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Hauptkehrung Rauchfangkehrer Wien

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f.g....@gmail.com

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Jun 12, 2014, 4:07:03 PM6/12/14
to
Ich hoffe jemand hier kann mir da weiterhelfen, auch wenn es strenggenommen keine rein juristische Frage ist. Ich habe aber keinen erfolgsversprechenderen Ort gefunden sie zu stellen, und im Archiv dieser Gruppe gab es schonmal Fragen zu dem Thema.

Die Lage:
Ich lebe seit fast genau vier Jahren (August 2010) in Wien und bin Eigentümer einer Wohnung, die sich in einem Haus mit 15 anderen Wohnungen befindet. Ich bin am Magistrat völlig regulär als Besitzer eingetragen und hier gemeldet. Die Wohnung wird beheizt von einem Gas-Durchlauferhitzer, den ich gemeinsam mit der Wohnung vom Vorbesitzer übernommen habe, und an dem ich (abgesehen von prophylaktischen Wartungen durch eine Gasgeräte-Firma) nie etwas verändert habe.

Heute lag in meinem Postkasten ein Informationsblatt, dass in den nächsten Tagen die Hauptkehrung stattfinden würde (den Aushang am Infobrett am Hauseingang habe ich schon öfter wahrgenommen, ihm aber nie nähere Aufmerksamkeit geschenkt). Dort war auch die Adresse www.wienerrauchfangkehrer.at angegeben, deren Lektüre mir einige unerwartete sowie unerklärliche Infos geliefert hat.

Lt. dieser Websites, und anderen Quellen im Internet, müsste mindestens einmal im Jahr ein Rauchfangkehrer in meiner Wohnung auftauchen, mein Gerät überprüfen, durch ein "Putztürchen" (von dem ich in meiner handwerklichen Unbedarftheit nichtmal wüsste wo es ist) den Abzug reinigen, und dann eine Prüfplakette aufkleben. Wie gesagt, ich lebe seit vier Jahren hier. Nichts davon ist jemals passiert. Und ich habe auch nie Post oder gar eine Strafverfügung bekommen, dass das beanstandet worden wäre. Am Gerät ist keine Plakette. Ob ich in den vergangenen Jahren jemals ein Schreiben wie heute bekommen habe kann ich nicht sicher sagen.

Wie kann das sein? Hat jemand da schon Erfahrungen damit gemacht? Ich könnte mir zwar verschiedene Szenarien vorstellen, aber keines ist in meinen Augen wirklich realistisch.

Kann es sein, dass alles seine Ordnung hat, und es in meinem Haus aus irgendeinem Grund möglich ist die Hauptkehrung durchzuführen ohne meine Wohnung zu betreten? (Davon bin ich bisher ausgegangen, nachdem ich nie diesbezüglich behelligt worden bin - aber jede Infoseite betont immer, dass der Rauchfangkehrer IN die einzelnen Wohnungen kommt, und zumindest das Gerät selbst kann ja wohl kaum von außerhalb überprüft werden, es hängt in meinem Bad.)

Kann es sein, dass der damalige Besitzer, oder wer auch immer das Gerät eingebaut hat, es einfach nicht "erfassen" hat lassen, und deswegen kommen zwar die Rauchfangkehrer einmal im Jahr ins Haus, klopfen aber gar nicht an meine Tür, weil ich laut ihrer Liste kein Gerät habe? (Aber ich beziehe ja völlig regulär über Wien Energie Gas, und zum Zählerstandablesen kommen die ja auch - könnte mir höchstens vorstellen, dass das nicht abgeglichen wird.)

Kann es sein, dass es der Firma einfach egal war? Sie haben angeklopft, niemand hat aufgemacht (sie kommen ja nicht zu sehr realistischen Zeiten - wieviele Leute sind werktags vormittag schon zuhause...), und weil ihnen alles andere zu umständlich war haben sie meine Wohnung trotzdem als "erledigt" abgehakt?


Es ist für mich jetzt kein unmittelbares Problem, weil ich zu dem diesjährigen Termin ohnehin anwesend sein könnte. Trotzdem würde ich zu gerne wissen warum ich offensichtlich Jahr für Jahr verschont worden bin - auch im Hinblick darauf, dass ich in Zukunft vielleicht NICHT so einfach an den Terminen da sein könnte. Entsprechend wollte ich auch die Firma nicht kontaktieren und dort nachfragen, wenn ich ein stummer Systemfehler bin kann das gerne so bleiben.

Heinrich Moser

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Jun 13, 2014, 2:13:29 AM6/13/14
to
Hi!

f.g....@gmail.com writes:
> Lt. dieser Websites, und anderen Quellen im Internet, m�sste
> mindestens einmal im Jahr ein Rauchfangkehrer in meiner Wohnung
> auftauchen, mein Ger�t �berpr�fen, durch ein "Putzt�rchen" (von dem
> ich in meiner handwerklichen Unbedarftheit nichtmal w�sste wo es ist)
> den Abzug reinigen, und dann eine Pr�fplakette aufkleben. Wie gesagt,
> ich lebe seit vier Jahren hier. Nichts davon ist jemals passiert. Und
> ich habe auch nie Post oder gar eine Strafverf�gung bekommen, dass das
> beanstandet worden w�re. Am Ger�t ist keine Plakette. Ob ich in den
> vergangenen Jahren jemals ein Schreiben wie heute bekommen habe kann
> ich nicht sicher sagen.
>
> Wie kann das sein? Hat jemand da schon Erfahrungen damit gemacht? Ich
> k�nnte mir zwar verschiedene Szenarien vorstellen, aber keines ist in
> meinen Augen wirklich realistisch.
>
[...]
>
> Kann es sein, dass es der Firma einfach egal war? Sie haben
> angeklopft, niemand hat aufgemacht (sie kommen ja nicht zu sehr
> realistischen Zeiten - wieviele Leute sind werktags vormittag schon
> zuhause...), und weil ihnen alles andere zu umst�ndlich war haben sie
> meine Wohnung trotzdem als "erledigt" abgehakt?

Scheint mir die realistischste Erkl�rung zu sein. Mir sind folgende
Varianten bekannt:

Variante 1. Man ist da und l�sst den Rauchfangkehrer rein.

Variante 1a. Das Putzt�rchen ist zug�nglich: Er f�hrt mal kurz mit dem
Besen rein, macht ein wenig Dreck, und geht wieder.

Variante 1b. Der Putzt�rchen ist zutapeziert oder hinter einem Kasten:
Man bekommt vom Rauchfangkehrer den m�ndlichen Auftrag, das bis zur
Hauptkehrung n�chstes Jahr zug�nglich zu machen. Der Vorgang kann sich
durchaus mehrere Jahre wiederholen.

Variante 2. Man ist nicht daheim oder tut so, als w�re man nicht daheim.

Variante 2a. Nicht passiert.

Variante 2b. Man findet im Postkastl einen Zettel mit dem Hinweis, dass
man zur Hauptkehrung nicht angetroffen wurde, und dass man bitte zu
$ERSATZTERMIN daheim sein oder unter $TELEFONNUMMER einen alternativen
Termin vereinbaren soll.


Wie gesagt, das ist kein juristischer Rat sondern eine kurze
Zusammenfassung dessen, was mir Wiener Bekannte im Laufe der Jahre �ber
ihre Erfahrungen mit dem Rauchfangkehrer erz�hlt haben.

LG, HTH
Heinzi

Thomas Schmidt

unread,
Jun 13, 2014, 4:29:35 AM6/13/14
to
Heinrich Moser <use...@heinzi.at> schrieb:
> Hi!
>
> f.g....@gmail.com writes:
>> Lt. dieser Websites, und anderen Quellen im Internet, müsste
>> mindestens einmal im Jahr ein Rauchfangkehrer in meiner Wohnung
>> auftauchen, mein Gerät überprüfen, durch ein "Putztürchen" (von dem
>> ich in meiner handwerklichen Unbedarftheit nichtmal wüsste wo es ist)
>> den Abzug reinigen, und dann eine Prüfplakette aufkleben. Wie gesagt,
>> ich lebe seit vier Jahren hier. Nichts davon ist jemals passiert. Und
>> ich habe auch nie Post oder gar eine Strafverfügung bekommen, dass das
>> beanstandet worden wäre. Am Gerät ist keine Plakette. Ob ich in den
>> vergangenen Jahren jemals ein Schreiben wie heute bekommen habe kann
>> ich nicht sicher sagen.
>>
>> Wie kann das sein? Hat jemand da schon Erfahrungen damit gemacht? Ich
>> könnte mir zwar verschiedene Szenarien vorstellen, aber keines ist in
>> meinen Augen wirklich realistisch.
>>
> [...]
>>
>> Kann es sein, dass es der Firma einfach egal war? Sie haben
>> angeklopft, niemand hat aufgemacht (sie kommen ja nicht zu sehr
>> realistischen Zeiten - wieviele Leute sind werktags vormittag schon
>> zuhause...), und weil ihnen alles andere zu umständlich war haben sie
>> meine Wohnung trotzdem als "erledigt" abgehakt?
>
> Scheint mir die realistischste Erklärung zu sein. Mir sind folgende
> Varianten bekannt:
>
> Variante 1. Man ist da und lässt den Rauchfangkehrer rein.
>
> Variante 1a. Das Putztürchen ist zugänglich: Er fährt mal kurz mit dem
> Besen rein, macht ein wenig Dreck, und geht wieder.
>
> Variante 1b. Der Putztürchen ist zutapeziert oder hinter einem Kasten:
> Man bekommt vom Rauchfangkehrer den mündlichen Auftrag, das bis zur
> Hauptkehrung nächstes Jahr zugänglich zu machen. Der Vorgang kann sich
> durchaus mehrere Jahre wiederholen.
>
> Variante 2. Man ist nicht daheim oder tut so, als wäre man nicht daheim.
>
> Variante 2a. Nicht passiert.
>
> Variante 2b. Man findet im Postkastl einen Zettel mit dem Hinweis, dass
> man zur Hauptkehrung nicht angetroffen wurde, und dass man bitte zu
> $ERSATZTERMIN daheim sein oder unter $TELEFONNUMMER einen alternativen
> Termin vereinbaren soll.
>
>
> Wie gesagt, das ist kein juristischer Rat sondern eine kurze
> Zusammenfassung dessen, was mir Wiener Bekannte im Laufe der Jahre über
> ihre Erfahrungen mit dem Rauchfangkehrer erzählt haben.
>
n allen genannten Fällen handelt der Rauchfangkehrer ungesetzlich
(Feuerpolizeigesetz oder so), weil er nicht nur den Abzug reinigen und
überprüfen muß, sondern auch die Funktion aller angeschlossenen Geräte.
Ganz besondes Gasbetriebene, deren Funktion muß in deutlich größerem
Umfang überprüft werden, was mit einer Plakette (gibt es irgendwas in
Österreich, was noch nicht mindestens ein Pickerl haben muß?) versehen
werden muß. Grad im Sommer warten alle auf ein paar Tote, wo die
Abgase von einem Gasgerät zur Vergiftung führt.

Kann ein Gerät nicht überprüft werden, kommt die Meldung an die Hausverwaltung
oder gar an den Hausbesitzer und dann die Strafe, die natürlich an den
Gerätebetreiber weitergegeben wird. Und das kann dann schnell heftig werden.
Aber das läßt sich alles mit Geld ausgleichen.



--
Wer nichts weiß - muß alles glauben.

Werner Tann

unread,
Jun 13, 2014, 5:33:05 AM6/13/14
to
Thomas Schmidt <thomas....@googlegroups.com> schrieb:

>n allen genannten F�llen handelt der Rauchfangkehrer ungesetzlich
>(Feuerpolizeigesetz oder so), weil er nicht nur den Abzug reinigen und
>�berpr�fen mu�, sondern auch die Funktion aller angeschlossenen Ger�te.
>Ganz besondes Gasbetriebene, deren Funktion mu� in deutlich gr��erem
>Umfang �berpr�ft werden, was mit einer Plakette (gibt es irgendwas in
>�sterreich, was noch nicht mindestens ein Pickerl haben mu�?) versehen
>werden mu�.

Also �l�fen mu�/darf er sicher nicht �berpr�fen, au�er die Gesetze
haben sich da ge�ndert. Mir hat ein Rauchfangkehrer vor Jahren mal
gesagt, seine Zust�ndigkeit ende am Ger�teanschlu�. Ich mu�te z.B.
einem l�ngeren Ofenrohr eine st�rkere "Steigung" verpassen (zwecks
besseren Abzugs). Aber ob mein �lofen im Betrieb die Bude abfackeln
konnte, hat ihn nie interessiert, schon gar nicht hat er ihn in
Betrieb genommen.

Auch Gas-Boiler �berpr�ft doch ein Installateur, aber nicht der
Rauchfangkehrer! Der Rauchfangkehrer hat sich nur vorm Kaminputzen
versichert, da� das L�ftungsrohr des Boilers von mir abgedichtet
worden war, sonst, so O-Ton, "ham S' den ganzn Rua� in da Kuchl, wenn
i de Kugl owalo�..." 8-/

(Mittlerweile, fernbew�rmt, ohne Gas und Boiler, habe ich seit Jahren
keinen Rauchfangkehrer gesehen).

Paul Brenner

unread,
Jun 13, 2014, 6:11:54 AM6/13/14
to
Am 12.06.2014 22:07, schrieb f.g....@gmail.com:
<snip>
> Vorbesitzer �bernommen habe, und an dem ich

Bei mir ists ein +40 Jahre alte Gastherme...

<snip>
> mindestens einmal im Jahr ein Rauchfangkehrer in meiner Wohnung
> auftauchen, mein Ger�t �berpr�fen, durch ein "Putzt�rchen"

stimmt.

> und dann eine Pr�fplakette aufkleben. Wie gesagt,

stimmt nicht. Kann sein dass die das seit heuer machen.

<snip>
> irgendeinem Grund m�glich ist die Hauptkehrung durchzuf�hren ohne
> meine Wohnung zu betreten? (Davon bin ich bisher ausgegangen, nachdem

Prinzpiell ja:
Putzt�rl im �ffentlichen Teile des Kellers, Schornstein zug�nglich.

<snip>
> Kann es sein, dass der damalige Besitzer, oder wer auch immer das
> Ger�t eingebaut hat, es einfach nicht "erfassen" hat lassen, und

Absolut! Mein RFK war mit den Thermen-Abgaswerte Anfang 2014 nicht
zufrieden und hat mir einen Wartungsmann empfohlen. Der hat tats�chlich
die Therme zerlegt, und nicht nur den W�rmetauscher in meiner Badewanne
gewaschen sondern sogar den Brenner und Gasregler(?) komplett
auseinandergenommen. "die Jungen wissen ja gar ned wie sowas gewartet
werden muss". Danach hat er alles wieder zusammengebaut und den
Brenner im Betrieb und unter Me�ger�te-Abgas�berwachung eingestellt.
Habe jetzt ganz unglaubliche tolle Werte, trotz 40j�hriger Therme.

Zwei Wochen sp�ter bekomme ich einen Brief der Wien Energie/Gas, dass
sie sich meine Gasger�te anschauen m�ssen weil sie nicht die korrekten
Daten haben.

Vorgestern war einer da und hat Daten notiert. Scheinbar hat der
Vorbesitzer vor +40 Jahren einen Durchlauferhitzer durch die Kombitherme
ersetzt ohne es dem Gaswerk zusagen und dieses Jahr haben die das
irgendwie mitbekommen!


> deswegen kommen zwar die Rauchfangkehrer einmal im Jahr ins Haus,
> klopfen aber gar nicht an meine T�r, weil ich laut ihrer Liste kein
> Ger�t habe?

Klingt soweit logisch..

> (Aber ich beziehe ja v�llig regul�r �ber Wien Energie
> Gas, und zum Z�hlerstandablesen kommen die ja auch - k�nnte mir
> h�chstens vorstellen, dass das nicht abgeglichen wird.)

Datenschutz ;D

<snip>
> diesj�hrigen Termin ohnehin anwesend sein k�nnte. Trotzdem w�rde ich
> zu gerne wissen warum ich offensichtlich Jahr f�r Jahr verschont
> worden bin - auch im Hinblick darauf, dass ich in Zukunft vielleicht

Gute Frage! Mein RFK hat die ganze Zeit gewu�t dass ich eine Gastherme
habe und hat sie j�hrlich gepr�ft/gemessen. Insbesonders
Durchlauferhitzer sind ja relativ gef�hrliche CO Produnzenten, deswegen
mi�t der RFK ja auch die Wohnungsdruckdichtigkeit, d.h. ob gen�gend
Luft zur vollst�ndigen Verbrennung nachstr�mt.


P.

Paul Brenner

unread,
Jun 13, 2014, 6:15:19 AM6/13/14
to
Am 13.06.2014 11:33, schrieb Werner Tann:
> Auch Gas-Boiler �berpr�ft doch ein Installateur, aber nicht der
> Rauchfangkehrer! Der Rauchfangkehrer hat sich nur vorm Kaminputzen

Stimmt nicht. Meiner hat sogar schon vor Jahren ein Loch ins Abzugsrohr
gemacht und hat dort JEDES Jahre die Abgaswerte meiner Therme bei
Vollast gemessen. Wie schon geschildert hat er dann dieses Jahr gemeint
so gehts nicht, ich muss sie warten lassen sonst dreht er(!) sie mir ab.


P.

Hans Huber

unread,
Jun 13, 2014, 12:36:41 PM6/13/14
to
Am 12.06.2014 22:07, schrieb f.g....@gmail.com:
> in Wien

Das Bundesland ist wesentlich, f�r Wien gilt:

Du musst den Rauchfangkehrer einmal pro Jahr zur Hauptkehrung in die
Wohnung lassen. Wenn in Deiner Wohnung gar kein Putzt�rl ist (was recht
h�ufig so der Fall ist) dann schaut er sich einfach nur an welche Ger�te
Du an den Kaminen angeschlossen hast und ob sich an Deinem Ger�tebestand
was ver�ndert hat ("Sichtkontrolle"). Au�erdem schaut er sich an, ob das
Pickerl nach dem Wiener Feuer- und Luftreinhaltegesetz eh nicht
abgelaufen ist. F�r die meisten Gasthermen (h�ngt von der Leistung ab)
gilt dieses Pickerl 5 Jahre.

Manche Rauchfangkehrer bieten auch an die Abgasmessung durchzuf�hren,
diese ist Voraussetzung um ein neues Pickerl zu bekommen. Das ist aber
nur eine kostenpflichtige Zusatzserviceleistung des Rauchfangkehrers und
hat mir der Hauptkehrung eigentlich nichts zu tun. Wenn Du Deine Therme
ohnehin periodisch warten l�sst, wirst Du diese Abgasmessung und dieses
Pickerl vermutlich ohne Aufpreis beim Thermenservice mitmachen lassen
und es nicht vom Rauchfangkehrer extra machen lassen.

Wenn Du den Hauptkehrtermin vers�umst, hast Du bis zum n�chsten
Kehrtermin (ist im Stiegenhaus angeschlagen, normalerweise gibts 4
Kehrtermine im Jahr, davon ist einer der Hauptkehrtermin der Dich wegen
der n�tigen Anwesenheit interessiert) diesen Vorgang nachzuholen. Wenn
Du bis zum n�chsten Kehrtermin diese Hauptkehrung nicht nachholen l�sst,
dann muss der Rauchfangkehrer Dich beim Magistrat anzeigen. Wenn er das
in den letzten 3 Jahren nicht getan hat, dann gib ihm ein Trinkgeld und
bedanke dich anst�ndig daf�r :-)



Hans Huber

unread,
Jun 13, 2014, 3:12:21 PM6/13/14
to
Am 13.06.2014 12:15, schrieb Paul Brenner:
> JEDES Jahre die Abgaswerte meiner Therme bei
> Vollast gemessen.

Welches Bundesland?
Offenbar nicht in Wien.

Paul Brenner

unread,
Jun 14, 2014, 3:19:37 AM6/14/14
to
1120 Wien. Das Pickerl �ber dem Loch im Abgasrohr hat schon nur mehr
bem�ht gehalten. Wohnungsunterdruckmessung w�hrend Vollast ebenfalls
in 1120, dieses Fr�hjahr.

Die sind sehr sensibel bei non-LAS(?) bel�fteten Gasgre�ten, seit den
paar Toten wg. CO Vergiftung.

P.


Hans Huber

unread,
Jun 14, 2014, 5:28:41 AM6/14/14
to
Am 14.06.2014 09:19, schrieb Paul Brenner:
> 1120 Wien

Die von Dir geschilderte j�hrliche Messung kann aber nicht auf dem
Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz basieren, denn dazu m�sste Deine
Heizung mehr als 50kW Leistung haben (dann w�re j�hrlich vorgeschrieben)
- eine typische Heizung f�r eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus liegt
aber in der Regel sogar unter 26kW - weshalb eben nur alle 5 Jahre eine
Messung n�tig ist.

Musstest Du f�r diese Messung bezahlen, oder war das ein freiwilliger
Service des Rauchfangkehrers, weil er bei alten Anlagen vielleicht
besonders besorgt ist?

Bernd Petrovitsch

unread,
Jun 14, 2014, 7:01:06 AM6/14/14
to
On Sat, 14 Jun 2014 11:28:41 +0200, Hans Huber wrote:
> Am 14.06.2014 09:19, schrieb Paul Brenner:
>> 1120 Wien
>
> Die von Dir geschilderte jährliche Messung kann aber nicht auf dem
> Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz basieren, denn dazu müsste Deine
> Heizung mehr als 50kW Leistung haben (dann wäre jährlich vorgeschrieben)
> - eine typische Heizung für eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus liegt
> aber in der Regel sogar unter 26kW - weshalb eben nur alle 5 Jahre eine
> Messung nötig ist.
>
> Musstest Du für diese Messung bezahlen, oder war das ein freiwilliger
> Service des Rauchfangkehrers, weil er bei alten Anlagen vielleicht
> besonders besorgt ist?

Die verkaufen das als vorgeschriebene Messung - i.Ü. nicht erst seit
heuer (sondern etlichen Jahren schon). Extra zu Bezahlen ist die
nicht (nur kann der Rauchfangkehrer außer "paßt" bzw. "paßt nicht"
nicht mehr sagen(machen).
Die Wohnungsunterdruckmessung ist relativ neu - zumindest hierorts
(1150) lt. Rauchfangkehrer seit letztem Jahr vorgeschrieben.

Bernd
--
Bernd Petrovitsch Email : be...@tuxoid.at
"For I was talking aloud to myself. A habit of the old: they choose
the wisest person present to speak to; the long explanations needed
by the young are wearying." --- Gandalf, the White

Hans Huber

unread,
Jun 14, 2014, 7:48:09 AM6/14/14
to
Am 14.06.2014 13:01, schrieb Bernd Petrovitsch:
> Die verkaufen das als vorgeschriebene Messung

Ich kann für eine jährliche Messung keine gesetzliche Grundlage
erkennen. Auch auf der Website der Wiener Rauchfangkehrerinnung wird für
typische Heizungen in Wien mit 15-26kW das bereits genannte Intervall
von 5 Jahren genannt.

http://www.wienerrauchfangkehrer.at/content/informationen/abgasmessung.php

Mein Rauchfangkehrer führt jährlich nur die besagte Sichtkontrolle der
Geräte und Plakette durch - die Plakette selbst (und im Zuge dessen die
Abgasprüfung) lasse ich im Zuge der Thermenwartung erneuern.

> Extra zu Bezahlen ist die nicht
Wenn der Rauchfangkehrer es ohne Auf/Mehrpreis - also zum geregelten
Standardtarif der Kehrung - macht dann soll es einem ja recht sein.


Was die angesprochene Wohnungsunterdruckmessung betrifft findet man hier
ein paar Infos:
http://www.wienerrauchfangkehrer.at/content/news/luftverbundueberpruefung.php

Soweit ich weiß betrifft das aber nur raumluftabhängige Heizgeräte, zu
welchem meine Kombitherme nicht zählt. Moderne Gasthermen die ihre Luft
nicht aus dem Raum sondern von außen bzw. über Energierückgewinnung über
ein Kaminrohr ansaugen sind nicht betroffen.




Martin Pokorny

unread,
Jun 16, 2014, 5:11:48 AM6/16/14
to
Hallo!

Kann es sein, dass es sich um einen Außenwand-Durchlauferhitzer handelt?
Ein solcher ist an keinem Kamin angeschlossen (Abluft geht durch ein
waagrechtes Rohr in der Wand direkt ins Freie) und für den
Rauchfangkehrer entsprechend uninteressant.

Ansonsten müsste zumindest seit letztem Jahr (2013) der Rauchfangkehrer
jedes Jahr in die Wohnung, um die vorgeschriebene Luftzahlmessung
durchzuführen. Und zumindest alle 5 Jahre muss eine Abgasmessung
durchgeführt werden (vom Rauchfangkehrer oder vom Wartungsservice); dies
wird auf einer Plankette vermerkt, wo auch ersichtlich ist, wann die
nächste Überprüfung fällig ist.

Ist das alles nicht der Fall, kann es sein, dass
a) dein Rauchfangkehrer sehr schleißig arbeitet (eher die Ausnahme)
b) dein Gasgerät (aus welchen Gründen auch immer) nicht "gemeldet" ist.

Im Fall b) wird's heikel.
Im schlimmsten Fall darf an dem Schacht, den du als Kamin benutzt, gar
kein Gasgerät angeschlossen werden (etwa weil er gar kein Kamin sondern
ein Lüftungsschacht o.ä. ist oder aus anderen Gründen nicht geeignet
ist). In dem Fall wird der RFK das Gasgerät verplomben bzw. dir die
weitere Benutzung untersagen. Tust du es trotzdem, riskierst du eine
Anzeige bei der Feuerpolizei.
Wie du dann deine Warmwasser-Versorgung weiterhin sicher stellst, ist
dein Problem.

Auch kann sich herausstellen, dass dein Gasgerät nicht den geltenden
Vorschriften entspricht (vor allem bei älteren Geräten eher
wahrscheinlich) und du folglich ein neues Gerät brauchst.

Das ist alles nicht gerade lustig; die Alternative (Stillschweigen) kann
allerdings noch dramatisch schlimmere Konsequenzen nach ziehen.

Meiner Meinung wirst du daher kaum daran herumkommen, deinen RFK auf
deinen Gas-Durchlauferhitzer aufmerksam zu machen.


Martin Pokorny

viktorc...@gmail.com

unread,
Jun 16, 2014, 6:16:20 AM6/16/14
to
On Monday, 16 June 2014 11:11:48 UTC+2, Martin Pokorny wrote:
> Kann es sein, dass es sich um einen Außenwand-Durchlauferhitzer handelt?
>
> Ein solcher ist an keinem Kamin angeschlossen (Abluft geht durch ein
>
> waagrechtes Rohr in der Wand direkt ins Freie) und für den
>
> Rauchfangkehrer entsprechend uninteressant.

Nach einer kurzen Klettertour aus dem Küchenfenster (hinter dem Bad liegt ein unzugänglicher Innenhof), kann ich jetzt sagen, dass das vermutlich der Fall sein wird. Direkt an der Wand wo sich das Gerät befindet endet ein ca. 10cm breites Rohr in den Hof. Das Gerät selbst hat keinen senkrechten Abzug, alle Anschlüsse enden "direkt" in der Wand an der das Gerät montiert ist (was die Außenwand ist).

Ich bin mir aber damit trotzdem nicht völlig sicher was das bedeutet. Ich habe keinen Kaminzugang und damit nichts zu kehren, soweit nachvollziehbar. Die ganzen Infoseiten zu dem Thema erwecken aber trotzdem den Eindruck als müsste das Gerät selbst "überprüft" und mit Plakette ausgestattet werden. Oder ist es wirklich so, dass in dem Moment wo es sich um einen Außenwand-Durchlauferhitzer handelt, ich von diesen Kontrollen vollkommen entbunden bin? (und mich selbst drum kümmern müsste, dass nichts explodiert oder kontaminiert?)

Hans Huber

unread,
Jun 16, 2014, 7:52:53 AM6/16/14
to
Am 16.06.2014 12:16, schrieb viktorc...@gmail.com:

> Ich bin mir aber damit trotzdem nicht v�llig sicher was das bedeutet.

Wie viel KW Leistung hat diese Therme?
Wenn zwischen 15-26kW dann alle 5 Jahre.
Vielleicht hat dieses Ger�t tats�chlich weniger als 15kW? Dann
br�uchtest Du tats�chlich keine Abgasmessung/Plakette machen lassen.

Dein Ger�t arbeitet vermutlich raumluftunabh�ngig?!
Wenn das so ist, dann brauchts auch diese neu hinzugekommene
Luftzufuhrmessung nicht. Ich w�rde den Rauchfangkehrer dennoch darauf
ansprechen.

Dar�berhinaus gibt es aber im Bundesland Wien *keine* Wartungsvorschrift
- d.h. es liegt in Deinem Ermessen wie und wie oft Du die Therme warten
l�sst (J�hrlich, 2-j�hrlich, selbst oder durch Fachbetrieb). Sollte es
aber zu irgend einem Schaden kommen wirst Du es bereuen nicht f�r
periodische Wartung gesorgt zu haben (Haftung! Das Feuerpolizeigesetz
sagt n�mlich, dass Du die Anlage dem Stand der Technik entsprechend zu
warten hast - Details dazu was das konkret bedeutet sind allerdings
nicht geregelt, das w�rde wohl ein Gerichtsverfahren im Schadensfalle zu
kl�ren haben, ob Du dieser Pflicht dann nun ausreichend nachgekommen
bist oder nicht.)



f.g....@gmail.com

unread,
Jun 16, 2014, 5:24:24 PM6/16/14
to
Letzterer Punkt dürfte auch bei mir der relevante sein - mein Durchlauferhitzer hat auch keinen Kaminanschluss sondern bloß ein Rohr ins Freie. Wie gesagt, ich bin technisch sehr unbedarft, und habe gar nie wirklich realisiert, dass es damit strenggenommen keinen "Kamin" zum reinigen gibt bei mir.

Das Gerät ist raumluftunabhängig, hat allerdings sehr wohl über 15kW, (18 nämlich). Seit wie lange müsste diese Plakette denn schon angebracht werden? Weil das Gerät hängt da schon definitiv länger als 5 Jahre, und wie gesagt, es war auch keine Plakette drauf als ich die Wohnung übernommen habe. Also ändert das wahrscheinlich nichts an der Grundannahme, dass es für den RFK bloß nicht "erfasst" ist, und deswegen meine Wohnung nicht auf seiner Liste steht (und ich in Folge nie was von der Hauptkehrung mitbekommen habe). Mit dem neuen Wissen das ich jetzt habe scheint mir dies aber um einiges "realistischer".

Hans Huber

unread,
Jun 16, 2014, 7:03:17 PM6/16/14
to
Am 16.06.2014 23:24, schrieb f.g....@gmail.com:
> Seit wie lange m�sste diese Plakette denn schon angebracht werden?

Ich kann im RIS leider die �nderungen zum Wiener Feuerpolizei-,
Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz nicht abrufen. Ge�ndert wurde es
jedenfalls 2000, 2002, 2005, 2008 ...

2008 ist zu sp�t, 2000 zu fr�h.
Es muss 2002 oder 2005 gewesen sein, dass das eingef�hrt wurde. Ich
tippe auf 2005.

Robert Waldner

unread,
Jun 17, 2014, 1:45:03 AM6/17/14
to
Hans Huber <hub...@gmx.net> wrote:
> Am 16.06.2014 23:24, schrieb f.g....@gmail.com:
>> Seit wie lange mᅵsste diese Plakette denn schon angebracht werden?
>
> Ich kann im RIS leider die ᅵnderungen zum Wiener Feuerpolizei-,
> Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz nicht abrufen. Geᅵndert wurde es
> jedenfalls 2000, 2002, 2005, 2008 ...
>
> 2008 ist zu spᅵt, 2000 zu frᅵh.
> Es muss 2002 oder 2005 gewesen sein, dass das eingefᅵhrt wurde. Ich
> tippe auf 2005.

Nachdem mich der Rauchfangkehrer 2003 wegen Abgasmessung und Plakette
genervt hat (ich bin Ende 2003 bereits wieder ausgezogen, deswegen wollt
ich das nicht mehr bezahlen muessen), tippe ich eher drauf, dass das 2002
eingefuehrt wurde.

cheers,
&rw
--
-- "Securing an environment of Windows platforms from abuse - external
-- or internal - is akin to trying to install sprinklers in a fireworks
-- factory where smoking on the job is permitted." - Gene Spafford

Thomas Schmidt

unread,
Jun 17, 2014, 2:38:14 AM6/17/14
to
f.g....@gmail.com <f.g....@gmail.com> schrieb:
> Letzterer Punkt dürfte auch bei mir der relevante sein - mein Durchlauferh
> itzer hat auch keinen Kaminanschluss sondern bloß ein Rohr ins Freie. Wie
> gesagt, ich bin technisch sehr unbedarft, und habe gar nie wirklich realisi
> ert, dass es damit strenggenommen keinen "Kamin" zum reinigen gibt bei mir.

Das, bittschön, völlig unrelevant. Ist ein Kamin da, muß ergereinigt werden
können. Das ist Pflicht des Hausbesitzers, dessen linke Hand die
Hausverwaltung ist, die auf den Wohnungsmieter einzuwirken hat, daß der Kamin
zugänglich ist. Ist das nicht möglich, gibt es saftige Strafen und der
Hausbesitzer und die hausverwaltung bleben da sicher nicht dauf sitzen.
Das zur Kehrung.

> Das Gerät ist raumluftunabhängig, hat allerdings sehr wohl über 15kW, (1
> 8 nämlich). Seit wie lange müsste diese Plakette denn schon angebracht werd
> en? Weil das Gerät hängt da schon definitiv länger als 5 Jahre, und wie ges
> agt, es war auch keine Plakette drauf als ich die Wohnung übernommen habe.

Es gibt kein Gerät, noch, das nicht doch zum Erwärmen Sauerstoff braucht.
Wenn es den nicht hat -> kein Erwärmen, weil Flamme aus und hoffentlich
Gaszufuhr auch. Hoffentlich!
Es gibt schon Geräte, die den Sauerstoff von außen holen und ob das so eines
ist, kann von hier aus nicht bestimmt werden.

Und jetzt kommt es auf den Querschnitt des Hofes, in den die Abgase gebracht
werden, an. Weil die Abgase zügig abkühlen, sinken die nach unten. Können die
dort nicht abziehen, besteht Lebensgefahr für die, die eventuell unterhalb
Fenster haben. Aber das ist schon beim Einbau abzuschätzen.

> Also ändert das wahrscheinlich nichts an der Grundannahme, dass es für den
> RFK bloß nicht "erfasst" ist, und deswegen meine Wohnung nicht auf seiner L
> iste steht (und ich in Folge nie was von der Hauptkehrung mitbekommen habe)
> . Mit dem neuen Wissen das ich jetzt habe scheint mir dies aber um einiges
> "realistischer".

Es muß nicht immer was geschehen, damit nix passiert. Aber so lang nix passiert...
Wurde der Einbau von einem Fachbetrieb durchgeführt, hat die Hausverwaltung
die Unterlagen. :-)

Johann Mayerwieser

unread,
Jun 19, 2014, 9:35:29 PM6/19/14
to
Am Mon, 16 Jun 2014 14:24:24 -0700 schrieb f.g.blind:

> Das Gerät ist raumluftunabhängig,

Das heißt, es bekommt die Verbrennungsluft auch von außen?



--
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weiterverwendet und verändert werden, bei Weiterverwendung muss der
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vergleichbaren Lizenz weitergegeben werden.

Johann Mayerwieser

unread,
Jun 19, 2014, 9:36:59 PM6/19/14
to
Am Tue, 17 Jun 2014 08:38:14 +0200 schrieb Thomas Schmidt:

> Das, bittschön, völlig unrelevant. Ist ein Kamin da, muß ergereinigt
> werden können. Das ist Pflicht des Hausbesitzers, dessen linke Hand die
> Hausverwaltung ist, die auf den Wohnungsmieter einzuwirken hat, daß der
> Kamin zugänglich ist. Ist das nicht möglich, gibt es saftige Strafen und
> der Hausbesitzer und die hausverwaltung bleben da sicher nicht dauf
> sitzen.

Hast du gelesen: Eigentümer der Wohnung.
Nicht benutzte Kamine müssen nicht gekehrt werden, der Kamin wird
"abgemeldet".

Hans Huber

unread,
Jun 20, 2014, 1:45:25 AM6/20/14
to
Am 20.06.2014 03:35, schrieb Johann Mayerwieser:
> Am Mon, 16 Jun 2014 14:24:24 -0700 schrieb f.g.blind:
>
>> Das Gerät ist raumluftunabhängig,
>
> Das heißt, es bekommt die Verbrennungsluft auch von außen?


Ja - raumluftunabhängige Geräte sind nicht von der Raumluft abhängig,
erhalten die Frischluft zur Verbrennung von außen. Meine Gastherme ist
auch so ein Gerät. Oft wird das auch "Außenwandtherme" genannt. Wobei
meine in einen regulären Kamin einmündet, die "Auspuffrohre" der
Gasthermen gehen aber nicht einfach so in den Kamin sondern gehen im
Sammelkamin dann noch als Rohre nach oben. Frischluft wird auch darüber
angesaugt, optional auch mit Energierückgewinnung (d.h. die Frischluft
wird über die Abluft vorgewärmt).

Somit keine Gefahr von CO2 in der Wohnung, kein Problem gleichzeitig die
Therme und Dunstabzug/WC-Lüfter etc... laufen zu haben.
Unterdruckmessung in der Wohnung daher völlig egal.


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