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Traktorfahrverbot trotz 10-km/h-Beschränkung

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Gerhard Eichberger

unread,
Feb 21, 2024, 3:47:18 AMFeb 21
to
Gerhard Eichberger


Ein Bekannter von mir wohnt in Wiener Neustadt und hat einen
Oldtimer-Traktor, der auf 10 km/h gedrosselt ist und mit dem er sehr gerne
herumfährt. Er hat keinen Führerschein (also auch nicht Kategorie F), aber
man braucht ja keinen Führerschein, wenn der Traktor auf 10 km/h
gedrosselt ist.

Jedoch bekommt er in Wiener Neustadt immer wieder Probleme mit der
Polizei, wenn er mit seinem Traktor herumfährt. Die Polizei behauptet, daß
er ein Fahrverbot hat; er meint jedoch, daß das nicht sein kann, weil es
kein Fahrverbot für auf 10 km/h gedrosselte Fahrzeuge gibt.

Auslöser für dieses Problem war, daß er vor einigen Jahren auf seinem
Traktor gezittert hat, weil es recht kalt war, was die Polizisten offenbar zur
Ansicht brachten, daß er nicht fahrfähig sei. Da er den Polizisten sagte,
daß er auf jeden Fall weiterfahren will, kam er dann wegen
Tatbegehungsgefahr monatelang in Untersuchungshaft.

Und seitdem gibt es immer wieder Probleme, wenn er mit seinem Taktor
fährt. In letzter Zeit nehmen diese Probleme zu.

Wir diskutieren über dieses Problem gerade in einer privaten
Messenger-Gruppe. Dort hat ein Bekannter geschrieben:
Für den Traktor braucht man keinen Führerschein !!!!!!

Worauf der Betroffene antwortete:
Ja eh nicht aber die Kandidaten in Blau arbeiten alle miteinander gegen
das Gesetz und Stufen jeden als fahrunfähig ein der mit dem traktor
unterwegs ist ob wohl fahrfähigkeits Untersuchungen für Führerschein lose
Fahrzeuge rechts wiedrig sind habe ich eh versucht in Ordnung zu bringen
die letzten 2 -3monate keine Chance.........

Und dann schrieb er dort noch:
Eigentlich sollte ich gar keines haben weil dieses Fahrverbot als rechtswidrig
gilt..... @Gerhard Eichberger ich habe die letzten 2-3monate so viel versucht
aber überall Ergebnis 0:0 was würdest du in dieser sache als ehem. Zoll
beamter machen?

(Nun, ich würde das machen, daß ich Berufung gegen die betreffenden
Bescheide einlege. Und außerdem würde ich hier über das Problem
diskutieren.)

Ein Bekannter schrieb dazu:
Leider darf die Bezirkshauptmannschaft Behörde ein Fahrverbot
aussprechen. Da kannst Du nichts dagegen tun.

Ich habe dann in der Messenger-Gruppe geschrieben:
Wenn Dir die Behörde ein Fahrverbot auferlegt, dann muß sie das begründen.
Welche Begründung steht im Bescheid? Und welche Rechtsgrundlage wird
dort genannt?

Darauf antwortete mir ein Bekannter:
Angeblich sind seine psychische Probleme der Grund dafür und ebenso da
er (glaube ich) mit dem Traktor 3 Vorfälle im Raum Wiener Neustadt hatte. In
einem Fall ist er mit dem Traktor samt Anfänger im Acker stecken geblieben
weil er eine Abkürzung nehmen wollte. Daraufhin ist später der Anhänger
samt der Sperrmüll Ladung gestohlen worden.

Und der Betroffene schrieb dazu:
Ich habe doch eh die letzten 2-3monate versucht die Umstände mit so vielen
Stellen in Ordnung zu bringen glaubst da hätte mir irgendwer geholfen ES
GEHT EINFACH NUR DARUM @Gerhard Eichberger DIESE INFORMATION
HABE ICH NÄMLICH SELBST VON EINER AMTSÄRZTIN EINER ANDEREN BH
ERKLÄRT BEKOMMEN BZW AUCH VON DAME DER FÜHRERSCHEIN
ABTEILUNG DER BH MATTERSBURG DAS ES SOLCHE FAHRFÄHIGKEITS
UNTERSUCHUNGEN NICHT GIBT UND ICH ABER TROTZDEM ALS UNFÄHIG
UND DEPPERT EINGESTUFT WURDE BITTE UM HILFE @Gerhard Eichberger
VERSTEHST DU NUN WAS DAS PROBLEM IST

Und zur Ansicht vom Bekannten schrieb er:
Der Vorfall war im Burgenland nicht in WN der Vorfall

Nachdem dieses Problem schon länger besteht, frage ich mal hier, was er
tun könnte. Zunächst mal wäre wichtig, was konkret in den betreffenden
Bescheiden drinsteht, warum es also dieses Fahrverbot gibt und
außerdem nach welcher Rechtsgrundlage. (Führerschein braucht man ja
für ein auf 10 km/h gedrosseltes Fahrzeug nicht.

Was meint Ihr zu dieser Sache?


Gerhard

Bernhard Kuemel

unread,
Feb 21, 2024, 4:36:47 AMFeb 21
to
IANAL.

Fahrzeuge mit Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind nicht
zulassungspflichtig, also darf man damit ohne Zulassung fahren. Sie
muessen aber natuerlich verkehrssicher sein. Wenn die Lenkerin nicht
fahrtauglich ist, darf/muss die Polizei das Fahren unterbinden, das kann
bei Uneinsichtigkeit auch eine Sicherstellung der Fahrzeugschluessel
oder des Fahrzeugs sein, bis die Fahrtauglichkeit wieder gegeben ist.
Gegen unrechte Massnahmen kann man Einspruch erheben. Bei absichtlich
unrechten Massnahmen koennte man Anzeige wegen Missbrauch der Amtsgewalt
oder so machen, denke ich. Dazu hilft natuerlich die Dienstnummer der
Beamten, die als Karte auf Verlangen auszufolgen ist. Mit einem Traktor
in einem Acker steckenbleiben sehe ich nicht als Hinweis auf eine
Fahruntauglichkeit. Traktoren sind ja dafuer da, dass man Lasten am
Acker zieht. Verschaetzen kann man sich natuerlich und ist ja nicht so
schlimm, man gefaehrdet dabei ja niemand. Das macht man natuerlich nicht
auf fremden Aeckern, sonst gibt's vielleicht eine Besitzstoerungsklage.


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