Habe eine Frage an Euch, zuerst aber eine kurze Einleitung:
Wie aus dem Betreff zu entnehmen, ist bei meinem Motorrad das "Pickerl"
nicht mehr gültig und ich mußte, bei einer routinemäßigen Kontrolle,
entsprechendes
feststellen.
Dass ich da eine Rechtsvorschrift verletzt habe, ist mir klar.
So klar, wie der Umstand, dass es eine "Abzock - Aktion" gegenüber den
Bikern war.
(Es wurde jeder (ausschließlich) Motorradfahrer angehalten, eingebogene
Nummertafeln, zu flach montierte Nummertafeln bla bla beanstandet).
Da ich im Jahr nicht mehr als 2000km fahre, ist der Umstand etwas
ärgerlich.
Ich soll jetzt 80 Euro bezahlen, ohne den Nachweis zu erbringen, dass
ich inzwischen das Pickerl aktualisiert habe.
Jetzt aber zur Frage:
Ist diese Vorgangsweise von Rechten und muß ich dies einfach hinnehmen?
Habe ich Chancen mit einem Einspruch? Wenn "ja", wie könnte man einen
Einspruch formulieren?
Danke, David
Es kann dich niemand zwingen, das Pickerl zu aktualisieren, nur darfst
du ohne Pickerl auch nicht auf öffentl. Straßen fahren.
Klaus
>Ich soll jetzt 80 Euro bezahlen, ohne den Nachweis zu erbringen, dass
>ich inzwischen das Pickerl aktualisiert habe.
Das ist ohnehin vollkommen wurscht, wenn du beim nächsten Mal wieder
ohne gültige Plakette auf öffentlichen Straßen erwischt wirst, zahlst
du einfach nochmal.
>Ist diese Vorgangsweise von Rechten und muß ich dies einfach hinnehmen?
Ja. Einfach zahlen.
>Habe ich Chancen mit einem Einspruch?
Wie könnte der deiner Meinung nach aussehen?
"Tschuldigung, ich hab einfach nicht drauf gschaut"
"Hm, ich fahr doch eh so wenig"
"Ich wusste nicht, dass man das echt jedes Jahr machen muss"
Fällt alles unter die Kategorie 1001 Ausreden, die nix nützen.
lg
Wolfgang
--
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>Dass ich da eine Rechtsvorschrift verletzt habe, ist mir klar.
>So klar, wie der Umstand, dass es eine "Abzock - Aktion" gegenüber den
>Bikern war.
So wie die Parkscheriffs in Wien eine Abzockaktion gegenüber den
Autofahrern sind. Ausgleichende Gerechtigkeit. ;-)
>(Es wurde jeder (ausschließlich) Motorradfahrer angehalten, eingebogene
>Nummertafeln, zu flach montierte Nummertafeln bla bla beanstandet).
*g* Beanstnden können sie ja die Nummerntafeln, verboten ist es nicht.
>Da ich im Jahr nicht mehr als 2000km fahre, ist der Umstand etwas
>ärgerlich.
Du kennst aber schon, auch wenn du nur 1 km im Jahr fährst, die
Kraftfahrrechtlichen bestimmungen.
>Ich soll jetzt 80 Euro bezahlen, ohne den Nachweis zu erbringen, dass
>ich inzwischen das Pickerl aktualisiert habe.
Weil das ziemlich wurscht ist. Es könnt ja sein, daß du zB. heuer
nicht mehr fährst.
>Jetzt aber zur Frage:
>Ist diese Vorgangsweise von Rechten und muß ich dies einfach hinnehmen?
Verkehrskontorllen sind gesetlich legitiert. Daher: Ja.
>Habe ich Chancen mit einem Einspruch? Wenn "ja", wie könnte man einen
>Einspruch formulieren?
Eher nicht, weil der Diskussionsspielraum recht eng ist.
Solltest du doch einen Einspruch machen wollen, reicht Einspruch und
die GZ + Unterschrift. Kostet aber nur Geld, und wird, wei erwähnt,
nix bringen.
mfg PM
--
§39 KDV , Allgemeine Bestimmungen für Omnibusse
(1) Omnibusse, die ausschließlich auf Rädern laufen, müssen wenigstens zwei
Achsen und vier Räder haben.
Servus
> Es kann dich niemand zwingen, das Pickerl zu aktualisieren, nur darfst
> du ohne Pickerl auch nicht auf öffentl. Straßen fahren.
Du darfst nicht mal ohne auf öffent. Strassengrund parken (2x getestet).
> Klaus
mfg
Daniel
> Habe eine Frage an Euch, zuerst aber eine kurze Einleitung:
> Wie aus dem Betreff zu entnehmen, ist bei meinem Motorrad das "Pickerl"
> nicht mehr gültig und ich mußte, bei einer routinemäßigen Kontrolle,
> entsprechendes feststellen.
Naja, das *müssen* nehmen ich dir nicht recht ab, das Ablesen des Pickerl ein paar Mal innerhalb von 365 Tagen finde ich
durchaus zumutbar. (BTW: Meines am Auto habe ich zuletzt auch um 10 Monate überzogen, aber das war mir auch bewusst)
> Dass ich da eine Rechtsvorschrift verletzt habe, ist mir klar.
> So klar, wie der Umstand, dass es eine "Abzock - Aktion" gegenüber den
> Bikern war.
Nenn es "Schwerpunktaktion", solche gibt es regelmäßig und sind nichts Besonderes.
>(Es wurde jeder (ausschließlich) Motorradfahrer angehalten, eingebogene
> Nummertafeln, zu flach montierte Nummertafeln bla bla beanstandet).
Es st nur mein persönlicher, unmaßgeblicher Eindruck: Genau jene mit abgeknickten, flachgestellten (=für "Heckfotos" und
hintern Sträuchern stehende Personen *g*) Kennzeichen sind jene, welche sich im Straßenverkehr am Schlimmsten gebärden.
> Ich soll jetzt 80 Euro bezahlen, ohne den Nachweis zu erbringen, dass
> ich inzwischen das Pickerl aktualisiert habe.
Normalerweise ist das Taferl weg, egal ob Moped oder Auto. Und als Lenker solltest du froh sien, in dieser Zeit keinen Unfall
verursacht zu haben.
> Jetzt aber zur Frage:
> Ist diese Vorgangsweise von Rechten und muß ich dies einfach hinnehmen?
Der Sachverhalt ist mir klar, diene Frage aber nicht wirklich. Was bitteschön sollte nicht rechtens daran sein?
> Habe ich Chancen mit einem Einspruch? Wenn "ja", wie könnte man einen
> Einspruch formulieren?
Zahl und pass nächstes Mal besser auf. Und sei froh (s.o.), inzwischen keinen Unfall verursacht zu haben.
BTW: Auch wenn das Pickerl um mehr als 4 Monate abgelaufen ist, dann darfst ganz normal zur Überprüfung fahren und bekommst
ein neues. Aber streng genommen darfst du zur Überprüfung nur mehr am Anhänger fahren oder im Schlepp.
Peter
BTW: Kannst du deine Zeilenlänge bitte auf ein normales Maß
einstellen?
[Abgelaufene Plakette]
>Normalerweise ist das Taferl weg, egal ob Moped oder Auto.
Nein. So einfach ist das nicht korrekt.
Das Kennzeichen wird nur aufgrund von ganz bestimmten Verstößen
eingezogen. Eine einfach "nur" abgelaufene §57a Plakette zählt da
nicht dazu. Auch nicht, wenn mit dem Fahrzeug ein Unfall verursacht
wurde.
>BTW: Auch wenn das Pickerl um mehr als 4 Monate abgelaufen ist, dann darfst ganz normal zur Überprüfung fahren und bekommst
>ein neues. Aber streng genommen darfst du zur Überprüfung nur mehr am Anhänger fahren oder im Schlepp.
Na was jetzt?
Du darfst _nicht_ einfach zur Überprüfung fahren, wenn du auf dem Weg
angehalten wirst, wirst du auch zahlen müssen.
Aber die Überprüfungsstelle meldet dich nicht an die Exekutive, wenn
du mit einem mehr als abgelaufenen pickerl antanzt, sondern gibt dir
bei vorhandener Verkehrssicherheit einfach ein neues.
lg
Wolfgang
> On 29 Aug 2003 16:36:11 GMT, Peter Horny <use...@aon.at> wrote:
>
> BTW: Kannst du deine Zeilenlänge bitte auf ein normales Maß
> einstellen?
76 war in den vergangenen Monaten kien problem, warum genau diesmal?
> [Abgelaufene Plakette]
>
>>Normalerweise ist das Taferl weg, egal ob Moped oder Auto.
>
> Nein. So einfach ist das nicht korrekt.
> Das Kennzeichen wird nur aufgrund von ganz bestimmten Verstößen
> eingezogen. Eine einfach "nur" abgelaufene §57a Plakette zählt da
> nicht dazu.
Mag sein, das entsprach meinem Wissenstand. Weil ich der Meinung war, dass ohne gültiges Pickerl (=maximal 4 Monate überm
Prüftermin) automatisch auch die Zulassung erlischt. Wobei mir das bisher schon drei Gendarmen in 15 Jahren ("aber wissens eh,
dass Sie bald zur Übrprüfung müssen, sonst...") so erklärt haben.
> Auch nicht, wenn mit dem Fahrzeug ein Unfall verursacht wurde.
Auch wenn ich selber keine genauere Quelle habe: Kannst du mir näher erläutern, warum ein nicht mehr zum Verkehr zugelssenes
Fahrzeug im Falle eines Unfalles der Versicherung wurscht sei?
>>BTW: Auch wenn das Pickerl um mehr als 4 Monate abgelaufen ist, dann
>>darfst ganz normal zur Überprüfung fahren und bekommst ein neues. Aber
>>streng genommen darfst du zur Überprüfung nur mehr am Anhänger fahren
>>oder im Schlepp.
>
> Na was jetzt?
> Du darfst _nicht_ einfach zur Überprüfung fahren, wenn du auf dem Weg
> angehalten wirst, wirst du auch zahlen müssen.
Okay, ich bin auf "gendarmensicherer" Strecke hingefahren. Wobei das vermutlich üblich ist, aber eben nicht "normal" :-)
> ber die Überprüfungsstelle meldet dich nicht an die Exekutive, wenn
> du mit einem mehr als abgelaufenen pickerl antanzt, sondern gibt dir
> bei vorhandener Verkehrssicherheit einfach ein neues.
Stimmt.
Ich war mit dem "uralten" Pickerl am 30. April, das neue holte ich mir am 4. Mai :-)
Peter
>76 war in den vergangenen Monaten kien problem, warum genau diesmal?
[OT]
Keine Ahnung.
Ich geb zwar zu, dass ich den Agent neu installiert hab, aber deine
Zeilen sind länger, als die aller anderen.
Ich werd den Fehler mal bei mir suchen.
[/OT]
>Mag sein, das entsprach meinem Wissenstand. Weil ich der Meinung war, dass ohne gültiges Pickerl (=maximal 4 Monate überm
>Prüftermin) automatisch auch die Zulassung erlischt.
Nein, das ist definitiv nicht so.
>Wobei mir das bisher schon drei Gendarmen in 15 Jahren ("aber wissens eh,
>dass Sie bald zur Übrprüfung müssen, sonst...") so erklärt haben.
Irgendwo hab ich schon mal gehört, dass "uniformiert" und
"uninformiert" nicht nur sprachlich eng beisammen liegt.
>Auch wenn ich selber keine genauere Quelle habe: Kannst du mir näher erläutern, warum ein nicht mehr zum Verkehr zugelssenes
>Fahrzeug im Falle eines Unfalles der Versicherung wurscht sei?
Eine abgelaufene §57a Plakette bedeutet nicht automatisch, dass das
Fahrzeug nicht mehr zum Verkehr zugelassen ist.
lg
Wolfgang
--
Irgendwie ist's blöd. Da sogn's immer: "Sei so, wiast bist".
Dann bist so wiast bist, dann sogn's: "Geh sei ned so".
Alf Poier
>
> 76 war in den vergangenen Monaten kien problem, warum genau diesmal?
>
sind aber wesentlich mehr als 76. echt wahr.
peter
--
peter pilsl
pilsl_...@goldfisch.at
http://www.goldfisch.at
> Peter Horny wrote:
>
>>
>> 76 war in den vergangenen Monaten kien problem, warum genau diesmal?
>>
>
> sind aber wesentlich mehr als 76. echt wahr.
Tut mir leid, aber ich habe eigentlich nichts anderes getan als diesmal, wo ich einfach eine Antwort auf ein Posting schireb und
meine antort fiel dabei ziemlich lange aus und wen ich nachher nachgesehen habe, dann waren es in meinem Newsreader (XNews) halt
ein paar Zeilen und ich sah auch bei Replys keine probleme und niemand beschwerte sich. Woran mag es also gelegen sein? Egal,
jetzt höre ich auf mit der elendslangen Textwurscht, die ich soeben produziert habe und die garantiert länger als 76 Zeichen
ist, so wie schon viele Male zuvor.
[Zeilenumbruch]
So. Jetzt habe ich endlich 4 Zeilenumbrüche gemacht und ich bin gespannt, ob es diesmal klappt :-)
Peter
> [Zeilenumbruch]
>
> So. Jetzt habe ich endlich 4 Zeilenumbrüche gemacht und ich bin
> gespannt, ob es diesmal klappt :-)
Nein, klppt nicht. Wo hast Du das eingestellt?
Bei mir ist bei "Special" -> "Setup Xnews" -> "compose" -> "Wrap text
at column" -> "70" eingestellt. Probier das mal. Bei mir gehen deine
zeilen ueber eineinhalb bildschirmseiten (1024x768), das ist
unbequem.
mfg
otto
Auf (m)einem ordentlichen Newsreader
sieht es auch ganz ordentlich aus.
w.
Mein Newsreader stellt zB. 72 Zeichen ein.
Solange du keine manuellen Zeilenumbrüche machst ists auch kein Problem.
Komisch aussehen tuts nur, wenn du nach dem 72 Zeichen einen *manuellen*
Zeilenumbruch machst.
Ist ungefähr so wie zB. im Wimsword, wenn du innerhalb eines Absatzes
manuelle Zeilenumbrüche (Absatzwechsel) machst und hinterher die
Seitenränder verkleinerst.
Klaus