Gerhard Eichberger
unread,Oct 10, 2023, 1:13:36 PM10/10/23You do not have permission to delete messages in this group
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Gerhard Eichberger
Gerade hat mich mein Freund angerufen. Er hat mit dem
Inkassobüro telefoniert. Demnach ist die Bürgschaft nur
Sache der Freundin von der Frau S. und nicht von der S.,
denn die S. hat ja den Zahlungsplan beim Privatkonkurs erfüllt.
Ich habe aber nun auf ein anderes Problem hingewiesen:
Was ist, wenn die Freundin von der Frau S. die Miete an
Wiener Wohnen nicht mehr bezahlt?
Wenn ich das Ganze richtig verstehe, dann ist die Frau S.
(welche ja die Mieterin gegenüber Wiener Wohnen ist)
damals im Streit ausgezogen, ohne sich weiter um die
Wohnung zu kümmern. Mein Freund glaubt zwar, daß durch
dieses Ausziehen nun automatisch die (damalige) Freundin
von Frau S. zur Hauptmieterin geworden ist (weil sie ja
weiterhin dort wohnt), aber ich glaube das nicht.
Ich habe meinem Freund gesagt, daß ja der Mietvertrag
nach wie vor auf die S. lautet.
(Wiener Wohnen wird es so lange egal sein, so lange
die Miete bezahlt wird - wer sie überweist, ist ja unerheblich.)
Leider wissen weder mein Freund noch die Frau S. da genauer
Bescheid (die S. hat sich nicht weiter um diese Sache
gekümmert, und mein Freund hat die Frau S. erst viel später
kennengelernt). Mein Freund glaubt, daß durch den Auszug
von der S. deren Freundin automatisch Hauptmieterin geworden ist.
Wie schaut das aber nun wirklich rechtlich aus?
Den damaligen Mietvertrag hat die S. offenbar nicht mehr,
sie dürfte ihn damals weggeschmissen haben.
Mein Freund und Frau S. kennen sich mit den
Rechtsbestimmungen überhaupt nicht aus und sind ein wenig blauäugig.
Gerhard