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Aufstellung von Verkehrszeichen durch Straßenerhalter

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Johann Mayerwieser

unread,
Nov 26, 2009, 3:26:19 AM11/26/09
to
Hallo,

Im �98 Abs. 3 steht:
|(3) Der Stra�enerhalter darf auch ohne beh�rdlichen Auftrag
|Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (� 31 Abs. 1)
|anbringen; dies gilt unbeschadet der Bestimmungen �ber unaufschiebbare
|Verkehrsbeschr�nkungen (� 44b), jedoch nicht f�r die in � 44 Abs. 1
|genannten Stra�enverkehrszeichen und Bodenmarkierungen. Die Beh�rde
|kann ihm jedoch, wenn es die Sicherheit, Leichtigkeit oder Fl�ssigkeit
|des Verkehrs erfordert, vorschreiben, Einrichtungen zur Regelung und
|Sicherung des Verkehrs zu entfernen oder an den von ihr zu
|bestimmenden Stellen anzubringen. Die Entfernung der genannten
|Einrichtungen kann die Beh�rde insbesondere verlangen, wenn ihre
|Anbringung gesetzwidrig oder sachlich unrichtig ist.

Aus dieser Bestimmung und den verwiesenen Paragrafen werde ich nicht
sehr schlau.

Hei�t das, dass der Stra�enerhalter Verkehrszeichen ohne
entsprechenden Bescheid einer Beh�rde aufstellen darf, die dann
G�ltigkeit haben? (Ich denke da insbesondere an die Asfinag).

Liebe Gr��e
Hannes

--
F�r pers�nliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff einf�gen.

Jens Müller

unread,
Nov 26, 2009, 3:13:17 PM11/26/09
to
Am 11/26/09 09:26, schrieb Johann Mayerwieser:

Wieso "ohne Bescheid einer Beh�rde"?

Ist der Stra�enerhalter nicht auch �ffentlich-rechtlich?

In DE hei�t der Stra�enbaulasttr�ger und die dort zust�ndige Beh�rde
Stra�enbaubeh�rde, und hat �hnlich Notkompetenzen.

Johann Mayerwieser

unread,
Nov 26, 2009, 4:37:07 PM11/26/09
to
Jens M�ller <usenet-...@tessarakt.de> wrote:

>Am 11/26/09 09:26, schrieb Johann Mayerwieser:

>> Hei�t das, dass der Stra�enerhalter Verkehrszeichen ohne


>> entsprechenden Bescheid einer Beh�rde aufstellen darf, die dann
>> G�ltigkeit haben? (Ich denke da insbesondere an die Asfinag).
>
>Wieso "ohne Bescheid einer Beh�rde"?
>
>Ist der Stra�enerhalter nicht auch �ffentlich-rechtlich?
>
>In DE hei�t der Stra�enbaulasttr�ger und die dort zust�ndige Beh�rde
>Stra�enbaubeh�rde, und hat �hnlich Notkompetenzen.

Notkompetenzen sind in einem anderen Paragrafen geregelt.

Die Asfinag als Beh�rde anzusehen kann ich mir nicht vorstellen, da
eine privatwirtschaftliche Firma (zwar im Staatsbesitz).

Thomas Koller

unread,
Nov 26, 2009, 4:41:04 PM11/26/09
to
Jens M�ller <usenet-...@tessarakt.de> wrote:
>> Hei�t das, dass der Stra�enerhalter Verkehrszeichen ohne
>> entsprechenden Bescheid einer Beh�rde aufstellen darf, die dann
>> G�ltigkeit haben? (Ich denke da insbesondere an die Asfinag).
>
> Wieso "ohne Bescheid einer Beh�rde"?
>
> Ist der Stra�enerhalter nicht auch �ffentlich-rechtlich?

Kommt ganz auf die Stra�e an. Stra�enerhalter kann eigentlich jeder
werden, auch Privatleute.

Tom

Josef Eschberger

unread,
Nov 27, 2009, 12:26:16 PM11/27/09
to

"Johann Mayerwieser" <johann.ma...@gmail.com> schrieb im Newsbeitrag
news:7nesg5dho7drq0gjk...@4ax.com...

>
> Hei�t das, dass der Stra�enerhalter Verkehrszeichen ohne
> entsprechenden Bescheid einer Beh�rde aufstellen darf, die dann
> G�ltigkeit haben? (Ich denke da insbesondere an die Asfinag).

Nein. Ausser es handelt sich um einen Notfall wie zB Gasrohrexplosion etc.

Im Falle der Asfinag ist zust�ndig die �rtliche
Bezirkshauptmannschaft/Magistrat f�r die Bescheiderlassung. Ebenso f�r
Bundes- bzw. Landesstra�en. Bei Gemeindestra�en ist teilweise die Gemeinde
und f�r bestimmte Verkehrszeichen die BH f�r die Bescheiderlassung
zust�ndig.

J.E.

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