Am Tue, 5 Jan 2016 14:19:53 +0100 schrieb Paul Brenner
<
no...@hotmail.com>:
>heute zu mittag: Rolltor kracht auf ausfahrenden PKW, Windschutzscheibe
>ist in tausend Einzelteile zersprungen. Rolltor steht nun auf 100cm
>Höhe, fest verklemmt, alle Autos in der Garage sind nun eingesperrt.
>Hausverwaltung hat Reparatur beauftragt.
>
> Frage: ist bei so einem Fall die (verpflichtende) "Hausversicherung"
> zahlungspflichtig?
Kommt auf die Versicherungspolizze an. Bei einer "ordentlichen"
Gebäudeversicherung sollte so ein Schaden versichert sein.
Wenn der Schaden freilich durch Fahrlässigkeit (mit-)verursacht worden
ist, kann sich die Versicherung am Verantwortlichen regressieren.
Kann dir aber letztlich egal sein.
>Komischerweise ist sich der Verwalter nicht sicher ob die
>Hausversicherung soetwas zahlen wird/muss.
So eine Versicherungspolizze für ein Gebäude ist gern mal 100 dicht
bedruckte A4-Seiten lang (mit allen AGBs für jeden Teilschutz). Dass da
der Hausverwalter nicht sofort sagen kann, ob das mitversichert ist,
kann ich gut nachvollziehen. Er wird halt eine Schadensmeldung an die
Versicherung machen und deren Antwort abwarten.
>Ich hätte gedacht, dass Schäden verursacht durch zb einen
>hinunterfallenden Dachziegel, oder ein auf einen Dritten
>umstürzender Baum sehr wohl von der Hausversicherung gedeckt werden.
Meist ist eh Deckung gegeben, ob's im konkreten Fall so ist, wird dir
hier niemand sagen können.
Darauf kommt es letztlich aber auch nicht an, sondern ob dir der Schaden
am KFZ ersetzt wird - letztlich haftet die WEG für die
Betriebssicherheit ihrer Anlagen.
>Falls nicht: Ist das höhere Gewalt (= keiner zahlt) oder müsste man
>die Eigentümergemeinschaft als "Torbetreiber" zum Bezahlen heranziehen?
Höhere Gewalt wäre eher, wenn ein Elementarereignis (Sturm, Erdbeben,
Hochwasser, etc.) Auslöser des Vorfalls ist. Wird z.B. bei einem Orkan
das ordnungsgemäß gedeckte Dach eines Gebäudes abgetragen und landet auf
den vor dem Gebäude geparkten KFZ, dann wird die
Sturmschadenversicherung zwar das neue Dach bezahlen, in aller Regel
jedoch nicht die demolierten KFZ (=höhere Gewalt, kann niemand was
dafür). In einem solchen Fall hilft nur eine Elementarschaden- oder
Vollkaskoversicherung des KFZ-Besitzers.
Ist der Schaden ohne unmittelbare äußere Einwirkung passiert, wird die
WEG wohl haftbar sein; dann *sollte* die Gebäude-Haftpflichtversicherung
den Schaden übernehmen; wenn nicht, muss die WEG für den Schaden am KFZ
aufkommen. Die WEG bzw. Versicherung kann sich ihrerseits an allfälligen
Verursachern regressieren, etwa einer Wartungsfirma, die für den
betriebssicheren Zustand des Garagentors verantwortlich ist. Das ist
aber wiederum nicht mehr dein Problem.
>(falls diese keine Versicherung dafür hat landet das in den
> Betriebskosten? haften die zu ungeteilter Hand?)
Die Reparatur des Tors wird unter Instandsetzung/Instandhaltung fallen,
die Reparatur des beschädigten KFZ unter "Sonstige Kosten" (darunter
fallen etwa auch Kosten für Gerichtsverfahren).
In der Praxis ist es letztlich egal, die Eigentümer müssen so oder so
dafür aufkommen.
lg
Martin Pokorny