Bei einer Party meines Sohnes war es definitiv zu spät (ungefähr
Mitternacht) und zu laut (Verstärker im Freien).
Der Nachbar hat die Polizei gerufen (NÖ) . Soweit OK - wenn es m.E.
auch sinnvoller gewesen wäre mal direkt "Hallo, bitte Ruhe" zu sagen -
sonst sprechen wir ja auch miteinander...
Die Polizei hat die jungen Leute aufgefordert Ruhe herztustellen, was
auch sofort gemacht wurde.
Was mich nun interessiert:
Überraschender Weise hat die Polizei vom Nachbarn (!) (der den Einsatz
angefordert hat) ca. 42.-EUR kassiert.
Mein Nachwuchs wirde nicht weiter belangt / angezeigt etc.
Ich dachte immer, daß es im Falle einer Ruhestörung zum Arbeitsumfang
der Executive gehört, diese abzustellen bzw. zu registruieren. Was
kann ich denn (in vielen Fällen) sonst machen ? In Wien kann ich ja
kaum eruieren aus welchen Fenster z.B. mitten in der Nacht volle
Partymusik dringt. Hat wer eine Ahnung ob bei jedem Polizeieinsatz
verrechenbare Kosten anfallen ? Oder nur weil in diesem Fall z.B. die
Polizei der Meinung war, wer nicht mal über den Zaun ruft (wie es die
Polizei dann auch getan hat) hat einen unnötigen Einsatz ausgelöst ...
Falls also jemand weiß, wann nun Polizeieinsätze kostenpflichtig sind
und wann nicht oder wo das steht, wär ich für die Info dankbar.
Klaus
> Hallo,
> Ich hab da folgende Frage:
>
> Bei einer Party meines Sohnes war es definitiv zu spät (ungefähr
> Mitternacht) und zu laut (Verstärker im Freien).
> Der Nachbar hat die Polizei gerufen (NÖ) . Soweit OK - wenn es m.E.
> auch sinnvoller gewesen wäre mal direkt "Hallo, bitte Ruhe" zu sagen -
> sonst sprechen wir ja auch miteinander...
>
> Die Polizei hat die jungen Leute aufgefordert Ruhe herztustellen, was
> auch sofort gemacht wurde.
>
> Was mich nun interessiert:
> Überraschender Weise hat die Polizei vom Nachbarn (!) (der den Einsatz
> angefordert hat) ca. 42.-EUR kassiert.
> Mein Nachwuchs wirde nicht weiter belangt / angezeigt etc.
Da gibt es ja sicher einen Beleg über die 42,-- € und den würde ich
mir sehr genau anschauen (lassen). Das kommt mehr sehr merkwürdig
vor und ich würde mich auf jeden Fall bei der vorgesetzten
Dienststelle erkundigen.
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit ist ja
die ureigenste Aufgabe der Polizei und für diese wird sie ja vom
Steuerzahler bezahlt.
Aber ich kann nicht für Wien sprechen - "Wien ist anders" :-) Mich
würde es aber stark wundern, wen für normale Einsätze Gebühren
verrechnet würden.
> Ich dachte immer, daß es im Falle einer Ruhestörung zum Arbeitsumfang
> der Executive gehört, diese abzustellen bzw. zu registruieren. Was
> kann ich denn (in vielen Fällen) sonst machen ? In Wien kann ich ja
> kaum eruieren aus welchen Fenster z.B. mitten in der Nacht volle
> Partymusik dringt.
> Hat wer eine Ahnung ob bei jedem Polizeieinsatz verrechenbare Kosten
> anfallen ?
Nein! Da könnte man ja gleich den Wachdienst anstellen.
Ein paar Sachen gibt es allerdings:
§4 Abs 5 StVO (die sogenannten Blaulichtsteuer bei Unfällen mit
Sachschaden),
Überwachungsgebühren nach dem SPG (wenn einem Veranstalter diese
Überwachung vorgeschrieben wird),
Verwaltungsabgaben, die bei bestimmten Vorgängen z.B. Ausstellen von
Bestätigungen die nicht an eine bestimmte Stelle gerichet sind
(z.b. bei Kennzeichen- oder Führerscheinverlust, wo ich mit der
Bestätigung eine gewisse Zeit weiterfahren kann)
Fehlalarme wenn dadurch ein Polizeieinsatz ausgelöst wurde und der
Inhaber der Alarmanlage eine Schuld am Fehlalarm hat (z.b. wenn diese
schlecht gewartet ist und immer wieder Fehlalarme ausgelöst werden)
Was anderes ist, wenn ein Polizeieinsatz (sehr) grob fahrlässig oder
absichtlich falsch ausgelöst wurde und dadurch hohe Kosten entstanden
sind (z.B. Notzeichenmißbrauch, Vortäuschung einer mit Strafe
bedrohten Handlung usw.) Da wird in der Regel eine Meldung an die
Dienstbehörde erstattet, die dann versucht diese Kosten vorzuschreiben
und wenn erforderlich, mit Hilfe der Finanzprokuratur und Gericht
einzutreiben (das kann dann schnell ein Mal ein paar tausend Euro
kosten)
Eine Anzeige wegen Ruhestörung zählt da aber ganz sicher nicht dazu :-)
Servus
Anton
--
Nie hat ein Dichter die Natur so frei ausgelegt, wie ein Jurist die
Wirklichkeit. (Jean Giraudoux )
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>> Hat wer eine Ahnung ob bei jedem Polizeieinsatz verrechenbare Kosten
>> anfallen ?
> §4 Abs 5 StVO (die sogenannten Blaulichtsteuer bei Unfällen mit
> Sachschaden),
Allerdings nur, wenn alle Betroffenen anwesend sind!
Ich hab mal auf Bitte die Polizei gerufen, als ich zufällig zu einem
Unfall kam und als einzige ein Handy dabei hatte (schon ziemlich lang
her :-) ), da wollte die Polizei auch als erstes mal kassieren (das
war grad ziemlich frisch eingeführt). Allerdings hab ich darauf
hingewiesen, daß parkende Autos beschädigt wurden, also die Polizei
zur Feststellung benötigt wurde, wem die Kisten überhaupt gehören. Und
schon war der Polizist ruhig und hat einfach den Unfall aufgenommen,
ohne zu kassieren.
Kathi (die sonst ja auch nicht selbst angerufen hätte)
> Anton Steiner schrieb:
>> Klaus Klingenbusch <mc...@gmx.at> writes:
>
>>> Hat wer eine Ahnung ob bei jedem Polizeieinsatz verrechenbare Kosten
>>> anfallen ?
>
>> §4 Abs 5 StVO (die sogenannten Blaulichtsteuer bei Unfällen mit
>> Sachschaden),
>
> Allerdings nur, wenn alle Betroffenen anwesend sind!
Richtig, aber beim Thread ging es ja hauptsächlich darum, ob für jeden
Polizeieinsatz bezahlt werden muß. was natürlich nicht der Fall
ist. Dazu hab ich noch einige Ausnahmen angegeben.
teilweise
anders gehandhabt wird.
Beleg kann ich leider nicht ansehen, da (Gott sei Dank in dem Fall)
nicht mein Sohn gezahlt hat (der den Lärm verursacht hat) sondern der
die Polizei rufende Nachbar. Der hat sich nur furchtbar in der halben
Ortschaft beschwert daß er zahlen mußte - also dürfte es stimmen. Den
Beleg zu fordern würde das Klima nur unnötig reizen, das möchte ich
nicht.
Wenn also niemand mehr dazu weiß kann ich mir nur denken, daß auch die
Polizei der Ansicht war, daß eigentlich nix los war und das Ganze ein
unnötiger Einsatz. (Sie haben aber meinem Nachwuchs nur angeschafft
die Lautsprecherboxen im Freien und den 500W Scheinwerfer im Garten
(nächtliuches Tischtennis) abzuschalten. Da alle anderen Nachbarn
gemeint haben "na ja, zu hören war schon was; aber so laut war das
nicht" und die Polizei selbst auf dem Feldweg hinter dem Haus gekommen
ist (offenbar weil sie den Lärm auf der Straßenfront nicht lokalisren
od. hören konnte) dürfte es störend aber nicht extrem gewesen sein. )
Aber vielleicht weiß jemand noch genaueres. Es müßte ja zumindest
Polizisten bekannt sein, wann was verrechnet werden kann / muß. Und
übrigends: Es war nördliches NÖ und nicht Wien - aber ich glaube nicht
das da irgendwo wasmehr unterschiedlich ist als Menschen eben
unterschiedlich sind :-)
Klaus
> Beleg kann ich leider nicht ansehen, da (Gott sei Dank in dem Fall)
> nicht mein Sohn gezahlt hat (der den Lärm verursacht hat) sondern
> der die Polizei rufende Nachbar. Der hat sich nur furchtbar in der
> halben Ortschaft beschwert daß er zahlen mußte - also dürfte es
> stimmen. Den Beleg zu fordern würde das Klima nur unnötig reizen,
> das möchte ich nicht.
Ist zwar viel Geld, aber ich würde trotzdem mit dem Nachbarn das
Gesprsäch darüber suchen und z.b. anbieten, die Kosten zu übernehmen.
Der Frieden Über den Zaun wäre *mir* die 42,-- Euronen jedenfalls wert.
Ich weiß ja nicht, ob das Klima vergiftet ist, aber eine
Entschuldigung des Sohnes würde sicher viel bewirken.
>
> Wenn also niemand mehr dazu weiß kann ich mir nur denken, daß auch
> die Polizei der Ansicht war, daß eigentlich nix los war und das
> Ganze ein unnötiger Einsatz.
Ja, und?
Es gibt jede Menge unnötige Einsätze der Polizei, wo auch
nicht kassiert wird.
Solche Ruhestörungen sind im Sommer doch eher die Regel als die
Ausnahme. Die gibt es, zumindestens bei uns, jedes Wochenende
mehrmals. Ruhestörung abstellen, Anzeiger ein wenig "psychologisch"
betreuen und gut ist es. Ich kann es ja verstehen, wenn jemand, der in
einer lauen Sommernacht bei offenen Fenster schläft durch Lärm, der
dem Verursacher gar nicht so laut vorkommt, zur Weißglut und einer
Überreaktion gebracht wird.
>
> Aber vielleicht weiß jemand noch genaueres. Es müßte ja zumindest
> Polizisten bekannt sein, wann was verrechnet werden kann / muß.
Ja, ist es auch. Bei uns in Salzburg wird bei solchen Einsätzen vom
Anzeiger nichts kassiert, warum auch. Meiner Meinung nach ist das
ein "Service", für das der Steuerzahler schon bezahlt hat.
> übrigends: Es war nördliches NÖ und nicht Wien - aber ich glaube
> nicht das da irgendwo was mehr unterschiedlich ist als Menschen eben
> unterschiedlich sind :-)
Möchte man meinen, aber was ich hier in a.g.r und auch sonst
mitbekommen habe, ist Wien wirklich (ein wenig) anders. Ich habe schon
mehrmals festgestellt, dass die "Sitten" im ehemaligen Gendarmerie-
bereich anders sind/waren als im früheren Polizeibereich, besonders in
Wien.
Halte uns (mich) auf dem Laufenden, wie die Sache läuft.
Also mich würde die Sache nicht weiter jucken, denn im Grunde ist's eine
Angelegenheit zwischen Sohn und Nachbar.
Der Sohn war laut (das steht Söhnen und Töchtern zu, genauso wie ihnen
zusteht, dass sie dafür geschimpft werden),
... der Nachbar hat ohne Vorwarnung die Polizei gerufen (das ist dumm
und deutet auf einen Choleriker hin)
... und niemand weiß wofür er wirklich zahlen musste (außer ich habe
etwas überlesen)
Könnte es nicht auch sein, dass der Nachbar den Polizisten blöd gekommen
ist und dafür zahlen muss(te),... also in Wirklichkeit gar kein
Zusammenhang mit der Ruhestörung besteht?
Klar meint so Grantler, dass der Ruhestörer Schuld hat :)
> Servus
> Anton
lg
Klaus
Zu den letzten Meinungen:
Ja, das ist primär eine Sache zwischen Nachbar und meinem Sohn.
Ja, ich (und auch mein Sohn) verstehen voll, daß sich jemand gestört
fühlen kann. Ich kann aber auch verstehen, daß man bei einer
Geburtstagsparty mal die Uhr vergißt und erinnert werden muß (Dann
sollte aber sofort Ruhe sein) Sorry, falls ich das unklar
rübergebracht habe. Trotzdem würd ich zuerst mal selbst was sagen
(oder von mir aus auch brüllen :-) )
Das Klima zum Nachbar ist soweit weiterhin OK.
Mir ging es in diesem Beitrag eigentlich primär um die Frage wann denn
die Polizei insbesondere in Verbindung mit Ruheproblemen was kassieren
darf / muß. Schon aus dem Grund heraus, daß es mir ev. (diesmal in
Wien) nicht möglich sein könnte den Verursacher selbst angemessen zu
eruieren (Beispiel: Welche Glocke gehört nun zum Fenster im 3. Stock
links, spätestens nachdem ich den 3. Unschuldigen aus dem Schlaf
gerissen habe könnten mir ein paar Watschen blühen :-) ...)
Klaus