Das Thema hat schon 2010 begonnen, ich
habe schon damals etwas geschrieben:
http://tinyurl.com/h5ocphp
Es geht um "meinen" Sammelkamin in einem
Eigentumswohnhaus. Seit 2010 wurde ich
durch Rauchgase unter mir belästigt. Diese
Rauchgasse drangen über meinen nicht
benutzten Kaminzugang in meine Wohnung.
Nicht benutzt deswegen, weil alle Wohnungen
Fernwärme haben.
Mittlerweile weiß ich, es sind normale
T-Stücke, die die Einmündungen in das
Notkaminrohr darstellen. Wenn der
Eigentümer unter mir heizt, reicht der
Deckel für Dichtheit nicht aus, da
der Deckel ja nur ein Blechstopfen
in einem Blechrohr ist, der niemals
100% dicht sein kann.
Vor einem Jahr hat der Rauchfangkehrer
aus diesem Grund ein Heizverbot erteilt.
Gleichzeitig hat er einen Befund
erstellt, dass bei mir der Deckel
rauchdicht abzuschliesßen sei.
Die Hausverwaltung hat mir daraufhin eine
Kaminsanierungsfirma geschickt. Diese Mitarbeiter
haben mir gesagt, dass da alles in Ordnung sei,
und haben daher nichts gemacht.
Der Rauchfangkehrer hat bei einem weiteren
Termin den Mitarbeitern der Firma gesagt,
was genau zu tun ist.
Die Mitarbeiter kamen bei einem 3.
Termin mit einem unpassenden zu kleinen
Zusatzdeckel, den sie noch dazu mit einer
leicht entzündlichen Dichtungsmasse
innen befestigt haben.
Dichtungsmasse: epple 37 neu, Datenblatt:
http://tinyurl.com/jkvuyox
Genau das habe ich dem Rauchfangkehrer
mitgeteilt.
Ein paar Monate später wollte der Rauchfangkehrer
einen Termin für Dichtheitsprüfung, da die
Kaminsanierungsfirma gesagt hat, sie habe die
Abdichtung gemacht.
Daraufhin schrieb ich dem Rauchfangkehrer
nochmal (und diesmal auch der Hausverwaltung),
dass hier eine leicht entzündliche Paste
verwendet wurde und daher
eine Dichtheitsprüfung sinnfrei ist. Der
Rauchfangkehrer antwortete, dass er die
Kaminfirma angesprochen hat
und sie ihm gesagt hat, dass sie alles
so wie immer gemacht hat und dass
es noch nie Beanstandungen gegeben hat.
Diese Aussage war dem Rauchfangkehrer
genug, um auf dem Dichtheitsprüfungstermin
zu bestehen.
Nun gut, bei dem Termin (der Rauchfangkehrer
war nicht da, nur seine Mitarbeiter)
habe ich jeden Mitarbeiter gefragt, ob er
weiß, dass hier eine leicht entzündliche
Paste drin ist. Jeder wusste es.
Die Dichtheitsprüfung hat ergeben:
Undicht.
Ich kann mir vorstellen, dass der zu
kleine Deckel im Inneren zu wandern begonnen
hat (er wurde ja nur durch die Dichtmasse
gehalten) und damit die Dichtmasse
gerissen ist.
Nun sind wir in der Jetztzeit angekommen.
Ich vermute, dass mir die Hausverwaltung
wieder die Sanierungsfirma schicken wird,
die schon 3 Mal Pfusch gebaut hat.
Bin ich noch verpflichtet, hier irgendjemanden
hereinzulassen, einfach so, ohne
Schadenersatz für Verdienstentgang und
aufgewendete Zeit (Möbel davor
abmontieren)?
Bei wem mache ich welchen Schaden geltend?
Und weiters:
Gibt es hier nicht auch bereits eine
strafrechtliche Komponente? Konkret:
1. Hätte ich nicht die Arbeiten der Firma
penibel fotografiert, wüsste jetzt niemand,
dass im Kamin etwas leicht Entzündliches ist.
2. Darf ein Rauchfangkehrer als Amtsorgan
einen Hinweis wie meinen so einfach ignorieren?
OK, momentan ist das Heizverbot noch nicht
aufgehoben, daher hat er ja eigentlich noch
nichts gemacht.
3. Hat da nicht aus der Vergangenheit jemand
strafrechtliche Verantwortung auf sich geladen?
In der Wiener Feuerpolizeiverordnung steht
im §3 Abs 3: "Unbenützte Einmündungsöffnungen in
Rauch- oder Abgasfänge sind mit nicht
brennbaren Stoffen betriebsdicht zu verschließen."
Das heißt doch, dass seit 2010 entweder der
Eigentümer unter mir illegal geheizt hat
oder aber der Rauchfangkehrer die Freigabe
gegeben hat, ohne jemals bei mir eine
Dichtheitsprüfung gemacht zu haben.
Und von den Wohnungen unter uns beiden
(unter dem Ofen) redet bis heute
gar niemand. Ich denke,
dass auch die abgedichtet
werden müssen, zumindest aber untersucht.
Uff, das war lang. Das wärs vorerst mal.
LG Melanie