Ich hätte gerne gewusst, wie die Prüfsumme der maschinenlesbaren Zeile des
österreichischen Reisepasses berechnet wird. Leider habe ich diesbezüglich
nichts gefunden, die Ziffern-Berechnungen aus Deutschland und anderen
Staaten sind nicht übertragbar.
Bin für sämtliche Infos dankbar :-)
mfg
Peter
meine Info: Du bist in diesem Forum leider Geisterfahrer.
Eine EDV-einschlägige NG wäre wohl angemessener.
(Ich kann mir nicht vorstellen, das so etwas gesetzlich geregelt ist,
höchstens die Tatsache, DASS eine Prüfsumme gebildet werden muss
und welche Zwecke damit verfolgt werden.)
Zudem würde ich mal im Innenministerium im EDV-Bereich nachfragen.
___/§\_____/§\______
mit netten Grüßen
Markus Konstantineas
naheliegend wäre im Paßgesetz nachzusehen. Leider stand da diesbezüglich
nichts drinnen.
Offensichtlich sind für Form und Inhalt des Reisepasses Verordnungen des BM
im Einvernehmen
mit dem Nationalrat maßgeblich. (§ 3 Paßgesetz) Eine derartige VO ist mir
aber nicht bekannt.
Es gibt jedoch eine EU Regelung für den EU-Paß, die folgende Schritte
vorschreibt :
Zuerst werden die Prüfziffern der Seriennummer, des Geburtsdatums und des
Ablaufdatums gesondert berechnet, erst danach wird die Gesamtprüfziffer über
alles, inkl. der Prüfziffern, ermittelt.
1.. Von links nach rechts mit der ersten Stelle beginnend werden die
Stellen sich wiederholend gewichtet.
2.. Die jeweiligen Produkte aus beiden Zahlen werden errechnet.
3.. Die Endziffern der Produkte werden summiert.
4.. Die Prüfsumme ist die Endziffer der Summe.
Die Gesamtprüfsumme wird durch Wiederholung der Schritte 1-4 unter
Einbeziehung der ermittelten Einzelprüfsummen wiederholt.
wie sie jedoch gewichtet werden, weiß ich aber leider selbst nicht, zumal
das den jeweiligen Staat überlassen wird. Müsste aber, wenn du ein paar
Referenzpässe hast, mit einem rekursiven Algorithmus recht leicht
herauszufinden sein.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Wenn du es herausgefunden hast, wie
man es gewichtet, würde es mich auch interessieren.
lg Christian
Ist es überhaupt erlaubt, derartige Details jedermann verfügbar zu machen; und
machen sich nicht diejenigen strafbar, welche das ausplaudern?
Äquivalentes gilt auch für die Aufbereitung der Sozialversicherungsnummer (hat
auch eine Prüfziffer);
Damit macht man doch Betrug Tor und Tür auf, oder sehe ich es falsch?
Gruß,
Walter
Dieter Preiner wrote:
> On Sun, 05 May 2002 01:46:24 +0200, "Walter H." <Walt...@kabelkom.at>
> wrote:
>
> > [Prüfsumme Reisepass]
> >
> >Ist es überhaupt erlaubt, derartige Details jedermann verfügbar zu machen; und
> >machen sich nicht diejenigen strafbar, welche das ausplaudern?
>
> Ich wüsste keinen Grund dafür
>
> >Äquivalentes gilt auch für die Aufbereitung der Sozialversicherungsnummer (hat
> >auch eine Prüfziffer);
>
> Und kann überall nachgelesen werden
Wo?
> >Damit macht man doch Betrug Tor und Tür auf, oder sehe ich es falsch?
>
> Prüfsummen dienen zur Erkennung von Fehlern z.b. bei
> Datenübertragungen
Als Informatiker kenne ich den Sinn von Prüfziffern - aber auch deren
Mißbrauchsmöglichkeiten;
> aber nicht zur Erhöhung der Fälschungssicherheit.
Da wär ich mir nicht so sicher, ob nicht auch die Seriennummer bei Geldscheinen
eine Prüfziffer bzw -zifferngruppe enthält;
Und scheint auf dem Vorgelegten Papier (Soz. vers. karte, Geldschein, ...) die
Prüfziffer falsch auf, kann es nur eine Fälschung sein, oder?
Gruß,
Walter
In Oesterreich is alles erlaubt, was nicht verboten ist. Also solang
es kein ausdrueckliches Geheimnis is, spricht IMO nix dagegen. Hmm,
was aber, wenn es zB die Mitarbeiter, die es beruflich wissen, nicht
weitererzaehlen duerfen, ich aber mit 1000 Reisepassdaten den
Algorithmus entdecke, darf ich ihn dann veroeffentlichen oder gilt das
zB als Ausspaehen von Daten (was ja illegal waere, net?)? Und wenn ich
den Algorithmus sehe, weil ihn jemand veroeffentlicht, darf ich ihn
dann weitererzaehlen?
> Damit macht man doch Betrug Tor und Tür auf, oder sehe ich es falsch?
Wenn der Algorithmus so heikel is, muss er eben besonders geschuetzt
werden, wie der Bankomatkartencodealgorithmus. Der berechnet aus
Kontonummer, BLZ und Kartennummer den Code. Er koennte in den
Bankomaten und -kassen zB in einem Chip in einem RAM sein, das
geloescht wird, falls versucht wird, an dem Geraet zu manipulieren.
Wenn's ein primitiver Algorithmus is, den viele kennen, werden ihn
professionelle Passfaelscher bald kennen. Somit spricht wenig dagegen,
ihn zu veroeffentlichen, denn die Profis kennen ihn ohnehin und die
Amateure scheitern vermutlich daran, den Rest des Passes zu faelschen.
Bernhard
> machen sich nicht diejenigen strafbar, welche das ausplaudern?
Selbst wenn, was kümmert's die Eiche....
> Äquivalentes gilt auch für die Aufbereitung der Sozialversicherungsnummer
> (hat auch eine Prüfziffer);
Jessas, wie aufregend.
> Damit macht man doch Betrug Tor und Tür auf, oder sehe ich es falsch?
Ja und? Die, die betrügen, scheitern daran ganz sicher nicht. Die, die
sich solchen Kinderkram ausdenken, müssen sich halt anstrengen.
Wenn sich die Bevölkerung nicht darum kümmert, was alles auf der
Versicherungskarte stehen wird, wer kann dann die Informationsgeilheit
von Rasterfahndern bremsen?
Ich! ;-)
Tip: Von Bipa gibt's so Einkaufkarten (elektronische Börserln), Du würdest
Dich wundern, was da alles vermerkt ist. Und hast schon die
Auswertungsstatistiken von Bankomat- und Kreditkarten gesehen?
Soll ich Dir Deine Lebensgewohnheiten aufschlüsseln?
Das kostet aber! :-)
Aber dann ...
> Gruß,
> Walter
>
>