On Tue, 20 Feb 2024 21:07:07 Bernhard Kuemel wrote:
> K(onsument) hat um 5000 EUR ein Lastenfahrrad mit
> Kindersitzplaetzen "gekauft", bezahlt, aber die Ware ist noch
> nicht uebergeben, der Kaufvertrag also noch nicht vollzogen.
> Inzwischen sind Maengel an dem Modell bekannt geworden, bei
> manchen Exemplaren ist der Rahmen gebrochen, K befuerchtet eine
> Gefahr fuer ihre Kinder und will das Rad nicht mehr.
> Wenn sie das Rad nicht annimmt, kann sie den Kauf abwenden und das
> Geld zurueckbekommen, ev. gegen eine Stornogebuehr?
Fernabsatz? Dann einfach Rücktritt geltend machen und gut ist es.
> Oder kann H(aendler) einfach das Geld behalten und darauf warten,
> bis K das Rad abholt, ev. eine Lagergebuehr verlangen?
Das ist (andernfalls) zu befürchten. Das Rücktrittsrecht besteht nur
für im Fernabsatz geschlossene Verträge, ansonsten greifen lediglich
Gewährleistung und - fallabhängig - Garantien und Kulanz.
Servus,
Stefan
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Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike
Stefan - die rankste Veralberung der kranken Kaufsucht.</b
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