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Bei Rot gehen?

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Clemens Aigner

unread,
Mar 9, 2023, 1:37:01 AM3/9/23
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§76 StVO besagt nun, dass man unter gewissen Voraussetzungen
auch näher als 25m vom Schutzweg entfernt überqueren darf.

Abs 5: "Ist ein Schutzweg vorhanden oder nicht mehr
als 25 m entfernt, ist dieser zum Überqueren der
Fahrbahn zu benutzen; dies gilt nicht, wenn es die
Verkehrslage zweifellos zulässt und der
Fahrzeugverkehr nicht behindert wird."

Also: Wenn kein Fahrzeug kommt, geht man einfach "eine gewisse
Distanz entfernt" bei "Rot" über die Fahrbahn.

Wie weit diese Distanz ist, ist fraglich, da es meiner Erinnerung
nach ja schon Urteile gibt, dass sich die Schutzwirkung des
Schutzweges nicht nur auf den Bereich der Bodenmarkierung
erstreckt, sondern auch "ein wenig" darüber hinaus.

Interessant auch, dass man - an anderen Fahrbahnstellen -
überqueren darf, wenn man den Fahrzeugverkehr nicht übermäßig
behindert.

Abs 4) "Dabei haben sie sich vor Betreten der Fahrbahn zu
vergewissern, dass sie hiebei sich selbst oder andere
Straßenbenützer nicht gefährden oder diese übermäßig
behindern"

Also: Bremsung verursachen ist erlaubt, und das sogar gegenüber
Straßenbahnen.

Ist das alles wirklich so gemeint?

--
Clemens

Gerhard Eichberger

unread,
Apr 8, 2023, 6:13:29 AM4/8/23
to
Gerhard Eichberger


Clemens Aigner schrieb am Donnerstag, 9. März 2023 um 07:37:01 UTC+1:
> §76 StVO besagt nun, dass man unter gewissen Voraussetzungen
> auch näher als 25m vom Schutzweg entfernt überqueren darf.
>
> Abs 5: "Ist ein Schutzweg vorhanden oder nicht mehr
> als 25 m entfernt, ist dieser zum Überqueren der
> Fahrbahn zu benutzen; dies gilt nicht, wenn es die
> Verkehrslage zweifellos zulässt und der
> Fahrzeugverkehr nicht behindert wird."

Hier denke ich immer daran, daß ich eigentlich kein Maßband mit mir
herumtrage und daher nicht weiß, ob ich 23 oder 27 m vom Schutzweg
entfernt bin.

Außerdem bin ich seit meinem Unfall stark gehbehindert und
mit dem Rollator unterwegs. Ein Umweg von 50 m stellt für mich
bereits eine erhebliche Härte dar. Gilt da diese Bestimmung
auch für mich?


Gerhard
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