T608222B3). Diese Ampel ist allerdings nur
eine Hilfsampel zur besseren Erkennung der "normalen" Ampel.
In a message of 05.03.2003 Florian Burger wrote to All about Re:
Fussgängerübergang (Zebrastreifen) Vorrang oder nicht?:
>> Nack. Ich halte an wenn ich bei einem Zebrastreifen Fußgänger stehen
>> sehe, egal ob mit oder ohne Blinklicht.
> Aber doch hoffentlich nicht, wenn du grünes Licht und der Fußgänger
> rotes Licht hat (und der Fußgänger noch nicht die Fahrbahn betreten
> hat). ;-)
Natürlich nur bei ungeregelten. :-)
Ich kenne zumindest eine Ampel, die sich vom Fußgänger nicht mehr betätigen
lässt, wenn sie auf Blinken geschaltet wird (macht eigentlich keinen Sinn,
aber sowas gibts). Ich glaube nicht, daß der Typ der Ampel rechtlich gesehen
einen Unterschied macht. Du kannst ja außerdem nie wissen, ob der Druckknopf
funktioniert.
viele Grüße,
Daniel
S>Theodor Isporidi schrieb:
>
timmt, oder die Verkehrslichtsignalanlage war defekt.
>
>> Nack. Ich halte an wenn ich bei einem Zebrastreifen Fußgänger stehen
>> sehe, egal ob mit oder ohne Blinklicht.
>
>Aber doch hoffentlich nicht, wenn du grünes Licht und der Fußgänger rotes
>Licht hat (und der Fußgänger noch nicht die Fahrbahn betreten hat). ;-)
Ich schon, wenn da eine Haltestelleninsel ist, eine Straßenbahn/ein
Autobus drinnen steht und ich den Eindruck habe, dass der Fußgänger
der Straßenbahn/dem Autobus "zueilt". In dem Fall ist das Anhalten
auch kein Problem, weil ich Schrittgeschwindigkeit fahre.
LG
Hannes
Man muss das ungehinderte Überqueren ermöglichen!
> > Nun meine Frage: Wie sieht das bei einem "Ampelgeregelten
> > Fußgängerübergang" aus, der vom Fußgänger aktiviert wertden muss. Muss
ich
> > bei gelb blinkender Ampel den Fußgänger das Überqueren ermöglichen
obwohl
> > ich weiß, dass die Ampel vom Fußgänger betätigt werden kann?
>
> Ich kenne zumindest eine Ampel, die sich vom Fußgänger nicht mehr
betätigen
> lässt, wenn sie auf Blinken geschaltet wird (macht eigentlich keinen Sinn,
> aber sowas gibts). Ich glaube nicht, daß der Typ der Ampel rechtlich
gesehen
> einen Unterschied macht. Du kannst ja außerdem nie wissen, ob der
Druckknopf
> funktioniert.
>
> viele Grüße,
>
> Daniel
Gelbes Blinklicht hat die Bedeutung von "Achtung! Vorsicht!". Es ist also
für den Autofahrer unerheblich, ob der Knopf betätigt werden kann oder
nicht!
In jedem Fall hat der Fußgänger, der den Schutzweg überqueren will und
hierzu "nur" die bloße Absicht zeigt Vorrang!
In Österreich gilt übrigens, dass ein Fußgänger nur dann den Schutzweg
betreten muss, wenn er innerhalb 25 m liegt! (Ähnliches gilt auch in anderen
Staaten)! Fußgänger sind immer die schützenswürdigere Partei im Verkehr!
Sebastian
Fahrschullehrer und Jusstudent
>
>Frage aus dem Ausland (CH):
> Gibt es in Oesterreich auch "Gelb-Rot-Ampeln", die _kein_
>Grünlicht haben? In CH gibt es diese Dinger, die die meiste Zeit
>gelb vor sich hin _blinken_ (= fahren). Fallweise wechselt Gelb auf
>Dauerlicht (= anhalten, wenn's noch geht;-), anschliessend kommt
>rotes Dauerlicht. Weiterfahren kann man, wenn's wieder gelb blinkt.
Hallo Heribert,
ja klar gibts solche Ampeln auch in Österreich. Jedoch mit geringfügig
anderer Schaltung. Bei denen die ich kenne gibt es dort kein
Dauerblinken, sondern sind sie einfach ausgeschaltet wenn man fahren
darf Sie gehen dann auf Gelb und darauffolgend auf Rot.
Aufstellungsort dieser Ampeln ohne Grünlicht: Bahnübersetzungen
(gibts bei beschrankten wie auch bei unbeschrankten in dieser
Ausführung)....
Roland