https://www.derstandard.at/story/2000114389988/verhetzungsprozess-um-unveroeffentlichte-xenophobe-postings
Der "Standard", das Zentralorgan linksgrüner, politischer
"Korrektheit", führt sein Forum autoritär, das heißt, viele Beiträge
werden aus inhaltlichen Gründen gar nicht veröffentlicht, und schnell
bekommen Leser eine Schreibsperre im Forum. Auch wenn wer zu viele
Beiträge etwa zum Thema Flüchtlinge postet, wird nichts weiteres mehr
von ihm veröffentlicht.
Aber die Standard-Zensoren belassen es nicht dabei, sondern melden
nicht-veröffentlichte [sic!] Kommentare an die NS-Meldestelle im
Innenministerium. Dies hat nun dazu geführt, dass ein 61-Jähriger vor
Gericht landete, wegen versuchter Verhetzung. Der Verhetzungsparagraph
selbst enthält die Strafbarkeit des Versuchs nicht. Wo ist diese
geregelt?
Unter Strafe steht hier eine Tat, die nicht stattgefunden hat. Für
mich ist das der Weg Österreichs in eine Gesinnungsdiktatur, die schon
die Gedankenfreiheit beendet. Wer wurde wo wann und wie im
vorliegenden Fall verhetzt? Der Standard-Zensor ist keine
"Öffentlichkeit", die mit der Verhetzung konfrontiert wurde.
Zusatzfrage: Ich weiß nicht, wie genau der Verurteilte den Wunsch nach
Grenzschließung und Schießbefehl formuliert hat. Aber was daran ist
Verhetzung? Auf illegale Grenzübertritte mit Waffengewalt zu
reagieren, wäre eine politische/rechtliche Entscheidung, die mit
Verhetzung nichts zu tun hätte. Erstens gälte sie nicht für bestimmte
"Rassen", sondern träfe auch z. B. Deutsche. Zweitens träfe sie nicht
alle Flüchtlinge, sondern nur jene, die illegal die Grenze
überschreiten.
Keines der Merkmale im Verhetzungsparagraphen trifft auf illegale
Grenzüberschreiter zu:
"[...] Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder
Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder
nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer
körperlichen oder geistigen Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Ausrichtung definierte Gruppe von Personen[...]"
Es handelt sich daher um keinen Aufruf zur Gewalt gegenüber armen
Syrern, Negern usw,., ja nicht mal gegenüber Flüchtlingen an sich (die
als soziale Gruppe nur mit Mühe den zitierten Kriterien zuordnbar
sind), sondern nur gegen bestimmte Flüchtlinge. Weiters war es kein
Gewaltaufruf im herkömmlich strafbaren Sinn (Landfriedensbruch u. ä.),
sondern ein Aufruf zu staatlich legtimierter Gewalt. Ich gehe nicht
davon aus, dass der Verurteile private Bürger aufgefordert hat, sich
mit Pistolen bewaffnet an den Grenzen auf die Lauer zu legen (dagegen
spricht das Wort "Schießbefehl").
Was man im Übrigen in manchen Foren mancher Tageszeitungen lesen kann
(also veröffentlicht wird), geht meiner Einschätzung nach weit über
das hinaus, was man dem 61-Jährigen hier vorgeworfen hat. Da diese
Zeitungen das aber nirgends melden, kam es offenbar bislang kaum zu
Anzeigen.
Kontraproduktiv sind Maulkörbe dieser Art sowieso. Je weniger es
erlaubt ist, öffentlich seinen Unmut gegenüber bestimmten
Personengruppen kundzutun, desto mehr unterdrückter Groll gegen sie
wird sich aufstauen. Irgendwann wird's da knallen, und zwar kräftig.
Dann wird uns kein Verhetzungsparagraph mehr helfen.