Ein ähnliches Problem habe ich mit einer Kreuzung, wo die "normale" Straße
nach der Kreuzung zu einer Wohnstraße bzw. Parkplatzausfahrt wird.
Eigentlich sollte ich als Linksabbieger im fließenden Verkehr Vorrang vor
den entgegenkommenden Fahrzeugen aus dem ruhenden Verkehr haben (§ 19 Abs.
6), da auch diese Bestimmung im §38 nicht aufgehoben wird, oder?
Wenn nun Lichtzeichen alle andere Vorrangregeln implizit aufheben, wie kann
man diesen Widerspruch eindeutig auflösen? Woher soll ich als Nichtjurist
wissen, welcher Paragraph "stärker" ist, der § 19 oder der § 38?
Danke für eure Antworten!
Anmerkung: Nicht mal Einsatzfahrzeuge haben Vorrang, aber sie dürfen
sich bei Rot drübertasten und haben ein Anrecht darauf, vorgelassen zu
werden, wenn sie rechtzeitig erkannt werden.
Die Paragraphen raussuchen möcht ich jetzt nicht, das schaffst du selber
im RIS.
Das mit der Wohnstrasse kann ich toppen, biete Parkhaus statt
Parkplatz.
Wenn Du vom Wiener SCN die Ignaz Köck-Strasse Richtung Norden faehrst,
triffst Du auf die Lundenburgergasse bzw das momentan endgültige Ende
der Nordbrueckenautobahn. Geradeaus gehts direkt in Parkhaus
Trillerpark. Umgekehrt kommen aus dem Parkhaus Trillerpark
(die Ampel steht noch im Parkhaus, danach muss ein AFAIR
unbeampelter Gehsteig ueberquert werden) Fahrzeuge,
die geradeaus in die Ignaz Köck-Strasse fahren oder nach rechts
auf die Autobahn abbiegen und daher anscheinend "Vorrang" von
den Fahrzeugen haben, die von der Ignaz-Köck-Strasse nach
links auf die Autobahn abbiegen.
Clemens
Danke für deine Erläuterungen, diese Punkte sind mir aus dem Alltag sowie
aus dem § 38 klar...
> Die Paragraphen raussuchen möcht ich jetzt nicht, das schaffst du selber
> im RIS.
...aber ich habe eben in der StVO keinen Paragraphen gefunden, welcher den §
19 aufhebt und wenn es keinen gibt, dann nicht verstanden, wieso der § 38
das tut. Das ist mein Problem.
Wenn grünes Licht (=geregelte Kreuzung), dann § 38 Abs 4 StVO, wenn nicht
(=ungeregelte Kreuzung), dann § 19 StVO.
> > Ein ähnliches Problem habe ich mit einer Kreuzung, wo die "normale" Straße
> > nach der Kreuzung zu einer Wohnstraße bzw. Parkplatzausfahrt wird.
> > Eigentlich sollte ich als Linksabbieger im fließenden Verkehr Vorrang vor
> > den entgegenkommenden Fahrzeugen aus dem ruhenden Verkehr haben (§ 19 Abs.
> > 6), da auch diese Bestimmung im §38 nicht aufgehoben wird, oder?
Ja. Fließverkehrsregel.
> > Wenn nun Lichtzeichen alle andere Vorrangregeln implizit aufheben, wie kann
> > man diesen Widerspruch eindeutig auflösen? Woher soll ich als Nichtjurist
> > wissen, welcher Paragraph "stärker" ist, der § 19 oder der § 38?
In § 38 StVO steht explizit, was noch gilt, wenn es eine geregelte Kreuzung
ist.
> Da die Vorrangregeln die ungeregelten Kreuzungen betreffen, merkst du
> dir vielleicht die ganz unjuristische Regel: auf einer geregelten
> Kreuzung sind alle Straßen (ausgenommen Nebenfahrbahnen) bzw. alle
> Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt.
Naja, gleichberechtigt laut § 38 Abs 4 StVO.
An der zuerst genannten T-Kreuzung kann daher nicht der Linksabbieger
fahren, nur weil er (bei ungeregelter Kreuzung) auf der Vorrangstraße
Vorrang hätte.
> Anmerkung: Nicht mal Einsatzfahrzeuge haben Vorrang, aber sie dürfen
> sich bei Rot drübertasten und haben ein Anrecht darauf, vorgelassen zu
> werden, wenn sie rechtzeitig erkannt werden.
Falsch.
"Einsatzfahrzeuge haben immer den Vorrang." § 19 Abs 2 StVO.
> Die Paragraphen raussuchen möcht ich jetzt nicht, das schaffst du selber
> im RIS.
Hättest Du vielleicht doch tun sollen.
SCNR
wolfgang
--
.-- --- .-.. ..-. --. .- -. --. ... ... .. --. -. .- - ..- .-. .
>Herbert Wotzel <h.wo...@bin-wieder-da.de> wrote:
>> Wolfgang Knottek schrieb:
>
>Wenn grünes Licht (=geregelte Kreuzung), dann § 38 Abs 4 StVO, wenn nicht
>(=ungeregelte Kreuzung), dann § 19 StVO.
>
>> > Ein ähnliches Problem habe ich mit einer Kreuzung, wo die "normale" Straße
>> > nach der Kreuzung zu einer Wohnstraße bzw. Parkplatzausfahrt wird.
>> > Eigentlich sollte ich als Linksabbieger im fließenden Verkehr Vorrang vor
>> > den entgegenkommenden Fahrzeugen aus dem ruhenden Verkehr haben (§ 19 Abs.
>> > 6), da auch diese Bestimmung im §38 nicht aufgehoben wird, oder?
>
>Ja. Fließverkehrsregel.
Im 38er steht nichts von der Fließverkehrsregel, da sind nur
Fahrzeuge, die von Nebenfahrbahnen kommen, als benachrangt erwähnt.
Nicht aber erwähnt sind Haus- und Grundstückseinfahrten etc.
>> Anmerkung: Nicht mal Einsatzfahrzeuge haben Vorrang, aber sie dürfen
>> sich bei Rot drübertasten und haben ein Anrecht darauf, vorgelassen zu
>> werden, wenn sie rechtzeitig erkannt werden.
>
>
>Falsch.
>"Einsatzfahrzeuge haben immer den Vorrang." § 19 Abs 2 StVO.
>
>> Die Paragraphen raussuchen möcht ich jetzt nicht, das schaffst du selber
>> im RIS.
>Hättest Du vielleicht doch tun sollen.
>SCNR
Du hättest dir den §26 raussuchen sollen, da steht viel über
Einsatzfahrzeuge drinnen. Unter anderem, dass sie bei Rot über die
Kreuzung fahren dürfen, vorher aber Anhalten müssen und der Lenker
sich überzeugen muss......
Und im Allgemeinen: Ist es nicht so, dass spätere Paragrafen solche,
die vorher stehen, aushebeln?
Liebe Grüße
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einfügen.
> Und im Allgemeinen: Ist es nicht so, dass spätere Paragrafen solche,
> die vorher stehen, aushebeln?
Im allgemeinen: nein.
Speziellere heben allgemeinere auf, aber das hat nicht unbedingt was
damit zu tun, wo der Paragraph steht.
--
Impressum: http://unet.univie.ac.at/~a0425013/Impressum.html
>Johann Mayerwieser schrieb:
>
>> Und im Allgemeinen: Ist es nicht so, dass spätere Paragrafen solche,
>> die vorher stehen, aushebeln?
>
>Im allgemeinen: nein.
>Speziellere heben allgemeinere auf, aber das hat nicht unbedingt was
>damit zu tun, wo der Paragraph steht.
Dann heben 26 und 38 den §19 in den Punkten auf, wo sie die spezielle
Situation (Ampelkreuzung, Einsatzfahrzeuge) beschreiben.
Sorry, war ein Vertipper. Ich meinte, dass zumindest die Gegenverkehrsregel
gilt.
§38 Abs.4
(4) Grünes Licht gilt als Zeichen für "Freie Fahrt". Bei diesem Zeichen
haben die Lenker von Fahrzeugen, wenn es die Verkehrslage zuläßt,
weiterzufahren oder einzubiegen.
[...]
Beim Einbiegen nach links ist den entgegenkommenden geradeaus fahrenden
sowie den entgegenkommenden nach rechts einbiegenden Fahrzeugen der Vorrang
zu geben.
> >> Anmerkung: Nicht mal Einsatzfahrzeuge haben Vorrang, aber sie dürfen
> >> sich bei Rot drübertasten und haben ein Anrecht darauf, vorgelassen zu
> >> werden, wenn sie rechtzeitig erkannt werden.
>
> >Falsch.
> >"Einsatzfahrzeuge haben immer den Vorrang." § 19 Abs 2 StVO.
> >
> >> Die Paragraphen raussuchen möcht ich jetzt nicht, das schaffst du selber
> >> im RIS.
>
> >Hättest Du vielleicht doch tun sollen.
> >SCNR
>
> Du hättest dir den §26 raussuchen sollen, da steht viel über
> Einsatzfahrzeuge drinnen. Unter anderem, dass sie bei Rot über die
> Kreuzung fahren dürfen, vorher aber Anhalten müssen und der Lenker
> sich überzeugen muss......
Und wie widerspricht sich das mit der Aussage, dass sie auf ungeregelten
Kreuzungen (darum geht es bei den Vorrangregeln und im § 19 ja primär, und
diesbezüglich hast Du das Gegenteil behauptet) immer Vorrang haben? - Gar
nicht.
> Und im Allgemeinen: Ist es nicht so, dass spätere Paragrafen solche,
> die vorher stehen, aushebeln?
Du meinst "lex posterior derogat legi priori"? (Das spätere Gesetz
derogiert dem früheren.)
Das bezieht sich auf zeitlich später in Kraft getretene Bestimmungen (und
kommt nur als Interpretationshilfe zum Einsatz), nicht automatisch (so
versteh ich Deine Frage) weil eine Bestimmung im Gesetz weiter hinten
steht.
>Johann Mayerwieser <johann.ma...@gmail.com> wrote:
>> Wolfgang Fuschlberger <usenet-...@fuschlberger.net> wrote:
>> >Herbert Wotzel <h.wo...@bin-wieder-da.de> wrote:
>> >
>> >> Anmerkung: Nicht mal Einsatzfahrzeuge haben Vorrang, aber sie dürfen
>> >> sich bei Rot drübertasten und haben ein Anrecht darauf, vorgelassen zu
>> >> werden, wenn sie rechtzeitig erkannt werden.
>>
>> >Falsch.
>> >"Einsatzfahrzeuge haben immer den Vorrang." § 19 Abs 2 StVO.
^^^^kam nicht von mir
>> >
>> >> Die Paragraphen raussuchen möcht ich jetzt nicht, das schaffst du selber
>> >> im RIS.
>>
>> >Hättest Du vielleicht doch tun sollen.
>> >SCNR
>>
>> Du hättest dir den §26 raussuchen sollen, da steht viel über
>> Einsatzfahrzeuge drinnen. Unter anderem, dass sie bei Rot über die
>> Kreuzung fahren dürfen, vorher aber Anhalten müssen und der Lenker
>> sich überzeugen muss......
>
>Und wie widerspricht sich das mit der Aussage, dass sie auf ungeregelten
>Kreuzungen (darum geht es bei den Vorrangregeln und im § 19 ja primär, und
>diesbezüglich hast Du das Gegenteil behauptet) immer Vorrang haben? - Gar
>nicht.
Ich hab ursprünglich nicht über Vorrang von Einsatzfahrzeugen
geschrieben, das war Wolfgang Fuschlberger.
Er hat geschrieben, dass Einsatzfahrzeuge auf geregelten Kreuzungen
keinen Vorrang haben und sich reintasten müssen, was du mit Hinweis
auf 19/2 als falsch bezeichnet hast, worauf ich auf den 26er verwiesen
habe.