Am 25.04.2018 um 18:22 schrieb Werner Tann:
> Was ist das für eine halbgare Formulierung "wird nicht empfohlen". Ja,
> ist es nun erlaubt oder nicht?
Es ist alles erlaubt, was nicht verboten ist.
KFG, § 20 - ist die mir einzige bekannte Bestimmung, die Dir verbietet,
dass Du Dein Auto nicht wie ein Polizeifahrzeug aussehen lassen darfst.
Und dort wird ein kleiner Aufkleber nicht dediziert verboten, die
Formulierung lautet konkret:
(8) Das Anbringen von über die ganze Hinterseite oder über die ganze
Seitenwand verlaufenden waagrechten Streifen aus rot fluoreszierendem
oder rot rückstrahlendem Material von mehr als 100 mm Höhe an anderen
als Fahrzeugen, die zur Verwendung im Bereich des öffentlichen
Sicherheitsdienstes bestimmt sind, ist unzulässig. Weiters ist das
Anbringen von Streifen aus rot fluoreszierendem oder rot rückstrahlendem
Material an Fahrzeugen in der Art, dass es dadurch zu einer Verwechslung
mit Fahrzeugen, die zur Verwendung im Bereich des öffentlichen
Sicherheitsdienstes bestimmt sind, kommen kann, unzulässig.