Wie hiergroups ja sicherlich bekannt, bin ich absolut kein Zivilrechtler
:) Ich probiers trotzdem - bitte um Feedback, wenn ich absolut falsch
liege.
Praktisch vermute ich, dass Z in der vorbereitenden Tagsatzung die
Unterschrift vorlegen wird, Y bestreitet die Echtheit der Unterschrift.
Das Gericht wird dann - da der Verdacht der Urkundenfälschung
(Bestellung = Urkunde) im Raum steht vom Amts wegen ein Strafverfahren
einleiten müssen. Das Zivilverfahren wird wahrscheinlich bis zum Ausgang
des Strafverfahrens unterbrochen werden. - § 191 (2) ZPO sieht genau
diese Vorgehensweise vor:
| § 191 ZPO
| (1) Ergibt sich im Laufe eines Rechtsstreites der Verdacht einer
| strafbaren Handlung, deren Ermittlung und Aburtheilung für die
| Entscheidung des Rechtsstreites voraussichtlich von maßgebendem Einfluss
| ist, so kann der Senat anordnen, dass der Rechtsstreit bis zur
| Erledigung des Strafverfahrens unterbrochen werde.
| (2) Eine solche Unterbrechung kann insbesondere stattfinden, wenn sich
| Verdachtsgründe dafür ergeben, dass eine für die Processentscheidung
| wichtige Urkunde fälschlich angefertigt oder verfälscht ist, oder dass
| sich eine über wesentliche Umstände einvernommene Partei oder ein Zeuge
| oder Sachverständiger, dessen Aussage der Senat sonst bei der
| Entscheidung voraussichtlich berücksichtigen würde, einer falschen
| Aussage schuldig gemacht hat.
| (3) Nach rechtskräftiger Erledigung des Strafverfahrens ist das
| unterbrochene Verfahren in der Hauptsache auf Antrag oder von amtswegen
| aufzunehmen.
Im Strafverfahren muss dann die StA die Unterschrift prüfen lassen - das
wird höchstwahrscheinlich mit einem Gutachten erfolgen.
Bernhard