On Sun, 05 Nov 2023 17:09:18 David Seppi wrote:
> Stefan Froehlich schrieb:
>> Der Vertrauensgrundsatz ermöglich es, sich überhaupt im
>> Straßenverkehr zu bewegen, weil man - solange es keinen Grund
>> dafür gibt, das Gegenteil anzunehmen - von StVO-konformem
>> Verhalten aller Beteiligten ausgehen darf.
> Der Gesetzeswortlaut ist aber etwas anders als „solange es keinen
> Grund dafür gibt, das Gegenteil anzunehmen“. Wurde hier eh schon
> zitiert, aber die StVO nimmt ja nur Personen vom
> Vertrauensgrundsatz aus, die „unfähig sind, die Gefahren des
> Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu
> verhalten”. Betonung liegt auf *unfähig*. Die Aktivisten waren ja
> durchaus in der Lage sich konform zu halten, sie wollten es nur
> nicht.
Leider sind hier schon seit längerem keine ausgebildeten Juristen
mehr anwesend (wenigstens nicht schreiben), aber da würde mich doch
interessieren, wie das zu interpretieren ist. Der exakte Wortlaut
ist übrigens:
#v+
[...] außer er müsste annehmen, dass es sich um [...] Personen
handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muss,
dass sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen
oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.
#v-
Gehen wir einmal weg vom emotional besetzten Klimakleber und nehmen
wir statt dessen z.B. einen potentiellen Selbstmörder, der vor einen
LKW läuft. Tut er das einigermaßen geschickt, hat der LKW-Lenker
wenig Chancen, aber *wenn* der LKW-Lenker ausweichen oder
rechtzeitig anhalten kann, wird er das wohl auch tun müssen, will er
nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. In diesem
Fall wäre die Einsicht in die Gefährlichkeit des Straßenverkehrs per
Definition gegeben, in der Regel wohl auch die Fähigkeit, sich
dementsprechend zu verhalten - und doch kann das kein Freibrief
sein, dem Wunsch des Suizidkandidaten Folge zu leisten.
>> Hingesetzt hat er sich in der Tat in genau dem Moment, als der
>> Fahrer eingestiegen ist, er stand aber (mit wenigen Sekunden
>> Unterbrechung) die ganze Zeit im Weg des LKW.
> Ok, das ist dann was anderes. In dem Fall würde ich hier von
> Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung ausgehen,
Dito.
Wobei bei solchen Aktionen in der Regel ja einiges an Rummel ist;
Presse, Fotografen, Schaulustige, weitere Klimakleber. Man braucht
wohl nicht einmal vor den eigenen Kühler sehen zu können, um bei
einigermaßen dezenten Anfahren mitzubekommen, ob man dadurch
jemanden lebensgefährlich bedroht - Gesichter, Gesten und Aufschreie
werden reichen. Dementsprechen hielte ich solche Sorgfalt, zumal in
einer etwas aufgeheizteren Stimmung, auch für geboten.
Servus,
Stefan
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