Heinrich Moser <
use...@heinzi.at> schrieb:
> Hi!
>
>
f.g....@gmail.com writes:
>> Lt. dieser Websites, und anderen Quellen im Internet, müsste
>> mindestens einmal im Jahr ein Rauchfangkehrer in meiner Wohnung
>> auftauchen, mein Gerät überprüfen, durch ein "Putztürchen" (von dem
>> ich in meiner handwerklichen Unbedarftheit nichtmal wüsste wo es ist)
>> den Abzug reinigen, und dann eine Prüfplakette aufkleben. Wie gesagt,
>> ich lebe seit vier Jahren hier. Nichts davon ist jemals passiert. Und
>> ich habe auch nie Post oder gar eine Strafverfügung bekommen, dass das
>> beanstandet worden wäre. Am Gerät ist keine Plakette. Ob ich in den
>> vergangenen Jahren jemals ein Schreiben wie heute bekommen habe kann
>> ich nicht sicher sagen.
>>
>> Wie kann das sein? Hat jemand da schon Erfahrungen damit gemacht? Ich
>> könnte mir zwar verschiedene Szenarien vorstellen, aber keines ist in
>> meinen Augen wirklich realistisch.
>>
> [...]
>>
>> Kann es sein, dass es der Firma einfach egal war? Sie haben
>> angeklopft, niemand hat aufgemacht (sie kommen ja nicht zu sehr
>> realistischen Zeiten - wieviele Leute sind werktags vormittag schon
>> zuhause...), und weil ihnen alles andere zu umständlich war haben sie
>> meine Wohnung trotzdem als "erledigt" abgehakt?
>
> Scheint mir die realistischste Erklärung zu sein. Mir sind folgende
> Varianten bekannt:
>
> Variante 1. Man ist da und lässt den Rauchfangkehrer rein.
>
> Variante 1a. Das Putztürchen ist zugänglich: Er fährt mal kurz mit dem
> Besen rein, macht ein wenig Dreck, und geht wieder.
>
> Variante 1b. Der Putztürchen ist zutapeziert oder hinter einem Kasten:
> Man bekommt vom Rauchfangkehrer den mündlichen Auftrag, das bis zur
> Hauptkehrung nächstes Jahr zugänglich zu machen. Der Vorgang kann sich
> durchaus mehrere Jahre wiederholen.
>
> Variante 2. Man ist nicht daheim oder tut so, als wäre man nicht daheim.
>
> Variante 2a. Nicht passiert.
>
> Variante 2b. Man findet im Postkastl einen Zettel mit dem Hinweis, dass
> man zur Hauptkehrung nicht angetroffen wurde, und dass man bitte zu
> $ERSATZTERMIN daheim sein oder unter $TELEFONNUMMER einen alternativen
> Termin vereinbaren soll.
>
>
> Wie gesagt, das ist kein juristischer Rat sondern eine kurze
> Zusammenfassung dessen, was mir Wiener Bekannte im Laufe der Jahre über
> ihre Erfahrungen mit dem Rauchfangkehrer erzählt haben.
>
n allen genannten Fällen handelt der Rauchfangkehrer ungesetzlich
(Feuerpolizeigesetz oder so), weil er nicht nur den Abzug reinigen und
überprüfen muß, sondern auch die Funktion aller angeschlossenen Geräte.
Ganz besondes Gasbetriebene, deren Funktion muß in deutlich größerem
Umfang überprüft werden, was mit einer Plakette (gibt es irgendwas in
Österreich, was noch nicht mindestens ein Pickerl haben muß?) versehen
werden muß. Grad im Sommer warten alle auf ein paar Tote, wo die
Abgase von einem Gasgerät zur Vergiftung führt.
Kann ein Gerät nicht überprüft werden, kommt die Meldung an die Hausverwaltung
oder gar an den Hausbesitzer und dann die Strafe, die natürlich an den
Gerätebetreiber weitergegeben wird. Und das kann dann schnell heftig werden.
Aber das läßt sich alles mit Geld ausgleichen.
--
Wer nichts weiß - muß alles glauben.