keine Ahnung ob ich hier besser aufgehoben bin als in einer Auto-NG, ich
versuchs mal.
Folgende Situation: Windschutzscheibe geht im Ausland (EU) kaputt
(Vandalismus), Auto ist in Österreich angemeldet, Versicherung ist nur
Haftpflicht. Scheibe muss noch im Ausland getauscht werden, dadurch
befindet sich kein Pickerl mehr auf der Scheibe.
Muss man bezüglich des Pickerls etwas beachten?
Darf man ohne Pickerl (wäre noch gültig; Prüfbericht der §57a-Prüfung
ist vorhanden und wird mitgeführt) über die österreichische Grenze
fahren ohne bei der nächstmöglichen Prüfanstalt "vorbeizuschauen"?
Oder kann man einfach zum Mechaniker/zur Prüfanstalt seines Vertrauens
fahren um dort das Pickerl neu machen bzw. neu kleben zu lassen?
Beste Grüße
Peter
>Folgende Situation: Windschutzscheibe geht im Ausland (EU) kaputt
>(Vandalismus), Auto ist in Österreich angemeldet, Versicherung ist nur
>Haftpflicht. Scheibe muss noch im Ausland getauscht werden, dadurch
>befindet sich kein Pickerl mehr auf der Scheibe.
>
>Muss man bezüglich des Pickerls etwas beachten?
Ich würd den kleinen Teil der Scheibe mit dem Pickerl mitnehmen.
>Oder kann man einfach zum Mechaniker/zur Prüfanstalt seines Vertrauens
>fahren um dort das Pickerl neu machen bzw. neu kleben zu lassen?
Mit dem Teil würde ich das so machen.
Allerdings hab ich keine Ahnung, ob das "rechtens" wäre ;-)
lg
Wolfgang
--
»Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
Neu: http://www.traumrouten.com/Content.Node/motorraeder/triumph/tiger-1050.php
> Oder kann man einfach zum Mechaniker/zur Prüfanstalt seines Vertrauens
> fahren um dort das Pickerl neu machen bzw. neu kleben zu lassen?
Ja. Gegen Vorlage des Prüfberichtes (eigentlich müsste das auch ohne gehen,
da alle Daten sowieso online aufliegen) bekommt man ein neues "Pickerl"
ausgestellt.
Gruss
Mike
Am einfachsten vermutlich bei jedem Automobilklub...
Ich hab das bereits mehrmals so gemacht (bei zerkratzen oder sich
ablösenden Pickerln), ist nie ein Problem gewesen.
Und wenn man einem Polizisten glaubhaft versichern kann, daß die WSS neu
ist und den gültogen Prüfbericht dabei hat, wird das vermutlich im Falle
einer Anhaltung auch kein Problem. Bei größeren Grenzübergängen gibts
aber eh meist einen ÖAMTC...
Kathi (die sogar schon ohne Prüfbericht ein Pickerln bekommen hat, aber
das war ein Neuwagen ;-) )
Praktischer Tip dazu: Du brauchst das gleiche auch f.d. Autobahnvignette
Bernhard
--
e932...@student.tuwien.ac.at http://www.bernhard-zeiler.at/
Ich bin fuer die Einfuehrung eines siebentaegigen Wochenendes -
woechentlich, mit sofortiger Wirkung
Das ist bei Windschutzscheiben uU nicht so einfach. Da brauchst zuerst wen,
der Dir das zusammenschneidet. IMO
lg Gernot
Bernhard Zeiler wrote:
>>Muss man bezüglich des Pickerls etwas beachten?
>
> Praktischer Tip dazu: Du brauchst das gleiche auch f.d. Autobahnvignette
Hab ich keine.
Das bringt mich allerdings zur nächsten Frage: angenommen man hält sich
mit seinem in Österreich angemeldeten Auto (nur haftpflichtversichert)
die meiste Zeit über außerhalb des Landes auf, kann das irgendwelche
Nachteile mit sich bringen?
Gibt es ein gesetzl. Limit bezüglich der Aufenthaltsdauer (nur Auto,
nicht Person), ab der man das Auto in dem Land in dem man sich
hauptsächlich aufhält anmelden sollte/müsste?
Alle Fragen beziehen sich auf den EU-Raum.
Grüße
Peter
<schnipp>
> Das bringt mich allerdings zur nächsten Frage: angenommen man hält sich
> mit seinem in Österreich angemeldeten Auto (nur haftpflichtversichert)
> die meiste Zeit über außerhalb des Landes auf, kann das irgendwelche
> Nachteile mit sich bringen?
> Gibt es ein gesetzl. Limit bezüglich der Aufenthaltsdauer (nur Auto,
> nicht Person), ab der man das Auto in dem Land in dem man sich
> hauptsächlich aufhält anmelden sollte/müsste?
<schnapp>
IANAL (aber hiergroups gibt es ja einige), soviel ich weiß, muss das Auto
am Hauptwohnsitz angemeldet sein. Innerhalb der EU sollte das reichen. Je
nach Alter des Autos musst du halt dann spätestens nach drei Jahren, nach
zwei Jahren oder jährlich einmal ins Land deines Hauptwohnsitzes kommen,
um das Pickerl zu erneuern (unter Berücksichtigung der einschlägigen
Fristen).
Interessant wird es tatsächlich, wenn du das Pickerl (wegen Abwesenheit)
mehr als vier Monate überziehst und dann im Ausland einen Unfall hast -
was dann die heimische Versicherung dazu sagt? Vermutlich wird sie aber
auch gar nicht danach fragen... Bei einer Einreise mit überzogenenm
Pickerl musst du soviel ich weiß jedenfalls "unverzüglich" eine Werkstatt
bzw. einen Autofahrerclub ansteuern und den Fauxpas reparieren.
Mich hat jedenfalls (noch bevor Österreich EU-Mitglied war) in
Deutschland niemand wegen eines abgelaufenen Pickerls beanstandet, und
umgekehrt in Österreich (nach dem EU-Beitritt) niemand wegen einer
abgelaufenen TÜV-Plakette auf dem in DE angemeldeten Auto. (Am Parkplatz
des Münchner Flughafens dauerte es allerdings keine Stunde, bis ich das
"Knöllchen" hinter dem Scheibenwischer hatte...)
Hans.
Wenn ich im Ausland die Scheibe wechseln muss, mach ich das
normalerweise auch nicht selbst, sondern lass das wen machen, der
entsprechendes Werkzeug hat.
Und der kann mir ja dann die §57a sowie die Autobahnvignette
rausschneiden.
lg
Wolfgang
--
"Dogs come when they're called; cats take a message and get back to
you later." - Mary Bly
Neu: http://www.traumrouten.com/Content.Node/motorraeder/triumph/tiger-1050.php
Am einfachsten ist, Du gehst mit dem Prüfbericht zu jenem Mechaniker Deines
Vertrauens und läßt Dir ein neues Pickerl geben. Vermutlich kriegst Du es
auch ohne vorliegenden Prüfbericht, weil der Mechaniker ja eine Kopie davon
hat.
Übrigens, für eine neue Vignette wollte der ÖAMTC eine Reparaturrechnung und
den "restlichen Teil vom Pickerl" (sprich das, wovon Du die Vignette
abziehst, IIRC geht's da vor allem um den unteren Teil, weil da nochmal die
Nummer draufsteht).
Servus, Andreas
Das bringt mich zur nächsten Frage: ist es legal in 2 EU-Ländern
gleichzeitig gemeldet zu sein bzw. welche Probleme kann es mit sich
bringen wenn man sich in Österreich nicht "abmeldet" obwohl man in einem
anderen EU-Land wohnt, gemeldet ist, und einer Vollzeitbeschäftigung
nachgeht?
Die Meldeadresse in Österreich existiert und man ist auch darüber
erreichbar (z.B. durch Verwandte welche die Post öffnen), d.h. es
besteht kein offensichtlicher Grund sich in Österreich abzumelden.
Oder sehe ich das zu naiv?
Danke
Peter
Beruflich einige Jahre im Ausland zu arbeiten oder zu studieren schadet
dem Hauptwohnsitz nicht, wenn klar ist, daß dieser Auslandsaufenthalt nur
befristet bzw. vorübergehend ist.
MfG
Catharina Turnwald
<schnipp>
> Das bringt mich zur nächsten Frage: ist es legal in 2 EU-Ländern
> gleichzeitig gemeldet zu sein bzw. welche Probleme kann es mit sich
> bringen wenn man sich in Österreich nicht "abmeldet" obwohl man in einem
> anderen EU-Land wohnt, gemeldet ist, und einer Vollzeitbeschäftigung
> nachgeht?
<schnapp>
Warum sollte das nicht gehen? Du kannst auch in Österreich mehrere
Wohnsitze haben (das ist z.B. bei auswärts Studierenden regelmäßig der
Fall, aber auch bei Wochenendpendlern oder schlicht bei Leuten, die
irgendwo ein Wochenendhaus besitzen).
Ich habe gut acht Jahre in München gelebt und gearbeitet und war während
dieser Zeit durchgehend in Österreich gemeldet (und im Schnitt auch alle
vier bis sechs Wochen zumindest übers Wochenende da).
Hans.
Catharina Turnwald <c...@reflex.at> wrote:
<schnipp>
> Der Hauptwohnsitz ist aus österreichischer Sicht der Mittelpunkt der
> Lebensinteressen, d.h. jener Ort, an dem zB. die Familie lebt, man
> eine Wohnung gemietet hat oder ein Haus besitzt und zu dem man die
> stärksten sozialen oder auch beruflichen Beziehungen hat und an den
> man wieder (früher oder später) zurückkehren möchte - das was man im
> allgemeinen Sprachgebrauch eben als Heimatort bezeichnet.
>
> Beruflich einige Jahre im Ausland zu arbeiten oder zu studieren
> schadet dem Hauptwohnsitz nicht, wenn klar ist, daß dieser
> Auslandsaufenthalt nur befristet bzw. vorübergehend ist.
Darüberhinaus kann man in Österreich ja auch nur einen Nebenwohnsitz
behalten. Dann sollte dort aber das Auto nicht mehr angemeldet sein :-)
In der Praxis wirds halt schwer festzustellen sein, ob es ein Haupt-
oder Nebenwohnsitz ist. Die Absicht, wieder zurückzukehren, kann einem
kaum jemand widerlegen...
Hans.
Seltsam! Von meinem Bruder weiß ich, daß er sich in Österreich abmelden
mußte und einen "Nichtmeldeschein" (wie auch immer das wirklich geheißen
hat) mitbringen mußte, um sich in Deutschland anmelden zu können. Aber
vielleicht war die Meldung in .de auch wegen des Stipendiums nötig. Und
wenn ich ehrlich bin, find ich schon, daß dein "Lebensmittelpunkt" in
Deutschland ist, wenn du jahrelang dort wohnst. Auch wenns "nur" für ein
Studium ist!
Kathi (die aber GsD noch nie solche Probleme hatte)
Hier in Schweden verlangen die Behörden keinen Nachweis der Abmeldung,
d.h. man kann auch doppelt (AT und SE) hauptgemeldet sein.
Grüße
Peter
Danke!
Grüße
Peter