Google Groups no longer supports new Usenet posts or subscriptions. Historical content remains viewable.
Dismiss

Verhandlung abberaumt

137 views
Skip to first unread message

Otto Sauermann

unread,
Sep 16, 2002, 11:59:59 AM9/16/02
to
Liebe Feunde des Rechtes!

Kann mir bitte jemand mit seinem Rechtswissen Auskunft geben?

Am 17. September sollte eine Tagsatzung stattfinden, wo der Beklagte in
einem zivilrechtlichen Verfahren als Partei geladen ist.
Der Beklagte nimmt sich nun 1 Tag Urlaub, um an der Verhandlung teilnehmen
zu können, und siehe da, ein rsb-Brief flattert ins Haus, daß die
Verhandlung abberaumt wurde und erst am 17. Oktober stattfinden wird.
Da es natürlich für den Beklagten unangenehm ist, sich an seinem
Arbeitsplatz ständig wegend der Verhandlungen entschuldigen zu müssen bzw.
Urlaub zu nehmen, lautet meine Frage:
Kann man den Grund für diese Abberaumung der Verhandlung in Erfahrung
bringen? (es besteht der Verdacht auf "Zermürbungs-Taktik" des Klägers).
Kann man den neuen Termin ablehnen oder beeinspruchen, oder sonstige Gründe
(geplante Auslandsreise, Urlaub, etc.) geltend machen, und den neuen Termin
nicht akzeptieren?

Mit allen Antworten wäre mir wirklich sehr geholfen und ich bedanke mich
bereits jetzt!

Liebe Grüße, Otto!

Walter LEISCH

unread,
Sep 20, 2002, 10:50:26 AM9/20/02
to
Hallo Otto,

im Sinne einer effizienten Rechtsprechung macht es wenig Sinn,
Prozeßparteien
oder deren Anwälte zu einem Termin zu laden, wo diese verhindert sind.
Die ZPO kennt eine Reihe von Entschuldigungsgründen, die für die
Verschiebung
einer bereits anberaumten Tagsatzung geeignet sind.

Sofern er dies nicht ohnehin, im Rahmen der nächsten mündlichen
Streitverhandlung,
aus freien Stücken verlautbart, wird der Richter auf höfliches Anfragen des
Prozeßgegners
sicherlich eine Begründung für die erfolgte Vertagung abgeben.

Selbstverständlich können aber auch ganz banale Gründe für eine Verlegung
vorliegen;
zB: Richter ist auf Urlaub, Seminar, Pflegeurlaub, Spitalsaufenthalt, etc.

Grundsätzlich haben alle unselbstständig Erwerbstätige Anspruch auf
Dienstfreistellung,
wenn man als Prozeßpartei oder Zeuge geladen ist.
Urlaub anzumelden ist daher auch nicht notwendig und eine Verschiebung des
Termins ist
somit auch kein Problem, weil eben der Grund für sie Dienstfreistellung
weggefallen ist.

Natürlich können sowohl Kläger als auch Beklagter um eine Erstreckung
ansuchen.
Ein solches Ansuchen muß sachlich begründet und zumeist auch glaubhaft
gemacht werden.
(Krankmeldung, Flugticket od. Bahnkarte, etc).
Wenn jedoch der Kläger fortgesetzt ( ca. 3-4 x ) unter eher fadenscheinigen
Gründen
entschuldigt, wird er wohl sehr lange auf einen neuen Verhandlungstermin
warten müssen.
Wenn eine Partei unentschuldigt einer Verhandlung fernbleibt, so kann im
Regelfall ein
Versäumungsurteil vom Prozeßgegner beantragt werden.
Übrigens, wenn es sich um eine "1.Tagsatzung" handelt, kann man sich im
Regelfall auch
durch eine Anwalt, bzw. abhängig vom Streitgegenstand, durch eine andere
geeignete
Person vertreten lassen; das steht dann auch so in der Ladung !

Mag
Walter


"Otto Sauermann" <osauerm...@yahoo.de> schrieb im Newsbeitrag
news:am4vgp$2ph28$1...@ID-151175.news.dfncis.de...

0 new messages