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LKW und Klimakleber

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Clemens Aigner

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Oct 22, 2023, 5:11:08 AM10/22/23
to
In Deutschland gab es folgenden Sachverhalt, den ich
mal (vereinfacht) nach Österreich transferieren möchte.

Eine Fahrspur, 2 Klimakleber, LKW kommt.

LKW bleibt stehen, Fahrer zieht linke Klimakleberin
nach links und rechten Klimakleber nach rechts auf
den Gehsteig.

Linke Klimakleberin bleibt auf der neuen Position sitzen.

Rechter Klimakleber setzt sich wieder vor den rechten
Bereich des LKWs, und zwar zu dem Zeitpunkt, als der
Fahrer wieder (links) ins Führerhaus klettert.

Man muss davon ausgehen, dass der Fahrer das nicht
bemerkt hat und der Kleber im Toten Winkel vor dem
rechten Vorderrad hockt.

Fahrer fährt an und achtet darauf, an der linken Klimakleberin
vorbeizukommen.

Der rechte Klimakleber wird vor (!) dem rechten Vorderrad
mitgeschleift, LKW stoppt nach ein paar Metern abrupt,
vermutlich auf Zuruf von Passanten.

Meine Frage:

Würde ich als Privatperson auf dem Gehsteig in einer
ganz normalen Verkehrssituation rechts am Gehsteig beim
LKW vorgehen (theoretisch sichtbar für den Fahrer) und
mich dann rechts vor den LKW setzen, so wäre der
Fahrer wahrscheinlich schuldlos (zumindest, wenn er geradeaus
weiterfährt - würde er rechts abbiegen, könnte man von ihm
vielleicht verlangen, schon vorab den Fußgängerverkehr zu
beobachten).

Wie sieht das aber bei den Klimaklebern aus? Hätte er
irgendwie damit rechnen müssen, dass sich der Typ rechts
wieder vor seinem LKW sitzt?

Nur das würde nämlich meiner Meinung nach ein Verschulden
des Fahrers begründen.

--
LG Clemens

Werner Tann

unread,
Oct 22, 2023, 5:52:01 AM10/22/23
to
Clemens Aigner <aig...@sms.at> schrieb:

> Wie sieht das aber bei den Klimaklebern aus? Hätte er
> irgendwie damit rechnen müssen, dass sich der Typ rechts
> wieder vor seinem LKW sitzt?

Ja, zumal inzwischen das Verhalten der Klimakleber auf hunderten
Videos kursiert.

Dem gegenüber steht das Verhalten der Klimaterroristen, das
selbstverständlich gegen etliche Paragraphen verstößt. Ein Fußgänger
darf sich nicht auf die Fahrbahn vor herankommende Autos setzen - dazu
muss ich nicht die Straßenverkehrsordnung studieren.

Das Problem: Auf Strattaten, etwa eine Nötigung, darf man nur im
Notwehr/Nothilfe-Fall handgreiflich/gewaltsam reagieren, und ein
Autofahrer ist zwar genötigt, aber nicht "in Not" im Sinn des
Notwehrparagraphen.

Dass die Klimakleber quasi-religiöse Psychopathen sind, für die man
12-wöchige verhaltensändernde Zwangscoachings einführen sollte - wie
es sie für AMS-Kunden gibt - ist meine persönliche Meinung.

Bernhard Z

unread,
Oct 26, 2023, 4:03:17 AM10/26/23
to
Clemens Aigner <aig...@sms.at> wrote:
> Wie sieht das aber bei den Klimaklebern aus? Hätte er
> irgendwie damit rechnen müssen, dass sich der Typ rechts
> wieder vor seinem LKW sitzt?
>
> Nur das würde nämlich meiner Meinung nach ein Verschulden
> des Fahrers begründen.

Bauchgefühl: Verwaltungsrechtlich wird die Problematik sein, ob man die
Person noch unter den Vertrauensgrundsatz der STVO subsumieren kann.
Dann hätte der LKW Fahrer nicht fahrlässig gehandelt und es wäre
strafrechtlich unproblematisch.

_Persönlich_ würde ich auch eine Einwilligung des Verletzten in die
Körperverletzung nach § 90 StGB prüfen. Der Eintrag im WK zum § 90 StGB
hat aber als PDF ca. 60 Seiten - die gebe ich mir jetzt nicht.

Werner Tann

unread,
Oct 26, 2023, 12:30:45 PM10/26/23
to
Bernhard Z <bernha...@aon.at> schrieb:

> > Wie sieht das aber bei den Klimaklebern aus? Hätte er
> > irgendwie damit rechnen müssen, dass sich der Typ rechts
> > wieder vor seinem LKW sitzt?
> >
> > Nur das würde nämlich meiner Meinung nach ein Verschulden
> > des Fahrers begründen.
>
> Bauchgefühl: Verwaltungsrechtlich wird die Problematik sein, ob man die
> Person noch unter den Vertrauensgrundsatz der STVO subsumieren kann.
> Dann

Wann "dann"? Wenn man es tut, oder wenn man es nicht tut?

>hätte der LKW Fahrer nicht fahrlässig gehandelt und es wäre
> strafrechtlich unproblematisch.

Wenn man den Klimaklebern alles zutraut, ihnen also nicht ver-trauen
kann, gilt für sie der Vertrauensgrundsatz nicht, der Fahrer wäre als
schuld.

> _Persönlich_ würde ich auch eine Einwilligung des Verletzten in die
> Körperverletzung nach § 90 StGB prüfen.

Das halte ich nun doch für etwas gewagt. Mit gleicher Logik könnte man
sagen, Pazifisten, die sich anrollenden Panzern in den Weg legen,
hätten eingewilligt, überrollt zu werden.

Bernhard Z

unread,
Oct 27, 2023, 7:30:06 AM10/27/23
to
Werner Tann <wt...@gmx.at> wrote:
>>
>> Bauchgefühl: Verwaltungsrechtlich wird die Problematik sein, ob man die
>> Person noch unter den Vertrauensgrundsatz der STVO subsumieren kann.
>> Dann
>
> Wann "dann"? Wenn man es tut, oder wenn man es nicht tut?
>

Wenn man die Personen unter den Vertrausensgrundsatz subsumiert. Ich
sehe da keinen Ausschliessungtatbestand:

| § 3 (1) StVO Jeder Straßenbenützer darf vertrauen, daß andere Personen
| die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften
| befolgen, außer er müßte annehmen, daß es sich um Kinder, Sehbehinderte
| mit weißem Stock oder gelber Armbinde, offensichtlich Körperbehinderte
| oder Gebrechliche oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem
| Gehaben geschlossen werden muß, daß sie unfähig sind, die Gefahren des
| Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1960/159/P3/NOR40065090

> Wenn man den Klimaklebern alles zutraut, ihnen also nicht ver-trauen
> kann, gilt für sie der Vertrauensgrundsatz nicht, der Fahrer wäre als
> schuld.

Ich denke mir doch, dass die Personen auf jeden Fall einsichtig der
Gefahren des Straßenverkehrs sind. Nutzen sie doch gerade diese Gefahren
aus (nicht *vorsätzlich* überfahren zu werden) um den Straßenverkehr zum
Erliegen zu bringen.

>> _Persönlich_ würde ich auch eine Einwilligung des Verletzten in die
>> Körperverletzung nach § 90 StGB prüfen.
>
> Das halte ich nun doch für etwas gewagt. Mit gleicher Logik könnte man
> sagen, Pazifisten, die sich anrollenden Panzern in den Weg legen,
> hätten eingewilligt, überrollt zu werden.

Dazu kann ich nichts sagen. Ich denke in dem Fall wird das Strafrecht
durch die Lex specialis des Kriegsvölkerrechts derogiert. Zum Schutz von
Zivilisten müsste dort geprüft werden.


Bernhard

Werner Tann

unread,
Oct 27, 2023, 11:37:04 AM10/27/23
to
Bernhard Z <bernha...@aon.at> schrieb:

[...]
> | Gehaben geschlossen werden muß, daß sie unfähig sind, die Gefahren des
> | Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.
[...]
> Ich denke mir doch, dass die Personen auf jeden Fall einsichtig der
> Gefahren des Straßenverkehrs sind. Nutzen sie doch gerade diese Gefahren
> aus (nicht *vorsätzlich* überfahren zu werden) um den Straßenverkehr zum
> Erliegen zu bringen.

Der Satz geht oben aber weiter: "oder sich dieser Einsicht gemäß zu
verhalten." Heißt: Sie sind sich der Gefahr bewusst, sind aber
"unfähig [...] sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten". Woher die
Unfähigkeit des Verhaltens? Na, weil sie verrückt sind: "Jajaaa, der
Laster ist gefährlich! Aber ich MUSS ihn aufhalten! Es ist meine
Pflicht, ich kann nicht anders, ich muss die Welt retten!" - So geht
Einsicht in die Gefahr, verbunden mit der Unfähigkeit dieser Gefahr
auszuweichen. Alle Märtyrer denken grundsätzlich so. Wobei freilich
die Öko-Terroristen genau wissen, dass sie mit an Sicherheit
grenzender Wahrscheinlichkeit kein Märtyrer-Schicksal erleiden werden.
Unfähig, der Gefahr auszuweichen, sind sie aber allemal. Daher: Der
Vertrauensgrundsatz gilt nicht, IMO.

Clemens Aigner

unread,
Oct 28, 2023, 4:02:18 AM10/28/23
to
On Friday, October 27, 2023 at 5:37:04 PM UTC+2, Werner Tann wrote:
> Bernhard Z <bernha...@aon.at> schrieb:
>
> [...]
> > | Gehaben geschlossen werden muß, daß sie unfähig sind, die Gefahren des
> > | Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.
> [...]
> > Ich denke mir doch, dass die Personen auf jeden Fall einsichtig der
> > Gefahren des Straßenverkehrs sind. Nutzen sie doch gerade diese Gefahren
> > aus (nicht *vorsätzlich* überfahren zu werden) um den Straßenverkehr zum
> > Erliegen zu bringen.
> Der Satz geht oben aber weiter: "oder sich dieser Einsicht gemäß zu
> verhalten." Heißt: Sie sind sich der Gefahr bewusst, sind aber
> "unfähig [...] sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten". Woher die
> Unfähigkeit des Verhaltens?

Der Übersichtlichkeit halber zitiere ich noch mal:

"Jeder Straßenbenützer darf vertrauen, daß andere Personen die für die
Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen,
außer er müßte annehmen, daß es sich um Kinder, Sehbehinderte
mit weißem Stock oder gelber Armbinde, offensichtlich Körperbehinderte
oder Gebrechliche oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem
Gehaben geschlossen werden muß, daß sie unfähig sind, die
Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich
dieser Einsicht gemäß zu verhalten."

Also ich denke, wir sind uns einmal einig, dass es hier nur um die
Personen geht, aus derem augenfälligem Gehaben ... etc.

Augenfällig heißt doch, dass ich etwas sehen muss, oder?

Wenn ich die Person, die vorher rechts auf dem Fahrstreifen gesessen
ist, weggetragen habe, sehe ich sie wahrscheinlich auch auf dem
Gehsteig nicht mehr.

Und von einer Person, die sich nachher wieder in meinen toten Winkel vor das
rechte Vorderrad setzt, kann ich doch kein "augenfälliges Gehabe" wahrnehmen.

Die reine Anwesenheit einer Person, von der ich annehmen muss, dass sie sich
nicht entsprechend verhält, erzwingt noch kein Verhalten des Fahrzeuglenkers.
Wenn ich mit dem Auto fahre und irgendwo eine total betrunkene Person
herum torkelt, kann ich doch auch (notfalls ohne Geschwindigkeitsreduktion)
weiterfahren, wenn ich ausschließen kann, dass es zu einer Kollision kommt.

-- Clemens

Werner Tann

unread,
Oct 28, 2023, 10:35:43 AM10/28/23
to
Clemens Aigner <aig...@sms.at> schrieb:

> Also ich denke, wir sind uns einmal einig, dass es hier nur um die
> Personen geht, aus derem augenfälligem Gehaben ... etc.

> Augenfällig heißt doch, dass ich etwas sehen muss, oder?

Ja, *die* Klimakleber zeigen ein augenfälliges Verhalten.

> Wenn ich die Person, die vorher rechts auf dem Fahrstreifen gesessen
> ist, weggetragen habe, sehe ich sie wahrscheinlich auch auf dem
> Gehsteig nicht mehr.

Das nicht, aber du hast vorher und in den Medien gesehen, wie
Klimakleber sich verhalten. Dass sich die Weggetragene neuerlich vor
deinen Laster setzt, damit musst du rechnen bzw. der Beifahrer müsste
sie im Blick haben.

> Und von einer Person, die sich nachher wieder in meinen toten Winkel vor das
> rechte Vorderrad setzt, kann ich doch kein "augenfälliges Gehabe" wahrnehmen.

Die Gesamtsituation ist brandgefährlich. Du kennst das Verhalten
dieser Leute. Damit hast du rechtlich die A-Karte.

> Die reine Anwesenheit einer Person, von der ich annehmen muss, dass sie sich
> nicht entsprechend verhält, erzwingt noch kein Verhalten des Fahrzeuglenkers.
> Wenn ich mit dem Auto fahre und irgendwo eine total betrunkene Person
> herum torkelt, kann ich doch auch (notfalls ohne Geschwindigkeitsreduktion)
> weiterfahren, wenn ich ausschließen kann, dass es zu einer Kollision kommt.

Der Vergleich hinkt, weil du hier eine Einzelperson beschreibst, nicht
aber ein Rudel Bekloppter, das sich außerdem nicht unabsichtlich wie
ein Betrunkener vor dein Auto fallen lässt, sondern gewollt.

David Seppi

unread,
Nov 3, 2023, 10:03:25 AM11/3/23
to
Clemens Aigner schrieb:

> LKW bleibt stehen, Fahrer zieht linke Klimakleberin
> nach links und rechten Klimakleber nach rechts auf
> den Gehsteig.

Der Kleber wurde vorher wie gelöst?
Jedenfalls sieht das für mich wie eine Nötigung aus.

> Rechter Klimakleber setzt sich wieder vor den rechten
> Bereich des LKWs, und zwar zu dem Zeitpunkt, als der
> Fahrer wieder (links) ins Führerhaus klettert.
>
> Man muss davon ausgehen, dass der Fahrer das nicht
> bemerkt hat und der Kleber im Toten Winkel vor dem
> rechten Vorderrad hockt.

Würde ich genauso sehen. Der Fahrer hat sich vor dem Abfahren
vergewissert, dass die Fahrbahn frei ist. Wenn Hindernisse
erst später auf eine Art auftauchen, auf die sie legal
gar nicht auftauchen können, kann man dem Fahrer schwer
die Verletzung der nötigen Sorgfalt vorwerfen.

--
David Seppi
1220 Wien

David Seppi

unread,
Nov 3, 2023, 10:05:52 AM11/3/23
to
Bernhard Z schrieb:

> _Persönlich_ würde ich auch eine Einwilligung des Verletzten in die
> Körperverletzung nach § 90 StGB prüfen.

Woraus leitest du die Einwilligung ab? Das wäre für mich
völlig lebensfremd (und würde zusätzlich IMHO gegen die
guten Sitten verstoßen).

Werner Tann

unread,
Nov 3, 2023, 10:30:41 AM11/3/23
to
seppi....@gmx.at (David Seppi) schrieb:

> Würde ich genauso sehen. Der Fahrer hat sich vor dem Abfahren
> vergewissert, dass die Fahrbahn frei ist. Wenn Hindernisse
> erst später auf eine Art auftauchen, auf die sie legal
> gar nicht auftauchen können, kann man dem Fahrer schwer
> die Verletzung der nötigen Sorgfalt vorwerfen.

Wie ich erläutert habe, in dem Fall schon.

Erstens spielt es keine Rolle, ob vor dem Fahrzeug etwas legal oder
nicht legal "auftaucht", man darf, wenn man es verhindern kann, nicht
drüberfahren. Das kann ein Klavier sein, das aus einem Speditionswagen
rausrollt, "illegalerweise", oder ein Kleinkind, das jemand aus dem
Fenster auf die Straße geworfen hat.

Zweitens ist bei jedem Autofahrer das durch Medien vielfach
vermittelte Wissen vorauszusetzen, dass die Kleber, kaum
weggeschleppt, sich sofort wieder vors (gleiche oder nächste) Auto
setzen - so man sie nicht direkt daran hindert. Mit diesem Wissen
hätte der Fahrer in besagter Situation entweder das Okay eines
Beifahrers oder eines Zeugen außerhalb des Wagens gebraucht, um guten
Gewissens die Fahrt fortzusetzen.

Georg Gruber

unread,
Nov 3, 2023, 11:33:56 AM11/3/23
to
Der Sorgfaltspflicht ist hinlänglich Genüge getan, wenn man jeden
beiseite geschafften Klimakleber am Straßenrand wieder adhäsiv fixiert.


--
LG Georg

Löwen föhnen ist keine TikTok-Challenge.

David Seppi

unread,
Nov 5, 2023, 2:26:02 AM11/5/23
to
Werner Tann schrieb:

> Erstens spielt es keine Rolle, ob vor dem Fahrzeug etwas legal oder
> nicht legal "auftaucht", man darf, wenn man es verhindern kann, nicht
> drüberfahren.

"Verhindern kann" reicht nicht. Ansonsten dürftest du ja nur mehr mit
Schrittgeschwindigkeit fahren. Die Verletzung muss dir auch vorwerfbar
sein.

Bei Vorsatz kommt die Vorwerfbarkeit daher, dass du den Eintritt des
Schades ("Erfolgs", hier die Körperverletzung) zumindest ernstlich für
möglich hältst und dich damit abfindest. Das wird im konkreten Fall wohl
nicht vorliegen.

Bei Fahrlässigkeit wird dir hingegen vorgeworfen, dass du die Sorgfalt
außer acht lässt, zu der du nach den Umständen verpflichtet gewesen
wärst. Aufgrund des Vertrauensgrundsatzes gehe ich davon aus, dass hier
ausreichend Sorgfalt ausgeübt worden ist.

> Das kann ein Klavier sein, das aus einem Speditionswagen
> rausrollt

... sofern das erkennbar ist.

> oder ein Kleinkind, das jemand aus dem
> Fenster auf die Straße geworfen hat.

Damit würd ich jetzt wirklich nicht rechnen. Wie oft passier sowas?

> Zweitens ist bei jedem Autofahrer das durch Medien vielfach
> vermittelte Wissen vorauszusetzen, dass die Kleber

Hier war niemand angeklebt.
> kaum
> weggeschleppt, sich sofort wieder vors (gleiche oder nächste) Auto
> setzen

Das war aber laut OP nicht der Fall. Der, der im Weg gesessen ist, hat
sich nicht sofort zurückgesetzt, sondern erst als der Fahrer wieder in
den Führerstand geklettert ist.

Werner Tann

unread,
Nov 5, 2023, 6:55:04 AM11/5/23
to
seppi....@gmx.at (David Seppi) schrieb:

> "Verhindern kann" reicht nicht. Ansonsten dürftest du ja nur mehr mit
[...]
> Damit würd ich jetzt wirklich nicht rechnen. Wie oft passier sowas?
[...]
> Hier war niemand angeklebt.
[...]
> Das war aber laut OP nicht der Fall. Der, der im Weg gesessen ist, hat
> sich nicht sofort zurückgesetzt, sondern erst als der Fahrer wieder in
> den Führerstand geklettert ist.

Du fokussierst auf unwesentliche Details.

Stefan Froehlich

unread,
Nov 5, 2023, 7:34:38 AM11/5/23
to
On Sun, 05 Nov 2023 08:25:59 David Seppi wrote:
> Bei Fahrlässigkeit wird dir hingegen vorgeworfen, dass du die
> Sorgfalt außer acht lässt, zu der du nach den Umständen
> verpflichtet gewesen wärst. Aufgrund des Vertrauensgrundsatzes
> gehe ich davon aus, dass hier ausreichend Sorgfalt ausgeübt worden
> ist.

Ist das nicht ein Zirkeschluss?

Der Vertrauensgrundsatz ermöglich es, sich überhaupt im
Straßenverkehr zu bewegen, weil man - solange es keinen Grund dafür
gibt, das Gegenteil anzunehmen - von StVO-konformem Verhalten aller
Beteiligten ausgehen darf. Ob die ausgeübte Sorgfalt ausreichend
war, hängt daher gerade vom Verhalten der anderen Personen ab, und
wenn sich jemand schon zuvor auf die Fahrbahn gesetzt (in diesem
Fall nicht: geklebt) hat, darf IMO der Vertrauensgrundsatz in
weiterer Folge nicht mehr angewendet werden.

> > Hier war niemand angeklebt.
>> kaum weggeschleppt, sich sofort wieder vors (gleiche oder
>> nächste) Auto setzen

> Das war aber laut OP nicht der Fall. Der, der im Weg gesessen ist,
> hat sich nicht sofort zurückgesetzt, sondern erst als der Fahrer
> wieder in den Führerstand geklettert ist.

Hingesetzt hat er sich in der Tat in genau dem Moment, als der
Fahrer eingestiegen ist, er stand aber (mit wenigen Sekunden
Unterbrechung) die ganze Zeit im Weg des LKW. In Anbetracht der
Vorgeschichte würde es mich sehr wundern, wenn da "ausreichend
Sorgfalt" durch den Fahrer ausgeübt worden ist.

Zu sehen ist das btw hier:
<https://www.youtube.com/watch?v=FTyxf56AFkg>

Servus,
Stefan

--
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Stefan. Für versaute Humpen in vertrauten Fluten!
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David Seppi

unread,
Nov 5, 2023, 11:09:22 AM11/5/23
to
Stefan Froehlich schrieb:

> Der Vertrauensgrundsatz ermöglich es, sich überhaupt im
> Straßenverkehr zu bewegen, weil man - solange es keinen Grund dafür
> gibt, das Gegenteil anzunehmen - von StVO-konformem Verhalten aller
> Beteiligten ausgehen darf.

Der Gesetzeswortlaut ist aber etwas anders als „solange es keinen Grund
dafür gibt, das Gegenteil anzunehmen“. Wurde hier eh schon zitiert,
aber die StVO nimmt ja nur Personen vom Vertrauensgrundsatz aus, die
„unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich
dieser Einsicht gemäß zu verhalten”. Betonung liegt auf *unfähig*.
Die Aktivisten waren ja durchaus in der Lage sich konform zu halten,
sie wollten es nur nicht.

(Vielleicht konnten sie es auch nicht, aber für diese Annahme
sehe ich keinen Grund.)

> Hingesetzt hat er sich in der Tat in genau dem Moment, als der
> Fahrer eingestiegen ist, er stand aber (mit wenigen Sekunden
> Unterbrechung) die ganze Zeit im Weg des LKW.

Ok, das ist dann was anderes. In dem Fall würde ich hier von Nötigung
und fahrlässiger Körperverletzung ausgehen,

Werner Tann

unread,
Nov 5, 2023, 12:27:22 PM11/5/23
to
seppi....@gmx.at (David Seppi) schrieb:

> Der Gesetzeswortlaut ist aber etwas anders als „solange es keinen Grund
> dafür gibt, das Gegenteil anzunehmen“. Wurde hier eh schon zitiert,
> aber die StVO nimmt ja nur Personen vom Vertrauensgrundsatz aus, die
> „unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich
> dieser Einsicht gemäß zu verhalten”. Betonung liegt auf *unfähig*.
> Die Aktivisten waren ja durchaus in der Lage sich konform zu halten,
> sie wollten es nur nicht.

Nein, sie sind geistig beeinträchtigt, also liegt kein freier Wille
vor, also *können* sie sich nicht anders verhalten. Sie sind unfähig
im Sinn des Gesetzes. Daher gilt der Vertrauensgrundsatz nicht, daher
ist der Fahrer, der sie überfährt, prinzipiell schuldig.

Freilich kann man diese Verrückten wegschieben, wenn man aufpasst, wie
hier im Video zu sehen. Ein Beifahrer lehnt sich ganz nach vor an die
Windschutzscheibe, um die Fahrbahn unmittelbar darunter einzusehen.

https://youtu.be/u-8qd_5_sAo?t=45
(Einsprungpunkt direkt zur Videostelle)

Wenn man sich solche Szenen anschaut, muss man diagnostizieren, dass
das keine Proteste für den Klimaschutz, sondern Aktionen gegen
Menschen sind. Das muss und braucht nicht von diesen hingenommen zu
werden. Das Ganze ist aber ein klassisches Beispiel für einen Fall, wo
das Gesetz die Delinquenten schützt. Ohne Gesetz wären diese
Öko-Terroristen alle tot oder zumindest im Krankenhaus. Nur weil wir
zivilisiert sind, können sie in der Früh hunderte Menschen nötigen,
meistens ohne große Gefahr für ihre Gesundheit. Soziologisch gesehen
ist das eine hochunwahrscheinliche Realität, wie es Staaten und
größere Gemeinschaften ja überhaupt sind.

Stefan Froehlich

unread,
Nov 5, 2023, 12:53:53 PM11/5/23
to
On Sun, 05 Nov 2023 17:09:18 David Seppi wrote:
> Stefan Froehlich schrieb:
>> Der Vertrauensgrundsatz ermöglich es, sich überhaupt im
>> Straßenverkehr zu bewegen, weil man - solange es keinen Grund
>> dafür gibt, das Gegenteil anzunehmen - von StVO-konformem
>> Verhalten aller Beteiligten ausgehen darf.

> Der Gesetzeswortlaut ist aber etwas anders als „solange es keinen
> Grund dafür gibt, das Gegenteil anzunehmen“. Wurde hier eh schon
> zitiert, aber die StVO nimmt ja nur Personen vom
> Vertrauensgrundsatz aus, die „unfähig sind, die Gefahren des
> Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu
> verhalten”. Betonung liegt auf *unfähig*. Die Aktivisten waren ja
> durchaus in der Lage sich konform zu halten, sie wollten es nur
> nicht.

Leider sind hier schon seit längerem keine ausgebildeten Juristen
mehr anwesend (wenigstens nicht schreiben), aber da würde mich doch
interessieren, wie das zu interpretieren ist. Der exakte Wortlaut
ist übrigens:

#v+
[...] außer er müsste annehmen, dass es sich um [...] Personen
handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muss,
dass sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen
oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.
#v-

Gehen wir einmal weg vom emotional besetzten Klimakleber und nehmen
wir statt dessen z.B. einen potentiellen Selbstmörder, der vor einen
LKW läuft. Tut er das einigermaßen geschickt, hat der LKW-Lenker
wenig Chancen, aber *wenn* der LKW-Lenker ausweichen oder
rechtzeitig anhalten kann, wird er das wohl auch tun müssen, will er
nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. In diesem
Fall wäre die Einsicht in die Gefährlichkeit des Straßenverkehrs per
Definition gegeben, in der Regel wohl auch die Fähigkeit, sich
dementsprechend zu verhalten - und doch kann das kein Freibrief
sein, dem Wunsch des Suizidkandidaten Folge zu leisten.

>> Hingesetzt hat er sich in der Tat in genau dem Moment, als der
>> Fahrer eingestiegen ist, er stand aber (mit wenigen Sekunden
>> Unterbrechung) die ganze Zeit im Weg des LKW.

> Ok, das ist dann was anderes. In dem Fall würde ich hier von
> Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung ausgehen,

Dito.

Wobei bei solchen Aktionen in der Regel ja einiges an Rummel ist;
Presse, Fotografen, Schaulustige, weitere Klimakleber. Man braucht
wohl nicht einmal vor den eigenen Kühler sehen zu können, um bei
einigermaßen dezenten Anfahren mitzubekommen, ob man dadurch
jemanden lebensgefährlich bedroht - Gesichter, Gesten und Aufschreie
werden reichen. Dementsprechen hielte ich solche Sorgfalt, zumal in
einer etwas aufgeheizteren Stimmung, auch für geboten.

Servus,
Stefan

--
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Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Blubbern ohne Zittern und Zagen - Stefan!
(Sloganizer)

David Seppi

unread,
Nov 8, 2023, 12:00:38 PM11/8/23
to
Stefan Froehlich schrieb:

> Gehen wir einmal weg vom emotional besetzten Klimakleber und nehmen
> wir statt dessen z.B. einen potentiellen Selbstmörder, der vor einen
> LKW läuft. Tut er das einigermaßen geschickt, hat der LKW-Lenker
> wenig Chancen, aber *wenn* der LKW-Lenker ausweichen oder
> rechtzeitig anhalten kann, wird er das wohl auch tun müssen, will er
> nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Da geht es dann aber nicht um die notwendige Sorgfalt.
Wenn ich sehe, dass jemand auf der Fahrbahn steht und mir klar ist,
dass die Person dort bleiben wird, ich aber trotzdem weiterfahre,
dann ist das Problem keine Sorgfaltswidrigkeit mehr. Das ist dann
schon dolus eventualis. Ich hab die Person dann ja nicht übersehen,
sondern bewusst überfahren, was dann wohl Mord (oder zumindest
Körperverletzung) ist.

> In diesem
> Fall wäre die Einsicht in die Gefährlichkeit des Straßenverkehrs per
> Definition gegeben, in der Regel wohl auch die Fähigkeit, sich
> dementsprechend zu verhalten

Über Letzteres kann man bei Suizid btw. streiten.
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