Am 07.02.2015 um 14:49 schrieb Stefan Froehlich:
> On Sat, 07 Feb 2015 11:42:51 Daniel Hruska wrote:
>> der Anwalt hat unter Vorspiegelung falscher Tatsachen beim Gericht
>> einen bedingten Zahlungsbefehl erwirkt! Er habe beim Gericht
>> anscheinend angegeben, dass ich die Unterlassungserklärung mit EUR
>> 198,-- anerkannt habe. Dies ist jedoch falsch - wissentlich
>> falsch, da der Hr. Anwalt Kenntnis von meiner abgeänderten Version
>> hatte, in der ich 0 EURO anerkenne.
>
>> Wie stehen die Chancen auf einen Einspruch und wie sollte die
>> Argumentation in der mündlichen Verhandlung am Besten sein?
>
> Für's erste einmal sollte es ausreichend sein, dem Zahlungsbefehl zu
> widersprechen (das muss allerdings unbedingt *fristgerecht* sein,
> sonst hast Du das Spiel bereits vorab verloren).
>
> Gründe brauchst Du dafür momentan keine, wenn Du aber bereits
> jetzt angibst, dass keine unterzeichnete Unterlassungserklärung
> vorliegt, stehen die Chancen IMHO besser, dass der Anwalt auf die
> mündliche Verhandlung verzichtet (weil er diese auch nicht vorlegen
> kann).
wie im Thread irgendwo erwähnt, habe ich eine eigene
Unterlassungserklärung unterzeichnet, in der ich aber unter Nicht
Anerkennung der EUR 198,-- vermerkt habe. Der Anwalt war von Anfang an
zu spät, um die Besitzstörungsklage durchführen zu können! Er behauptet
aber nun, dass die beklagte Partei den eingeklagten Betrag ausdrücklich
als zu bezahlende Kosten in form eines konstitutiven Anerkenntnisses am
27.12.2014 anerkannt habe.
Weiters.... Gleichfalls hat dabei die beklagte Partei den Betrag in Höhe
von EUR 198,-- anerkannt...
dies ist eben nicht richtig...
Meines Erachtens hätte Anwalt die eigens angefertigte
Unterlassungserklärung nicht anerkennen dürfen und hätte die
Besitzstörungsklage einreichen müssen, was er eben aber nicht mehr
konnte. Somit versucht er nun das ganze so hinzudrehen, dass ich den
Betrag ja anerkannt habe, was nicht stimmt.
Hier stellt sich für mich halt nun die Frage, wenn ich einen Einspruch
durchführe und es zu einer Verhandlung kommt:
so wird sich Anwalt wohl darauf berufen, dass er eine unterschriebene
Unterlassungserklärung habe - auch, wenn ich mit der Bezahlung der EUR
198,-- nicht einverstanden war. Mein Argument wird wohl dahin gehen, den
Betrag nicht anerkannt zu haben, weil Frist für Klage bereits
überschritten war; freundlicherweise habe ich aber von mir aus eine
Erklärung abgegeben, dass ich auf entsprechendem Parkplatz nicht parken
werde... (theoretisch hätte ich ja auch eine Erklärung abgeben können,
vor der Anwaltskanzlei keine Pommes mehr zu essen!)
Meinem Rechtsverständnis nach kann es eigentlich nicht sein, dass ich
füe etwas bezahlen muss, zu dem ich mich ausdrücklich nicht
einverstanden erklärt habe. Jedoch nehme ich an, dass hier auch die
ursprüngliche Sache - die Besitzstörung an sich, bewertet wird und somit
stellt sich halt die Frage... zahlen, weil im Endeffekt aussichtslos
oder Einspruch?