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doppelbestrafungsverbot und kurzparkzone

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helge

unread,
Jun 2, 2002, 10:08:41 PM6/2/02
to
hallo,

das thema wurde hier vor 2 jahren schon in ähnlicher form diskutiert,
diesmal liegt der fall aber etwas anders:

ich habe versehntlich mein auto in eine zeitlich begrenzte
kurzparkzone gestellt und über ein monat stehen lassen. jetzt habe ich
für jeden tag (!) 55 euro strafe bekommen und zusätzlich eine
vroschreibung über 137€ (12ATS pro stunde) für die gesamte zeit als
nachzahlung parkometerabgabe (keine strafe). alles zusammen kostet in
summe fast 19.000 schilling!

ich habe einspruch gegen alle strafen außer die vom ersten tag (und
auch nicht gegen die parkometerabgabe) erhoben. die begründung:

<snip>
Mein einspruch begründet sich - abgesehen von einem Appell an Ihr
Verständnis für meine unangenehme Lage - wie folgt:
(1) Im Absatz 1, Paragraph 4 des Wiener Parkometergesetzes, auf den
Sie Bezug nehmen, heißt es unter anderem: "Handlungen und
Unterlassungen, durch die die Abgabe hinterzogen wird, sind als
Verwaltungsübetretungen zu bestrafen". Diese Handlung - die ich zugebe
und die ich bedaure - setzte ich Ende August, als ich mein Auto vor
der Semperstraße 4 abstellte. Das Faktum, dass die Kurzparkzone
zeitlich begrenzt ist und jeden Morgen um 8h von neuem beginnt, ist
keine Handlung, denn es fehlt die handelnde Person, somit entfällt die
Grundlage für eine Mehrfachbestrafung.
(2) Eine täglich neuerliche Anwendung des ParkometerG auf einen
faktisch nachweislich unbewegten Wagen im Parkverbot widerspricht dem
Doppelbetrafungsverbot der EMRK. Der Paragraph 22 des VwStG
(Kumulationsprinzip) kann nicht zur Anwendung kommen, da es sich weder
um "verschiedene selbständige Taten" handelt, noch fällt die Tat unter
"mehrere Strafdrohungen", noch trifft eine "Verwaltungsübetretung" mit
anderen "strafbaren Handlungen" zusammen. (Das Kumulationsprinzip
kommt jedoch insofern zur Anwendung, als Strafe für
Verwaltungsübetretung mit der Abgabe lt. Parkometergesetz kumuliert.)
(3) Ich bitte Sie auch zu bedenken, dass die Dauer des Delikts durch
die Nachzahlung der Parkometerabgabe in der Höhe von 12 Schilling pro
Stunde vom Gesetzgeber bereits abgebildet ist, so dass mir - als
Schuldigem - kein wie auch immer gearteter Vorteil entsteht. Ich wäre
nach wie vor in einer gewerblichen Parkgarage billiger gestanden. Die
mE. einleuchtendste Begründung: Das hat der Gesetzgeber so eindeutig
nicht bezweckt, sonst gäbe es die Nachforderung aus dem
Parkometergesetz nicht.
</snip>

komme ich damit durch? hab ich was falsch gemacht oder vergessen?
grüße, helge

ps. mails NICHT an die absenderadresse sondern an muesliq(ät)gmx.net

Gerhard H Wrodnigg

unread,
Jun 3, 2002, 2:13:14 AM6/3/02
to
On 2 Jun 2002 19:08:41 -0700, frueh...@altavista.net (helge) wrote:

>(2) Eine täglich neuerliche Anwendung des ParkometerG auf einen
>faktisch nachweislich unbewegten Wagen im Parkverbot widerspricht dem
>Doppelbetrafungsverbot der EMRK.

Nein, die Kurzparkzone beginnt jeden Tag aufs Neue um 8:00 oder 9:00.

D.h., wenn du dein Auto dort geparkt hast, begehst du jeden Tag ein
neues Delikt und kannst jeden Tag neu bestraft werden. Das ist keine
Doppelbestrafung. Hierzu gibts auch VwGH-Entscheide, die du im RIS
finden kannst.

>er Paragraph 22 des VwStG
>(Kumulationsprinzip) kann nicht zur Anwendung kommen, da es sich weder
>um "verschiedene selbständige Taten" handelt,

Doch, denn genau das hat der VwGH festgestellt.

>komme ich damit durch? hab ich was falsch gemacht oder vergessen?

Kann ich mir nicht vorstellen, das ist gängige Praxis.

>ps. mails NICHT an die absenderadresse sondern an muesliq(ät)gmx.net

Adressfälschen gilt als asozial!
http://www.gerlo.de/falsche-email-adressen.html

(aber du hast glück, ich bin heut good in the mood und antworte dir
trotzdem, dafür musst du aber die genauen Zitate der VwGH-Urteile
selbst raussuchen)

-mfg-ghw-
--
echo '16i[q]sa[ln0=aln100%Pln100/snlbx]sbA0D3F204445524F42snlbxq'|dc

peter pilsl

unread,
Jun 3, 2002, 5:25:42 AM6/3/02
to
helge wrote:

> hallo,
>
> das thema wurde hier vor 2 jahren schon in ähnlicher form diskutiert,
> diesmal liegt der fall aber etwas anders:
>
> ich habe versehntlich mein auto in eine zeitlich begrenzte
> kurzparkzone gestellt und über ein monat stehen lassen. jetzt habe ich
> für jeden tag (!) 55 euro strafe bekommen und zusätzlich eine
> vroschreibung über 137 (12ATS pro stunde) für die gesamte zeit als
> nachzahlung parkometerabgabe (keine strafe). alles zusammen kostet in
> summe fast 19.000 schilling!
>

Viel Pech. Ich hatte das vor einigen Jahren, als im zweiten Bezirk die Zone
eingeführt wurde und mein Bus einige Wochen in die Zone hinein stand, weil
ich ich Wien Fahrrad fahre.

Für jeden Tag 400oeS Strafe und einige Wochen später kam noch die
Nachforderung über ~7oes/Stunde Parkgebühren.

Ich hab mich auf den Kopf gestellt und alles versucht und auch den Rat von
Anwälten eingeholt : ohne Erfolg. Ich habe bezahlt, das Auto verkauft und
bin dem Carsharing beigetreten.

Die Strafe damals war ca. das, was ich dann durch den Verkauf des alten
VW-Buses wieder bekommen habe ;)

Ich bin ja für eine extreme Belastung von Autos in Wien, weil sie Platz
verstellen, laut und stinkig und einfach unfassbar dominierend sind etc.
etc., aber 17.000oeS für 4 wochen ist dann sogar mir zu viel.

Vor allem hatte ich keine Strafzettel auf meiner Windschutzscheibe und die
sind rechtlich auch keineswegs erforderlich, wie ich mir dann sagen habe
lassen. Weil sonst hätte ich es vorher mitbekommen, weil ich beim Kaufen eh
mehrmals vorbeigekommen bin und geschaut habe, ob wer die heiss begehrten
Aussenspiegel und Seitenstosstangen des alten VW-Buses mitgenommen hat :)

peter

--
peter pilsl
pil...@goldfisch.at
http://www.goldfisch.at

H. Schumy

unread,
Jun 3, 2002, 9:54:57 AM6/3/02
to

"helge" <frueh...@altavista.net> schrieb im Newsbeitrag
news:4f69c449.02060...@posting.google.com...

> hallo,
>
> das thema wurde hier vor 2 jahren schon in ähnlicher form diskutiert,
> diesmal liegt der fall aber etwas anders:
>
> ich habe versehntlich mein auto in eine zeitlich begrenzte
> kurzparkzone gestellt und über ein monat stehen lassen. jetzt habe ich
> für jeden tag (!) 55 euro strafe bekommen und zusätzlich eine
> vroschreibung über 137? (12ATS pro stunde) für die gesamte zeit als

> nachzahlung parkometerabgabe (keine strafe). alles zusammen kostet in
> summe fast 19.000 schilling!

Die Rechtsfrage, ob es sich um kein fortgesetzes Delikt sondern um täglich
neu "begangene" einzelne Straftaten handelt, wurde vom
Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 26.1.1996, 95/17/0111, entschieden
(auf dieses Erkenntnis hat der Gerichtshof in der Folge auch mehrfach
verwiesen, sodass von ständiger Rechtsprechung auszugehen ist).

Die Unabhängigen Verwaltungssenate folgen dieser Rechtsprechung bedenkenlos.
In eigener Sache wurde meine Berufung diesbezüglich als unbegründet
abgewiesen, obwohl ich in meiner Berufung zum Ausdruck gebracht habe, dass
hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Denn für ALLE andere Abgaben hat der
Verwaltungsgerichtshof das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes(!) bejaht. In all
diesen Fällen war dies für die Verwaltungsstrafbehörden günstig, weil damit
die Verjährungsfrist erst mit der letzten (Teil-)Tat begann. Nur im - für
die Verwaltungsstrafbehörden ebenso günstigen - Fall der Parkgebühren
schließt der Gerichtshof die Möglichkeit eines fortgesetzen Deliktes
grundsätzlich aus. Als (für mich fadenscheinigen) Grund dafür nennt der
Gerichtshof das hinter der Parkgebühr stehende Gesetzesmotiv, wodurch es
"stets an dem ZEITLICHEN Zusammenhang fehlt, der für fortgesetze Delikte
gefordert wird." Weder in der Rechtsprechung der Gerichtshöfe öffentlichen
Rechts noch in der Literatur findet sich etwas Ähnliches. Für mich hat der
Verwaltungsgerichtshof mit dem Erkenntnis den Boden der Rechtslage verlassen
und eindeutig interessenorientiert entschieden.


Alexander Ebner

unread,
Jun 3, 2002, 11:38:33 AM6/3/02
to
"Mike Lust" <no....@no.thanks> schrieb im Newsbeitrag
news:83nmfuos5g9tmcjgm...@4ax.com...
> x-no-archive: yes
>
> ...man könnte der Einfachheit halber auch "Abzocke pur" dazu sagen.
> Ein Beispiel für jene Fälle, in denen "Recht" nicht mehr Recht ist.
> Oder in denen der "Staat" (bzw. in diesem Fall die Gemeinde) das Recht
> derart beugt, daß es an Ausbeutung grenzt.
>
> Die Begründung "Kurzparkzonen gelten ja von x-y Uhr, daher beginnt am
> nächsten Tag das Spiel von vorn" mögen ja streng formaljuristisch okay
> sein, aber sie sind vom gefühlsmäßigen Rechtsempfinden her nicht
> nachzuvollziehen, und da es nicht mal Ausnahmeregelungen (zB. erstes
> Mal max. 3 Tage verrechnet, 2. x volle Schärfe) für arme Teufel gibt,
> die es unwissentlich "erwischt" hat, ist wohl die Vermutung nicht ganz
> von der Hand zu weisen, daß da mit einem hübschen Aufgeld für die
> Gemeindekassa auf Kosten einiger depperter Hascherln, die halt daran
> glauben müssen, kalkuliert wird.
> Was für ein Bild des Bürgers existiert da eigentlich in den Köpfen der
> Politiker und Richter, die so etwas zu verantworten haben - das von
> Melkkühen? Nicht viel mehr, so scheint's.
>
> Mike

Das ist wohl eine sehr einseitige Betrachtungsweise. Setzte sich nämlcih die
Betrachtungsweise durch, dass es sich dabei um ein Dauerdelikt und nicht um
täglich neue selbstständige Delikte handelt, wären diejenigen "Hascherln",
die brav ihre Parkometerabgaben abführen, sowie sämtliche Dauerparker in
Parkhäusern (Kosten ? 200,- aufwärts) ziemliche Idioten. Könnte man dann
doch um 21 ? (Organmandat) wochenlang in der Kurzparkzone parken.

MfG

Alex


Christian Fiala

unread,
Jun 3, 2002, 2:44:18 PM6/3/02
to

hm, kleine frage in den raum, was wäre denn, wenn das auto gestohlen
gemeldet würde "bin 4 wochen mit autobus gefahren, auto war um die
ecke geparkt, bin erst jetzt draufgekommen, dass es weg ist - zuletzt
hab ichs vor 4 wochen dort gesehen"

anstatt sich das auto zu holen, anzeige machen, ... hmm??

schließlich wir ja nur die fahrlässige abgabenhinterziehung bestraft?

bin ja mal gespannt, bei ats 17.000,- wärs schon mal ne überlegung
wert...

krankenhausaufenthalt?
auslandsaufenthalt?
gebrochenes bein?


H. Schumy

unread,
Jun 3, 2002, 3:27:00 PM6/3/02
to

"Alexander Ebner" <alexand...@lp-law.at> schrieb im Newsbeitrag
news:adg2dl$a7r$1...@at-vie-newsmaster01.nextra.at...

> Betrachtungsweise durch, dass es sich dabei um ein Dauerdelikt und nicht
um
> täglich neue selbstständige Delikte handelt, wären diejenigen "Hascherln",

Es liegt hier kein Dauerdelikt vor. Strittig ist, ob es sich um ein
fortgesetztes Delikt (also mehrere vorsätzlich begangene Delikte, die als
eine Tat gelten) handelt. Das ist ein Unterschied.

Florian Burger

unread,
Jun 3, 2002, 5:21:51 PM6/3/02
to
Christian Fiala schrieb ohne jegliche Großbuchstaben:

> hm, kleine frage in den raum, was wäre denn, wenn das auto gestohlen
> gemeldet würde "bin 4 wochen mit autobus gefahren, auto war um die
> ecke geparkt, bin erst jetzt draufgekommen, dass es weg ist - zuletzt
> hab ichs vor 4 wochen dort gesehen"
>
> anstatt sich das auto zu holen, anzeige machen, ... hmm??

Und § 298 StGB riskieren, ... hmm?? Ist jedenfalls nicht in
Fremdenverkehrsorten zu empfehlen, in denen die Exekutive genug mit
"gestohlenen" Ski zu tun hat.

> schließlich wir ja nur die fahrlässige abgabenhinterziehung bestraft?

Und die vorsätzliche Abgabenhinterziehung sei straflos? ;-)

> bin ja mal gespannt, bei ats 17.000,- wärs schon mal ne überlegung
> wert...

Kommt darauf an, wieviel 360 Tagessätze so wert sind.

Florian


--
"Das österreichische Zivildienstrecht"
ISBN 3-8311-0562-6
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3831105626/dasosterreich-21
http://www.zivildienstrecht.at

Martin Brunner

unread,
Jun 3, 2002, 6:45:29 PM6/3/02
to
peter pilsl schrieb:

>Viel Pech. Ich hatte das vor einigen Jahren, als im zweiten Bezirk die Zone
>eingeführt wurde und mein Bus einige Wochen in die Zone hinein stand, weil
>ich ich Wien Fahrrad fahre.

Soll das heißen dein Bus war schon drinnen als das noch keine Zone war
und Du hast nicht gemerkt, daß die eine Zone daraus gemacht haben?

Dürfen die dann Strafe verlangen? Was ist wenn Du krank warst und gar
nicht außer Haus gekommen bist, oder gerade im Urlaub, oder...

peter pilsl

unread,
Jun 4, 2002, 2:59:16 PM6/4/02
to
Martin Brunner wrote:

>
> Soll das heißen dein Bus war schon drinnen als das noch keine Zone war
> und Du hast nicht gemerkt, daß die eine Zone daraus gemacht haben?
>
> Dürfen die dann Strafe verlangen? Was ist wenn Du krank warst und gar
> nicht außer Haus gekommen bist, oder gerade im Urlaub, oder...
>

Genauso wars. Ich hab das echt nicht mitbekommen, aber ich konnte es nicht
nachweisen. Die Auskunft des zuständigen Beamten war "das hat noch keiner
geschafft" und die Auskunft meines Rechtsberaters war, dass ich schon ein
Flugticket oder sowas vorweisen müsste, damit ich beweisen kann, dass ich
in der fraglichen Zeit tatsächlich nicht in Wien war.
Wenn ich Wien war, dann hätte ich das mitkriegen müssen. Da ich halt ein
Radfahrer bin ist es an mir halt spurlos vorübergegangen ;)

helge

unread,
Jun 5, 2002, 2:43:45 PM6/5/02
to
>
> >ps. mails NICHT an die absenderadresse sondern an muesliq(ät)gmx.net
>
> Adressfälschen gilt als asozial!
> http://www.gerlo.de/falsche-email-adressen.html

hallo gerhard,

da geht's nicht um adressfälschen:
- die fruehstueck-adresse gibts sehr wohl und funkt auch, aber ich
komm in die mailbox derzeit nicht rein. (neuer IT-admin bei meinem
ex-arbeitgeber, wohin die av.net adresse umleitet, passwort gesperrt,
ich zu faul, mir neuen google-account anzulegen)
- die argumente des artikels zu spam-versendern und email-sammlern
sind fadenscheinig. ich will mir meine adressen halt nicht ruinieren.

aber danke für die antwort auf mein posting, ich reagiere weiter unten
darauf.
lg, helge

helge

unread,
Jun 5, 2002, 3:13:44 PM6/5/02
to
"H. Schumy" <por...@gmx.at> wrote
>
> Die Rechtsfrage, ob es sich um kein fortgesetzes Delikt sondern um täglich
> neu "begangene" einzelne Straftaten handelt, wurde vom
> Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 26.1.1996, 95/17/0111, entschieden
> (auf dieses Erkenntnis hat der Gerichtshof in der Folge auch mehrfach
> verwiesen, sodass von ständiger Rechtsprechung auszugehen ist).
>
> Die Unabhängigen Verwaltungssenate folgen dieser Rechtsprechung bedenkenlos.
> In eigener Sache wurde meine Berufung diesbezüglich als unbegründet
> abgewiesen, obwohl ich in meiner Berufung zum Ausdruck gebracht habe, dass
> hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Denn für ALLE andere Abgaben hat der
> Verwaltungsgerichtshof das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes(!) bejaht. In all
> diesen Fällen war dies für die Verwaltungsstrafbehörden günstig, weil damit
> die Verjährungsfrist erst mit der letzten (Teil-)Tat begann. Nur im - für
> die Verwaltungsstrafbehörden ebenso günstigen - Fall der Parkgebühren
> schließt der Gerichtshof die Möglichkeit eines fortgesetzen Deliktes
> grundsätzlich aus. Als (für mich fadenscheinigen) Grund dafür nennt der
> Gerichtshof das hinter der Parkgebühr stehende Gesetzesmotiv, wodurch es
> "stets an dem ZEITLICHEN Zusammenhang fehlt, der für fortgesetze Delikte
> gefordert wird." Weder in der Rechtsprechung der Gerichtshöfe öffentlichen
> Rechts noch in der Literatur findet sich etwas Ähnliches. Für mich hat der
> Verwaltungsgerichtshof mit dem Erkenntnis den Boden der Rechtslage verlassen
> und eindeutig interessenorientiert entschieden.

hallo H. und alle anderen,

danke für die angabe des vwgh-erkenntnisses und all die anderen
fachkundigen kommentare. ich hab schon davor vom erkenntnis gehört,
konnte es im ris aber nicht finden, hab wohl die falschen keywords
benutzt. schock wäre das falsche wort, weil ich das schon befürchtet
habe, aber mein vertrauen in dieses land und seine behörden und
gesetze ist schwer angeschlagen.

jeder laie erkennt den willen des gesetzgebers und die diskrepanz in
der behördlichen und richterlichen auslegung. kein abgeordneter hätte
im traum daran gedacht, dass sich die beschlossenen ~500
schilling-strafen in fällen von parkvergehen zu monatsgehältern
kumulieren könnten. auch die menschenrechtskonvention wollte aus
meiner sicht eindeutig ausschließen, dass einzelne taten (1x auto
abstellen) mehrfach bestraft werden.

das verrechnen von 6 ats pro halber stunde finde ich wiederum gerecht
und korrekt, schließlich soll mir als dauer-falschparker kein vorteil
gegenüber einem kostenpflichtigen dauerparkplatz entstehen. außerdem
fände ich es ok und angebracht, wenn ich als dauerfalschparker
abgeschleppt würde. aber mehrfachbestrafung ist machtmissbrauch und
abzocke.

ich werde wie peter mein auto verkaufen (hatte ich eh schon vor) und
nur mehr rad- (was ich jetzt schon tue) und öffentlich fahren.

und: ich werde mir durch konsequentes schwarzfahren und hinterziehen
ähnlicher beträge die 1400+ euro wieder zurückholen, leider auf kosten
der zahlenden öffi-benützer, aber da bleibt mir keine wahl. hätte nie
gedacht, mal zivilem ungehorsam nachzuhängen, aber ich fühle mich
staatlich vergewaltigt.

sorry, bin angfressen.
helge

Franz J. Boeck

unread,
Jun 6, 2002, 5:11:31 PM6/6/02
to
Also sprach frueh...@altavista.net (helge) :

>ich werde mir durch konsequentes schwarzfahren und hinterziehen
>ähnlicher beträge die 1400+ euro wieder zurückholen, leider auf kosten
>der zahlenden öffi-benützer, aber da bleibt mir keine wahl. hätte nie
>gedacht, mal zivilem ungehorsam nachzuhängen, aber ich fühle mich
>staatlich vergewaltigt.

Glaubst du nicht auch, dass es den meisten schon ähnlich ergangen ist?
Ich denke es ist an der Zeit, dieses kleinkindliche Trotzverhal ten
abzulegen und für seine Taten / Versäumnisse einzustehen - auch wenn
es mental schwerfällt.

Dies würde dich viel weiterbringen als hier aufzustampfen und nach
Beifall für deine Regress - Absichten zu geifern.

Just my 2 cent on that subject!

LG, Franz
--
"Die Kunst des Lebens ist es, stärker zu sein." (Liedtext W. Ambros)

Gerhard Bayer

unread,
Jun 6, 2002, 11:30:04 PM6/6/02
to
helge wrote:

> "H. Schumy" <por...@gmx.at> wrote
>
>>Die Rechtsfrage, ob es sich um kein fortgesetzes Delikt sondern um täglich
>>neu "begangene" einzelne Straftaten handelt, wurde vom
>>Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 26.1.1996, 95/17/0111, entschieden
>>(auf dieses Erkenntnis hat der Gerichtshof in der Folge auch mehrfach
>>verwiesen, sodass von ständiger Rechtsprechung auszugehen ist).

>

> jeder laie erkennt den willen des gesetzgebers und die diskrepanz in
> der behördlichen und richterlichen auslegung. kein abgeordneter hätte
> im traum daran gedacht, dass sich die beschlossenen ~500
> schilling-strafen in fällen von parkvergehen zu monatsgehältern
> kumulieren könnten. auch die menschenrechtskonvention wollte aus
> meiner sicht eindeutig ausschließen, dass einzelne taten (1x auto
> abstellen) mehrfach bestraft werden.

> sorry, bin angfressen.
> helge


Mit etwas Geduld kann manchmal Unglaubliches erreicht werden:

http://oesterreich.orf.at/oesterreich.orf?read=detail&channel=4&id=206983


Gerhard B.


Philipp Lenger

unread,
Jun 7, 2002, 3:52:28 AM6/7/02
to


In extenso sei noch darauf verwiesen, daß die vorliegende causa
dogmatisch sich nicht auf das verfassungsgesetzlich
gewährleistete Doppelbestrafungsverbot (Art 4 7. ZPEMRK), sondern
vielmehr auf § 22 Abs 1 VStG bezieht u von dem Grundsatze "ne bis
in idem" unberührt bleibt (VfGH VfSlg 14.696). Dies deshalb, weil
die Tathandlung in Gestalt der einmaligen Abstellung eines
(mehrspurigen) Fahrzeuges in einer Kurzparkzone nach Ablauf bzw
erneuten Beginn der zeitlichen Beschränkung des Parkens abermals
die entsprechende Verwaltungsübertretung begangen wird
(Idealkonkurrenz).

mfg, Phil

Klaus B.

unread,
Jun 7, 2002, 7:25:49 AM6/7/02
to
helge schrieb:
> ...aber mein vertrauen in dieses land und seine behörden und
> gesetze ist schwer angeschlagen.

Kein Wunder!


> jeder laie erkennt den willen des gesetzgebers und die diskrepanz in
> der behördlichen und richterlichen auslegung.

Du hast die EDV-Auslegung vergessen!
Was die EDV nicht kann, wird verweigert :(


> ... kein abgeordneter hätte


> im traum daran gedacht, dass sich die beschlossenen ~500
> schilling-strafen in fällen von parkvergehen zu monatsgehältern
> kumulieren könnten.

Hältst du unsere Abgeordneten für blöd? ;)


> auch die menschenrechtskonvention wollte aus
> meiner sicht eindeutig ausschließen, dass einzelne taten (1x auto
> abstellen) mehrfach bestraft werden.

So seh ich das auch!


> das verrechnen von 6 ats pro halber stunde finde ich wiederum
> gerecht und korrekt,

... aber nur bis zu einem gewissen Betrag!


> schließlich soll mir als dauer-falschparker kein vorteil
> gegenüber einem kostenpflichtigen dauerparkplatz entstehen.

... eine Bewohnerparkkarte kostet für 1 Jahr in Linz ca. 47 Euro!
Wo ist da jetzt die Relation zu deiner Strafe?


> außerdem fände ich es ok und angebracht, wenn ich als
> dauerfalschparker abgeschleppt würde.

...oder diese Parksheriffs bereits am zweiten Tag eine Lenkererhebung machen
müssten!
Wird der Fahrzeughalter nicht gefunden, dann können wir noch einmal übers
abschleppen diskutieren.
(abschleppen kostet bei uns ca. 180 Euro)


> aber mehrfachbestrafung
> ist machtmissbrauch und abzocke.

Unbedingt!


> ich werde wie peter mein auto verkaufen (hatte ich eh schon vor) und
> nur mehr rad- (was ich jetzt schon tue) und öffentlich fahren.

Recht so!
Nur wenn der Autoabsatz in gewissen Regionen geringer wird und dadurch Personen
ihre Jobs verlieren, wird sich etwas ändern!
Kauf dir zusätzlich einen guten Regenschutz und pfeif auch auf die überfüllten,
viel zu teuren und viel zu langsamen Öffis!


Es ist unglaublich wie hier abgezockt wird!
Spätestens am zweiten Tag müsste der/die ParksheriffIn eigentlich überrissen
haben, dass hier jemand einem gewaltigen Irrtum unterliegt und Maßnahmen setzen.

Klaus

helge

unread,
Jun 9, 2002, 12:27:33 PM6/9/02
to
Franz J. Boeck <Creativ...@gmx.at> wrote in message news:<87jvfukekp6ugr1dg...@4ax.com>...

> Also sprach frueh...@altavista.net (helge) :
>
> >ich werde mir durch konsequentes schwarzfahren und hinterziehen
> >ähnlicher beträge die 1400+ euro wieder zurückholen, leider auf kosten
> >der zahlenden öffi-benützer, aber da bleibt mir keine wahl. hätte nie
> >gedacht, mal zivilem ungehorsam nachzuhängen, aber ich fühle mich
> >staatlich vergewaltigt.
>
> Glaubst du nicht auch, dass es den meisten schon ähnlich ergangen ist?
> Ich denke es ist an der Zeit, dieses kleinkindliche Trotzverhal ten
> abzulegen und für seine Taten / Versäumnisse einzustehen - auch wenn
> es mental schwerfällt.

für meine taten stehe ich ein, für die versäumnisse ebenso. nur - ich
wiederhole mich nur ungern - tat und versäumnis fanden einmal statt,
nicht ein monat lang ohne mein zutun allmorgens um acht. wenn
bestrafung den spielraum des verhältnismäßigen verlässt und es keine
demokratischen oder rechtsstaatlichen wege gibt, diese grobe
unverhältnismäßigkeit aus der welt zu räumen, führt das unvermeidlich
zu staatsbürgerlichem "trotzverhalten". ein durchschnittlicher
diktator kann dir das detailliert beschreiben, man nennt es zivilen
ungehorsam.



> Dies würde dich viel weiterbringen als hier aufzustampfen und nach
> Beifall für deine Regress - Absichten zu geifern.

der ingenieur hat gesprochen. einsicht von ungerechtigkeiten -
subjektiv oder objektiv - ist ein wunderbarer rat, naiv zwar und von
einer klosterschulhaften obrigkeitsgläubigigkeit, aber wunderbar.

es dankt,
helge

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