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Fahrverbot ausgen. Anrainer

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Hannes Schlichting

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Jun 18, 2001, 10:47:30 AM6/18/01
to
Hallo!

Ich wohne in einer Straße (Sackgasse), in der "Fahrverbot ausgenommen
Anrainer" gilt. Leider kommt es aber trotzdem sehr oft vor, daß Fremde diese
Straße befahren um den anschließenden, weiterführenden Fußweg schneller zu
erreichen.
Meine Frage: Könnte ich dort widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge
abschleppen lassen, bzw. ihnen eine Strafe verpassen lassen? Das Problem
ist, daß ja keiner weiß, welche Autos wirklich Anrainern gehören. Außerdem
könnten ja die Autos auch Personen gehören, die bei Anrainern zu Besuch
sind. Dann ist das Befahren doch auch erlaubt, oder?
Würde die gerufene Polizei tatsächlich alle dort abgestellten Fahrzeuge
"bestrafen" und die, die dann nachweisen können, daß sie zu Besuch waren
oder dort wohnen, müßten dann berufen?
Oder könnte die Polizei nur bestrafen, wenn Sie einen Nich-Anrainer
inflagranti beim reinfahren erwischt?

Was könnte man sonst dagegen tun? Ich bin ja nicht böswillig, aber 1. ist es
nun einfach einmal verboten dort zu fahren und 2. sind die Parkplätze dort
wirklich sehr knapp. Die nächste Parkmöglichekeit liegt ca. 300-400m weiter
bergab. Also keinen Parkplatz finden heißt ca. 5 Minuten Fußmarsch ziemlich
bergauf. Und das nervt.

Wäre für Tips sehr dankbar.

Bis dann ...
Hannes

Peter Horny

unread,
Jun 18, 2001, 12:22:15 PM6/18/01
to
"Hannes Schlichting" <h.schl...@gmx.net> schrieb:

> Ich wohne in einer Straße (Sackgasse), in der "Fahrverbot ausgenommen
> Anrainer" gilt. Leider kommt es aber trotzdem sehr oft vor, daß Fremde
> diese Straße befahren um den anschließenden, weiterführenden Fußweg
> schneller zu erreichen.

Das heißt, sie parken dort und sind somit leicht erwischbar. Zumindest das
Fahrzeug.

Falls es immer die selben Falschparker sind, dann könntest Du mal (ev. mit
Nachbarn, die sind ja auch betroffen) *freundlich* formulierte Zettel
hinter den Scheibenwischer klemmen. Inhalt sinngemäß: "Sie parken auf
einem Straßenstück, das sie nur durch Mißachtung eines Fahrverbotes
erreicht haben. Sie verstoßen damit gegen § xy der STVO. Im Interesse der
berechtigten Anrainer bitten wir Sie, in Hinkunft nicht mehr hier zu
parken. bla bla blubb usw. etc."

> Meine Frage: Könnte ich dort widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge
> abschleppen lassen, bzw. ihnen eine Strafe verpassen lassen?

Ja. Weil man auf Straßen, die nur durch Mißachtung eines Fahrverbotes
erreichen kann, automtisch nicht parken darf. Es muß also nicht das
fahrende KFZ in flagranti ertappt werden.

> Das
> Problem ist, daß ja keiner weiß, welche Autos wirklich Anrainern
> gehören. Außerdem könnten ja die Autos auch Personen gehören, die bei
> Anrainern zu Besuch sind.

Das Problem besteht natürlich. Wie gesagt, ich würde es mal auf die
freundliche Tour probieren. Wenn die Falschfahrer immer andere sind, dann
sind solche Hinweise natürlich nicht nutzbringend. Und außer der
persönlichen Befriedigung brächte auch eine Strafzettelverteilung nichts -
der Parkplatz ist ja ohnehin verstellt.

Gefühlsmäßig würde ich sagen, daß Abschleppen eine übertriebene und für
den Auftraggeber finanziell riskante Maßnahme wäre, außer es ist ein
Anrainer in seinen privaten Rechten verletzt (Verstellen der
Hauseinfahrt).

> Was könnte man sonst dagegen tun?

Zum Fahrverbot eine knallgelbe Zusatztafel mit dem Hinweis montieren, daß
widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge bestraft werden. So weiß ein
Außenstehender wenigstens, was ihn erwartet. Und es wäre eine vorbeugende
Maßnahme.


Peter

dwaidelich

unread,
Jun 19, 2001, 2:57:42 AM6/19/01
to

> Was könnte man sonst dagegen tun?

photographieren und anzeigen?

Hannes Schlichting

unread,
Jun 19, 2001, 9:13:33 AM6/19/01
to

"Peter Horny" <use...@aon.at> schrieb im Newsbeitrag
news:Xns90C4BAB...@ID-48992.news.dfncis.de...

> Falls es immer die selben Falschparker sind, dann könntest Du mal (ev. mit
> Nachbarn, die sind ja auch betroffen) *freundlich* formulierte Zettel
> hinter den Scheibenwischer klemmen. Inhalt sinngemäß: "Sie parken auf
> einem Straßenstück, das sie nur durch Mißachtung eines Fahrverbotes
> erreicht haben. Sie verstoßen damit gegen § xy der STVO. Im Interesse der
> berechtigten Anrainer bitten wir Sie, in Hinkunft nicht mehr hier zu
> parken. bla bla blubb usw. etc."

Es sind leider immer andere Autos, sonst hätte ich das bestimmt schon
versucht.

> > Meine Frage: Könnte ich dort widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge
> > abschleppen lassen, bzw. ihnen eine Strafe verpassen lassen?
>
> Ja. Weil man auf Straßen, die nur durch Mißachtung eines Fahrverbotes
> erreichen kann, automtisch nicht parken darf. Es muß also nicht das
> fahrende KFZ in flagranti ertappt werden.

Aber die Polizei bzw. der Abschleppdienst weiß doch nicht, wem der Wagen
wirklich gehört. Vielleicht einem Besuch, oder der Nachbar hat sein Auto in
der Werkstätte und dafür einen Leihwagen. Würden diese trotzdem abschleppen?
Wer müßte die Kosten dann dafür übernehmen, wenn sich das Abschleppen als zu
unrecht herausstellt?

> Wie gesagt, ich würde es mal auf die
> freundliche Tour probieren. Wenn die Falschfahrer immer andere sind, dann
> sind solche Hinweise natürlich nicht nutzbringend. Und außer der
> persönlichen Befriedigung brächte auch eine Strafzettelverteilung nichts -
> der Parkplatz ist ja ohnehin verstellt.

Naja ... Befriedigung ... hin und wieder zum Telefon greifen und die Polizei
rufen ist auf die Dauer zwar auch nervend aber nicht so nervend wie täglich
zu Fuß eine Zettelverteilrunde zu machen um die Leute darauf hinzuweisen.

> Gefühlsmäßig würde ich sagen, daß Abschleppen eine übertriebene und für
> den Auftraggeber finanziell riskante Maßnahme wäre, außer es ist ein
> Anrainer in seinen privaten Rechten verletzt (Verstellen der
> Hauseinfahrt).

Denke ich auch, denn Einfahrten werden keine verstellt.

> > Was könnte man sonst dagegen tun?
>
> Zum Fahrverbot eine knallgelbe Zusatztafel mit dem Hinweis montieren, daß
> widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge bestraft werden. So weiß ein
> Außenstehender wenigstens, was ihn erwartet. Und es wäre eine vorbeugende
> Maßnahme.

Gute Idee ... aber so eine Tafel dürfte man sicher nicht direkt unter dem
originalen Verkehrszeichen auf der selben Stange anbringen, oder? Da müßte
man schon selbst eine Halterung bauen denke ich.

Danke ...
Hannes


Clemens Aigner

unread,
Jun 19, 2001, 10:11:41 AM6/19/01
to
Hannes Schlichting wrote:

>
> Aber die Polizei bzw. der Abschleppdienst weiß doch nicht, wem der Wagen
> wirklich gehört. Vielleicht einem Besuch, oder der Nachbar hat sein Auto in

Ausgenommen Anrainer? Ich denke mal, da duerfen Besucher gar nicht fahren!
Oder?


> > Zum Fahrverbot eine knallgelbe Zusatztafel mit dem Hinweis montieren, daß
> > widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge bestraft werden. So weiß ein
> > Außenstehender wenigstens, was ihn erwartet. Und es wäre eine vorbeugende
> > Maßnahme.
>
> Gute Idee ... aber so eine Tafel dürfte man sicher nicht direkt unter dem
> originalen Verkehrszeichen auf der selben Stange anbringen, oder? Da müßte
> man schon selbst eine Halterung bauen denke ich.

Und auf oeffentlichem Grund aufstellen? Ich wuerde das bleiben lassen.

Lg
Clemens

Daniel F. Hruska

unread,
Jun 19, 2001, 11:52:57 AM6/19/01
to

"Clemens Aigner" <aig...@websms.at> schrieb im Newsbeitrag
news:3B2F5D9D...@websms.at...

> Hannes Schlichting wrote:
>
> >
> > Aber die Polizei bzw. der Abschleppdienst weiß doch nicht, wem der
Wagen
> > wirklich gehört. Vielleicht einem Besuch, oder der Nachbar hat sein
Auto in
>
> Ausgenommen Anrainer? Ich denke mal, da duerfen Besucher gar nicht
fahren!
> Oder?

stimmt, ausgenommen Anlieger = inkl Besucher, ausgenommen Anrainer = keine
Besucher nur dort wohnende Personen

Hannes Schlichting

unread,
Jun 19, 2001, 12:05:57 PM6/19/01
to

"Daniel F. Hruska" <hru...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:9gnsi2$plo$1...@news.netway.at...

> stimmt, ausgenommen Anlieger = inkl Besucher, ausgenommen Anrainer = keine
> Besucher nur dort wohnende Personen

Tatsächlich? Hat schon jemand eine Tafel gesehen wo "ausgenommen Anlieger"
draufgestanden ist? Bewußt ist mir so eine noch nie aufgefallen ...

Bis dann ...
Hannes

Florian Burger

unread,
Jun 19, 2001, 12:42:21 PM6/19/01
to
Hannes Schlichting schrieb:

Dazu:

VwGH 17.2.1966, Z 1768/65, ZVR 1966/325: "Der Wortlaut 'Ausgenommen
Fahrzeuge für die Anrainer' auf einer Zusatztafel zum Fahrverbot ist nicht
eindeutig und leicht verständlich; eine mehrfache Auslegung des Sinnes
dieser Zusatztafel ist möglich."

Ebenso OGH 27.9.1984, 6 Ob 815/83 mit dem Beisatz: "Der durchschnittliche
Verkehrsteilnehmer wird die Zusatztafel 'Ausgenommen Anrainer' zwanglos
dahin verstehen, daß damit der Verkehr nicht nur für die Anrainer, sondern
auch für deren Besucher, Gäste, Lieferanten etc gestattet wird. Zwischen
den Zusätzen 'Anlieger frei' oder 'Frei für Anlieger' einerseits und
'Anliegerverkehr frei' andererseits ist nicht zu unterscheiden. In beiden
Fällen ist das Befahren der Straße nicht bloß durch Anlieger, sondern auch
der Verkehr mit den Anliegern zulässig."

Florian

--
"Das österreichische Zivildienstrecht"
ISBN 3-8311-0562-6
www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3831105626/
www.zivildienstrecht.at

Richard Hanisch

unread,
Jun 19, 2001, 1:18:59 PM6/19/01
to
"Hannes Schlichting" <h.schl...@gmx.net> wrote:

>> Zum Fahrverbot eine knallgelbe Zusatztafel mit dem Hinweis montieren,
>> daß widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge bestraft werden. So weiß ein
>> Außenstehender wenigstens, was ihn erwartet. Und es wäre eine
>> vorbeugende Maßnahme.
>
>Gute Idee ... aber so eine Tafel dürfte man sicher nicht direkt unter
>dem originalen Verkehrszeichen auf der selben Stange anbringen, oder? Da
>müßte man schon selbst eine Halterung bauen denke ich.

in dem kleindienst-buch steht, daß die tafel dann üngültig is, wenn auch ein
nicht-stvo-konformes schild darauf is.

Florian Burger

unread,
Jun 19, 2001, 2:11:48 PM6/19/01
to
Herbert schrieb:

> Florian Burger <flor...@aon.at> wrote:
>> Dazu:
>
>> VwGH 17.2.1966, Z 1768/65, ZVR 1966/325: "Der Wortlaut 'Ausgenommen
>> Fahrzeuge für die Anrainer' auf einer Zusatztafel zum Fahrverbot ist
>> nicht eindeutig und leicht verständlich; eine mehrfache Auslegung des
>> Sinnes dieser Zusatztafel ist möglich."
>
>> Ebenso OGH 27.9.1984, 6 Ob 815/83 mit dem Beisatz: "Der
>> durchschnittliche Verkehrsteilnehmer wird die Zusatztafel 'Ausgenommen
>> Anrainer' zwanglos dahin verstehen, daß damit der Verkehr nicht nur
>> für die Anrainer, sondern auch für deren Besucher, Gäste, Lieferanten
>> etc gestattet wird. Zwischen den Zusätzen 'Anlieger frei' oder 'Frei
>> für Anlieger' einerseits und 'Anliegerverkehr frei' andererseits ist
>> nicht zu unterscheiden. In beiden Fällen ist das Befahren der Straße
>> nicht bloß durch Anlieger, sondern auch der Verkehr mit den Anliegern
>> zulässig."
>

> Hmm, koenntest du mal
> http://www.volksanw.gv.at/bericht/kaernten/16_17/htm/10.htm
> kommentieren?
> Zitat:
> Wie aus mehreren Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes
> hervorgeht, sind bei der Anwendung straßenpolizeilicher Vorschriften
> lediglich Liegenschaftseigentümer bzw. Nutzungsberechtigte von
> Liegenschaften, die an das betreffende Straßenstück angrenzen, als
> Anrainer anzusehen. Keinesfalls fallen Kunden eines Betriebes unter
> diesen Anrainerbegriff.
>
> Ist das was da steht ganz einfach falsch?

Nein, falsch ist es nicht, aber es deutet darauf, dass die Höchstgerichte
(OGH <-> VwGH) nicht ganz derselben Rechtsansicht sind (wäre nicht das
erste Mal!).

Während der OGH offensichtlich in 6 Ob 815/83 (zumindest nach dem Leitsatz)
der Ansicht ist, auch Besucher und Gäste (somit wohl auch Kunden) seien zu
den "Anrainern" zu zählen, ist nach dem Bericht der Volksanwaltschaft der
VwGH nicht dieser Ansicht. Dies steht auch nicht im Widerspruch zu der von
mir zitierten VwGH-Entscheidung vom 17.2.1966, die nur besagt, dass eine
verschiedene Auslegung (in dem Sinne, wer jetzt aller Anrainer ist
und wer nicht) möglich sei.

> Kann man solche Entscheidungen des OGH oder des VwGH irgendwo
> nachlesen?

Nachzulesen unter www.ris.bka.gv.at, wo zumindest die Leitsätze dieser
Erkenntnisse angegeben sind.

> Insbesondere verwundert mich bei deinem Zitat das einmal von
> Anrainer und dann wieder von Anlieger die Rede ist.

Ist mir zwar auch aufgefallen, steht aber so im besagten Leitsatz.

Norbert Passler

unread,
Jun 19, 2001, 2:40:28 PM6/19/01
to
Hi.

Hannes Schlichting schrieb:

>Tatsächlich? Hat schon jemand eine Tafel gesehen wo "ausgenommen
>Anlieger" draufgestanden ist? Bewußt ist mir so eine noch nie
>aufgefallen ...

Also bei uns steht "Ausgenommen Berechtigte", wer das auch immer sein mag.
Davor stand auch "Ausgenommen Anrainer", was dann aber wegen den Besuchern
zu Problemen geführt hat.

Im übrigen finde ich die Idee mit dem Hinweisschild recht gut, anbringen
müsste man die doch auch dürfen (die Stange an der die Fahrverbotstafel
steht ist ja auch im Privateigentum, oder?).

Grüße Norbert

--
Norbert Paßler
ICQ: 24308985

ACHTUNG: Meine neue e-mail Adresse lautet: norbert...@uni-graz.at

Hannes Schlichting

unread,
Jun 19, 2001, 3:10:10 PM6/19/01
to

"Richard Hanisch" <spam....@kuraz.cjb.net> schrieb im Newsbeitrag
news:Xns90C5C507F97F...@news.ycom.at...
> "Hannes Schlichting" <h.schl...@gmx.net> wrote:

> in dem kleindienst-buch steht, daß die tafel dann üngültig is, wenn auch
ein
> nicht-stvo-konformes schild darauf is.

Womit ich mir ins eigene Fleisch schneiden würde ... ;-)

Bis dann ...
Hannes

Hannes Schlichting

unread,
Jun 19, 2001, 3:09:10 PM6/19/01
to

"Norbert Passler" <norbert...@uni-graz.at> schrieb im Newsbeitrag
news:Xns90C5D2B6AA262n...@130.133.1.4...

> Im übrigen finde ich die Idee mit dem Hinweisschild recht gut, anbringen
> müsste man die doch auch dürfen (die Stange an der die Fahrverbotstafel
> steht ist ja auch im Privateigentum, oder?).

Schild und Straße sind nicht auf Privatgrund. Daher weiß ich nicht so recht

Peter Horny

unread,
Jun 19, 2001, 7:14:08 PM6/19/01
to
"Hannes Schlichting" <h.schl...@gmx.net> schrieb:

>
> "Norbert Passler" <norbert...@uni-graz.at> schrieb...


>
>> Im übrigen finde ich die Idee mit dem Hinweisschild recht gut,
>> anbringen müsste man die doch auch dürfen (die Stange an der die
>> Fahrverbotstafel steht ist ja auch im Privateigentum, oder?).
>
> Schild und Straße sind nicht auf Privatgrund. Daher weiß ich nicht so
> recht ...

Ich weiß ja nicht, wo Du wohnst. Aber ich würde mich nicht allzu
ehrfürchtig verstecken. Sondern die Gemeinde drauf aufmerksam machen (je
kleiner der Ort, umso leichter gehts), ob nicht ein Zusatztaferl montiert
werden könnte. Zumal es sich um eine Gemeindestraße innerhalb des
Ortsgebiets handelt.

Bzw. den Bürgermeister fragen, ob er etwas gegen die Anbringung hat, und
dann in Eigenregie eine solche Tafel (allerdings in "normaler" Qualität,
sonst wirkts lächerlich) anbringen. Die Kosten liegen nur bei ein paar
Hundert Schilling.

Peter

Peter Horny

unread,
Jun 19, 2001, 7:19:55 PM6/19/01
to
"Daniel F. Hruska" <hru...@gmx.net> schrieb:

>
> "Clemens Aigner" <aig...@websms.at> schrieb...

>> Ausgenommen Anrainer? Ich denke mal, da duerfen Besucher gar nicht
>> fahren! Oder?
>
> stimmt, ausgenommen Anlieger = inkl Besucher, ausgenommen Anrainer =
> keine Besucher nur dort wohnende Personen

Damit ich mein Gerücht auch noch dazuwerfe ;-)

Mir ist es so bekannt, daß Anlieger und Anrainer im praktischen Gebrauch
gleichzusetzen sind. Ein Anrainer sei einer, dessen Grundstück unmittelbar
an diese Straße angrenze (auch wenn es ein Hintertürl im Gartenzaun ist
und die Wohnadresse ganz anders lautet).

Und ein Anlieger sei angeblich grundsätzlich jeder, der ein Anliegen habe,
diese Straße zu benutzen. Das muß nicht unbedingt der Besuch eines
Anrainers sein, sondern kann auch das Einkaufen in einem Geschäft oder die
Geldbehebung an einem Bankomaten sein. Oder auch das bloße Parken des
Fahrzeuges, auch wenn man dann zu Fuß ganz wo anders hingeht. - Verboten
sei lediglich die Benützung der Straße zum Zwecke der Durchfahrt.

Ist da was Wahres dran? - Verkehrsjuristen vor! ;-)

Peter

Richard Hanisch

unread,
Jun 20, 2001, 12:55:11 AM6/20/01
to
"Hannes Schlichting" <h.schl...@gmx.net> wrote:

>> in dem kleindienst-buch steht, daß die tafel dann üngültig is, wenn
>> auch ein nicht-stvo-konformes schild darauf is.
>
>Womit ich mir ins eigene Fleisch schneiden würde ... ;-)

wobei ich das irgendwie komisch fände, wenn einfach nur jemand ein 2. schild
anbringen müßte und damit jedes andere ungültig machen könnte...

Hannes Schlichting

unread,
Jun 20, 2001, 1:05:14 PM6/20/01
to
"Hans-Christian (HC) Grosz" <gr...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:9h9vitsngebgmljfe...@4ax.com...

> Schild wurde aufgestellt und Polizei lauerte im Feld. Hat wohl einige
> erwischt, wobei man mit Argumentation ("Aso? Hab ich nicht gewusst")
> straffrei weiterfahren durfte ("Aber nur ausnahmsweise!"), kurz später
> wurde das Schild in ein "Nur für LKW" umgewandelt.
>
> Zu Deinem Fall: Einerseits dürfte nur die Örtlichkeit Bescheid wissen,
> das es sich da um einen Schleichweg handelt, ein rigoroses Strafen
> wird also kurzfristig abschreckend wirken, andererseits stellt sich
> die Frage, warum dort überhaupt ein "Nur für Anreiner"-Schild
> aufgestellt ist? Ich meine, auf welcher Grundlage gibts so ein
> Einschränkungsschild?

Das Beispiel ist überhaupt nicht mit meiner Situation vergleichbar. Hier bei
uns gibt es, da die Straße sehr schmal ist (nur 1 Autobreite), nur eine Hand
voll Parkplätze und ein paar Häuser deren Bewohner natürlich auch parken
wollen. Des weiteren ist dort ein Wanderweg und viele, die sich den
Fußmarsch etwas erleichtern wollen, fahren mit dem Auto erst mal hinauf und
fangen dann oben zu spazieren an. Das sind ein paar hundert Meter, die schon
ziemlich steil sind. Für einen Wanderer ist es denke ich zumutbar, daß er
von unten loswandert, aber wenn ich mit dem Auto nach Hause komme und kann
nirgends parken, dann ist das nicht so lustig.

Naja ... ich danke Euch für die Ratschläge und Tips und werde mir mal
überlegen, wie ich die Sache angehe.

Bis dann ...
Hannes


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