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WEG - wann ist die Grenze erreicht?

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Melanie Haring

unread,
Apr 19, 2016, 5:47:01 AM4/19/16
to
Das Thema hat schon 2010 begonnen, ich
habe schon damals etwas geschrieben:

http://tinyurl.com/h5ocphp

Es geht um "meinen" Sammelkamin in einem
Eigentumswohnhaus. Seit 2010 wurde ich
durch Rauchgase unter mir belästigt. Diese
Rauchgasse drangen über meinen nicht
benutzten Kaminzugang in meine Wohnung.
Nicht benutzt deswegen, weil alle Wohnungen
Fernwärme haben.

Mittlerweile weiß ich, es sind normale
T-Stücke, die die Einmündungen in das
Notkaminrohr darstellen. Wenn der
Eigentümer unter mir heizt, reicht der
Deckel für Dichtheit nicht aus, da
der Deckel ja nur ein Blechstopfen
in einem Blechrohr ist, der niemals
100% dicht sein kann.

Vor einem Jahr hat der Rauchfangkehrer
aus diesem Grund ein Heizverbot erteilt.
Gleichzeitig hat er einen Befund
erstellt, dass bei mir der Deckel
rauchdicht abzuschliesßen sei.

Die Hausverwaltung hat mir daraufhin eine
Kaminsanierungsfirma geschickt. Diese Mitarbeiter
haben mir gesagt, dass da alles in Ordnung sei,
und haben daher nichts gemacht.

Der Rauchfangkehrer hat bei einem weiteren
Termin den Mitarbeitern der Firma gesagt,
was genau zu tun ist.

Die Mitarbeiter kamen bei einem 3.
Termin mit einem unpassenden zu kleinen
Zusatzdeckel, den sie noch dazu mit einer
leicht entzündlichen Dichtungsmasse
innen befestigt haben.

Dichtungsmasse: epple 37 neu, Datenblatt:
http://tinyurl.com/jkvuyox

Genau das habe ich dem Rauchfangkehrer
mitgeteilt.

Ein paar Monate später wollte der Rauchfangkehrer
einen Termin für Dichtheitsprüfung, da die
Kaminsanierungsfirma gesagt hat, sie habe die
Abdichtung gemacht.

Daraufhin schrieb ich dem Rauchfangkehrer
nochmal (und diesmal auch der Hausverwaltung),
dass hier eine leicht entzündliche Paste
verwendet wurde und daher
eine Dichtheitsprüfung sinnfrei ist. Der
Rauchfangkehrer antwortete, dass er die
Kaminfirma angesprochen hat
und sie ihm gesagt hat, dass sie alles
so wie immer gemacht hat und dass
es noch nie Beanstandungen gegeben hat.

Diese Aussage war dem Rauchfangkehrer
genug, um auf dem Dichtheitsprüfungstermin
zu bestehen.

Nun gut, bei dem Termin (der Rauchfangkehrer
war nicht da, nur seine Mitarbeiter)
habe ich jeden Mitarbeiter gefragt, ob er
weiß, dass hier eine leicht entzündliche
Paste drin ist. Jeder wusste es.

Die Dichtheitsprüfung hat ergeben:

Undicht.

Ich kann mir vorstellen, dass der zu
kleine Deckel im Inneren zu wandern begonnen
hat (er wurde ja nur durch die Dichtmasse
gehalten) und damit die Dichtmasse
gerissen ist.

Nun sind wir in der Jetztzeit angekommen.
Ich vermute, dass mir die Hausverwaltung
wieder die Sanierungsfirma schicken wird,
die schon 3 Mal Pfusch gebaut hat.

Bin ich noch verpflichtet, hier irgendjemanden
hereinzulassen, einfach so, ohne
Schadenersatz für Verdienstentgang und
aufgewendete Zeit (Möbel davor
abmontieren)?

Bei wem mache ich welchen Schaden geltend?

Und weiters:

Gibt es hier nicht auch bereits eine
strafrechtliche Komponente? Konkret:

1. Hätte ich nicht die Arbeiten der Firma
penibel fotografiert, wüsste jetzt niemand,
dass im Kamin etwas leicht Entzündliches ist.

2. Darf ein Rauchfangkehrer als Amtsorgan
einen Hinweis wie meinen so einfach ignorieren?
OK, momentan ist das Heizverbot noch nicht
aufgehoben, daher hat er ja eigentlich noch
nichts gemacht.

3. Hat da nicht aus der Vergangenheit jemand
strafrechtliche Verantwortung auf sich geladen?
In der Wiener Feuerpolizeiverordnung steht
im §3 Abs 3: "Unbenützte Einmündungsöffnungen in
Rauch- oder Abgasfänge sind mit nicht
brennbaren Stoffen betriebsdicht zu verschließen."
Das heißt doch, dass seit 2010 entweder der
Eigentümer unter mir illegal geheizt hat
oder aber der Rauchfangkehrer die Freigabe
gegeben hat, ohne jemals bei mir eine
Dichtheitsprüfung gemacht zu haben.
Und von den Wohnungen unter uns beiden
(unter dem Ofen) redet bis heute
gar niemand. Ich denke,
dass auch die abgedichtet
werden müssen, zumindest aber untersucht.

Uff, das war lang. Das wärs vorerst mal.

LG Melanie

Johann Mayerwieser

unread,
Apr 19, 2016, 11:47:45 AM4/19/16
to
Am Tue, 19 Apr 2016 02:47:01 -0700 schrieb Melanie Haring:

> Es geht um "meinen" Sammelkamin in einem Eigentumswohnhaus. Seit 2010
> wurde ich durch Rauchgase unter mir belästigt. Diese Rauchgasse drangen
> über meinen nicht benutzten Kaminzugang in meine Wohnung.
> Nicht benutzt deswegen, weil alle Wohnungen Fernwärme haben.
>
> Mittlerweile weiß ich, es sind normale T-Stücke, die die Einmündungen in
> das Notkaminrohr darstellen. Wenn der Eigentümer unter mir heizt, reicht
> der Deckel für Dichtheit nicht aus, da der Deckel ja nur ein
> Blechstopfen in einem Blechrohr ist, der niemals 100% dicht sein kann.
>
> Vor einem Jahr hat der Rauchfangkehrer aus diesem Grund ein Heizverbot
> erteilt. Gleichzeitig hat er einen Befund erstellt, dass bei mir der
> Deckel rauchdicht abzuschliesßen sei.

Wir hatten auch einen Notkamin in einer BUWOG-Wohnung. Es gab allgemeines
Heizverbot, nur im "Notfall" wäre Heizen genehmigt worden.

Red mit dem RAuchfangkehrer und sage, dass du auch einen Kamin aufstellen
willst - wie das dann zu lösen ist. Meiner Ansicht nach kann da nur einer
heizen, aber ich bin Laie.
Jedenfalls steht dir das HEizen in den Kamin genau so zu wie dem unter
dir.

Helmut Wabnig

unread,
Apr 19, 2016, 12:30:25 PM4/19/16
to
Während du das getippt hast,
hätt ich 3 soche Deckel abgedichtet.

Ja, ich weiß, du bit ein Weib.

w.

Melanie Haring

unread,
Apr 20, 2016, 3:46:18 AM4/20/16
to
Am Dienstag, 19. April 2016 18:30:25 UTC+2 schrieb Helmut Wabnig:
> Während du das getippt hast,
> hätt ich 3 soche Deckel abgedichtet.
>
> Ja, ich weiß, du bit ein Weib.

Meine Aufzugtüre am Gang gefällt mir nicht - ich
hasse diese Farbe. Ich hätte sie gerne rosa. Und
meine Tochter will sicher ein Hello Kitty-Pickerl
drauf.

Während Du Deine Meldung getippt hast, hätte
ich schon längst zumindest den rosa Farbkübel
auf den Gang stellen können.

Warum ich das nicht gemacht habe?

Erraten: Der Aufzug ist nach §2 Abs 4 WEG
ein allgemeiner Teil der Liegenschaft. Der
Rauchfang auch. Für den Rest kuckstdu §16 WEG.

Wenn ich mit meinen Kindern in den Tiergarten
gehe, muss ich am Automaten für das Füttern bezahlen.
Hier ist das Füttern für mich gratis. Trollfütterung
halt.

Die Abdichtung mit einem Deckel, der zu klein ist
und daher nur durch die Dichtmasse gehalten wird,
ist nicht fachgerecht. Es müsste ein
zylindrischer Stopfen eingesetzt werden, der im
Durchmesser zum Rohr eine entsprechende Passung
hat (mehr zum Thema erklärt gerne ein Maschinenbauer).

Und die Dichtungsmasse ist nur mehr zum Dichten
da und nicht mehr zum Positionieren.

Jedenfalls hoffe ich, von Rosa über Hello Kitty
bis hin zur Passung Dein Frauenbild entsprechend
bedient zu haben.

Mel

Helmut Wabnig

unread,
Apr 20, 2016, 4:56:22 AM4/20/16
to
Ein Besuch im Baumarkt und um fünfeurosiebzich
ist alles da.

Grüße,
wabi

Werner Tann

unread,
Apr 20, 2016, 8:04:22 AM4/20/16
to
Melanie Haring <mha...@sms.at> schrieb:

>Die Abdichtung mit einem Deckel, der zu klein ist
>und daher nur durch die Dichtmasse gehalten wird,
>ist nicht fachgerecht. Es müsste ein
>zylindrischer Stopfen eingesetzt werden, der im
>Durchmesser zum Rohr eine entsprechende Passung
>hat (mehr zum Thema erklärt gerne ein Maschinenbauer).

Ich habe keine Ahnung, was ein Notkamin ist, aber egal, welchen
Durchmesser die Abzugsöffnung hat, man muß sie doch bitte dicht
bekommen, auch wenn man keinen paßgenauen zylindrischen Stopfen
findet. Notfalls schraube ein Brett vors Loch! Das ist dann tausendmal
dichter als jedes gewöhnliche Ofenrohr, das man seit Jahrhunderten
einfach in die Wand steckt. Ich hatte jahrelang einen Ölofen, von
"abdichten" war da überhaupt keine Rede. Rauch in der Wohnung hast Du,
wenn der Kamin verstopft ist, also kein Durchzug da ist. Aber AFAIK
hat man zu keiner Zeit Ofenrohre mit der Wand verschraubt oder mit
Dichtungsmasse verbömmelt. 8-)

Du hast zwei Möglichkeiten:
1) Laß es von jemandem richten, den *Du* beauftragst, und nimm Dir
einen Anwalt, der Dir die Kosten einklagt.
2) Richte es mit Baumarkt-Material selber. Die zweite Lösung spart Dir
viel Zeit und Energie, möglicherweise auch Geld.

Johann Mayerwieser

unread,
Apr 20, 2016, 12:54:48 PM4/20/16
to
Am Wed, 20 Apr 2016 14:04:19 +0200 schrieb Werner Tann:

> Ich habe keine Ahnung, was ein Notkamin ist, aber egal, welchen
> Durchmesser die Abzugsöffnung hat, man muß sie doch bitte dicht
> bekommen, auch wenn man keinen paßgenauen zylindrischen Stopfen findet.
> Notfalls schraube ein Brett vors Loch! Das ist dann tausendmal dichter
> als jedes gewöhnliche Ofenrohr, das man seit Jahrhunderten einfach in
> die Wand steckt. Ich hatte jahrelang einen Ölofen, von "abdichten" war
> da überhaupt keine Rede. Rauch in der Wohnung hast Du,
> wenn der Kamin verstopft ist, also kein Durchzug da ist. Aber AFAIK hat
> man zu keiner Zeit Ofenrohre mit der Wand verschraubt oder mit
> Dichtungsmasse verbömmelt.

In Notkamin ist ein Kamin mit einem recht großen Durchmesser, in den die
Anschlüsse aller Stockwerke führen und nur dazu gedacht, bei Ausfall der
Zentralheizung verwendet zu werden.
Ich nehme an:
Wenn alle heizen, dann hat der Kamin auch brauchbaren Zug, wenn nur einer
heizt, dann wird der Kamin auf Grund seines dafür zu großen Durchmessers
wenig Zug haben, damit wird es die Rauchgase auch im Kaminverlauf aus
Öffnungen raus drücken. Da genügt nicht das einfache Einsetzen einer
Ofenkapsel (so nennt sich AFAIK der Verschluss eines Kaminrohres), weil
diese nicht wirklich rauchdicht wird. Das geht eben nur bei Kaminen, an
denen eine Feuerstelle hängt, weil nach Einsetzen der Kapsel keine
Feuerstelle mehr dran hängen kann.

Ich würde an Melanies Stelle halt auch einen Kamin anschließen wollen und
dann soll die Hausverwaltung was machen.

Stefan Froehlich

unread,
Apr 20, 2016, 2:07:57 PM4/20/16
to
On Wed, 20 Apr 2016 14:04:19 Werner Tann wrote:
> Ich habe keine Ahnung, was ein Notkamin ist, [...]

Notkamine waren (unter anderem) in der Wiener Bauordnung
vorgeschrieben (in Wien ist das seit 2014 Geschichte), damit für den
Fall einer Energiekrise die Wohnungen trotzdem über provisorisch
installierte Öfen beheizbar bleiben.

> Notfalls schraube ein Brett vors Loch! Das ist dann tausendmal
> dichter als jedes gewöhnliche Ofenrohr, das man seit Jahrhunderten
> einfach in die Wand steckt.

Normalerweise hast Du den Kamin allerdings auch für Dich alleine,
beim Notkamin teilst Du ihn mit allen Wohnungen über oder unter Dir.

> Du hast zwei Möglichkeiten:
> 1) Laß es von jemandem richten, den *Du* beauftragst, und nimm Dir
> einen Anwalt, der Dir die Kosten einklagt.
> 2) Richte es mit Baumarkt-Material selber. Die zweite Lösung spart
> Dir viel Zeit und Energie, möglicherweise auch Geld.

Beides ist eigentlich indiskutabel. Wie man da mit vertretbarem
Aufwand zu seinem Recht kommt, weiss ich allerdings auch nicht (bei
"meinem" Notkamin sind die Miteigentümer so nett, sie lediglich für
die Klimaanlage zu verwenden, was an heissen Tagen ein Dauerrauschen
erzeugt...).

Servus,
Stefan

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Stefan: das Lachen der Kinder!
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Werner Tann

unread,
Apr 20, 2016, 3:13:07 PM4/20/16
to
Stefan...@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) schrieb:

>> Notfalls schraube ein Brett vors Loch! Das ist dann tausendmal
>> dichter als jedes gewöhnliche Ofenrohr, das man seit Jahrhunderten
>> einfach in die Wand steckt.
>
>Normalerweise hast Du den Kamin allerdings auch für Dich alleine,
>beim Notkamin teilst Du ihn mit allen Wohnungen über oder unter Dir.

Und deswegen darf man kein Brett vors Loch schrauben?

Hans Huber

unread,
Apr 20, 2016, 3:31:55 PM4/20/16
to
Am 19.04.2016 um 11:47 schrieb Melanie Haring:

> Bei wem mache ich welchen Schaden geltend?

Ich sehe kein Verschulden der Hausverwaltung. Sie hat Dir eine hierzu
befähigte Firma geschickt. Ich sehe auch kein grundsätzliches
Verschulden des Rauchfangkehrers, immerhin hat er ja ein Heizverbot
erteilt und auch mitgeteilt, dass abzudichten ist.

Wenn hier also wer schlampt, dann diese Firma. Wenn diese unfähig ist
eine Dichtheit herzustellen, dann eben die Rechnung nicht zahlen (der
Hausverwaltung mitteilen, dass diese nicht zu zahlen ist) und eine
andere Firma kommen lassen.

Wem gegenüber möchtest Du denn Schadenersatz geltend machen? Der
Hausgemeinschaft gegenüber macht ja wohl kaum Sinn, das bist du ja als
Miteigentümerin wohl selbst.

Ein Hinweis noch: Ich kann mir nicht vorstellen, dass in einem
Fernwärmehaus überhaupt mit alternativen Brennstoffen geheizt werden
darf, mit Ausnahme es liegt eine Störung bei der Fernwärme vor. Der
Fernwärmeliefervertrag regelt das meines Wissens - also ist da
vermutlich jemand vertragsbrüchig wenn er versucht separat zu heizen.


Somit: Wenn eh niemand Heizen darf, dann ist Dein Problem ohnehin gelöst
Falls da tatsächlich jemand heizen darf, dann lass dir von der
Hausverwaltung eine andere Firma schicken die was von ihrem Handwerk
versteht. nötigenfalls soll Dir der Rauchfangkehrer eine empfehlen.


Stefan Froehlich

unread,
Apr 20, 2016, 4:35:33 PM4/20/16
to
On Wed, 20 Apr 2016 21:31:52 Hans Huber wrote:
> Wem gegenüber möchtest Du denn Schadenersatz geltend machen? Der
> Hausgemeinschaft gegenüber macht ja wohl kaum Sinn, das bist du ja
> als Miteigentümerin wohl selbst.

Das alleine wäre noch kein Hindernis - es gibt ausreichend
Gelegenheiten, wo ein einzelner Miteigentümer die Hausgemeinschaft
klagt. Die Frage ist eher, ob es hier überhaupt einen einklagbaren
Schaden gibt - Zeitverlust zählt jedenfalls nicht.

> Ein Hinweis noch: Ich kann mir nicht vorstellen, dass in einem
> Fernwärmehaus überhaupt mit alternativen Brennstoffen geheizt
> werden darf, mit Ausnahme es liegt eine Störung bei der Fernwärme
> vor. Der Fernwärmeliefervertrag regelt das meines Wissens - also
> ist da vermutlich jemand vertragsbrüchig wenn er versucht separat
> zu heizen.

Das stimmt zwar, ist allerdings eine rein privatrechtliche
Angelegenheit zwischen der Fernwärme und dem Wärmeabnehmer (die btw.
bei Verstoß auch nicht mit Sanktionen belegt wird). Da geht es wohl
vordringlich darum, dass nicht Kunden zuerst mit alternativen
Brennstoffen heizen und danach das Ableseergebnis der
Verdunstungszähler in Zweifel ziehen.

> Somit: Wenn eh niemand Heizen darf, dann ist Dein Problem ohnehin
> gelöst

Naja, zwischen dürfen und tun... die Frage ist, ob das Melanie
irgendeine Handhabe verschafft.

Servus,
Stefan

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Stefan - glitzernde Fädchen kauft diese Erde!
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Bernhard Kuemel

unread,
Apr 20, 2016, 5:08:38 PM4/20/16
to
On 04/20/2016 09:31 PM, Hans Huber wrote:
> Am 19.04.2016 um 11:47 schrieb Melanie Haring:
>
>> Bei wem mache ich welchen Schaden geltend?
>
> Wenn hier also wer schlampt, dann diese Firma. Wenn diese unfähig ist
> eine Dichtheit herzustellen, dann eben die Rechnung nicht zahlen (der
> Hausverwaltung mitteilen, dass diese nicht zu zahlen ist) und eine
> andere Firma kommen lassen.

Vielleicht wurde die Firma schon bezahlt.

Hans Huber

unread,
Apr 21, 2016, 11:53:01 AM4/21/16
to
Dann liegt ein Gewährleistungsanspruch vor.
-> Mängelrüge
Kann die Firma keinen mangelfreien Zustand herstellen, dann
Rückabwicklung (d.h. Rückzahlung des Betrages) und Beauftragung einer
anderen Firma.


Robert Waldner

unread,
Apr 21, 2016, 4:21:55 PM4/21/16
to
Stefan Froehlich <Stefan...@froehlich.priv.at> wrote:
> On Wed, 20 Apr 2016 14:04:19 Werner Tann wrote:
>> Du hast zwei Möglichkeiten:
>> 1) Laß es von jemandem richten, den *Du* beauftragst, und nimm Dir
>> einen Anwalt, der Dir die Kosten einklagt.
>> 2) Richte es mit Baumarkt-Material selber. Die zweite Lösung spart
>> Dir viel Zeit und Energie, möglicherweise auch Geld.

> Beides ist eigentlich indiskutabel. Wie man da mit vertretbarem
> Aufwand zu seinem Recht kommt, weiss ich allerdings auch nicht

#3: der Behoerde (Feuerpolizei, sollte in Wien die MA36 sein IIRC)
nachweislich zur Kenntnis bringen, den *Verdacht* auf moegliche
Gesundheitsgefaehrdung inkludieren.
#4: weil lustig; mach der HV ein schriftliches Angebot, dass Du
hiermit eine letzte Nachfrist setzt, nach der Du in dieser Angelegenheit
deine *entgeltiche* Mitarbeit anbietest, wenn das Problem nicht zu
Deiner Zufriedenheit (und mit Bedacht auf alle anwendbaren Normen usw.)
erledigt ist. Mit dem Verweis dass durch Setzen einer konkludenten
Handlung (insb. Notwendigkeit weiterer Inanspruchnahme Deiner Zeit fuer
zugaenglich-machen der Oertlichkeit) sie Dein Angebot implizit annehmen.
Die sind Vollkaufleute, fuer die gilt kein KSchG. Unverschaemt teure
Tarifliste beifuegen nicht vergessen (1000er pro Termin, plus paar
100er pro angefangener Stunde oder so).

> (bei
> "meinem" Notkamin sind die Miteigentümer so nett, sie lediglich für
> die Klimaanlage zu verwenden, was an heissen Tagen ein Dauerrauschen
> erzeugt...).

Notkamin fuer Klimaanlagen nutzen und Rauschgeraeusche? Blasen die da die
AAbluft so unsaeglicher Monoblock-Geraete rein (wenn nur Kaeltemittel-
Leitungen drin verlegt sind, solltest du nix davon hoeren)?

cheers,
&rw
--
-- "We have redundant single points of failure."
-- - Matt McLeod

Robert Waldner

unread,
Apr 21, 2016, 4:30:00 PM4/21/16
to
Hans Huber <hub...@gmx.net> wrote:
> Am 19.04.2016 um 11:47 schrieb Melanie Haring:
>
>> Bei wem mache ich welchen Schaden geltend?
>
> Ich sehe kein Verschulden der Hausverwaltung. Sie hat Dir eine hierzu
> befähigte Firma geschickt.

Wenn sich herausstellt, dass die angeblich befaehigte Firma mehrfach
keine brauchbare Arbeit abliefert, ist sie real halt nicht faehig - dann
muss sich die HV halt einen anderen Dienstleister suchen. Ob sie sich
dessen Kosten dann im Regress von der ersten Firma wieder holt, bleibt
wohl erst mal ihr ueberlassen (als Miteigentuemer wuerd ich das bei der
naechsten Versammlung durchaus mal laut andenken - spaetestens - sonst
bleibt man auf den Kosten der Fehlentscheidung fuer den real nicht
faehigen Dienstleister ja doch anteilsmaessig wieder sitzen).

cheers,
&rw
--
-- "Debian's glibc packages break binary compatibility every day of the
-- week because some people yank on CVS HEAD like bukkake guest stars."
-- - Branden Robinson

Stefan Froehlich

unread,
Apr 21, 2016, 5:02:27 PM4/21/16
to
On Thu, 21 Apr 2016 22:21:54 Robert Waldner wrote:
> > (bei "meinem" Notkamin sind die Miteigentümer so nett, sie lediglich
> > für die Klimaanlage zu verwenden, was an heissen Tagen ein
> > Dauerrauschen erzeugt...).

> Notkamin fuer Klimaanlagen nutzen und Rauschgeraeusche? Blasen die da die
> AAbluft so unsaeglicher Monoblock-Geraete rein (wenn nur Kaeltemittel-
> Leitungen drin verlegt sind, solltest du nix davon hoeren)?

Kältemittel-Leitungen wird da wohl kaum jemand in Eigenregie
verlegen (und wenn, dann bekäme ich in der Tat nichts davon mit).
Ich vermute in der Tat, dass da einfach der Abluft-Schlauch
hineingehängt wird - alles andere passt mit der Geräuschkulisse
nicht zusammen.

Servus,
Stefan

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Melanie Haring

unread,
Apr 22, 2016, 5:19:54 AM4/22/16
to
Am Mittwoch, 20. April 2016 14:04:22 UTC+2 schrieb Werner Tann:
> Ich habe keine Ahnung, was ein Notkamin ist,

Ein Sammelrohr für übereinanderliegende Wohnungen.

> man muß sie doch bitte dicht
> bekommen, auch wenn man keinen paßgenauen zylindrischen Stopfen
> findet. Notfalls schraube ein Brett vors Loch! Das ist dann tausendmal
> dichter als jedes gewöhnliche Ofenrohr, das man seit Jahrhunderten
> einfach in die Wand steckt. Ich hatte jahrelang einen Ölofen, von
> "abdichten" war da überhaupt keine Rede.

Wenn ich selbst einen Kamin anschließe, dann haben die
Rauchgase einen Zug in die Wand und dann hinauf. Rauchgase
machen also nicht in der Wand kehrt und dringen durch
den Spalt zwischen Ofenrohr und Kaminrohr wieder
zurück in meine Wohnung.

Was anderes ists, wenn so wie bei mir die Rauchgase von der
Wohnung unter mir kommen und sich in Höhe meines Anschlusses
teilen:

Ein Teil zieht weiter nach oben, ein Teil wird in meine Wohnung
gezogen, weil alle Wohnungen durch Bad-und Küchenentlüftung
unter Unterdruck stehen.

LG Melanie

Melanie Haring

unread,
Apr 22, 2016, 5:25:35 AM4/22/16
to
Am Mittwoch, 20. April 2016 22:35:33 UTC+2 schrieb Stefan Froehlich:
> On Wed, 20 Apr 2016 21:31:52 Hans Huber wrote:
> > Ein Hinweis noch: Ich kann mir nicht vorstellen, dass in einem
> > Fernwärmehaus überhaupt mit alternativen Brennstoffen geheizt
> > werden darf, mit Ausnahme es liegt eine Störung bei der Fernwärme
> > vor. Der Fernwärmeliefervertrag regelt das meines Wissens - also
> > ist da vermutlich jemand vertragsbrüchig wenn er versucht separat
> > zu heizen.
>
> Das stimmt zwar, ist allerdings eine rein privatrechtliche
> Angelegenheit zwischen der Fernwärme und dem Wärmeabnehmer (die btw.
> bei Verstoß auch nicht mit Sanktionen belegt wird). Da geht es wohl
> vordringlich darum, dass nicht Kunden zuerst mit alternativen
> Brennstoffen heizen und danach das Ableseergebnis der
> Verdunstungszähler in Zweifel ziehen.

Ich habe 2010 die Fernwärme gefragt. Das Antwortschreiben lautete:

> Als Energielieferant ist es uns nicht möglich, Einfluss
> auf die Ausstattung einer Wohnhausanlage zu nehmen.
>
> Liegen alle notwendigen Bewilligungen vor, kann ein
> Mieter/Eigentümer einer Wohnung diese mit einer
> Zusatzheizung bzw. Kachelofen aufgestellt werden.
>
> Das Heizkostenabrechnungsgesetz sieht vor, dass bei
> einer Zusatzheizung der Kunde das Einspruchsrecht gegen
> die Verbrauchsmessung und die Abrechnung verliert,
> ein Verbot von Zusatzheizungen wird jedoch nicht geregelt.

LG Melanie

Melanie Haring

unread,
Apr 22, 2016, 5:40:24 AM4/22/16
to
Am Donnerstag, 21. April 2016 22:21:55 UTC+2 schrieb Robert Waldner:
> #3: der Behoerde (Feuerpolizei, sollte in Wien die MA36 sein IIRC)
> nachweislich zur Kenntnis bringen, den *Verdacht* auf moegliche
> Gesundheitsgefaehrdung inkludieren.

Das habe ich schon gemacht - eher indirekt. Ich habe an die
Gewerbebehörde im Magistrat geschrieben, wie die
in meinem Schreiben konkret benannte Firma die Arbeiten
ausgeführt hat ("hätte ich nicht zugeschaut, wüsste
jetzt niemand, dass da eine leicht entzündliche Paste
drin ist").

Ich wollte, dass die Firma eine auf die Finger bekommt.
Ich bekam dann den Hinweis, dass das Schreiben an die
Baupolizei weitergeleitet wurde. Ob das zusätzlich ("tee")
oder stattdessen ("redirect" nach §6 Abs 1 AVG) war,
weiß ich nicht.

> #4: weil lustig; mach der HV ein schriftliches
> Angebot, dass Du hiermit eine letzte Nachfrist
> setzt, nach der Du in dieser Angelegenheit
> deine *entgeltiche* Mitarbeit anbietest,
> wenn das Problem nicht zu Deiner Zufriedenheit
> (und mit Bedacht auf alle anwendbaren Normen usw.)
> erledigt ist. Mit dem Verweis dass durch Setzen
> einer konkludenten Handlung (insb. Notwendigkeit
> weiterer Inanspruchnahme Deiner Zeit fuer
> zugaenglich-machen der Oertlichkeit) sie Dein
> Angebot implizit annehmen.

Irgendwie trifft das schon den Kern der Sache: Der
Thread lautet: Wann ist die Grenze erreicht? Ich will
wissen, wie oft ich es mir gefallen lassen muss, dass
sinnlos abwechselnd Firmen und Rauchfangkehrer meine
Zeit stehlen, ohne dass etwas weitergeht. Grundsätzlich
bin ich ja verpflichtet, in begründeten Fällen Zugang
durch meine Wohnung zu allgemeinen Anlagen zu ermöglichen,
aber doch sicher nicht dauernd.

Ich sehe ja nicht mal ein, wieso die Eigentümergemeinschaft
die Kosten übernehmen soll, wenn doch alle Aktionen nur
zugunsten des Eigentümers unter mir durchgeführt werden.
Wenn ich ein Haus baue, muss ich mir auch
den Kanalanschluss selbst zahlen. Wieso kriegt der den
Anschluss seines Ofens von der Gemeinschaft geschenkt?

Wichtig für mich: Kann ich jetzt nach 3x sagen: Nein,
ich habe meine Pflicht erfüllt, in meine Wohnung
kommt niemand mehr rein?

LG Melanie

Stefan Froehlich

unread,
Apr 22, 2016, 6:26:07 AM4/22/16
to
On Fri, 22 Apr 2016 11:25:34 Melanie Haring wrote:
> > > Ein Hinweis noch: Ich kann mir nicht vorstellen, dass in einem
> > > Fernwärmehaus überhaupt mit alternativen Brennstoffen geheizt
> > > werden darf, [...]

> > [...] Da geht es wohl vordringlich darum, dass nicht Kunden
> > zuerst mit alternativen Brennstoffen heizen und danach das
> > Ableseergebnis der Verdunstungszähler in Zweifel ziehen.

> Ich habe 2010 die Fernwärme gefragt. Das Antwortschreiben lautete:

> > [...]
> > Das Heizkostenabrechnungsgesetz sieht vor, dass bei
> > einer Zusatzheizung der Kunde das Einspruchsrecht gegen
> > die Verbrauchsmessung und die Abrechnung verliert,
> > ein Verbot von Zusatzheizungen wird jedoch nicht geregelt.

Bingo.

Servus,
Stefan

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Mies? Mieser als Stefan!? Wer's glaubt!
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Hans Huber

unread,
Apr 22, 2016, 8:11:34 AM4/22/16
to
Am 22.04.2016 um 11:40 schrieb Melanie Haring:
> Ich sehe ja nicht mal ein, wieso die Eigentümergemeinschaft
> die Kosten übernehmen soll, wenn doch alle Aktionen nur
> zugunsten des Eigentümers unter mir durchgeführt werden.
> Wenn ich ein Haus baue, muss ich mir auch
> den Kanalanschluss selbst zahlen. Wieso kriegt der den
> Anschluss seines Ofens von der Gemeinschaft geschenkt?

Weil Du im Wohnungseigentumsvertrag zugestimmt hast die allgemeinen
Teile der Liegenschaft sowie die Bausubstanz, Außenhaut etc...
gemeinschaftlich in Stand zu halten.

Änderung des Wohnungseigentumsvertrages ist möglich, bedarf aber der
Zustimmung aller Miteigentümer.

> Wichtig für mich: Kann ich jetzt nach 3x sagen: Nein,
> ich habe meine Pflicht erfüllt, in meine Wohnung
> kommt niemand mehr rein?

Willst Du das Problem nun gelöst oder einfach nur Deine Ruhe haben?
Irgendwie ist das nun ein Widerspruch.

Wie gesagt:
Entweder Du sorgst dafür, dass dem Eigentümer unter dir fortwährend die
Nutzung des Kamins untersagt bleibt, oder Du wirkst bei der Abdichtung
mit. Für eines der beiden wirst Du Dich entscheiden müssen.

guenther faulhuber

unread,
Apr 22, 2016, 12:20:15 PM4/22/16
to
Am 22.04.2016 um 11:40 schrieb Melanie Haring:
> Am Donnerstag, 21. April 2016 22:21:55 UTC+2 schrieb Robert Waldner:
>> #3: der Behoerde (Feuerpolizei, sollte in Wien die MA36 sein IIRC)
>> nachweislich zur Kenntnis bringen, den *Verdacht* auf moegliche
>> Gesundheitsgefaehrdung inkludieren.

> ("hätte ich nicht zugeschaut, wüsste
> jetzt niemand, dass da eine leicht entzündliche Paste
> drin ist").

Nur zur Info am Rande: "Entzündliche Pasten" müssen nicht auch in
ausgehärtetem Zustand entzündlich sein. Die feuergefährlichen Substanzen
sind möglicherweise nur Lösungsmittel die diese Dichtsubstanz
verarbeitungsfähig machen und sich bei Aushärtung verflüchtigen.
Genaueres weiss man nur wenn das Material konkret bekannt ist und man
sich das Datenblatt dazu ansieht. Es kann sich also durchaus um
geeignete Dichtmasse handeln, die nach kurzer Aushärtung feuerfest ist
und für genau diesen Zweck ist für das es verwendet wurde.

Diese Meldung ungeachtet aller anderen Argumente und Umstände.

Hans Huber

unread,
Apr 22, 2016, 3:27:39 PM4/22/16
to
Am 22.04.2016 um 18:20 schrieb guenther faulhuber:

> Nur zur Info am Rande: "Entzündliche Pasten" müssen nicht auch in
> ausgehärtetem Zustand entzündlich sein. Die feuergefährlichen Substanzen
> sind möglicherweise nur Lösungsmittel die diese Dichtsubstanz
> verarbeitungsfähig machen und sich bei Aushärtung verflüchtigen.


Genau so dürfte es auch sein.

Wenn man nach Dichtstoff epple 37 sucht findet man "Abdichten von
Metallschornsteinen" sogar als Anwendungsbeispiel.

http://www.groneman.nl/sitefiles/doc/verbindingstechniek/epple/dichtstoffe/technische_datenbl%C3%A4tter_epple_37_46kb.pdf


Melanie Haring

unread,
Apr 28, 2016, 4:27:52 AM4/28/16
to
Am Freitag, 22. April 2016 14:11:34 UTC+2 schrieb Hans Huber:
> Am 22.04.2016 um 11:40 schrieb Melanie Haring:
> > Ich sehe ja nicht mal ein, wieso die Eigentümergemeinschaft
> > die Kosten übernehmen soll, wenn doch alle Aktionen nur
> > zugunsten des Eigentümers unter mir durchgeführt werden.
> > Wenn ich ein Haus baue, muss ich mir auch
> > den Kanalanschluss selbst zahlen. Wieso kriegt der den
> > Anschluss seines Ofens von der Gemeinschaft geschenkt?
>
> Weil Du im Wohnungseigentumsvertrag zugestimmt hast die
> allgemeinen Teile der Liegenschaft sowie die Bausubstanz,
> Außenhaut etc... gemeinschaftlich in Stand zu halten.

Also das, was hier gemacht wird bzw. werden soll ist
doch keine Instandhaltung! Kamine wie diesen gibt es
ungefähr 20 Mal in der Anlage, sie sind alle (bis auf
einen) ungenutzt. Sie sind alle im Zustand, wie sie
errichtet worden sind, und sie sind alle offensichtlich
mängelfrei.

Nur wenn sich jemand anschließen will, dann sind
Maßnahmen zu treffen. Das ist meines Erachtens nach
keine Instandhaltung.

> Willst Du das Problem nun gelöst oder einfach nur Deine Ruhe haben?
> Irgendwie ist das nun ein Widerspruch.

Ruhe. Ich sehe nicht ein, wieso ich immer wieder und wieder
gratis da sein soll, nur weil der unter mir was Spezielles
will.

Ob das Problem gelöst wird oder nicht, ist mir wurscht.
Wenn das Heizverbot aufrecht bleibt (und das muss es ja
wohl, weil eine Undichtheit festgestellt wurde), dann ist
es mir sogar recht, weil es die Rauchgase auch von oben
über meine Terrasse und Fenster wieder in die Wohnung gelangen.

> Entweder Du sorgst dafür, dass dem Eigentümer unter dir fortwährend die
> Nutzung des Kamins untersagt bleibt, oder Du wirkst bei der Abdichtung
> mit. Für eines der beiden wirst Du Dich entscheiden müssen.

Ersteres. Die Frage ist nur, ob ich das darf.

LG Melanie

Melanie Haring

unread,
Apr 28, 2016, 4:43:23 AM4/28/16
to
Das war eine der zahlreichen Überlegungen, die ich auch angestellt habe.
In meiner Argumentationslinie gegenüber HV und Rauchfangkehrer
habe ich daher nie die leichte Entzündlichkeit alleine, sondern immer
zugleich auch die unsachgemäße Verarbeitung (Deckel zu klein, nur
durch Dichtmasse in seiner Position gehalten) angeführt. Und genau
dieser Punkt (und nicht die vielleicht leichte Entszündlichkeit)
hat ja offensichtlich zu einer erneuten Undichtheit geführt.
Beheizt wurde ja noch nicht.

Damit die leichte Entzündlichkeit nicht alleine steht, habe
ich weiter recherchiert - lustigerweise hat mir dabei der
eigentlich sehr nette Mitarbeiter des Rauchfangkehrermeisters
geholfen. Es dürfte so sein, dass an Kamine, an die
ein Feststoffofen angeschlossen wird, höhere Anforderungen
gestellt werden als an einen für Gasthermen oder Ölofen.
Es geht um Russbrandbeständigkeit:

http://tinyurl.com/gp8eb4f

Durch Feststofföfen kann unter widrigen Umständen Russ
entstehen, der sich entzünden kann -
und dieser Brand erzeugt dann nicht 400 Grad wie Holz,
sondern in etwa 1000 Grad, und das nicht im Ofen, sondern
im Kamin, wo halt der Russ ist.

Und deswegen scheidet meiner Meinung nach die 400
Grad-Paste für Feststoffbrennöfen schon aus.

LG Melanie

Johann Mayerwieser

unread,
Apr 28, 2016, 3:58:41 PM4/28/16
to
Am Fri, 22 Apr 2016 02:19:54 -0700 schrieb Melanie Haring:

> Wenn ich selbst einen Kamin anschließe, dann haben die Rauchgase einen
> Zug in die Wand und dann hinauf. Rauchgase machen also nicht in der Wand
> kehrt und dringen durch den Spalt zwischen Ofenrohr und Kaminrohr wieder
> zurück in meine Wohnung.
>
> Was anderes ists, wenn so wie bei mir die Rauchgase von der Wohnung
> unter mir kommen und sich in Höhe meines Anschlusses teilen:
>
> Ein Teil zieht weiter nach oben, ein Teil wird in meine Wohnung gezogen,
> weil alle Wohnungen durch Bad-und Küchenentlüftung unter Unterdruck
> stehen.

Nochmals:
*Du* willst auch einen Holzkamin/Pelletsofen oder was auch immer an den
Kamin anschließen. Daher kann dieses Ofenloch nicht dicht verschlossen
werden, die HV soll dir sagen, wie das zu machen ist.
Ob du ihn dann auch wirklich anschließt,ist vorerst irrelevant :) Kannst
es dir ja später überlegen.

Roland Hagen

unread,
Apr 28, 2016, 10:40:27 PM4/28/16
to
Ohne behördliche Bewilligung darf ein Notkamin (Sammelkamin) nicht in
Betrieb genommen werden.
(Feststellung des Notfalls, pauschal od. Einzelfall)
Darauf wird sich auch das Heizverbot des Rauchfangkehrers gründen.

--
roha

Hans Huber

unread,
Apr 29, 2016, 5:01:59 AM4/29/16
to
Am 28.04.2016 um 10:27 schrieb Melanie Haring:

> Nur wenn sich jemand anschließen will, dann sind
> Maßnahmen zu treffen. Das ist meines Erachtens nach
> keine Instandhaltung.

Doch. Der Kamin hat in funktionstüchtigem Zustand zu sein, auch wenn es
nur ein Notkamin ist. Dem Miteigentümer den Anschluss eines Ofens zu
untersagen kannst Du versuchen. Wenn der Kamin allerdings für den
Anschluss geeignet ist und die Kamine in der Ausstattungsbeschreibung
der Wohnungen angeführt waren, dann wirst du dafür eine Änderung der
Nutzungsregelungen der allgemeinen Teile der Anlage (und dazu zählt der
Kamin) mittels Änderung des Wohnungseigentumsvertrages herbeiführen müssen

> Ob das Problem gelöst wird oder nicht, ist mir wurscht.

es ist dir nur so lange egal, bis die Fernwärme mal für eine Woche
ausfällt und die Leute alle anfangen sich Holzöfen in die Wohnungen zu
stellen. Oder bis Heizen mit Holz noch moderner wird und noch ein paar
auf die Idee kommen

> Wenn das Heizverbot aufrecht bleibt (und das muss es ja
> wohl, weil eine Undichtheit festgestellt wurde)

Die Undichtheit ist aber auf Kosten der Eigentümergemeinschaft zu
beseitigen. Punkt. Das gefällt Dir nicht, ist aber so.
Danach wird der Rauchfangkehrer wohl auch das Heizverbot wieder aufheben.

Die Situation ist völlig identisch mit vielen anderen Reparaturen der
allgemeinen Teile der Liegenschaft. Typische Beispiele sind immer
Außenanlagen, Fahrradräume, Waschküche, Aufzug. Da gibts immer viele
Leute, die diese Teile gar nicht nutzen und nicht einsehen warum sie da
mit-zahlen sollen. Ist aber so. Wohnungseigentumsgesetz /
Wohnungseigentumsvertrag. Wenns nicht passt, dann nicht in eine
Wohnungseigentümergemeinschaft einsteigen bei der die Instandhaltung so
geregelt ist. Vor Errichtung des WE-Vertrags kann man Ausnahmen in der
Regel leichter durchsetzen als hinterher.


Hans Huber

unread,
Apr 29, 2016, 5:04:32 AM4/29/16
to
Am 29.04.2016 um 04:40 schrieb Roland Hagen:
> Ohne behördliche Bewilligung darf ein Notkamin (Sammelkamin) nicht in
> Betrieb genommen werden.
> (Feststellung des Notfalls, pauschal od. Einzelfall)
> Darauf wird sich auch das Heizverbot des Rauchfangkehrers gründen.

Das dachte ich auch, ist aber offenbar (zumindest in Wien) nicht so.
Auch hier bei uns gab es eine Eigentümerin die sich völlig korrekt
(Befund vom Rauchfangkehrer eingeholt) an einen eigentlich als Notkamin
errichteten Kamin angeschlossen hat. Der Kamin musste dafür sogar (damit
der Befund positiv ausfiel) saniert werden - auf Kosten der
Eigentümergemeinschaft, ist allgemeiner Teil der Anlage. Mehrfach geprüft.

Werner Tann

unread,
Apr 29, 2016, 6:38:08 AM4/29/16
to
Hans Huber <hub...@gmx.net> schrieb:

>es ist dir nur so lange egal, bis die Fernwärme mal für eine Woche
>ausfällt und die Leute alle anfangen sich Holzöfen in die Wohnungen zu
>stellen.

Unrealistisch. Wieviele würden sich da einen vergleichsweise teuren
Ofen kaufen, ihn nach Hause wuchten und passend verrohren, wenn sie
für die paar Tage Ausfall einen fahrbaren Elektroheizer für ein paar
Euro im Bauhaus bekommen? So sie ihn nicht sowieso aus früheren Zeiten
im Keller haben. Ja klar, Strom ist teuer, aber dafür ist der Aufwand
für Elektro - hinterher auch dessen Beseitigung - um Längen kleiner
als bei Ofeninstallationen.

Melanie Haring

unread,
May 27, 2016, 5:48:47 AM5/27/16
to
Am Freitag, 29. April 2016 11:04:32 UTC+2 schrieb Hans Huber:
> Das dachte ich auch, ist aber offenbar (zumindest in Wien) nicht so.
> Auch hier bei uns gab es eine Eigentümerin die sich völlig korrekt
> (Befund vom Rauchfangkehrer eingeholt) an einen eigentlich als Notkamin
> errichteten Kamin angeschlossen hat. Der Kamin musste dafür sogar (damit
> der Befund positiv ausfiel) saniert werden - auf Kosten der
> Eigentümergemeinschaft, ist allgemeiner Teil der Anlage. Mehrfach geprüft.

Der Rauchfangkehrer ist mir irgendwie suspekt. Konkret ist ja der
Anschluss offensichtlich 2010 in Betrieb genommen worden.
Eines weiß ich: Bei mir wurde 2010 und in den Jahren
danach nie eine Überprüfung auf Dichtheit vorgenommen. Das
Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz
verlangt aber im §15c einen Befund vor Inbetriebnahme - dieser
Befund wurde also erstellt, ohne je bei mir nachgesehen zu haben,
ob da überhaupt ein Blechdeckel drauf ist oder ob ich mit
der Hand ins offene Rohr greifen kann.

Weiters verlangt die Wiener Feuerpolizeiverordnung in §3 Abs 3,
dass unbenützte Einmündungsöffnungen in Rauch- oder
Abgasfängen mit nicht brennbaren Stoffen
betriebsdicht zu verschließen sind. Ich lese hier daraus,
dass alle (!) Öffnungen zu verschließen sind und nicht nur
die oberhalb der Feuerstätte. Die Einmündungen in den
unteren Wohnungen sind meines Wissens nach nie
einbezogen worden - jedenfalls nicht bei den
letzten beiden Versuchen, eine Dichtheit festzustellen.
Und die Rede ist von "Stoffen", mit denen die Abdichtung
herzustellen ist - meine Interpretation von "Stoffen" ist,
dass ein Blechdeckel kein Stoff in diesem Sinne ist.

Baupolizei ist hier jedenfalls keine Hilfe - die
kennen sich nicht aus und verwalten nur einlangende
positive und negative Gutachten.

--
LG Melanie

Johann Mayerwieser

unread,
May 27, 2016, 12:42:29 PM5/27/16
to
Am Fri, 27 May 2016 02:48:46 -0700 schrieb Melanie Haring:

> Baupolizei ist hier jedenfalls keine Hilfe - die kennen sich nicht aus
> und verwalten nur einlangende positive und negative Gutachten.

Rauchfangkehrerinnung fragen.
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