Bernhard Kuemel <
bern...@bksys.at> schrieb:
> Nicht vergessen, Verkaeufer ist privat. Kaeufer ist nicht Konsument,
> denke ich.
Das Gewährleistungsrecht gilt für alle. Der Unterschied ist, dass der
Unternehmer die Gewährleistung nicht auschließen kann, der Private
(explizit!) schon. Das ist aber kein Freibrief für arglistiges
Verschweigen von Mängeln, die der Verkäufer kennen musste.
https://konsument.at/markt-dienstleistung/privatverkauf
Die gesetzl. 2-jährige Gewährleistungsdauer klingt toll, de facto ist
aber nach 6 Monaten der Beweis, dass der Mangel schon beim Kauf
vorgelegen hat, oft schwierig bis unmöglich zu führen und lohnt sich
in der Regel für geringpreisige Käufe nicht (Gutachterkosten etc.).