ich habe da eine Frage - hat ein Kind, 14 Jahre alt, ein Recht auf ein
Taschengeld?
Ich zahle meiner Exfrau 400 Euro im Monat Alimente, mein Sohn wohnt bei ihr.
Da er immer recht vernachlässigt daherkommt kaufe ich nebenbei auch noch
diverses
Gewand und Schuhe - da bleibt von meiner Seite her nicht mehr viel übrig um
ihm a
uch noch Taschengeld zu bezahlen und von meiner Exfrau bekommt er keines.
Hat er von Gesetzeswegen her Anspruch darauf oder gibt es da vielleicht die
Möglichkeit
von den Alimenten einen Teil auf sein Jugendkonto zu überweisen und den Rest
an meine
Exfrau? Gibt es da eine gesetzliche Deckung oder könnte ich da
Schwierigkeiten bekommen?
Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
Besten Dank im Voraus
Thomas
Meines Wissens nicht. Allerdings wird es empfohlen. Ich hab' in dem
Alter eigentlich immer ATS 100,-- - 300,-- bei mir gehabt, auch wenn
ich es nicht gerade an einem Tag ausgegeben habe. (Meine Schulkollegen
hatten allerdings erheblich weniger, wie wir in der Schule mal
festgestellt hatten.) Ich bekam ja genug von diversen Verwandten
zugesteckt!
> Ich zahle meiner Exfrau 400 Euro im Monat Alimente, mein Sohn wohnt
> bei ihr. Da er immer recht vernachlässigt daherkommt kaufe ich
> nebenbei auch noch diverses Gewand und Schuhe - da bleibt
> von meiner Seite her nicht mehr viel übrig um ihm auch noch
> Taschengeld zu bezahlen und von meiner Exfrau bekommt er keines.
Da würde ich mal das Jugendamt einschalten. Nicht wegen des
Taschengeldes, das er nicht bekommt, sondern wegen der
Vernachlässigung. Allerdings kommt es auch darauf an, was Du mit
"kommt immer recht vernachlässigt" meinst. Ich hab' auch nicht gerade
jedes Jahr neue Hosen bekommen, und das Gewand war Billigstware,
Löcher wurden geflickt, usw.
> Hat er von Gesetzeswegen her Anspruch darauf oder gibt es da
> vielleicht die Möglichkeit von den Alimenten einen Teil auf sein
> Jugendkonto zu überweisen und den Rest an meine Exfrau?
Ich glaube nicht, daß das geht. Da Du Alimente an Deine Ex zahlst,
schließe ich daraus, daß sie das Sorgerecht hat. Mir wäre nicht
bekannt, daß die Eltern einem Kind ein Sparbuch oder ein Konto anlegen
müssen. Zwar soll die Alimente für das Kind verwendet werden, aber wie
will man das verrechnen? Wieviel kostet das Essen bei der Mutter?
Wieviel fürs Waschen, Putzen, Saubermachen? Wieviel der Anteil an
Miete, Heizkosten, Strom, Gas, usw.?
> Gibt es da eine gesetzliche Deckung oder könnte ich da
Schwierigkeiten bekommen?
Also Du sicher nicht, da Du ja offenbar nicht fürsorgepflichtig bist.
Wer eine Steuer zahlt, ist ja auch nicht dafür verantwortlich, daß
diese vom Bund dann bestimmungsgemäß verwendet wird.
> Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
Also, einfach alles aus meiner Sicht...
Gerhard
> Zwar soll die Alimente für das Kind verwendet werden, aber wie
> will man das verrechnen? Wieviel kostet das Essen bei der Mutter? Wieviel
> fürs Waschen, Putzen, Saubermachen? Wieviel der Anteil an Miete,
> Heizkosten, Strom, Gas, usw.?
Ich glaube, wenn man das kann, dann sind die Alimente auf alle Fälle zu
wenig. Auch wenn man die Kosten des Kindes auf beide Elternteile
halbiert, denn dann muss man berücksichtigen, dass man für eine Aufsicht
für das Kind nochmals zu zahlen hat. Denn Teilung der Kosten geht ja nur
dann, wenn beide Elternteile gleich viel arbeiten.
Wie man es auch dreht und wendet, die Alimente sind für den Vater immer
viel zu viel zu zahlen, für die Mutter immer viel zu wenig für das Kind.
(Vermutlich kommt das ja auch daher, weil zwei Haushalte immer teurer sind
als einer...)
Martin
"Thomas Piringer" <tho...@piringer.info> wrote:
>Hat er von Gesetzeswegen her Anspruch darauf oder gibt es da vielleicht die
>Möglichkeit von den Alimenten einen Teil auf sein Jugendkonto zu überweisen
>und den Rest an meine Exfrau? Gibt es da eine gesetzliche Deckung oder
>könnte ich da Schwierigkeiten bekommen?
ACHTUNG: solange das Kind minderjaehrig ist, ist JEDE andere Zahlung
als die des VOLLEN Betrages auf das Konto, das der Obsorgeberechtigte
bekannt gegeben hat, NICHT SCHULDBEFREIEND.
Langer Rede, kurzer Sinn: Du darfst den Kindesunterhalt nur auf das
Konto Deiner Ex-Frau ueberweisen - anderenfalls koennen Dir erhebliche
Schwierigkeiten ins Haus stehen. Solltest Du einen Teil des Geldes auf
ein Konto Deines/Eures Kindes zahlen, dann gilt das als Dein
hoechstpersoenliches Privatvergnuegen.
Ciao, Andreas M.