Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Haushaltsabgabe

17 views
Skip to first unread message

Rudolf Harras

unread,
Dec 28, 2023, 12:21:36 PM12/28/23
to
Mit 1.1.2024 muss man ja laut ORF-Brief die Haushaltsabgabe zahlen.

Nun stellt sich die Frage, ob man dagegen etwas tun kann.
Im Internet finden sich folgende Vorschläge:
https://www.afa-zone.at/allgemein/erste-schritte-gegen-den-orf-beitrag-das-koennen-sie-tun-muster-und-ausblick/
https://www.mfg-oe.at/wie-du-dich-gegen-die-orf-gebuehr-wehren-kannst-musterdownloads/

Ich will jetzt gar nicht drauf eingehen, aus welchem Lager diese
Vorschläge kommen, aber ich gehe mal die Sinnhaftigkeit durch:

1. Reaktionsschreiben: Was soll das bringen?

2. Auskunftsbegehren: Macht zumindest dem ORF bürokratische Arbeit,
bringt aber keinen Aufschub der Zahlung, oder?

3. Datenschutzbeschwerde: Kann zumindest den ORF sekkieren, aber ist sie
rechtlich haltbar?

Und dann gibt es noch

4. Anforderung des Bescheids und Einspruch: Kann mir nicht vorstellen,
dass der Einspruch etwas bringt, aber kann man es durch die Anforderung
des Bescheids in die Länge ziehen?

Was meint ihr dazu?

Franz Glaser

unread,
Dec 29, 2023, 2:49:47 AM12/29/23
to
On 28.12.23 18:21, Rudolf Harras wrote:

> Mit 1.1.2024 muss man ja laut ORF-Brief die Haushaltsabgabe zahlen.
>
> Nun stellt sich die Frage, ob man dagegen etwas tun kann.
> Im Internet ...


Ich habe als Amateurfunker ein ganz anderes Problem mit dieser
"ORF"-Haushaltsabgabe:

Da geht es darum, dass die GIS-Gebühr nicht nur eine ORF-Gebühr
gewesen ist sondern auch eine _hoheitliche_Rundfunkgebuer_ mit
der Bedeutung, dass ich als Funker das Recht hatte, mehr als
die üblichen "Frequenzen" zu hören.

Ohne diese GIS-Gebühr ist meine Funklizenz OE5FGL ungültig.

Zusätzlich zahle ich eine kleine Gebühr jährlich in Euro,
umgerechnet in 200,- öS dafür, dass ich bis 100 Watt senden
darf.

Mit der Scheuklappe "ORF"-Gebühr ist diese Rundfunkgebühr
in der _Haushalts_abgabe_ nirgends abgebildet. Da gebe ich
zu, dass ich noch niemand gefragt habe, auch im Verein nicht.

Die Rundfunkgebühr war früher die einzige, bis es das Fernsehen
gab mit den extrem teuren ORF. Die war für die Funküberwacher
vorgesehen, die sich um die Mopeds gekümmert haben und um die
Kollektoren der Gleichstrommotoren und um die illegalen Sender.
Und um die Konferenzpfauen, die die Frequenzen zugeteilt haben.


GL

Werner Tann

unread,
Dec 29, 2023, 4:50:33 AM12/29/23
to
Franz Glaser <fr...@meg-glaser.com> schrieb:

> Ohne diese GIS-Gebühr ist meine Funklizenz OE5FGL ungültig.

Dann frage bei dem, der dir diese Lizenz ausgestellt hat, án, ob dies
tatsächlich so ist und falls ja, suche um eine
neue/berichtigte/ergänzte Lizenz an mit ggf. zusätzlicher
Gebührenvorschreibung.

Franz Glaser

unread,
Dec 30, 2023, 4:17:19 AM12/30/23
to
danke

GL

Fritz

unread,
Dec 31, 2023, 4:32:15 AM12/31/23
to
On 29.12.23 near 08:49, Franz Glaser suggested:
> Ich habe als Amateurfunker ein ganz anderes Problem mit dieser
> "ORF"-Haushaltsabgabe:
>
> Da geht es darum, dass die GIS-Gebühr nicht nur eine ORF-Gebühr
> gewesen ist sondern auch eine _hoheitliche_Rundfunkgebuer_ mit
> der Bedeutung, dass ich als Funker das Recht hatte, mehr als
> die üblichen "Frequenzen" zu hören.
>
> Ohne diese GIS-Gebühr ist meine Funklizenz OE5FGL ungültig.
>
> Zusätzlich zahle ich eine kleine Gebühr jährlich in Euro,
> umgerechnet in 200,- öS dafür, dass ich bis 100 Watt senden
> darf.
>
> Mit der Scheuklappe "ORF"-Gebühr ist diese Rundfunkgebühr
> in der _Haushalts_abgabe_ nirgends abgebildet. Da gebe ich
> zu, dass ich noch niemand gefragt habe, auch im Verein nicht.
>
> Die Rundfunkgebühr war früher die einzige, bis es das Fernsehen
> gab mit den extrem teuren ORF. Die war für die Funküberwacher
> vorgesehen, die sich um die Mopeds gekümmert haben und um die
> Kollektoren der Gleichstrommotoren und um die illegalen Sender.
> Und um die Konferenzpfauen, die die Frequenzen zugeteilt haben.

Wo steht das denn geschrieben?

Und frag einfach den <https://www.oevsv.at/home/> über die Rechtslage!

--
Fritz
Freunde begrüßen! 👋😊
Trolle, Crackpots, Sockenpuppen, Spinner werden kaum bis gar nicht gelesen!

Fritz

unread,
Dec 31, 2023, 4:44:36 AM12/31/23
to
On 29.12.23 near 10:50, Werner Tann suggested:
Das abzuklären gibt es eh den <https://www.oevsv.at/home/>

Stefan Hirschmann

unread,
Jan 7, 2024, 3:00:03 AMJan 7
to
Am 28.12.2023 um 18:21 schrieb Rudolf Harras:
> Mit 1.1.2024 muss man ja laut ORF-Brief die Haushaltsabgabe zahlen.
>
> Nun stellt sich die Frage, ob man dagegen etwas tun kann.
> Im Internet finden sich folgende Vorschläge:
> https://www.afa-zone.at/allgemein/erste-schritte-gegen-den-orf-beitrag-das-koennen-sie-tun-muster-und-ausblick/
> https://www.mfg-oe.at/wie-du-dich-gegen-die-orf-gebuehr-wehren-kannst-musterdownloads/
>
> Ich will jetzt gar nicht drauf eingehen, aus welchem Lager diese
> Vorschläge kommen, aber ich gehe mal die Sinnhaftigkeit durch:
>
> 1. Reaktionsschreiben: Was soll das bringen?

Der 2. Link: Dieser hat das Ziel, die Zahlung bis zur Entscheidung des
BVwG zu verzögern. Das setzt voraus, dass die aufschiebende Wirkung
zulässig ist. Da das OBG das Bundesverwaltungsgericht für zuständig
erklärt und es im BVwG Verfahren prinzipiell immer aufschiebende Wirkung
gibt, könnte dies funktionieren. Bedeutet aber nur, dass man - je nach
Geschwindigkeit des BVwG in ein paar Monaten alles nachzahlen muss. Da
das Rechtsmittel kostenpflichtig ist, ist das vermutlich schlecht
angelegtes Geld.

Der 1. Link hingegen hat die Idee, den Bescheid vor dem VwGH oder VfGH
anzufechten. Das Rechtsmittel an den VwGH ist komplett sinnlos. Der OBS
(GIS Nachfolger) wird sich im Bescheid an das Gesetz halten und der VwGH
kann nur feststellen, dass das Gesetz eingehalten wurde.

Interessanter ist da der VfGH. Es gibt einige Stellen im OBG, welche
sehr eigenartig geregelt sind und deshalb verfassungswidrig sein
könnten. Die "Zahlungspflicht" allerdings dürfte verfassungskonform sein.
Der VfGH leitete aus dem BVG-Rundfunk eine Erhaltungspflicht des
Gesetzgebers für den ORF ab. Selbst wenn die wenigen bedenklichen
Stellen aufgehoben werden würden, ändert das nichts an der Zahlungspflicht.


> 2. Auskunftsbegehren: Macht zumindest dem ORF bürokratische Arbeit,
> bringt aber keinen Aufschub der Zahlung, oder?

Genau.


> 3. Datenschutzbeschwerde: Kann zumindest den ORF sekkieren, aber ist sie
> rechtlich haltbar?

Anm: OBS = GIS-Nachfolger
Möglicherweise. Der ORF bekommt von den Meldeämtern Name+Geburtsdatum
von allen (volljährigen) Einwohnern Österreichs. Das Gesetz enthält aber
keine Regelungen, was der OBS mit diesen Daten machen darf.

Von den "Erlaubnistatbeständen" (Eigentlich Ausnahmen vom Verbot) des
Art 6/1 DSGVO ist am ehesten c und e zutreffend:
| c: "die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
| erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;"

Die rechtliche Verpflichtung liegt darin, dass der OBS die Abgaben im
Rahmen der hoheitlich übertragenen Aufgabe einzutreiben hat.

| f: "die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe
| erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung
| öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen
| wurde;"

Das Wort "erforderlich" ist der Knackpunkt. Die Frage stellt sich, warum
hierfür das Geburtsdatum einer Person pro Haushalt benötigt wird. Sollte
der OBS hierfür keine Begründung haben, so würde ein Verstoß gegen die
DSGVO vorliegen. Ergebnis wäre, dass der OBS die Geburtsdaten löschen
müsste, sich aber an der Beitragspflicht und der Einhebungsmöglichkeiten
des OBS nicht. Würde sich etwas an den Möglichkeiten der OBS ändern, so
läge ja eine Erforderlichkeit vor.

>
> Und dann gibt es noch
>
> 4. Anforderung des Bescheids und Einspruch: Kann mir nicht vorstellen,
> dass der Einspruch etwas bringt, aber kann man es durch die Anforderung
> des Bescheids in die Länge ziehen?

Der Bescheid bringt noch nichts:
| ... Die mit Zahlungsaufforderung festgesetzten Beiträge
| sind binnen 14 Tagen ab Zustellung der
| Zahlungsaufforderung fällig. Die mit Bescheid
| festgesetzten Beiträge haben den Fälligkeitstag,
| der sich aus der Zahlungsaufforderung ergibt. Die
| Gesellschaft ist im Fall der Z 1 auch zur
| Ausstellung von Rückstandsausweisen im Sinne
| des § 17 berechtigt. (§ 12/2 OBG)

Das kostenpflichtige Rechtsmittel dagegen zieht es in die Länge. Details
siehe meine Antwort auf die Frage 1.

> Was meint ihr dazu?

Wasch mich stark wundert: Mit der Vollziehung ist das BMF betraut. Warum
geht das Rechtsmittel dann zum BVwG und nicht zum Bundesfinanzgericht?
Gibt es da eine Begründung?


MfG Stefan

David Seppi

unread,
Jan 8, 2024, 3:39:01 AMJan 8
to
Stefan Hirschmann schrieb:

> Interessanter ist da der VfGH. Es gibt einige Stellen im OBG, welche
> sehr eigenartig geregelt sind und deshalb verfassungswidrig sein
> könnten. Die "Zahlungspflicht" allerdings dürfte verfassungskonform sein.
> Der VfGH leitete aus dem BVG-Rundfunk eine Erhaltungspflicht des
> Gesetzgebers für den ORF ab. Selbst wenn die wenigen bedenklichen
> Stellen aufgehoben werden würden, ändert das nichts an der Zahlungspflicht.

Die Zahlungspflicht ansich halte ich aufgrund des jüngsten Erk.
auch für verfassungskonform. Spannender finde ich die Frage
ob eine Zahlungspflicht **pro Haushalt** gerechtfertigt ist.

Ich sehe jedenfalls keine sachliche Rechtfertgung dafür die
individuelle Gebühr von der Anzahl der Mitbewohner abhängig zu machen.
Der Verwaltungsaufwand wird dadurch ja auch nicht erheblich geringer.

--
David Seppi
1220 Wien

Hans Bachner

unread,
Jan 8, 2024, 8:08:19 AMJan 8
to
David Seppi schrieb am 08.01.2024 um 09:38:
> [schnipp]
>
> Die Zahlungspflicht ansich halte ich aufgrund des jüngsten Erk.
> auch für verfassungskonform. Spannender finde ich die Frage
> ob eine Zahlungspflicht **pro Haushalt** gerechtfertigt ist.
>
> Ich sehe jedenfalls keine sachliche Rechtfertgung dafür die
> individuelle Gebühr von der Anzahl der Mitbewohner abhängig zu machen.
> Der Verwaltungsaufwand wird dadurch ja auch nicht erheblich geringer.

Ist sie das? (abhängig von der Zahl der Mitbewohner)

Ich denke, dass die Gebühr pro Haushalt *einmal* zu zahlen ist, sofern
dort (mindestens) eine Person ihren Hauptwohnsitz hat. Die Erläuterung auf
<https://www.oesterreich.gv.at/nachrichten/allgemein/ORF-Beitrag.html>
scheint diese Ansicht zu unterstützen:

"Ist an einem Hauptwohnsitz noch niemand [bei der GIS, Anm.] angemeldet,
muss sich eine volljährige Person bei der GIS registrieren. Sie ist dann
für die Zahlung ab 1. Jänner 2024 verantwortlich."

Oder hab ich da was übersehen?

Danke,
Hans.

Stefan Hirschmann

unread,
Jan 8, 2024, 1:39:11 PMJan 8
to
Am 08.01.2024 um 14:08 schrieb Hans Bachner:
> David Seppi schrieb am 08.01.2024 um 09:38:
>> [schnipp]
>>
>> Die Zahlungspflicht ansich halte ich aufgrund des jüngsten Erk.
>> auch für verfassungskonform. Spannender finde ich die Frage
>> ob eine Zahlungspflicht **pro Haushalt** gerechtfertigt ist.
>>
>> Ich sehe jedenfalls keine sachliche Rechtfertgung dafür die
>> individuelle Gebühr von der Anzahl der Mitbewohner abhängig zu machen.
>> Der Verwaltungsaufwand wird dadurch ja auch nicht erheblich geringer.
>
> Ist sie das? (abhängig von der Zahl der Mitbewohner)
>
> Ich denke, dass die Gebühr pro Haushalt *einmal* zu zahlen ist, sofern
> dort (mindestens) eine Person ihren Hauptwohnsitz hat.[...]
> Oder hab ich da was übersehen?

Hi!

David sprach von "individuelle Gebühr". Er meinte damit die Gebühr pro
Haushalt dividiert durch Anzahl der Personen im Haushalt. Wenn ein
Student alleine wohnt: 1x Gebühr, wenn er in der WG mit 9 anderen wohnt,
so zahlt er nur 1/10 der Gebühr obwohl er eigenen Fernseher im Zimmer
hat (WG zählt nur als 1 Haushalt). Hier stellt er die Frage ob es
sachlich gerechtfertigt ist, Personen in WG besser zu stellen als Leute,
die eine Wohnung haben, die ev sogar so klein wie ein WG Zimmer ist.

Also ja, der ORF ist nur 1x pro Haushalt zu bezahlen, aber je mehr Leute
im Haushalt wohnen, desto weniger ist pro Person zu zahlen.

Was mich aber auch Frage: Wie ist diese Abgabe rechtlich einzuordnen?

Grundsätzlich gibt es (Zitat: oesterreich.gv.at):
| Abgaben
| Abgabe ist der Oberbegriff für Beiträge, Gebühren und Steuern.
|
| Beiträge
| Geld- oder Sachleistungen, die jemand zu entrichten hat,
| der an der Errichtung oder Erhaltung einer öffentlichen
| Einrichtung ein besonderes Interesse hat
| (z.B. Straßenerrichtung, Straßenreinigung, Beiträge zur
| Sozialversicherung).
|
| Gebühren
| Geldleistungen, die als Entgelt für unmittelbar in
| Anspruch genommene Dienste eingehoben werden (z.B.
| Ausstellung eines Reisepasses oder sonstiger Dokumente,
| Kanalanschlussgebühr, Müllabfuhrgebühr).
|
| Steuern
| Geldleistungen, denen keine unmittelbare Gegenleistung
| gegenübersteht, sondern die in das allgemeine Budget
| für die Finanzierung staatlicher Leistungen fließen
| (z.B. zur Finanzierung von Schulen, Lehrerinnen/Lehrern
| und Polizistinnen/Polizisten).

Zusätzlich gibt es noch manchmal die Fiktion, dass der Betroffene
Mitglied einer juristischen Person ist und deshalb Mitgliedsbeiträge
zahlen muss. So wird zB in der Tiroler Tourismusabgabe argumentiert.

Früher handelt es sich bei der ORF "Zahlung" um einen Beitrag, da die
Personen, welche ORF empfangen können, ein größeres Interesse als die
Gesamtbevölkerung inklusive den Leuten, die kein ORF empfangen können,
haben. Früher wurde dies als Programmentgelt bezeichnet. Ein Begriff,
der sonst nicht verwendet wurde.

Mit der Haushaltsabgabe änderte sich dies jedoch. Die Argumentation,
dass eine Person pro Haushalt ein besonderes Interesse hat und dieses
Interesse also größer ist, als das der anderen Haushaltsmitglieder lässt
sich schwer halten. Zum Vergleich: Die Müllabfuhr geht auf die Anzahl
der Personen im Haushalt ein, sodass dort dieses Argument nicht greift.
Alternativ wäre die Argumentation, dass Personen in Haushalten mehr
Interesse am ORF haben als Obdachlose, selbst wenn sie keine Möglichkeit
haben, den ORF zu empfangen. Halte ich für fraglich.

Gebühr fällt auch aus, da Personen ohne Fernseher keine unmittelbare
Gegenleistung erhalten und Steuern scheitert daran, dass es nicht ins
allgemeine Budget geht.

Irgendwie ist diese Abgabe sui generis, also eigener Art, da mir einfach
nichts vergleichbares einfällt. Wie seht ihr das?

MfG Stefan

Hans Bachner

unread,
Jan 8, 2024, 2:11:29 PMJan 8
to
Hallo Stefan,

erst einmal vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen!

Stefan Hirschmann schrieb am 08.01.2024 um 19:39:
> Am 08.01.2024 um 14:08 schrieb Hans Bachner:
>> David Seppi schrieb am 08.01.2024 um 09:38:
>>> [schnipp]
>>>
>>> Die Zahlungspflicht ansich halte ich aufgrund des jüngsten Erk.
>>> auch für verfassungskonform. Spannender finde ich die Frage
>>> ob eine Zahlungspflicht **pro Haushalt** gerechtfertigt ist.
>>>
>>> Ich sehe jedenfalls keine sachliche Rechtfertgung dafür die
>>> individuelle Gebühr von der Anzahl der Mitbewohner abhängig zu machen.
>>> Der Verwaltungsaufwand wird dadurch ja auch nicht erheblich geringer.
>>
>> Ist sie das? (abhängig von der Zahl der Mitbewohner)
>>
>> Ich denke, dass die Gebühr pro Haushalt *einmal* zu zahlen ist, sofern
>> dort (mindestens) eine Person ihren Hauptwohnsitz hat.[...]
>> Oder hab ich da was übersehen?
>
> Hi!
>
> David sprach von "individuelle Gebühr". Er meinte damit die Gebühr pro
> Haushalt dividiert durch Anzahl der Personen im Haushalt. Wenn ein
> Student alleine wohnt: 1x Gebühr, wenn er in der WG mit 9 anderen wohnt,
> so zahlt er nur 1/10 der Gebühr obwohl er eigenen Fernseher im Zimmer
> hat (WG zählt nur als 1 Haushalt). Hier stellt er die Frage ob es
> sachlich gerechtfertigt ist, Personen in WG besser zu stellen als Leute,
> die eine Wohnung haben, die ev sogar so klein wie ein WG Zimmer ist.

da hab ich doch was übersehen - das Wort "individuell"...

> Also ja, der ORF ist nur 1x pro Haushalt zu bezahlen, aber je mehr Leute
> im Haushalt wohnen, desto weniger ist pro Person zu zahlen.

das war aber auch bisher schon so, oder?
Soviel ich weiß, war auch bisher nur eine Person pro Haushalt bei der
GIS "gemeldet" (wenn man ein Rundfunk- oder Fernsehgerät anmeldete).

Der Müllabfuhr ist es in der Regel auch egal, wieviele Leute in einer
Wohnung wohnen. Zumindest in Linz wird je Mülltonne kassiert, die bei
einem Haus zu entleeren ist. Größe der Tonnen und Häufigkeit der
Entleerung (ein oder zweimal wöchentlich) sind hier die maßgeblichen
Parameter. In einem Mehrfamilienhaus wird die Müllabfuhr in der Regel
als Teil der Betriebskosten weiter verrechnet, die wiederum nach
Grundfläche oder Nutzwert aufgeteilt werden. Nicht nach der Zahl der
Bewohner einer Einheit.

> Gebühr fällt auch aus, da Personen ohne Fernseher keine unmittelbare
> Gegenleistung erhalten und Steuern scheitert daran, dass es nicht ins
> allgemeine Budget geht.
>
> Irgendwie ist diese Abgabe sui generis, also eigener Art, da mir einfach
> nichts vergleichbares einfällt. Wie seht ihr das?

In der Tat - Betriebskosten haben in der Regel einen anderen
Aufteilungsschlüssel als die Wohneinheit, nämlich (siehe oben)
Quadratmeter, Nutzwert, Anzahl der WCs (bei Kanalgebühren), gemessener
Wärmeverbrauch etc. Am ehesten ist die ORF Haushaltsabgabe noch
vergleichbar mit der "Grundgebühr" bei Strom und Gas, die pro Zählpunkt
anfällt - und das ist in der Regel einer pro Wohneinheit. Unabhängig von
der Zahl der Bewohner.

Hans.

Stefan Hirschmann

unread,
Jan 8, 2024, 4:27:49 PMJan 8
to
Am 08.01.2024 um 20:11 schrieb Hans Bachner:
> Hallo Stefan,
>
> erst einmal vielen Dank für die ausführlichen Erläuterungen!

Gerne.


> [...]
>
>> Also ja, der ORF ist nur 1x pro Haushalt zu bezahlen, aber je mehr
>> Leute im Haushalt wohnen, desto weniger ist pro Person zu zahlen.
>
> das war aber auch bisher schon so, oder?

Ja. Aber die Besonderheit war, dass die Rundfunkgebühr pro 10
Rundfunkempfangseinrichtungen zu zahlen war und nach der jetzigen Regel
es überhaupt keine Beschränkung der Personen mehr gibt, sofern die
Örtlichkeit keine Kommunalsteuer (Betriebe für Beschäftigte) entrichten
muss.


> Der Müllabfuhr ist es in der Regel auch egal, wieviele Leute in einer
> Wohnung wohnen. Zumindest in Linz wird je Mülltonne kassiert, die bei
> einem Haus zu entleeren ist. Größe der Tonnen und Häufigkeit der
> Entleerung (ein oder zweimal wöchentlich) sind hier die maßgeblichen
> Parameter. In einem Mehrfamilienhaus wird die Müllabfuhr in der Regel
> als Teil der Betriebskosten weiter verrechnet, die wiederum nach
> Grundfläche oder Nutzwert aufgeteilt werden. Nicht nach der Zahl der
> Bewohner einer Einheit.

Habe mir jetzt die Tarife von Linz raus gesucht. Da wird man fast
neidisch. In meinem Ort gibt es
a) eine Grundgebühr, abhängig von Anzahl der Bewohner
b) Variable Gebühr abhängig von Anzahl der Tonnen

Das Linzer Modell, welches wirklich eine von der Leistung der Müllabfuhr
abhängige Vergütung vorsieht, ist damit mit der Haushaltsabgabe
überhaupt nicht vergleichbar.


> In der Tat - Betriebskosten haben in der Regel einen anderen
> Aufteilungsschlüssel als die Wohneinheit, nämlich (siehe oben)
> Quadratmeter, Nutzwert, Anzahl der WCs (bei Kanalgebühren), gemessener
> Wärmeverbrauch etc. Am ehesten ist die ORF Haushaltsabgabe noch
> vergleichbar mit der "Grundgebühr" bei Strom und Gas, die pro Zählpunkt
> anfällt - und das ist in der Regel einer pro Wohneinheit. Unabhängig von
> der Zahl der Bewohner.

Deine Beispiele sind jetzt aber alle Zivilrecht (interne
Verteilungsschlüssel, Strom) und nicht Verwaltungsrecht.

MfG Stefan

David Seppi

unread,
Jan 9, 2024, 2:26:27 AMJan 9
to
Hans Bachner schrieb:
[...]
> Stefan Hirschmann schrieb am 08.01.2024 um 19:39:
[...]
>> Also ja, der ORF ist nur 1x pro Haushalt zu bezahlen, aber je mehr Leute
>> im Haushalt wohnen, desto weniger ist pro Person zu zahlen.
>
> das war aber auch bisher schon so, oder?

Das könnte ja schon damals verfassungswidrig gewesen sein – oder ist das
bereits ausjudiziert?

> Der Müllabfuhr ist es in der Regel auch egal, wieviele Leute in einer
> Wohnung wohnen. Zumindest in Linz wird je Mülltonne kassiert, die bei
> einem Haus zu entleeren ist. Größe der Tonnen und Häufigkeit der
> Entleerung (ein oder zweimal wöchentlich) sind hier die maßgeblichen
> Parameter.

Das ist ja auch sachlich gerechtfertigt. Die Gebühr hängt dann davon ab
wie viel Aufwand die Müllabfuhr hat. Mehrere Personen im Haushalt werden
auch regelmäßig dafür sorgen, dass man öfter entleeren muss oder größere
Container braucht. Zwar nicht proportional, aber wenn man der Verwaltung
durch's Zusammenwohnen Aufwand erspart, dann ist es auch gerechtfertigt
wenn sie daurch pro Kopf weniger Gebühren vorschreibt.

Für den ORF spielt es aber keine Rolle mit wem ich zusammenwohne.

David Seppi

unread,
Jan 9, 2024, 2:31:10 AMJan 9
to
Stefan Hirschmann schrieb:

> Mit der Haushaltsabgabe änderte sich dies jedoch. Die Argumentation,
> dass eine Person pro Haushalt ein besonderes Interesse hat und dieses
> Interesse also größer ist, als das der anderen Haushaltsmitglieder lässt
> sich schwer halten.

Hier würde ich argumentieren, dass diese eine Person nur die Einhebung
koordiniert und die anderen Haushaltsmitglieder ihr ihren Anteil
schulden. Warum ich in einen Zwei-Personen-Haushalt ein höheres
Interesse habe als in einem Drei-Personen-Haushalt verstehe ich
aber trotzdem nicht.

> Irgendwie ist diese Abgabe sui generis, also eigener Art, da mir einfach
> nichts vergleichbares einfällt. Wie seht ihr das?

Ähnlich – ich finde auch nichts vergleichbares.

Gerhard Eichberger

unread,
Feb 10, 2024, 4:05:36 PMFeb 10
to
Gerhard Eichberger


Hans Bachner schrieb am Montag, 8. Jänner 2024 um 14:08:19 UTC+1:
>
> Ich denke, dass die Gebühr pro Haushalt *einmal* zu zahlen ist, sofern
> dort (mindestens) eine Person ihren Hauptwohnsitz hat. Die Erläuterung auf
> <https://www.oesterreich.gv.at/nachrichten/allgemein/ORF-Beitrag.html>
> scheint diese Ansicht zu unterstützen:

Da stellt sich aber sofort die Frage, wie in diesem Zusammenhang der Begriff
"Haushalt" definiert ist.

Bei uns haben beispielsweise drei Generationen im selben Bauernhaus
gewohnt; es gab aber nur eine Küche. Sind das jetzt drei Haushalte oder nicht?

In einem Haus in der Nähe war es so, daß die Großmutter des Ehemannes
im hinteren Teil des Hauses wohnte und eine eigene Wohnküche hatte,
und die beiden Eheleute wohnten im vorderen Teil des Hauses und hatten
dort eine Stehküche (Einbauküche); das wurde so gemacht, weil sich die
Ehefrau mit ihrer Schwiegermutter nicht so recht vertrug (es gab dort immer
Streitereien bezüglich der Frage, was es zum Mittagessen geben soll, so daß
jede der beiden Frauen in ihrer Küche was nach ihren eigenen Ideen kochte.
Sind das dann zwei getrennte Haushalte oder nicht? (Es gab eine gemeinsame
Hauseingangstüre, aber sonst lebte die Großmutter weitgehend getrennt vom
Rest der Familie.)

> "Ist an einem Hauptwohnsitz noch niemand [bei der GIS, Anm.] angemeldet,
> muss sich eine volljährige Person bei der GIS registrieren. Sie ist dann
> für die Zahlung ab 1. Jänner 2024 verantwortlich."

Und was passiert, wenn das keiner von den dort Wohnenden macht?
Welchen der Hausbewohner will man dann mit einer Strafe belegen?
(Nach welchem Kriterium wird der ausgesucht?)

PS: Meine e-Mail-Adresse funktioniert derzeit aufgrund eines Hackerangriffes nicht.


Gerhard

Franz Glaser

unread,
Feb 12, 2024, 9:27:45 AMFeb 12
to
On 10.02.24 22:05, Gerhard Eichberger wrote:

> Da stellt sich aber sofort die Frage, wie in diesem Zusammenhang der Begriff
> "Haushalt" definiert ist.
>
> Bei uns haben beispielsweise drei Generationen im selben Bauernhaus
> gewohnt; es gab aber nur eine Küche. Sind das jetzt drei Haushalte oder nicht?


Das sind Erinnerungen :-)

In meiner Kindheit gabs auch 3 Generationen aber auch 2 "Dirnen",
eine Stalldirn für die Landwirtschaft und eine Küchendirn, die
auch für uns Kleinkinder und für die Oma zuständig war. Die Mama
war den ganzen Tag in der "Schreibstube", so hat das Büro geheißen.
Der Papa entweder bei den Kunden, bei den Bürokraten oder in der
Halle bei den Arbeitern, bei den Webstühlen und auf der Baustelle
für irgendwelche Neubauten.


GL
--
Die parlamentarische Demokratie bedeutet, dass die Gesetze von allen
Parlamentariern diskutiert und erlassen werden. Gesetzesvorschläge aus
Ministerkonferenzen sind nicht parlamentarisch. Abgeordnete brauchen
weder Parteichefs noch zusätzliche, zufällige, nichtgewählte Berater.
0 new messages