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Kredit: Bürgschaft einer Freundin einer Bekannten

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Gerhard Eichberger

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Oct 9, 2023, 11:16:12 AM10/9/23
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Gerhard Eichberger


Soeben erzählt mir ein Freund ein Problem, das jetzt seine Freundin S. hat.

Die S. wohnte mit ihrer Mutter in einer Wiener Gemeindewohnung. Nach dem
Tod ihrer Mutter hat die S. die Wohnung übernommen. Dann zog eine
Freundin von der S. zu ihr in die Wohnung. Im Jahr 2005 nahm die S. einen
Kredit auf, und ihre Freundin hat die Bürgschaft übernommen.

Später hat sich die S. mit dieser Freundin zerstritten, und die S. ist
ausgezogen und hat dann woanders gewohnt. Diese Freundin hat weiterhin
in S.' Wohnung gewohnt.

2010 ging die S. in Privatkonkurs und mußte bis 2017 monatlich 50 Euro laut
Zahlungsplan zahlen.

Jetzt ist die S. dieser (ehemaligen) Freundin wieder begegnet. Diese
Freundin sagt, daß sie jetzt für die Bürgschaft des von der S.
aufgenommenen Kredites eine Zahlungsaufforderung von 3.000 Euro
bekommen hat; sie hat davon 600 Euro bezahlt und meint, daß die S. die
restlichen 2.400 Euro bezahlen muß.

Jetzt ist natürlich die Frage der weiteren Vorgangsweise.
Die S. hat kein Geld, sie bekommt die Mindestrente, wovon ihr nichts
übrigbleibt.

Kann diese Freundin von der S. verlangen, daß sie diese 2.400 Euro bezahlt
(was sie ohnehin nicht kann)?

Leider weiß mein Freund augenblicklich keine näheren Details zu dieser
Sache. Vor allem wäre wichtig zu wissen, wer nun eigentlich der
Wohnungsinhaber von dieser Wohnung ist, seitdem die S. dort ausgezogen
ist.


Gerhard

Gerhard Eichberger

unread,
Oct 10, 2023, 1:13:36 PM10/10/23
to
Gerhard Eichberger


Gerade hat mich mein Freund angerufen. Er hat mit dem
Inkassobüro telefoniert. Demnach ist die Bürgschaft nur
Sache der Freundin von der Frau S. und nicht von der S.,
denn die S. hat ja den Zahlungsplan beim Privatkonkurs erfüllt.

Ich habe aber nun auf ein anderes Problem hingewiesen:
Was ist, wenn die Freundin von der Frau S. die Miete an
Wiener Wohnen nicht mehr bezahlt?

Wenn ich das Ganze richtig verstehe, dann ist die Frau S.
(welche ja die Mieterin gegenüber Wiener Wohnen ist)
damals im Streit ausgezogen, ohne sich weiter um die
Wohnung zu kümmern. Mein Freund glaubt zwar, daß durch
dieses Ausziehen nun automatisch die (damalige) Freundin
von Frau S. zur Hauptmieterin geworden ist (weil sie ja
weiterhin dort wohnt), aber ich glaube das nicht.
Ich habe meinem Freund gesagt, daß ja der Mietvertrag
nach wie vor auf die S. lautet.
(Wiener Wohnen wird es so lange egal sein, so lange
die Miete bezahlt wird - wer sie überweist, ist ja unerheblich.)

Leider wissen weder mein Freund noch die Frau S. da genauer
Bescheid (die S. hat sich nicht weiter um diese Sache
gekümmert, und mein Freund hat die Frau S. erst viel später
kennengelernt). Mein Freund glaubt, daß durch den Auszug
von der S. deren Freundin automatisch Hauptmieterin geworden ist.

Wie schaut das aber nun wirklich rechtlich aus?
Den damaligen Mietvertrag hat die S. offenbar nicht mehr,
sie dürfte ihn damals weggeschmissen haben.
Mein Freund und Frau S. kennen sich mit den
Rechtsbestimmungen überhaupt nicht aus und sind ein wenig blauäugig.


Gerhard
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