Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Versuchte Verhetzung

8 views
Skip to first unread message

Werner Tann

unread,
Feb 15, 2020, 3:12:42 AM2/15/20
to
https://www.derstandard.at/story/2000114389988/verhetzungsprozess-um-unveroeffentlichte-xenophobe-postings

Der "Standard", das Zentralorgan linksgrüner, politischer
"Korrektheit", führt sein Forum autoritär, das heißt, viele Beiträge
werden aus inhaltlichen Gründen gar nicht veröffentlicht, und schnell
bekommen Leser eine Schreibsperre im Forum. Auch wenn wer zu viele
Beiträge etwa zum Thema Flüchtlinge postet, wird nichts weiteres mehr
von ihm veröffentlicht.

Aber die Standard-Zensoren belassen es nicht dabei, sondern melden
nicht-veröffentlichte [sic!] Kommentare an die NS-Meldestelle im
Innenministerium. Dies hat nun dazu geführt, dass ein 61-Jähriger vor
Gericht landete, wegen versuchter Verhetzung. Der Verhetzungsparagraph
selbst enthält die Strafbarkeit des Versuchs nicht. Wo ist diese
geregelt?

Unter Strafe steht hier eine Tat, die nicht stattgefunden hat. Für
mich ist das der Weg Österreichs in eine Gesinnungsdiktatur, die schon
die Gedankenfreiheit beendet. Wer wurde wo wann und wie im
vorliegenden Fall verhetzt? Der Standard-Zensor ist keine
"Öffentlichkeit", die mit der Verhetzung konfrontiert wurde.

Zusatzfrage: Ich weiß nicht, wie genau der Verurteilte den Wunsch nach
Grenzschließung und Schießbefehl formuliert hat. Aber was daran ist
Verhetzung? Auf illegale Grenzübertritte mit Waffengewalt zu
reagieren, wäre eine politische/rechtliche Entscheidung, die mit
Verhetzung nichts zu tun hätte. Erstens gälte sie nicht für bestimmte
"Rassen", sondern träfe auch z. B. Deutsche. Zweitens träfe sie nicht
alle Flüchtlinge, sondern nur jene, die illegal die Grenze
überschreiten.

Keines der Merkmale im Verhetzungsparagraphen trifft auf illegale
Grenzüberschreiter zu:
"[...] Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder
Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder
nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer
körperlichen oder geistigen Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Ausrichtung definierte Gruppe von Personen[...]"

Es handelt sich daher um keinen Aufruf zur Gewalt gegenüber armen
Syrern, Negern usw,., ja nicht mal gegenüber Flüchtlingen an sich (die
als soziale Gruppe nur mit Mühe den zitierten Kriterien zuordnbar
sind), sondern nur gegen bestimmte Flüchtlinge. Weiters war es kein
Gewaltaufruf im herkömmlich strafbaren Sinn (Landfriedensbruch u. ä.),
sondern ein Aufruf zu staatlich legtimierter Gewalt. Ich gehe nicht
davon aus, dass der Verurteile private Bürger aufgefordert hat, sich
mit Pistolen bewaffnet an den Grenzen auf die Lauer zu legen (dagegen
spricht das Wort "Schießbefehl").

Was man im Übrigen in manchen Foren mancher Tageszeitungen lesen kann
(also veröffentlicht wird), geht meiner Einschätzung nach weit über
das hinaus, was man dem 61-Jährigen hier vorgeworfen hat. Da diese
Zeitungen das aber nirgends melden, kam es offenbar bislang kaum zu
Anzeigen.

Kontraproduktiv sind Maulkörbe dieser Art sowieso. Je weniger es
erlaubt ist, öffentlich seinen Unmut gegenüber bestimmten
Personengruppen kundzutun, desto mehr unterdrückter Groll gegen sie
wird sich aufstauen. Irgendwann wird's da knallen, und zwar kräftig.
Dann wird uns kein Verhetzungsparagraph mehr helfen.

Fritz

unread,
Feb 15, 2020, 3:30:47 AM2/15/20
to
Am 15.02.20 um 09:12 schrieb Werner Tann:
... [Gestrample gesnippt]
> Kontraproduktiv sind Maulkörbe dieser Art sowieso. Je weniger es
> erlaubt ist, öffentlich seinen Unmut gegenüber bestimmten
> Personengruppen kundzutun, desto mehr unterdrückter Groll gegen sie
> wird sich aufstauen. Irgendwann wird's da knallen, und zwar kräftig.
> Dann wird uns kein Verhetzungsparagraph mehr helfen.

Wo Problem?

--
Fritz

Stefan Froehlich

unread,
Feb 15, 2020, 5:56:03 AM2/15/20
to
On Sat, 15 Feb 2020 09:12:39 Werner Tann wrote:
> [Redakteure melden] nicht-veröffentlichte [sic!] Kommentare an die
> NS-Meldestelle im Innenministerium. Dies hat nun dazu geführt,
> dass ein 61-Jähriger vor Gericht landete, wegen versuchter
> Verhetzung. Der Verhetzungsparagraph selbst enthält die
> Strafbarkeit des Versuchs nicht. Wo ist diese geregelt?

§15 StGB:
| (1) Die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln gelten nicht nur
| für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch und für jede
| Beteiligung an einem Versuch.
|
| (2) Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluß, sie
| auszuführen [...] durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende
| Handlung betätigt.

Das passt hier doch recht gut. Und dann haben wir halt noch den
§283, der Verhetzung mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bedroht
(weil einer breiten Öffentlichkeit zugänglich).

> Unter Strafe steht hier eine Tat, die nicht stattgefunden hat.

Ja.

> Für mich ist das der Weg Österreichs in eine Gesinnungsdiktatur,
> die schon die Gedankenfreiheit beendet.

Ja (also: Für Dich).

Praktisch ist das aber eben genau nicht der Fall: Denken darf sich
der 61-jährige beliebige Massaker, er hat aber nicht nur gedacht,
sondern getan; die Verwirklichung des Tatbestands ist ausschließlich
deshalb unterblieben (wenn überhaupt), weil der Standard das Posting
aktiv unterdrückt hat. Tatsächlich wird - so wie ich das
Standard-Forum kenne - das Posting wohl bis zu seiner Sperre sogar
online lesbar gewesen sein, also *wurde* der Tatbestand hier bereits
verwirklicht.

> Wer wurde wo wann und wie im vorliegenden Fall verhetzt?

Weder der genaue Zeitpunkt, noch der betroffene Artikel sind mir
bekannt, aber gehen wir davon aus, dass es Menschen gibt, die das
wissen.

Btw habe ich jetzt nicht nur Dein Posting, sondern auch den Artikel
gelesen: Da steht doch eh alles detailliert drin. Wozu fragst Du
hier eigentlich? Um Deine Wut loswerden zu können?

> Zusatzfrage: Ich weiß nicht, wie genau der Verurteilte den Wunsch
> nach Grenzschließung und Schießbefehl formuliert hat. Aber was
> daran ist Verhetzung?

Wärst Du halt zur Verhandlung gegangen, dann wüsstest Du es. Hier
nach Details der rechtlichen Beurteilung eines Dir und uns nicht
bekannten Sachverhalts zu fragen, ist... eher witzlos. Im übrigen
hat der Standard nicht angeklagt oder verurteilt, sondern lediglich
gemeldet (nocht nicht einmal: Zur Anzeige gebracht). Ob der
Tatbestand tatsächlich verwirklicht wurde, muss er nicht
abschließend beurteilen können.

> Es handelt sich daher um keinen Aufruf zur Gewalt gegenüber armen
> Syrern, Negern usw,., ja nicht mal gegenüber Flüchtlingen an sich
> [...]

Doch. Hast Du den Artikel eigentlich gelesen?

> Was man im Übrigen in manchen Foren mancher Tageszeitungen lesen
> kann (also veröffentlicht wird), geht meiner Einschätzung nach
> weit über das hinaus, was man dem 61-Jährigen hier vorgeworfen
> hat. Da diese Zeitungen das aber nirgends melden, kam es offenbar
> bislang kaum zu Anzeigen.

Ja, und das ist auch durchaus ein Problem.

Servus,
Stefan

--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan - der anständigste Wahnwitz, den man sich vorstellen kann.
(Sloganizer)

Stefan Hirschmann

unread,
Feb 15, 2020, 6:20:47 AM2/15/20
to
Am 15.02.2020 um 09:12 schrieb Werner Tann:
> https://www.derstandard.at/story/2000114389988/verhetzungsprozess-um-unveroeffentlichte-xenophobe-postings
>
> Aber die Standard-Zensoren belassen es nicht dabei, sondern melden
> nicht-veröffentlichte [sic!] Kommentare an die NS-Meldestelle im
> Innenministerium. Dies hat nun dazu geführt, dass ein 61-Jähriger vor
> Gericht landete, wegen versuchter Verhetzung. Der Verhetzungsparagraph
> selbst enthält die Strafbarkeit des Versuchs nicht. Wo ist diese
> geregelt?

§ 15 StGB
| § 15.(1) Die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln gelten
| nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch
| und für jede Beteiligung an einem Versuch.
|
| (2) Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluß, sie
| auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§ 12), durch
| eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt.

>
> Unter Strafe steht hier eine Tat, die nicht stattgefunden hat. Für
> mich ist das der Weg Österreichs in eine Gesinnungsdiktatur, die schon
> die Gedankenfreiheit beendet. Wer wurde wo wann und wie im
> vorliegenden Fall verhetzt? Der Standard-Zensor ist keine
> "Öffentlichkeit", die mit der Verhetzung konfrontiert wurde.

Darum auch der Vorwurf des "Versuchs" und nicht der "Vollendung". Wäre
auch im Artikel gestanden.

>
> Zusatzfrage: Ich weiß nicht, wie genau der Verurteilte den Wunsch nach
> Grenzschließung und Schießbefehl formuliert hat. Aber was daran ist
> Verhetzung?

Auf den Text kommt es nun mal an. Eine Forderung war
* "Aufnahme von sogenannten Flüchtlingen erst nach Sterilisation"

Und der § 283 enthält alternative Tatbestandsmerkmale:
* Gewalt aufruft oder
* zu Hass gegen sie aufstachelt,

Am Ziel "Hass zu verbreiten" habe ich bei Sterilisationsforderungen
keinen Zweifel.


MfG Stefan

Fritz

unread,
Feb 15, 2020, 8:20:45 AM2/15/20
to
Am 15.02.20 um 11:56 schrieb Stefan Froehlich:
+1


--
Fritz

Fritz

unread,
Feb 15, 2020, 8:20:58 AM2/15/20
to
Am 15.02.20 um 12:20 schrieb Stefan Hirschmann:
+1


--
Fritz

Werner Tann

unread,
Feb 15, 2020, 8:50:38 AM2/15/20
to
Stefan Hirschmann <stefan.h...@spamfence.net> schrieb:

>§ 15 StGB
>| § 15.(1) Die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln gelten
>| nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch
>| und für jede Beteiligung an einem Versuch.
>|
>| (2) Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluß, sie
>| auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§ 12), durch
>| eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt.

Ich kann mir nicht helfen, aber für mich ist es ein erheblicher
Unterschied, ob z. B. bei einem Mordversuch jemand auf einen anderen
einsticht und dieser nur überlebt, weil dem Opfer jemand zu Hilfe
kommt, oder ob jemand ein angenommen hetzerisches Posting abschickt,
das aber vom Moderator nicht freigeschaltet wird. Ich kann es nicht
juristisch formulieren, aber es fehlt mir hier die
"Täter-Opfer-Konfrontation". Sogar wenn jemand dem anderen "nur" einen
Gift-Cocktail hinstellt (bevor der andere den Raum betritt), oder eine
Briefbombe schickt, ist das eine Täter-Opfer-Konfrontation, ein
Angriff eben. Scheitert der Angriff dann, blieb es beim - zu recht
angeklagten - Versuch. Aber bei einem forenseitig gelöschten Posting?
Das ist für mich logisch schief, das ist eine andere Situation. Zu
keiner Zeit fand ein Angriff statt, es gab keine
Täter-Opfer-Konfrontation. Um ein Bild zu strapazieren, was hier
angeklagt wird, ist vergleichbar mit einem begehrlichen Blick auf das
Auto des Nachbarn. Die verschlossene Tür *will* der Nachbar nicht
aufbrechen, den Standard-Zensor *kann* der Poster nicht überwinden.
Für mich fast das Gleiche. Weder ein Angriff noch der Versuch dazu
fanden statt.

>Und der § 283 enthält alternative Tatbestandsmerkmale:
>* Gewalt aufruft oder zu Hass gegen sie aufstachelt,

Auf den Zusatz des Hassverbreitens bin ich absichtlich nicht
eingegangen, weil das durch seine unpräzise Formulierung sowieso einer
Willkür-Justiz Tür und Tor öffnet. Jede essentielle Kritik kann - und
wird ja auch heute - als Ausdruck von Hass (teils absichtlich)
missverstanden, um politische Gegner mundtot zu machen.

Fritz

unread,
Feb 15, 2020, 9:20:27 AM2/15/20
to
Am 15.02.20 um 14:50 schrieb Werner Tann:
> den Standard-Zensor *kann* der Poster nicht überwinden.
> Für mich fast das Gleiche. Weder ein Angriff noch der Versuch dazu
> fanden statt.

Und wer sagt, dass das besagte Posting nicht kurz online war?

AFAIK erscheint beim Standard ein Diskussions-Posting sofort nach dem
'Senden' drücken! Und der Foren-Admin benötigt einige Zeit das zu
finden, zu lesen und zu entscheiden!

Öffentlich ist öffentlich!

--
Fritz

Stefan Froehlich

unread,
Feb 15, 2020, 11:12:59 AM2/15/20
to
On Sat, 15 Feb 2020 14:50:35 Werner Tann wrote:
> Stefan Hirschmann <stefan.h...@spamfence.net> schrieb:
> >§ 15 StGB
> >| § 15.(1) Die Strafdrohungen gegen vorsätzliches Handeln gelten
> >| nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für den Versuch
> >| und für jede Beteiligung an einem Versuch.
> >|
> >| (2) Die Tat ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluß, sie
> >| auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§ 12), durch
> >| eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt.
>
> Ich kann mir nicht helfen, aber für mich ist es ein erheblicher
> Unterschied, ob z. B. bei einem Mordversuch jemand auf einen
> anderen einsticht und dieser nur überlebt, weil dem Opfer jemand
> zu Hilfe kommt, oder ob jemand ein angenommen hetzerisches Posting
> abschickt, das aber vom Moderator nicht freigeschaltet wird.

Ja, freilich ist das ein erheblicher Unterschied. Deshalb wird der
versuchte Mörder zu mindestens 10 Jahren (und möglicherweise sogar
lebenslanger) Freiheitsstrafe verurteilt werden, während der
Verhetzer typischerweise - so wie im vorliegenden Fall - mit einer
bedingten Freiheitsstrafe davonkommen wird (bei einem maximalen
Strafrahmen von drei Jahren).

Ich sehe da einen ebenso erheblichen Unterschied, wie beim Vergehen.
Wo ist Dein Problem?

> [...] es fehlt mir hier die "Täter-Opfer-Konfrontation". Sogar
> wenn jemand dem anderen "nur" einen Gift-Cocktail hinstellt (bevor
> der andere den Raum betritt), oder eine Briefbombe schickt, ist
> das eine Täter-Opfer-Konfrontation, ein Angriff eben.

Wenn die Briefbombe im Postamt abgefangen wird, hast Du genau gar
keine Konfrontation mit dem potentiellen Opfer, aber dennoch einen
Mordversuch begangen.

> Zu keiner Zeit fand ein Angriff statt, [...]

Das liegt in der Natur des §283, trifft aber auf durchaus einige
Paragraphen des Strafrechts zu. Wird eine kriminelle Vereinigung
gebildet, gibt es u.U. trotz verwirklichtem Tatbestand überhaupt
keinen Angriff, aber dennoch Verurteilungen.

Servus,
Stefan

--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Mit dem Atem des Waldes! Stefan.
(Sloganizer)

Werner Tann

unread,
Feb 15, 2020, 11:48:29 AM2/15/20
to
Fritz <mog...@nurfuerspam.de> schrieb:

>Und wer sagt, dass das besagte Posting nicht kurz online war?
>
>AFAIK erscheint beim Standard ein Diskussions-Posting sofort nach dem
>'Senden' drücken!

Nein, eben nicht. Jeder Beitrag muss freigeschaltet werden.

https://www.derstandard.at/communityrichtlinien

| Foromat und Moderation: Wir bemühen uns um eine rasche Moderation -
| bei tausenden Postings pro Tag sind wir zum Teil auf eine Software
| ("Foromat") angewiesen, das uns dabei unterstützt. Dabei gilt: Irren
| ist nicht nur menschlich, auch der "Foromat" ist nicht unfehlbar. Bitte
| haben Sie auch Geduld und posten Sie Gleiches nicht mehrfach, je nach
| Tageszeit und Nachrichtenlage kann es bis zur Freischaltung von Postings
| zu Wartezeiten kommen.

Die Richtlinien sind darüber hinaus lesenswert. Sie beginnen mit der
vollmundigen Zusage
"Jeder User hat das Recht auf freie Meinungsäußerung."
Es folgt ein langer Katalog unerwünschter Äußerungen, die man im Forum
nicht duldet. Die Forderung etwa "Achten Sie darauf, niemanden
herabzuwürdigen oder lächerlich zu machen" ist Kindergärtnerei, die
erwachsene Leser unter Betreuung stellt. Der "Standard" mag
journalistisch gesehen Qualitätsjournalismus sein, von der
Wertedoktrin her ist das Blatt eine autoritäre Gesinnungsgazette.
Diese Zeitung schreibt sich die Freiheit der Rede und den kritischen
Geist der Aufklärung auf die Fahne, hat beides aber nicht im Ansatz
begriffen.

Fritz

unread,
Feb 15, 2020, 12:04:12 PM2/15/20
to
Am 15.02.20 um 17:48 schrieb Werner Tann:
> Fritz <mog...@nurfuerspam.de> schrieb:
>
>> Und wer sagt, dass das besagte Posting nicht kurz online war?
>>
>> AFAIK erscheint beim Standard ein Diskussions-Posting sofort nach dem
>> 'Senden' drücken!
> Nein, eben nicht. Jeder Beitrag muss freigeschaltet werden.

Dann haben sie das irgendwann geändert, früher war es nicht so.

Und schon aus dem Grund, dass der Betreiber einer WEB Seite für Hetze
u.a. gesetzwidrigen Inhalt haftet. Er muss diesen ASAP entfernen!

--
Fritz

Johann Mayerwieser

unread,
Feb 15, 2020, 1:23:34 PM2/15/20
to
Am Sat, 15 Feb 2020 14:50:35 +0100 schrieb Werner Tann:

> Ich kann mir nicht helfen, aber für mich ist es ein erheblicher
> Unterschied, ob z. B. bei einem Mordversuch jemand auf einen anderen
> einsticht und dieser nur überlebt, weil dem Opfer jemand zu Hilfe kommt,
> oder ob jemand ein angenommen hetzerisches Posting abschickt, das aber
> vom Moderator nicht freigeschaltet wird.

Beim Standard werden Postings nicht freigeschaltet, sondern meist nach
Meldung durch einen anderen Foristen zurückgezogen (ich schreibe
absichtlich nicht gelöscht). Wenn es in diesem Fall so war, dann wäre es
nicht ein Versuch, sondern eine vollbrachte Tat gewesen.

>
>>Und der § 283 enthält alternative Tatbestandsmerkmale:
>>* Gewalt aufruft oder zu Hass gegen sie aufstachelt,
>
> Auf den Zusatz des Hassverbreitens bin ich absichtlich nicht
> eingegangen, weil das durch seine unpräzise Formulierung sowieso einer
> Willkür-Justiz Tür und Tor öffnet. Jede essentielle Kritik kann - und
> wird ja auch heute - als Ausdruck von Hass (teils absichtlich)
> missverstanden, um politische Gegner mundtot zu machen.

Das ist der Unterschied zwischen politischer Ansicht und Objektivierung
durch den Richter oder/und die Folgeinstanzen.


--
Mailadresse ist gültig Mails werden nur gelesen, wenn im Betreff [usenet]
steht

Werner Tann

unread,
Feb 15, 2020, 3:14:01 PM2/15/20
to
Fritz <mog...@nurfuerspam.de> schrieb:

>Und schon aus dem Grund, dass der Betreiber einer WEB Seite für Hetze
>u.a. gesetzwidrigen Inhalt haftet. Er muss diesen ASAP entfernen!

Die Betreiber sind keine Juristen. Was "verhetzend" ist, ist eine
Bewertung. Und als Bewertung hat sie notwendigerweise einen hohen
interpretativen Anteil. Besonders, wenn es darum geht, dass "zum Hass
aufgestachelt wird". Was muss ein Kommentar erfüllen, dass er
"aufstachelt"? Wann stachelt er zum "Hass" auf? Wäre Abscheu noch kein
Hass und daher legitim? Was ist mit Verachtung? Muss ein
Forenbetreiber Psychologie bzw. Jus studieren, um eine Verhetzung
diagnostizieren zu können, die das Zeug hat, zum Hass aufzustacheln?
Oder machen es sich die Betreiber und Moderatoren nicht einfach
insofern leicht, als sie alles, was eine gewisse Schärfe der
Formulierung hat und gegen Migranten spricht, löschen? Wie gesagt,
nicht alle Zeitungen wüten derart wie der "Standard". Ich weiß, dass
dort Postings gelöscht werden/wurden, die definitiv nicht hätten
gelöscht werden *müssen*. Meine eigenen z. B. - Unnötig zu erwähnen,
dass ich dort seit längerer Zeit Schreibverbot habe.

Stefan Froehlich

unread,
Feb 15, 2020, 3:35:55 PM2/15/20
to
On Sat, 15 Feb 2020 21:13:58 Werner Tann wrote:
> Die Betreiber sind keine Juristen. Was "verhetzend" ist, ist eine
> Bewertung. Und als Bewertung hat sie notwendigerweise einen hohen
> interpretativen Anteil. Besonders, wenn es darum geht, dass "zum
> Hass aufgestachelt wird". Was muss ein Kommentar erfüllen, dass er
> "aufstachelt"? Wann stachelt er zum "Hass" auf? Wäre Abscheu noch
> kein Hass und daher legitim? Was ist mit Verachtung? Muss ein
> Forenbetreiber Psychologie bzw. Jus studieren, um eine Verhetzung
> diagnostizieren zu können, die das Zeug hat, zum Hass
> aufzustacheln?

Das sind Probleme, die man als Forenbetreiber hat, ja. Es gibt im
wesentlichen drei Alternativen:

a) gar nicht bis zu wenig moderieren und Probleme riskieren
b) zu viel moderieren und die User verärgern
c) den Betrieb des Forums einstellen

Angesichts der immer noch recht hohen Anzahl an Schreibern bekommt
der Standard das IMO ziemlich gut hin.

> Oder machen es sich die Betreiber und Moderatoren nicht einfach
> insofern leicht, als sie alles, was eine gewisse Schärfe der
> Formulierung hat und gegen Migranten spricht, löschen?

Moderation ist ihr gutes (Haus-) Recht. Was *zu* leicht ist,
definieren sie daher ausschließlich selber.

> Unnötig zu erwähnen, dass ich dort seit längerer Zeit
> Schreibverbot habe.

Das hätte man in der Tat auch erraten können, ja.

Servus,
Stefan

--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan, mit dem schmierigen Flaum der Kameradschaft.
(Sloganizer)

Bernhard Kuemel

unread,
Feb 15, 2020, 4:08:36 PM2/15/20
to
On 2/15/20 6:04 PM, Fritz wrote:
> Und schon aus dem Grund, dass der Betreiber einer WEB Seite für Hetze
> u.a. gesetzwidrigen Inhalt haftet. Er muss diesen ASAP entfernen!

Wirklich? Muessten dann nicht auch Newsserverbetreiber zensurieren?

Werner Tann

unread,
Feb 15, 2020, 4:40:07 PM2/15/20
to
Stefan...@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) schrieb:

>Das hätte man in der Tat auch erraten können, ja.

[ ] Du weißt, was und wie ich dort geschrieben habe.

Ach ja, als Gutmensch muss man nicht wissen. Es reicht, das Gute zu
wollen, gell.

Stefan Froehlich

unread,
Feb 15, 2020, 5:31:12 PM2/15/20
to
On Sat, 15 Feb 2020 22:40:04 Werner Tann wrote:
> Stefan...@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) schrieb:
> >Das hätte man in der Tat auch erraten können, ja.

> [ ] Du weißt, was und wie ich dort geschrieben habe.

[ ] Du weisst, was "erraten" heisst.

In erster Näherung kann man einfach davon ausgehen, dass Du dort
ganz ähnlich geschrieben hast wie hier.

Servus,
Stefan

--
http://kontaktinser.at/ - die kostenlose Kontaktboerse fuer Oesterreich
Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Stefan - die schleifendste Erfindung des Kaufens.</b
(Sloganizer)

Johann Mayerwieser

unread,
Feb 16, 2020, 5:07:01 AM2/16/20
to
Am Sat, 15 Feb 2020 21:13:58 +0100 schrieb Werner Tann:

> Unnötig zu erwähnen,
> dass ich dort seit längerer Zeit Schreibverbot habe.

Gratuliere, spricht für deine Einstellung

Werner Tann

unread,
Feb 16, 2020, 5:13:41 AM2/16/20
to
Johann Mayerwieser <johann.ma...@gmail.com> schrieb:

>> Unnötig zu erwähnen,
>> dass ich dort seit längerer Zeit Schreibverbot habe.
>
>Gratuliere, spricht für deine Einstellung

Genau. Schließlich ist das Verbotene notwendigerweise immer das
Unrechte, gell.

Stefan Hirschmann

unread,
Feb 16, 2020, 6:45:33 AM2/16/20
to
Prinzipiell gibt es zwei mögliche Anknüpfungspunkte Online Kommentare:

* E-Commerce Gesetz
* Mediengesetz

Im Fall von Newsgroups ist das sehr einfach. Hier liegt keine
Anwendbarkeit des ECG vor und die Newsprovider haften nur bei Kenntnis,
da die Voraussetzungen des 5. Abschnitts ECG zutreffen.

Eine Zeitung, bzw dessen Online Angebot handelt es sich unstrittig um
ein Medium iSd Mediengesetz.
Bei Medien muss jedoch analysiert werden, ob die Leserkommentare
ebenfalls unter das Mediengesetz fallen. Diese Meinung vertritt zB
Univ.-Prof. Dr. Elisabeth Staudegger, Uni Graz [1].

Sie begründet dies mit der inhaltlichen Verantwortlichkeit des
Medieninhabers auch für fremde Inhalte und den Regeln für Live
Berichterstattung. Das Mediengesetz sei laut Erläuterungen zur
Regierungsvorlage als Abgrenzung zum ECG gemacht worden und solle die
Medien abschließend regeln.

Jedoch: Mit fremde Inhalten dürften die Gastkommentare gemeint sein und
auch bei Live Berichterstattung argumentiert werden kann, dass der
Interviewende Journalist mit nachfragen noch korrigierend eingreifen kann.

Der OGH sieht prinzipiell eine Anwendbarkeit des ECG und schließt die
Anwendbarkeit des MedienG aus (zB in OGH 15.12.2014, 6 Ob 188/14m).

Jedoch, wenn die Moderation sehr stark ist, dann bestätigt der OGH die
Anwendbarkeit des Medienrechts, da hier faktisch eine Auswahl der
fremden Inhalte statt findet (OGH 29.04.2015, 15 Os 14/15w ).

Eine Anwendbarkeit des Mediengesetz führt zur Pflicht der "gebotenen
Sorgfalt"

Also prinzipiell kann beim Standard eine Anwendbarkeit des
Mediengesetzes vorliegen, da ihre "Moderierung" stark genug ist.
Newsgroups hingegen unterliegen nur dem ECG und sind deshalb rechtlich
etwas anderes.

MfG Stefan




[1] https://alj.uni-graz.at/index.php/alj/article/download/36/134/

Stefan Hirschmann

unread,
Feb 16, 2020, 6:59:57 AM2/16/20
to
Am 15.02.2020 um 17:48 schrieb Werner Tann:
> Fritz <mog...@nurfuerspam.de> schrieb:
>
>> Und wer sagt, dass das besagte Posting nicht kurz online war?
>>
>> AFAIK erscheint beim Standard ein Diskussions-Posting sofort nach dem
>> 'Senden' drücken!
>
> Nein, eben nicht. Jeder Beitrag muss freigeschaltet werden.

Anmerkungen zum "Foromat". Diesen kann man sich wie einen Spamfilter
vorstellen. 75% der Beiträge werden automatisch freigeschalten. [1]

Die Prüfung selber erfolgt einerseits statisch (bestimmte Wörter führen
zu manueller Prüfung). Es gibt aber auch dynamische, posterbezogene
Regeln. Wenn ein User bisher wenig Beanstandungen hatte, dann wird ein
Beitrag eher automatisch durchgewunken. Ein User knapp vor der Sperre
hingegen wird jeden Beitrag kontrolliert bekommen.
Das ganze ist auch noch ressortspezifisch. Ein freundlicher Ton bei
Kochrezepten sagt nichts über die "Freundlichkeit" bei Flüchtlingsthemen
und umgekehrt aus.


Persönliche Anmerkung: Das Diskussionsklima auf derstandard.at ist nur
mehr giftig. Sogar bei Gesundheitsthemen (zB Impfung) können manche
Poster nur mehr als bösartig beschrieben werden.

Als ich mehrmals sah, dass jemand, der einen Gesetzestext unkommentiert
gepostet hat, rot gestrichelt wurde, habe ich meinen Account da gekündigt.

MfG Stefan


[1]
https://www.derstandard.at/story/1363709332729/raetselhaftes-wesen-foromat

Fritz

unread,
Feb 16, 2020, 10:21:32 AM2/16/20
to
Am 15.02.20 um 21:13 schrieb Werner Tann:
Was Hetze und Hass ist, sieht Jeder der alle Sinne intakt hat!

Dass dich der Standard nicht mag, verwundert mich aber kaum!

So gehts in Deutschland:
<https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-02/bundesanwaltschaft-razzia-rechtsterrorismus-hausdurchsuchung>

--
Fritz

Fritz

unread,
Feb 16, 2020, 10:23:56 AM2/16/20
to
Am 15.02.20 um 21:35 schrieb Stefan Froehlich:
> On Sat, 15 Feb 2020 21:13:58 Werner Tann wrote:
>> Die Betreiber sind keine Juristen. Was "verhetzend" ist, ist eine
>> Bewertung. Und als Bewertung hat sie notwendigerweise einen hohen
>> interpretativen Anteil. Besonders, wenn es darum geht, dass "zum
>> Hass aufgestachelt wird". Was muss ein Kommentar erfüllen, dass er
>> "aufstachelt"? Wann stachelt er zum "Hass" auf? Wäre Abscheu noch
>> kein Hass und daher legitim? Was ist mit Verachtung? Muss ein
>> Forenbetreiber Psychologie bzw. Jus studieren, um eine Verhetzung
>> diagnostizieren zu können, die das Zeug hat, zum Hass
>> aufzustacheln?
>
> Das sind Probleme, die man als Forenbetreiber hat, ja. Es gibt im
> wesentlichen drei Alternativen:
>
> a) gar nicht bis zu wenig moderieren und Probleme riskieren
> b) zu viel moderieren und die User verärgern
> c) den Betrieb des Forums einstellen
>
> Angesichts der immer noch recht hohen Anzahl an Schreibern bekommt
> der Standard das IMO ziemlich gut hin.

ACK!

>> Oder machen es sich die Betreiber und Moderatoren nicht einfach
>> insofern leicht, als sie alles, was eine gewisse Schärfe der
>> Formulierung hat und gegen Migranten spricht, löschen?
>
> Moderation ist ihr gutes (Haus-) Recht. Was *zu* leicht ist,
> definieren sie daher ausschließlich selber.

Wer auf einer Homepage strafbaren Inhalt (z.B. auch User-Kommentaren)
stehen lässt, macht sich selbst strafbar.

>> Unnötig zu erwähnen, dass ich dort seit längerer Zeit
>> Schreibverbot habe.
>
> Das hätte man in der Tat auch erraten können, ja.

Dieses Rätsel war aber sehr schwer zu lösen: :-))

--
Fritz

Fritz

unread,
Feb 16, 2020, 10:25:18 AM2/16/20
to
Am 15.02.20 um 22:40 schrieb Werner Tann:
^^^^^^^^^^^
Damit sieht man deutlich, welch Gheistes Kind du bist!

> wollen, gell.



--
Fritz

Fritz

unread,
Feb 16, 2020, 10:32:58 AM2/16/20
to
Am 15.02.20 um 22:08 schrieb Bernhard Kuemel:
> On 2/15/20 6:04 PM, Fritz wrote:
>> Und schon aus dem Grund, dass der Betreiber einer WEB Seite für Hetze
>> u.a. gesetzwidrigen Inhalt haftet. Er muss diesen ASAP entfernen!
> Wirklich? Müssten dann nicht auch Newsserverbetreiber zensurieren?

Lies mal was in Gesetzen steht!
<http://www.internet4jurists.at/>

Was das Usenet betrifft, so wurde solches Begehren AFAIK schon mal
abgewendet!
Würde heute nochmal so ein Begehren auftauchen, wer würde sich heute
dagegen auflehnen können?
Glück fürs Usenet, dass es 'Unter dem Radar der Ermittler' fährt. Wem
kümmern die paar Hanseln im Usenet angesichts Tausender Spinner in FB,
TW & Co.

Nochmals - falls da mal etwas heftig im Usenet aufkocht, kommt mit
Sicherheit auch eine Lösch & Anzeigepflicht. Was dann die nur noch
Wenigen großteils privaten NNTP Server Betreiber tun, kannst dir an den
Fingern einer Hand abzählen!

--
Fritz

Fritz

unread,
Feb 16, 2020, 10:34:54 AM2/16/20
to
Am 16.02.20 um 12:45 schrieb Stefan Hirschmann:
Das könnte jederzeit kippen!

Siehe:
<9efc81a9-8a55-49c9...@fritzs.eternal-september.org>

--
Fritz

Fritz

unread,
Feb 16, 2020, 10:36:55 AM2/16/20
to
Am 15.02.20 um 19:23 schrieb Johann Mayerwieser:
> Am Sat, 15 Feb 2020 14:50:35 +0100 schrieb Werner Tann:
>
>> Ich kann mir nicht helfen, aber für mich ist es ein erheblicher
>> Unterschied, ob z. B. bei einem Mordversuch jemand auf einen anderen
>> einsticht und dieser nur überlebt, weil dem Opfer jemand zu Hilfe kommt,
>> oder ob jemand ein angenommen hetzerisches Posting abschickt, das aber
>> vom Moderator nicht freigeschaltet wird.
> Beim Standard werden Postings nicht freigeschaltet, sondern meist nach
> Meldung durch einen anderen Foristen zurückgezogen (ich schreibe
> absichtlich nicht gelöscht). Wenn es in diesem Fall so war, dann wäre es
> nicht ein Versuch, sondern eine vollbrachte Tat gewesen.

Soweit ich mich entsinne, waren meine Postings unmittelbar nach dem
Senden zu lesen.

--
Fritz

Werner Tann

unread,
Feb 16, 2020, 10:46:40 AM2/16/20
to
Stefan Hirschmann <stefan.h...@spamfence.net> schrieb:

>Persönliche Anmerkung: Das Diskussionsklima auf derstandard.at ist nur
>mehr giftig. Sogar bei Gesundheitsthemen (zB Impfung) können manche
>Poster nur mehr als bösartig beschrieben werden.

Naja, angesichts der sowieso umgreifenden Idiotie im Lande, befeuert
durch die kognitiv behinderten Herkunftskulturen der Zuwanderer, muss
es gestattet sein, "bösartige" Kommentare abzugeben. Etwa, wenn
"Familien" aus religiösen Gründen ihre Kinder nicht impfen lassen oder
gar eine lebensrettende Behandlung verbieten. Welche Einstellung hat
da ein sanfter, liberaler, intellektueller Allesversteher gegenüber
solchen Kreaturen? Gemeint bist nicht du, sondern überhaupt? "Man muss
mit den Eltern sprechen ..." LOL

>Als ich mehrmals sah, dass jemand, der einen Gesetzestext unkommentiert
>gepostet hat, rot gestrichelt wurde, habe ich meinen Account da gekündigt.

Wenn die Vernünftigen gehen, bleiben die Deppen.

Man sieht an vielen "Minus", dass sie gegeben werden, weil der
Betreffende sich ärgert, dass der Poster rechthat, und ihm nichts dazu
einfällt.

Werner Tann

unread,
Feb 16, 2020, 11:33:06 AM2/16/20
to
Fritz <mog...@nurfuerspam.de> schrieb:

>Soweit ich mich entsinne, waren meine Postings unmittelbar nach dem
>Senden zu lesen.

Parteimitglieder werden immer bevorzugt behandelt. Du hast dich als
gehirngewaschen gleichgeschaltet erwiesen, postest brav die linksgrüne
Mainstream-Meinung, bist ein aufrechter Kämpe für die sog.
Menschenrechte, forderst Inklusion, Integration und
Sternchen-Gendering ... und da wundert es dich, dass du "unmittelbar"
zu lesen bist?

Soweit so schlecht, denn die Gretchenfrage an dich wäre: Wie hältst
du's mit der Wahrheit, Fritz? Oder: Hatte Erich Fromm mit seiner
"Furcht vor der Freiheit" am Ende recht?

Johann Mayerwieser

unread,
Feb 16, 2020, 11:58:19 AM2/16/20
to
Dir sind die Argumente schon lange ausgegangen, das wissen wir und du
brauchst uns nicht immer wieder daran zu erinnern.

Fritz

unread,
Feb 16, 2020, 12:04:04 PM2/16/20
to
Am 16.02.20 um 16:46 schrieb Werner Tann:
> Wenn die Vernünftigen gehen, bleiben die Deppen.

Das sieht man deutlich am Usenet, außer ein paar Aufrechten (die dagegen
halten), verbleibt nur mehr der 'blaune Bodensatz' (leider)!

--
Fritz

Fritz

unread,
Feb 16, 2020, 12:05:37 PM2/16/20
to
Am 16.02.20 um 17:33 schrieb Werner Tann:
> Fritz <mog...@nurfuerspam.de> schrieb:
>
>> Soweit ich mich entsinne, waren meine Postings unmittelbar nach dem
>> Senden zu lesen.
> Parteimitglieder werden immer bevorzugt behandelt. Du hast dich als
> gehirngewaschen gleichgeschaltet erwiesen, postest brav die linksgrüne
> Mainstream-Meinung, bist ein aufrechter Kämpe für die sog.
> Menschenrechte, forderst Inklusion, Integration und
> Sternchen-Gendering ... und da wundert es dich, dass du "unmittelbar"
> zu lesen bist?
[Rest gesnippt]

Soviel Unsinn^42 in einem Absatz!

--
Fritz

Bernhard Kuemel

unread,
Feb 16, 2020, 5:58:14 PM2/16/20
to
On 2/16/20 4:32 PM, Fritz wrote:
> Nochmals - falls da mal etwas heftig im Usenet aufkocht, kommt mit
> Sicherheit auch eine Lösch & Anzeigepflicht. Was dann die nur noch
> Wenigen großteils privaten NNTP Server Betreiber tun, kannst dir an den
> Fingern einer Hand abzählen!

Newsserver in Kasachstan oder darknet. Realistischer Weise eher nur
schliessen.

Fritz

unread,
Feb 19, 2020, 11:53:14 AM2/19/20
to
Am 16.02.20 um 23:58 schrieb Bernhard Kuemel:
Wer sowas (Newsserver in Kasachstan oder darknet) verwendet, dem ist eh
nicht zu helfen!

--
Fritz

Stefan Hirschmann

unread,
Feb 19, 2020, 2:17:08 PM2/19/20
to
Am 16.02.2020 um 16:32 schrieb Fritz:
> Am 15.02.20 um 22:08 schrieb Bernhard Kuemel:
>> On 2/15/20 6:04 PM, Fritz wrote:
>>> Und schon aus dem Grund, dass der Betreiber einer WEB Seite für Hetze
>>> u.a. gesetzwidrigen Inhalt haftet. Er muss diesen ASAP entfernen!
>> Wirklich? Müssten dann nicht auch Newsserverbetreiber zensurieren?
>
> Lies mal was in Gesetzen steht!
> <http://www.internet4jurists.at/>
>
> Was das Usenet betrifft, so wurde solches Begehren AFAIK schon mal
> abgewendet!

Es war sogar das Gegenteil der Fall. Soweit ich mich erinnere, waren
Newsgroups bei Compuserve [1] der Grund, dass überhaupt die EU die
E-Commerce Richtlinie verabschiedete, welche eine Haftungsfreistellung
für Newsgroupanbieter vorsah.
Leitstatz:

| „Diensteanbieter sind für fremde Inhalte, die sie zur Nutzung
| bereithalten, nur dann verantwortlich, wenn sie von diesen Inhalten
| Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und zumutbar ist,
| deren Nutzung zu verhindern.“

Für die Zukunft bin ich da recht entspannt.

MfG Stefan


[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Compuserve#Das_Compuserve-Urteil

Fritz

unread,
Feb 20, 2020, 12:34:53 PM2/20/20
to
Am 19.02.20 um 20:17 schrieb Stefan Hirschmann:
Glück für das Usenet, es unter dem 'Bodenradar' der Ermittlungsbehörden.
UND die heutigen Politiker wissen nicht einmal was das Usenet ist!

Frag mal Kurz, die heutige Regierung / Hofer, Kickl, HC Strache (alte
Regierung), etc. danach! Auch von 'Den Roten', den NEOS wirds auch kaum
jemand kennen. Pilz vielleicht schon.

Und die Polizei, Richter, Staatsanwälte auch kaum.

--
Fritz
0 new messages