Ich hab' eine Anonymverfügung wegen überhöhter Geschwindigkeit
bekommen, begangen im
| Gemeindegebiet Vösendorf auf der Autobahn A2 nächst
| Strkm. 004,500 Fahrtrichtung Graz (Radargerät -
| Standmessung, Freiland)
In diesem Bereich sehe ich beim besten Willen kein fix
montiertes Radargerät. Gleich nach km 4,5 folgt die
Abzweigung der Außenringautobahn Richtung Westen.
Weiß jemand, was "Standgerät" bedeutet? Fix montiert?
Oder das Standbein einer mobilen Radarkontrolle? Hab'
ich dort was übersehen?
Danke im Voraus,
M.
>[x'p agr + avs, noch kein f'up]
>
>Ich hab' eine Anonymverfügung wegen überhöhter Geschwindigkeit
>bekommen, begangen im
>
>| Gemeindegebiet Vösendorf auf der Autobahn A2 nächst
>| Strkm. 004,500 Fahrtrichtung Graz (Radargerät -
>| Standmessung, Freiland)
>
>In diesem Bereich sehe ich beim besten Willen kein fix
>montiertes Radargerät. Gleich nach km 4,5 folgt die
>Abzweigung der Außenringautobahn Richtung Westen.
Da ist rechts eine große Ein/Ausfahrt für Erhaltungsfahrzeuge.
>Weiß jemand, was "Standgerät" bedeutet? Fix montiert?
>Oder das Standbein einer mobilen Radarkontrolle? Hab'
>ich dort was übersehen?
Dort stehen liebend gerne Fahrzeuge mit vorne montiertem Radargerät.
Kann mir vorstellen, dass das als "Radarmessung, Standgerät" durchgeht.
lg
Wolfgang
--
»Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde.
Einige meiner besten Freunde sind Fremde.
Aber diese Fremden da sind nicht von hier!« (Methusalix)
Neu: http://www.traumrouten.com/namibia
"Standmessung" (nicht "Standgeraet") wuerde ich gerne als "Messung bei
der das Messgeraet 0 km/h Geschwindigkeit relativ zur Erdoberflaeche
hat" deuten. Im Gegensatz zu Messung aus einem Auto, das mit 100 km/h
faehrt.
> Oder das Standbein einer mobilen Radarkontrolle?
Standbein eines mobilen Radargeraetes? Gibt's sowas? Wir reden nicht von
Lasergeraet, oder?
lg, Bernhard
>> | Gemeindegebiet Vösendorf auf der Autobahn A2 nächst
>> | Strkm. 004,500 Fahrtrichtung Graz (Radargerät -
>> | Standmessung, Freiland)
>>
>> Weiß jemand, was "Standgerät" bedeutet? Fix montiert?
> "Standmessung" (nicht "Standgeraet") wuerde ich gerne als
> "Messung bei der das Messgeraet 0 km/h Geschwindigkeit relativ
> zur Erdoberflaeche hat" deuten. Im Gegensatz zu Messung aus
> einem Auto, das mit 100 km/h faehrt.
Danke Dir und Wolfgang, makes very much sense.
Muss halt in Zukunft das Platzl im Auge behalten.
M.
>Wo wir dabei sind:
>Sehr beliebt ist auch eine derartige Situation [...]
>etwa einen Km nach der S6 Einmündung.
Was ich aus leidlicher Erfahrung nur bestätigen kann.
Ebenso zu beachten ist ein Platzl unmittelbar nach
dem Abzweig zur SCS, da wird mit Pistole
geschossen. Standgeräte sind in dem Fall
2 Polizisten. Einer schiesst, der andere schreibt.
Messpunkt wird daher in etwa unter der Brücke sein.
Mel
die meint, dass man auch auf unbekannten Autobahnstrecken
solche Plätze leicht erkennen kann. Ein Auto auf einer
Brücke mit Kabel zu einer Box auf dem Abstellstreifen
(z.B. zwischen Guntramsdorf und Baden), eine Box mit Kabel
in eine Betriebsausfahrt (das schon zitierte Platzerl beim Knoten
Seebenstein oder auch gleich oestlich nach der Ausfahrt Flughafen), ...
>Könnte man die Sache mit Erfolg
>beeinspruchen, wenn es sich tatsächlich nicht um eine "Standmessung"
>gehandelt haben sollte?
Einfach Anonymverfügung zahlen und aus ist. Alles andere kostet Zeit,
Geld und Nerven und rentiert sich somit nciht.
> die meint, dass man auch auf unbekannten Autobahnstrecken solche Plätze
> leicht erkennen kann. Ein Auto auf einer Brücke mit Kabel zu einer Box
> auf dem Abstellstreifen (z.B. zwischen Guntramsdorf und Baden), eine Box
> mit Kabel in eine Betriebsausfahrt (das schon zitierte Platzerl beim
> Knoten Seebenstein oder auch gleich oestlich nach der Ausfahrt
> Flughafen), ...
Ein Platzerl gibts auf der A2 Richtung Wien in der Gegend von Baden, da
stehns mit dem Auto hinter einer Hecke oder so und das Kastl steht auch
so, dass man es erst nach Vorbeifahren sieht.
Die 80er und 100er halte ich relativ gut ein, weil dort doch für die das
meiste Geld zu verdienen ist. In freier Wildbahn scheint deren
ERfolgsquote nicht so hoch zu sein.
Hannes
--
Für persönliche Nachricht Reply-Adresse verwenden und "usenet" im Betreff
einfügen.
Ich (YMMV) würde jedenfalls die Anzeige abwarten, Beweise (Foto)
verlangen. Ab und an gibt's einen Ziffern-/Buchstabendreher, usw. -
ausserdem ist damit die Behörde ausreichend beschäftigt.
und AFAIK erhöht sich das betraglich alles nur unwesentlich
aber: IANAL und jeder muss selber wissen was er tut. Ich lasse mich von
Anonymverfügungen nicht einschüchtern.
#m
f-up2agr
--
"What would I do with 72 virgins? That's not a reward,
that's a punishment. Give me two seasoned whores any day."
(Billy Connolly)
wozu messen? er muss ja nur schreiben.
1) das Gegenteil kann von einem Bürger NIE bewiesen werden(!)
2) ich schätze dass über 80% die Anonymverfügung bezahlen werden mit
"wird schon stimmen".
f-up2agr
#m
> Einfach Anonymverfügung zahlen und aus ist.
genau deshalb funktioniert das. Wenn nur 10% NICHT zahlen würden dann
würde der Apparat zusammenbrechen.
> Alles andere kostet Zeit,
das (Einspruch etc.) kann man online machen und ist in 2 Minuten
erledigt. Und du musst nicht mal einen Einspruch machen.
> Geld und Nerven und rentiert sich somit nciht.
unwesentlich teurer und Nerven muss man deswegen keine wegwerfen. :-)
> wozu messen? er muss ja nur schreiben.
> 1) das Gegenteil kann von einem Bürger NIE bewiesen werden(!)
Was willst' machen - willst Du einen Fahrtenschreiber im Auto haben
muessen? Ich nicht.
> 2) ich schätze dass über 80% die Anonymverfügung bezahlen werden mit
> "wird schon stimmen".
So war das auch bei mir immer. Ich bin mir auch sicher, dass die
Angaben, die da sind - zumindestens seit dem das Zeug halbwegs zeitnah
zugestellt wird - stimmen.
mfg
otto
>> Einfach Anonymverfügung zahlen und aus ist.
> genau deshalb funktioniert das. Wenn nur 10% NICHT zahlen würden dann
> würde der Apparat zusammenbrechen.
>> Alles andere kostet Zeit,
> das (Einspruch etc.) kann man online machen und ist in 2 Minuten
> erledigt. Und du musst nicht mal einen Einspruch machen.
Warum sollte man? Zu schnell gefahren und sich dabei auch noch erwischen
lassen - zahlen.
>> Geld und Nerven und rentiert sich somit nciht.
> unwesentlich teurer und Nerven muss man deswegen keine wegwerfen. :-)
Ehrlich gesagt sehe ich da nur Nachteile, ausser fuer den Einzelnen, der
sich gelegentlich eine Strafe erspart.
- Die Anonymverfuegung koennte fallen, langfristig
- Jeder Einspruch kostet wahrscheinlich viel Geld
mfg
otto
> Am 22.06.2010 16:27, schrieb Michael Pronay:
>> [x'p agr + avs, noch kein f'up]
>>
>> Ich hab' eine Anonymverfügung wegen überhöhter Geschwindigkeit
>> bekommen,(...)
>
> Ich (YMMV) würde jedenfalls die Anzeige abwarten, Beweise (Foto)
> verlangen. Ab und an gibt's einen Ziffern-/Buchstabendreher, usw. -
> ausserdem ist damit die Behörde ausreichend beschäftigt.
>
> und AFAIK erhöht sich das betraglich alles nur unwesentlich
>
Und wir zahlen das alle. Damit der Herr Hotze seinen Spaß hat.
Dann kommen wir noch so weit, dass wir - wie in Deutschland - bei jeder
Strafe noch 20 Euro VErwaltungsaufwand dazu bekommen.
Danke
Ich denke nicht, dass das in unserem Interesse wäre.
LG,
Heinzi
Du hast die runde, weiße Tafel mit rotem Rand und einer Zahl darauf
übersehen (oder eine Leuchtanzeige).
--
Gerald
> Und wir zahlen das alle. Damit der Herr Hotze seinen Spaß hat.
nein, ich will nur Beweise sehen und nicht einen Erlagschein mit Alonge.
Sooo verwerflich halte ich das nun auch wieder nicht. Und ja, von
Verwechslungen habe ich erste Hand Erfahrungen. zB verschaut mit IL
(Innsbruck Land) mit LL (Linz Land). Im konkreten Fall konnte man
mittels Zeiterfassung des Dienstgebers beweisen dass man nicht am
angegebenen Ort sein konnte, erst dann bequemte sich die Behörde einen
richtigen Blick auf das Radarfoto zu werfen. Natürlich hatte man sich
nicht mal entschuldigt.
> Dann kommen wir noch so weit, dass wir - wie in Deutschland - bei jeder
> Strafe noch 20 Euro VErwaltungsaufwand dazu bekommen.
IIRC ist die Anonymverfügung betraglich unter der eigentlichen Strafhöhe
angesiedelt, quasi als Lockmittel und um es "kurz zu halten". Wenn du
gegen die Anzeige Einspruch einlegst und verlierst musst du
(AFAIK+IANAL) 5 0der 10% der Strafe als Gebühren dazuzahlen.
> Danke
gerne.
> Hannes
#m
Anonymverfuegung 21,--, Anzeige 50,--[0]. Wuerd ich jetzt nicht als
"unwesentlich" bezeichnen.
cheers,
&r<heuer, BH Baden>w
--
-- Working in a data center is like
-- hanging out in Darth Vader's chest.
> Am 23.06.2010 21:37, schrieb Johann Mayerwieser:
>
>> Und wir zahlen das alle. Damit der Herr Hotze seinen Spaß hat.
>
> nein, ich will nur Beweise sehen und nicht einen Erlagschein mit Alonge.
> Sooo verwerflich halte ich das nun auch wieder nicht. Und ja, von
> Verwechslungen habe ich erste Hand Erfahrungen. zB verschaut mit IL
> (Innsbruck Land) mit LL (Linz Land). Im konkreten Fall konnte man
> mittels Zeiterfassung des Dienstgebers beweisen dass man nicht am
> angegebenen Ort sein konnte, erst dann bequemte sich die Behörde einen
> richtigen Blick auf das Radarfoto zu werfen. Natürlich hatte man sich
> nicht mal entschuldigt.
>
Normalerweise weiß man in etwa, wo man vor 14 Tagen unterwegs war und wie
schnell man dort üblicherweise fährt. Wenns mich auf der Süd zwischen
Mödling und Baden erwischt, sage ich "Danke" und zahl.
Wenns mich bei Vösendorf erwischt, dann denk ich nach und da kann ich je
nach Höhe der vorgeworfenen Geschwindigkeit mich auf ein Verfahren
einlassen. Dort werdens mich sicher nicht mit 100 blitzen.
Aber grundsätzlich ein Verfahren anziehen - nein.
>nein, ich will nur Beweise sehen und nicht einen Erlagschein mit Alonge.
>Sooo verwerflich halte ich das nun auch wieder nicht. Und ja, von
>Verwechslungen habe ich erste Hand Erfahrungen. zB verschaut mit IL
>(Innsbruck Land) mit LL (Linz Land). Im konkreten Fall konnte man
>mittels Zeiterfassung des Dienstgebers beweisen dass man nicht am
>angegebenen Ort sein konnte, erst dann bequemte sich die Behörde einen
>richtigen Blick auf das Radarfoto zu werfen. Natürlich hatte man sich
>nicht mal entschuldigt.
Das ist ja was anderes. Wenn's berechtigte Zweifel an den Vorwürfen
gibt, ist klar, dass man auf das ordentliche Verfahren wartet und nicht
einfach zahlt.
"Herr Hotze" wie du zu schreiben pflegst hat ziemlich recht mit seiner
Ansicht: Nicht alles (um nicht zu sagen *vieles*) was die Polimerie zur
Anzeige bringt ist auch korrekt.
Fall 1: Anzeige wegen überhöhter Geschwindigkeit: Der Polimerist
/konnte/ dort gar keine Messung durchführen ohne dass er in
Strassenmitte gestanden wäre: Akt in Verlust geraten.
Fall 2: Vor einiger Zeit hier gepostet, Handygschichtl. Bis dato
Funkstille, wird wohl wieder "der Akt in Verlust geraten" sein.
Mein Vertrauen in diverse Anzeigen ist sehr gering...
Was meinst du wohl, weshalb die RS-Versicherungen "ersucht" wurden,
Strafverfügungen Anwaltlich nicht mehr zu übernehmen?
Erich
Was ja im Grunde genommen nicht so schlecht wäre - schön privat, geheim
und geeicht natürlich.
Ich schaue mir an was die Behörde meinen würde wenn ich mittels
Fahrtenschreibers das Gegenteil beweisen kann.
Verleumdung, Rufschädigung und Kreditschädigung wären danach auch nicht
so schlecht. Von einer Amtshaftungsklage schreibe ich schon nichts mehr.
Erich
Ruf- und Kreditschaedigung auf welcher Basis? Die Anonymverfuegung wird ja
nicht in der Wiener Zeitung veroeffentlicht, sondern geht gerade einmal
Dich und die Behoerde etwas an. Und Verleumdung setzt Wissentlichkeit
voraus: ich unterstelle den Behoerden, allenfalls fehlerhaft zu arbeiten,
aber sicherlich nicht, _absichtlich_ falsche Anzeigen zu erfinden.
Servus,
Stefan
--
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Offizieller Erstbesucher(TM) von mmeike
Stefan, so innovativ wie der Frust. Babbeln ist das, was du brauchst.
(Sloganizer)
>Am 23.06.2010 09:45, schrieb Michael:
>
>> Einfach Anonymverfügung zahlen und aus ist.
>
>genau deshalb funktioniert das. Wenn nur 10% NICHT zahlen würden dann
>würde der Apparat zusammenbrechen.
Ja sicher. Dann drehen die Verwaltungsmitarbeiter als Reaktion
vermutlich einfach an der Preisschraube und man zahlt irgendwann die
Höchststrafe, bis es sich der Pöbel draussen wieder anders überlegt.
>unwesentlich teurer und Nerven muss man deswegen keine wegwerfen. :-)
Ich hab das einmal gemacht, wegen eines wirklich
Reine-Abzocke-mittels-eines-Nicht-Deliktes. Keine Chance. Statt 21 war
ich dann auf 60 Euro und dann wieder runter auf 40 Euro. Ich hab in
Summe gefühlte 48 Std. am Postamt mit Warten verbracht (RSa-Briefe
abholen - soviel zum Thema "Nerven"), hab Briefe geschrieben mit
gezeichneten Skizzen auf Satelittenaufnahmen, die meine Unschuld
belegen (daher wenigestens die Reduktion auf die 40 Euro) und hab die
Sachbearbeiterin auf Kaffee und Kuchen zu mir eingeladen, damit sie
sich die Situation persönlcih anschaut. Ist aber nicht gekommen. :)
Ausser Spesen nichts gewesen.
>Ich hab das einmal gemacht, wegen eines wirklich
>Reine-Abzocke-mittels-eines-Nicht-Deliktes. Keine Chance.
PS: Mich hat sogar der Chef der Parkraumüberwachung zurückgerufen und
ich hab mit ihm geplaudert. Sogar ER war auf meiner Seite, aber er
konnte mir nicht versprechen, ob ein Einspruch durchgeht oder nicht.
Natürlich hab ich ihn persönlich erwähnt in meinem Einspruch. Resultat
ist eh bekannt.
Ich hab einmal durchgezogen. Bin mit dem Auto halb in Halteverbot
gestanden, aber noch in der Flucht der regulär stehenden Fahrzeuge. Vor
mir stand ein Auto voll im HV, aber schon dort, wo der Gehsteig die
Fahrbahn verschmälerte, dieser dürfte dann das Schneeräumfahrzeug
behindert haben. Mir habens dann in einem Aufwaschen ebenfalls eine
Abschleppandrohung draufgehängt. Ich hab Hinterradantrieb gehabt, konnte
wegen Schnee und Eis beim Einparken nicht mehr zurück schieben (Fahrbahn
in FAhrtrichtung bergab) und daher auch nicht mehr wegfahren, weil ich
and dem FAlschparker nicht vorbeikam. Damit habe ich behauptet,
angehalten zu haben und vorgebracht, dass mir das Halten im Halteverbot
nicht eindeutig nachgewiesen werden kann. Verfahren eingestellt.
Habe ich in der Hauptsache gemacht, weil sie mich abschleppen wollten,
mein Fahrzeug aber noch keine Behinderung darstellen konnte.
> PS: Mich hat sogar der Chef der Parkraumüberwachung zurückgerufen und
> ich hab mit ihm geplaudert. Sogar ER war auf meiner Seite, aber er
> konnte mir nicht versprechen, ob ein Einspruch durchgeht oder nicht.
> Natürlich hab ich ihn persönlich erwähnt in meinem Einspruch. Resultat
> ist eh bekannt.
Warst Du beim UVS?
--
David Seppi
1220 Wien
>Warst Du beim UVS?
Nein, hätte vermutlich auch keinen Sinn gemacht, weil es so eine
"Vurschrift ist vurschrift"-Geschichte war. Wenn mans genau nimmt, hab
ich nicht legal geparkt. Der Hausverstand sagt aber was anderes,
deshalb wurde es jahrezehntelang nie bestraft, bis irgendeine gestörte
frustrierte §&%!# mal am Sonntag(!) vorbeigekommen ist und Strafzettel
verteilt hat. Vermutlich hat sie die ganze Woche ihr Soll an
Strafzetteln nicht zusammengebracht, weil sie den ganzen Tag im
Brandtweiner mit den anderen Alkis abgehangen ist.
Gab seit dem auch keine Strafen mehr, obwohl wir alle weiterhin
"illegal" parken.
> frustrierte §&%!# mal am Sonntag(!) vorbeigekommen
in der Regel gibts für sowas einen Aufforderer. Also find raus welcher
Deiner Nachbarn es war und beschwer Dich bei ihm.
> Gab seit dem auch keine Strafen mehr, obwohl wir alle weiterhin
> "illegal" parken.
Was hindert euch daran zum Bürgermeister / Bezirksvorsteher zu gehen und
vorzuschlagen die Stelle zu legalisieren?
> David Seppi wrote:
>
>> Warst Du beim UVS?
>
> Nein, hätte vermutlich auch keinen Sinn gemacht, weil es so eine
> "Vurschrift ist vurschrift"-Geschichte war. Wenn mans genau nimmt, hab
> ich nicht legal geparkt.
Ach so, ich dachte, Du meintest einen berechtigten Einspruch.
>in der Regel gibts für sowas einen Aufforderer. Also find raus welcher
>Deiner Nachbarn es war und beschwer Dich bei ihm.
Glaub ich eigentlich nicht. Es gibt an der Ecke überhaupt keine
Streitereien mit irgendwelchen Nachbarn. (Zumindest früher, jetzt hat
ein Internet/Callshop visavis aufgemacht, was derzeit während der WM
äusserst lärmbelästigend ist. Aber egal, die ist ja bald vorbei, und
solange ists mir wurscht.)
Die Leute von unserem Haus selbst kenne ich eigentlich alle. Es hat
auch nie wer was gesagt, wenn ich an der Ecke wieder einen Ölwechsel
am Motorrad mache oder Kette reinige und dabei den Boden vollpatze. ;)
Dafür füttert ein Haus weiter jemand immer die Tauben - auch nicht
besser. Also ganz ein nettes nachbarschaftliches Verhältnis.
<schnipp>
> Ich schaue mir an was die Behörde meinen würde wenn ich mittels
> Fahrtenschreibers das Gegenteil beweisen kann.
> Verleumdung, Rufschädigung und Kreditschädigung wären danach auch nicht
> so schlecht.
Wohl kaum; die Anonymverfügung ist - wie der Name schon nahelegt - gegen
keine bestimmte Person gerichtet und wird auch nicht öffentlich kundgetan.
> Von einer Amtshaftungsklage schreibe ich schon nichts mehr.
?
Hans.
Na da hoff ich aber doch, dass die Polizei sowas nicht weitergibt. Gibt
genug Idioten da draußen, die sich dann für solche Anzeigen "revanchieren".
Organmandat nicht bezahlen, dann gibts (eventuell nach einer
Anonymverfügung) ein Verwaltungsstrafverfahren und da gibt es
Akteneinsicht.
Wenn da allerdings nur ein Anruf bei den Ordnungshütern war könnte
drinnen stehen "Eigene dienstliche Wahrnehmung".
Da habe ich mich etwas unklar ausgedrückt: Ich meinte bei einem
ordentlichen Verfahren. Anonymverfügungen klarerweise nicht.
>> Von einer Amtshaftungsklage schreibe ich schon nichts mehr.
>
> ?
Wenn ein Polizist falsche Angaben macht und dadurch bewusst ein
Verfahren hervorruft.
Erich
Mach das! Bei der Wartungszufahrt (oder wie auch immer das heißt) und
auch kurz nach der SCS-Abfahrt stehens sehr gern, weil da noch der 80er
gilt und aber fast alle schneller fahren.
Nachdem ich da derzeit fast täglich entlangfahr, kann ich das oft genug
beobachten.
Kathi (die allerdings mit den zu 90% mit Umzugskisten vollgepackeltem
Ranger meist sehr gesetzeskonform unterwegs ist, im 130er sowieso eher
als fahrende Pylone)
Auf der A4 stehens auch gern in der Raststation Simmering, entweder mit
der Laserpistole (u.a. auch der Mann einer Stallkollegin von mir) oder
mit der kleinen Radarbox UNTER der Leitplanke.
Und auf der S2 stehens gern auf Höhe Gewebepark Stadlau in der
Pannenbucht. Da stehens auch am Parkplatz und das Kabel geht zur
Pannenbucht, wo dann das Kastl steht.
> Die 80er und 100er halte ich relativ gut ein, weil dort doch für die das
> meiste Geld zu verdienen ist. In freier Wildbahn scheint deren
> ERfolgsquote nicht so hoch zu sein.
ACK!
Kathi (die inzwischen die tempi sogar SEHR genau einhält, weil auch die
Radarboxen auf der Tangente deutlich genauer eingestellt wurden)
Außerdem gibt es in aller nächster Zeit neue Lasergeräte, die die
doppelte Reichweite haben, noch genauer und voll schlechtwettertauglich
sind. Mit allernächster Zeit meine ich dieses oder nächstes Monat,
zumindest in Salzburg
Servus
Anton
>
> Außerdem gibt es in aller nächster Zeit neue Lasergeräte, die die
> doppelte Reichweite haben, noch genauer und voll schlechtwettertauglich
> sind. Mit allernächster Zeit meine ich dieses oder nächstes Monat,
> zumindest in Salzburg
>
Doppelte REichweite?
Die Dinger haben AFAIK jetzt schon 500 m - um dann ein Auto auf 1000 m
anzuvisieren brauchst schon eine Scharfschützenausbildung.
Hannes
Dem die Dinger so was von egal sind, bei Geschwindigkeitsbeschränkungen
fahr ich Tacho 10+ und auf freien Autobahnen hab ich auch kein Problem,
weil meine schnellere Gurke am Tacho max. 155 anzeigt, das Ding
wahrscheinlich eh nur 140 geht und ich bestenfalls in die Anonymverfügung
komme.
Wird mitgeliefert :-) außerdem ein solides Stativ.
Anton
ohja ... Abzockbande ... zuletzt aus einem getarnten Kombi heraus um
23:00 Uhr die 20 Meter 30er Zone auf Grund einer Baustelle mit Radar
überwacht - es hat den Gegenverkehr erwischt, ist mir nur durch den
Blitz aufgefallen. Nein, natürlich hatte die Baustelle die Strasse
nirgends behindert, es gab nur keinen Parkstreifen und keinen
Zebrastreifen.[1]
#m
[1] Untertags bei Bauarbeiten zum Schutz der Arbeiter sehe ich das voll
ein .. aber um 23:00 Uhr?
> Doppelte REichweite?
> Die Dinger haben AFAIK jetzt schon 500 m - um dann ein Auto auf 1000 m
> anzuvisieren brauchst schon eine Scharfschützenausbildung.
Der Herr Polizei ist ein vereidigtes Strassenorgan. Der kann das Teil im
Auto liegen lassen. Wenn er sagt dass du zu schnell warst wirst du NIE
das Gegenteil beweissen können.
#m
>Der Herr Polizei ist ein vereidigtes Strassenorgan. Der kann das Teil im
>Auto liegen lassen. Wenn er sagt dass du zu schnell warst wirst du NIE
>das Gegenteil beweissen können.
Na, na. Also ein bisschen mehr als die bloße Aussage wird ja wohl auch
ein Polizist liefern müssen. Ein einfaches "Sie waren zu schnell" wird
vor einem Gericht dann auch nicht reichen.
>
> ohja ... Abzockbande ... zuletzt aus einem getarnten Kombi heraus um
> 23:00 Uhr die 20 Meter 30er Zone auf Grund einer Baustelle mit Radar
> überwacht - es hat den Gegenverkehr erwischt, ist mir nur durch den
> Blitz aufgefallen. Nein, natürlich hatte die Baustelle die Strasse
> nirgends behindert, es gab nur keinen Parkstreifen und keinen
> Zebrastreifen.[1]
>
Halt den Ball gefälligst flache. Abzocke ists, wenn sie ein einem 50er-
Bereich mit Schwellenwert 30 blitzen und dann behaupten, du seist 80
gefahren.
Mich hassen inzwischen alle Polizisten und es ist mir ein Vergnügen, sie
zu ärgern. Ich fahr so schnell, dass die Blitzer nicht ansprechen.
Übrigens: Wer dort zu schnell fährt, fährt grundsätzlich und auch vor
Schulen zu schnell, bleibt am Zebrastreifen nicht stehen und fährt bei
Dunkelgelb bis Rot in die Kreuzung ein und frisst kleine Kinder.
Hannes
Misst jetzt die Cobra?
Hannes
Denkste!
Bei mir hat er, der GenDarm, behauptet, ich sei 117 gefahren was absolut
nicht stimmte. Tachomässig warens maximal 95km/h.
Eingefahren ist der Intelligenzler ausschliesslich deshalb, weil er den
"Tatort" fotografierte, auf seinem Foto ein grosser Akazienbusch fehlte,
auf meinem Foto aber zu sehen war. Er hätte garnicht messen können.
Zudem machte er auf seinem Foto mittels Kreuz seinen Standort
ersichtlich: Genau an der unterbrochenen Strassenbegrenzungslinie in der
Mitte einer Nebenstrasseneinmündung.
Mein Anwalt brauchte bloss einen Satz an die BH zu schreiben:
Er freue sich dass es so risikofreudige Exekutivbeamte gibt, die mit dem
Rücken zum abbiegenden Verkehr Messungen durchführen ;-)
Die Folge: Der Akt geriet in Verlust....
Erich
> Kathi (die inzwischen die tempi sogar SEHR genau einhält, weil auch
> die Radarboxen auf der Tangente deutlich genauer eingestellt wurden)
Seit wann das? Mit ~100 (laut Tacho, aber wohl deutlich über 80) bin ich
dort noch nie geblitzt worden, da kamen mir die Radarboxen in Osttirol
deutlich schärfer vor.
> Und auf der S2 stehens gern auf Höhe Gewebepark Stadlau in der
> Pannenbucht. Da stehens auch am Parkplatz und das Kabel geht zur
> Pannenbucht, wo dann das Kastl steht.
Da ich gestern leider fast in die Situation gekommen wäre:
Welche Folgen hat es eigentlich, wenn man auf Grund einer Panne ein
solches Gerät "niedermäht"?
Pannenbuchten heißen ja eigentlich nicht Mobile-Radar-Buchten...
Lg,
Hannes
>Da ich gestern leider fast in die Situation gekommen wäre:
>Welche Folgen hat es eigentlich, wenn man auf Grund einer Panne ein
>solches Gerät "niedermäht"?
Eine enfache Meldung an die Haftpflichtversicherung, die sich dann mit
den weiteren Folgen beschäftigt. Die ist nämlich nicht nur dazu da,
berechtigte Ansprüche abzugelten, sondern auch unberechtigte abzuwehren.
Ok, soweit wäre auch mein Ansatz gewesen.
Aber:
Gibt es eine Rechtsgrundlage (daher weiterhin x-post) dafür, dass dort
überhaupt Radardboxen stehen dürfen?
Hintergrund:
Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, hätte mir folgendes
durchaus passieren können:
Auf Grund einer Panne muss man die Pannenbucht kurzfristig aufsuchen und
hat keine Möglichkeit dieser Box auszuweichen. Dadurch wird die Box
natürlich angestoßen, fliegt auf die regulären Fahrstreifen und löst
damit eine Kettenreaktion unter den anderen Verkehrsteilnehmern aus...
Solche Boxen stehen natürlich nicht immer so unpassend, dass so ein Fall
eintreten könnte, aber auf der A1 seh ich das immer wieder mal.
Lg,
Hannes
Die Argumentation ist insofern unlogisch, weil in einer Pannenbucht ja
auch ein anderes Fahrzeug mit Panne stehen kann und du dieses auch nicht
einfach auf die Fahrbahn schießen darfst. Du mußt schon immer SCHAUEN,
wo du hinfahrst. Auch wenn jemand im Halteverbot steht, darfst das Auto
nicht wegräumen....
Kathi (die nicht glaubt, daß das vor Gericht durchgehen würde)
>Die Argumentation ist insofern unlogisch, weil in einer Pannenbucht ja
>auch ein anderes Fahrzeug mit Panne stehen kann und du dieses auch nicht
>einfach auf die Fahrbahn schießen darfst.
Von einfach auf die Fahrbahn schießen war ja auch nicht die Rede.
Aber selbst wenn, ist das ein Versicherungsfall.
>Du mußt schon immer SCHAUEN,
>wo du hinfahrst. Auch wenn jemand im Halteverbot steht, darfst das Auto
>nicht wegräumen....
>
>Kathi (die nicht glaubt, daß das vor Gericht durchgehen würde)
Warum?
Auch wenn ich ein Auto, das im Halteverbot steht, "wegräume", zahlt das
meine Haftpflichtversicherung. Da wird sie wahrscheinlich den Part der
Begleichung von gerechtfertigten Forderungen leisten.
Im Radarboxenfall bin ich mir da nicht so ganz 100%ig sicher.
Im Falle einer Panne auf der Autobahn, die bei eher höheren
Geschwindigkeiten auftritt ist der Stresslevel ein wenig höher, um zudem
die Fahrbahn für die anderen Fahrzeuge möglichst rasch freizumachen und
um sich selbst möglichst rasch aus der Gefahrenzone zu bringen, kann man
IMHO ein kleines Kastl, dass da in der Pannenbucht herumsteht, durchaus
auch einmal übersehen.
Und nachdem es für Fahrzeuge, die am Pannenstreifen (oder in einer
Pannenbucht) einer Autobahn stehen, ganz strenge Regeln des
Wegtransportes gibt, ist die Frage, ob die Polizei dort stundenlang ein
kleines Kastl hinstellen darf, durchaus berechtigt.
Am 04.08.2010 18:17, schrieb Wolfgang Decker:
>> Die Argumentation ist insofern unlogisch, weil in einer Pannenbucht ja
>> auch ein anderes Fahrzeug mit Panne stehen kann und du dieses auch nicht
>> einfach auf die Fahrbahn schießen darfst.
> Von einfach auf die Fahrbahn schießen war ja auch nicht die Rede.
> Aber selbst wenn, ist das ein Versicherungsfall.
Genau, dem Fahrzeug wird man eher, sofern es bei einer Panne noch geht,
ausweichen können oder versuchen, als einer Radarbox.
>> Du mußt schon immer SCHAUEN,
>> wo du hinfahrst. Auch wenn jemand im Halteverbot steht, darfst das Auto
>> nicht wegräumen....
>>
>> Kathi (die nicht glaubt, daß das vor Gericht durchgehen würde)
> Warum?
Bei einem technischen Gebrechen wird es sicherlich ein Haftpflichtthema.
> Auch wenn ich ein Auto, das im Halteverbot steht, "wegräume", zahlt das
> meine Haftpflichtversicherung. Da wird sie wahrscheinlich den Part der
> Begleichung von gerechtfertigten Forderungen leisten.
>
> Im Radarboxenfall bin ich mir da nicht so ganz 100%ig sicher.
> Im Falle einer Panne auf der Autobahn, die bei eher höheren
> Geschwindigkeiten auftritt ist der Stresslevel ein wenig höher, um zudem
> die Fahrbahn für die anderen Fahrzeuge möglichst rasch freizumachen und
> um sich selbst möglichst rasch aus der Gefahrenzone zu bringen, kann man
> IMHO ein kleines Kastl, dass da in der Pannenbucht herumsteht, durchaus
> auch einmal übersehen.
>
> Und nachdem es für Fahrzeuge, die am Pannenstreifen (oder in einer
> Pannenbucht) einer Autobahn stehen, ganz strenge Regeln des
> Wegtransportes gibt, ist die Frage, ob die Polizei dort stundenlang ein
> kleines Kastl hinstellen darf, durchaus berechtigt.
Dieser Absatz von Wolfgang bringt es gut auf den Punkt.
Auch wenn in der STVO §26 IIRC Einsatzfahrzeuge davon entbunden sind,
fällt eine Radarbox meines Erachtens nicht unter den Titel und schafft
eine unnötige Gefahrenquelle.
Lg,
Hannes
>> Von einfach auf die Fahrbahn schießen war ja auch nicht die Rede.
>> Aber selbst wenn, ist das ein Versicherungsfall.
>
> Genau, dem Fahrzeug wird man eher, sofern es bei einer Panne noch geht,
> ausweichen können oder versuchen, als einer Radarbox.
Naja, ein Radarbox ist normalerweise massiv genug, dass man dem ebenso
auszuweichen versucht, wie einem Fahrzeug.
Kommt aber wohl darauf an, ob die Box auch ausreichend gekennzeichnet
ist, dass man sie gut sehen kann. (Also Analog zu Warndreieck und
Rettungsweste bei normalen Fahrzeugen). Wenn nicht, kann ich mir sehr
gut eine Mitschuld des Aufstellers vorstellen, wenn die jemand zu spät
bemerkt.
>>> Du mußt schon immer SCHAUEN,
>>> wo du hinfahrst. Auch wenn jemand im Halteverbot steht, darfst das Auto
>>> nicht wegräumen....
>>>
>>> Kathi (die nicht glaubt, daß das vor Gericht durchgehen würde)
>> Warum?
>
> Bei einem technischen Gebrechen wird es sicherlich ein Haftpflichtthema.
Die Haftpflicht zahlt sowieso, auch wenn du die nur niederfährst weil
du unaufmerksam warst. Selbst kommst nur zum Handkuss wenn du sie
absichtlich niedermähst.
>> Auch wenn ich ein Auto, das im Halteverbot steht, "wegräume", zahlt das
>> meine Haftpflichtversicherung. Da wird sie wahrscheinlich den Part der
>> Begleichung von gerechtfertigten Forderungen leisten.
>>
>> Im Radarboxenfall bin ich mir da nicht so ganz 100%ig sicher.
Wieso nicht? Natürlich hängt es davon ab, ob du Schuld bist. Aber
ob ein Auto oder eine Box rumsteht ist nicht das entscheidende,
sondern ob man es mit der nötigen Aufmerksamkeit rechtzeitig
erkennen müsste oder nicht. Nachts eine Box ohne Beleuchtung in
eine Pannenbucht zu stellen dürfte aber ziemlich sicher fahrlässig sein.
>> Im Falle einer Panne auf der Autobahn, die bei eher höheren
>> Geschwindigkeiten auftritt ist der Stresslevel ein wenig höher, um zudem
>> die Fahrbahn für die anderen Fahrzeuge möglichst rasch freizumachen und
>> um sich selbst möglichst rasch aus der Gefahrenzone zu bringen, kann man
>> IMHO ein kleines Kastl, dass da in der Pannenbucht herumsteht, durchaus
>> auch einmal übersehen.
>>
>> Und nachdem es für Fahrzeuge, die am Pannenstreifen (oder in einer
>> Pannenbucht) einer Autobahn stehen, ganz strenge Regeln des
>> Wegtransportes gibt, ist die Frage, ob die Polizei dort stundenlang ein
>> kleines Kastl hinstellen darf, durchaus berechtigt.
>
> Dieser Absatz von Wolfgang bringt es gut auf den Punkt.
>
> Auch wenn in der STVO §26 IIRC Einsatzfahrzeuge davon entbunden sind,
> fällt eine Radarbox meines Erachtens nicht unter den Titel und schafft
> eine unnötige Gefahrenquelle.
Wobei das nur ein Teilpunkt ist. Nur weil das Auto dort nicht stehen
darf, bedeutet nicht automatisch dass man auch gleich die Haupt-
oder Teilschuld bekommt, wenn das Auto im Halteverbot steht, z.b.
weil ein Fahrer zum telefonieren stehenbleibt.
Tom
>Naja, ein Radarbox ist normalerweise massiv genug, dass man dem ebenso
>auszuweichen versucht, wie einem Fahrzeug.
Da geht's nicht um eine Radarbox im herkümmlichen Sinn, sondern um
kleine, Schuhschachtel große mobile Boxen, die nebend er Fahrbahn
aufgestellt werden und per Kabel mit einem (meist versteckten)
Polizeifahrzeug verbunden sind.
> Auch wenn in der STVO §26 IIRC Einsatzfahrzeuge davon entbunden sind,
> fällt eine Radarbox meines Erachtens nicht unter den Titel und schafft
> eine unnötige Gefahrenquelle.
Wie schaut es mit Polizeiautos aus, die zu diesem Zweck auf dem
Pannenstreifen stehen? Die sind ja meistens auch keine Einsatzfahrzeuge.