Zur Frage:
Kleinunternehmer, MWSt-pflichtig
Auf einer Rechnung verrechnet er neben seiner Dienstleistung auch das
amtliche Kilometergeld für die Fahrt zu und vom Kunden.
Unterliegt das amtliche Kilometergeld der MWSt oder geht das außen vor,
also Rechnung folgendermaßen:
Leistung........100 Euro
Mwst.............20 Euro
Kilometergeld....42 Euro
summe...........162 Euro
Danke für Hilfe
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff
einfügen.
Ich verrechne, wie ich es von meinem Steuerberater gelernt habe, das
Kilometergeld immer MIT Mwst (und führe diese dann als USt auch wieder
ab - ist also ein Durchlaufposten). Wobei ich dazu sagen muss, dass ich
kein vorsteuerabzugsfähiges Fahrzeug habe. Bei so einem ist es
vielleicht wieder anders.
Aber auch als Kleinunternehmer wirst du doch einen Steuerberater haben,
oder? DER weiß das ganz sicher.
Lg
Livia
Nein, warum? Einfach bei einem voll betrieblich genutzten Fahrzeug,
bei gemischt genutztem KFZ zählt nur die betriebliche Nutzung,
daher Fahrtenbuch. (Handschriftlich!)
> Aber auch als Kleinunternehmer wirst du doch einen Steuerberater haben,
> oder?
Nur, wenn er sich den leisten kann. Der ist praktisch ein Luxus, eine
Augenauswischerei, eine Unterstützung der Faulheit. De wird zur Wahrung
s e i n e s Ansehens und guten Rufes immer zu Gunsten der Behörde
entscheiden, ist dazu aber obendrein für absolut nichts verantwortlich.
> DER weiß das ganz sicher.
DER ist k e i n e Garantie. Für Kleinigkeiten vielleicht brauchbar,
darüber hinaus muß der aber ständig für seine Weiterbildung arbeiten.
Das macht der ganz sicher?
Und wer entscheidet?
Der Steuerbeamte oder der Steuerberater?
Wozu den Schmiedl bemühen, wenn der Schmied freundlich und
auskunftsbereit?
--
Usenet und nur usenet.
Hic Rhodos - hic salta!
Welcher Schmied und welcher Schmiedl?
Bei mir ist der Steuerberater sicherlich der Schmied und ich bestenfalls
der Lehrlingsgehilfe, nein, ich bin der Kunde des Schmiedes und den
würde ich nicht einmal einen Nagel produzieren lassen.
Ja, vielleicht hab ich halt einfach Glück mit meinen SteuerberaterInnen,
aber ich habe vier durchprobiert und davon war nur einer unfähig.
Livia
(Falls sich wer fragt, warum dann vier: Die erste war meine Schwägerin,
und das wollte ich auf Dauer nicht, weil sich da privat und Beruf zu
sehr vermischen, der zweite war der unfähige, der dritte war gut aber
sauteuer und mit dem jetzigen bin ich hochzufrieden: Preis und Leistung
stimmen --> braucht wer Namen, Adresse und Telnr.?)
Wird da mehrfach USt bezahlt? Einmal du bei der
Tankstelle/Autohaendler/Mechaniker, und dann deine Kunden beim
Kilometergeld? Wenn die das wieder irgendwelchen Endkunden
weiterverrechnen, zahlen die dann insgesamt 3x USt?
lg, Bernhard
[ ] Du kennst das Prinzip des Vorsteuerabzuges?
Nein, da gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Wenn der Wagen ein Firmenwagen ist, dann sind die
Tankstellen/Autohändler/Mechaniker-Rechnungen sowieso "in der
Buchhaltung" und man holt sich die USt vom Finanzamt wieder zurück
(Vorsteuerabzug). Für den Unternehmer ist die USt damit ein
Durchlaufposten, wirklich bezahlt wird die Umsatzsteuer immer nur
vom Letztverbraucher.
Das hat allerdings nichts mit KM-Geld zu tun; die Situation wäre
die gleiche, wenn Hannes seine Fahrtkosten einfach in seinen
Stundensatz mit hineinkalkuliert.
2. Wenn der Wagen ein Privatwagen ist, darf Hannes sich selbst
Kilometergeld steuerfrei auszahlen (aber seine
Tankstellen/etc.-Rechnungen nicht in die Buchhaltung geben und
daher auch keine Vorsteuer abziehen). Hier wird's kompliziert; das
müsste man sich wohl mal an einem Beispiel durchrechnen.
LG,
Heinzi
> 1. Wenn der Wagen ein Firmenwagen ist, dann sind die
> Tankstellen/Autohändler/Mechaniker-Rechnungen sowieso "in der
> Buchhaltung" und man holt sich die USt vom Finanzamt wieder zurück
> (Vorsteuerabzug).
Nope, außer bei (Fiskal-)LKWs, oder Minivans
siehe. §12 Abs 2 Z2 UStG 1994.
> Für den Unternehmer ist die USt damit ein Durchlaufposten, wirklich
> bezahlt wird die Umsatzsteuer immer nur vom Letztverbraucher.
Eben nicht immer.
> Das hat allerdings nichts mit KM-Geld zu tun; die Situation wäre
> die gleiche, wenn Hannes seine Fahrtkosten einfach in seinen
> Stundensatz mit hineinkalkuliert.
Ja, auch dann wird der bereits mit Nova und USt verteuertes Geld
beim Endverbraucher *nochmals* versteuert.
--
http://www.clef.at/yagpmfaq/ - Yet Another German Pegasus Mail FAQ
Johann Mayerwieser <johann.ma...@gmail.com> wrote:
<schnipp>
> Kleinunternehmer, MWSt-pflichtig
> Auf einer Rechnung verrechnet er neben seiner Dienstleistung auch das
> amtliche Kilometergeld fÃŒr die Fahrt zu und vom Kunden.
>
> Unterliegt das amtliche Kilometergeld der MWSt oder geht das auà en
> vor, also Rechnung folgendermaà en:
>
> Leistung........100 Euro
> Mwst.............20 Euro
> Kilometergeld....42 Euro
>
> summe...........162 Euro
Ich bin zwar kein Steuerberater, aber trotzdem ziemlich sicher, dass
diese Rechnung nicht stimmt. Warum sollten die verrechneten Fahrtkosten
umsatzsteuerfrei sein?
Dem Kunden werden Dienstleistung und Fahrtspesen verrechnet. Wie die
Fahrtspesen berechnet werden, ist steuerlich gesehen irrelevant - das
kann eine Pauschale sein (bei Handwerkern im Stadtgebiet sehr
verbreitet), das kann ein zeit- oder/und kilometerabhängiger Betrag sein
(der sich auch nicht am amtlichen Kilometergeld orientieren muss). Die
An- und Abreise ist eine Leistung, die dem Kunden verrechnet wird und
damit mbMn der Mehrwertsteuer unterliegt.
Gelegentlcih findet man ja auch Mischformen für die Weiterverrechnung von
Reisekosten, z.B. halber Stundensatz + bestimmter Betrag pro Kilometer.
Das müsste man ja dann auseinanderklauben...
Ein Anruf beim Finanzamt oder Steuerberater schafft Sicherheit.
Hans.