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kein Arbeitslosenbezug ohne Wohnsitz in Österreich

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Stoklasek Thomas

unread,
Dec 1, 2005, 6:47:42 AM12/1/05
to
Nur zur Information ein interessanter Fall der mir zugetragen wurde, und
mein Rechtsverständnis ins Wanken bringt:

Ein gebürtiger Ungar, wohnhaft knapp über der Grenze, seit 16 Jahren in
Österreich beschäftigt (Grenzgänger, permanante Arbeitserlaubnis) wird
gekündigt.

Und Sie da: Er hat keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstütung in
Österreich!

Es sind zwar 16 Jahre Arbeitslosenbeiträge bezahlt worden, aber ohne
Wohnsitz in Österreich kein Anspruch. Selbiges gilt auch für Österreicher
die im ausländischen Grenzgebiet wohnen!

Es geht hierbei nicht um Notstandshilfe (auf die er so und so kein Anrecht
hätte), sondern "nur" um die Versicherungsleistung des Arbeitslosengeldes.

lG,
Thomas


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Theodor Isporidi

unread,
Dec 1, 2005, 2:53:19 PM12/1/05
to
Hallo !

In a message of 01.12.2005 Hans-Christian Grosz wrote to All about Re:
kein Arbeitslosenbezug ohne Wohnsitz in Österreich:

>> Und Sie da: Er hat ...

> Erstens duzen wir uns hier, und zweitens finde ich diesen rüpelhaften
> Tonfall unnötig.

Das sollte wohl: 'Und siehe da ...' heißen. Auch die ältere, nicht mehr
ganz so gebräuchliche Form 'sieh da' wäre möglich. Ein simpler
Rechtschreibfehler, auf dem man eigentlich nicht herumreiten sollte.

Bye !

Key fingerprint = 67 EE 0B D6 52 0A F0 3E E3 C7 1A 88 24 B0 EF C8

<<< PGP 2.6.3i Public Key auf Anfrage. >>>

Wolfgang Fuschlberger

unread,
Dec 1, 2005, 6:36:08 PM12/1/05
to
Stoklasek Thomas <nosp...@chello.at> wrote:
> Nur zur Information ein interessanter Fall der mir zugetragen wurde, und
> mein Rechtsverständnis ins Wanken bringt:
>
> Ein gebürtiger Ungar, wohnhaft knapp über der Grenze, seit 16 Jahren in
> Österreich beschäftigt (Grenzgänger, permanante Arbeitserlaubnis) wird
> gekündigt.
>
> Und Sie da: Er hat keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstütung in
> Österreich!
>
> Es sind zwar 16 Jahre Arbeitslosenbeiträge bezahlt worden, aber ohne
> Wohnsitz in Österreich kein Anspruch. Selbiges gilt auch für Österreicher
> die im ausländischen Grenzgebiet wohnen!
>

Klingt verdächtig nach Gemeinschaftsrechtswidrigkeit (Freizügigkeit), uU
kann sie aber durch Übergangsbestimmungen mit Ungarn eingeschränkt sein.

wolfgang
--
.-- --- .-.. ..-. --. .- -. --. ... ... .. --. -. .- - ..- .-. .

Guenther Faulhuber

unread,
Dec 2, 2005, 3:43:07 AM12/2/05
to
Hallo Wolfgang!

>> Ein gebürtiger Ungar, wohnhaft knapp über der Grenze,
>> seit 16 Jahren in Österreich beschäftigt (Grenzgänger,
>> permanante Arbeitserlaubnis) wird gekündigt.
>>
>> Und Sie da: Er hat keinen Anspruch auf
>> Arbeitslosenunterstütung in Österreich!

> Klingt verdächtig nach Gemeinschaftsrechtswidrigkeit


> (Freizügigkeit), uU kann sie aber durch
> Übergangsbestimmungen mit Ungarn eingeschränkt sein.

Das hat mit Ungarn nichts zu tun, sondern es betrifft allgemein das
Ausland. D.h., wenn man sich nicht in Oesterreich AUFHAELT!

Als Arbeitsloser darfst Du generell nicht ins Ausland - nicht mal fuer 1
Minute - ohne den Anspruch auf ALG zu verlieren. Wenn Du als
Arbeitsloser ins Ausland willst (zB einen Tag Bekannte besuchen fahren),
musst Du Dich bei der AMS abmelden und bei Rueckkunft wieder anmelden.
Waeren der Zeit im Ausland (der abgemeldeten Zeit) bekommst Du kein
Arbeitslosengeld, wohl aber bist Du (bis zu 3 Wochen)
Krankenversichert - aber nur wenn Du abgemeldet bist!

Der Hintergrund ist: Wenn Du Arbeitslos bist, musst Du zur Vermittlung
verfuegbar sein ("arbeitsbereit sein") um Ansprueche zu haben. Du bist
im Ausland aber nicht "arbeitsbereit" - so die Ansicht des Gesetzgebers.

Sonderfaelle gibt es, wenn Du zB im EU-Ausland nach Arbeit suchst und
selbst hin faehrst. Da musst Du das der AMS melden, bekommst ein
Formular und musst im (EU-)Gastland dann zur "AMS" (oder wie immer das
in diesme Land heisst) gehen. Du bekommst fuer diese Zeit dort Deine
Arbeitslose ausbezahlt. Arbeitssuche im EU-Ausland kann aber nur fuer
max. 3 Monate sein.

Guenther


NEUSSER ätt

unread,
Dec 1, 2005, 2:27:08 PM12/1/05
to
rüpelhafter Tonfall ????
er wollte wohl eher " und siehe da" schreiben.

lg alex
"Hans-Christian Grosz" <ng...@gmx.at> schrieb im Newsbeitrag
news:h8duo15sksdm6khk4...@4ax.com...


> Stoklasek Thomas wrote:
>
> >Nur zur Information ein interessanter Fall der mir zugetragen wurde, und
> >mein Rechtsverständnis ins Wanken bringt:
>

> Du wolltest in at.gesellschaft.politik posten!


>
> >Und Sie da: Er hat ...
>
> Erstens duzen wir uns hier, und zweitens finde ich diesen rüpelhaften
> Tonfall unnötig.
>

> scnr,
> HC


Martina Neumeister

unread,
Dec 2, 2005, 5:41:06 AM12/2/05
to

>
> >Nur zur Information ein interessanter Fall der mir zugetragen wurde,
und
> >mein Rechtsverständnis ins Wanken bringt:
>
> Du wolltest in at.gesellschaft.politik posten!
>
> >Und Sie da: Er hat ...
>
> Erstens duzen wir uns hier, und zweitens finde ich diesen rüpelhaften
> Tonfall unnötig.
>
> scnr,
> HC

Möchte sagen da ist jemand anders rüpelhaft,vermute das du Liebeskummer
hast, da ist Mann so, einige nicht alle :-)

Martina

Martina Neumeister

unread,
Dec 2, 2005, 6:10:38 AM12/2/05
to

"Guenther Faulhuber" <gf...@gmx.at> schrieb im Newsbeitrag
news:37f33$4390091a$3eb27a7c$19...@news.chello.at...

> Hallo Wolfgang!
>
> >> Ein gebürtiger Ungar, wohnhaft knapp über der Grenze,
> >> seit 16 Jahren in Österreich beschäftigt (Grenzgänger,
> >> permanante Arbeitserlaubnis) wird gekündigt.
>
> Als Arbeitsloser darfst Du generell nicht ins Ausland - nicht mal
fuer 1
> Minute - ohne den Anspruch auf ALG zu verlieren. Wenn Du als
> Arbeitsloser ins Ausland willst (zB einen Tag Bekannte besuchen
fahren),
> musst Du Dich bei der AMS abmelden und bei Rueckkunft wieder
anmelden.
> Waeren der Zeit im Ausland (der abgemeldeten Zeit) bekommst Du kein
> Arbeitslosengeld, wohl aber bist Du (bis zu 3 Wochen)
> Krankenversichert - aber nur wenn Du abgemeldet bist!
>
> Der Hintergrund ist: Wenn Du Arbeitslos bist, musst Du zur
Vermittlung
> verfuegbar sein ("arbeitsbereit sein") um Ansprueche zu haben. Du
bist
> im Ausland aber nicht "arbeitsbereit" - so die Ansicht des
Gesetzgebers.
>
> Sonderfaelle gibt es, wenn Du zB im EU-Ausland nach Arbeit suchst und
> selbst hin faehrst. Da musst Du das der AMS melden, bekommst ein
> Formular und musst im (EU-)Gastland dann zur "AMS" (oder wie immer
das
> in diesme Land heisst) gehen. Du bekommst fuer diese Zeit dort Deine
> Arbeitslose ausbezahlt. Arbeitssuche im EU-Ausland kann aber nur fuer
> max. 3 Monate sein.
>
> Guenther


Es ist sowiso eine grosse Ungerechtigkeit , wie das berrechnet wird,
zahlen hat er brav dürfen, nur bekommen tut er nichts.
Da gibt es noch viele Beispiele,
-wenn einer Verheiratet ist bekommt er auch weniger als ein
lediger-alleinstehender, zahlen darf er aber den vollen Betrag.
- Arbeitslosenunterstützung gilt nur für einige Zeit, denke max 52
Wochen dann ist aus mit "lustig", dann muss Er/Sie jeden Job um jeden
Betrag annehmen, auch wenn er 30 Jahre im Monat 3000.- Euro verdient
hat und von diesen auch die Beitrage berechnet wurden die er schön brav
abgeführt hat.

Hätte er das und den Beitrag seines Dienstgebers in eine gesicherte
Geldanlage investiert hätte er viele Jahre davon Leben können.

Ich wäre dafür jeder Dienstnehmer soll 12 Monate seines Arbeistlebens
voll für die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollange bekommt er
dann auch voll vom AMS sein Geld und nicht einen Tag länger, den
Restbetrag muss er auf eine Private Vorsorge einzahlen, dieser wird
dann hergenommen falls er länger ohne Job ist.
Am Ende seines Arbeitslebens bekommt er die Difference ausbezahlt, wenn
was da ist.
Aber das geht wieder nicht den dann wären die vom AMS wieder arbeitslos
:-)

Bei den Renten ist es ja auch so ähnlich, keine Leistung für viel
bezahltes Geld.

Würde das eine Versicherung (Leben) machen, nach Ablauf der
Vertragsdauer einfach sagen es tut uns leid, aber wir haben kein Geld
sie müssen noch 3 jahre bezahlen dann bekommen sie nicht alles aber
wenigstens einen Teil ihres Geldes,so würden alle gleich von B.......g
reden.

Das waren halt nur die Gedanken einer Frau

Martina


>
>

Gernot W. Schmied

unread,
Dec 2, 2005, 7:33:47 AM12/2/05
to
Hans-Christian Grosz wrote:

> Stoklasek Thomas wrote:
>
>
>>Nur zur Information ein interessanter Fall der mir zugetragen wurde, und
>>mein Rechtsverständnis ins Wanken bringt:
>
>
> Du wolltest in at.gesellschaft.politik posten!
>
>
>>Und Sie da: Er hat ...
>
>
> Erstens duzen wir uns hier, und zweitens finde ich diesen rüpelhaften
> Tonfall unnötig.
>
> scnr,
> HC

Krieg dich wieder ein, ja, oder machst nie Tippfehler?

Gernot

Peter Renner

unread,
Dec 2, 2005, 7:36:38 AM12/2/05
to
Stoklasek Thomas wrote:
> Es sind zwar 16 Jahre Arbeitslosenbeiträge bezahlt worden, aber ohne
> Wohnsitz in Österreich kein Anspruch. Selbiges gilt auch für Österreicher
> die im ausländischen Grenzgebiet wohnen!

Wenn ein Geschäftspartner eine Dienstleistung nicht erbringt (trotz Nachfrist
etc) kann man doch Rückablicklung verlangen, dh. er bekommt seine
(ggf. unverzinsten?) Beiträge zurück, odr?

Ist es nicht sittenwidrig Beiträge für eine Versicherung einzuheben
ohne sie auszahlen zu wollen?

IMO dürfte es erst dann erlaubt sein die Beiträge einzufordern, soblad der
Betroffenen in Ö gemeldet ist.


P.

Michael Pronay

unread,
Dec 2, 2005, 11:48:57 AM12/2/05
to
"Gernot W. Schmied" <gernot....@chello.at> wrote:

>>> Und Sie da: Er hat ...

>> Erstens duzen wir uns hier, und zweitens finde ich diesen
>> rüpelhaften Tonfall unnötig.
>>
>> scnr,

> Krieg dich wieder ein, ja, oder machst nie Tippfehler?

Ist bei Euch Vieren der Ironiedetektor kaputt?
"scnr" nicht gelesen?

M.

Matthias Feichtinger

unread,
Dec 2, 2005, 8:59:25 AM12/2/05
to
Martina Neumeister <zante1...@web.de> wrote:
> Das waren halt nur die Gedanken einer Frau
Dieser Halbsatz ist schlicht unverständlich
Oder steh ich blos auf der Leitung?
Zum Thema: Sichere Geldanlage gibt es nicht. Beispiele? Das Solidaritätprinzip
steht der entgegen, man vergleiche einfach USlersozialversicherung zu unsrer.
--
Für die p.t. Spammer: Die Emailadresse ist in der nächsten Zeile LG: Matthias
.--. -.-- .-. --.. .-. .- ..-. ..- -. .... -.-. --. .--- ...- .-. .- ...- .- .- .-. . .-. ..-. --. -. --.- --. .... .- --.- .-.. -.- .--. .. --- .-. ...- .. ...- .-. .- .- -. --.- -... --. -. --.

walter kurz

unread,
Dec 2, 2005, 2:55:39 PM12/2/05
to
Hallo,


> > Klingt verdächtig nach Gemeinschaftsrechtswidrigkeit
> > (Freizügigkeit), uU kann sie aber durch
> > Übergangsbestimmungen mit Ungarn eingeschränkt sein.

genauso ist es!

> Das hat mit Ungarn nichts zu tun, sondern es betrifft allgemein das
> Ausland. D.h., wenn man sich nicht in Oesterreich AUFHAELT!

Stimmt nicht, du musst differenzieren zwischen EU/EWR Ausland bzw.
Vertrags/Abkommenstaaten und "echtem" Ausland.

> Als Arbeitsloser darfst Du generell nicht ins Ausland - nicht mal fuer 1
> Minute - ohne den Anspruch auf ALG zu verlieren.

Falsch, im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) heißt es:
"Auslandsaufenthalt", dh, es muss zumindest EIN Tag Aufenthalt im Ausland
vorliegen. Wenn Du am selben Tag wieder ins Bundesgebiet einreist, greift
die Bestimmung nicht.

> Wenn Du als
> Arbeitsloser ins Ausland willst (zB einen Tag Bekannte besuchen fahren),
> musst Du Dich bei der AMS abmelden und bei Rueckkunft wieder anmelden.
> Waeren der Zeit im Ausland (der abgemeldeten Zeit) bekommst Du kein
> Arbeitslosengeld, wohl aber bist Du (bis zu 3 Wochen)
> Krankenversichert - aber nur wenn Du abgemeldet bist!

Die 3 wöchige Schutzfrist ("Nachversicherung") bezieht sich meines Wissens
nur auf´s Inland, eventuell noch auf EU/EWR! Da würd ich mich jedenfalls bei
der Krankenkasse erkundigen, um nicht mit einer gesalzenen Rechnung
dazustehen.....

> Der Hintergrund ist: Wenn Du Arbeitslos bist, musst Du zur Vermittlung
> verfuegbar sein ("arbeitsbereit sein") um Ansprueche zu haben. Du bist
> im Ausland aber nicht "arbeitsbereit" - so die Ansicht des Gesetzgebers.

Stimmt nicht (so): Die angeführte "Verfügbarkeit" ist im AlVG im §7
geregelt, der Auslandsaufenthalt ist aber eine "Ruhensbestimmung" und als
solche im §16 AlVG abgehandelt. Ist insofern ein großer Unterschied, als
beim Auslandsaufenthalt der Anspruch "nur" ruht - bei "Nichverfügbarkeit"
würde kein Anspruch bestehen. Kann sich gravierend auswirken, wenn es um
Fristen zur Wiederbeantragung einer Leistung geht. Details will ich der NG
ersparen...

> Sonderfaelle gibt es, wenn Du zB im EU-Ausland nach Arbeit suchst und
> selbst hin faehrst. Da musst Du das der AMS melden, bekommst ein
> Formular und musst im (EU-)Gastland dann zur "AMS" (oder wie immer das
> in diesme Land heisst) gehen. Du bekommst fuer diese Zeit dort Deine
> Arbeitslose ausbezahlt. Arbeitssuche im EU-Ausland kann aber nur fuer
> max. 3 Monate sein.

Stimmt grundsätzlich, es gibt aber auch die Möglichkeit, um "Nachsicht vom
Ruhen des Arbeitslosengeldes" anzusuchen, dass unter bestimmten
Voraussetzungen gewährt wird (kein echtes Ermessen). Siehe unter §16 AlVG
(Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977)

Walter


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