On 6/14/23 19:43, Werner Tann wrote:
> Bernhard Kuemel <
bern...@bksys.at> schrieb:
>
>> Waere ich verpflichtet gewesen zu bremsen, statt neben dem Auto durch
>> die Engstelle zu fahren? Haette ich eine Teilschuld bei einem Unfall gehabt?
>
> Hat das Auto zu irgendeinem Zeitpunkt den gesetzlichen Mindestabstand
> zu dir unterschritten?
Ich bin geschaetzte 15-20 km/h gefahren, das Auto aehnlich, also unter
30, und hat damit nicht 1,5 m, sondern nur einen sicheren Abstand halten
muessen.[1] Speziell in der Engstelle habe ich den Abstand aber als
gefaehrlich wenig empfunden.
> Hast du beim Einfahren in die Engstelle den Mindestabstand
> unterschritten? Wenn ja, hättest du bremsen müssen.
Unterschreite ich den Mindestabstand, wenn der Abstand zu einem
ueberholenden Auto zu wenig wird, weil's eng wird?
[1]
StVO § 15. Überholen.
(4)Beim Überholen ist ein der Verkehrssicherheit und der
Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom Fahrzeug, das
überholt wird, einzuhalten. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von
Radfahrern und Rollerfahrern (§ 88b) hat der Seitenabstand im Ortsgebiet
mindestens 1, 5 m und außerhalb des Ortsgebietes mindesten 2 m zu
betragen; bei einer gefahrenen Geschwindigkeit des überholenden
Kraftfahrzeuges von höchstens 30 km/h kann der Seitenabstand der
Verkehrssicherheit entsprechend reduziert werden.