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Unterlassungserklärung Besitzstörung

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Daniel Hruska

unread,
Dec 24, 2014, 4:24:02 AM12/24/14
to
Habe von einer Anwaltskanzlei eine Unterlassungserklärung betreffend
Besitzstörung heute in Empfang genommen am 24.12. Ich habe mein Fahrzeug
widerrechtlich abgestellt am 16.11.2014 um 01:32 auf einem Parkplatz in
Wien eines Einkaufsgeschäftes.


Nach kurzen Recherchen im Internet stoße ich hier auf eine 30 Tagesfrist
zur Einbringung einer derartigen Besitzstörungsklage.


Hier stoße ich auf folgenden Text:
>>>Formell hat eine Besitzstörungsklage zur Voraussetzung, dass sie
binnen 30 Tagen ab Störung eingebracht werden muss. Nur dann, wenn diese
Frist abgelaufen ist, oder ein Halter in Anspruch genommen wird, ohne
vorher mit einer Lenkeranfrage konfrontiert worden zu sein, kann man
sich erfolgreich gegen eine derartige Besitzstörungsklage zur Wehr
setzen. <<<

Was bedeutet das jetzt genau für mich? Kann ich, da die
Besitzstörungsklage ja anscheinend noch nicht eingebracht ist sondern
ich nur zur Unterlassung aufgefordert werde, das Schreiben getrost
ignorieren?

Gibt es Möglichkeiten, eine eigene Unterlassungserklärung anzufertigen
und den Kosten des RA zu entgehen?

Daniel Hruska

unread,
Dec 24, 2014, 4:57:22 AM12/24/14
to
Am 24.12.2014 um 10:24 schrieb Daniel Hruska:
> Habe von einer Anwaltskanzlei eine Unterlassungserklärung betreffend
> Besitzstörung heute in Empfang genommen am 24.12. Ich habe mein Fahrzeug
> widerrechtlich abgestellt am 16.11.2014 um 01:32 auf einem Parkplatz in
> Wien eines Einkaufsgeschäftes.

Da es hier eh immer wieder um das Thema geht:

halte ich nochmals genau fest
Besitzstörung erfolgte am 16.11
Schreiben des Anwaltes erging mit Datum 22.12.2014
Brief habe ich heute in Empfang genommen
Bis 01.01.2015 habe ich die Zahlung durchzuführen, ansonsten sei der
Anwalt schon jetzt beauftragt, Besitzstörungsklage einzureichen!

Betreffend Frist: Kenntniss erlangt der klagende ja bereits durch das
Nummernschild nicht oder tatsächlich erst, wenn Ihm die
Zulassungsbehörde Auskunft erteilt?

Johann Mayerwieser

unread,
Dec 24, 2014, 8:49:53 AM12/24/14
to
Am Wed, 24 Dec 2014 10:24:00 +0100 schrieb Daniel Hruska:


>
> Was bedeutet das jetzt genau für mich? Kann ich, da die
> Besitzstörungsklage ja anscheinend noch nicht eingebracht ist sondern
> ich nur zur Unterlassung aufgefordert werde, das Schreiben getrost
> ignorieren?
>
> Gibt es Möglichkeiten, eine eigene Unterlassungserklärung anzufertigen
> und den Kosten des RA zu entgehen?


Schau weiter oben (Besitzstörungsklage, 16.12.2014)

Daniel Hruska

unread,
Dec 24, 2014, 10:50:25 AM12/24/14
to
Ich habe heute am heiligen Abend rund 5 Stunden alles mögliche - auch
diesen Thread gelesen... leider bin ich keineswegs recht viel schlauer
geworden.

Am besten wird wohl vorerst einmal sein, eine abgeänderte
Unterlassungserklärung zu unterschreiben, in der ich mich NICHT zur
Anerkennugn der Kosten in Höhe von EUR 198,- bereit erkläre aber
ansonsten im wesentlichen dem Text in der Unterlassungserklärung
zustimme, richtig? Eine Besitzstörungsklage kann man wegen
Fristüberschreitung nicht mehr durchführen - richtig? Was ist mit einer
Unterlassungsklage - bei entsprechend abgegebener Unterlassungserklärung?

Ich wäre ja sogar bereit, mich entsprechend mit dem Merkur zu einigen -
es geht btw um den merkurparkplatz hnter der tankstelle bei der
amalienstr. 63-67 in ober sankt veit in wien... ich will aber icht einem
abzockerverein namens parkrecht und deren anwälten einfach so den betrag
von eur 198,-- überlassen zumal der merkur davon auch nicht viel haben
dürfte.

so und jetzt hol ich mir trotzdem noch eine schönere Bescherung als
diese da!

Hans Huber

unread,
Dec 25, 2014, 2:23:45 PM12/25/14
to
Am 24.12.2014 um 16:50 schrieb Daniel Hruska:

> Am besten wird wohl vorerst einmal sein, eine abgeänderte
> Unterlassungserklärung zu unterschreiben, in der ich mich NICHT zur
> Anerkennugn der Kosten in Höhe von EUR 198,- bereit erkläre aber
> ansonsten im wesentlichen dem Text in der Unterlassungserklärung
> zustimme, richtig?

ACK


> Eine Besitzstörungsklage kann man wegen
> Fristüberschreitung nicht mehr durchführen - richtig?

Sehe ich nicht so. Die Zulassungs-Auskunft wird gedauert haben. Die
Kanzlei hat vermutlich Routine darin und wird wohl nicht bei so einer
Formalie wie der Frist patzen. Mag aber natürlich sein, dass Dein Fall
tatsächlich über die Frist drüberkommt. Es reicht aber - was ich in
Erinnerung habe - aus, die Zulassungsauskunft und somit die erste
"offizielle Verfolgungshandlung" (ist in diesem Zusammenhang zwar der
falsche rechtliche Begriff, aber ich denke es ist klar was ich damit
meine) zu tätigen.

> Was ist mit einer
> Unterlassungsklage - bei entsprechend abgegebener Unterlassungserklärung?

ACK, läuft ins Leere, also sinnvoll eine solche abzugeben


Daniel Hruska

unread,
Dec 27, 2014, 10:40:04 AM12/27/14
to
Am 25.12.2014 um 20:23 schrieb Hans Huber:
> Am 24.12.2014 um 16:50 schrieb Daniel Hruska:
>
>> Am besten wird wohl vorerst einmal sein, eine abgeänderte
>> Unterlassungserklärung zu unterschreiben, in der ich mich NICHT zur
>> Anerkennugn der Kosten in Höhe von EUR 198,- bereit erkläre aber
>> ansonsten im wesentlichen dem Text in der Unterlassungserklärung
>> zustimme, richtig?
>
> ACK
>
>
>> Eine Besitzstörungsklage kann man wegen
>> Fristüberschreitung nicht mehr durchführen - richtig?
>
> Sehe ich nicht so. Die Zulassungs-Auskunft wird gedauert haben.

Soweit ich verschiedenste Seiten gelesen habe, muss Zulassungsauskunft
binnen 7 Tagen vom Anwalt eingeholt werden? bis Anwalt dann die Auskunft
erhält, dauert dies tatsächlich so lang - über einen Monat? An anderer
Stelle las ich genau davon, dass eben nicht die Zulassungsauskunft
ausschlaggebend ist sondern die Kenntniss über den Störer und ist der
Störer - besser gesagt der Zulassungsinhaber nicht schon mit der
Nummerntafel bekannt?

Wie auch immer - IANAL!!!

und ich nehme an, so eine Anwaltskanzlei macht auch schon mal Urlaub
Weihnachten und Neujahr?

An den lieben Merkur auch mal ein Schreiben geschickt, dass, falls
weitere Schritte unternommen werden, ich kein Kunde mehr bin - ebenso
wird der Anwalt auf eine Kontaktaufnahme mit Merkur aufmerksam gemacht
und auf eben diesen Umstand... dann wäre dies ein unerwarteter Schritt
(er erwartet wohl, dass ich einfach zahle) - er müsste (sollte) mit dem
Grundstücksinhaber Kontakt aufnehmen, welcher vlt. auch gerade im
Weihnachtsurlaub ist und vlt. läuft dann auch die Frist von der
Zulassungsaufkunft ab...


PS Darf ich eine Unterlassungserklärung anfertigen, die im wesentlichen
genauso wie die vom Anwalt aussieht, nur um das Wörtchen "nicht" im
Satzteil wie folgt ergänzt ist: Unter "nicht" Anerkennung von EUR 198,--
Oder könnte man hier einen versuchten "Betrug" am Anwalt draus machen?

PPS Dürfte ich dem Anwalt auch schreiben, falls er die
BEsitzstörungsklage dennoch einreicht, sehe ich mich gezwungen, die
Vorgehensweise der Firma Merkur und Parkrecht öffentlich bekannt zu
machen und diese diversen Medien zuzuspielen und auch auf Platformen wie
Facebook posten oder würde dies einer Drohung gleich kommen... (Erpressung?)


Hans Huber

unread,
Dec 27, 2014, 12:23:18 PM12/27/14
to
Am 27.12.2014 um 16:40 schrieb Daniel Hruska:

> PS Darf ich eine Unterlassungserklärung anfertigen, die im wesentlichen
> genauso wie die vom Anwalt aussieht, nur um das Wörtchen "nicht" im
> Satzteil wie folgt ergänzt ist: Unter "nicht" Anerkennung von EUR 198,--
> Oder könnte man hier einen versuchten "Betrug" am Anwalt draus machen?

Da mir ad-hoc der Vorsatz hier nicht ersichtlich ist, würde ich das
nicht als Betrug ansehen, aber was willst Du mit solchen Spielchen
erreichen?
Damit erreichst Du vermutlich nur, dass ihr euch vor dem Bezirksgericht
mit einer Mahnklage konfrontiert wiederseht. Deine Modifikation wird die
Kanzlei schlicht überlesen und die Mahnklage einbringen. Vor Gericht
dann wirst Du ihn grinsend aufklären, dass Du seine Kosten ja gar nicht
anerkannt hast. Woraufhin er aber ganz einfach seine Kosten (anstatt
diese mit Deinem "Anerkennungs-Gsatzerl" zu belegen) eben als
eigenständige Rechtsverfolgungskosten einklagt. Und da Deine Aktion ihn
"reinzulegen" die Rechtsverfolgungskosten nicht verringert sondern
eventuell sogar unnötig erhöht hat wird es kaum billiger werden.

Nimm exakt die Vorlage vom Anwalt, steiche den Satz mit der Anerkennung
der Kosten deutlich durch. fertig.

Und beachte auch die vom ÖAMTC-Juristen zusammengefassten Hinweise.

http://www.oeamtc.at/portal/besitzstoerung-an-parkplaetzen+2500+1378943
(Seite 51 im PDF unter der Überschrift "Anwaltliches Aufforderungsschreiben)
Leider ist das PDF geschützt, weshalb ich den Absatz hier nicht per
Copy+Paste zitieren kann.


> PPS Dürfte ich dem Anwalt auch schreiben, falls er die
> BEsitzstörungsklage dennoch einreicht, sehe ich mich gezwungen, die
> Vorgehensweise der Firma Merkur und Parkrecht öffentlich bekannt zu
> machen und diese diversen Medien zuzuspielen und auch auf Platformen wie
> Facebook posten oder würde dies einer Drohung gleich kommen...
> (Erpressung?)

Hast Du nun Besitzstörung begangen oder nicht?
Warum konkret denkst Du wurde Dir unrecht getan? War der Merkur um
halb-2 in der Nacht offen? Warst Du dort um die Uhrzeit einkaufen?

Wenn nein, was willst Du großartig medial herumerzählen? Willst Du Dich
selbst an den Pranger stellen? Was wirfst Du dem Merkur denn vor?
Es ist ja hinlänglich bekannt und sogar beschildert, dass die
Handelsketten gegen Parker die gar keine Kunden sind sondern außerhalb
der Geschäftszeiten bzw. zu lange auf deren Parkflächen verweilen
mittels Besitzstörungsklage vorgehen. Denkst Du, Du bist der Erste der
sich hierüber ärgert? Es ist aber völlig legitim, dass die Supermärkte
so handeln. Und dass das nicht das eigene Personal macht, sondern an
darauf spezialisierte Kanzleien outgesourced wird ist auch vollkommen
einleuchtend und wird überall so gehandhabt. Welche Medien sollen also
Deiner Meinung nach was konkret berichten?




Daniel Hruska

unread,
Dec 30, 2014, 6:44:36 PM12/30/14
to
Am 27.12.2014 um 18:23 schrieb Hans Huber:
> Am 27.12.2014 um 16:40 schrieb Daniel Hruska:
>
>> PS Darf ich eine Unterlassungserklärung anfertigen, die im wesentlichen
>> genauso wie die vom Anwalt aussieht, nur um das Wörtchen "nicht" im
>> Satzteil wie folgt ergänzt ist: Unter "nicht" Anerkennung von EUR 198,--
>> Oder könnte man hier einen versuchten "Betrug" am Anwalt draus machen?
>
> Da mir ad-hoc der Vorsatz hier nicht ersichtlich ist, würde ich das
> nicht als Betrug ansehen, aber was willst Du mit solchen Spielchen
> erreichen?
> Damit erreichst Du vermutlich nur, dass ihr euch vor dem Bezirksgericht
> mit einer Mahnklage konfrontiert wiederseht. Deine Modifikation wird die
> Kanzlei schlicht überlesen und die Mahnklage einbringen. Vor Gericht
> dann wirst Du ihn grinsend aufklären, dass Du seine Kosten ja gar nicht
> anerkannt hast. Woraufhin er aber ganz einfach seine Kosten (anstatt
> diese mit Deinem "Anerkennungs-Gsatzerl" zu belegen) eben als
> eigenständige Rechtsverfolgungskosten einklagt. Und da Deine Aktion ihn
> "reinzulegen" die Rechtsverfolgungskosten nicht verringert sondern
> eventuell sogar unnötig erhöht hat wird es kaum billiger werden.

Blöde Frage, auf welcher Grundlage kann er dies von mir einklagen? Ich
habe Ihn ja nicht beauftragt. Da könnte ja jeder Anwalt daherkommen.
Nehmen wir einmal an, die Frist für Besizstörungsklage wäre bereits
abgelaufen.

Hans Huber

unread,
Dec 31, 2014, 4:14:18 AM12/31/14
to
Am 31.12.2014 um 00:44 schrieb Daniel Hruska:

> Blöde Frage, auf welcher Grundlage kann er dies von mir einklagen?

steht so im von mir verlinkten PDF des OEAMTC

Rechtsverfolgungskosten sind offenbar einklagbar, selbst wenn Du die
Unterlassungserklärung unterfertigt hast.


Johann Mayerwieser

unread,
Dec 31, 2014, 5:01:06 AM12/31/14
to
Am Wed, 31 Dec 2014 00:44:33 +0100 schrieb Daniel Hruska:

> Blöde Frage, auf welcher Grundlage kann er dies von mir einklagen? Ich
> habe Ihn ja nicht beauftragt. Da könnte ja jeder Anwalt daherkommen.
> Nehmen wir einmal an, die Frist für Besizstörungsklage wäre bereits
> abgelaufen.

Jeder kann sich zur Wahrung seines Rechts einen Anwalt nehmen, für die
Kosten hat der Rechts-Störer aufzukommen, weil er ja der Verursacher ist.

Versäumt der Anwalt die Frist, so dürfte er - nach meinem relativ
gesunden Menschenverstand - keine Kosten verlangen dürfen (zumindest vom
Störer), da dieser nicht rechtsgültig als Störer feststeht.

Bernhard Kuemel

unread,
Dec 31, 2014, 5:52:39 AM12/31/14
to
On 12/27/2014 04:40 PM, Daniel Hruska wrote:
> PPS Dürfte ich dem Anwalt auch schreiben, falls er die
> BEsitzstörungsklage dennoch einreicht, sehe ich mich gezwungen, die
> Vorgehensweise der Firma Merkur und Parkrecht öffentlich bekannt zu
> machen und diese diversen Medien zuzuspielen und auch auf Platformen wie
> Facebook posten oder würde dies einer Drohung gleich kommen...
> (Erpressung?)

Die Tierschuetzer sind 3 Monate in U-Haft gesessen und haben jetzt
400.000 EUR Schulden pro Person. Sind aber unschuldig gesprochen worden,
also mach dir keine Sorgen. Der Folgeprozess is allerdings noch nicht
entschieden.

lg, Bernhard


Anton Steiner

unread,
Dec 31, 2014, 9:08:01 AM12/31/14
to
Am 2014-12-31 um 10:14 schrieb Hans Huber:
> Am 31.12.2014 um 00:44 schrieb Daniel Hruska:
>
>> Blöde Frage, auf welcher Grundlage kann er dies von mir einklagen?

> Rechtsverfolgungskosten sind offenbar einklagbar, selbst wenn Du die
> Unterlassungserklärung unterfertigt hast.

Kommt es zum Prozess, so sind Kosten nach §41 ZPO bei der unterlegenen
Partei einklagbar, wird das Ergebnis zb. Anerkenntnis (eine solche ist
ja auch eine Unterlassungserklärung) mit einer außergerichtlichen
Einigung erreicht, so können die vorprozessuralen Kosten mit
selbstständiger Klage eingebracht werden.
(OGH RS0035837 vom 25.01.1972).

Ein gutes, erfolgreiches und gesundes neues Jahr

Servus
Anton

Daniel Hruska

unread,
Jan 15, 2015, 3:38:07 PM1/15/15
to
Also der Zwischenstand ist hier so. Ende Dezember einen eingeschriebenen
Brief mit abgeänderter Unterlassungserklärung unter nicht Anerkennung
des Betrages geschickt, sodass er rechtzeitig am 31.12 eingetroffen ist
- die von Ihm gesetzte Frist war 01.01.2015

Schreiben per 02.01.2015 losgeschickt, wo er mir nochmals eine Frist
setzt bis 14.01.2015 - Kosten um 10 EUR und Schreiben von Parkrecht
erhalten mit einem Foto + Datum 16.11 und Uhrzeit... OK Das Datum auf
Fotos ist ansich auch manipulierbar...

Ausführliches Schreiben per Mail geschickt, dass er mir doch Gründe
nennen soll, warum er trotz Fristüberschreitung eine Klage beim
Bezirksgericht für erfolgreich erachtet...

Schreiben per Mail erhalten mit nochmaliger Nachfrist zum 16.01.2015 und
Zahlungsaufforderung...

jetzt Hand aufs Herz... ein Anwalt, der die Frist noch nicht versäumt
hätte, würde kaum insgesamt 3x auffordern zur Zahlung... nach der ersten
Fristüberschreitung würde er doch zum Bezirksgericht gehen oder? Das
sind doch meines Erachtens nur noch 2 "billige" Versuche, mit
Einschüchterung doch noch eine Zahlung zu erreichen... Oder sieht das
nun jemand anders? Vorfall lt. Anwalt am 16.11 - morgen haben wir 2
Monate später... 30 Tage Frist + ca. 7 Tage für
Zulassungsbesitzerermittlung...


Daniel Hruska

unread,
Jan 15, 2015, 3:44:02 PM1/15/15
to
Am 27.12.2014 um 18:23 schrieb Hans Huber:
Mhmm Heute Konkret hat sich erst unlängst wieder solcher Fälle
angenommen... Hier ging es speziell um den schon an anderer Stelle
bekannten Zielpunktparkplatz ebenso in Wien... Ich sehe durchaus ein,
dass die Besitzstörungsklage in gewissen Fällen Sinn macht und auch bei
Privatangelegenheiten aber hier wird von gewissen Firmen abkassiert und
billig Geld verdient und solche Methoden unterstütze ich nicht...



Johann Mayerwieser

unread,
Jan 15, 2015, 4:54:35 PM1/15/15
to
Am Thu, 15 Jan 2015 21:44:00 +0100 schrieb Daniel Hruska:

> Mhmm Heute Konkret hat sich erst unlängst wieder solcher Fälle
> angenommen... Hier ging es speziell um den schon an anderer Stelle
> bekannten Zielpunktparkplatz ebenso in Wien... Ich sehe durchaus ein,
> dass die Besitzstörungsklage in gewissen Fällen Sinn macht und auch bei
> Privatangelegenheiten aber hier wird von gewissen Firmen abkassiert und
> billig Geld verdient und solche Methoden unterstütze ich nicht...

Ich z.B. unterstütze nicht die Missachtugn von Privatbesitz. Der
(damalige) PamPam-Parkplatz in unserer Gegend wurde wegen Schnellbahnnähe
immer wieder von Dauerparkern verwendet. Die Zufahrten wurden nach
Geschäftsschluss geschlossen. An einer Türe war ein "Tresor" mit einem
Schlüssel für die Feuerwehr. Eines Morgens war dieses Kästchen
aufgebrochen (zerstört) und der eingeschlossene Missbraucher des Nachts
abgehauen.

Ich vestehe die Supermärkte, dass sie dagegen vorgehen und ich sehe auch
ein, dass sie das nicht selbst machen, sondern sich dazu einer Fachfirma
bedienen, weil das einfacher und billiger für den Supermarkt ist. Als im
Besitz gestörter hat man rein gar nichts von dem, was der Besitzstörer
zahlen muss, dieses Geld geht an Anwalt für seien Tätigkeit und an die
Gerichte.

Daniel Hruska

unread,
Feb 7, 2015, 5:42:52 AM2/7/15
to
Am 24.12.2014 um 10:24 schrieb Daniel Hruska:
> ...


Die Sache geht jetzt weiter:

der Anwalt hat unter Vorspiegelung falscher Tatsachen beim Gericht einen
bedingten Zahlungsbefehl erwirkt! Er habe beim Gericht anscheinend
angegeben, dass ich die Unterlassungserklärung mit EUR 198,-- anerkannt
habe. Dies ist jedoch falsch - wissentlich falsch, da der Hr. Anwalt
Kenntnis von meiner abgeänderten Version hatte, in der ich 0 EURO anerkenne.

Wie stehen die Chancen auf einen Einspruch und wie sollte die
Argumentation in der mündlichen Verhandlung am Besten sein?

Stefan Froehlich

unread,
Feb 7, 2015, 8:49:06 AM2/7/15
to
On Sat, 07 Feb 2015 11:42:51 Daniel Hruska wrote:
> der Anwalt hat unter Vorspiegelung falscher Tatsachen beim Gericht
> einen bedingten Zahlungsbefehl erwirkt! Er habe beim Gericht
> anscheinend angegeben, dass ich die Unterlassungserklärung mit EUR
> 198,-- anerkannt habe. Dies ist jedoch falsch - wissentlich
> falsch, da der Hr. Anwalt Kenntnis von meiner abgeänderten Version
> hatte, in der ich 0 EURO anerkenne.

> Wie stehen die Chancen auf einen Einspruch und wie sollte die
> Argumentation in der mündlichen Verhandlung am Besten sein?

Für's erste einmal sollte es ausreichend sein, dem Zahlungsbefehl zu
widersprechen (das muss allerdings unbedingt *fristgerecht* sein,
sonst hast Du das Spiel bereits vorab verloren).

Gründe brauchst Du dafür momentan keine, wenn Du aber bereits
jetzt angibst, dass keine unterzeichnete Unterlassungserklärung
vorliegt, stehen die Chancen IMHO besser, dass der Anwalt auf die
mündliche Verhandlung verzichtet (weil er diese auch nicht vorlegen
kann).

Servus,
Stefan

--
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Stefan. ölig und spannend!
(Sloganizer)

Daniel Hruska

unread,
Feb 7, 2015, 10:28:20 AM2/7/15
to
Am 07.02.2015 um 14:49 schrieb Stefan Froehlich:
> On Sat, 07 Feb 2015 11:42:51 Daniel Hruska wrote:
>> der Anwalt hat unter Vorspiegelung falscher Tatsachen beim Gericht
>> einen bedingten Zahlungsbefehl erwirkt! Er habe beim Gericht
>> anscheinend angegeben, dass ich die Unterlassungserklärung mit EUR
>> 198,-- anerkannt habe. Dies ist jedoch falsch - wissentlich
>> falsch, da der Hr. Anwalt Kenntnis von meiner abgeänderten Version
>> hatte, in der ich 0 EURO anerkenne.
>
>> Wie stehen die Chancen auf einen Einspruch und wie sollte die
>> Argumentation in der mündlichen Verhandlung am Besten sein?
>
> Für's erste einmal sollte es ausreichend sein, dem Zahlungsbefehl zu
> widersprechen (das muss allerdings unbedingt *fristgerecht* sein,
> sonst hast Du das Spiel bereits vorab verloren).
>
> Gründe brauchst Du dafür momentan keine, wenn Du aber bereits
> jetzt angibst, dass keine unterzeichnete Unterlassungserklärung
> vorliegt, stehen die Chancen IMHO besser, dass der Anwalt auf die
> mündliche Verhandlung verzichtet (weil er diese auch nicht vorlegen
> kann).

wie im Thread irgendwo erwähnt, habe ich eine eigene
Unterlassungserklärung unterzeichnet, in der ich aber unter Nicht
Anerkennung der EUR 198,-- vermerkt habe. Der Anwalt war von Anfang an
zu spät, um die Besitzstörungsklage durchführen zu können! Er behauptet
aber nun, dass die beklagte Partei den eingeklagten Betrag ausdrücklich
als zu bezahlende Kosten in form eines konstitutiven Anerkenntnisses am
27.12.2014 anerkannt habe.

Weiters.... Gleichfalls hat dabei die beklagte Partei den Betrag in Höhe
von EUR 198,-- anerkannt...

dies ist eben nicht richtig...

Meines Erachtens hätte Anwalt die eigens angefertigte
Unterlassungserklärung nicht anerkennen dürfen und hätte die
Besitzstörungsklage einreichen müssen, was er eben aber nicht mehr
konnte. Somit versucht er nun das ganze so hinzudrehen, dass ich den
Betrag ja anerkannt habe, was nicht stimmt.


Hier stellt sich für mich halt nun die Frage, wenn ich einen Einspruch
durchführe und es zu einer Verhandlung kommt:

so wird sich Anwalt wohl darauf berufen, dass er eine unterschriebene
Unterlassungserklärung habe - auch, wenn ich mit der Bezahlung der EUR
198,-- nicht einverstanden war. Mein Argument wird wohl dahin gehen, den
Betrag nicht anerkannt zu haben, weil Frist für Klage bereits
überschritten war; freundlicherweise habe ich aber von mir aus eine
Erklärung abgegeben, dass ich auf entsprechendem Parkplatz nicht parken
werde... (theoretisch hätte ich ja auch eine Erklärung abgeben können,
vor der Anwaltskanzlei keine Pommes mehr zu essen!)

Meinem Rechtsverständnis nach kann es eigentlich nicht sein, dass ich
füe etwas bezahlen muss, zu dem ich mich ausdrücklich nicht
einverstanden erklärt habe. Jedoch nehme ich an, dass hier auch die
ursprüngliche Sache - die Besitzstörung an sich, bewertet wird und somit
stellt sich halt die Frage... zahlen, weil im Endeffekt aussichtslos
oder Einspruch?


Daniel Hruska

unread,
Feb 7, 2015, 10:31:20 AM2/7/15
to
mittlerweile belaufen sich die Kosten im übrigen auf

Klagsforderung 198,--
Zahlungsbefehl 218,13
================================
Summe 416,87

Hans Huber

unread,
Feb 7, 2015, 10:37:09 AM2/7/15
to
Am 07.02.2015 um 16:28 schrieb Daniel Hruska:

> Meines Erachtens hätte Anwalt die eigens angefertigte
> Unterlassungserklärung nicht anerkennen dürfen und hätte die
> Besitzstörungsklage einreichen müssen, was er eben aber nicht mehr
> konnte. Somit versucht er nun das ganze so hinzudrehen, dass ich den
> Betrag ja anerkannt habe, was nicht stimmt.

Warum "hinzudrehen"?
Ich vermute mal, der hat einfach den Default-Ablauf für
zahlungsunwillige angedriggert. Dass er von Dir keine Anerkenntnis der
Übernahme der Rechtsverfolgungskosten in Höhe 198,- vorliegen hat wird
er vermutlich gar nicht bemerkt haben. Falls doch "probiert er es" halt
trotzdem, in der Hoffnung du wärst dann schon von der gerichtlichen
Zahlungsaufforderung eingeschüchtert.

Tatsächlich hat er vor Gericht bislang noch keinerlei Beleg für die
Rechtmäßigkeit der Kosten überbringen müssen. Somit musste er noch gar
nichts "hindrehen".

> Meinem Rechtsverständnis nach kann es eigentlich nicht sein, dass ich
> füe etwas bezahlen muss, zu dem ich mich ausdrücklich nicht
> einverstanden erklärt habe. Jedoch nehme ich an, dass hier auch die
> ursprüngliche Sache - die Besitzstörung an sich, bewertet wird und somit
> stellt sich halt die Frage... zahlen, weil im Endeffekt aussichtslos
> oder Einspruch?

Für die Besitzstörung bist Du ja mittlerweile nicht mehr belangbar.
Die springende Frage ist: Sind Rechtsverfolgungskosten auch dann
einklagbar, wenn diese weder anerkannt wurden, und es außerdem gar keine
Rechtsverfolgung gegeben hat.

Mein persönlich Rechtsverständnis sagt: nicht zahlen
Aber die Hand ins Feuer würde ich dafür ad-hoc auch nicht legen.

Stefan Froehlich

unread,
Feb 7, 2015, 10:38:07 AM2/7/15
to
On Sat, 07 Feb 2015 16:28:18 Daniel Hruska wrote:
> Jedoch nehme ich an, dass hier auch die ursprüngliche Sache - die
> Besitzstörung an sich, bewertet wird [...]

Dazu traue ich mich als juristischer Laie nichts sagen.

Der Hausverstand meint: wenn er etwas als Beweis einbringt, das in
dieser Form nicht existiert, dann wird ihm das nicht unmittelbar
weiterhelfen. Das war's dann aber auch schon wieder.

Servus,
Stefan

--
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Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike

Die schwarze Genialität verzierter Schösser. Stefan!
(Sloganizer)

Daniel Hruska

unread,
Feb 7, 2015, 11:21:27 AM2/7/15
to
Sagt auch meines irgendwie... nun ja wir werden sehen - für den
Einspruch habe ich bis 05.03.2015 Zeit, also um das abzuposten
eingeschrieben, lasse ich mir mal bis zur letzten Februarwoche Zeit... i
hob jo koan stress... sollten mir nicht noch gute gründe unterkommen,
doch zu zahlen, dann lasse ich es darauf ankommen...

christian mock

unread,
Feb 8, 2015, 4:03:19 AM2/8/15
to
Daniel Hruska <opens...@danielhruska.com> wrote:

> Hier stellt sich für mich halt nun die Frage, wenn ich einen Einspruch
> durchführe und es zu einer Verhandlung kommt:

ich bin zwar kein jurist, aber im familiären umfeld gibt's gerade so
eine zahlungsbefehl-gesschichte mit einem mobilfunkprovider...

meinem verständnis nach muß er bei der verhandlung belegen, daß die
behauptete forderung rechtmäßig besteht. dh du wirst dort mit deiner
kopie des schreibens und dem einschreibzettel auftauchen und das
vorlegen und erklären, er wird nix vorweisen können, insbesondere
nicht die behauptete unterlassungserklärung *mit* dem
kostenanerkenntnis, und das war's.

stell dich aber drauf ein, daß das mehrere gerichtstermine werden, der
erste irgendwie zur abklärung der situation, der nächste dann mit vom
richter verlangten beweismitteln (inkl den AGB des mobilfunkproviders
in einer anderen form als grauer 4-punkt-schrift ;-). und daß die
kanzlei jemanden schickt, der keinerlei spielraum hat, also auch keine
vergleiche abschließen kann.

übrigens: der mißbrauch dieser zahlungsbefehl-geschichte ist strafbar,
kannst, wenn's gar zu deppat sind, ganz naiv den richter fragen.

cm.

--
Hat irgendwer schlechte Schwingungen in seiner globalen
Eierkuchen-Aura bekommen weil man ihm gesagt hat er soll bitte nicht
andauernd mit Vollquotes in 10 Gruppen gleichzeitig crossposten?
Albert Koellner in at.usenet

Daniel Hruska

unread,
Feb 8, 2015, 4:14:54 AM2/8/15
to
Am 08.02.2015 um 10:03 schrieb christian mock:
> Daniel Hruska <opens...@danielhruska.com> wrote:
>
>> Hier stellt sich für mich halt nun die Frage, wenn ich einen Einspruch
>> durchführe und es zu einer Verhandlung kommt:
>
> ich bin zwar kein jurist, aber im familiären umfeld gibt's gerade so
> eine zahlungsbefehl-gesschichte mit einem mobilfunkprovider...
>
> meinem verständnis nach muß er bei der verhandlung belegen, daß die
> behauptete forderung rechtmäßig besteht. dh du wirst dort mit deiner
> kopie des schreibens und dem einschreibzettel auftauchen und das
> vorlegen und erklären, er wird nix vorweisen können, insbesondere
> nicht die behauptete unterlassungserklärung *mit* dem
> kostenanerkenntnis, und das war's.


müsste ja nicht mal das vorweisen... denn zuerst muss ja er belegen,
dass er etwas hat, was er nicht hat meines erachtens... zudem besteht
eine info über meine nichtanerkennung, die ich ihm per mail zukommen
lies - mit übermittlungsbestätigung (positiver dsn), lesebestätigung und
reagiert hat er darauf auch noch per mail, also kann er sich nicht
berufen darauf, dass nicht gewusst zu haben.



Stefan Froehlich

unread,
Feb 8, 2015, 6:53:40 AM2/8/15
to
On Sun, 08 Feb 2015 10:14:52 Daniel Hruska wrote:
> > du wirst dort mit deiner kopie des schreibens und dem
> > einschreibzettel auftauchen und das vorlegen und erklären, er
> > wird nix vorweisen können, insbesondere nicht die behauptete
> > unterlassungserklärung *mit* dem kostenanerkenntnis, und das
> > war's.

> müsste ja nicht mal das vorweisen... denn zuerst muss ja er
> belegen, dass er etwas hat, was er nicht hat meines erachtens...

Ein mit mir befreundeter Anwalt meinte einmal, Richter seien froh,
wenn man ihnen Arbeit abnimmt (irgendwie kein Wunder), d.h. Dinge
sauber und übersichtlich aufbereitet mitbringt.

Wenn Du also klar, strukturiert und nicht überfrachtet darlegst,
weshalb das, was die Gegenseite Dir vorwirft, bereits vom Prinzip her
vollkommener Humbug ist, ist das sicherlich kein Nachteil. Ob es
strategisch besser ist, das bereits in der Beeinspruchung des
Zahlungsbefehls zu tun (dann wird diese Information der Gegenseite
vor der ersten Tagsatzung mitgeteilt werden), oder erst bei der
ersten Tagsatzung, soll besser ein Anwalt entscheiden.

> zudem besteht eine info über meine nichtanerkennung, die ich ihm
> per mail zukommen lies - mit übermittlungsbestätigung (positiver
> dsn), lesebestätigung und reagiert hat er darauf auch noch per
> mail, also kann er sich nicht berufen darauf, dass nicht gewusst
> zu haben.

Wie gesagt, das alles kurz, sauber und vollständig zusammenfassen.
Die passenden Schlagworte fett schreiben, um auch beim Querlesen den
gewünschten Effekt zu hinterlassen.

Servus,
Stefan

--
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Stefan - die lustigste Bejahung der Ewigkeit!
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Daniel Hruska

unread,
Mar 24, 2015, 11:27:47 AM3/24/15
to
Und weiter geht es, per 08.03.2015 Schreiben erhalten - vorbereitende
Tagsatzung am 15.04.2015

Heute ein Schreiben per e-Post erhalten, wo der Anwalt seine Unterlagen
dem Gericht übermittelt. Foto, Halterauskunftskopie sowie seine
Aufforderung ALLERDINGS nicht unterschrieben... Das von mir abgeänderte
Schriftstück hat er überhaupt nicht dem Gericht übermittelt

Weiters werde ich im Schreiben vom 08.03.2015 aufgefordert, sämtliche
Unterlagen bis 31.3.2015 an das Bezirksgericht zu übermitteln!

Muss ich denn das? Oder kann ich das? Ich will die Karten nun nicht zu
früh offen legen, speziell den Mailverkehr usw. usf... wonach er
Kenntnis hatte, dass das SChreiben einerseits abgeändert war,
andererseits ich Ihn auf die 30 Tage angesprochen habe. Ich will also
nicht die Karten zu früh auf den Tisch legen, dass er unter Vorgabe
falscher Tatsachen seine Mahnklage beantragt hat.

Anton Steiner

unread,
Mar 25, 2015, 7:08:03 AM3/25/15
to
Am 2015-03-24 um 16:27 schrieb Daniel Hruska:
> Am 08.02.2015 um 12:53 schrieb Stefan Froehlich:
>> On Sun, 08 Feb 2015 10:14:52 Daniel Hruska wrote:

>> soll besser ein Anwalt entscheiden.

Das wäre allerdings empfehlenswert. Wenn du eine Rechtschutzversicherung
hast, nimm sie in Anspruch.

>>> zudem besteht eine info über meine nichtanerkennung, die ich ihm
>>> per mail zukommen lies - mit übermittlungsbestätigung (positiver
>>> dsn), lesebestätigung und reagiert hat er darauf auch noch per
>>> mail, also kann er sich nicht berufen darauf, dass nicht gewusst
>>> zu haben.

> Und weiter geht es, per 08.03.2015 Schreiben erhalten - vorbereitende
> Tagsatzung am 15.04.2015

von wem? BG oder Anwalt?

> Heute ein Schreiben per e-Post erhalten, wo der Anwalt seine Unterlagen
> dem Gericht übermittelt. Foto, Halterauskunftskopie sowie seine
> Aufforderung ALLERDINGS nicht unterschrieben... Das von mir abgeänderte
> Schriftstück hat er überhaupt nicht dem Gericht übermittelt

Das kannst du ja zum BG mitnehmen, bzw diesem übermitteln.
>
> Weiters werde ich im Schreiben vom 08.03.2015 aufgefordert, sämtliche
> Unterlagen bis 31.3.2015 an das Bezirksgericht zu übermitteln!

Es wird dir wohl nicht viel übrig bleiben. Wenn das Schreiben vom Anwalt
kam, musst du nicht. Dann wirst du eine Aufforderung vom BG bekommen.
Macht es auch nicht billiger.

> Muss ich denn das? Oder kann ich das? Ich will die Karten nun nicht zu
> früh offen legen, speziell den Mailverkehr usw. usf... wonach er
> Kenntnis hatte, dass das SChreiben einerseits abgeändert war,
> andererseits ich Ihn auf die 30 Tage angesprochen habe. Ich will also
> nicht die Karten zu früh auf den Tisch legen, dass er unter Vorgabe
> falscher Tatsachen seine Mahnklage beantragt hat.

Was willst du damit bezwecken. Seine Kosten werden wahrscheinlich bei
dir hängen bleiben, auch wenn du sie nicht anerkannt hast. Ist in der
ZPO §41 so geregelt. Zusätzlich kommen halt die Kosten für die
Gerichtskosten für die Tagsatzung. Die Höhe wird vom Gericht festgelegt.
Welche falschen Tatsachen hat der RA denn behauptet?

Rechtssatz RIS OGH RS0035837 vom 25.01.1972 habe ich schon einmal hier
gepostet.

Ich wünsch dir viel Glück!

Daniel Hruska

unread,
Mar 25, 2015, 8:31:15 AM3/25/15
to
Der RA hat behauptet, er habe eine unterschriebene
Unterlassungserklärung, in welcher ich die Kosten anerkannt habe. Hat er
nicht, er hat eine abgeänderte Unterlassungserklärung, wo ich die Kosten
nicht anerkenne. Die Kosten wurden nicht anerkannt, da der RA zum
Zeitpunkt der Ausstellung dieses Schreibens die 30 TAge Frist
überschritten hatte, in welcher er eine Besitzstörungsklage einzubringen
hat. Er hat somit unter Vorgabe falscher Angaben eine Mahnklage erwirkt.
Er erwirkt eine Mahnklage, wegen etwas, was nicht vereinbart wurde!! Von
der BEsitzstörung ist hier wegen der 30 Tage Frist schon lang nicht mehr
die Rede... UND Da kann ich ja dann quasi auch daherkommen und
Mahnklagen veranlassen, ohne mit irgendwem was zu vereinbaren... Das
kanns ja wohl nicht sein...

Fakt ist, es gibt eine Mahnklage über etwas, was nicht vereinbart ist!
Wenn dies der Weg ist, vom RA versäumte Fristen (30 TAge) zu umgehen, na
dann Prost und Mahlzeit.

Anton Steiner

unread,
Mar 25, 2015, 10:08:03 AM3/25/15
to
Am 2015-03-25 um 13:31 schrieb Daniel Hruska:
> Am 25.03.2015 um 11:09 schrieb Anton Steiner:
>> Am 2015-03-24 um 16:27 schrieb Daniel Hruska:
>>> Am 08.02.2015 um 12:53 schrieb Stefan Froehlich:
>>>> On Sun, 08 Feb 2015 10:14:52 Daniel Hruska wrote:

> Der RA hat behauptet, er habe eine unterschriebene
> Unterlassungserklärung, in welcher ich die Kosten anerkannt habe. Hat er
> nicht, er hat eine abgeänderte Unterlassungserklärung, wo ich die Kosten
> nicht anerkenne.

Du hast aber die Besitzstörung anerkannt! Wegen der Kosten, die im
entstanden sind, klagt er ja jetzt,

> Fakt ist, es gibt eine Mahnklage über etwas, was nicht vereinbart ist!
> Wenn dies der Weg ist, vom RA versäumte Fristen (30 TAge) zu umgehen, na
> dann Prost und Mahlzeit.

Da bin ich aber gespannt, wie das BG entscheidet!
en

Daniel Hruska

unread,
Mar 25, 2015, 11:11:15 AM3/25/15
to
Am 25.03.2015 um 14:49 schrieb Anton Steiner:
> Am 2015-03-25 um 13:31 schrieb Daniel Hruska:
>> Am 25.03.2015 um 11:09 schrieb Anton Steiner:
>>> Am 2015-03-24 um 16:27 schrieb Daniel Hruska:
>>>> Am 08.02.2015 um 12:53 schrieb Stefan Froehlich:
>>>>> On Sun, 08 Feb 2015 10:14:52 Daniel Hruska wrote:
>
>> Der RA hat behauptet, er habe eine unterschriebene
>> Unterlassungserklärung, in welcher ich die Kosten anerkannt habe. Hat er
>> nicht, er hat eine abgeänderte Unterlassungserklärung, wo ich die Kosten
>> nicht anerkenne.
>
> Du hast aber die Besitzstörung anerkannt! Wegen der Kosten, die im
> entstanden sind, klagt er ja jetzt,

Würde ich so nicht sagen: Ich habe in der abgeänderten
Unterlassungserklärung: Unter NICHT Anerkennung der Kosten in Höhe von
EUR 198,--

vermerkt.

Ansonsten kann ich mich zu allem möglichen freiwillig verpflichten - ja
ich bin auch gespannt... Am 15.04.2015 ist vorbereitende TAgsatzung...
weiß wer, wie lange es dann bis zur eigentlichen Verhandlung dauert?




Stefan Froehlich

unread,
Mar 25, 2015, 2:23:14 PM3/25/15
to
On Wed, 25 Mar 2015 16:11:13 Daniel Hruska wrote:
> Ansonsten kann ich mich zu allem möglichen freiwillig verpflichten - ja
> ich bin auch gespannt... Am 15.04.2015 ist vorbereitende TAgsatzung...
> weiß wer, wie lange es dann bis zur eigentlichen Verhandlung dauert?

Keine Ahnung.

Mein Anwalt hat mir bei anderer Gelegenheit (wo ich ebenfalls den
Kläger mit der, sagen wir einmal: Darstellung der Abenteuerlichkeit
seiner Argumente erst in der Verhandlung überraschen wollte)
dringend dazu geraten, das nicht zu tun. Richter seien auch nur
Menschen, die ihren Job tun, und der fiele ihnen wesentlich
leichter, wenn sie von ihren "Kunden" nicht überrascht werden. Aus
dieser Perspektive betrachtet ein durchaus logischer Gedankengang.

Servus,
Stefan

--
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Stefan - rasende Liebe, die kaum tratscht.
(Sloganizer)

Hans Huber

unread,
Mar 25, 2015, 3:01:59 PM3/25/15
to
Am 25.03.2015 um 14:49 schrieb Anton Steiner:
> Du hast aber die Besitzstörung anerkannt! Wegen der Kosten, die im
> entstanden sind, klagt er ja jetzt,

Die Klage wegen Besitzstörung hätte aber binnen der Frist eingebracht
werden müssen. Ein Einklagen von Kosten losgelöst vom Delikt ist m.E.
nicht möglich, es sei den diese wurden anerkannt - wurden sie aber nicht.

Daniel Hruska

unread,
Mar 28, 2015, 9:13:12 AM3/28/15
to
Am 24.03.2015 um 16:27 schrieb Daniel Hruska:

> Weiters werde ich im Schreiben vom 08.03.2015 aufgefordert, sämtliche
> Unterlagen bis 31.3.2015 an das Bezirksgericht zu übermitteln!
>
> Muss ich denn das? Oder kann ich das? Ich will die Karten nun nicht zu
> früh offen legen, speziell den Mailverkehr usw. usf... wonach er
> Kenntnis hatte, dass das SChreiben einerseits abgeändert war,
> andererseits ich Ihn auf die 30 Tage angesprochen habe. Ich will also
> nicht die Karten zu früh auf den Tisch legen, dass er unter Vorgabe
> falscher Tatsachen seine Mahnklage beantragt hat.
>



Der Amtsschimmel wiehert auch elektronisch... als moderner Mensch mit
mobiler BKU habe ich die Eingabe und Dokumente nun elektronisch
gesendet... das geht natürlich nur in PDF und nein nicht das aktuelle
Format, das muss schon Format 1.4 sein oder 1.0A - das 1.4 ist von 2001

Mittlerweile sind wir bei PDF 1.7 von 2012 (Adobe Acrobat XI)

oweia... brrr...

Werner Tann

unread,
Mar 28, 2015, 12:59:16 PM3/28/15
to
Daniel Hruska <d...@danielhruska.com> schrieb:

>Mittlerweile sind wir bei PDF 1.7 von 2012 (Adobe Acrobat XI)

Da man mit Adobe XI keine PDF-Versionen abspeichern kann, sondern nur
eine Kompatibilität von Acrobat v4 bis v10 einstellen kann, müßten
einem diese Schafsköpfe vom Amt sagen, was es denn für eine
Acrobatversion sein darf.

*kopfschüttel*

Franz Glaser

unread,
Mar 28, 2015, 4:17:10 PM3/28/15
to
Foxit kann das, oder?

GL
--
Das Wissen ist fremd und dem ständigen panta rhei unterworfen, der
Glaube dagegen ist eigen und dem ständigen Zweifel unterworfen.

Daniel Hruska

unread,
Mar 30, 2015, 2:55:42 AM3/30/15
to
Am 28.03.2015 um 21:17 schrieb Franz Glaser:
> Am 28.03.2015 17:59, schrieb Werner Tann:
>> Daniel Hruska <d...@danielhruska.com> schrieb:
>>
>>> Mittlerweile sind wir bei PDF 1.7 von 2012 (Adobe Acrobat XI)
>>
>> Da man mit Adobe XI keine PDF-Versionen abspeichern kann, sondern nur
>> eine Kompatibilität von Acrobat v4 bis v10 einstellen kann, müßten
>> einem diese Schafsköpfe vom Amt sagen, was es denn für eine
>> Acrobatversion sein darf.
>>
>> *kopfschüttel*
>
> Foxit kann das, oder?

Jedenfalls Adobe Acrobat XI und zwar die Vollversion in der 1Monatigen
Testphase beim Cloudabo kann es nicht. 1.0A hat dann funktioniert...

Habe mich beim Salzamt beschwert - sprich dem Bundesrechenzentrum eine
Mail geschickt... mal schaun, was die da zruckschreiben...

Beim BRZ und überhaupt z.B. beim Finanzamt und vlt. auch in der Justiz
scheint noch überall die gute alte AS/400 aka ISeries zu stehen... so
veraltet scheint wohl auch die IT zu sein.

Franz Glaser

unread,
Mar 30, 2015, 3:05:30 PM3/30/15
to
Ich habe nicht aus pekuniärem Eigennutz Reglame für Foxit gemacht
sondern weil mir die wöchentlichen upgrade-Aufforderungen der Adobes auf
den Wecker gehen (ich habe keinen Geist mehr, nur einen Wecker).

Mitsamt den Nebenfolgen wie bei den Medikamenten: fast nach jedem
upgrade ist die ganze Maschine völlig umgestaltet. Die fonts unlesbar,
viele Programme sind plötzlich weg oder unbrauchbar, auch uralte
DOS-Programme und Programme, die ich einstens mit Delphi für Win 3.1 und
NT geschrieben habe sind unerwünscht von Adobe.

Ich habe Adobe entfernt.

Mit Foxit habe ich all diesen Ärger nicht.

Ich habe einen anderen Ärger mit Firefox: der erlaubt mir nicht (mehr),
.pdf Seiten automatisch mit foxit zu öffnen. Die rufen einen
M$-Word-Scheiß auf und der hats in sich :-(((

Guenther Fuchs

unread,
Mar 31, 2015, 1:24:44 AM3/31/15
to
Am 30.03.2015 um 21:05 schrieb Franz Glaser:
> Ärger mit Firefox: der erlaubt mir nicht (mehr), .pdf Seiten automatisch
> mit foxit zu öffnen

Unter Extras / Einstellungen / Anwendungen sollte das zu beheben sein

--
meint

Günther Fuchs

Franz Glaser

unread,
Apr 1, 2015, 5:26:28 PM4/1/15
to
Am 31.03.2015 07:24, schrieb Guenther Fuchs:
> Am 30.03.2015 um 21:05 schrieb Franz Glaser:

>> Ärger mit Firefox: der erlaubt mir nicht (mehr), .pdf Seiten automatisch
>> mit foxit zu öffnen
>
> Unter Extras / Einstellungen / Anwendungen sollte das zu beheben sein
>

Das mag sein :-) Ich hatte den firefox schon einmal so weit aber nach
dem nächsten update war er wieder so blöd wie vorher.

Und das ist ist dann doch nicht mein Lebenszweck, dass ich dem Krempel
alle 14 Tage hinterher renn.

Otto A d a m

unread,
Apr 2, 2015, 1:19:40 AM4/2/15
to
Am 01.04.15 um 23:26 schrieb Franz Glaser:
> Am 31.03.2015 07:24, schrieb Guenther Fuchs:
>> Am 30.03.2015 um 21:05 schrieb Franz Glaser:

>> Unter Extras / Einstellungen / Anwendungen sollte das zu beheben sein

> Das mag sein :-) Ich hatte den firefox schon einmal so weit aber nach
> dem nächsten update war er wieder so blöd wie vorher.

> Und das ist ist dann doch nicht mein Lebenszweck, dass ich dem Krempel
> alle 14 Tage hinterher renn.

Ich empfehle den ESR-Firefox. Da musst nicht so oft hinterherrennen.

https://www.mozilla.org/en-US/firefox/organizations/faq/

lg
o

Franz Glaser

unread,
Apr 3, 2015, 9:10:18 AM4/3/15
to
man lernt nie aus, danke

Daniel Hruska

unread,
Apr 15, 2015, 11:50:35 AM4/15/15
to
Heute war die vorbereitende Tagsatzung. Für mich als jemand, der noch
keine Erfahrung mit dem Gericht hat, etwas bizarr...

Die Richterin meinte u.a. irgendwas werdens zahlen müssen - weiters,
dass dies etwas ausartet, dass die heutige halbe Stunde kostet und dass
dies noch teurer wird... mein Argument mit den 30 Tagen wurde zuerst zur
Gänze ignoriert, später hat Sie dies zumindest nachgeprüft... da es aber
letzten Endes auch nicht mehr um die Besitzstörungsklage ging sondern um
die Unterlassungserklärung, die ich zwar akzeptiert habe aber nicht
hinsichtlich der Kosten, worauf die Gegenseite nur meinte, dass dies
völlig Wurst sei und ich aber dabei geblieben bin, wurde der
Verhandlungstermin auf 02.06.2015 gesetzt.

Irgendwie habe ich den Eindruck, ich bin der angschissene, ich muss hier
scheinbar keine Kosten akzeptieren, kann aber dann trotzdem dazu
verdonnert werden... Die Richterin erweckte den Eindruck in mir, dass
ich mich besser vor dem 02.06.2015 melden sollte und freiwillig zahlen
sollte, damit es nicht noch teurer wird.

christian....@i-med.ac.at

unread,
Sep 29, 2017, 12:36:45 PM9/29/17
to
Hallo!
Wie ist's denn ausgegangen?
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