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Anonymverfuegung - Beweislast etc.

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Gerhard Schneider

unread,
Apr 3, 2003, 7:17:42 AM4/3/03
to

Heute bekam meine Frau aus heiterem Himmel eine Anonymverfuegung, sie
haette mit unserem Auto jemanden irgendwo in Wien bei einem
Zebrastreifen am Ueberqueren der Fahrbahn gehindert, und haette aus
diesem Grund EUR xx zu zahlen.

Da unser Auto zu diesem Zeitpunkt in unserer verschlossenen Garage war,
und wir auch je 1-2 Zeugen aufbringen koennen, dass wir zu diesem
Zeitpunkt ueberall, nur nicht dort waren, erkundigten wir uns beim
naechsten Wachzimmer, was zu tun sei..

Antwort des Polizisten: Zahlen
Wenn nicht, komme es zu einer Gerichtsverhandlung bei der (und das ist
das Interessante)

a) Wir beweisen muessen, dass unser Auto in der Garage stand (etwas
schwer, wir haben keinen vereidigten Garagenwaechter, sondern nur ein
Garagenschloss - also mehr als eine eidesstattliche Erklaerung oder so
etwas in der Art bekommen wir nicht hin..)

b) meine Frau und ich je 3 unabhaengige Zeugen benoetigten, die
bestaetigten, dass wir nicht gefahren seien..

Frage 1: Hat der nette Polizist Recht?

Frage 2: Wie ist die beste weitere Vorgangsweise?

Ideen?
Gerhard Schneider
--
Gerhard Schneider e-Mail: g...@ilfb.tuwien.ac.at
Institute of Light Weight Structures (E317) Tel.: +43 1 58801 31716
Vienna University of Technology / Austria Fax: +43 1 58801 31799
A-1060 Wien, Getreidemarkt 9 http://ilfb.tuwien.ac.at/~gs/

Ingmar Greil

unread,
Apr 3, 2003, 7:42:25 AM4/3/03
to
Thus spake Gerhard Schneider <g...@ilfb.tuwien.ac.at>:

> Antwort des Polizisten: Zahlen
> Wenn nicht, komme es zu einer Gerichtsverhandlung bei der (und das ist
> das Interessante)

Wieso Gericht? Das ist Verwaltungsstafrecht, es wird das sog.
"ordentliche Verfahren" durchgeführt, aber das ist nicht gerichtlich.

> a) Wir beweisen muessen, dass unser Auto in der Garage stand (etwas
> schwer, wir haben keinen vereidigten Garagenwaechter, sondern nur ein
> Garagenschloss - also mehr als eine eidesstattliche Erklaerung oder so
> etwas in der Art bekommen wir nicht hin..)

Nein, beweisen muss niemand etwas.



> b) meine Frau und ich je 3 unabhaengige Zeugen benoetigten, die
> bestaetigten, dass wir nicht gefahren seien..

Blödsinn. Es gibt keine fixe Anzahl "benötigter" Zeugen. Fraglich ist
halt, wem die Behörde letztlich glaubt.



> Frage 1: Hat der nette Polizist Recht?

Nein.



> Frage 2: Wie ist die beste weitere Vorgangsweise?

Wenn Du nicht zahlen willst: Nichts tun, dann wird das ordentliche
Verfahren sowieso eröffnet. Man kann gegen eine Anonymverfügung keine
Rechtsmittel ergreifen.

Ingmar

Florian Burger

unread,
Apr 3, 2003, 2:40:48 PM4/3/03
to
Ingmar Greil schrieb:

> Wenn Du nicht zahlen willst: Nichts tun, dann wird das ordentliche
> Verfahren sowieso eröffnet. Man kann gegen eine Anonymverfügung keine
> Rechtsmittel ergreifen.

Vor Einleitung des ordentlichen Verfahrens wird es noch eine Aufforderung
zur Lenkerbekanntgabe geben. Darin wird gefragt, wer das Fahrzeug zur
gegebenen Zeit am gegebenen Ort gelenkt habe. Einige machen hier den
Fehler und sagen, dass das Fahrzeug in der Garage stand, geben aber
keinen Namen und Adresse als Lenker an. Dies wird regelmäßig als
Verweigerung der Lenkerbekanntgabe interpretiert. Daher: Eigenen Namen
und Adresse als Verantwortlichen angeben! Anschließend wird eine
Strafverfügung erlassen, gegen den Einspruch zu erheben ist. Erst dann
wird das ordentliche Verfahren eingeleitet, in dem die Verwirklichung des
Tatbestandes bestritten werden kann.

Florian


--
"Das österreichische Zivildienstrecht" | "Der Leistungsbegriff im UStG"
ISBN 3-8311-0562-6 | ISBN 3-7007-2235-4
http://www.zivildienstrecht.at
http://www.lexisnexis.at/litinfo/derLeistungsbergriffImUStG.html

Thomas Zehetbauer

unread,
Apr 3, 2003, 10:16:22 PM4/3/03
to
On Thu, 03 Apr 2003 12:17:42 +0000, Gerhard Schneider wrote:
> Heute bekam meine Frau aus heiterem Himmel eine Anonymverfuegung, sie
> haette mit unserem Auto jemanden irgendwo in Wien bei einem Zebrastreifen
> am Ueberqueren der Fahrbahn gehindert, und haette aus diesem Grund EUR xx
> zu zahlen.

Das ist eine beliebte methode zum stopfen von budgetlöchern, wer weiß
schliesslich schon so genau, wo er vor längerer zeit gewesen ist und kann
dafür womöglich noch zeugen aufbringen. Die autofahrerclubs bezeichnen
diese vorgehensweise gemeinhin als zufalssteuer und raten zur zahlung.



> Da unser Auto zu diesem Zeitpunkt in unserer verschlossenen Garage war,
> und wir auch je 1-2 Zeugen aufbringen koennen, dass wir zu diesem
> Zeitpunkt ueberall, nur nicht dort waren, erkundigten wir uns beim
> naechsten Wachzimmer, was zu tun sei..

Gut, diese zeugen stehen hoffentlich weder in einer verwandtschaftlichen
noch einer geschäftlichen beziehung zu euch.

> Antwort des Polizisten: Zahlen

Was soll er denn sagen...er und seine kollegen sind schließlich
unfehlbar...

> Wenn nicht, komme es zu einer Gerichtsverhandlung bei der (und das ist das
> Interessante)

Keine gerichtsverhandlung mit einem unabhängigen und weisungsfreiem
richter sondern ein verwaltungsstrafverfahren. Dabei ist die behörde, die
euch ja für schuldig hält, zugleich ankläger als auch richter. Frei nach
dem motto: "Die letzten Bananenrepubliken dieser Erde"

> b) meine Frau und ich je 3 unabhaengige Zeugen benoetigten, die
> bestaetigten, dass wir nicht gefahren seien..

Das steht zwar nirgends im gesetz aber in der juristischen spruchpraxis
wird die aussage eines polizisten im allgemeinen dreimal so sehr gewichtet
wie die eines normalbürgers. Wenn du dich nun fragst, wofür der in der
bundesverfassung verankerte gleichheitsgrundsatz gut ist: erst lesen, dann
wischen, dann spülen...

> Frage 2: Wie ist die beste weitere Vorgangsweise?

Das ist praktisch eine frage, wieviel zeit du hast und wieviel dir deine
zeit und deine prinzipien wert sind. Nur um von der behörde angehört zu
werden, musst du bereits eine wesentlich höhere strafe in einem
verwaltungsstrafverfahren riskieren. Wenn sich die behörde dabei deiner
argumentation verschliesst, was sehr wahrscheinlich ist, bleibt dir noch
der weg zum verwaltungsgerichtshof. Letztlich hast du jedenfalls eine
menge zeit investiert um die strafe dann vielleicht doch nicht zahlen zu
müssen.

mfg
Tom

Peter Horny

unread,
Apr 3, 2003, 11:52:16 PM4/3/03
to
"Thomas Zehetbauer" <tho...@hostmaster.org> schrieb:

> Das ist eine beliebte methode zum stopfen von budgetlöchern, wer weiß
> schliesslich schon so genau, wo er vor längerer zeit gewesen ist und
> kann dafür womöglich noch zeugen aufbringen. Die autofahrerclubs
> bezeichnen diese vorgehensweise gemeinhin als zufalssteuer und raten
> zur zahlung.

Wenn die Autofahrerclubs schon solche dubiosen Mutmaßungen verbreiten (dem
einzelnen Polizisten wird das Gemeindebudget ziemlich egal sein), dann
sollen wenigstens nicht die Aufforderung zum Zahlen kommen. Das ist ja in
sich unlogisch.



> Gut, diese zeugen stehen hoffentlich weder in einer
> verwandtschaftlichen noch einer geschäftlichen beziehung zu euch.

Ist doch belanglos. Wenn nachgewiesen wird, dass man zum Beispiel bei der
geburtstagsfeier des Erbonkels war, dann wird man *nur* Verwandte als
zeugen haben. Entscheidend ist einzig die Glaubwürdigkeit.



>> b) meine Frau und ich je 3 unabhaengige Zeugen benoetigten, die
>> bestaetigten, dass wir nicht gefahren seien..
>
> Das steht zwar nirgends im gesetz aber in der juristischen
> spruchpraxis wird die aussage eines polizisten im allgemeinen dreimal
> so sehr gewichtet wie die eines normalbürgers.

Der Faktor 3 ist aber ein Gschichtl, oder?



>> Frage 2: Wie ist die beste weitere Vorgangsweise?
>
> Das ist praktisch eine frage, wieviel zeit du hast und wieviel dir
> deine zeit und deine prinzipien wert sind. Nur um von der behörde
> angehört zu werden, musst du bereits eine wesentlich höhere strafe in
> einem verwaltungsstrafverfahren riskieren.

Beim ir wurden es für Ladetätigkeit 36 Euro nach vorher 21 Euro. Sooo
wesentlich muss der Sprung also auch nicht sein.

> Wenn sich die behörde dabei
> deiner argumentation verschliesst, was sehr wahrscheinlich ist,

Warum ist das "sehr wahrscheinlich". Entschiedend ist noch immer die
richtige Vorbereitung (siehe den Beitrag von Florian Burger!) und die
Glaubwürdigkeit des Einspruchs.

> dir noch der weg zum verwaltungsgerichtshof.

Ist das nicht inzwischen der UVS?

> Letztlich hast du
> jedenfalls eine menge zeit investiert um die strafe dann vielleicht
> doch nicht zahlen zu müssen.

No na. Wobei ich persönlich lieber 2 Stunden Zeit investiere als
ungerechtfertigt Strafe zahle.

Peter

Ingmar Greil

unread,
Apr 4, 2003, 3:19:20 AM4/4/03
to
Thus spake Florian Burger <flor...@aon.at>:

> Vor Einleitung des ordentlichen Verfahrens wird es noch eine Aufforderung
> zur Lenkerbekanntgabe geben.

Ich meine, das ist Haarspalterei, aber ist das nicht schon Teil des
ordentlichen (Ermittlungs-) Verfahrens?

> Anschließend wird eine Strafverfügung erlassen,

Zwingend? Was spricht gleich gegen einen erstinszanzlichen
Strafbescheid?

> gegen den Einspruch zu erheben ist.

Die gute Nachricht: Ab dann kann's nicht mehr teurer werden (wenn man
von den Verfahrenskosten vor dem UVS, falls man verliert, einmal
absieht).

Ingmar

Ingmar Greil

unread,
Apr 4, 2003, 3:21:12 AM4/4/03
to
Thus spake "Thomas Zehetbauer" <tho...@hostmaster.org>:

> Keine gerichtsverhandlung mit einem unabhängigen und weisungsfreiem
> richter sondern ein verwaltungsstrafverfahren. Dabei ist die behörde, die
> euch ja für schuldig hält, zugleich ankläger als auch richter. Frei nach
> dem motto: "Die letzten Bananenrepubliken dieser Erde"

Die Einrichtung der UVS ist aber nicht spurlos an Dir vorbegegangen,
oder?



> Wenn sich die behörde dabei deiner argumentation verschliesst, was sehr
> wahrscheinlich ist, bleibt dir noch der weg zum verwaltungsgerichtshof.

Scheinbar doch.

Ingmar

Florian Burger

unread,
Apr 4, 2003, 11:49:31 AM4/4/03
to
Ingmar Greil schrieb:

> Thus spake Florian Burger <flor...@aon.at>:
>
>> Vor Einleitung des ordentlichen Verfahrens wird es noch eine
>> Aufforderung zur Lenkerbekanntgabe geben.
>
> Ich meine, das ist Haarspalterei, aber ist das nicht schon Teil des
> ordentlichen (Ermittlungs-) Verfahrens?

Nein, ist es (noch) nicht, denn es wird als Ergebnis des abgekürzten
Verfahrens noch eine Strafverfügung erlassen. Für diese Strafverfügung
ist aber die Kenntnis des Lenkers (also des Täters) notwendig.

>> Anschließend wird eine Strafverfügung erlassen,
>
> Zwingend? Was spricht gleich gegen einen erstinszanzlichen
> Strafbescheid?

Zwingend nicht, aber der normale Verfahrensgang, wenn eine
Anonymverfügung nicht bezahlt wird. Aber solange die Anonymverfügung
"läuft", bringt es nicht wirklich etwas, der Behörde jetzt schon auf
ihren Fehler aufmerksam zu machen. Es müsste dieser Akt eine
Sonderbehandlung erfahren, was mehr Aufwand bedeutet als an Kosten
eingespart werden würde. Es kann nämlich durchaus sein, dass der
zuständige Strafreferent noch gar keinen Akt erhalten hat, wo er diese
Mitteilung vermerken könnte.

Wolfgang Platzer

unread,
Apr 10, 2003, 7:36:59 AM4/10/03
to
Hi,

ich hätte eine Frage zur Anonymverfuegung:
Wer kann soetwas veranlassen? Nur ein Polizist/Gendarm oder irgendwer, der
glaubt irgendetwas gesehen zu haben.

wolfgang


Florian Burger

unread,
Apr 10, 2003, 4:17:41 PM4/10/03
to
Ingmar Greil schrieb:

> Thus spake Hans-Christian Grosz <gr...@gmx.at>:
>
>> Eine Anzeige Seitens "irgendwem" hat nämlich nur zur Folge, dass die
>> Polizei nun über eine Situation bescheid weiss und dem nachforschen
>> kann.
>
> _Kann_ wohlgemerkt, nicht muss -- nur der Deutlichkeit halber.

Aber, aber. Die Einleitung eines Strafverfahrens steht nicht im Ermessen
der Behörde (§ 25 VStG). Im Falle einer Anzeige ist jedenfalls ein
Verfahren zu eröffnen. Ist die Anzeige auf den ersten Blick substanzlos,
so wird das Strafverfahren auch wieder beendet, ansonsten muss die
Behörde nachforschen. Ausnahmen bestehen im Sinne einer Zweckmäßigkeit (§
21 Abs 1 VStG, § 34 VStG).

Ingmar Greil

unread,
Apr 11, 2003, 1:53:30 AM4/11/03
to
Thus spake Florian Burger <flor...@aon.at>:

>>> Eine Anzeige Seitens "irgendwem" hat nämlich nur zur Folge, dass die


>>> Polizei nun über eine Situation bescheid weiss und dem nachforschen
>>> kann.
>> _Kann_ wohlgemerkt, nicht muss -- nur der Deutlichkeit halber.
> Aber, aber. Die Einleitung eines Strafverfahrens steht nicht im Ermessen
> der Behörde (§ 25 VStG).

I stand corrected. Ein subjektives Recht auf Bestrafung steht aber jdf
niemand zu.

> Ist die Anzeige auf den ersten Blick substanzlos, so wird das
> Strafverfahren auch wieder beendet, ansonsten muss die Behörde
> nachforschen. Ausnahmen bestehen im Sinne einer Zweckmäßigkeit (§
> 21 Abs 1 VStG, § 34 VStG).

Der 21er wars, der mir im Hinterkopf herumgespukt ist. Tja, man soll
halt nie ohne Gesetz arbeiten :)

Ingmar

Gerhard Eichberger

unread,
Apr 12, 2003, 12:14:20 PM4/12/03
to
Wolfgang Platzer schrieb:

Hm, meine Mutter hat früher die ganzen Falschparker aufgeschrieben, ist dann
zur Gendarmerie gegangen und hat sie angezeigt. Eines Tages mußte sie
bemerken, daß sie selber im Parkverbot gestanden war. Da ging sie zur
Gendarmerie und erstattete Selbstanzeige. (Wobei ich mir gut vorstellen
kann, daß sie das tat, um mir zu zeigen, daß man korrekt in jeder Richtung
sein muß.)


Gerhard


Gerhard Eichberger

unread,
Apr 12, 2003, 12:17:44 PM4/12/03
to
Ingmar Greil tippte:

> Thus spake Florian Burger <flor...@aon.at>:
>
> > Aber, aber. Die Einleitung eines Strafverfahrens steht nicht im Ermessen
> > der Behörde (§ 25 VStG).
>
> I stand corrected. Ein subjektives Recht auf Bestrafung steht aber jdf
> niemand zu.

Das bezweifle ich aber schon sehr stark. Da hätte ich ja meine ganzen
Anzeigen, die ich fürs Falschparken bekommen habe, nicht bezahlen brauchen!


Gerhard


Florian Burger

unread,
Apr 12, 2003, 12:50:30 PM4/12/03
to
Gerhard Eichberger schrieb:

> Ingmar Greil tippte:


>>
>> I stand corrected. Ein subjektives Recht auf Bestrafung steht aber
>> jdf niemand zu.
>
> Das bezweifle ich aber schon sehr stark. Da hätte ich ja meine ganzen
> Anzeigen, die ich fürs Falschparken bekommen habe, nicht bezahlen
> brauchen!

Bezweifeln kannst du, was du möchtest. Aber du weißt nicht, was ein
subjektives Recht ist.

Wolfgang Koenig

unread,
Apr 13, 2003, 4:11:26 AM4/13/03
to
Gerhard Eichberger gibt zum Besten:

> Hm, meine Mutter hat früher die ganzen Falschparker aufgeschrieben,
> ist dann zur Gendarmerie gegangen und hat sie angezeigt.

Die ist nicht zufällig in Meidling zu Hause? Hier gabs jemandem, der
Leute anzeigte wegen Falschparkens. Ich bekam einmal 7 Anzeigen auf
einmal und eine Vorladung zur Polizei. Dort fragte der Polizeijurist
mich, was ich davon halte und als ich meinte "ich bestreite ..."
unterbrach er mich mit den Worten "Fünfzig Schilling für alle 7"?

Er meinte noch, daß sie diese unnötigen Vernaderer nicht ausstehen
könnten, sie machten nur Ärger, Zank und Hader produzierten _unnötige_
Arbeit weil die Betroffenen die Vorwürfe bestreiten, es käme zu
Verhandlungen etc.


> Eines Tages mußte sie bemerken, daß sie selber im Parkverbot gestanden
> war. Da ging sie zur Gendarmerie und erstattete Selbstanzeige. (Wobei
> ich mir gut vorstellen kann, daß sie das tat, um mir zu zeigen, daß
> man korrekt in jeder Richtung sein muß.)

Ich kann mir gut vorstellen, daß sie das tat um Dir zu zeigen wie
bescheuert sie ist.

Wolfgang

Gerhard Eichberger

unread,
Apr 14, 2003, 10:47:15 AM4/14/03
to
Wolfgang Koenig schrieb:

> Gerhard Eichberger gibt zum Besten:
>
> > Hm, meine Mutter hat früher die ganzen Falschparker aufgeschrieben,
> > ist dann zur Gendarmerie gegangen und hat sie angezeigt.
>
> Die ist nicht zufällig in Meidling zu Hause?

Nein, in Langenlebarn. Anzeigenmäßig "tätig" war sie in Tulln.

> Hier gabs jemandem, der Leute anzeigte wegen Falschparkens.
> Ich bekam einmal 7 Anzeigen auf einmal und eine Vorladung zur
> Polizei. Dort fragte der Polizeijurist mich, was ich davon halte
> und als ich meinte "ich bestreite ..." unterbrach er mich mit den
> Worten "Fünfzig Schilling für alle 7"?

Da ist sicher kein Akt gemacht worden.

> Er meinte noch, daß sie diese unnötigen Vernaderer nicht ausstehen
> könnten, sie machten nur Ärger, Zank und Hader produzierten _unnötige_
> Arbeit weil die Betroffenen die Vorwürfe bestreiten, es käme zu
> Verhandlungen etc.

So in der Weise hat damals auch die Gendarmerie argumentiert, als ich den
Diebstahl meines Mantels aus einer Gaderobe angezeigt habe. Und bei Anzeigen
wegen überfüllten Sälen ist's dasselbe - da heißt's dann: "Wos geht des Ihna
an?" (Im Prinzip hat er damit sogar recht; es geht mich als (meistens)
Unbeteiligten tatsächlich nichts an...

> > Eines Tages mußte sie bemerken, daß sie selber im Parkverbot gestanden
> > war. Da ging sie zur Gendarmerie und erstattete Selbstanzeige. (Wobei
> > ich mir gut vorstellen kann, daß sie das tat, um mir zu zeigen, daß
> > man korrekt in jeder Richtung sein muß.)
>
> Ich kann mir gut vorstellen, daß sie das tat um Dir zu zeigen wie
> bescheuert sie ist.

Nun, sie ist halt ein Befürworter der Volkspolizei. Daher wurde ich als
Schulkind darauf trainiert, zu melden, wenn jemand die Hausübung
abschrieb...


Gerhard


Gerhard Eichberger

unread,
Apr 14, 2003, 10:55:14 AM4/14/03
to
Florian Burger tippte:

> Gerhard Eichberger schrieb:
>
> > Ingmar Greil tippte:
> >>
> >> I stand corrected. Ein subjektives Recht auf Bestrafung steht aber
> >> jdf niemand zu.
> >
> > Das bezweifle ich aber schon sehr stark. Da hätte ich ja meine ganzen
> > Anzeigen, die ich fürs Falschparken bekommen habe, nicht bezahlen
> > brauchen!
>
> Bezweifeln kannst du, was du möchtest. Aber du weißt nicht, was ein
> subjektives Recht ist.

Damit hast Du recht - bitte um Aufklärung.

Vor Jahren habe ich mal an die Stadtgemeinde Wien eine
Schadenersatzforderung gestellt, weil ich mich aufgrund der vielen Einbahnen
dauernd verfahren habe. Die Stadtgemeinde lehnte die Forderung ab und
schrieb, daß niemand einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Art der
Verkehrsregelung hat. Daraufhin teilte ich der Stadtgemeinde mit, daß, wenn
dies zutrifft, ich jedem Verkehrsteilnehmer, der die Einbahnregelungen nicht
einhält, im Falle einer Anzeige mit Bezug auf dieses Schreiben der
Stadtgemeinde Berufung einzulegen empfehle, da dieser Berufung aufgrund
dieses Schreibens nach geltender Rechtssprechung jedenfalls stattzugeben
ist. (Der diesbezügliche Schriftverkehr wurde in einer Ausgabe des Heftes
MAGazin [der Zeitschrift der MAG Austria] veröffentlicht.)


Gerhard


Wolfgang Decker

unread,
Apr 14, 2003, 12:45:07 PM4/14/03
to
"Gerhard Eichberger" <he...@ccc.at> schrub:

>Vor Jahren habe ich mal an die Stadtgemeinde Wien eine
>Schadenersatzforderung gestellt, weil ich mich aufgrund der vielen Einbahnen
>dauernd verfahren habe.

Sag, meinst du das eigentlich alles ernst, was du da schreibst oder
machst? Oder hast einfach ein bisserl zu viel Zeit?

lg
Wolfgang
--
Merke: Nicht überall, wo kein Smiley draufsteht, ist kein Witz drin.
(C. Gassmann in dsrd)
** neu: http://www.traumrouten.com/kuonitour2003.html **

Thorsten Oesterlein

unread,
Apr 14, 2003, 12:57:59 PM4/14/03
to
Wolfgang Decker wrote:

[ "Gerhard Eichberger" <he...@ccc.at> schrub: ]


> Sag, meinst du das eigentlich alles ernst, was du da schreibst oder
> machst? Oder hast einfach ein bisserl zu viel Zeit?

Na ja, ist wohl ein weg seinen persönlichen Unmut über die Verkehrspolitik
kund zu machen. Und wenn dabei was Witziges rauskommt, warum nicht? Kosilo
hat damit Bücher gefüllt.

> lg
> Wolfgang

lg,
Thorsten

Peter Horny

unread,
Apr 14, 2003, 1:12:33 PM4/14/03
to
"Gerhard Eichberger" <he...@ccc.at> schrieb:


> Vor Jahren habe ich mal an die Stadtgemeinde Wien eine
> Schadenersatzforderung gestellt, weil ich mich aufgrund der vielen
> Einbahnen dauernd verfahren habe.

Dir muss ja verdammt fad sein.

> Daraufhin teilte ich der Stadtgemeinde mit, daß, wenn dies zutrifft,
> ich jedem Verkehrsteilnehmer, der die Einbahnregelungen nicht einhält,
> im Falle einer Anzeige mit Bezug auf dieses Schreiben der Stadtgemeinde
> Berufung einzulegen empfehle, da dieser Berufung aufgrund dieses
> Schreibens nach geltender Rechtssprechung jedenfalls stattzugeben ist.

Querulantentum kann auch zur Manie werden.

> (Der diesbezügliche Schriftverkehr wurde in einer Ausgabe des Heftes
> MAGazin [der Zeitschrift der MAG Austria] veröffentlicht.)

Das "Blatt für Psychiatrie" wäre passender gewesen.

f'up2poster

Peter, kopfschüttelnd

Bernd Petrovitsch

unread,
Apr 14, 2003, 1:46:17 PM4/14/03
to
On Mon, 14 Apr 2003 18:45:07 +0200, Wolfgang Decker wrote:
> "Gerhard Eichberger" <he...@ccc.at> schrub:
>>Vor Jahren habe ich mal an die Stadtgemeinde Wien eine
>>Schadenersatzforderung gestellt, weil ich mich aufgrund der vielen
>>Einbahnen dauernd verfahren habe.
>
> Sag, meinst du das eigentlich alles ernst, was du da schreibst oder
> machst? Oder hast einfach ein bisserl zu viel Zeit?

Kein Kommentar.
Aber ist das nicht jener, der der Meinung ist, er würde nicht wegen
jedem S****s vor Gericht gehen?
Vielleicht will er ja in der "Krone" fürs "Heitere Bezirksgericht"
schreiben?

Bernd

Franz Gabler

unread,
Apr 14, 2003, 1:55:16 PM4/14/03
to
"Gerhard Eichberger" <he...@ccc.at> schrieb im Newsbeitrag
news:10503361...@newsmaster-03.atnet.at...

> Vor Jahren habe ich mal an die Stadtgemeinde Wien eine
> Schadenersatzforderung gestellt, weil ich mich aufgrund der
> vielen Einbahnen dauernd verfahren habe.

So, jetzt hast Du es endgültig zu weit getrieben! Da ich meinen
Bildschirm mit Kaffee vollgeprustet habe, werde ich Dich jetzt
auf Schadenersatz verklagen. Es ist nämlich mein Recht,
während des Lesens von NG`s Kaffee zu trinken, allerdings
ist es nicht Dein Recht soviel Blödsinn zu posten, daß mein
Bildschirm jetzt voll Kaffee ist.

Wolfgang Koenig

unread,
Apr 14, 2003, 7:03:14 PM4/14/03
to
Gerhard Eichberger gibt zum Besten:
> Wolfgang Koenig schrieb:
>> Gerhard Eichberger gibt zum Besten:
>>
>> > Hm, meine Mutter hat früher die ganzen Falschparker aufgeschrieben,
>> > ist dann zur Gendarmerie gegangen und hat sie angezeigt.
>>
>> Die ist nicht zufällig in Meidling zu Hause?
>
> Nein, in Langenlebarn. Anzeigenmäßig "tätig" war sie in Tulln.

Ich bin fassungslos. Die hat nichtmal nur die vernadert, die ihr im Weg
gestanden sind, die hat aktiv gesucht nach Parksündern?


>> Hier gabs jemandem, der Leute anzeigte wegen Falschparkens.
>> Ich bekam einmal 7 Anzeigen auf einmal und eine Vorladung zur
>> Polizei. Dort fragte der Polizeijurist mich, was ich davon halte
>> und als ich meinte "ich bestreite ..." unterbrach er mich mit den
>> Worten "Fünfzig Schilling für alle 7"?
>
> Da ist sicher kein Akt gemacht worden.

Doch, es gab' einen Akt, es gab' eine Zahlungsbestätigung. Im Raum waren
andere Beamte und auch "Opfer" ... also jede Menge Zeugen.


>> Er meinte noch, daß sie diese unnötigen Vernaderer nicht ausstehen
>> könnten, sie machten nur Ärger, Zank und Hader produzierten
>> _unnötige_ Arbeit weil die Betroffenen die Vorwürfe bestreiten, es
>> käme zu Verhandlungen etc.
>
> So in der Weise hat damals auch die Gendarmerie argumentiert, als ich
> den Diebstahl meines Mantels aus einer Gaderobe angezeigt habe.

Den Dienstahl Deines Mantels anzuzeigen finde ich OK.


> Und bei Anzeigen wegen überfüllten Sälen ist's dasselbe - da heißt's
> dann: "Wos geht des Ihna an?" (Im Prinzip hat er damit sogar recht; es
> geht mich als (meistens) Unbeteiligten tatsächlich nichts an...

Überfüllte Säle sind ein Sicherheitsrisiko. Da würd' ich keine Anzeige
machen, aber dass jemandem die Sicherheit am Herzen liegt, kann ich mir
vorstellen.


>> > Eines Tages mußte sie bemerken, daß sie selber im Parkverbot
>> > gestanden war. Da ging sie zur Gendarmerie und erstattete
>> > Selbstanzeige. (Wobei ich mir gut vorstellen kann, daß sie das tat,
>> > um mir zu zeigen, daß man korrekt in jeder Richtung sein muß.)
>>
>> Ich kann mir gut vorstellen, daß sie das tat um Dir zu zeigen wie
>> bescheuert sie ist.
>
> Nun, sie ist halt ein Befürworter der Volkspolizei. Daher wurde ich
> als Schulkind darauf trainiert, zu melden, wenn jemand die Hausübung
> abschrieb...

Du warst sicher ein sehr unbeliebtes Kind.

Wolfgang

Wolfgang Koenig

unread,
Apr 14, 2003, 7:05:16 PM4/14/03
to
Thorsten Oesterlein gibt zum Besten:
> Wolfgang Decker wrote:

> [ "Gerhard Eichberger" <he...@ccc.at> schrub: ]

Ein Buch AFAIK. Und das wird mit jeder Auflage dicker.

Wolfgang, das eine zaus habend
http://www.unternehmenstheater.at/

M.M. "Der" Papst

unread,
Apr 15, 2003, 1:56:01 AM4/15/03
to
"Gerhard Eichberger" <he...@ccc.at> schrieb:

>...


>Die Stadtgemeinde lehnte die Forderung ab und
>schrieb, daß niemand einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Art der
>Verkehrsregelung hat.

Der Gesetzgeber hat eine generell abstrakte Rechtsnorm geschaffen, in
der generell keine _bestimmte_ Art der Verkehrsregelung festgelegt
ist. So steht es den Ländern bzw. ihren im Instanzen zug vorgelagerten
Verwaltungsorganen (BH) zB. frei, eine Kreuzung mit einer Ampel oder
einem Verkehrsposten oder mittels Beschilderung oder einfach nur durch
die generell abstrakten Rechtsnormen zu regeln. Einen Anspruch darauf,
daß eine Kreuzung zB. unbedingt mit einer LSA zu regeln ist, hast du
nicht. Ebenso darf das Land/BH Einbahnen errichten, wo dies erlaubt
und nicht widersprüchliche wäre (also hat zB eine Einbahn in einer
Sackgasse wohl keinen rechtlichen Bestand).
Leider (oder GSD) hat der Gesetzgeber auch in diese Rechtsnorm,
nämlich die STVO, Bestimmungen hineingeschrieben (und diese ebenfalls
abstrakt und generell gehalten), was zu tun ist, wenn sich jemand
nicht (und damit ist jeder Adressat in der STVO gemeint, also auch
Vollzugsorgane) an diese Normen hält. Wenn du mir allerdings eine Norm
zeigst, die darauf abzielt, daß Einbahnen nur so angelegt werden
dürfen, daß ein leichtes auffinden von Straßenzügen möglich ist (mir
ist keien solche bekannt) dann hast gewonnen.

>Daraufhin teilte ich der Stadtgemeinde mit, daß, wenn
>dies zutrifft, ich jedem Verkehrsteilnehmer, der die Einbahnregelungen nicht
>einhält, im Falle einer Anzeige mit Bezug auf dieses Schreiben der
>Stadtgemeinde Berufung einzulegen empfehle,

Ja, Empfehlungen sind ja nicht schlimm. Man sollt sie halt vorsichtig
anwenden, weil ein Richter vielleicht nicht dieser Rechtsansicht ist,
und dann individuell konkretes Recht daraus wird, und dann zahlst
doch.

>da dieser Berufung aufgrund
>dieses Schreibens nach geltender Rechtssprechung jedenfalls stattzugeben

Welche Urteile konkret? Nach der geltenden Rechtssprechung in welchen
Verfahren?
Beachte: Ein richter kennt meist die "geltende Rechtssprechung" weil
er sie selber macht!

>ist. (Der diesbezügliche Schriftverkehr wurde in einer Ausgabe des Heftes
>MAGazin [der Zeitschrift der MAG Austria] veröffentlicht.)

Achja, die ethnische Gruppe der Motorradfahrer, zu der ich mich auch
zähle. Bitte vertritt uns aber nicht in rechtlichen Belangen, weil
sich die ethnische Gruppe dann ähnlich lächerlich macht, wie ein
Landeshauptmann, der zwar iirc Jus studiert hat, aber trotzdem nicht
weis, was ein Kundmachungsmangel bei Ortstafeln ist... ;-)

mfg PM
--
§39 KDV , Allgemeine Bestimmungen für Omnibusse
(1) Omnibusse, die ausschließlich auf Rädern laufen, müssen wenigstens zwei
Achsen und vier Räder haben.

René Schuster

unread,
Apr 21, 2003, 9:01:00 AM4/21/03
to
Gerhard Eichberger wrote in at.gesellschaft.recht:

> Hm, meine Mutter hat früher die ganzen Falschparker aufgeschrieben, ist
> dann zur Gendarmerie gegangen und hat sie angezeigt. Eines Tages mußte
> sie bemerken, daß sie selber im Parkverbot gestanden war. Da ging sie
> zur Gendarmerie und erstattete Selbstanzeige.

Das gibt dem Begriff "Selbstjustiz" eine vollkommen neue Bedeutung...

--
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