Meine Freundin hat ihr Auto verkauft und wir stehen jetzt vor
folgender Herausforderung:
Wir sind in Wien zuhause und der Käufer in NÖ.
Der Käufer hat den Betrag überwiesen und wir bringen ihm das Auto am
Donnerstag nach NÖ.
Wie sollen wir das mit der Abmeldung erledigen?
Kann ich dem Käufer eine Vollmacht für die Abmeldung geben und er
erledigt die Abmeldung am Freitag (Donnerstag ist ja Feiertag)? Wenn
ja, was muß ich hier beachten?
Ich muß auch noch eine Betätigung für die Übergabe des KFZ schreiben.
Hat jemand eine solche Bestätigung für mich bzw. kann mir jemand mit
eine Formulierung aushelfen?
Vielen Dank im Voraus
Thomas
Soweit klar
> Wie sollen wir das mit der Abmeldung erledigen?
> Kann ich dem Käufer eine Vollmacht für die Abmeldung geben und er
> erledigt die Abmeldung am Freitag (Donnerstag ist ja Feiertag)? Wenn
> ja, was muß ich hier beachten?
Wenn du die Nummern am Auto lässt und der Käufer meldet das KFZ nicht ab hat
deine Freundin ein Problem da SIE als Halter des KFZ für alle anfallenden
Rechtsansprüche ( Strafen, Fahrerflucht, Versicherung ) der erste
Ansprechpartner der Behörde ist.
Also mein Tipp:
Kaufvertrag Faxen
Retourfax abwarten dannach Abmelden und am Freitag mit Typenschein nach NÖ
zum Käufer fahren dieser soll anmelden und beim retourfahren den Käufer
mitnehmen und KFZ in Wien übergeben.
> Ich muß auch noch eine Betätigung für die Übergabe des KFZ schreiben.
> Hat jemand eine solche Bestätigung für mich bzw. kann mir jemand mit
> eine Formulierung aushelfen?
Kaufvertrag auf www.oaemtc.at oder www.arboe.at
> Vielen Dank im Voraus
>
Bidde Bidde
H.G
Thomas S. wrote:
> Hallo!
>
> Meine Freundin hat ihr Auto verkauft und wir stehen jetzt vor
> folgender Herausforderung:
>
> Wir sind in Wien zuhause und der Käufer in NÖ.
> Der Käufer hat den Betrag überwiesen und wir bringen ihm das Auto am
> Donnerstag nach NÖ.
>
> Wie sollen wir das mit der Abmeldung erledigen?
> Kann ich dem Käufer eine Vollmacht für die Abmeldung geben und er
> erledigt die Abmeldung am Freitag (Donnerstag ist ja Feiertag)? Wenn
> ja, was muß ich hier beachten?
Würde ich keinesfalles machen. Es sei denn, dass du den Käufer gut
kennst und ihm blind vertrauen kannst. Mir währe sonst das Risiko viel
zu hoch, dass der Käufer z.B. auf der Fahrt zur Zulassungsstelle mit dem
Kennzeichen, also mit der Zulassung deiner Freunding in einen Unfall
verwickelt ist. Die Folgen währen: Haftpflichtversicherung deiner
Freundin haftet. Ergo Malus für deine Freundin. Kommt öfter vor als man
denkt. Begeht der Lenker dann vieleicht noch Fahrerflucht wird ganz schlimm.
Weiters: was ist wenn der neue Eigentümer das Fahrzeug nicht abmeldet
und mit dem Kennzeichen deiner Freundin weiter fährt. - Zumindest
vermeidbare Behördenwege. - Kommt auch öfter vor als man glauben möchte.
Wenn es jedoch der einzige praktikable Weg ist, dass der neue Eigentümer
das Kfz samt Kennzeichen und Zulassungsschein übernimmt, dann schaut
euch wenigstens seinen Führerschein genau an und notiert euch zumindest
die Dokumentennummer, die Ausstellungsbehörde und für welche
Klasse/Gruppe der Führerschein ausgestellt ist. Sonst gibts womöglich
noch Schwierigkeiten wenn deine Freundin als Zulassungsbesitzerin
jemanden ohne entsprechender Lenkberechtigung das Fahren mit dem auf sie
zugelassenene Fzg. ermöglicht hat. (Eigentumsverhältnisse spielen keiner
Rolle)
> Ich muß auch noch eine Betätigung für die Übergabe des KFZ schreiben.
> Hat jemand eine solche Bestätigung für mich bzw. kann mir jemand mit
> eine Formulierung aushelfen?
Das geht relativ einfach Formlos bzw. nimm einen vorgefertigten
Kaufvertrag von ARBOE oder OEAMTC oder von sonst wem.
> Vielen Dank im Voraus
>
> Thomas
bitte, peda
Hi!
> Wie sollen wir das mit der Abmeldung erledigen?
> Kann ich dem Käufer eine Vollmacht für die Abmeldung geben und er
> erledigt die Abmeldung am Freitag (Donnerstag ist ja Feiertag)? Wenn
> ja, was muß ich hier beachten?
Beachte, daß das Kfz auch bei deiner Versicherung abgemeldet wird. Laß die
die Abmeldebestätigung faxen.
Es kann dir sonst passieren, daß du weiterhin die Versicherung für ein Kfz,
das gar nicht mehr auf dich angemeldet ist, zahlst. Versicherungsvertreter
sparen sich meiner Erfahrung nach den Mehraufwand recht gerne und du darfst
beim Käufer um die Abmeldebestätigung "ansuchen", der sie wiederum bei
seiner Versicherung besorgen muß, damit du keine Versicherung mehr zahlen
"darfst".
> Ich muß auch noch eine Betätigung für die Übergabe des KFZ schreiben.
> Hat jemand eine solche Bestätigung für mich bzw. kann mir jemand mit
> eine Formulierung aushelfen?
Kaufvertrag bei ARBOE oder OEAMTC downloaden.
> Vielen Dank im Voraus
> Thomas
lg,
Thorsten
> Meine Freundin hat ihr Auto verkauft und wir stehen jetzt vor
> folgender Herausforderung:
> Wir sind in Wien zuhause und der Käufer in NÖ.
> Der Käufer hat den Betrag überwiesen und wir bringen ihm das Auto am
> Donnerstag nach NÖ.
> Wie sollen wir das mit der Abmeldung erledigen?
(...)
Ich würde die Kennzeichen mitnehmen, das Auto selber abmelden und den
Typenschein per Post (ev. eingeschrieben) schicken.
LG, Toni
--
---------------------------------------------------------------------------
e9427514 (at) student.tuwien.ac.at
> Meine Freundin hat ihr Auto verkauft und wir stehen jetzt vor
> folgender Herausforderung:
> Wir sind in Wien zuhause und der Käufer in NÖ.
> Der Käufer hat den Betrag überwiesen und wir bringen ihm das Auto am
> Donnerstag nach NÖ.
> Wie sollen wir das mit der Abmeldung erledigen?
(...)
Die Abmeldung unbedingt selber erledigen!
Das Fahrzeug überstellen, die KZ-Taferl mitnehmen, abmelden und
Typenschein per Post einschicken.
Thomas S. <Thom...@gmx.at> schrieb:
> Meine Freundin hat ihr Auto verkauft und wir stehen jetzt vor
> folgender Herausforderung:
Wir haben genau dieses Problem mit einem einfachen Satz im Kaufvertrag
so gelöst (bei uns war es halt eine Einzelgenehmigung):
"Der Einzelgenehmigungsbescheid wird nach Überstellung des Fahrzeuges
zum Käufer und vollständiger Bezahlung des Kaufpreises binnen einer
Woche übermittelt."
Also mit 2 Autos hingefahren, Nummerntafel abgeschraubt,
Einzelgenehmigung nur zur Einsicht vorgelegt, Kaufvertrag beiderseits
unterschrieben, Geld kassiert, Auto am nächsten (Werk-) Tag abgemeldet
und Einzelgenehmigungsbescheid eingeschrieben per Post geschickt.
Das gegenseitige Risiko ist dabei recht gering - auf der einen Seite
hat der Käufer das Fahrzeug als "Pfand" und andererseits bringt ein
Typenschein ohne dazugehörigen Fahrzeug dem Verkäufer nichts (ok, wenn
es gestohlen ist vielleicht... ;-) ).
HTH!
Roland
Vielen Dank für eure Antworten!
Werde es nun so lösen:
Am Donnerstag mit 2 Autos hinfahren das Auto dort stehen lassen und
die Taferln mitnehmen.
Am nächsten Werktag abmelden und dem Käufer den Typenschein zukommen
lassen (ob eingeschrieben oder ob wir uns auf treffen ist
ausmachungssache).
Hat jemand für mich eine Formulierung um die Übergabe des KFZ am
Donnerstag bestätigen zu lassen?
Danke
Gruß
Thomas
Thomas S. <Thom...@gmx.at> schrieb:
> Hat jemand für mich eine Formulierung um die Übergabe des KFZ am
> Donnerstag bestätigen zu lassen?
"Ich, [Käufer], bestätige die Übernahme des Fahrzeuges [Typ] von
[Verkäufer]. Das Fahrzeug befindet sich in dem im Kaufvertrag
vereinbartem Zustand.
[Ort], [Datum]
[Unterschrift]"
HTH!
Roland
(IANAL... ;-) )
Gruß
Thomas
On Tue, 3 May 2005 17:47:21 +0200, "Roland Messerschmidt"
<nos...@rfc2606.invalid> wrote:
>...