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[at] Anzeige wegen Gefährdung im Straßenverkehr?

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Tadej Brezina

unread,
Dec 9, 2007, 9:10:30 AM12/9/07
to Ulrike Brocza
Liebe rechtsbewanderte Leute,

gerade eben bin ich (ich, mein Fahrrad mit Kinderanhänger und Sohn
drinnen; Location Österreich) "beinahe" von einem auf der linken Seite
entgegenkommenden KFZ samt mobiltelefonierender Frau drinnen angefahren
worden. Vermutlich einzig mein lautes Schreien ließ sie noch den Lenker
verreissen und an uns kontaktlos vorbeifahren.
Sie ist dann stehengeblieben, ich bin zu ihr hin und wir haben
gestritten. Sie: Es ist ja nichts passiert, ich Schwuler soll mich nicht
aufregen. Ich: Muß erst was passieren, damit ich mich aufregen darf, so
argumentieren nur ignorante Arschlöcher.

1. Frage:
Hat wer den Überblick, welche Paragraphen StVO und FührerscheinG das
fahren auf der falschen Seite und telefonieren am Steuer verbieten/regeln?

2. Frage:
Ich war in Begleitung meiner Freundin (Zeugin?), würde sich bei sowas
eine Anzeige überhaupt auszahlen?
Hintergrund: Die Fahrerin war eine aufgetackelte, russische Tussi, die
ihres Fehlverhaltens vollkommen uneinsichtig war.
Passiert ist uns ausser dem Schrecken nichts, aber es wäre ja vielleicht
ein guter Beitrag so manches ignorante Verhalten von autofahrern
gegenüber Radfahrern präventiv zu "ahnden".

3. Frage:
Wer, dem sowas ähnliches auch schon passiert ist, hat wie darauf
reagiert und damit gute Erfahrungen gemacht?
(Klar, ich muß zugeben, dass ich nicht cool sondern schon ein wenig
erregt war/wurde, da die Frau ein ziemlich dekadent-ignorantes Verhalten
an den Tag legte. Da herrscht bei mir auch noch Verbesserungsbedarf. )

Danke im voraus
Tadej

x-post: a.g.r und d.r.f
fup2: a.g.r
--
Frauen sind als Gesprächspartner nun einmal interessanter,
weil das Gespräch nicht beendet ist, wenn nichts sinnvolles mehr zu
sagen ist.
<David Kastrup in d.t.r>

Gerald Eischer

unread,
Dec 9, 2007, 10:33:01 AM12/9/07
to
Tadej Brezina schrieb:

>
> gerade eben bin ich (ich, mein Fahrrad mit Kinderanhänger und Sohn
> drinnen; Location Österreich) "beinahe" von einem auf der linken Seite
> entgegenkommenden KFZ samt mobiltelefonierender Frau drinnen angefahren
> worden. Vermutlich einzig mein lautes Schreien ließ sie noch den Lenker
> verreissen und an uns kontaktlos vorbeifahren.
> Sie ist dann stehengeblieben, ich bin zu ihr hin und wir haben
> gestritten. Sie: Es ist ja nichts passiert, ich Schwuler soll mich nicht
> aufregen. Ich: Muß erst was passieren, damit ich mich aufregen darf, so
> argumentieren nur ignorante Arschlöcher.
>
> 1. Frage:
> Hat wer den Überblick, welche Paragraphen StVO und FührerscheinG das
> fahren auf der falschen Seite und telefonieren am Steuer verbieten/regeln?

§ 7. Das Telefonieren steht meines Wissens im KFG. Die Paragraphen
können dir aber egal sein, die suchen sich die Beamten der BH nach
deiner Anzeige selbst heraus bzw. wissen sie sie ohnehin auswendig.

> 2. Frage:
> Ich war in Begleitung meiner Freundin (Zeugin?), würde sich bei sowas
> eine Anzeige überhaupt auszahlen?

Ja. Zeugen sind immer gut.

> Hintergrund: Die Fahrerin war eine aufgetackelte, russische Tussi, die
> ihres Fehlverhaltens vollkommen uneinsichtig war.

Eine Verwaltungsstrafe für sie sollte herausschauen. Ob es Sinn hat,
gegen sie strafrechtlich vorzugehen (§ 89 StGB), weiß ich nicht, ich
glaube eher nicht.

Für den "Schwulen" kannst du gegen den Trampel einen Zivilprozess
anstrengen ;-)

Übrigens, falls du noch eine Airzound benötigst, du weißt, wo du sie
kriegst.

--
Gerald

Message has been deleted

christian mock

unread,
Dec 9, 2007, 11:36:13 AM12/9/07
to
Tadej Brezina <tadej_...@gmx.at> wrote:

> Ich war in Begleitung meiner Freundin (Zeugin?), würde sich bei sowas
> eine Anzeige überhaupt auszahlen?

wie üblich: kommt drauf an.

vor langen jahren hätt mich einmal, als ich grad mit meinem kleinen
sohn einen zebrastreifen in einer 30er-zone überquert hab, ein
autofahrer fast abgeschossen, der war auch viel zu schnell. ich hab
eine passantin, die grad da war und das gesehen hat, genötigt, mir
ihre daten als zeugin zu geben, und am nächsten wachzimmer anzeige
erstattet.

einige zeit später hat mich dann der polizeijurist als zeuge
vorgeladen und sich das ganze erzählen lassen, der meinte dann, daß
ich mir sicher sein kann, daß er dem ordentlich eine überbrät.

ich hab dann nix mehr davon gehört, was natürlich heißen kann, daß nix
passiert ist, oder daß der autofahrer seine strafe berufung beim UVS
bezahlt hat...

ciao,

cm.

--
** christian mock in vienna, austria -- http://www.tahina.priv.at/
** http://www.vibe.at/ ** http://quintessenz.org/ ** s...@foo.woas.net
You draw a conclusion like Picasso drew photorealistic landscapes.
-- PdS

Hans Huber

unread,
Dec 9, 2007, 12:47:50 PM12/9/07
to

"Tadej Brezina" schrieb

> eine Anzeige überhaupt auszahlen?

kommt drauf an was Du unter "sich auszahlt" verstehst?

Wenn es Dir genugtuung verschafft, dass die Dame aufs Wachzimmer fahren muss
und eine Aussage machen muss - ja, das kannst Du recht locker erreichen.
Allerdings mit dem Aufwand verbunden, dass Du zuvor selber erst samt Deiner
Zeugin aufs Wachzimmer pilgern musst um Deine Version zu Protokoll zu geben.
Insofern hast Du Dir dann, um der Dame Aufwand zu verursachen mindestens
ebensolchen selbst eingetreten.

Parteienstellung hast Du keine - Du wirst also nicht erfahren ob und wenn ja
welche "Strafe" die Dame ausgefasst hat, oder ob die Anzeige nur in der
(virtuellen) Rundablage abgelegt wurde.

Wenns ganz blöd herkommt geht die Sache als "Ping-Pong" spielchen weiter,
und Du wirst für ergänzende Fragen nochmals aufs Wachzimmer gebeten.


Tadej Brezina

unread,
Dec 10, 2007, 3:00:54 AM12/10/07
to
Gerald Eischer wrote:
> Tadej Brezina schrieb:
>
>>gerade eben bin ich (ich, mein Fahrrad mit Kinderanhänger und Sohn
>>drinnen; Location Österreich) "beinahe" von einem auf der linken Seite
>>entgegenkommenden KFZ samt mobiltelefonierender Frau drinnen angefahren
>>worden. Vermutlich einzig mein lautes Schreien ließ sie noch den Lenker
>>verreissen und an uns kontaktlos vorbeifahren.
>>Sie ist dann stehengeblieben, ich bin zu ihr hin und wir haben
>>gestritten. Sie: Es ist ja nichts passiert, ich Schwuler soll mich nicht
>>aufregen. Ich: Muß erst was passieren, damit ich mich aufregen darf, so
>>argumentieren nur ignorante Arschlöcher.
>>1. Frage:
>>Hat wer den Überblick, welche Paragraphen StVO und FührerscheinG das
>>fahren auf der falschen Seite und telefonieren am Steuer verbieten/regeln?
> § 7. Das Telefonieren steht meines Wissens im KFG. Die Paragraphen
> können dir aber egal sein, die suchen sich die Beamten der BH nach
> deiner Anzeige selbst heraus bzw. wissen sie sie ohnehin auswendig.

Ist schon klar, es ist aber nicht schlecht für die Zukunft, zu wissen
gegen Welchen Paragraphen der-/diejenige verstoßen hat, kann man in
sachlicheren Diskussionen als diesen ja ganz gut einbauen, beim
Aufzählen der Delikte.

>>2. Frage:
>>Ich war in Begleitung meiner Freundin (Zeugin?), würde sich bei sowas
>>eine Anzeige überhaupt auszahlen?
> Ja. Zeugen sind immer gut.
>>Hintergrund: Die Fahrerin war eine aufgetackelte, russische Tussi, die
>>ihres Fehlverhaltens vollkommen uneinsichtig war.
> Eine Verwaltungsstrafe für sie sollte herausschauen. Ob es Sinn hat,
> gegen sie strafrechtlich vorzugehen (§ 89 StGB), weiß ich nicht, ich
> glaube eher nicht.
> Für den "Schwulen" kannst du gegen den Trampel einen Zivilprozess
> anstrengen ;-)

Das war ja überhaut der größte Witz! Bin mit Freundin und Kind unterwegs
und dieses Tschopperl meint ich sei schwul. Da hab' ich sie eigentlich
eher auslachen müssen.

> Übrigens, falls du noch eine Airzound benötigst, du weißt, wo du sie
> kriegst.

Die hat am Bropmton leider keinen Platz! :-(
LG
T.
--
"Vergleich es mit einer Pflanze - die wächst auch nur dann gut, wenn du
sie nicht jeden zweiten Tag aus der Erde reißt, um nachzusehen, ob sie
schon Wurzeln geschlagen hat."
<Martina Diel in d.t.r>

Tadej Brezina

unread,
Dec 10, 2007, 3:05:29 AM12/10/07
to
Thomas Koller wrote:

> In at.gesellschaft.recht Tadej Brezina <tadej_...@gmx.at> wrote:
>
>>1. Frage:
>>Hat wer den Überblick, welche Paragraphen StVO und FührerscheinG das
>>fahren auf der falschen Seite und telefonieren am Steuer verbieten/regeln?

> §7 StVO, bzw. §102 KFG
> Wieso FührerscheinG?

Ja hoppala.

>>2. Frage:
>>Ich war in Begleitung meiner Freundin (Zeugin?), würde sich bei sowas
>>eine Anzeige überhaupt auszahlen?

> Wenn du eine Anzeige machst, sind Zeugen natürlich immer sinnvoll.
> Wobei unparteische Zeugen natürlich besser wären.

Eben, sie ist nicht 100% unparteiisch.

>>Hintergrund: Die Fahrerin war eine aufgetackelte, russische Tussi, die
>>ihres Fehlverhaltens vollkommen uneinsichtig war.
>>Passiert ist uns ausser dem Schrecken nichts, aber es wäre ja vielleicht
>>ein guter Beitrag so manches ignorante Verhalten von autofahrern
>>gegenüber Radfahrern präventiv zu "ahnden".
>>3. Frage:
>>Wer, dem sowas ähnliches auch schon passiert ist, hat wie darauf
>>reagiert und damit gute Erfahrungen gemacht?

> Nicht direkt gleich, aber die besten Erfahrungen hab ich damit gemacht,
> nicht weiter darauf zu reagieren und keine Anzeige zu machen.

Ja ist eine veritable Lösung, nur so kommt die Gurke ja gar nicht auf
die Idee, dass sie sich falsch verhalten hat.

>>(Klar, ich muß zugeben, dass ich nicht cool sondern schon ein wenig
>>erregt war/wurde, da die Frau ein ziemlich dekadent-ignorantes Verhalten
>>an den Tag legte. Da herrscht bei mir auch noch Verbesserungsbedarf. )

> Auf der Beleidigung ("Schwuler") würd ich nicht zusehr rumreiten,

Ja eh nicht, ist ja nicht wirklich eine Beleidigung, oder sähe das
Pendant "Sie Heterosexueller sie" jemand als Beleidigung?

> da du ja im selben beleidigenden Ton geantwortet hast, da dürftet ihr euch
> quitt sein.

Jep, war nicht - wie geschrieben - 100%ig souverän von mir.

> Wenn dann gehts um die Gefährdung im Straßenverkehr, wobei das aber
> auch durch die Emotionen eventuell schwer beurteilbar ist, ob das
> wirklich eine grobe Gefährdung war, oder nur eine einfache
> Verwaltungsübertretung.

Ob sie grob war, weiß ich nicht, ich hatte doch ziemlich Schiß, weil ich
ja schon von weitem sehen konnte, dass sie a) telefonierte und b)
dadurch keine Anstalten zur Verhaltensänderung machte.

LG
Tadej

Tadej Brezina

unread,
Dec 10, 2007, 3:07:37 AM12/10/07
to
Hans Huber wrote:

> "Tadej Brezina" schrieb
>>eine Anzeige überhaupt auszahlen?
> kommt drauf an was Du unter "sich auszahlt" verstehst?
> Wenn es Dir genugtuung verschafft, dass die Dame aufs Wachzimmer fahren muss
> und eine Aussage machen muss - ja, das kannst Du recht locker erreichen.

Genau sowas hätte ich mir als Mindestmaß von "sich auszahlen" gesehen.

> Allerdings mit dem Aufwand verbunden, dass Du zuvor selber erst samt Deiner
> Zeugin aufs Wachzimmer pilgern musst um Deine Version zu Protokoll zu geben.
> Insofern hast Du Dir dann, um der Dame Aufwand zu verursachen mindestens
> ebensolchen selbst eingetreten.

Ist klar.

> Parteienstellung hast Du keine - Du wirst also nicht erfahren ob und wenn ja
> welche "Strafe" die Dame ausgefasst hat, oder ob die Anzeige nur in der
> (virtuellen) Rundablage abgelegt wurde.

Ja eben, das woll't ich wissen, ob die Polizei das überhaupt ernst nähme.

> Wenns ganz blöd herkommt geht die Sache als "Ping-Pong" spielchen weiter,
> und Du wirst für ergänzende Fragen nochmals aufs Wachzimmer gebeten.

Das ist nicht das Problem, weil gleich neben meiner Wohnung gelegen.
Danke

Message has been deleted

Michael Suda

unread,
Dec 10, 2007, 4:11:50 AM12/10/07
to
Tadej Brezina wrote:
> Hans Huber wrote:

[hier gekürzt]

>> Parteienstellung hast Du keine - Du wirst also nicht erfahren ob
>> und
>> wenn ja welche "Strafe" die Dame ausgefasst hat, oder ob die
>> Anzeige
>> nur in der (virtuellen) Rundablage abgelegt wurde.
>
> Ja eben, das woll't ich wissen, ob die Polizei das überhaupt ernst
> nähme.

[hier auch]

Ich fürchte, eher nicht.
Ich habe einmal aus Akten, in die ich Einsicht hatte, mitgekriegt, wie
eine Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz (Bezirkshauptmannschaft
westlich von Wien) eine von einer Wiener Zentralstelle auf Grund
amtlicher Wahrnehmung erstattete Anzeige des Verdachts einer
Verwaltungsübertretung (keine Verkehrssache) behandelt hat. Man war
da. spürbar indigniert. Zunächst kam einmal ein Schreiben mit der
sinngemäßen Aufforderung, doch bitte gefälligst eine ordentliche
"pfannenfertige" Anzeige zu liefern (die man in den Computer tippen
und sofort als Strafverfügung verschicken kann). Auf eine rechtliche
Erläuterung des Straftatbestands (zu den Fragen Dauerdelikt, Ort der
Tatbegehung) und die sinngemäße Antwort "mehr als die als Beweismittel
vorgelegten Urkundenkopien ha. nicht vorhanden, für den Rest bitte §
39 Abs. 2 AVG beachten" kam die Aufforderung, doch bitte den
"Meldungsleger" (so nennt man im Behördenjargon den Polizeibeamten,
auf dessen im Dienst gemachten Wahrnehmungen eine Strafanzeige beruht)
zu interviewen. Daraufhin wurde bei der BH angerufen und dem
zuständigen Referenten verdeutscht, dass er es mit einer zentralen
Bundesbehörde, die keine Organe der öffentlichen Sicherheit oder
Aufsicht beschäftige, zu tun habe und nicht mit der Polizeiinspektion
Schmecksdorf korrespondiere. Er solle doch bitteschön seine Arbeit tun
(z.B. den Verdächtigen in seinem Sprengel vorladen (lassen) und/oder
zur Rechtfertigung auffordern), statt ständig um Hilfe aus Wien zu
betteln. Dann kam lange Zeit nix, was für ein gutes Zeichen gehalten
wurde. Dann kam ein Brief von der BH. Beilage: schriftliche
Rechtfertigung des Verdächtigen, verfasst von einem Rechtsanwalt.
Hauptinhalt: "gef. Ers. um da. Prüfung und Stellungnahme". Mit anderen
Worten: die Wiener sollten doch bitte unter dem Titel "Amtshilfe" den
Orakelspruch liefern, ob das Material für ein Straferkenntnis
ausreicht. Keine Ahnung, wie die Sache dann ausgegangen ist. Aber
"Rundablage", sprich AV über die Einstellung des Verfahrens, ist m.E.
ein heißer Tipp (vielleicht wegen Verjährung).
Und wenn schon auf eine mit Beweismittelvorlage versehene Strafanzeige
einer Behörde so ungnädig und ohne Ambitionen reagiert wird
(vermutlich aus Mangel an Personalressourcen), weil sie das tägliche
Routinespiel des Aus- und Abfertigens von Straf- und Anonymverfügungen
unterbricht, kann man sich ausmalen, was für Freud solche Leut erst
mit einer privaten Strafanzeige haben!
Wenn die verdächtige Dame also wirklich aus Russland ist und
hierzulande keinen Wohnsitz hat, geht die Sache spätestens nach der
Lenkererhebung mit Einstellungs-AV zu den Akten.

--
Michael Suda
A-1040 Wien
Oesterreich/Austria/Autriche

Hans Holbein

unread,
Dec 10, 2007, 5:31:35 AM12/10/07
to
Tadej Brezina schrieb:

> Liebe rechtsbewanderte Leute,
>
> gerade eben bin ich (ich, mein Fahrrad mit Kinderanhänger und Sohn
> drinnen; Location Österreich) "beinahe" von einem auf der linken Seite
> entgegenkommenden KFZ samt mobiltelefonierender Frau drinnen angefahren
> worden. Vermutlich einzig mein lautes Schreien ließ sie noch den Lenker
> verreissen und an uns kontaktlos vorbeifahren.
> Sie ist dann stehengeblieben, ich bin zu ihr hin und wir haben
> gestritten. Sie: Es ist ja nichts passiert, ich Schwuler soll mich nicht
> aufregen. Ich: Muß erst was passieren, damit ich mich aufregen darf, so
> argumentieren nur ignorante Arschlöcher.

FÜr alle, die aus fast unterpriviligierten Lebenssituationen heraus
überhaupt in den genuss eines Automobils gekommen sind, ist die
Motivation Rad zu fahren vollkommen unverständlich und muss mit
Abartigkeit onder Minderwertigkeit kausalisiert werden.
Da bist du nun mal schwul, wenn dir eine Stange aus dem Arsch steht.
Mach dir nix draus.


>
> 1. Frage:
> Hat wer den Überblick, welche Paragraphen StVO und FührerscheinG das
> fahren auf der falschen Seite und telefonieren am Steuer verbieten/regeln?

Da ist sicher Gerald der richtige, der hat eine StVO bei der Hand.
Telefonieren ist aber so was von verboten.....
Vorgestern bich ich ins Büro gefahren und nahe einem Zebrastreifen stand
ein Polizist. Der war voll fokussiert auf einen Typen der im Auto
lümmelte als könnte er ein Handy in der hand haben. Derweilen versuchte
ein Herr in seinem Gesichtsbereich den Zebrastreifen zu überqueren und
war gezwungen zurückzuspringen und fluchte lauthals über einen
Autofahrer, der ihm fast die Füße weggefahren hätte.
Erst auf direkte Ansprache reagierte der Polizist, ohne jedoch den Blick
vom vermeintlichen Telefonierer zu wenden.
Ein andermal, vorigen Winter bin ich mit dem Rad in die Werkstatt um
mein Auto zu holen, hab mir dabei ein schmerzendes Ohr geholt und saß
also mit der Hand am Ohr, dieses wärmend, lümmelnd im Wagen. Ein
Streifenwagen wendete daraufhin in einer echt gefährlichen Manier, daß
überall gequietsche der Reifen zu hören war und schaltete erst nach der
Wende das Blaulicht ein um mich zu stellen.
Die Amtshandlung hat die gesamte Simmeringer Straße in beiden
Fahrtrichungen für wenigstens 4 oder 5 Minuten gestoppt und ich musste
mühsam mein Handy aus der Hosentasche ziehen, was während der Fahrt
niemals da hienein hätte gelange können und anhand der Anruflisten
beweisen, daß an diesem Tag noch gar nicht telefoniert wurde.

So sind die gewichtungen und deine Chancen hier zuschlagen zu lassen
sind gut, vor allem mit Zeugin.
Nur reichen die Sätze hierzulande niemals aus einer aufgetakelten
Russentussi was beizubringen. Ich glaub die bückt sich nichtmal, wenn
ihr dieser Betrag aus dem Portemonait fällt.


>
> 2. Frage:
> Ich war in Begleitung meiner Freundin (Zeugin?), würde sich bei sowas
> eine Anzeige überhaupt auszahlen?

Na super! unbedingt und dann genau über die Rechtlage informieren und
davon ausgehen, daß du argumentieren musst, denn als Radfahrer bist du
immer der Zweite, feine Extra, die die Semmel bislang verfehlt hat.

> Hintergrund: Die Fahrerin war eine aufgetackelte, russische Tussi, die
> ihres Fehlverhaltens vollkommen uneinsichtig war.

Sie hat Geld, sie kann nix falsch machen.
Das ist aber keine russische Eigenschaft, etwas unaufdringlicher gilt
das für jeden X-beliebigen Weltbürger genau so.

> Passiert ist uns ausser dem Schrecken nichts, aber es wäre ja vielleicht
> ein guter Beitrag so manches ignorante Verhalten von autofahrern
> gegenüber Radfahrern präventiv zu "ahnden".

Ob dir was passiert ist, solltest du nochmal genau prüfen, damit es für
die Dame auch schön empfindlich wird


>
> 3. Frage:
> Wer, dem sowas ähnliches auch schon passiert ist, hat wie darauf
> reagiert und damit gute Erfahrungen gemacht?

Sowas beinahe schwerwiegendes passiert recht laufend, grob mal geschätzt
auf ein Ereignis auf 50 Km Alltagsfahrt.
Je nach Situation oder Laune reagiere ich oder nicht. Früher hab ich
sogar Leute getrocknet oder Autos beschädigt, jetzt wird mir das zu
mühsam und zu Boomerangig. Einzelne Damen schlägt man nich und sie sind
genau wie überforderte Pensionsiten, die man auch nicht schlägt,
wahrscheinlich nicht in der Lage eigenes Unrecht zu erkennen und ziehen
sich auf eine indignierte Position zurück. Jugos spucken gerne zurück
und Türkenbuben sind selten allein im Auto, Polen genau so streitsüchtig
wie Türken und Österreicher hauen ab, nachdem sie nochmal versucht
haben auf deine hohe 6 zu kommen und einen Warnschuss zu r demonstration
der Verhältnisse abzugeben, sprich einen Schlenkerer oder ein
Scharfbremsmaneuver nach einem Schneiden zu riskieren.
One by one, you will know them and their stereotypical behaviour

> (Klar, ich muß zugeben, dass ich nicht cool sondern schon ein wenig
> erregt war/wurde, da die Frau ein ziemlich dekadent-ignorantes Verhalten
> an den Tag legte. Da herrscht bei mir auch noch Verbesserungsbedarf.

Ich habs versucht, ruhig zu bleiben nutzt genau so wenig.
Merke:
Ausländern hochdeutsch kommen und mit dem Verlust des Führerscheines
drohen, Österreichern direkt drohen oder wenigstens bedrohlich wirken.
Lass dich nie einschücktern und halt dir den Rücken frei wenn drei
Türken aus dem BMW springen.

Hans Holbein

unread,
Dec 10, 2007, 5:58:11 AM12/10/07
to
Thomas Koller schrieb:

> In at.gesellschaft.recht Tadej Brezina <tadej_...@gmx.at> wrote:
[...]

>
>> (Klar, ich muß zugeben, dass ich nicht cool sondern schon ein wenig
>> erregt war/wurde, da die Frau ein ziemlich dekadent-ignorantes Verhalten
>> an den Tag legte. Da herrscht bei mir auch noch Verbesserungsbedarf. )
>
> Auf der Beleidigung ("Schwuler") würd ich nicht zusehr rumreiten, da

> du ja im selben beleidigenden Ton geantwortet hast, da dürftet ihr euch
> quitt sein.

Das hat er aber nirgednwo geschrieben.


>
> Wenn dann gehts um die Gefährdung im Straßenverkehr, wobei das aber
> auch durch die Emotionen eventuell schwer beurteilbar ist, ob das
> wirklich eine grobe Gefährdung war, oder nur eine einfache
> Verwaltungsübertretung.
>

Gefährdung im Straßenverkehr gibt es mEn erst dann, wenn wirklich was
passiert ist, davor nur fragen gehobene Augenbrauen.

Michael Pronay

unread,
Dec 10, 2007, 8:33:34 AM12/10/07
to
Tadej Brezina <tadej_...@gmx.at> wrote:

>> Allerdings mit dem Aufwand verbunden, dass Du zuvor selber erst
>> samt Deiner Zeugin aufs Wachzimmer pilgern musst um Deine
>> Version zu Protokoll zu geben. Insofern hast Du Dir dann, um
>> der Dame Aufwand zu verursachen mindestens ebensolchen selbst
>> eingetreten.

> Ist klar.

Nein, ist nicht klar. Du kannst die Anzeige selbstverstänlich per
Post schicken.

M.

Michael Pronay

unread,
Dec 10, 2007, 8:36:42 AM12/10/07
to
"Michael Suda" <ms.u...@depp.at> wrote:

>>> Parteienstellung hast Du keine - Du wirst also nicht erfahren
>>> ob und wenn ja welche "Strafe" die Dame ausgefasst hat, oder
>>> ob die Anzeige nur in der (virtuellen) Rundablage abgelegt
>>> wurde.

>> Ja eben, das woll't ich wissen, ob die Polizei das überhaupt
>> ernst nähme.

> Ich fürchte, eher nicht. [...]

O doch. Ich hab mal vor Jahrzehnten in Tirol einen Teutonen
überholt, der war dermaßen beleidigt, dass er mich beim der
nächsten Gendarmerieposten angezeigt hat.

Ich bin in Wien dann aufs Polizeikommissariat vorgeladen und
befragt worden. (Dort stand dann logischerweise Aussage gegen
Aussage, und die Verfahrenseinstellung war die Folge.)

M.

Peter Gründler

unread,
Dec 10, 2007, 11:00:18 AM12/10/07
to
Am Mon, 10 Dec 2007 14:33:34 +0100 schrieb Michael Pronay:

> Du kannst die Anzeige selbstverstänlich per Post schicken.

Wie schauts mit einer als PDF an ein mail angehängten nicht anonym
getätigten Anzeige aus?
Ist da eine Reaktion zu erwarten?
Oder darf man davon ausgehen, dass sie

[ ] gelesen/ungelesen rundentsorgt wird?
[ ] bearbeitet wird?

P

Christoph Maercker

unread,
Dec 10, 2007, 12:04:18 PM12/10/07
to
Tadej Brezina wrote:
> 1. Frage:
> Hat wer den Überblick, welche Paragraphen StVO und FührerscheinG das
> fahren auf der falschen Seite und telefonieren am Steuer verbieten/regeln?

Österreichische StVO habe ich zwar keine, aber falls sie ähnlich wie die
deutsche gegliedert sein sollte:
Rechtsfahrgebot regelt § 2 (1)
Telefonier-Verbot steht in § 23 (1a)

> 2. Frage:
> Ich war in Begleitung meiner Freundin (Zeugin?), würde sich bei sowas
> eine Anzeige überhaupt auszahlen?

Nur insofern als die Polizeibehörde Deiner Wahl das Problem zu Kenntnis
nehmen und bearbeiten muss.

> Hintergrund: Die Fahrerin war eine aufgetackelte, russische Tussi, die
> ihres Fehlverhaltens vollkommen uneinsichtig war.

Das wird die Polizei wenig interessieren.

> 3. Frage:
> Wer, dem sowas ähnliches auch schon passiert ist, hat wie darauf
> reagiert und damit gute Erfahrungen gemacht?

Mit Geister-Autofahrern hatte ich noch keine gefährliche Begegnung. Nur
mit rechtsabbiegenden PKW als ich noch öfters als heute auf "Radwegen"
unterwegs war. Zu denen konnte ich mich mit einem gezielten Tritt gegen
Rücklicht bzw. Kotflügel auf Abstand halten. Bei LKW geht das freilich
nicht.
--


CU Christoph Maercker.

RADWEGE sind TODSICHER!

Michael Suda

unread,
Dec 10, 2007, 1:13:31 PM12/10/07
to
Peter Gründler wrote:
> Am Mon, 10 Dec 2007 14:33:34 +0100 schrieb Michael Pronay:
>
>> Du kannst die Anzeige selbstverstänlich per Post schicken.
>
> Wie schauts mit einer als PDF an ein mail angehängten nicht anonym
> getätigten Anzeige aus?
> Ist da eine Reaktion zu erwarten?

Eine direkte Reaktion ist überhaupt nur dann zu erwarten, wenn im
Verfahren die Mitwirkung des Anzeigers (als Zeuge) benötigt wird.
Sonst (wie schon mehrfach erwähnt): keine Parteistellung und daher
auch kein Recht auf eine Mitteilung, wie das Verfahren ausgegangen
ist.

> Oder darf man davon ausgehen, dass sie
>
> [ ] gelesen/ungelesen rundentsorgt wird?

> [x] bearbeitet wird?

Letzteres, fragt sich nur, wie umfassend die Bearbeitung ist.

Johann Mayerwieser

unread,
Dec 10, 2007, 1:22:39 PM12/10/07
to
On Mon, 10 Dec 2007 18:04:18 +0100, Christoph Maercker
<cmae...@gmx.net> wrote:

>Tadej Brezina wrote:
>> 1. Frage:
>> Hat wer den Überblick, welche Paragraphen StVO und FührerscheinG das
>> fahren auf der falschen Seite und telefonieren am Steuer verbieten/regeln?
>
>Österreichische StVO habe ich zwar keine

http://www.ris.bka.gv.at - Kurztitel StVO

>Mit Geister-Autofahrern hatte ich noch keine gefährliche Begegnung. Nur
>mit rechtsabbiegenden PKW als ich noch öfters als heute auf "Radwegen"
>unterwegs war. Zu denen konnte ich mich mit einem gezielten Tritt gegen
>Rücklicht bzw. Kotflügel auf Abstand halten. Bei LKW geht das freilich
>nicht.

Mir kam einmal vor mehr als 10 Jahren ein Betrunkener den Nachts auf
der linken Seite entgegen, ich konnte mich nur mehr knapp auf den
Gehsteig retten. Ich hab den dann zur Rede gestellt, der ging aber
nach Hause (richtig reagiert) und ich hab mich rechtlich nicht
getraut, den festzuhalten. Als ich mit dem Rad weiterfahren wollte,
kam gerade eine Funkstreife. Ich erzähl denen das, meinen die, es
hätte keinen Sinn, den herauszuläuten, er kann sich darauf
hinausreden, dass er erst nach der Fahrt zu Hause getrunken hätte.
Ich: "ich hab so eine Wut, ich würd ihm am liebsten die Luft aus den
Reifen lassen" Antwort: "Wir fahren jetzt in die Richtung
(Fingerzeigen) - wenn sie verstehen, was ich meine".

Liebe Grüße
Hannes

--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.

Bernhard Kuemel

unread,
Dec 10, 2007, 1:32:37 PM12/10/07
to
Hans Holbein wrote:
>> Wenn dann gehts um die Gefährdung im Straßenverkehr, wobei das aber
>> auch durch die Emotionen eventuell schwer beurteilbar ist, ob das
>> wirklich eine grobe Gefährdung war, oder nur eine einfache
>> Verwaltungsübertretung.
>>
> Gefährdung im Straßenverkehr gibt es mEn erst dann, wenn wirklich was
> passiert ist, davor nur fragen gehobene Augenbrauen.

Da hab ich aber jemand kennen gelernt, der IIRC wegen
Gemeingefaehrdung verurteilt wurde, weil er einen Baumstamm quer
ueber eine Autobahnauffahrt gelegt hat. Glaube nicht, dass da ein
Sach/Personenschaden entstanden ist.

lg, Bernhard

--
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David Seppi

unread,
Dec 10, 2007, 2:50:45 PM12/10/07
to
Hans Holbein schrieb:

> Gefährdung im Straßenverkehr gibt es mEn erst dann, wenn wirklich was
> passiert ist, davor nur fragen gehobene Augenbrauen.

Wenn was passiert ist, ist es keine Gefährdung mehr.

--
Impressum: http://unet.univie.ac.at/~a0425013/Impressum.html

Peter Gründler

unread,
Dec 10, 2007, 4:50:13 PM12/10/07
to
Am Mon, 10 Dec 2007 19:13:31 +0100 schrieb Michael Suda:

> Peter Gründler wrote:
>> Wie schauts mit einer als PDF an ein mail angehängten nicht anonym
>> getätigten Anzeige aus?
>> Ist da eine Reaktion zu erwarten?
>
> Eine direkte Reaktion ist überhaupt nur dann zu erwarten, wenn im
> Verfahren die Mitwirkung des Anzeigers (als Zeuge) benötigt wird.
> Sonst (wie schon mehrfach erwähnt): keine Parteistellung und daher
> auch kein Recht auf eine Mitteilung, wie das Verfahren ausgegangen
> ist.

Das ist schon klar. Ich wusste nur nicht, ob man so was wie eine
Eingangsbestätigung erhält oder nicht.

>> Oder darf man davon ausgehen, dass sie
>>
>> [ ] gelesen/ungelesen rundentsorgt wird?
>> [x] bearbeitet wird?
>
> Letzteres, fragt sich nur, wie umfassend die Bearbeitung ist.

Das wird wohl davon abhängen, ob der Referent einen strafrechtlich
relevantes Vorgang zu erkennen meint oder eben nicht.

lG,
P

Hans Holbein

unread,
Dec 11, 2007, 8:04:39 AM12/11/07
to
Bernhard Kuemel schrieb:

> Hans Holbein wrote:
>>> Wenn dann gehts um die Gefährdung im Straßenverkehr, wobei das aber
>>> auch durch die Emotionen eventuell schwer beurteilbar ist, ob das
>>> wirklich eine grobe Gefährdung war, oder nur eine einfache
>>> Verwaltungsübertretung.
>>>
>> Gefährdung im Straßenverkehr gibt es mEn erst dann, wenn wirklich was
>> passiert ist, davor nur fragen gehobene Augenbrauen.
>
> Da hab ich aber jemand kennen gelernt, der IIRC wegen
> Gemeingefaehrdung verurteilt wurde, weil er einen Baumstamm quer
> ueber eine Autobahnauffahrt gelegt hat. Glaube nicht, dass da ein
> Sach/Personenschaden entstanden ist.
>
Hier wurden ja AUTOinsassen gefährdet.

Peter Renner

unread,
Dec 11, 2007, 10:05:35 AM12/11/07
to
Michael Pronay wrote:
> befragt worden. (Dort stand dann logischerweise Aussage gegen
> Aussage, und die Verfahrenseinstellung war die Folge.)

DAS wäre auch mein Tip sollte aufgrund einer Anzeige der OP die
"russische Dame" tatsächlich zu einer Einvernahme erscheinen.


P.

Heinrich Moser

unread,
Dec 11, 2007, 11:15:02 AM12/11/07
to

Gestern bin ich zufällig über folgendes gestolpert:

<http://www.uvs-ooe.gv.at/xchg/SID-3DCFCFBE-8D1D0D49/hs.xsl/14427_DEU_HTML.htm>

Kurzfassung:

Heinrich Moser

unread,
Dec 11, 2007, 11:21:37 AM12/11/07
to
# supersede, da versehentlich zu früh abgeschickt

Gestern bin ich zufällig über folgendes gestolpert:

<http://www.uvs-ooe.gv.at/xchg/SID-3DCFCFBE-8D1D0D49/hs.xsl/14427_DEU_HTML.htm>

Kurzfassung: S nimmt E die Vorfahrt, E zeigt S an, S wird verurteilt,
obwohl S behauptet, dass E freiwillig auf den Vorrang verzichtet
hätte, und E keinen Zeugen hat.

Zitat: "Allein der Umstand, daß der Zeuge sich entschlossen hat, kurz
nach dem Vorfall zwecks Anzeigeerstattung das GPK Vöcklabruck
aufzusuchen, und außerdem seine Schilderung, der Lenker habe ihm durch
das geöffnete Seitenfenster angedroht, ihm "eine in die Goschn zu
hauen", wenn er nicht weiterfahre, bietet keinerlei Anhaltspunkt für
die Annahme, der Anzeiger könne diese Geschichte erfunden haben, nur
um einem ihm unbekannten PKW-Lenker Schwierigkeiten zu machen."

LG,
Heinzi

Bernhard Kuemel

unread,
Dec 11, 2007, 6:18:40 PM12/11/07
to
Hans Holbein wrote:
> Bernhard Kuemel schrieb:

>>> Gefährdung im Straßenverkehr gibt es mEn erst dann, wenn wirklich was
>>> passiert ist, davor nur fragen gehobene Augenbrauen.
>>
>> Da hab ich aber jemand kennen gelernt, der IIRC wegen
>> Gemeingefaehrdung verurteilt wurde, weil er einen Baumstamm quer
>> ueber eine Autobahnauffahrt gelegt hat. Glaube nicht, dass da ein
>> Sach/Personenschaden entstanden ist.
>>
> Hier wurden ja AUTOinsassen gefährdet.

Und du hast von STRASSENverkehr gesprochen. Willst du sagen,
Radfahrer sind erst gefaehrdet, wenn sie verletzt werden, Autofahrer
hingegen sind bereits gefaehrdet, wenn ihnen wer nahe kommt?

Hans Holbein

unread,
Dec 12, 2007, 3:03:02 AM12/12/07
to
Bernhard Kuemel schrieb:

> Hans Holbein wrote:
>> Bernhard Kuemel schrieb:
>>>> Gefährdung im Straßenverkehr gibt es mEn erst dann, wenn wirklich was
>>>> passiert ist, davor nur fragen gehobene Augenbrauen.
>>> Da hab ich aber jemand kennen gelernt, der IIRC wegen
>>> Gemeingefaehrdung verurteilt wurde, weil er einen Baumstamm quer
>>> ueber eine Autobahnauffahrt gelegt hat. Glaube nicht, dass da ein
>>> Sach/Personenschaden entstanden ist.
>>>
>> Hier wurden ja AUTOinsassen gefährdet.
>
> Und du hast von STRASSENverkehr gesprochen. Willst du sagen,
> Radfahrer sind erst gefaehrdet, wenn sie verletzt werden, Autofahrer
> hingegen sind bereits gefaehrdet, wenn ihnen wer nahe kommt?
>
Das will ich zwar nicht sagen, aber die durch das kollektive Bewusstsein
geschaffene Realität legt das nahe.

Es ist ein ziemlicher Unterschied, ob du den Rückspiegel eines Autos
zurückklappst, weil du mit deinem Rückpiegel ankamst, oder ob der
Rückspiegel anliegt weil man dir den gegen die den Lenker haltende Hand
fuhr.

Das eine ist zwar nicht mal Sachbeschädigung, aber ein Drama, das andere
ist Körperverletzung und Fahrerflucht, man muss idR mit den Beamten am
Wachzimmer schon etwas debattieren, damit es wenigstens zur Anzeige kommt.

Matthias Feichtinger

unread,
Dec 15, 2007, 4:35:09 AM12/15/07
to
Christoph Maercker <cmae...@gmx.net> tippselte:

>Mit Geister-Autofahrern hatte ich noch keine gefährliche Begegnung. Nur
>mit rechtsabbiegenden PKW als ich noch öfters als heute auf "Radwegen"
>unterwegs war. Zu denen konnte ich mich mit einem gezielten Tritt gegen
>Rücklicht bzw. Kotflügel auf Abstand halten. Bei LKW geht das freilich
>nicht.

Das ist lieb, daß ich das hier lese, als eifriger Verfechter von
Kennzeichnungspflicht von Verkehrsteilnehmern mit Fahrrad. Ist ja auch
zu deren Nutzen, besonders bei den irr teuren Geräten, die eher schon
die Regel sind. Ich werde diesen Beitrag liebend gerne allen
zusändigen Stellen präsentieren, wo doch schon mehr als nur ein paar
Polizisten auf terroristische Radfahrer sauer sind und nicht, weil ich
selbst als Opfer solcher anonymen Gesetzesbrechern wurde. Deshalb
werde ich auch einer Haftpflicht das Wort reden, es reicht!
Es reicht schon längst!

--
Für die p.t.Leser: Die nächste Zeile enthält alle Informationen. LG Matthias:-)
.--. -.-- .-. --.. .-. .- ..-. ..- -. .... -.-. --. .--- ...- .-. .- ...- .- .-
.-. . .-. ..-. --. -. --.- --. .... .- --.- .-.. -.- .--. .. --- .-. ...- ..
...- .-. .- .- -. --.- -... --. -. --.

Matthias Feichtinger

unread,
Dec 15, 2007, 4:38:51 AM12/15/07
to
Johann Mayerwieser <johann.ma...@gmail.com> tippselte:

> Mir kam einmal vor mehr als 10 Jahren ein Betrunkener den Nachts auf
>der linken Seite entgegen, ich konnte mich nur mehr knapp auf den
>Gehsteig retten. Ich hab den dann zur Rede gestellt, der ging aber
>nach Hause (richtig reagiert) und ich hab mich rechtlich nicht
>getraut, den festzuhalten. Als ich mit dem Rad weiterfahren wollte,
>kam gerade eine Funkstreife. Ich erzähl denen das, meinen die, es
>hätte keinen Sinn, den herauszuläuten, er kann sich darauf
>hinausreden, dass er erst nach der Fahrt zu Hause getrunken hätte.
>Ich: "ich hab so eine Wut, ich würd ihm am liebsten die Luft aus den
>Reifen lassen" Antwort: "Wir fahren jetzt in die Richtung
>(Fingerzeigen) - wenn sie verstehen, was ich meine".

Und wer sagt, daß das Gschichtl nicht erfunden ist? Ich frag mich blos,
wozu!

Johann Mayerwieser

unread,
Dec 15, 2007, 7:03:14 AM12/15/07
to
Matthias Feichtinger <matthias.f...@hotmail.com> wrote:

> es reicht!
>Es reicht schon längst!

Stimmt - wenn du deine Postings meinst

Tadej Brezina

unread,
Dec 18, 2007, 2:57:02 PM12/18/07
to
Matthias Feichtinger schrieb:

> Christoph Maercker <cmae...@gmx.net> tippselte:
>> Mit Geister-Autofahrern hatte ich noch keine gefährliche Begegnung. Nur
>> mit rechtsabbiegenden PKW als ich noch öfters als heute auf "Radwegen"
>> unterwegs war. Zu denen konnte ich mich mit einem gezielten Tritt gegen
>> Rücklicht bzw. Kotflügel auf Abstand halten. Bei LKW geht das freilich
>> nicht.
>
> Das ist lieb, daß ich das hier lese, als eifriger Verfechter von
> Kennzeichnungspflicht von Verkehrsteilnehmern mit Fahrrad. Ist ja auch
> zu deren Nutzen, besonders bei den irr teuren Geräten, die eher schon
> die Regel sind. Ich werde diesen Beitrag liebend gerne allen
> zusändigen Stellen präsentieren, wo doch schon mehr als nur ein paar
> Polizisten auf terroristische Radfahrer sauer sind und nicht, weil ich
> selbst als Opfer solcher anonymen Gesetzesbrechern wurde. Deshalb
> werde ich auch einer Haftpflicht das Wort reden, es reicht!
> Es reicht schon längst!

Schlecht geschlafen?
Ansonsten hätte dieser Beitrag das Zeug zur ghost-gewriteten rede eines
FPÖ/BZÖ-lers.

Tadej
--
Frauen sind als Gesprächspartner nun einmal interessanter,
weil das Gespräch nicht beendet ist, wenn nichts sinnvolles mehr zu
sagen ist.
<David Kastrup in d.t.r>

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