Gerhard Eichberger
unread,Jan 16, 2024, 6:42:19 AMJan 16You do not have permission to delete messages in this group
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Gerhard Eichberger
In einem anderen Forum schreibt jemand, daß die Firma, welche mit dem
Winterdienst beauftragt ist, dies nicht macht und daher die
Wohnungsinhaber vom Vermieter zum Schneeschaufeln gerufen wurden.
Die dortige Themenerstellerin schreibt, daß sie krank ist und dennoch vom
Vermieter aufgefordert wurde, Schnee zu schaufeln, was sie dann nur unter
höchster Anstrengung machen konnte.
Ich habe ihr dann Untiges geantwortet.
Was meint Ihr zu dieser Sache?
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Wenn der Winterdienst nicht kommt, dann ist das aber dem sein Problem,
schließlich ist er dazu ja verpflichtet.
Ich würde einfach im Bett bleiben und sagen, daß ich krank bin.
Was ist, wenn Du während des Schneefalls gar nicht zuhause, sondern im
Urlaub schifahren bist? Oder im Krankenhaus liegst?
Also, ich und meine Schwester, wir lassen den Winterdienst am Gehsteig vor
unseren Häusern von einer Firma machen. Wenn die das nicht rechtzeitig
macht, dann ist die Firma dafür verantwortlich (und nicht der Hausbesitzer) -
auch, wenn sich etwa wegen Glatteis jemand einen Haxen bricht.
Laß' Dich da bitte nicht ins Boxhorn jagen. Du kannst auch die Polizei
anrufen und sagen, daß der Winterdienst seinen Pflichten nicht nachkommt
und Du zu krank bist, um selber Schnee schaufeln zu können. Die machen
dann eine Ersatzvornahme, die dann der mit dem Winterdienst Beauftragte
bezahlen muß.