On Sun, 10 Dec 2023 13:51:47 Werner Tann wrote:
>
Stefan...@Froehlich.Priv.at (Stefan Froehlich) schrieb:
>> > Betrug setzt voraus, dass man die Absicht beweisen kann.
>> Nein, Betrug setzt lediglich die Absicht voraus. Der Beweis ist
>> erst für eine Verurteilung erforderlich - ansonsten ist derjenige
>> mit dem Tatbestand ungestraft durchgekommen.
> Eine Handlung ist rechtlich Betrug, wenn ein Gericht sie als
> solchen erkannt hat.
Nein, eine Handlung ist dann Betrug (oder irgendetwas anderes aus
dem StGB), wenn der jeweilige Tatbestand verwirklicht worden ist. Da
Menschen nicht hellsehen können, haben sie zum StGB auch noch die
StPO erfunden, die Formalakte definiert, ab wann der Rest der
Menschheit davon ausgehen darf, dass das tatsächlich der Fall war.
Wer einen anderen tötet, ist ein Mörder (schreibt das StGB), und das
ist freilich auch dann der Fall, wenn es nie jemand herausfindet
oder man es im Zweifel nicht nachweisen kann. Es *gibt* die
objektive Realität auch dann, wenn sie nicht bekannt ist - ihr
Nutzen ist freilich gering.
> Einen Betrug an sich, vor der Verurteilung, gibt es rechtlich
> daher nicht.
Doch, natürlich. Nur:
> Analog darf man einen Bankräuber medial erst nach der Verurteilung
> als Bankräuber bezeichnen, selbst wenn er während der Tat
> verhaftet wurde.
...*bezeichnen* darfst Du jemanden halt nur (und erst) nach einer
Verurteilung, da die objektive Wahrheit nun einmal nicht bekannt ist
und wir uns daher auf das Gerichtsurteil als deren beste
Approximation geeinigt haben.
> Natürlich sieht das der "Volksmund" anders, wenn z. B. alle
> Nachbarn "viel" mitbekommen haben und felsenfest zu wissen
> glauben, was sich in fraglicher Nacht beim Nachbarn abgespielt
> hat.
Das ist wieder etwas ganz anderes und setzt keinerlei erfüllten
Tatbestand voraus.
Servus,
Stefan
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Stefan!? Ja! Denn rülpsen ist neuer als bumsen.
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